Run wird noch bekannt, daß auch der päpstliche Nantius, fich beim Ministerium des Auswärtigen beschwert habe. Allerdings versichert die Regierung nach berühmten Mustern, es handle fia nuz um einen„ privaten Schritt" des Nuntius. Aber dies berhindert nicht, daß man in Desterreich die Heße der Minister und nun gar die päpstliche Intervention als unerträgliche Uebergriffe empfindet. Man hat keine Luft, sich diese Eingriffe in die Freiheit der Wissenschaft gefallen zu lassen. So wird der Fall Wahrmund zu einer Frage des Einflusses und der politischen Macht des Kleritalismus und es ist selbstverständlich, daß allen voran unsere Genossen den Kampf gegen den klerikalen Uebermut aufgenommen haben.
Die Gendarmerie in Mazedonien .
Rom , 18. März. Die Pforte verständigte die italienische Regierung, daß der Sultan mit der Ernennung eines neuen italienischen Gendarmerietommandanten für Mazeoonien einverstanden ist.
Baiti.
Die Intervention der Mächte.
Paris , 18. März. Die hiesige Ausgabe des„ New York Herald " meldet aus Port- au- Prince von gestern: Die Vertreter der fremden Mächte hielten eine Besprechung ab und beschlossen, daß, falls nicht alsbald eine friedliche Lösung der Schwierigkeiten zu erhoffen sei, dem Präsidenten Aleris ein Ultimatum überreicht werden solle, in welchem seine Ab. bankung und die Einsetzung einer provisorischen Regierung berlangt würde. Sie wollen ferner die Ausschreibung fofortiger Wahlen fordern und weitere Hinrichtungen verbieten.
Gegen die Fremden.
London , 18. März. Ginem Telegramm des britischen Generalfonfuls in Port- au- Prince zufolge, hat die Bewegung einen fremdenfeindlichen Charakter angenommen. Weiteren amtlichen Meldungen zufolge ist ein spezielles Militärgericht eingesetzt worden, um die verhafteten Beamten und Offiziere abzuurteilen.
Die Haltung der Regierung. Port- au- Prince , 18. März. Gine Bekanntmachung der Regierung gestattet den Flüchtlingen, sich auf die Kriegsschiffe zu begeben. Präsident Aleris verstärkte die Garnison des Forts. Es wird hier erklärt, daß er bereit sei, Demonstrationen auswärtiger Mächte roh zu bieten. Wenn neue Unruhen drohen, soll eine Rakete aus der deutschen Gesandtschaft den Kreuzern Bremen " und" Indefatigable" das Zeichen zur Landung von Mannschaften geben.
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Abgeordnetenbaus.
56. Sigung vom Mittwoch, den 18. März, 11 Uhr. Mm Ministertische: v. Moltke.
Die dritte Lesung des Etats wird fortgesetzt beim Etat des inisteriums des Innern.
Abg. Rosenow( freis. Vp.): Der Abg. v. Arnim hat gestern die Polizei auf den Plan gerufen zu dem Zwecke, gegen die Straßendemonstrationen am Tage der 60. Wiederkehr des 18. März 1848 einzuschreiten. Ich will hoffen und wünschen, daß es zum Einschreiten der bewaffneten Macht nicht kommen wird und daß vermieden wird, daß, wie vor 60 Jahren, Blut auf den Straßen der Reichshauptstadt fließt. Auch wir sind für die Aenderung des preußischen Wahlrechts, wir sind aber der Meinung, daß diese nicht burch Straßendemonstrationen, sondern durch den Wahlzettel er reicht werden muß. Wir sind auch der Meinung, daß es au einer Erbitterung des Boltes tommen muß, wenn sich die Regierung jeder Reform des Wahlrechts verschließt. Im übrigen nehmen die Sozialdemokraten den 18. März 1848 für sich zu Unrecht in Anspruch. Damals gab es feine Sozialdemokratie, es handelte sich um einen Kampf für die Konstitution, an dem sich alle Barteien und Bevölkerungsschichten beteiligten, wie der später hochgeehrte Rudolf Virchow , der auch an dem Kampfe teilnahm, seinen Eltern mitteilte, daß die Erbitterung alle Streise des Boltes erfaßt hatte. Die Verfassung, die wir alle beschworen haben, hat nicht nur dem Bolte Rechte gegeben, sondern auch dem Throne die Festigkeit, deren er bedarf. Wir wollen an der Verfassung nicht rütteln lassen, wir glauben aber auch, daß der Thron am festesten gefügt ist, wenn er auf der Treue des Volkes basiert ist. Redner führt dann Beschwerde darüber, daß die Genehmigung zur Annahme von lettwilligen Verfügungen an Gemeinden und Korpo rationen vielfach von Bedingungen abhängig gemacht werde, die den Absichten der Erblasser widersprechen. In Breslau sei der Freireligiösen Gemeinde die Genehmigung zur Annahme cines großen Vermächtnisses bersagt worden.( Beifall links.)
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Minister des Innern v. Moltke: Für die lettere Entscheidung find nicht politische, sondern lediglich verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Die freireligiösen Gemeinden haben Zeine Sorporationsrechte, sie haben sich einen Wohnsiz außerhalb Breußens in Hessen konstruiert, und das muß als eine Umgehung der gefeßlichen Bestimmungen angesehen werden. Es mußten daher in fonftanter Bragis bisher die Zuwendungen an diese Gemeinden abgelehnt werden.
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Abg. Goldschmidt( freif. Bp.): Ich werde meine Rede dem, daß in keinem Stadium der Verhandlungen ein solcher Versuch Minister schiden und hoffe, daß er den darin ausgesprochenen von der sozialdemokratischen Fraktion afzeptiert werde.( Soviel Wünschen nachkommen wird.( Heiterkeit.), man hört, ist das Blockkompromiß auch in diesem Punkte im Sinne Der Etat wird genehmigt. der Konservativen zustande gekommen.) Der§ 2 wurde nach einer Die Etats der Domänen und der Gestütsverwaltung furzen Debatte, in der vom Zentrum und den Sozialdemokraten werden nach unerheblicher Debatte genehmigt. vergeblich versucht wurde, einige Verbesserungen zu erreichen, nach Beim Etat der Berg-, Hütten und Salinen- den Anträgen des Blods gegen die 12 Stimmen des Zentrums, verwaltung flagt der Sozialdemokraten und der Polen in folgender Weise angenommen:
Abg. Kölle( b. t. F.) über Schädigung der Landwirtschaft durch den Harzer Bergbau und bittet um Besserung der Lohnverhältnisse dort. Der Der Etat wird genehmigt.
Beim Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung bespricht
Abg. Dr. v.Böttinger( natl.) das Patentabkommen mit anderen Ländern und wendet sich gegen den in England festgesetzten Ausführungszwang im Inland, der diesem Abkommen widerspreche. Minister Dr. Delbrück erklärt sich zur Prüfung der Angelegenheit bereit.
Abg. Zourneau( 3.) bittet um größere Beteiligung der Handwerker an Lieferungen an staatliche Behörden. Die Verwaltung sollte nach Möglichkeit die jungen Handwerker zum Besuch des Kunstgewerbemuseums anregen. Meisterkurse müßten tunlichst auch in kleineren Orten abgehalten werden.
Der Etat wird bewilligt.
Beim Etat der Eisenbahnverwaltung führt Abg. Brütt( ft.) Beschwerde über die Verlegung einer Eisenbahnunterführung bei Rendsburg . Bei der Heranziehung der Kreise und Interessenten zu Leistungen für Bahnbauten dürfe nicht zu mechanisch verfahren werden. Vielfach würden kleineren Orten Leistungen zugemutet, die zu deren Ueberlastung führen. Abg. Gleim( natl.) wünscht Verbesserung der Bahnhofsverhältnisse in Friblar.
Abg. Eickhoff( frs. Vp.): Gin Diplom- Ingenieur, der in berschiedenen Verwaltungszweigen der Stadt Charlottenburg tätig war, hatte den Wunsch, sich in der Staatseisenbahnverwaltung weiter auszubilden. Aber obwohl er nachwies, daß er sich die nötigen rechts- und volkswirtschaftlichen Kenntnisse angeeignet habe, wurde er abgewiesen. Hat das etwas mit dem Assessorismus in der Verwaltung zu tun? Ich bitte den Minister, die Angelegenheit nochmals zu prüfen.
Minister Breitenbach: Der ablehnende Bescheid hat mit dem Affefforismus nichts zu tun. Der junge Mann wollte sich bei uns für das praktische Leben weiter ausbilden. Er ist weder in der Lage, die Funktionen eines höheren Techmiters, noch eines höheren Verwaltungsbeamten zu übernehmen.
Abg. Trimborn( 3.) bittet um striktere Durchführung der Beftimmungen über die Ruhezeiten der Arbeiter in den Eisenbahnwerkstätten.
Abg. Kölle( b. t. F.) verlangt einen Erweiterungsbau des Bahnhofes in Goslar .
Abg. Dr. Dahlem( 8.) beschwert sich über die Verwendung minderwertiger Schlafwagen auf der Strecke Berlin - Mezz.
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" Jeder Verein, der eine Einwirkung auf politische An gelegenheiten bezweckt( politischer Verein), muß einen Vorstand und eine Sagung haben.
Der Vorstand ist verpflichtet, binnen einer Frist von zwei Wochen nach Gründung des Vereins die Sabung sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes der für den Sitz des Vereins zuständigen Polizeibehörde einzureichen. Ueber die erfolgte Einreichung ist eine fostenlose Bescheinigung zu erteilen.
Ebenso ist jede Aenderung der Satzung sowie jede Aenderung in der Zusammensetzung des Vorstandes binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Eintritte der Aenderung anzuzeigen.
Die Satzung sowie die Aenderungen sind in deutscher Fassung einzureichen. Ausnahmen von dieser Vorschrift tönnen von der höheren Verwaltungsbehörde zugelassen werden."
Der seitherige Absatz 5 des Paragraphen soll nach dem Willen des Blocks als neuer§ 2a eingeschaltet werden und wurde in fol. gendem Wortlaut zum Beschluß erhoben:
„ Ein Verein, dessen Zweck den Strafgesehen zuwiderläuft, fann aufgelöst werden.
Die Auflösungsverfügung fann im Wege des Verwaltungs. streitberfahrens und wo ein solches nicht besteht, im Wege des Returses nach Maßgabe der Vorschriften der§§ 20, 21 der Gewerbeordnung angefochten werden.
Die endgültige Auflösung eines Vereins ist öffentlich be. tanntzumachen."
ohne jeden Erfolg. Der Block hielt fest zusammen und nahm die Auch beim§ 3 waren Versuche, Berbesserungen durchzusehen, §§ 3, 3a und 3b infolgender Fassung an: §§ 3, 3a und 3b infolgender Fassung an:
§ 3: Wer eine öffentliche Bersammlung zur Erörterung politischer Angelegenheiten veranstalten will, hat hiervon min destens 24 Stunden vor dem Beginne der Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten.
Ueber die Anzeige muß von der Behörde sofort eine toftenfreie Bescheinigung erteilt werden.
Einer Anzeige bedarf es nicht für Versammlungen, die öffentlich bekanntgemacht worden sind; die näheren Vorschriften über die Bekanntmachung hat die Landeszentralbehörde zu erlassen."
,, 3a: Giner Anzeige bedarf es nicht für Versammlungen der Wahlberechtigten zum Betriebe der Wahlen zu den auf Geset oder Anordnung von Behörden beruhenden öffentlichen Körper. schaften vom Tage der amtlichen Bekanntmachung des Wahltages bis zur Beendigung der Wahlhandlung.( Die Vorschriften über polizeiliche Ueberwachung und Auflösungsbefugnis gelten jedoch auch für diese Wahlversammlungen.)"
§ 3b: Als Erörterung politischer Angelegenheiten gilt es insbesondere nicht, wenn in Bersammlungen von dem in§ 152 der Gewerbeordnung genannten Personentreis ausschließlich die dort bezeichneten Zwecke erörtert werden."
Die§§ 4, 5 und 6 wurden in derselben Weise mit 16 gegen
Abg. Dr. Müller- Berlin ( frf. Vp.): Dringend notwendig ist die Beseitigung des Niveauüberganges in Groß- Lichterfelde - Oft, wo erst kürzlich ein Zug einen halbstündigen Aufenthalt hatte, weil ein beladener Wagen auf dem Uebergang steden geblieben war. Ich bitte den Minister, schleunigst für Abhülfe zu sorgen. Wenn das Reichseisenbahnamt in der Lage wäre, ein Aufsichtsrecht über die Betriebssicherheit auszuüben, so wäre hier schon längst Abhülfe getroffen. Wir sind damit einverstanden, daß in den Bahnhofsbuchhandlungen kein literarischer Schund und Schmu feilgehalten wird, bedauern aber, daß vieles von den Bahnhofs- 12 Stimmen angenommen. Dafür stimmten also ausschließlich buchhandlungen ferngehalten wird, was man mit Recht die Blockparteien.§ 4 fetzt fest, daß Versammlungen dort sollte verlangen tönnen. Dann möchte ich unter freiem Himmel mindestens 24 Stunden vorher annoch auf das Automobilwesen eingehen, da meine Freunde bei der gezeigt werden müssen und Versammlungen auf öffent neulichen Debatte nicht zum Wort gekommen sind. Es kommt nicht ichen Straßen und Pläben sowie öffentliche Aufso sehr darauf an, welche Verordnungen und Vorschriften gegen züge in Städten und Ortschaften der Genehmi. die Auswüchse des Automobilsports erlassen sind, als darauf, daß gung der Polizeibehörde bedürfen. Ueber die Verweigerung der fie durchgeführt werden.( Sehr richtig! lints.) Mein ältester Genehmigung muß dem Veranstalter sofort eine tostenfreie Be Sohn wurde von einem Automobil umgeworfen und von der Link- fcheinigung mit Angabe der Gründe erteilt werden. Die Landesstraße bis zum Potsdamer Plaz geschleift; es ist aber nicht ge- sentralbehörde kann auf diese Beschränkungen der Versammlungslungen, den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Schußleute freiheit ganz oder teilweise verzichten.§ 5 handelt von dem Rechte halten ein Auge oder auch beide Augen oft zu, weil es bon des Ginberufers der Versammlung, sie zu leiten oder einen Leiter oben schlecht angefehen wird, wenn fie ge- wählen zu lassen.§ 6 enthält das Verbot des Waffentragens bei wissen Automobilen entgegentreten. In der öffentlichen Aufzügen oder Versammlungen. Als besonders beRegel fahren die Automobile auf verkehrsreichen Straßen 20 bis mertenswert ist aus diesen Beschlüssen hervorzuheben, daß zwischen 25 Kilometer in der Stunde, und in den Vororten ist's noch der ersten und der zweiten Lesung die vereinigten Blodparteien schlimmer. Von hoher und höchster Stelle tritt man für den Auto- auch hier eine erhebliche Verschlechterung des Gesezes. mobilsport ein, der so viele Auswüchse gezeitigt hat. tegtes borgenommen haben. Bisher sollte nach§ 4 eine Es ist wirklich betrübend, wenn man sieht, wie Automobile plößlich Bersammlung unter freiem Himmel oder ein Aufzug nur verboten auf Dußende von Menschen losgesaust tommen. Die Statistit über die durch Automobile hervorgerufene Unglüdsfälle weist große Rahlen auf. Ich bitte den Minister, den Auswüchsen des Automobil. sports energisch entgegenzuwirken.( Beifall links.)
Der Etat wird genehmigt, ebenso eine Reihe weiterer Stats nach unerheblicher Debatte. Sierauf vertagt das Haus die weitere Etatsberatung auf Donnerstag 11 Uhr. Schluß 5 Uhr.
Das Reichsvereinsgefetz
vor der Kommiffion.
Der Kuhhandel ist fertig! Die heute begonnene zweite Lesung des Gesetzes hat den Beweis geliefert, daß die Freisinnigen sich den dreistesten Ansprüchen der Konservativen gebeugt haben und im Interesse des Reifens dieser Blockfrucht" zu den reaktionärsten Stonzessionen bereit sind.
Beim Beginn der Sibung legte der Blod die Ergebnisse seiner Verhandlungen bis zum§ 5 vor. Die fonach formulierten Paragraphen enthalten noch gegenüber den Beschlüssen der ersten
werden können, wenn davon eine erhebliche Störung des Bertehrs zu befürchten war. In der Zwischenzeit haben die Blockparteien bei ihrem privaten Kuhhandel die Bestimmung eingefügt, daß die Versagung der Genehmigung auch mit Befürchtungen einer Gefahr für die öffentliche Sicher. heit" begründet werden kann. Somit läßt auch hier das Reichs. bereinsgesetz jezt für Preußen alles beim alten, d. h. bei der boll. endeten Polizeiwilltür. Wiederholte Versuche des Zentrums, die erweitern, Befugnisse der Landeszentralbehörden zu dak fie Ausnahmebestimmungen von den lästigen Fesseln dieser Bestimmung gewähren kann, wurden mit 16 gegen 12 Stimmen, d. h. mit den Stimmen des Blocks abgelehnt.
§ 5, der bestimmt, daß jede politische Versammlung einen Leiter haben muß, der für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat, wird im wesentlichen in der Fassung der ersten Lesung angenommen, ebenso der§ 6, der das Waffentragen in Versammlungen verbietet. hierauf wurden die Verhandlungen abgebrochen
Parlamentarifches.
Abg. Fischbeck( freis. Bp.) unterstützt die Bestrebungen der Stadt Eberswalde , aus dem Streise auszuscheiden. Weiter teilt Redner mit, daß die Kreiszeitung im Kreise Labiau , wie er in der zweiten Befung dargelegt habe, die Aufnahme einer Anzeige einer freisinnigen Wahlversammlung abgelehnt hatte, als Beilage zum Lesung verschiedene Verschlechterungen. So wird Aus der Gewerbeordnung- Novellen- Kommiffion. Streisblatt erscheine. Der Verleger beider Blätter habe eine konser im§ 1 wiederum das Versammlungs- und Vereinsrecht den Die Debatte in der gestrigen Kommissionssißung wendete sich bative Anzeige aufgenommen, die freifinnige aber zurückgewiesen, Reichsangehörigen besonders zugesprochen. Die Versuche zunächst, unter Zurüdseßung der als§§ 114b und 114c gestellten weil er teine Verwendung dafür gehabt habe. des Zentrums und der Sozialdemokraten, auch den Aus- Anträge für später, dem§ 115 G.-D. zu. Von den seitens des Abg. Neinede( Sagan, freit.) polemisiert gegen den Abg. Dr. ländern gewisse Garantien für ihre Teilnahme an Vereinen Bentrums und der Sozialdemokratie zu diesem wichtigen BaraMüller und bestreitet ihm gegenüber, daß bei deffen Wahlkandidatur und Versammlungen zu geben, waren erfolglos, die Blod graphen gestellten Anträgen gelangten diejenigen zur Debatte, die zum Reichstage Wahlbeeinflussungen im Kreise Sagan durch den maschine funktionierte tadellos, und der§ 1 erhält folgenden sich auf die Wohnung und die sich auf die Verabreichung von Landrat vorgekommen feien, wird jedoch vom Präsidenten Wortlaut: Werkzeugen und Stoffen zu höheren als den Selbstdarauf aufmerksam gemacht, daß die Reichstagswahl des Abg. Dr. Alle Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, die fosten beziehen. Der sozialdemokratische wie der Zentrumsantrag Müller nicht zum vorliegenden Etat gehöre. den Strafgeseßen nicht zuwiderlaufen, Vereine zu bilden und wollen Trennung des Arbeitsvertrags vom Wohnvertrag. Der sich zu versammeln. Dieses Recht unterliegt polizeilich nur den erstere will dem§ 115 zusetzen: Im Falle der Auflösung des Arin diesem Gesetze und anderen Reichsgesehen enthaltenen Be- beitsverhältnisses muß dem Arbeiter auf sein Verlangen die ihm schränkungen. Die allgemeinen sicherheitspolizeilichen Be- vom Betriebsunternehmer überlassene Wohnung bis zum Schlusse stimmungen des Landrechtes finden Anwendung, soweit es sich des der Kündigung der Wohnung folgenden Monats gegen Erum die Verhütung unmittelbarer Gefahr für Leben und Ge- stattung der bisherigen Miete belassen werden". Denselben Zwed fundheit der Teilnehmer an einer Versammlung handelt."
Abg. Münsterberg( freis. Vg.) erklärt, daß die Rinke nichts gegen eine Dezentralisation der Verwaltung einzuwenden habe, wenn sie den Ausbau der Selbstverwaltung auch auf dem Lande gur Grundlage hat.
Abg. v. Kessel( fons.) bittet den Minister, in der vom Abg. Fischbed angeführten Jagdpachtangelegenheit noch nähere Erhebungen anzustellen. Weiter verlangt Redner eine Novelle zum Streisabgabengeset.
Abg. Quehl( konf.) hält dem Abg. Fischbed gegenüber seine Ausführungen aus der zweiten Etatsberatung aufrecht und verteidigt sich gegen den ihm vom Abg. Dr. Müller damals gemachten Vorwurf der Uebertreibung.
Hierauf wird die Debatte gefchloffen.
Es folgen eine Reihe persönlicher Bemerkungen.
Abg. Dr. Müller- Berlin ( freis. Bp.) weist darauf hin, daß die Mechte scharfe Angriffe erhebe und dann für den Schluß der Debatte eintrete.
Abg. Fischbeck( freis. Bp.) tritt den Ausführungen des Abg. Qucht entgegen. Abg. Goldschmidt( freis. Vp.) erklärt zur Geschäftsordnung, daß er durch den Schluß der Debatte verhindert worden sei, über das neue Regulativ für die Schornsteinfeger zu sprechen.
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berfolgt der Zentrumsantrag:" Wird von einem GewerbetreibenDer in der ersten Lesung als§ 2a neubeschlossene Wortlaut, den dem Arbeiter eine Wohnung für ihn und seine Familie verin welcher das Beschwerdeberfahren wegen Auflösung mietet, so darf die Kündigung nicht auf eine fürzere Frist als auf eines Vereins geregelt wurde, wird als§ la eingefügt und hat einen Monat vereinbart werden. Die Kündigung ist nur für den folgenden Wortlaut: Schluß eines Kalendermonats zulässig; sie hat spätestens am Gin Verein, dessen Zwed den Strafgefeßen zuwiderläuft, 15. 6. Mts. zu erfolgen".§ 115 Abs. 2 läßt die Verabfolgung von fann aufgelöst werden. Die Auflösungsverfügung fann Die Auflösungsverfügung fann im Lebensmitteln an die Arbeiter usw. zu Anschaffungs- oder durchWege des Verwaltungsstreitverfahrens und wo ein solches nicht schnittlichen Selbstkosten zu, ferner aber die Berabfolgung von besteht, im Wege des Rekurses nach Maßgabe der Vorschriften Werkzeugen und Stoffen zu einem höheren Preise, wenn es sich der§§ 20, 21 der Gewerbeordnung angefochten werden. Die um Affordarbeiter handelt, der Preis im voraus vereinbart ist. endgültige Auflösung eines Vereins ift öffentlich bekannt zu und den ortsüblichen nicht übersteigt. Von nationalliberaler Seite machen." wird Streichung des Passus beantragt, der solche Verabfolgung zu
Zu bemerken ist noch, daß der konservative Abgeordnete höheren Preisen zuläßt; sozialdemokratischerfeits wird bie Dietrich unter Zustimmung des Nationalliberalen Everling in Streichung auch der anderen Vorschriften und ihr Ersatz durch eine Aussicht stellte, daß er bei einem späteren Paragraphen eine Vorschrift begehrt, die die unentgeltliche Lieferung von Werkim Regierungsentwurf nicht vorgesehene Beschränkung der Teil- zeugen und aller zur Herstellung des Fabrikats nötigen Materialien nahme Minderjähriger oder Jugendlicher an Ver- dem Unternehmer auferlegt.
Bräfident v. Kröcher: Dann kann ich Ihnen nur anheimstellen, einen und Versammlungen in Vorschlag bringen werde, worauf Die Debatte wurde gegen 1 Uhr abgebrochen. Nächste Sizung fich zum Etat 1909 zum Wort zu melden.( Große Heiterkeit.) seitens des Genossen Hildenbrand die Erklärung abgegeben wird, am Freitag.
Berantwortlicher Redakteur: Georg Davidsohn , Berlin , Für den Inseratenteil verantw.: Th, Glode, Berlin . Drud u, Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW,