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Streifen stehen sehr dicht und find deshalb schmal und zahlreich. 1 Berzinsung, Erhöhung der Einlagen in einem Buch auf 10 000 M., Ein breiter, schwarzer Rüdenstrich unterbricht sie oberseits, während Fortfall der Sparprämien usw. fie unten durch das breite Weiß der Bauchfeite begrenzt sind. In seiner Figur erinnert dieses Zebra mehr an den Esel als an das Pferd, namentlich sind die großen Ohren auffallend.

Feuerwehrbericht. Seit dem 10. Februar d. J. hat die Ber liner Wehr 40 große Dachstuhlbrände und ebensoviel Boden­brände, die auf Brandstiftungen zurückzuführen sind, zu löschen gehabt. Der Schaden, der durch diese Brandstiftungen verursacht worden ist, wird auf 500000 m. veranschlagt, wobei die Kosten, die der Feuerwehr durch die Löschung entstanden sind, außer An­rechnung geblieben sind. Der Schaden, der durch die Brand, stiftungen in der letzten Zeit in den Vororten entstanden ist, dürfte nicht viel geringer sein, eher noch größer, weil der Wasserschaden bei den Bränden in den Vororten erheblich größer gewesen ist. Unzweifelhaft festgestellt ist jetzt, daß in mehreren Fällen der Brandstifter über die Dächer in die Hausböden eingestiegen ist. Die Fußspuren auf den Laufbrettern, die von einem Schornstein zum anderen über die Dächer führen, fonnten Es fonnte ferner festgestellt werden, daß Sie Bodentüren fest verschlossen waren und der Brandstifter die Latten mit Gewalt aufgebrochen hatte, um zu den Bodenräumen zu gelangen, wo dann Tapetenreste, Lumpen, Betten, Kleider, Holzwolle usw. angezündet worden waren. Die bisher sistierten Personen mußten sämtlich wieder entlassen werden.

Vorort- Nachrichten.

Zur Gemeindewahlbewegung. Gemeindewahlen finden am heutigen Tage statt in Grünau nachmittags von 5-8 Uhr, in Wannsee nach­mittags von 5-7 Uhr, in Weißensee nachmittags von 4-8 Uhr, in Königs Wusterhausen vormittags 91, bis 1 Uhr und nachmittags von 3-6 Uhr, in Rosenthal, Nordend nachmittags von 3-7 Uhr, in Staaten nach mittags von 4-7 Uhr. Weißensee.

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statierte gestern die zweite Kammer des Kaufmannsgerichts. Eine Elektrizitätsgesellschaft hatte einen Mann als Nachtwächter ans Sfizze und Kostenanschlag für den Neubau eines Schulhauses gestellt, der aber außer der ihm obliegenden Arbeit, die Geschäfts­auf dem neuen Rieselgut Richardshof( 26 500 M.) finden die Zu- bureaus und Fabrikräume zu bewachen, auch mit buchhalterischen stimmung der Versammlung. Arbeiten des Nachts beschäftigt wurde. Als er nun infolge Die Regulierung der Saalestraße zwischen Beiber- und Elfter- Differenzen zur Klage kam und der Nachtwächter den Rechts­traße wird nach den Voranschlägen der Tiefbaudeputation be- ftreit beim Kaufmannsgericht anhängig machte, erhob die beklagte schlossen. Firma den Einwand der fachlichen Unzuständigkeit. Wenn der ein neues Gebäude mit 20 Klassen, Zeichensaal und Turnhalle er- Rohbilanzen aufgestellt habe, so bleibe ein Nachtwächter doch immer Auf dem Hinterlande des Schulgrundstüces Thomasstraße soll Kläger auch so führte die Firma aus Konten addiert und richtet werden, welches zum 1. April 1910 für die Benutzung fertig Nachtwächter und somit gewerblicher Angestellter. Da für die Be­sein soll. Die Baukosten hierzu, welche pro Klasse auf 9000 M und urteilung der Zuständigkeit ausschlaggebend sei, welche Tätigkeit für die Turnhalle auf 42 000 M. kommen, werden bewilligt. Auch überwogen habe, die kaufmännische oder die gewerbliche, so sei hier dem Projekt für eine Gemeindedoppelschule in der Rütlistr. 41/42 zu berücksichtigen, daß die Nachtwächtertätigkeit durch die. buch­stimmt die Versammlung zu. Diese Schule erhält je 20 Klassen halterischen Arbeiten überhaupt nicht unterbrochen wurde. Denn für Knaben und Mädchen, einen Zeichensaal und eine Turnhalle. der Kläger durfte selbstverständlich auch während seiner nächtlichen Lettere wird in den beiden unteren Geschossen des Mittelbaues Tätigkeit im Kontor die Nachtwache keinen Moment aus den Augen eingefügt, so daß sie von beiden Schulen ohne das Freie zu betreten verlieren. Er hatte doch stets sein Hauptaugenmert auf etwaige erreichbar ist. Zur Durchführung des gleichen Grundſabes werden Einbruchsversuche zu richten, während die buchhalterische Arbeit auch die Aborte in die einzelnen Geschosse eingebaut. Das ganze mehr den Zwed erfüllen sollte, ihn wachzuhalten. Gebäude umschließt Lförmig einen vorn liegenden 700 Quadrat- Das Kaufmannsgericht schloß sich den Ausführungen der Be meter großen Spielhof; der Haupthof liegt hinter der Schule und klagten nicht an, hielt sich vielmehr zur Entscheidung dieses Rechts­umfaßt 1900 Quadratmeter. Die Gesamtkosten sind auf 600 000 streits für zuständig, indem es den Kläger als Handlungsgehülfen Mart veranschlagt. Im Einverständnis mit der zur Prüfung der Maßnahmen versehen habe, so sei dach die körperliche Betätigung, die ansah. Wenn der Kläger auch den Dienst eines Nachtwächters gegen die Arbeitslosigkeit eingesetzten Kommission beantragt der sich in dem Ableuchten der Bodenräume, Kontrollieren der Höfe Magistrat: 1. Eine Beihülfe von 1000 m. für den Verein gegen Wer- brechungen die ganze Nacht andauernden buchhalterischen Tätigkeit usw. äußere, minimal im Verhältnis zu der mit Kleinen Unter wache einem kaufmännisch geschulten Manne zu übertragen. des Klägers. Der Beklagten lag auch zweifellos daran, die Nacht

armung;

2. 600 M. für den Freiwilligen Erziehungsbeirat zur Speisung bedürftiger Schulkinder. Beides wird bewilligt.

Es folgt die Wahl von 5 Mitgliedern für die Schuldeputation, Unter Ablehnung der von den Sozialdemokraten vorgeschlagenen Stadtvv. Bagels und Thurow wählt die Blockmehrheit den Vor­ſteher Sander und die Stadtvv. Belß, Gröpler, Kohe , Rochlik. Da­mit hat die Rigdorfer Stadtverordnetenversammlung die veaktio­närsten Männer, die sie in ihrer Mite hat, in die Schuldeputation gefandt ja, selbst der bei einem Kandidaten notorische Mangel von Können in der deutschen Sprache hat nicht hindernd gewirkt. Der vom Magiftrat vorgelegte Entwurf einer allgemeinen Ar­Heute nachmittag von 4-8 Uhr finden die Gemeindevertreter- beitsordnung für die städtischen Arbeiter wird en bloc angenommen. wahlen statt. Es wählt der 1. Bezirk im Brauereiausschank Enders, lebhafter Debatte den Ankauf des Grundstücks Boddinſtr. 34-41 In geheimer Sigung beschließt die Versammlung nach langer, Königs- Chauffee 5/6, und der 3. Bezirk im Lokale von Backhaus, zum Zwecke der Erbauung einer Realschule. Udermarkstr. 6/7. Die Berliner Genossen wollen ihre Weißenseer Kollegen ganz besonders auf diese Wahl aufmerksam machen. Unsere Kandidaten müssen mit einem imposanten Stimmenzuwachs als Sieger aus der Wahl hervorgehen. Königs- Wusterhausen .

Die Gemeindewahl für die dritte Klasse findet heute, bor­mittags von- 1 Uhr und nachmittags von 3-6 Uhr, statt. Kandidat der Sozialdemokratie ist Genoffe Frana Waiser. Die Parteis und Gewerkschaftsgenossen werden ersucht, so früh als möglich zur Wahl zu erscheinen, um an den Wahlarbeiten teil­

zunehmen. Herzfelde .

Weißenfee.

Brandstifter in einer Laubenkolonie.

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Laubenvilla in Brand gesteckt hatten, mußten sich gestern vor dem Zwei Brandstifter, die aus Mutwillen das Besitztum einer Schwurgericht des Landgerichts I verantworten. Aus der Unter suchungshaft wurden die Gelegenheitsarbeiter Otto Retoling und Friz Gillert vorgeführt, um sich wegen gemeinschaftlichen Ver brechens gegen den§ 308 St.-G.-B. zu verantworten. In der an der Elbinger Straße liegenden Laubenkolonie Böhow" hatte hierzu hatte er sich mit einigen Ersparnissen gekauft und mit vieler sich der Arbeiter M. eine kleine Laube errichtet. Das Material Mühe im Laufe von zwei Jahren zusammengebracht. Als dann große Freude in der Familie des M., der die Laube während der endlich diese Billa des kleinen Mannes" fertiggestellt war, herrschte Sommermonate täglich benutte. Im Dezember und Januar d. J. wurden in dieser Laubenkolonie fortgesetzt Diebstähle berübt. Nach dem Tätigkeitsbericht des Kaufmannsgerichts für das Ermittelung der Täter in der Nacht zum 19. Januar auf die Lauer. Einer der Laubenbesizer, der Malermeister Kurth, legte sich zweds Jahr 1907 wurden 28 Klagen erhoben, von denen eine am Jahres- Gegen zwei Uhr nachts vernahm er plöglich in der Nähe ein schlusse unerledigt blieb. Es fanden 6 Termine ohne Zuziehung inisterndes Geräusch und bald darauf bemerkte er auch einen und 11 Termine mit Zuziehung der Beisiger statt. 27 Klagen Feuerschein, der von der Laube des Arbeiters M. Herkam. Kurth wurden von Handlungsgehülfen gegen Kaufleute erhoben, eine schlich mit vorgehaltenem Revolver langsam vor und entdeckte zwei Klage von einer Firma gegen eine Handlungsgehülfin. Erledigt Männer, die wie ein paar Kinder in die hellen Flammen starrten, wurden durch Vergleich 11 Klagen, durch Zurüdnahme 4, durch die an der Laube emporzüngelten. Vor der Laube war ein großer Beschluß der Unzuständigkeit 1, durch Ruhenlassen 2, durch End- Haufen Stroh und Papier aufgeschichtet und angezündet worden. urteil 9. Unerledigt ins nächste Jahr übernommen wurde 1 Klage. Die beiden Brandstifter unternahmen gar nicht erst einen Flucht. In der Zeit von weniger als 1 Woche erledigt wurden 7 Klagen, versuch, da sie die Mündung des Revolvers drohend auf sich ge 1-2 Wochen 10, 2 Wochen bis 1 Monat 6, 1-3 Monaten 4 Klagen. richtet sahen. Auf der Polizeiwache entpuppten sich die beiden Das Streitobjeft betrug bis 20 mt. bei 2 Klagen, mehr als 20 bis Brandstifter als die mehrfach vorbestraften Angeklagten Retoling 50 Mt. bei 4, 50-100 mt. bei 5, 100-300 mt. bei 10, mehr als und Gillert. Ersterer ist nicht weniger als 33 mal wegen Bettelns, 300 Mt. bei 6 Klagen. Die geringste Klagesumme betrug 9 M., Landstreichens und Arbeitsscheu vorbestraft und hat auch schon die höchste 2000 Mt. Als Einigungsamt trat das Kaufmannsgericht längere Zeit im Arbeitshause zugebracht. Die Laube brannte bis nicht in Tätigkeit. Ein Antrag, betreffend Errichtung eines Reichs auf den Erdboden nieder, da die Feuerwehr wegen des auf. Kaufmannsgerichts, wurde an die gefeßgebenden Körperschaften geweichten Weges nicht bis an die Brandstätte heranfahren konnte. gerichtet. Ferner wurde ein Antrag an die Polizeibehörde gestellt, welcher die Abschaffung der in den§§ 139d aiger Straße getroffen und wollten, da fie beide obdachlos waren, hiesige Die beiden Angeklagten hatten sich in einem Vokal in der Dan­und 139e der Reichsgewerbeordnung vorgesehenen Ausnahmetage in der Laubentolonie nächtigen. Als es ihnen nicht gelang, das bezwedt. an der M.schen Laube befindliche Vorhängeschloß zu öffnen, feßten fie das Bauwerk in Brand. Vor Gericht waren beide Angeklagte Die Gemeindewahl ist auf Sonnabend, den 21. März, feft. gefeßt. Die dritte Klasse wählt abends von 6-7 Uhr und die zweite Die Ueberschwemmung der Nuthewiefen tritt in diesem Früh- geständig. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage nach vor. bon 7-7% Uhr. Für die dritte Klaffe tandidiert wiederum der jahr infolge der zahlreichen Niederschläge besonders start herbor. Das Urteil lautete gegen Refoling auf 1 Jahr und 3 Monate, fäßlicher Brandstiftung unter Bubilligung mildernder Umstände Genosse Milius, der bereits 12 Jahre als Gemeindevertreter Das schmate Bett der Nuthe führt so gewaltige Wassermassen gewirkt hat. Für die zweite Klasse ist Genoffe Bergemann mit sich, daß der Abfluß sich bei der engen Brüdenöffnung ftaut gegen Gillert auf 9 Monate Gefängnis. aufgestellt. Es werden nun die Genossen ersucht, auch den letzten und die umliegenden Wiesen in ein riesiges Beden verwandelt. Wahlberechtigten aufzufordern, für unseren Kandidaten ein- Es ist fraglich, ob bei dem jebigen Hochwasserstande vor Eintritt ist am 2. Dezember v. J. vom Landgericht III in Berlin der Wegen Bergehens gegen das Nahrungsmittelgefes zutreten. wärmerer Jahreszeit das weite Streden beherrschende Inundations. gebiet wieder wasserfrei wird. Schon aus Gesundheitsrücksichten Schlächtermeister Karl Brose in Lichtenberg zu Gefängnis vera wäre die Melioration der Nuthewiesen sehr wünschenswert, da sich urteilt worden. Am 3. Juni v. J. untersuchte der Fleischbeschauer im Sommer auf dem Ueberschwemmungsgebiet Tümpel und 3. die im Laden des Angeklagten ausgelegten Waren und fand, Sümpfe bilden, die durch ihre Ausdünstung leicht zu Herden von daß zwei Schinken sowie Wurst- und Fleischreste in Fäulnis über­Epidemien werden können. gegangen waren. Diese Reste lagen auf einem Block und in einer Mulde, die auf dem Fußboden stand. In seiner Revision bestritt der Angeklagte, diese Waren feilgehalten zu haben. Der Reichs­anwalt war der Ansicht, daß ein Feilhalten auch dann angenommen werden könne, wenn die Waren auf dem Blocke oder in der Mulde liegen. Er beantragte aber doch die Aufhebung des Urteils, da nicht ausreichend festgestellt sei, daß sich der Angeklagte der Gesund­heitsschädlichkeit der feilgehaltenen Nahrungsmittel bewußt ge wesen sei. Das Reichsgericht hob am Dienstag das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

Die Wahl zur Gemeindevertretung findet für die 3. Klaffe Dienstag, den 24. März, nachmittags von 3 bis 6 Uhr, im Lokale des Herrn Carl Bulprecht statt. Unser Kandidat ist der Gen. Schuh­machermeister Karl Schröder . Wir erwarten, daß alle Partei- sowie Gewerkschaftsgenossen an der Wahl teilnehmen. Sonntag, den 22. März, nachmittags 5 Uhr, findet die Wahlvereins versammlung im Lokal des Herrn Otto Schutar statt. Das Er­scheinen der Mitglieder ist dringend notwendig. Löwendorf bei Trebbin .

Wahlergebniffe.

Marienfelde . Bei der Gemeindewahl siegte der bürgerliche Standidat mit 158 Stimmen über unseren Genossen Greulich, auf ben 105 Stimmen entfielen. Die Gegner haben es sich bei dieser Wahl etwas kosten lassen. Alles, was noch nicht gewählt hatte, tourde mit dem Automobil herangeholt. Der schwarze Agent, wie ihn Genoffe Zubeil in der öffentlichen Wählerversammlung nannte, hat sein gut Teil zum Siege des bürgerlichen Kandidaten Krope beigetragen. Die Gutstagelöhner wurden von ihren Vorgesetzten zum Wahltisch geführt.

Potsdam .

Eine Masern- und Scharlachepidemie ist in der hiesigen Eisenhart- Mädchenschule zum Ausbruch gekommen. Auf Anord­nung des Kreisarztes wurden gestern die beiden siebenten Klassen der Mädchenschule geschlossen. Nicht weniger als 50 Schülerinnen find von der tüdischen Krankheit mitgenommen. Da auch in der Familie des Rektors Günther die Masern ausgebrochen sind, wurde Ebenso erging es den Bahnarbeitern. die Direktionskanzlei geschlossen, um jeden Verkehr der Schüle­Leider hat auch eine Anzahl Arbeiter ihr Wahlrecht nicht aus- rinnen und jede Anstedungsgefahr zu verhindern. geübt, sonst hätte uns das Mandat erhalten werden können. In der zweiten Klasse wurde der Rentier Heidemann und in der ersten der Fabrikant Schulz wiedergewählt.

Adlershof . Bei der gestrigen Gemeindevertreterwahl wurde unser Genosse Ernst Laube mit 645 gegen 35 Stimmen, die auf den bürgerlichen Gegenkandidaten fielen, gewählt.

In Wilhelmsruh an der Nordbahn fiegte Genosse Brat­vogel mit 190 Stimmen. Die beiden bürgerlichen Kandidaten Worr und Schneider erhielten 30 beziehungsweise 69 Stimmen.

daten.

Gerichts- Zeitung.

Das Hebbel- Theater " vor dem Gewerbegericht.

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" Der Sittenschuhmann an der Arbeit."

Der Redakteur Karl Schneidt war wegen atvei Artikel in der Zeit am Montag"," Der Sittenschuhmann an der Arbeit" und Berlin unter Sittentontrolle", bekanntlich am 29. Oktober

Kanalisationsgebühren binglich?

Vor dem Berliner Gewerbegericht wurde eine Massenklage von der Berliner Straffammer zu der hohen Strafe von drei berhandelt, die sechzehn frühere Orchestermitglieder gegen das Monaten verurteilt. Das Reichsgericht verwarf am Dienstag " Theater in der Königgräberstraße" unter welcher Bezeichnung die vom Angeklagten eingelegte Revision. das Hebbel- Theater " in den Gerichtsaften figuriert anhängig gemacht haben. Es handelt sich darum, ob die Orchestermitglieder In Röntgental( Bez. Bernau) wurde bei der Gemeindewahl der berechtigt sind sich in ihrer freien Zeit durch Mitwirkung an Für Berliner Grundbesizer ist eine Entscheidung des Obera britten Abteilung der Genoffe Franz Schulz mit 60 Stimmen anderen Konzertveranstaltungen einen Nebenverdienst zu ber verwaltungsgerichts von Intereffe, nach welchem eine ortsstatus gewählt. Die Gegner vereinigten 50 Stimmen auf ihren Kandi- schaffen. Direktor Robert, der das verklagte Theater persönlich tarische Bestimmung, die die Kanalisationsgebühren als dingliche bertrat, berneinte dies und verweigerte den 16 Musikern, die er Lasten einführt, ungültig ist. Ein Eigentümer, der im Januar bom Zentraltheater durch Vermittelung des Direktors Ferenczy 1906 ein Berliner Grundstüd erworben hatte, war im April 1906 Caputh b. Potsdam . Bei der gestrigen Gemeindevertreterwahl übernommen hatte, die Entlohnung, als er in Erfahrung brachte, vom Berliner Magistrat zu Kanalisationsgebühren im Betrage wurden die Genossen Wilhelm Moriz und Wilhelm daß diese beim Wohltätigkeitsfest des Bereins Berliner Journa bon 1380 M. herangezogen worden. Der Eigentümer hielt sich zur Dalchow in der dritten Abteilung mit 49 gegen 25 bürgerliche listen" mitgewirkt hatten. Die Kläger hingegen machen geltend, Entrichtung der auf die Zeit seines Besizvorgängers entfallenben Stimmen gewählt. In der zweiten Abteilung stegte der Bürgerliche daß das Zentraltheater" zu jenen Bühnen gehörte, die ihre Abgaben nicht für verpflichtet, wurde aber mit seiner auf Freis mit 24 gegen unseren Genossen Wolf, der 19 Stimmen erhielt. Orchestermitglieder sehr gering befolden, und daß ihnen Direktor ftellung gerichteten Klage in erster Instanz abgewiesen. Der Be Auch diese Klasse ist reif für die Sozialdemokratie. Troß der Ferencah mit Rücksicht darauf ein für alle Male erlaubte, in der airtsausschuß nahm an, daß die Gebührenpflicht durch§ 13 Abs. 2 freien Zeit zur Erhöhung ihres Einkommens wo anders zu spielen. Geb.-O. vom 20./22. März 1902 begründet sei, welcher wörtlich ungünstigen Wahlzeit ein schöner Sieg der Sozialdemokratie. Da nun Direktor Robert die Rechte und Pflichten der Verträge lautete:" Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren ruht mit Ferenczy übernommen habe, so sei diese Zusage auch für ihn dinglich auf dem betr. Grundstüde dergestalt, daß auch jeder spätere bindend. Außerdem behaupteten die Kläger , daß es in Deutschland Eigentümer für die Bezahlung mit dem Grundstüde haftet." Die üblich sei, daß sich die Orchestermitglieder durch Spielen einen hiergegen eingelegte Revision hat Erfolg gehabt. In der von den Nebenverdienst verschaffen. So führte einer der Kläger an, daß Bl. für Rechtspfl." mitgeteilten Entscheidung des Oberberwal. er jetzt Orchestermitglied des Berliner Theaters sei und mit Wissen tungsgerichts heißt es u. a.: Gebühren sind persönliche Abgaben, der Direktion noch bei einem anderen Unternehmen mitwirke. Als welche für die Benubung einer Gemeindeanstalt zu entrichten Gutachter schlugen die Kläger Herrn Direktor Ferenczy und den sind; daher ist es ausgeschlossen, eine Gebührenpflicht zu begründen Deutschen Musiker- Berband" bor. Direttor Robert berief sich für eine Zeit, in welcher der in Anspruch genommene die Ges feinerseits auf das Gutachten der Deutschen Bühnen- Genossen- meindeanstalt nicht benutzt hat. Die obenangeführte Bestimmung Stadtverordneten - Bersammlung. In Verbindung mit dem schaft" und wollte die Begutachtungen auch darauf ausgedehnt des Ortsstatuts macht aber die Abgabe zu einer dinglichen" in Haushaltsetat fanden sechs Erfahwahlen zum Magiftrat und außer wiffen, ob die Orchestermitglieder nicht dem Verlangen des Direttors, dem Sinne, daß jeder folgende Befiber für die Gebühr auch solcher dem eine größere besondere Tagesordnung ihre Erledigung. Zu den Ort der Nebenbeschäftigung und die Höhe des Nebenverdienstes Beitabschnitte persönlich pflichtig wird, während deren er eine Be nukung nicht vorgenommen hat. Das ist mit dem Begriff einer wählen waren 1 besoldeter und 5 unbesoldete Stadträte. Für den anzugeben, nachkommen müßten. Direktor R. behauptet nämlich, nuhung nicht vorgenommen hat. Das ist mit dem Begriff einer Benutzungsgebühr unvereinbar. eifteren waren zwei Wahlgänge nötig. Bei der Stichwahl siegte daß die Kläger zum mindesten verpflichtet waren, ihn von der Magistratsassessor Dr. Mann- Charlottenburg mit 27 Stimmen; Mitwirkung bei dem betreffenden Fest und von der Höhe des Ver­Die 6. Kammer des Gewerbe­Magistratsaffeffor Berthold- Berlin blieb mit 23 Stimmen in der dienstes in Kenntnis zu setzen. Minderheit. Die durch Ablauf ihrer Amtsperiode ausscheidenden gerichts beschloß nach längerer Beratung, von beiden vorgeschlagenen Stadträte Fischer, Leyte, Thiemann, Ziegra wurden wiedergewählt. Korporationen und auch von Direktor Ferenczy ausführliche Gut­Bei der Erfahwahl für den vor längerer Zeit zurüdgetretenen achten einzuziehen, und die Entscheidung bis zu deren Einlaufen Stadtrat Mier sen. wurden neben 3 zersplitterten 85 Stimmen auszusehen. für Stadtv. Dr. Bogel und 10 für Stadtv. Dr. Silberstein( Soz.) abgegeben; ersterer ist also gewählt.

Drewis. Bei der Gemeindewahl erhielt unser Genosse Sieke 37 Stimmen, der bürgerliche Kandidat Herzsprung 26 und der frühere Gemeindevorsteher Rübe 20 Stimmen. Am morgigen Freitag, den 20. März, abends von 7-8 Uhr, findet Stichwahl zwischen unserem Genossen Siete und Herzsprung im Willsschen Botal statt. Pflicht aller Genossen ist es, zu erscheinen, damit auch hier endlich ein Vertreter ins Ortsparlament gewählt wird Rigdorf.

Ein Nachtwächter als

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Handlungsgehülfe.

Die Aenderungen der Sagungen für die städtische Sparkasse Den feltenen Fall, daß jemand den Beruf eines Nachtwächters wurden genehmigt. Sie enthalten den Uebergang zur täglichen und Handlungsgehülfen zu gleicher Zeit auszuüben vermag, ton­

Vermischtes.

Krankheitshalber geschäftlich verhindert. Nachstehenden öft lichen Briefwechsel zwischen Schule und Haus veröffentlicht das Mannheimer Tageblatt":" Sehr geöhrter H. Lehrer! Ich ents schuldige freundlichst meinen Sohn Mag. Dersespigte ist trant heitshalber geschäftlich berhindert nicht in die Schule zu fommen. Mit Hochachtung A. B., Milchgeschäft." Herrn B. ersuche ich um die genaue Angabe des Grundes, aus welchem Mar die Schule

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