Holt Interpellationen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Es verwechseln offensichtlich die Genossen Südekum und Eisner die Möglichkeit einer Interpellation in einem Lande mit wirklichem Parlament, wie Frankreich oder England mit der Stellung von Interpellationen im Deutschen Reichstag. Es gibt zudem eine große Reihe von Dingen, die für die Arbeitertlasse weit wichtiger sind als die Hill- Affäre wir erinnern an die mit den Staatsverträgen unvereinbare Anordnung betreffend die Legitimationsfarten für russische und österreichische Arbeiter. Und doch können auch solche Dinge bei der Geschäftslage des Reichsas und dem Stärkeverhältnis der Fraktion, selbst wenn die könnten? Fraftion es wünschte, kaum auf dem Wege einer Jnterpellation behandelt werden.
Daß eine Obstruktion beim Vereinsgesetz und der Versuch, die frühzeitige Vertagung zu verhindern, etwas am Stande der Dinge geändert hätte, glauben wir nicht. Womit wir nicht sagen wollen, daß uns die Art und Weise, wie die Fraktion den Kampf gegen das Reichsvereinsgesetz geführt hat, in allen Stücken gefallen hätte.
Soziales.
einen Krüppel in den Tob getrieben, ist die neueste Errungenschaft unserer so viel gepriesenen sozialen Gesetzgebung und göttlichen Weltordnung.
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Wenn Arbeiter bei uns Wünsche äußern, so finden solche in gebracht worden war. Die Pferde des Gespannes waren mit roten jeder Weise ein gutes Gehör und werden nach Möglichkeit auch| Bändern geschmückt. Ein Strafbefehl wegen„ groben Unfugs" berücksichtigt. Vermittelungen haben wir hierzu bei unserer war die Folge davon. Der Kutscher Wilhelm Otto sollte wegen Kulanz nicht nötig. Jedes weitere Wort in dieser Angelegenheit der Leitung des hübschen Gespanns eine Haftstrafe von einer Woche ist überflüssig. gez. Töpel. Joël." und eine Geldstrafe von 10 M. erdulden. Der Strafbefehl beDaß jedes weitere Wort außer der Veröffentlichung dieser schuldigte ihn:" Am 18. März 1908 zwischen 6% und 7 Uhr vorSchreiben überflüssig ist, dieser Meinung sind auch wir. Aber wenn mittags in Berlin durch zwei selbständige Handlungen: a) das nach Meinung der Firma kein Ausstand vorliegt, weshalb bemüht durch groben Unfug verübt zu haben, daß Sie in der Absicht, Aufman zwei Schußleute, welche im strömenden Regen den Betrieb ſehen zu erregen, zum Zwecke der Märzfeier auf einem Nollfuhr„ überwachen" und sich unter Umständen einen Katarrh wegholen werk, dessen Pferde mit roten Schleifen behangen waren, einen Kranz durch die Straßen nach dem Friedhof der Märzgefallenen Auf die Arbeitsverhältnisse in dem Betrieb einzugehen wird dem fuhren, b) in der Landsberger Allee ein bespanntes Fuhrwerk ohne Aufsicht stehen gelassen zu haben." Verband ja die angedrohte Klage Gelegenheit geben.
Zu dem Kampf in der Etuiindustrie in Pforzheim . Arbeitskräfte durch ermittelung des Arbeitsnachweises Die Pforzheimer Etuifabrikanten fuchen jezt in Berlin ber Metallindustriellen Berlins , Dresdener Straße 111, nachdem sie ihr Perſonal, welches sich während der laufenden Tarifperiode keine Reduzierung der Löhne und Affordpreise um 10 Proz. gefallen lassen wollten, aussperrten.
Vor Arbeitsannahme wird gewarnt! Kein Etuiarbeiter falle den Pforzheimer Kollegen in den Rücken. Der Arbeitsnachweis für Etuiarbeiter befindet sich Rigdorf, Kaiser- Friedrich- Straße 77 IV. bei A. Kulikowski.
Die Ortsverwaltung Berlin des Deutschen Buchbinder- Verbandes.
gedenkt.
Deutfches Reich.
Die Aussperrung der Spikenweber.
Nachdem Otto sich von der Mühe, die das Durchlesen des Strafbefehls verursacht, erholt hatte, erhob er gegen denselben feld verteidigte den Angeklagten. Als Belastungszeuge war der in Alt- Moabit zur Verhandlung. Rechtsanwalt Dr. Kurt RosenEinspruch. Die Sache kam am Mittwoch vor dem Schöffengericht Schußmann Grabert geladen. Dieser mußte selbst zugeben, daß der Wagen feine Ansammlung von Menschen und keine außergewöhnliche Aufmerksamkeit erregt habe. Es blieb schließlich nur noch das entsetzliche Verbrechen übrig, daß der Wagen zeitweilig ohne Aufsicht gelassen sei. Die Verteidigung hatte einen Zeugen geladen, der selbst die Aufsicht führte, während der Kutscher einmal abwesend war. Das Gericht lehnte die Vernehmung dieses Zeugen ab! Der Schußmann Grabert behauptete, daß er den Wagen eine Viertelstunde lang beobachtet und ohne Aufsicht gefunden habe.
Da der Anklage jedes Tatbestandsmerkmal für groben Unfug" entzogen war, mußte der Amtsanwalt die Freisprechung wegen dieses Delikts beantragen. Wegen der angeblich versäumten Aufsicht aber beantragte er 10 M. Geldstrafe. Las Urteil lautete in Uebereinstimmung mit diesen Anträgen. Soweit der Freispruch erfolgt ist, trägt die Kosten die Staatskasse.
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Eine eigenartige„ Eheirrung"
In Blantenhain im weimarischen Ländchen spielt diese Tragödie. Der Zimmermann Otto Thiele , der mit seiner Familie feinen Wohnsitz in Blankenhain hat, ging nach auswärts auf Arbeit. Während der furchtbaren Kälte im Monat Januar 1907 Die Firma Landmann u. Hellwig in Zwickau hat die Ausmußte auch die Zimmererarbeit in Erfurt ruhen. Thiele suchte sperrung am Sonnabend perfekt gemacht. Entlassen sind 28 Spigen fich andere Arbeit und wurde von dem Gartenbefizer und Inhaber weber, 13 Hilfsarbeiter und 21 Arbeiterinnen. Sämtliche find einer Obstweinschänke in Erfurt , am Steiger, zur Arbeit an organisiert. Die Spizenweberei ruht vollständig. Nach den Aeußegenommen. Der Inhaber benutzte die Erzeugnisse seines Gartens, rungen der Unternehmer von zwei Orten ist festgestellt, daß die um Obstwein zu keltern und diesen in seinem Restaurant aus: Aussperrung vor vier Wochen schon beschlossen worden ist. Sämt zuschänken. Thiele hatte die Aufgabe, einige Komposthaufen auf liche Unternehmer haben also jedenfalls ihr Einverständnis zu diesem lag einer Anklage wegen Bigamie und intellektueller Urkundendem Grundstücke des Besizers aufzuladen und beiseite zu schaffen. Stampfe gegeben. Die Spigenweber mögen also beachten, daß keine fälschung zugrunde, mit welcher sich gestern die 3. Strafkammer Bei dieser Arbeit erfroren dem Thiele beide Hände. Er wurde schon Streifarbeit gemacht wird. Im übrigen wird ersucht, bei des Landgerichts I zu beschäftigen hatte. Angeklagt war die Frau am nächsten Tage ins katholische Krankenhaus in Erfurt gebracht, Inferaten der Firma nach Arbeitswilligen der Streifleitung fo- Wilhelmine Rosner, geb. Siebert. Der Anklage lag ein wohl einzig wo ihm acht Finger abgenommen wurden. 20 Wochen mußte er fort Mitteilung zu machen. Zuzug ist strengstens fern dastehender Sachverhalt zugrunde, der auch nicht eines gewissen im Krankenhause zubringen, dann wurde der Unfall bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Merseburg bezw. in Erfurt 3 balten von Zwickau , da die Firma Leute anzulernen tragikomischen Beigeschmads entbehrte. Im Jahre 1902 verJ. A.: Gg. Graupe, Stiftstr. 5, Tel. 1373. angemeldet und eine Hilflosenrente beantragt. Inzwischen wurde heiratete sich die Angeklagte mit dem Friseur Quednau. die Invalidenrente beantragt und auch bewilligt. Die BerufsDie Ehe, aus der drei Kinder hervorgingen, war nicht sehr glückDas Vermögen des Metallarbeiterverbandes. genossenschaft lehnte nach mehreren Rippenstößen die Gewährung lich. Jeder von den Eheleuten schob die Schuld hieran auf den einer Nente deshalb ab, weil der in Frage kommende Garten nuc Die Abrechnungen der Lokalkassen des Deutschen Metallarbeiter- anderen. Der Ehemann Q. soll wie die Angeklagte behauptet ein Ziergarten sei und deshalb nicht der Versicherungspflicht unter- berbandes für 1907 find nun im Hauptbureau in Stuttgart eben- schon damals Selbstmordgedanken geäußert haben. Eines Tages, Liege. Das Schiedsgericht in Erfurt bestätigte das Urteil. Am falls zusammengestellt worden. Das Resultat ist: Gesamtein Ende April 1905, ließ Q. Frau und Kinder im Stich und blieb 3. Februar 1908 wurde Rekurs beim Reichsversicherungsamt ein- nahme inklusive Kassenbestand vom Jahre 1906: 4 607 266,06 m. trop aller Nachforschungen spurlos verschwunden. Die Angeklagte gelegt, das noch keine Entscheidung getroffen hat. Die Reineinnahme war 3765 491,10 m., die sich zusammensetzt nahm an, daß ihr Mann seinen Entschluß, aus dem Leben zu Um seiner Famiile nicht zur Last zu liegen, aller Eristenz aus: 20 Prozent der Beiträge 1803 514,97 m., lokalen Extrabeiträgen scheiden, in die Tat umgesetzt habe. Etwa zwei Monate später mittel bar und aus Verzweiflung wegen seiner vollständigen Hilf- 1479 095,68 m., sonstigen Einnahmen 482 890,45 M. Die Auswurde in der Nähe von Ober- Schöneweide eine schon stark in Verlosigkeit legte sich Thiele Bleistifte und sonstige Zimmermanns- gaben betrugen 3 033 831,19 M., darunter für Unterstüßungszwecke: wefung übergegangene Leiche eines Mannes aus der Spree aufartikel zu und ging damit nach auswärts auf den Handel. Noch Reisegeld und Umzugskosten 23 359,22 M., Eriverbslosenunterstüßung gefischt. Der Tote, dessen Hand noch den Revolver festhielt, konnte am 12. Mai sandte ihm seine Frau 10 M. nach Leipzig nach. Am 62 644,65 M., Streifunterſtüßung 501 056,26 M., Gemaßregelten nicht refognosziert werden und mußte schleunigst beerdigt werden. 22. Mai wurde der bedauernswerten Familie die Nachricht, daß unterstügung 51 225,78 M. Der Kassenbestand am Ende des Jahres Infolge der Zeitungsnachrichten wurde auch ein Onkel der Anihr Ernährer aus der Elster in Leipzig als Leiche herausgeholt war 1573 434,87 m. Das Gesamtvermögen des Deutschen Metall- geklagten auf den unbekannten Selbstmörder aufmerksam. Da das wurde. Der Unglückliche hatte den Tod einem Leben voll Jammer arbeiterverbandes ist also erheblich größer, als es unsere Haupt- angegebene Signalement auf den verschwundenen Ehemann paßte, und Elend vorgezogen. Für den deutschen Arbeiter ist gesorgt taffen abrechnung( in Nr. 16) ausweist. Es betrug bei ging er zu der Frau Q. und teilte ihr dies mit. Die Angeklagte bis an sein Lebensende." begab sich nach der Oberförsterei Köpenick und glaubte nach den ihr gemachten Mitteilungen und den ihr vorgelegten Kleidungss stücken den Toten als ihren Ehemann rekognoszieren zu können. Einige Tage später erhielt sie von Köpenid den Totenschein zu gestellt. Nachdem die Angeklagte sich längere Zeit schlecht und recht mit ihren drei unerwachsenen Kindern durchs Leben geschlagen hatte, lernte sie den Tischler Rosner kennen. Die Bekanntschaft führte im September 1906 zu einer Heirat. Anfangs dieses Jahres erhielt die Kriminalpolizei einen Brief aus Hamburg , welcher dem Rosnerschen Ehepaar eine eigenartige Ueberraschung brachte. Der längst totgeglaubte erste Ehemann der Angeklagten lebte gesund und fidel in Hamburg . Wie er erklärte, habe er seinerzeit mit London gegangen und lebe jetzt in austömmlichen Verhältnissen. Einwilligung seiner Frau Berlin verlassen. Er sei dann nach Die Frau Quednau- Rosner hatte sich demnach bei der Rekognition des Selbstmörders gründlich geirrt, so daß sie nun zwei rechtmäßig angetraute Ehemänner besaß. Die Folge war die jebige Anklage wegen Bigamie und intellektueller Urkundenfälschung, begangen durch die Herbeiführung des falschen Totenscheins. Staatsanwalt Jonas ging von der Ansicht aus, daß die Angeklagte sich damals gar nicht in einem Irrtum befunden haben konnte, da das Signalement des Toten nicht im geringsten mit dem ihres Mannes Nr. 1 übereingestimmt habe. Der Antrag des Staatsanwalts lautete deshalb auf 7 Monate Gefängnis. Das Gericht nahm indessen an, daß sich die Angeklagte bei der Rekognition tatsächlich in einem unbeabsichtigten Irrtum befunden habe und erkannte auf Freisprechung.
Unfall bei einer Balgerei mit Mitarbeitern.
Der Maurer J. F. zu Kriftel i. T. brach bei der Arbeit den rechten Arm, sollte aber von der Baugewerks- Berufsgenossenschaft trotzdem keine Unfallrente erhalten.
In dem Ablehnungsbescheid, der auch von einer sehr flüchtigen Bearbeitung des Falles selbst zeugte, hieß es:" Die Renten. ansprüche mußten abgewiesen werden, da sich der Ausschuß davon überzeugte, daß Sie sich den Bruch des linken Armes( statt rechten Armes) bei einer Balgerei mit Mitarbeitern zugezogen haben und somit fein Betriebsunfall vorliegt."
Der Berlebte machte in seiner Berufung geltend, daß es sich in diesem Falle gar nicht um die Folgen einer Balgerei handele, daß auch nicht der linte, sondern der rechte Arm beschädigt sei. Gr transportierte am Unfalltage mit vier Kollegen eine 10 bis 12 Zentner schwere Eisenplatte. Während des schweren Transportes tam es zu einem Wortwechsel und schlug ein Kollege in unschöner Weise mit einem Holzstück auf den Verletzten ein. Derselbe wollte dem Schlag ausweichen, stolperte aber über ein Gleise und fiel so unglücklich auf den rechten Arm, daß derselbe brach. Mit Recht machte deshalb der Verlegte geltend, daß nicht der Schlag oder Stoß seines Nebenkollegen den Unfall herbeigeführt habe, sondern das Gleise auf dem Bauplatz eine Betriebsgefahr dargestellt habe. Wäre das Gleise nicht im Wege gewesen, so hätte er auch nicht so unglüdlich fallen können.
Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu Wiesbaden schloß sich dieser Ansicht an und gab der Berufsgenossenschaft auf, den Unfall anzuerkennen. Nach einigem Zögern tam auch die Be rufsgenossenschaft diesem Auftrage nach und zahlte im Vergleiche die Bollrente bis zur Beendigung der Erwerbsunfähigkeit und dann eine Rente von 55 Proz. für die Beschädigung des rechten Armes.
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Am Sonnabend, den 22. Mai, traten in den Maschinen- und Kartonmagenwerken G. m. b. H., Reinickendorfer Straße 113, sechs Arbeiter und zwölf Arbeiterinnen wegen ungenügender Entlohnung und schlechter Behandlung in den Ausstand.
arbeiter und Arbeiterinnen sowie für Kofferarbeiter gesperrt. Die
1907
der Hauptkasse.. 4 033 471,49 M. den Lokalkassen
.
1 573 434,87 Gefamtvermögen. 5 606 906,36 M. Die Zunahme des Vermögens betrug bei der Hauptkasse.
den Lokalkaffen
1906
2 599 650,99 M. 841 764,96
"
3 441 415,95.
1 433 820,50 M. 731 669,91
Gesamtzunahme.. 2 165 490,41 M.
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Husland.
Eine Riesenaussperrung in Stockholm .
Der Zentral- Arbeitgeberverband in Stockholm beschloß, daß, falls bis zum 6. Juni im Baugewerbe und anderen Zweigen eine Einigung nicht erzielt fei, am 9. Juni von sämtlichen dem Arbeit geberverband angehörenden Firmen die Aussperrung der Arbeiter proflamiert werden soll. Von der Aussperrung würden über 50 000 Arbeiter betroffen werden!
Gerichts- Zeitung.
Landrätliche Fürsorge für Streikposten in der Dunkelheit. Wie fürsorglich Behörden darauf achten, daß die Ausübung des Koalitionsrechts möglichst verhindert wird, zeigte wieder ein dieser Tage vor dem Kammergericht verhandelter Fall.
Unterlassen von Schuhmaßregeln aus Sparsamkeit.
Während des Streits in der Fabrik Hammerfahl in der Gegend von Elberfeld wurden natürlich auch Streitposten aus. Wegen fahrlässiger Körperverlegung hatten sich am Dienstag gestellt. Da kam der Landrat des Kreises auf den Gedanken, am die Bauunternehmer Otto Jahn - Berlin und Friedrich Schöppke4. Oktober die Gendarmerie anzuweisen, nach Einbruch der Dunkel- Boghagen- Rummelsburg vor dem Rirdorfer Schöffengericht zu heit die Streitposten nicht mehr auf den öffentlichen Straßen und verantworten. Beide Angeklagten führten im vorigen Jahre auf Wegen in der Nähe der Fabrik zu dulden. Ein Gendarm forderte dem Grundstück Bodestraße 1 einen Neubau aus. Am 5. November darauf eines Abends Streikposten auf, wegzugehen, da der Landrat vorigen Jahres waren die Arbeiten so weit gediehen, daß man zur das Streitpostenstehen während der Dunkelheit verboten habe. Ausschachtung des 2 Meter tiefen Kellers einen ebenso tiefen Schacht gegraben hatte. Aus Sparsamkeitsrücksichten hatte man Die Streitposten gingen, tamen aber wieder und patrouillierten jedoch es für überflüssig erachtet, die Wände des Schachtes vorweiter auf und ab. Grube und Hälstrunk wurden angeklagt wegen schriftsmäßig mit Brettern abzusteifen. Durch diese Unterlassung Uebertretung der Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten wurde am 5. November v. J. der 53jährige Bauarbeiter Wilhelm vom 23. März 1907, wonach den zur Erhaltung der öffentlichen Schneegaß aus Rigdorf durch zusammenstürzende Erdmassen bis Ruhe, Ordnung und Sicherheit ergehenden Anordnungen der Be- über die Schultern verschüttet und so erheblich verletzt, daß der amten unbedingt Folge zu leisten ist. Das Landgericht Elberfeld Verschüttete, der außer einem Beckenbruch eine Rippenquetschung verurteilte auch die Angeklagten zu Geldstrafen und führte aus: und innere Verlegungen erlitt, voraussichtlich dauernd zum ers es sei daß der Oberwachtmeister dem Zeugen
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brüst zurüdgewiesen. Daraufhin wurde der Betrieb für Kartonnagens mitgeteilt habe, der Landrat habe angewiesen, das Streifpostenstehen zur Absteifung nicht verpflichtet gewesen zu sein, da der Boden beim Ausschacht gewachsener Lehmboden" gewesen sei. DemFirma ließ den Betrieb von Sonnabend früh ab von zwei Schutz- nach 5 Uhr abends nicht mehr zu dulden. Der Landrat sei davon gegenüber bestätigen Verlegter und andere Zeugen gleichlautend, leuten bewachen, welche die Streifpoften fistierten und ihnen das ausgegangen, daß namentlich während der Dunkelheit mit dem daß der Boden nur teilweise aus Lehm bestanden habe, unter der Betreten der Reinickendorfer Straße verwiesen. Die Organisation Streitpostenstehen eine Belästigung und Beunruhigung der Arbeits- Lehmschicht feien zirfa 30 3entimeter weißer Sand gelagert gefandte nunmehr die berechtigten Forderungen der in den Ausstand willigen und anderer verbunden sei. Somit habe diese Anordnung wefen. Der als Sachverständiger geladene Bauinspektor Redlich Getretenen ein und bot abermals im Interesse des Friedens ihre der vorgefekten Behörde und die demzufolge vom Gendarmen vor- gibt auf die Frage des Vorsitzenden, ob es erforderlich ist, bei ge Bermittelung an. Daraufhin erhielt sie folgendes Schreiben: genommene Wegweisung der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs wachsenem Lehmboden auzusteifen, folgendes Gutachten ab: C3 sei bei flachen Ausgrabungen von Bauschächten im allgemeinen gedient. Die Angeklagten hätten gehorchen müssen. Durch unser Arbeitspersonal wird uns heute die durch Sie verkündete Annonce im Vorwärts" vorgelegt, gegen die wir ganz zu nochmaliger Verhandlung an das Landgericht zurück. Gründe: dringend notwendig gewesen. Bei einer 2 Fuß darunter lagernden Das Kammergericht hob das Urteil auf und verwies die Sache üblich, daß Lehmboden nicht besonders abgesteift werde; bei größerer Tiefe sei eine Absteifung wie zum Beispiel in diesem Falle energisch protestieren. Sollten Sie die wahrheitswidrige und in jeder Weise er- Das Verlangen des Landrats genüge nicht, die Wegweisung zu Sandschicht sei es aber geradezu außerordentlich leichtsinnig gefundene Annonce nicht binnen 24 Stunden widerrufen und uns einer Anordnung zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs zu wesen, die Absteifung zu unterlassen und den Arbeitern zuzumuten, bolle Genugtuung verschaffen, so werden wir die Privattlage wegen machen. Eine solche wäre es nur, wenn der Gendarm im be- bis über Kopfhöhe in solchen Schächten zu arbeiten. Es sei ja Ausstreuung wissentlich falscher Behauptungen, Berleumdung und stimmten Falle aus eigener Initiative die Leute weggewiesen leider Gottes aus Sparfamkeitsrücksichten seitens der Bauöffentlicher Beleidigung gegen Sie einleiten. hätte, um seinerseits die Sicherheit des Verkehrs zu schützen. Das unternehmer meistens ufus, nicht abzuschachten oder abzusteifen, sei bisher aber noch nicht festgestellt. weil solches den Bau folossal verteuern würde. Aber notwendig sei ein Absteifen bei solcher Tiefe bon 1,80 bis 2 Meter auf alle Der Amtsanwalt beantragte nur 200, das Gericht erkannte sogar Fälle gewesen, um das Leben der Arbeiter nicht zu gefährden.
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Liegt der Widerruf nicht in der angegebenen Beit vor, so wird das Weitere ohne Verzug veranlaßt.
Einschreiben. gez. Zöpel. Joël. Mit gleicher Poft erhielt der Verband folgendes Schreiben:
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Angebracht wäre es, daß die zu Unrecht Angeklagten nunmehr bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen den Landrat stellen, dem ein Recht, Streifpostenstehen zu verbieten, nicht zusteht- Berlin , den 26. 5. 08. Im Wechsel mit unserem heutigen Einschreibebrief empfingen Anordnung mithin, wenn der Landrat sich ihrer Rechtswidrigkeit das Gruseln haben Streifposten längst verlernt und dessen nur auf 100 M. Geldstrafe. wir Ihr an unferen Direktor Töpel gerichtetes Schreiben vom gleichen Tage, auf welches wir Ihnen mitteilen, daß bei uns ein bewußt war oder bewußt sein mußte, strafbar war. Husstand gar nicht vorliegt, da nur am Sonnabend eine Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen unentschuldigt von der Arbeit weggeblieben sind und daraufhin von uns entlassen wurden.
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Letzte Nachrichten und Depefchen.
Karlsruhe , 27. Mai. ( Privatdepesche des Vorwärts".) Die Sektion der Rollkutscher vom Zentralverband der Handels- und Transportarbeiter hatte den Märzgefallenen einen Bei der heutigen Stadtverordnetenwahl errangen die SozialStranz mit roter Schleife gewidmet, der seines Umfanges halber demokraten mit 4800 gegen 300 Stimmen der vereinigten laffenen Arbeitern, noch mit Ihnen in Verhandlungen zu treien. auf einem Rollwagen am Morgen des 18. März nach dem Kirchhof Bürgerlichen einen glänzenden Sieg.
Wir haben uns für dieses Personal bereits mehr als reichlich eingedeckt und sind nicht gewillt, weder mit den von uns ent