ober mehr ausgedehnten Reichs Erbschafts Territorium des Reiches die Wirkung aller Gesetze aufzuheben. Arbeitersekretariats und Verleger des Jahresberichtes nach§ 2# steuer ebenso wenig wissen wollten wie von einer Selbst die Oktobristenpartei fand diesmal wider Erwarten des Preßgesetzes zu berurteilen. Reichsvermögens- und Reichseinkommenbesteuerung. Eine Be- scharfe Worte der Verurteilung für die Willkürherrschaft, die dank Das Gericht war aber auch darauf nicht eingegangen mit der sprechung, die kurz nach Pfingsten in Berlin zwischen einzelnen worden ist. Fürst Golizyn sprach sich in schärfster Weise gegen den nicht in Betracht, wenn auch namhafte Kommentaren gegenteiliger dem Ausnahmezustand eine ständige Form der Verwaltung" ge- Begründung, der§ 21 des Preßgesetzes komme bei Pribattlagen Barlamentariern und den Vertrauensleuten der Regierung statt Ausnahmezustand aus und verlangte, daß an die Spike der lokalen Ansicht seien. finden soll, dürfte nach derselben Quelle mit der unverbindlichen, Administration solche Leute gestellt werden, die die Prinzipien der aber allgemein grundlegenden Entscheidung über die herbstlichen neuen Ordnung" verwirklichen könnten. Graf Uwarow erklärte, Steuerreformvorschläge Sydows die im Volke dringend gewünschte daß die Oktoberpartei zwar den Ausnahmezustand bisher als eine Klarheit schaffen. Noch ehe die politische Sommerruhe einsetzt, foll traurige Notwendigkeit" fattioniert habe, gegenwärtig jedoch der Fürst Bülow beabsichtigen, das neue Steuerbukett der öffentlichen Ansicht sei, daß man zu normaleren Lebensbedingungen" zurüdDiskussion zu unterbreiten. tehren müsse...
Hinter den letzten Satz möchten wir ein großes Fragezeichen
stellen.
Wahlrechts- Straßendemonstranten nach dem Reichs
vereinsgesetz freigesprochen!
In Breslau war ein Genosse wegen Teilnahme an der Straßendemonstration vom 12. Januar vom Schöffengericht verurteilt worden, hatte aber Berufung eingelegt. Diese tam vor der Straf fammer jezt erst, nach Inkrafttreten des neuen Reichsvereinsgefeges, zur Verhandlung, und so mußte der Angeflagte freigesprochen werden, weil das neue Gesez nur den Leiter oder Veranstalter eines nicht genehmigten öffentlichen Aufzuges, nicht auch den Teilnehmer mit Strafe bedroht.
,, Kiek e mol, wie de Feldwebel puffiert!" Durch diesen drastischen Ausruf einer Reihe Musketiere wurde eines schönen Abends der Vizefeldwebel D. vom Regiment Nr. 145 in Mes gestört, als er den Musketier Sch. auf seiner Stube recht liebevoll behandelte. Er hatte den Musketier wirklich lieb, streichelte ihm die Backen, legte feinen Arm um dessen Hüfte, zog ihn auf ſeinen Schoß und kam dem Munde des Soldaten so nahe, daß dieser meinte, einen Kuß zu erhalten. Die Mustetiere hatten all das durch das Fenster beobachtet. Als der Musketier wegen dieser Buffiererei gehänselt wurde, meldete er die Sache und nun erhielt der Feldwebel eine Anklage wegen Beleidigung eines Untergebenen und Mißbrauchs der Dienstgewalt. Das Kriegsgericht berurteilte ihn zu 14 Tagen Arrest, indem es berüdfichtigte, daß etwas Unfittliches nicht vorgekommen fei. Der Angeklagte fei aber
anormal.
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Oefterreich.
Die galizischen Wahlmisbräuche. Wien , 22. Mai. Abgeordnetenhaus. In der fortgefesten Beratung der Dringlichkeitsanträge betreffend Wahlmisbräuche bei den letzten galisischen Landtagswahlen machten die ruthenischen Redner den Beamten den Vorwurf, die herrschende Partei bei den Wahlen unterstützt zu haben, und griffen die altruthenische Partei heftig an, deren Unterstüßung durch die herrschende Partei ein Großziehen der russischen Irredenta bedeute.
Paris , 22. Mai. Infolge von Beschwerden tunesischer Eingeborener über das von den französischen Behörden bei Enteignungen beobachtete Vorgehen wurde Jaurès feitens der Kammergruppe der Vereinigten Sozialisten beauftragt, die Regierung über diese Angelegenheit zu interpellieren.
Kopenhagen , 23. Mai. Auf der heutigen Tagesordnung des Folte things stand ein Antrag der Sozialdemokraten auf Einsehung einer parlamentarischen Kommission zur Unter suchung der Amtsführung des Justizministers Alberti. Auf Antrag des Vorsitzenden der Regierungspartei wies das Foltething mit 58 gegen 25 Stimmen den sozialdemokratischen Antrag ab.
Die Reform der Rechtspflege.
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über dem Nürnberger Agenten der Krankenkasse, der in heimSegis war ferner angeklagt wegen einer Aeußerung gegentüdischer Weise als Rechtsuchender auf das Arbeiterfettetariat kam und den Genossen Segis in harmloser Weise fragte, ob der Baffus über die Chemnizer Krantentaffe richtig sei, worauf Segi turz antwortete:" Ja, das stimmt alles, mit Ausnahme des Sazes: die Staffe ist bereits berkracht"."
Das Gericht tam aber auch in diesem Falle zur Freisprechung mit der Begründung, nachdem aus der Form der Worte die Absicht der Beleidigung nicht hervorgehe, sei dem Beklagten der Schutz des§ 193( Wahrung berechtigter Interessen), zuzubilligen, denn als Arbeitersekretär habe Segiß die Pflicht, jebermann, der ihn um Auskunft bitte, die Auskunft zu geben, die er für richtig halte. Wenn durchweg so verständige Urteile ergingen, so würden die Arbeiter mehr als jetzt vor dem Beitritt zu unsicheren Kaffengründungen behütet werden können.
Tage der Debatte ihre" raditalsten" Führer ins Treffen schickten. Es ist charakteristisch, daß die Ottobristen während der ersten Allerdings trat in allen Reden die Tendenz zutage, die sich schon in der Rede des Kadettenführers Matlatom bemerkbar gemacht hatte den Minister des Innern, Stolypin , aus der Debatte aus zuschalten und den Schwerpunkt der politischen Krise darin zu erblicken, daß die„ konstitutionelle" Zentralregierung gegen die antifonftitutionellen lokalen Administratoren anzufämpfen habe. Diese grundfalsche Ansicht gab den Rednern der Linken Gelegenheit, nach zuweisen, daß der angebliche Widerspruch zwischen Zentrum und Peripherie in Wirklichkeit nicht bestehe. Wir behaupten," so er flärte Genoffe Gegetschtori, daß zwischen dem Zentrum und Was kostet die unentgeltlichkeit der Lehr- und Lernmittel? der Peripherie, d. h. den Generalgouverneuren, fein Widerspruch besteht, sondern daß beide ein konsequentes politisches System be- ficht über die Gesamtkosten der Unentgeltlichkeit der Lehrmittel, Jm Amtlichen Schulblatt des Kantons Zürich " ist eine Ueberfolgen." Infolge dieses Vorgehens der Oppositionsredner sahen sich die Vertreter der Regierung, die bisher beharrlich geschwiegen des Schreib-, Zeichen und Arbeitsmaterials in den Primar- und hatten, gezwungen, in die Debatte einzugreifen. Der Gehilfe des Sekundarschulen des Kantons Zürich für die Jahre 1902 bis 1906 Ministers des Innern, Matarow, hielt eine seiner bekannten gegeben. Hiernach kofteten in den Primarschulen des Kantons flegelhaften Reden, in der er unter völliger Umgehung der vorge- schnittlich für den Kopf des Schülers 1,03 Francs, die Schreib- und brachten tontreten Anschuldigungen, alle Repressivmaßregeln der Regierung verherrlichte, und alle, die es gewagt hatten, deren Beichenmaterialien 2,36 Francs und die Arbeitsmaterialien für segensreiche" Eigenschaften zu bezweifeln, auf die wütendste Weise den Handarbeitsunterricht der Mädchen 2,13 Francs. In den beschimpfte. Das genügte, um den„ liberalen" Phrasen der Ok- Sekundarschulen stellten sich diese Kosten wie folgt: für Lehrmittel tobristen ein Ende zu seßen. Sie bliefen plöblich zum Rüdzug, 3,73 Francs, Schreib- und Beichenmaterialien 7,07 Francs, für schnitten der Opposition das Wort zur Entgegnung ab und lehnten Arbeitsmaterialien beim Handarbeitsunterricht für Mädchen es am Schluß der Debatte ab, ihre Ablehnung des Ausnahme- 3,10 Francs. Die Kosten sind in den fünf Jahren im Durchschnitt austandes in einer Resolution zum Ausdrud zu bringen. Sie be- nicht gestiegen, sondern etwas gefallen. Die durchschnittlichen Kosten wiesen dadurch, daß sie den Namen der Partei der letzten Re- betrugen in dem Jahrfünft 1902/6 in den Primarschulen für Lehrmittel 1,15 Francs, für Schreib- und Zeichenmaterialien 2,34 France, gierungsberfügung" jeßt, wie zubor, mit vollem Rechte tragen. Es muß freilich zugegeben werden und das ist für den für Handarbeitsmaterialien 2,18 Francs, in den Sekundarschulen jebigen Moment besonders charakteristisch, daß die Oftobristen, 4,35 beziv. 7,40 und 3,16 Francs. Die Gesamtausgaben betrugen d. h. dieselben Elemente, zu deren Schutz der Ausnahmezustand für die Primarschulen des Kantons bei 60 214 Schülern im Jahre eingeführt worden ist dieses Schutes" fatt geworden sind, weil 1906 246 230,94 Francs. Für die etwa viermal so große Schülerer nicht nur das ganze Leben im Lande lahmgelegt hat, sondern sich zahl der Berliner Gemeindeschulen würde sich somit eine Ausgabe 787 939,01 m. ergeben, also noch nicht auch gegen sie selbst, gegen die Selbsttätigkeit aller Schichten der bon 984 923,76 Francs Gesellschaft, gerichtet hat. Allein die Furcht vor der Revolution 3 M. pro Kopf. Man bedarf keines näheren Nachweises, daß die und die triecherische Ergebenheit gegenüber der Regierung sind bei Behr- und Lernmittel bei Einkauf durch die Eltern der Kinder ihnen zu start, als daß sie jetzt mehr wagten als liberale Phrasen, selbst ein Vielfaches von diesem Betrage erfordern, daß also die die vor allem den Zweck verfolgen, ihnen in den Augen des Volkes gemeinsame Beschaffung, von allem anderen abgesehen, ungemein und Europas den Nimbus einer konstitutionellen" Bartei zu ver- ökonomisch ist. schaffen. Der klägliche Ausgang der geschilderten Debatte hat wieder gezeigt, daß die führende" Dumapartei in ernsten Fragen außer ftande ist, etwas anderes zu sein als ein gefügiges Werkzeug in den Händen Stolypins.
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Die Armee.
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Petersburg, 21. mi. Der Regierungsbote" veröffentlicht einen faiserlichen Utas, der das diesjährige Retrutenkontingent auf 456 535 Mann festsetzt.
Die Folterungen.
Wann wird endlich Berlin die seit 18 Jahren von der Sozial demokratie beantragte unentgeltlichkeit der Lernmittel einführen?
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nahmen die Kartelltommissionen und Gewerkschafts. borstände der freien, der christlichen und der hirsch Dunderschen Verbände in einer gemeinsamen Sigung, die von etwa 300 Personen besucht war, Stellung. In der Aussprache wandten sich sämtliche Redner, Vertreter aller drei Richtungen, gegen die gegenwärtige unbeschränkte freie Arztwahl. In einer einstimmig angenommenen Resolution erklärte die Ver Die Gerichtschronit weift in letter Zeit häufig Fälle auf, in ſammlung, daß sie vollständig auf dem Boden der beschränkt denen die unmenschlichen Folterungen, welchen die freien Arztwahl stehen und die Verpflichtung übernehmen, in ihren politischen Gefangenen im Gefängnis unterworfen wurden, Gewerkschaftsorganisationen für die weitestgehende Aufklärung über ans Tageslicht gelangen. So fand am So fand am 12. Mai im War- die Aerztefrage zu forgen und den Versicherten auf Grund des von schauer Bezirksgericht die Verhandlung gegen den früheren dem Vorstand des Strankenkassenverbandes ermittelten Materials zu Landpolizisten des Minster Kreises, Jwan Bischtscholet statt, der zeigen, in welcher zerstörenden Weise das System der unbeschränk angeflagt war, den Gefangenen Smuschewsky, der unter dem Ver- freien Arzttvahl zum Schaden der Bersicherten gewirkt hat". bacht stand, der Kampforganisation der Polnischen sozialistischen Partei anzugehören, unmenschlich mißhandelt zu haben. Der Reserveoffizier Pawlow machte zufällig die Entdeckung, daß der er wähnte Landpolizist dem Gefangenen in einem besonders hierzu eingerichteten Geheimfabinett durch Folterungen ein Geständnis zu entloden suchte. Als Marterwerkzeug figurierte ein Instrument, das an die mittelalterlichen Da um= fchrauben erinnert. Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig und berurteilte ihn zu einem Monat Arrest!
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Propaganda für vaterländische" Jugendvereine.
Jm Bericht der Knaben- Mittelschule zu Thorn über das Schul. jahr 1907/08 befindet sich im Abschnitt" B. Berfügungen der Behörden" folgende charakteristische Stelle:
Schuldeputation: 18. 6, 07: Sinweis auf die Verfügung des Herrn Oberpräsidenten O. P. I. Nr. 7759 und die Kgl. Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen zu Marienwerder, 9. Mr. II. 1. 5588 T. Z. 28fch., auf die zur Entlassung tommen den Knaben fortgefeht einzuwirken, daß sie einem vaterländischen Turnverein beitreten. Neber den Erfolg ist bis zum 1. Juli 1908 Bericht zu erstatten.
Wir haben wörtlich zitiert. Der letzte Sab ist auch im Ori
Kopenhagen, 20. Mai .( Eig. Ber.) Die Linkenreformpartei und ihre Regierung pflegen die großen Reformen, soweit sie nicht gänzlich vermieden werden können, durch Vergleiche mit den reaktionären Parteien im Landsthing, dem auf einem Zweitlaffenwahlrecht ruhenden Oberhaus des dänischen Reichstags, durch zuführen. So geschah es in dieser Session mit der Gemeindewahi- Am gleichen Tage fand im A strachaner Appellhof die rechts- Reform wie mit der Zollreform, und so geht es jetzt auch mit Verhandlung gegen den Gefängnisdirektor Schäfer und acht Ge der Reform des Gerichtswesens. Aber diese Reform hat das Lands. fängnisaufseher statt, die angeflagt waren, die Gefangenen systething biel ärger verpfuscht als die beiden anderen Gesetze. Das matisch gefoltert zu haben. Besonders furchtbar ist der Man schlug ihn mit einem mit Sand ge Folkething hatte die Gerichtsreform wiederholt in einer Gestalt Fall Janow. beschlossen, die die Versprechungen erfüllte, welche dem dänischen füllten Schlauch so lange, bis die Gretutoren selbst vor Mübig- ginal fett gebrudt. Diese Verfügung dedt sich ganz mit dem herr Volte in der Verfassung vom 5. Juni 1849 gegeben wurden, näm- feit aufhören mußten. Sie zwangen den Gefangenen hierauf, den lich: Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, Oeffentlich- Kopf gegen die Wand zu schlagen. Der Gefangene brach schließlich feit und Mündlichkeit des Verfahrens, Ginführung von Ge- aufammmen und starb unter den Händen seiner Beiniger. Man schworenengerichten für Straffachen und besonders auch für zitierte einen Arzt herbei, der feststellte, daß der Gefangene anpolitische Prozesse. Nachdem nun das Landsthing die Sache jahre ungenentzündung gestorben fei. Infolge der in der Stadt zirku lang hingezogen hatte, ist Anfang dieser Woche im gemeinsamen lierenden Gerüchte über die im Gefängnis stattfindenden Folte. Ausschuß des Reichstags ein Vergleich geschlossen worden, der rungen griff endlich die Staatsanwaltschaft ein und deckte die unweder die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung enthält, geheuerlichsten Zustände im Gefängnis auf. Das Gericht verurteilte noch, wie das im Folkething beschloffen war, eine unabhängige An den Gefängnisdirektor Schäfer und seinen Gehilfen Serebrennifom flagebehörde vorsieht, und, was das ergste ist, die Bestimmungen zu je 8 Jahren und fünf Gefängnisauffeher zu je 5 Jahren Zwangsüber die Wahl der Geschworenen derartig umgestaltet, daß auch arbeit. in Zukunft nur Leute aus der herrschenden Klasse über die Angeklagten aburteilen werden. Die Laienrichter sollen von fünf Mann starken Ausschüssen gewählt werden, und von den Ausschußmitgliedern soll einer vom Oberpräsidenten, einer bom Gerichts
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Soziales.
Warnung vor Schwindelfassen. 1+
schenden Geist der Staatsgewalten gegen das Schulwesen und die Jugend. In der glorreichen Blocära raubt man der Jugend auf der einen Seite das Recht, sich frei politisch zu betätigen, auf der anderen Seite bemüht man sich, Voltserzieher als hurrapatriotische Sezer auf die Jugend loszulaffen.
Da leider, abgesehen von wenigen rühmlichen Ausnahmen, die Behrer nicht genug Rückgrat haben, solche Attentate auf den Geist der Jugend gebührend zurüdzuweisen, erwächst für die Eltern die heilige Pflicht, doppelt wachsam zu sein. Wenn auch der freie Geist er kommenden Generation offen und hinterlistig vergiftet und totgeschlagen werden soll, des heiligen Kapitals wegen, die Proletarier werden Mittel und Wege finden, alle Ränke und Tüden aunichte zu machen. Unser die Jugend, trok allebem!
Gewerkschaftliches. Borussische Justiz.
Mit einer göttlichen Dreistigkeit gehen im Kreise
Die ergebenst Unterzeichneten erlauben sich hierdurch, einer töniglichen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Steiger Förster zu Rothenbach Nr. 27 wegen fortgesetter Uebertretung des§ 153 der Gewerbeordnung zu erstatten und bitten, das Strafberfahren gegen den Genannten einleiten zu wollen.
vorsitzenden ernannt, die übrigen drei von den Gemeinderäten Unsere Leser entsinnen sich, daß wiederholt sozialdemokratische nach dem Proportionalsystem gewählt werden. Den Redakteure wegen Warnungen vor Schwindelfassen angeklagt Wünschen der Konservativen entsprechend, sollen jedoch die Wahlen wurden. Ja, unser Hannoversches Bruderorgan wurde gar wegen der Geschworenen selbst nicht proportional sein. Für die Ge- angeblicher verleumderischer angeblicher verleumderischer Beleidigung mehrerer gemein meinderatswahlen gilt bekanntlich nach dem neuen Wahlgesetz das gefährlicher Kaffenschwindler verurteilt, bis bann später nach Waldenburg i. Schl. die Grubenbefizer gegen die Proportionalsystem, und da es auch für die Ausschußwahlen gelten Jahr und Tag auch die Staatsanwaltschaft hinter die gemein organisierten Bergarbeiter vor. Das alte Vereinsgesetz gab foll, werden die reattionären Parteien fast überall einen der gefährlichen Schwindeleien der Kassengründer kam und diese staats- ihnen noch im letzten Augenblick seines Bestehens Gelegenheit, Thren in die Ausschüsse bringen, der dann mit den beiben amtlich erhaltenden Betrüger auf lange Zeit hinaus hinter schwedische fich die Namen der im Bergarbeiterverband ernannten Mitgliedern die Auswahl der Laienrichter gänzlich in Gardinen brachte. Selbstverständlich ist nicht nur vor direkten Händen hat. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Reichstagsausschusses Basis beruhen. Solche Warnungen haben wir wiederholt auch der nun ihre Angestellten von Haus zu Haus, um die OrganiSchwindlern, sondern auch vor Kaffen gewarnt, die auf unsolider organisierten Arbeiter zu verschaffen, und schleunigst gehen haben selbstverständlich gegen diefe gründlich verpfuschte Gerichts- Allgemeinen Krankenversicherungskasse, E.. zu Chemnit, Bauer fierten mit der Hungerpeitsche zu züchtigen. Einen dieser reform gestimmt, außer ihnen auch die radikalen. Die Re- und Bohl in Chemnit, gegenüer ergehen lassen müssen. Die Herren haben unsere Waldenburger Genossen jetzt herausgierungsliberalen. und ihr tonservativer Anhang werden die Vor- Herren ersuchten uns dann um eine andere Stellungnahme. Selbst gegriffen und folgende Anzeige an die Staatslage natürlich annehmen. rebend gingen wir hierauf nicht ein. Jetzt taucht dieselbe Staffe anwaltschaft zu hirschberg gesandt: Kopenhagen , 22. Mai. Der Reichstag hat heute die Re- als Klägerin in Nürnberg auf, ist dort aber gehörig abgeblikt. gierungsvorlage betreffend eine durchgreifende Rechtsreform Die Direktoren der Allgemeinen Krankenversicherungskasse, mit Einführung von Geschworenen in bestimmten Sachen sowie E. H. zu Chemnitz , Bauer und Bohl in Chemnitz , hatten gegen den die Mündlichkeit und Deffentlichkeit der Rechtspflege ange- Arbeiterfetretär Segis und gegen den Geschäftsführer Fent des Nürnberger Parteiblattes Privatflage erhoben, weil in dem Jahresbericht des Nürnberger Arbeiterfekretariats für das Jahr 1906 im allgemeinen vor Schwindelfaffen und Kaffenschwindlern gewarnt und im Anschluß daran diese Chemnizer Privatkasse erwähnt war. Segit war verklagt als vermutlicher Verfasser des Berichtes, Fent als Drucker. Die beiden Beklagten erklärten im vornherein, daß sie wohl in der Lage wären, eine Menge Material und Zeugen aufzubringen als Beweis dafür, daß diese Chemnitzer Privatkaffe nicht zu den reellen gehört. Die Beklagten verzichteten aber vorläufig auf diese Beweisführung, weil sie ohne weiteres annahmen, daß die Klage als unberechtigt zurückgewiesen werden müsse. Durch die von den. Klägerischen Direktoren geladenen Zeugen wurde bewiesen, daß Segit sowohl als auch Fenz von dem Inhalt des Jahresberichts vor Drudlegung keine Kenntnis gehabt und sich auch an der Verbreitung des Berichts nicht beteiligt haben. Aus diefen Gründen mußte die Freisprechung der beiden Beklagten erfolgen.
nommen.
, 23. Mai. Bei der gestrigen Erfahwahl in Sterlingburghs wurde der liberale Kandidat Pousonby mit 3873 gegen den unionistischen Gegner Whitelaw, der nur 2512 Stimmen erhielt, gewählt. Es handelte sich um den Sib Campbell Bannermans, der bei der vorigen Wahl ohne Gegner gewählt worden war. Im Jahre 1900 hatte die liberale Majorität nuc 630 Stimmen betragen.
Rußland.
Der Ausnahmezustand in der Duma. Das Hauptintereffe der Dumadebatte über den Etat des Mis nifteriums des Innern tonzentrierte sich naturgemäß auf die ungeheueren Vollmachten, die dieses Ministerium genießt, und die Abschaffung des Ausnahmezustandes, das den Organen des Ministes Der Anwalt der Krankenkasse hatte den Antrag gestellt, den riums des Innern die Möglichkeit gewährt, fast auf dem gesamten Druder Fens und Segis in seiner Eigenschaft als Mitglied des
Zur Begründung unserer Anzeige erlauben wir uns, folgenden Sachverhalt anzuführen:
Der pp. Förster ist auf der Abendrötegrube zu Rothenbach als Steiger tätig und benüßt seine Stellung fortgesetzt dazu, die ihm in der Grube unterstellten Mitglieder des Deutschen Bergarbeiterverbandes, also einer Vereinigung zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen", durch Anwendung von Drohungen zum Austritt aus der genannten Bereinigung zu awingen.
Go tam er am 24. oder 25. Februar d. J. im Klaraschacht der Abendrötegrube zu dem Hauer Gustav Schroth, wohnhaft zu Rothenbach Nr. 64, an die Arbeit und fragte ihn:" Sind Sie auch im Bergarbeiterverband? Na, Sie brauchen es gar nicht erst ab zustreiten, ich habe Sie ja auf der Liste. Wenn Sie aber innerhalb 14 Tagen nicht aus dem Verband ausgetreten sind und min eine Bescheinigung darüber bringen, dann bekommen Sie Ihre Papiere und sind entlassen. Sie brauchen sich auch nicht zu streiten; es werden außer Ihnen noch mehr dran kommen." Im