Abg. Herold( 3.) wünscht die Angliederung der Wasserbauberwaltung an das Landwirtschaftsministerium.
Hierauf vertagt das Haus die is citere Beratung auf Dienstag, 11 Uhr. Schluß 4% Uhr.
Parlamentarifches.
Gerichts- Zeitung.
Finansminister Frhr. v. Rheinbaben spricht sich gegen 31. Januar gefündigt, aber bereits am 20. Januar entlassen worden. einen Nachtragsetat aus und erklärt sich mit dem Eventual- Der Beklagte betonte, daß D. zuletzt wieder eine halbe Stunde zu antrage einverstanden. spät gekommen sei, obwohl er ihn öfter aus gleichem Anlaß vertvarnt hätte. Dafür hat er Zeugen mitgebracht. Dr. Leo rät Ein Unternehmer, der organisierte Arbeiter nicht wünscht. zu einem Vergleich auf die Hälfte der Entschädigungs - Der Färbereibesizer Fr. Gebauer in Charlottenburg ver forderung und wiederholt nach einer Beratung den Vor- flagte den Arbeiter Base wit vom Textilarbeiterverbande wegen fchlag namens des ganzen Gerichtshofes. Ganz öffentlicher Beleidigung, begangen durch Abfaffung und Verbreitung abgesehen von der gesetzlichen Pflicht, tunlichst auf eine gütliche Er- eines Flugblattes. Am Montag wurde die Klage vor dem ledigung hinzuwirken, und dem Recht, in jeder Lage des Verfahrens Schöffengericht in Moabit verhandelt. Gebauer war nicht selbst erdie Sühneverfuche zu erneuern, wäre gerade im vorliegenden Falle ein Vergleich angebracht. Es bandele sich hier um einen der schienen, seine Klage führte der Justizrat Guth. Den Beklagten Die Petitionskommission des Reichstages behandelte in der flächen beiderseits vermehrten. Auch habe ja Beklagter im Laufe der blatt war nicht schärfer gehalten als viele andere, in denen die Ausleidigen Fälle, wo sich nach ausgesprochener Kündigung die Reibungs- verteidigte der Rechtsanwalt Theodor Liebknecht . Das Flugs legten Sigung eine Betition, die Aenderung des Verfahrens bei den Verhandlung zugegeben, daß eine gewisse Bummelei in seinem beutung durch das Unternehmertum dargelegt und gegeißelt wird, Lieferungsvergebungen der Militärbehörde forderte. Die Behörde Bureau eingerissen gewesen sei. Der Beklagte lehnt um den Arbeitern die Notwendigkeit der Organisation vor Augen zu hat einen beschränkten Kreis von leistungsfähigen Lieferanten bestellt. ie den Vergleich ab. Es wird zur Zeugenvernehmung führen. Die Verhältnisse bei der Firma Gebauer waren in dem jeden Bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit stellt sie gewiffe Mindeft geschritten. Der Zeuge A. bekundet, Kläger sei ungefähr acht Tage Flugblatt geschildert als dringend der Verbesserung bedürftig. forderungen; für die Arbeiter sorgt sie dabei durch die großartige bor ber Entlaffung um/ bis 4 Stunde zu spät gekommen und Hervorgehoben wurde, daß der gewöhnliche Stundenlohn 33 Pf. Bestimmung, daß der Unternehmer nicht unter dem ortsüblichen Beklagter habe ihn mit den Worten verwarnt, wenn er wieder bei zehn stündiger Arbeitszeit beträgt, in der Mangelei werden Tagelohn zahlen darf. Von liberaler und Bentrumsfeite wurde die zu spät täme, würde er fofort entlassen. Hinsichtlich des EntlassungsSchaffung privilegierter Lieferanten angegriffen. Genoffe Ged tages gibt Kläger selber zu, er sei an jenem Montag 20 Minuten fogar nur 32 Pfennige bezahlt. Der Beklagte Wase wiz, der erflärte, daß auch die Militärbehörde verpflichtet werden müsse, ihre zu spät gekommen, teils weil er die Zeit verschlafen habe. sich selbst als Verfasser des Flugblattes bekennt, wurde vom VorSubmissionen nicht mehr nach der Billigkeit zu vergeben. Ins- Nach nochmaliger Beratung wird dem Kläger fizenden gefragt: Wie tommen Sie dazu, derartige besondere sollte, wie das andere Bundesstaaten teilweise schon der Nat gegeben, die Klage zurückzunehmen, um Kosten zu sparen. Artikel in die Welt zu fegen, wie alt find Sie eingeführt haben, nur mit solchen Unternehmern unterhandelt( Das Gericht ist dabei von seiner ständigen Praxis ausgegangen, denn?" Wasewitz erwiderte, daß er 1881 geboren sei und daß er werden, die mit ihren Arbeitern Tarifverträge abgefchloffen wonach ein wiederholtes Bufpätkommen nach dringender Ber- als Borstandsmitglied feines Verbandes für die Organisation haben. Mit dem ortsüblichen Lohn dürfe sich die Arbeiterschaft warnung ein Entlassungsgrund ist.) Der Beklagte entschädigt den der Arbeiter wirfen wollte. Ja, aber welche Momente haben nicht begnügen. Der Liberale Weber wandte fich gegen die Forderung Geds. Beugen. Der Kläger nimmt die Klage zurüd. Die Petition wurde dem Reichskanzler zur Berüdsichtigung überwiesen.
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Nochmal: wer ist Arbeitgeber?
Sie denn veranlaßt, sich in dieser umfangreichen und verletzenden Weise über die Firma auszulassen?" fragte der Vorsitzende weiter. Eine Petition des 8entralverbandes der Fleischer 50 m. schuldigen Lohn. Der Vertreter der Firma wendet vor der wie Von der Firma Lionu . Komp. verlangt der Holzmaler B. Sie find weder Schriftsteller noch Redakteur, fommen Sie dazu, das Schriftstück ชิน verfassen und Berufsgenossen Deutschlands in Berlin be- Kammer III des Gewerbegerichts ein, der Malermeister Frei- und fich an der Malermeister Frei- und sich an die Arbeiterschaft zu wenden?" Wafewit treffend den Magimalarbeitstag im leifchergewerbe mann fei Arbeitgeber des Klägers gewesen. Borsigender antwortete eingehend, hat die Kommission mit 11 gegen 6 Stimmen an die Kommission Dr. als Mitglied des Vorstandes Leo: Können Sie sich für die Gewerbeordnungsnovelle überwiesen. Genosse Sachse Ich weiß nicht, diese ewige Tendonz bei der Kammer III, viele Mitarbeiter mit ihren Klagen wenden, sich berechtigt und vernicht einigen? einer Gewerkschaft und als organisierter Arbeiter, an den sich nahm Bezug auf die in der Kommiffion vorgebrachten Mitteilungen dag einer die Sache auf den andern abschiebt, finde über 17stündige Arbeitszeiten( achtstündige Sonntagsarbeit) in ich so furchtbar tomisch." Der Vertreter der Be pflichtet fühlte, durch das Flugblatt sich an die Arbeiterschaft zu manchen Betrieben. Die genannte Kommission würde sich mit der tlagten:„ Unsere Firma kommt hier in einen falschen Ber- wenden, damit durch geeinte Kraft der Arbeiter wenigstens die gröbFrage der Arbeitszeit nicht befassen und überhaupt dieser Petition dacht. Die Malerarbeiten sind dem Malermeister Freimann lichsten Misstände beseitigt würden. Das sei um so notwendiger ein stilles Begräbnis bereiten. Lezteres ist, wie die Ab- übertragen worden. Wir haben u. a. Farben geliefert und auch gewefen, weil Gebauer einen Arbeiter gemaßregelt hatte, der in dem stimmung lehrt, der Wille der großen Mehrheit der Stommission, Geld vorgeftredt wegen der Malerarbeiten." Kläger führt aus, Betriebe für die Organisation tätig war. Den Inhalt des Flugdarunter die Zentrumsleute. Malermeister Freimann habe ihm gefagt, er hätte kein Geld in blattes hielt wasewitz aufrecht und erklärte, nichts davon zurückHänden, und habe ihn zum Beklagten geschickt. Beflagter nehmen zu fönnen. Justizrat Guth: Gebauer fei schwer beerwidert, er habe eine Restforderung an die bau ausführende leidigt, denn er bezahle die höchsten Löhne in der Textilbranche. Firma Köhn und habe dem Kläger versprochen, ihm die 50 M. trok fehlender Verpflichtung zu zahlen, wenn er jenes Geld Der Stundenlohn betrage auch nicht 32 Bf., wie behauptet, sondern belomme. Das wolle er auch jetzt noch. Klage eines Es kommt auf Anraten 44 Pf. Zum Beweise dessen legte Guth die In Bommern wurde zu Frauen bort bei Stettin in des Borsigenden Dr. Leo, der namens der sämtlichen Beisiger dies Arbeiters bei Gebauer auf Zahlung von Lohn, pro Stunde mit der dritten Klaffe ein Genoffe, in Caminte bei Swinemünde empfiehlt, folgender Vergleich zustande: Beklagter bestreitet 44 Bf., vor. Demgegenüber erklärte St e chtsanwalt2iebfnecht, wurden zwei Genossen gewählt. In letzterem Orte tamen wir in nach wie vor seine Paffivlegitimation, erklärt sich aber ausdrücklich daß der Lohn von 44 Pf. nur bei den Arbeitern entstehe, die„ leberder zweiten Abteilung in aussichtsreiche Stichwahl. In Finkenbereit, an Kläger 50 W, zu zahlen, wenn er feinen Prozeß gegen das stücke" machen, deren Arbeitskraft also in einem weit höheren Maße walbe gelangte unser Kandibat gleichfalls in Stichwahl. Baugeschäft von Köhn gewinnt. Dem Kläger wird noch geraten, ausgebeutet wird. daß er bebufs Unterbrechung der Verjährung gegen den vermut Debatte zwischen dem Vorsitzenden und den beiden Rechtsanwälten. Ueber diesen Punkt entspann sich eine angeregte ich richtigen Arbeitgeber Walermeister Freimann feine Forderung gegen diesen bis spätestens 1. Oftober 1909 geltend Gegen die Ansicht, daß der Lohn von 32 Bf. zum Leben nicht auszu machen hat."
Aus der Partei.
Gemeindewahl- Erfolge.
Aus der Umgebung von Frankfurt a. M. find weitere er freuliche Siege zu berichten. Den glänzendften Sieg errangen die Genossen in it upperts hain. Unter 6 zu wählenden Gemeindevertretern wurden 5 Sozialdemokraten gewählt. Und zwar in der zweiten und britten Rlafje je zwei, in der ersten Klasse ein Genosse. In Oberrobenbach siegten unsere Genossen in der zweiten und dritten Klasse, so daß nun 5 Sozialdemokraten im Gemeinderat find. In ornau ist die dritte Klasse nun ganz in den Händen der Arbeiter, die gegen die vereinigten Zentrums- Freifinnsleute zu fämpfen hatten. Je ein Sozialdemokrat wurde in Rambach , Mammolshain und Bierstadt gewählt. 3n Schleswig- Holstein wurden zu Tonndorf 2ohe, zu Oft- Steinbed unb su Ribisreite je cin Sozialdemokrat, zu Borby zwei Sozialdemokraten gewählt.
Ein neuer Terrorismusschwindel.
Von einem neuen Aft sozialdemokratischer Roheit weiß die Reichsverbandspresse zu berichten. Diesmal handelt es sich um „ cine Art Höllenmaschine", die ein unheilsinnender Umstürzler auf gebaut hat. In Wirsberg ( Oberfranken ), wo die Steinarbeiter ftreifen, soll ein Streitender, um einem Arbeitswilligen etwas an zutun, vor Niederlegung der Arbeit in einem Werkzeugkasten ein Gefäß mit Schwefelsäure aufgestellt und so befestigt haben, daß es beim Oeffnen des Kassens umfallen und sein Inhalt sich über den Oeffnenden ergießen müßte. Der Oberschleifer, der den Kaften öffnete, habe sich die ganze Flüssigkeit auf die Schultern und die unteren Rörperteile gegoffen und fein Augenlicht nur durch die Geistesgegenwart retten tönnen, mit der er in die vorbeifließende Schorgaft sprang. Als Täter sei der Vorstand des sozialbemotratischen Vereins Wirsberg ermittelt worden.
Auch bei dieser Geschichte handelt es sich nur um einen folossalen Schwindel. Die Höllenmaschine" steht schon seit zwei Jahren an ihrem Blake und ist allen Arbeitern des Betriebes bekannt. Der betreffende Arbeiter hat in feinem Werkzeugfchrant, der öfters bon Unbefugten geöffnet wurde, allerdings ein Gefäß aufgestellt und fo befestigt, daß es beim Oeffnen umfallen muß. Es enthält aber nichts anderes als Wasser, dem eine geringe Menge Schwefelsäure beigemischt ist, die Flüssigkeit, die beim Steinschleifen verwendet wird und vollkommen unschädlich ist. Der Attentäter" hat sich durch seine Maschinerie" wiederholt felbst hineingelegt und mit dem Wasser begossen, wenn er unbedacht den Schrank öffnete.
Bon der Parteipresse. Der Abonnementspreis der Bo Its stimme" in Frentfurt a. M. wird ab 1. April von 60 auf 70 Pf. erhöht. Außer den Parteiorganen in Chemniß, Erfurt , Gießen , Halle und Mühlhausen gibt es jest feins mehr, das nur 60 Bf. foftet. Eine ganze Reihe foften sogar über 70 Bf. pro Monat. Die Frankfurter Boltsstimme", die in legter Beit fehr ausgebaut wurde, gibt ab 1. April eine zunächst alle 14 Tage erscheinenbe Frauenbeilage heraus.
Soziales.
Besondere Gewerbesteuern dürfen auswärts Wohnenden nicht auferlegt werden.
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Aus der Frauenbewegung.
Proletarierinnen, auf zum Wahlrechtskampf! Schon ergeht sich die agrarische und scharfmacherische Preffe in mal als freiwillige Hülfstruppe der Reaktion erweist. hellem Jubel über das liberale" Bürgertum, weil diese sich wieder
Das Unternehmertum hat proklamiert, es stelle seine wirtschaftliche Macht in den Dienst der Niederzwingung jedes politischen Strebens der Arbeiterklasse. Durch die Androhung der Anwendung eines rücksichtslofen Terrorismus will man verhindern, daß die Arbeiter am 18. März in wirkungsvoller Weise gegen das Dreitlassenwahlrecht demonstrieren.
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lungen teilzunehmen.
reiche, hatte der Vorsitzende vorher schon geäußert, daß sogar mancher Beamte nicht mehr habe. Rechtsanwalt Liebknecht bot den Beweis an, daß Gebauer nicht die höchsten Löhne bezahle, daß in Schlesien ebensoviel bezahlt werde, daß dagegen in Berlin die Ausbeutung viel schärfer sei. Wenn gegen solche Ausbeutung die Arbeiter zur festen Organisation aufgefordert werden, fei dies das gute Recht der Verbandsbeamten und es geschieht dies nur im Jnteresse der Arbeiter. Justizrat Guth erwiderte, Gebauer wünsche teine organisierten Arbeiter in seinem Betriebe. Er beantragte Vertagung, um sich gegen die Beweisanträge der Ver teidigung wappnen zu können. Die Bertagung wurde be teidigung wappnen zu können. ichlossen.
Beleidigung des Frl. Olga Molitor.
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Das fehlte noch, um den Liberalismus des freifinnigen Bürger- Wegen Beleidigung des Fräulein Olga Molitor, ber tums in Glorie erstrahlen zu lassen. Die Blockverbindung hat das Schwägerin des wegen Mordes verurteilten Rechtsanwalts au stand letzte Restchen von Scham und politischer Würde der Freisinns- gestern der verantwortliche Redakteur der„ Berliner Morgenpost ", Martin Schmidt, vor der VII. Straffammer mannen zu den Hunden fliehen laſſen. Mit wahrer Wollust läßt das des candgerichts I. Die Nebentlägerin, Fräulein Molitor, war Bürgertum fich zu reaktionären Attentaten benutzen; es spielt die durch Erkrankung am Erscheinen verhindert. Sie wurde bom politische Dirne des Scharfmacher- und Junkertums. Frohlodend Rechtsanwalt Dr. v. Bannewis, München , vertreten. Den tonstatiert die Deutsche Tagesztg.", daß es zur Zeit in Berlin Angeklagten verteidigte Rechtsanwait Leonhard Fried40 000 Arbeitslose gebe und da sei es für das Unternehmertum mann. Aus Anlaß des Hau Prozesses hatte die Morgenleicht, den Arbeitern zu berbieten, an den Demonstrationsverfamm poft", die den Prozeß fenfationell darstellte, das Fräulein Molitor außerordentlich schwerer Verfehlungen bezichtigt. Diefer bildete den Gegenstand der Anflage. Der An Proletarierinnen! Sicher ist, daß unsere Genoffen trotz des Artikel bildete Tobens und Wütens des mit den Junkern verbündeten Unternehmer- getlagte wendete ein, daß die Artikel ohne sein Butun und ohne feine Kenntnis aufgenommen waren, da er wegen heftiger Gr tums impofante Versammlungen zustandebringen werden. Aber das frankung die Redaktion nicht besucht hätte. Seine Bea fann uns doch nicht genügen. hauptungen wurden durch einen Arzt und durch Die Wahlrechtsfrage ist eminent eine Frauenfrage! Die Frauen einen Redaktionstollegen bestätigt. Der Staatso haben im Wablrechtskampfe mehr zu fordern als die Männer; fie anwalt Dr. Rasch beantragte, den Angeklagten wegen Fahrs fordern die Gleichberechtigung! Aus eigenstem Interesse müffen daher läffigfeit zu neun Monaten Gefängnis au verurteilen; die Genoffinnen, die Proletarinnen, am Wahlrechte fampfe teilnehmen. er hätte für eine Stellvertretung durch eine zuverlässige PersönlichFür jeden Arbeiter, der wirklich durch den Terrorismus des Unter- feit forgen müssen, den Verfasser habe er erst nach Ablauf nehmertums von den Demonstrationen am 18. März zurückgehalten der sechsmonatigen Berjährungsfrist genannt. Rechtsanwalt Dr. von Pannewig hielt die Strafe wird, müssen mehrere, vicle Proletarierinnen als Ersatz treten. In zu niedrig und verlangte, auf anderthalb Jahre Geden Nachmittagsversammlungen am Mittwoch darf keine Arbeiterin fängnis zu erkennen. Der Verteidiger Leonbard Fried. fehlen! mann legte dar, es sei hier die Präsumtion des§ 20 des Preßgefeßes, daß der verantwortliche Redakteur der Täter sei, widerlegt, es fame also die strafausschließende Bestimmung des§ 21 des Brezgeießes in Anwendung. Eventuell dürfe man nicht von Ge fühlsregungen sich leiten laffen, und nicht gegenüber einem un bestraften Angeklagten eine so hohe Strafe in Anwendung bringen.
Genoffinnen, Arbeiterinnen, Proletarierinnen! An uns liegt es, diesmal erst recht der herrschenden Gesellschaft zu zeigen, daß die Wahlrechtsbewegung des Proletariats lebt, daß sie wächst, daß fie nicht enden wird, ehe das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht für alle Erwachsenen beiderlei Geschlechts errungen worden ist.
Nicht fann das Unternehmertum uns zwingen, zwischen unseren vier Wänden zu bleiben. Hinaus aus dem Haus, hinein in die Verfammlungen lautet für uns die Barole!
fiir bedeutend
Das Gericht hielt den Nachweis, daß der Angeklagte von den Artikeln feine Kenntnis gehabt habe, nicht für erbracht. Bei der Ausmessung des Strafmaßes feien auf der einen Seite die Unerhörtheit und Haltlosigkeit der gegen eine junge Dame geschleuderten Beleidigungen zu berücksichtigen geweien, die schmerzgebeugt ledig lich ihrer Pflicht als Beugin nachgekommen war, auf der anderen Seite habe man die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten in in mehreren Zeitungen erkannt. Gefängnis verurteilt; außerdem wurde auf Publikationsbefugnis
Genoffinnen! Sorgt dafür, daß nirgends die Lokale die Scharen Die Gemeinde Remscheid hat durch Steuerordnung bestimmt, der andrängenden Wahlrechtsdemonstrantinnen aufnehmen tönnen; daß zu einer besonderen Gemeinde Gewerbesteuer in besonderer, zeigt der Gesellschaft, daß Ihr erwacht, daß Ihr politisch reif seid, näher bestimmter Art gezogen werden sollen, welche im Drte, ohne dort ihren gebt fund und zu wissen, daß bei der Zählung der Wahlrechts Betracht gezogen. Der Angeklagte ist deshalb zu neun Monaten Wohnfig müssen. zu haben, eine offene Verkaufsstelle oder Der 18. März muß ein Zeuge werden für die Bedeutung der Annahmestelle befizen. Der 8wed ist, die Filialen auswärtiger Gewerbetreibender höher zu besteuern als die Ge proletarischen Frauenbewegung im politischen Kampf! schäfte ber Einheimischen". Die Gesellschaften Raisers Kaffeegeschäfte und 2. Tiek" waren nach den Vorschriften jener Frauenkonferenz in Desterreich. Steuerordnung hereingezogen worden. Sie flagten im Ver- Am 19. und 20. April findet in Wien , im Arbeiterhaus, Quyenwaltungsstreitverfahren und erzielten am Freitag beim Ober- burgerstr. 8, die dritte österreichische Frauenkonferenz statt. Die Verwaltungsgericht ein obfiegendes Urteil. Das Gericht provisorische Tagesordnung enthält folgende Punkte: Bericht des erklärte bie Steuerordnung für ungültig. Der§ 29 des Frauen- Reichskomitee. Die politische Frauenorganisation und das Kommunalabgabengefeges ergäbe, daß persönliche Merkmale. ueue Parteistatut. Die sozialpolitische Forderung der Frauen an der Wohnfig des Gewerbetreibenden, nicht maß die Gesetzgebung. Das Frauenwahlrecht. Eventuelles. gebend fein follten bei besonderen Ge. Erhebung einer meinde Gewerbesteuer. Der §. 29 objektive Merkmale, indem er fage: Die( befonderen Gemeinde-) Gewerbefteuern tönnen namentlich bemeffen werden nach dem Ertrage des legten Jahres oder einer Reihe von Jahren, nach dem Werte des Anlagefapitals und Betriebskapitals, nach sonstigen Merkmalen für ben Umfang des Betriebes oder nach einer Berbindung dieser Maßstäbe." Das feien nur Merkmale, die mit dem Betriebe zusammenhingen. Hier aber sei die Besteuerung von dem persönlichen Merkmal, daß der Gewerbetreibende nicht im Drt wohne, abhängig gemacht worden. Daraus ergebe sich die ungültigkeit der Steuer
wie
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ordnung.
Unpünktlichkeit
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nur
wurde gegen eine Lohnentschädigungsflage des Vermessungstechuiters D. vom Beklagten Schmidt eingewandt. D. war zum
Wir haben seinerzeit die Darstellung der Hau- Affäre zu einer nerbenfibelnden Sensation, das Treiben„ nationaler" und Sensationsblätter gegen Fräulein Molitor sowie die Heße des nationalen Böbels im Seidenhut gegen diese unglückliche Dame aufs schärfste verurteilt. Das hindert uns aber feineswegs, die ausgesprochene Strafe für eine ungeheuerliche zu halten. Nach dem Entlastungsbeweise hätte u. E. der Angeflagte nicht als Täter verurteilt werden dürfen. Wenn die Verjährungsfrist gegen den eigent lichen Täter zur Zeit seiner Namhaftmachung abgelaufen tar, so trifft die Schuld hieran die Staatsanwalt Rummelsburg . Dienstag, den 17. März, 8 Uhr, bei Tempel, fchaft. Der Ablauf der Verjährungsfrist berechtigt aber nicht, Alt- Borhagen 56: Generalversammlung. Berichterstattung. Neu- den Nichttäter als Täter anzuiehen. Die Schwerbeleidigte hätte wahl des Vorstandes. sich an der Feststellung des Sachverhalts in öffentlicher Verhandlung
Versammlungen- Veranstaltungen.
Karlshorst . Dienstag, den 17. März, 8, Uhr, im Lokale von Baus- genügen laffen fönnen. Nach Darlegungen in der Verhandlung fou dorf, Friedrichsfelde , Berlinerstr. 18: Deffentliche Versammlung. der Anwalt der Beleidigten zu einer Zurückziehnng des Antrages Vortrag. Genossin Anna Mesch:" Die wirtschaftliche Lage und die gegen Zahlung von 10 000 m. bereit gewesen sein. Wenn diese Frauen". Wahl ciner Vertrauensperson für Karlshorst und oder eine höhere Summe von dem Verlage nicht bezahlt ist, so Brit. Donnerstag, den 19. März, 81%, 1hr, bei Weniger, Britz , Friedrichsfelde . Werderstraße, Ede der Rungiusstraße: Vortrag. Herr Grempe: Beleuchtungs- und Heizfragen im Haushalt des Arbeiters". Tempelhof . Donnerstag, den 19. März, 8 Uhr, im Lokale von M. Müller, Berlinerstr. 41/42: Vortrag.
werden, der in diesem Falle an der Ausschlachtung der Hau- Affäre durfte doch auch dieser Umstand nicht dem Redakteur zurs Laft gelegt zu einer Sensation und zu einer weit über das berechtigte Maß zweifelnder Kritik hinaus gehenden, lediglich der Sensations hascherei dienenden Verunglimpfung eines tiefunglücklichen Mädchens unschuldig war.
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