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Soziales.

Bramie für Bertragsbruch,

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Der Bundesvorstand wird beauftragt, die von den Landes-, Bezirks- oder Lokalverbänden eingereichten Tarifverträge nicht eher zu genehmigen, bevor nicht der Lokalverband Berlin mit Genehmigung des Bundesvorstandes eine Tarifgemeinschaft mit den zentralorganisierten baugewerblichen Arbeitnehmern abge­schlossen hat."

Das bedeutet

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Diese Arbeiterknebelungsinstrumente scheinen freilich nicht so zu funktionieren, wie die Herren Scharfmacher es wünschen. Beweis dafür ist ein neuerliches Zirkular des Berliner Verbandes der Baugeschäfte, in dem es heißt:

" Wir möchten Sie hierdurch nochmals höflichst darauf auf­merksam machen, daß Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter, welche mit einem vom Bolier ausgestellten Zettel im Arbeitsnachweis vorsprechen und Arbeitskarten wünschen, unter feinen Umständen eingestellt werden können, wenn sie nicht bereits früher in Ihrem Betriebe tätig waren.

In unseren Arbeitsnachweisen finden sich täglich Hunderte von Arbeitslosen ein, die bereits 5 bis 6 Wochen darauf warten, eingestellt zu werden, und es muß diese Leute doch geradezu zum Aufruhr anreizen, wenn sie täglich sehen, wie so und fobiele mitvom Boliergeschriebener Anweisung Arbeit erhalten, während sie selbst beschäftigungslos bleiben.

zurüdfam. Bon großer Verständnislosigkeit in sozialer Hinsicht geberberband für das deutsche Baugewerbe in zeuge der Umstand, daß die Betriebsleitung die gegenwärtige Zeit folgender Form bekannt gibt: ungünstigen Geschäftsganges benutzt, um die Löhne zu kürzen. Der Redner führte eine Reihe von Einzelfällen dieser Art aus ver­Die hiesige neue Maschinenbauerkrankenkasse umfaßt nur schiedenen Abteilungen des Betriebes an. Lohnabzüge von 20 bis 67 Werkstätten. Den einzelnen Firmen ist durch ein Statut 25 Proz. seien von verschiedenen Meistern und Betriebsleitern vor­cin Austrittsrecht nicht gegeben. Zum Austritt ist vielmehr eine genommen worden. In der Abteilung des Betriebsleiters Wörner Aenderung der Statuten erforderlich, die nur mit% der in der müsse ein Arbeiter bis zu acht Maschinen bedienen. Das mache Versammlung vertretenen Stimmen vorgenommen werden kann. ein so hastiges Arbeiten notwendig, daß von guter Arbeit keine was man übrigens im voraus wußte und Rede sein könne. Wenn Werkzeug beim Gebrauch beschädigt wird, Trotzdem war, wie bekannt, seinerzeit der Allgemeinen Elektrizitäts- was ohne Schuld des Arbeiters vorkommen kann, oder wenn da worauf die Arbeiter vorbereitet sind-, daß auch das Berliner gesellschaft im Jahre 1899 vom Oberpräsidenten die Befugnis er- durch Material verdorben wird, so müsse der Arbeiter den Schaden Lohngebiet in den Kampf hineingezogen wird. Daß die Untera teilt, eine selbständige Betriebskrankenkasse zu errichten und aus ersehen. Es sei vorgekommen, daß Arbeiter aus solchen Anlässen nehmer nach dieser Richtung bereits Borsorge getroffen, indem der neuen Maschinenbauerkrankenkasse auszuscheiden. Ja, darüber Schadenersatz in Höhe von 4 bis 8 M. leisten mußten. Es gebe sie sogenannte Maßregelungsbureaus einrichteten, darauf haben wir hinausgehend, war vom Oberpräsidenten angeordnet, noch rund Fälle, wo Arbeiter nur 15 bis 20 M. in der Woche verdienen. schon vor einigen Tagen hingewiesen. eine Viertelmillion der vertragsbrüchig gewordenen Firma, bezw. Wer damit nicht zufrieden ist, dem werde gesagt:" Bem es nicht der neuen Kasse zu zahlen. Das Reichsgericht wies im Jahre 1901 paßt, der fann gehen; draußen stehen andere." In der Fräserei eine Klage der neuen Maschinenbauerkrankenkasse gegen die Elektri - feien Abzüge bis zu 50 Broz. gemacht worden. Ein Arbeiter zitätsgesellschaft auf Bahlung ihrer Beiträge ab. Später ordnetz der Abteilung des Meisters Stopis habe anstatt des herabgesetzten der Oberpräsident, um die Frage grundsäßlich vom Oberverwaltungs- entlassen worden. Die Direktion, an die sich der Arbeiter wandte, Affordpreises den alten Preis verlangt und sei deshalb vom Meister gericht entscheiden zu lassen, auf Beschwerde der neuen Maschinen- erklärte zwar seine Forderung des alten Preises als berechtigt, bauerfrankenkasse an, es solle nunmehr im Statut die Allgemeine nahm aber die Entlassung nicht zurück, weil dieselbe nun doch Elektrizitätsgesellschaft gestrichen werden. Die Kasse focht diese einmal geschehen sei. Unter dem Betriebsleiter Meier seien Verfügung an. Unmittelbar, bevor das Oberverwaltungsgericht Arbeiter beschäftigt, die nur 11 bis 20 M. in der Woche ver= getreu der von ihm stets befolgten Praxis und dem aus dem Gesek dienen. Wer mit so wenig Geld nicht nach Hause gehen will, der fich ergebenden Grundfah der Mage stattgegeben und die Errichtung erhalte wohl etwas Vorschuß gegen einen Schein. Wenn der Vor­der Betriebskasse der A. E. G. für gefezwidrig erklären konnte, schuß in der nächsten Woche, wo der Verdienst ebenso gering ift, nicht zurückgezahlt werden könne, dann verschwinde auch wohl der nahm der damalige Oberpräsident, jenige Staatssekretär des Reichs- Borschußschein. Troß des geringen Verdienstes müsse auch hier amts des Junern, v. Bethmann- Hollweg auf Beranlaffung des beschädigtes Werkzeug ersetzt werden. In der Abteilung des Handelsministers seine angefochtene Berfügung zurüd. Als die Meisters Stridroth seien die Stücklöhne von 19 M. auf 12 M., von neue Maschinenbauerkrankenkasse das Oberverwaltungsgericht bat, 33 f. auf 23 f., bon 25 Pf. auf 17 f. und 1,1 Bf. auf trotzdem der Klage Folge zu geben, übernahm der Oberpräsident 0,78 Pf. herabgesetzt worden. In der Gießerei sei es einma! fämtliche Kosten des Prozesses. Er erkannte damit an, daß die passiert, daß beim Tragen einer Gießpfanne flüssiges Eisen ver­neue Maschinenbauerkrankenkasse durchaus im Recht war. Das fprizte, wodurch ein Modell beschädigt wurde. Die beiden Arbeiter, Oberverwaltungsgericht erklärte damit die Angelegenheit für er- welche die Pfanne trugen, sollten den Schaden, an dem sie teine Schuld trugen, mit 21 M. ersetzen. Erst nach langem Handeln feien sie mit Zahlung von 10 M. davongekommen. In einem anderen Falle hätten zwei Arbeiter einen Schadenersatz von 30 M. leisten müssen, weil eine Gußplatte, die sie transportierten, sich aus der Befestigung am Krahne löste und zerbrach.-Weiter führte der Referent aus, daß auch über Mißstände in hygienischer Hin­ficht geklagt werde. Hierher gehöre das Austrocknen der Krahn­pfannen mit Holzfeuer, was die Arbeiter durch Rauch belästigt; ebenso der unerträgliche Delgestank, der beim Härten entsteht. Direktion angebracht, es sei jedoch keine Abhülfe erfolgt. Die Der Arbeiterausschuß habe oft Klagen und Beschwerden bei der Anhänger der gelben Organisation würden im Betriebe in auf­fallender Weise bevorzugt. Zum Schluß führte der Redner aus, die Direktion möge bedenken, daß die fortgesezten Lohnabzüge die Arbeiter unzufrieden machen müssen, und daß sie deshalb, sobald die Zeiten wieder besser sind, Forderungen stellen würden, um ben jeßt erlittenen Schaden wieder gutzumachen. Aber selbst in der gegenwärtigen ungünstigen Zeit ließen sich die Arbeiter nicht ohne Gegenwehr die Löhne kürzen. Das habe der Streit in der Deutschen Waffen- und Munitionsfabrik gezeigt. Direktion von Ludwig Löwe u. Co. möge sich das als Warnung dienen lassen.

ledigt.

Trosdem so die Unzulässigkeit des Austritts einer Firma aus ber neuen Maschinenbauerkrankenkasse ohne Zustimmung der Generalversammlung und die Unzulässigkeit der Errichtung einer Fabrikkaffe für die der neuen Maschinenbauerkrankenkasse an geschlossenen Firmen anerkannt war, hat dennoch der Oberpräsident jüngst genehmigt, daß für die vereinigten Siemenswerke, die eben­falls der neuen Maschinenbauerkrankenkasse zugehören, eine Be­triebskrankenkasse errichtet und daß die Firma bereits mit dem 2. März aus der neuen Maschinenbauerkrankenkasse ausscheide. Durch diese Maßregel wird die neue Maschinenbauerkrankenkasse und werden die Arbeiter erheblich geschädigt. Ueberdies hat aber der Oberpräsident geglaubt, in gleicher Weise wie beim Austritt der A. E. G. in irrtümlicher Auslegung des§ 67a R. V. G. der neuen Maschinenbauerkrankenkasse auferlegen zu müssen, den bertragswidrig ausgeschiedenen Werken noch eine noch näher fest zustellende Summe herauszuzahlen. Der Vorstand der neuen Maschinenbauertrantentasse hat gegen diese Anordnungen des Oberpräsidenten Beschwerde eingelegt. Da nach dem vom Ober­berwaltungsgericht anerkannten Rechtsgrundsatz bei dem Widerstreit zweier Staffenstatuten das jüngere dem älteren zu weichen hat also die Fabrikkaffe der vereinigten Siemenswerke zu Unrecht und gegen das Gefet bestehen würde, da ferner§ 67a durchaus nicht auf Fälle wie die vorliegenden zutrifft, und da endlich die Rechte der Arbeiter und der fleineren Betriebsunternehmer durch das Ausscheiden der vereinigten Siemenswerke aufs schwerste geschädigt werden, so darf man annehmen, daß der Minister der Beschwerde der Kasse stattgeben wird. Solite wider Erwarten das Gegenteil eintreten, so dürfte die neue Maschinenbauerfrankenkasse und ihr Vorstand alles aufzubieten haben, um nunmehr auf Grund des erst durch die Novelle von 1903 geschaffenen Verwaltungsstreit. berfahrens zu verhindern, daß den ausgeschiedenen Siemenswerten noch gar aus Kaffenmitteln gewissermaßen eine Prämie für Ber­tragsbruch gezahlt wird.

Zum Apothekerstreit in Effen.

In der Stadt Essen wird der Lieferungsstreit mit Ausnahme bon zwei Apotheken fortgesezt. Im Landkreis Essen liefern seit Dienstag wieder alle Apotheken nach dem Tarif vom 1. Januar 1908. Burzeit finden wieder Verhandlungen statt zwischen den Apothekern und dem Knappschaftsverein; diese sind jedoch bis jest an der schroffen, ablehnenden Haltung der Apotheker gescheitert. Wie wir bereits mitteilten, wurde amtsgerichtlich gegen jeden ein­zelnen Weigerungsfall, Medikamente nach dem Tarif vom 1. Ja­nuar 1908 zu liefern, eine Ordnungsstrafe von 50 m. verfügt. Ein Apotheker ist bereits mit 900 m. bestraft.

Wo ist der Arbeiter Jrion?

Unsere Aufforderung in der Nr. 42, der im Gefängnis ver. unglückte Arbeiter Jrion möge sich melden, weil der badische Justiz­fistus ihn vergebens sucht, um von seiner moralischen Zahlungs­verbindlichkeiten befreit zu werden, hat, wie wir vernehmen, über­raschend schnell Erfolg gehabt. Wenige Tage nach unserer Auf­forderung ist der Berunglückte, der sich in der Schweiz befindet, auf unsere Mitteilung aufmerksam gemacht und hat bei dem badischen Fistus, der ihn jahrelang vergeblich suchte, um Zahlung nachgesucht.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

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Die

Sehr oft genügt die Bekanntschaft des Arbeiters mit dem Polier, um diesen zu bestimmen, den Arbeiter mit dem Schein und dem Vermerk darauf bereits eingestellt gewesen" zum Arbeitsnachweis zu senden. Es ist dies eine große Zurüdseßung der anderen Arbeitslosen, die vielleicht schon viel länger arbeits­los sind.

Wir appellieren daher an Ihren Gerechtigkeitssinn und bitten Sie, uns auch nach dieser Richtung hin energisch zu unters stützen, und zwar:

1. Indem Sie Ihre Poliere dahin anweisen, nur wirklich bereits in Ihrem Betrieb tätig gewesenen Leuten auf den Bettel den Vermerk bereits eingestellt gewesen" zu sehen.

2. Müssen diese Leute in Ihr Bureau fommen, dort wird nachgeschlagen, ob sie wirklich bereits in Ihrem Betriebe ein­gestellt waren, dann versehen Sie den Bettel mit dem Datum des Tages der Entlassung und Ihrem Firmenstempel und schicken die Leute zum Arbeits­nachweis.

3. Indem Sie von dem Recht der Wiedereinstellung möglichfi wenig Gebrauch machen.

Es tönnen also bon jest ab Bettel der Poliere ohne Entlassungsdatum und Firmenftempel nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir machen Sie höflichst wiederholt darauf aufmerksam, daß Sie nicht gezwungen find, Leute, die Ihnen nicht zusagen, eine austellen."

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In der Diskussion wurden noch viele Einzelheiten vorgebracht, Es hat den Anschein, als wenn sich die Poliere das alte Recht welche die Ausführungen des Referenten in jeder Hinsicht be- der Arbeitereinstellung nicht wegen einer Scharfmacherlaune aus ftätigten. Folgende Resolution wurde einstimmig angenommen: der Hand schlagen laffen wollen. Machen die Unternehmer durch Die Bersammlung protestiert entschieden gegen die systema- ihre Maßnahmen auch ihre Boliere unzufrieden, so dürfte das tische Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse wie sie von Be- ihre Position kaum stärken. triebsleitern und Meistern verübt wird. Wenn schon während In Essen haben die Verhandlungen über den Tarif für bas der Krise für eine große Anzahl von Arbeitern und Arbeiterinnen rheinisch- westfälische Industriegebiet begonnen. Die Unternehmer. die wirtschaftliche Lage verschlechtert wird, so ist es vom sozialen verbände wollen in den allgemeinen Vertrag neben den Haupt Standpunkte aus unverantwortlich gehandelt, wenn die Arbeit­geber in anbetracht der immer teurer werdenden Lebensmittel gruppen der Bauarbeiter( Maurer, Bauhülfsarbeiter und Zimmerer) die zurzeit bestehenden Löhne der Arbeiter verringern. Deshalb in mehreren Orten auch die Dachdecker, Stuffateure, Steinhauer, erwartet die Versammlung von der Direktion, daß dieselbe die Steinfeger, Asphalteure, Tischer, Klempner usw. einbeziehen. Dies Betriebsleiter und Meister anweift, damit in Zukunft Verhältnisse lehnen die Vertreter aller dieser Arbeitergruppen ab, wie sie es auch in der Fabrik von Ludwig Löwe u. Co. zustande kommen, mit ablehnen, einen einzigen Vertrag für das von den Unternehmern geber in Anbetracht der immer teuerer werdenden Lebensmittel in Aussicht genommene Gebiet abzuschließen. Interesse der Firma liegt, daß Differenzen mit den Arbeitern vermieden werden.

Die Versammlung protestiert ferner gegen die unberechtigte Auflösung der Versammlung am 26. Februar und erwartet von der Behörde, daß der betreffende Polizeibeamte auf seine un­berechtigte Handlungsweise aufmerksam gemacht wird.

Die Versammelten verpflichten sich, dafür zu sorgen, daß die Organisation der freien Gewerkschaft, besonders der Deutsche Metallarbeiterverband immer stärker wird, und bei passender Gelegenheit dem Versuch der Direktion, die Arbeitsverhältnisse zu verschlechtern, erfolgreichen Widerstand entgegenseßen kann..

Achtung, Kleber und Bauhandwerker!

Wegen Nichtzahlung der Tarifpreise sind die Unternehmer Schöps, Bau Charlottenburg, Waitstr. 24; Wichert, Bau Waiz­straße 24; Bill, Bau Kurfürstendamm 173/174; Schley, Bauten Quremburger Straße 2-5 und Rigaer Straße 27; Helm, Bau Gottschedstr. 1, für Kleber gesperrt.

Freie Vereinigung der Tapezierer. Bureau und Arbeitsnachweis: Schüßenstr. 14, Tel. Ia 5477.

In Heidelberg ist es bereits zum Kampf gekommen. Nach dem sich die dort gepflogenen Unterhandlungen infolge der Diftatur. versuche der Unternehmerorganisation zerschlagen hatten, wurde den Arbeitern am Freitagabend allgemein gekündigt, so daß bie Leute von Montag ab ausgesperrt sind. In Mitleiden. schaft tommen 120-130 freigewerkschaftlich und 10 bis 12 christlich Organisierte, die sich den Forderungen des freien Verbandes angeschlossen hatten. Unter stürmischem Beifall erklärte der Verbandsvorsitzende Odenthal in einer allgemeinen Gipser versammlung, daß die organisierte Arbeiterschaft den ihr vom Scharfmachertum aufgezwungenen Kampf mit dem Aufgebot aller Kräfte durchführen werde. In gleichem Sinne äußerten sich auch die Vertreter der Christlichen . Zuzug ist fernzuhalten.

Ausland.

In Alaska ( die Nordwestede von Nordamerika ) ist seit einigen Wochen ein Streit der Bergleute ausgebrochen. Die r beiter verlangen 5 Dollar Tagelohn bei achtstündiger Arbeitszeit. Die Unternehmer versuchen, Streifbrecher nach Fairbanks , dem Achtung, Kleber, Bauarbeiter! Mittelpunkt der Bewegung, zu ziehen und haben sich an den Prä Gesperrt sind: Gieded, Eberswalder Straße 31, Bau: Sol- fidenten Roosevelt um Hülfe gewandt. Dieser, der neuerdings von diner Straße 29; Ihlenfeld, Alexandrinenftr. 8, Bauten: feinen arbeiterfreundlichen" Spezialbotschaften an den Kongreß Steglit, Sansastraße Ede Bergstraße; Schöneberg , Afazienstr. 26/27, biel reden machte, ordnete sofort die Absendung von Bundes Aschaffenburger Straße Ede Haberlandstraße; Charlottenburg , militär nach Fairbanks an, das in einem Fort, 150 englische Dronfenstraße; Menzel, Schoonenstraße Ede Trelleborgerstraße; Meilen von Fairbanks entfernt, liegt. Die schnelle Bereitwilligkeit Schley, Bantow, Mühlenstraße Ede Berliner Straße; Sehring, des Präsidenten, den Unternehmern zu dienen, ist jedenfalls die Bau Steger, Elberfelder Straße 41; Lindower Straße 24. Die beste Illustration zu den glattzüngigen Worten, die er gelegentlich Sperre über Grottke, Bau Stolpische Straße 53, ist aufgehoben. für die Arbeiter übrig hat. Nächste Versammlung: Mittwoch, 4. März, bei Meyer, Oranien­straße 103.( Siehe Annonce.)

Die Verbandsleitung. Engelufer 15, Zimmer 35. Tel. IV. 9720

Letzte Nachrichten und Depefchen.

Zief unter der Erd'.

Die Arbeiter der Firma Ludwig Löwe u. Co. waren am Freitag im großen Saale des Moabiter Gesellschafts­hauses bersammelt, um die Verschlechterung der Arbeits. Der preußische Reaktionsbruder. verhältnisse im Betriebe der genannten Firma zu besprechen. Das sollte eigentlich schon am vergangenen Mittwoch geschehen, Die Tarifbewegung der Stodarbeiter ist nach monatelangen München , 29. Februar. ( W. T. B.) In der Angelegen­aber der Polizeileutnant des zuständigen Reviers hatte, wie wir Berhandlungen nunmehr zum Abschluß gelangt. Gestern, Sonn- heit des Schreibens des Koburger Landtagspräsidenten, das berichtet haben, die nicht anmeldepflichtige Versammlung abend, wurde auf dem Gewerbegericht der Tarifvertrag unter Präsident v. Orter in der Sigung des bayerischen Landtags gleich nach dem Anfang derselben aufgelöst, weil sie nicht anzeichnet, der aus den Verhandlungen der beiderseitigen Organi bom 27. Februar verlefen ließ, wird festgestellt, daß darin der gemeldet war. Leider haben sich die Einberufer der Versammlung fationen hervorgegangen ist. Der Vertrag gilt auf zwei Jahre, Beschluß des Koburger Landtags betreffend das Vereins- und der Polizei gebeugt und dieselbe, um abermaligen Störungen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 51 Stunden, wo eine fürzere Bersammlungsrecht mitgeteilt und der Unterstützung durch so daß er gleichzeitig mit dem Vertrage der Holzarbeiter abläuft. durch gesezesunkundige Beamte au entgehen, angemeldet. Der Referent andte vom Deutschen Metallarbeiterverband Arbeitszeit besteht, bleibt sie unverändert. Der Mindestlohn für den bayerischen Landtag empfohlen wurde. gedachte zunächst dieser Angelegenheit und ging dann über zu dem Fach- Affordarbeiter beträgt 25,50 M. pro Woche. Das find im Thema:" Die gegenwärtige Krise und die Verschlechterung der wesentlichen die bisherigen Bedingungen. Die hauptsächlichste For­Arbeitsverhältnisse bei der Firma Ludwig Löwe u. Co." Der derung der Arbeiter war die, daß in den Betrieben, wo die Afford- Mons, 29. Februar.( B. H. ) In einer Grube bei Flenu Rebner führte aus, die Verhältnisse in der Löweschen Fabrik preise unter dem allgemeinen Durchschnitt der für die betreffenden erfolgte heute eine Dynamitexplosion, durch welche drei Arbeiter feien in mancher Hinsicht nicht so, wie man es von einem modernen Artikel gezahlten Preise stehen, eine entsprechende Aufbesserung tödlich und zwei leichter verwundet wurden. Großbetriebe erwarten müffe. Kennzeichnend sei es schon, daß der Affordpreise erfolgt. Diese Forderung ist bewilligt, und um feien, die den Arbeitern einen gelegentlichen Blick ins Freie wehren. In den einzelnen Betrieben, die unter dem Durchschnitt zahlten, die Fenster der Arbeitsräume mit geriffelten Scheiben berglast demgemäß die Lohnregelung in den verschiedenen Betrieben fest­zusehen, haben sich die Verhandlungen so in die Länge gezogen. Die Bureauräume der Angestellten und der Meister seien aller- find nunmehr Aufbesserungen von 6-10 Prog. erfolgt, womit die aller- n dings nicht in dieser Weise von der Außenwelt abgeschlossen. Wünsche der Arbeiter im allgemeinen erfüllt sind. In allen An­Ueber die schlechte Beschaffenheit des den Arbeitern zur Verfügung gelegenheiten der Stockbranche sollen für die Folge als vertrag stehenden Waschwassers werde auch geklagt. Besonders aber seien schließende Parteien angesehen werden: die" Freie Vereinigung es die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, die gerade in letzter Zeit der Holzindustriellen" und der Deutsche Holzarbeiterverband". viel Anlaß zu berechtigten Klagen gegeben hätten. Von dem sollen aber noch andere Männer in die Affäre verwidelt sein. In Strafsystem werde ein weitgehender Gebrauch gemacht. Arbeiter, Frage kommen mehrere sehr entwickelte Konfirmandinnen, welche die zu spät kommen, seien mit 50 Pf. und 1 M. bestraft und die Bersäumnis eines ganzen Tages sei mit einer Strafe von 3 M. in den Souterrainräumen mit dem Schuldiener und anderen belegt worden. Ein Arbeiter, der Schutt zu farren hatte, sei sogar Männern verbotenen Umgang gehabt haben, der in einem Falle Auf Antrag der Berliner Arbeitgeber ist nach der Berliner nicht ohne Folgen geblieben sein soll. Gleichartige Vorgänge mit 1 M. bestraft worden, weil er mit der leeren Karre zu früh Volkszeitung" ein Beschluß gefaßt worden, den der Arbeit- sollen sich dort schon früher abgespielt haben. Verantw. Redakt.: Georg Davidsohn , Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.

Deutfches Reich.

Die Lage im Baugewerbe.

Konfirmanden- Unterricht.

Ausschreitungen find in Dresden , 29. Februar. Loebtau an Konfirmandinnen vorgekommen. Nachdem der Bater ( B. H. ) Beklagenswerte sittliche einer Bezirksschule der Vorstadt eines beteiligten 14jährigen Mädchens von den Vorkommnissen er. fahren und Anzeige erstattet hat, stellte sich der Schuldiener, Vater von sechs Kindern, der Staatsanwaltschaft selbst. Wie verlautet.

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