-
im Falle des Tobes des Ernährers Biffen- und Waisenunter- bis Ablauf des Quartals, da er zuleht nicht gewerblich, sondern| Eisen- Weltproduktion beherrscht und sich einbildete, das Gefes von stüßung. Im verflossenen zweiten Geschäftsjahre der Unter- kaufmännisch tätig gewesen sei. Angebot und Nachfrage dauernd umgehen zu können, mußte fich ihm nuns ftübungstaffe hat sich die Mitgliederzahl nahezu verdoppelt, der Kassenbestand verdreifacht. Die Gesamtzahl der Mitglieder be- Prüfung seiner Tätigkeit für einen Handlungsgehilfen, machte sich wenn auch diese mächtige Organisation fast zwei Drittel der ameri Das Kaufmannsgericht erachtete den Kläger nach eingehender mehr beugen. Die ökonomische Unnatur der Kartelldiftatur, zumal im Moment einer rüdläufigen Konjunkturbewegung, läßt sich nicht verewigen. trug Ende 1907 3114, der Vermögensbestand 404 448. aber dahin schlüssig, daß ihm nur das Gehalt für einen Monat zu- kanischen Eisenerzeugung besorgt, so mußte sie doch init dem ausprechen sei. Da der Kläger als Gewerbegehilfe mit der kür dritten Drittel, den Dutsiders, rechnen, die nicht die Möglichkeit zesten Kündigungsfrist engagiert war, so war anzunehmen, daß einer Produktionseinschränkung haben und verkaufen müssen, um ihn die Beklagte auch als Handlungsgehilfen mit keiner längeren ihren Brtrieb überhaupt aufrechtzuerhalten. Die Hochkonjunktur hat Kündigungsfrist angestellt hätte, als der kürzesten, die in diesem natürlich alle, auch die kleinen Unternehmungen, vorwärts gerissen; Fall gefeßlich zulässig ist; nämlich der monatlichen. die Krife zwingt diese und damit schließlich auch die Riefen des Stahltrusts zur Kapitulation.
Hierauf gibt v. Im den Ausschußbericht; er beantragt Entlastung des Vorstandes. Der Genossenschaftstag stimmte dem Antrag zu. Die Kassen abrechnung für 1907 wird genehmigt. Bei einem Kassenbestande von 4846,83 m. balanzieren die Einnahmen und Ausgaben mit 35 388,39 M. An Verbandsbeiträgen wurden 22 541,56 m. vereinnahmt. Dem Voranschlag für 1908 und 1909 wird zugestimmt.
Dann werden die
=
Wahlen borgenommen. In den Vorstand werden Radesto d- Dresden wiebergewählt und Lorenz- Hamburg gegen eine starke Minorität neugewählt. Die Minorität gab der Meinung Ausdruck, daß Ham burg zu start im Vorstand vertreten sei. In den Ausschuß wurden wiedergewählt: Prof. Staudinger- Darmstadt, b. EI m Hamburg und Pobbig- Zwidau. In das Tarif amt wurden Im, Brinkmann- Harburg, Lorenz- Hamburg und Poste It Hamburg wiederum delegiert. Bugestimmt wird noch einem Antrag des Vorstandes und Ausschusses: Zur Fortführung der Geschäfte des Internationalen Genoffenschaftsbundes bis zum nächsten Internationalen Genoffen fchaftstongreß einen außerordentlichen jährlichen Beitrag von 1000 M. zu gewähren. Damit find die Arbeiten des fünften Genossenschaftstages erlebigt. Vorsitzender Nade stock schließt ihn mit einem kurzen Refumee,
Aus der Partei.
In ständiger Mauferung.
Im Anschluß an die Bernstein'schen Schmerzen, die wir gestern aus den Sozialistischen Monatsheften" vor eine weitere Oeffentlichkeit brachten, schreibt uns ein Parteigenosse:
Gerichts- Zeitung.
Diese Entscheidung des Kaufmannsgerichts ist ein bebauerlicher, zuungunsten der Handlungsgehilfen erfolgte Verstoß gegen das Gesez. Jahrzehntelang hat die Sozialdemokratie gegen die Ausbeutung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Angestellten und Gewerbegehilfen gekämpft, daß der Prinzipal für sich das Recht Der Luftmord auf dem Tempelhofer Felbe. in Anspruch nehme, jederzeit zu entlassen oder eine kurze Kündigungsfrist zu vereinbaren, dem Angestellten aber die Innehaltung Wegen Mordes hatte sich gestern der Produktenhändler Mag einer längeren Kündigungsfrist vorzuschreiben. Endlich gelang es, Bander vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu verantzuerst in der Gewerbeordnung, dann im Handelsgesetzbuch, worten. den Grundsatz durchzusehen, daß von der gesetzlichen Kündigungs- Am frühen Morgen des 7. Januar d. J. gegen 7 Uhr bemerkte frist abweichende Kündigungfristen gleich sein müssen. Im ein Arbeiter etwa 300 Schritte von dem Steuerhause auf dem Handelsgesetzbuch,§ 67, ist außerdem vorgeschrieben, daß die Kün- Tempelhofer Felde entfernt einen menschlichen Körper liegen. Als digungsfrist nicht weniger als einen Monat betragen darf, und er näher trat, machte er eine graufige Entdeckung; eine ältere Frauensperson lag tot auf dem Erdboden. Alle Anzeichen deuteten ausdrüdlich betont:" Eine Vereinbarung, die diesen Vorschriften auf einen Lustmord hin. Die Leiche lag auf dem Rüden mit einem zuwiderläuft, ist nichtig." Mithin war die auf tägliche Kündigung starken Knebel in dem Munde, entblößter Brust, an der Bißwunden festgesette Vereinbarung nichtig, und an ihre Stelle trat die für sichtbar waren, weit gespreizten Beinen und zerrissenen Strümpfen den Mangel einer Abrede festgelegte sechswöchentliche, zum Quar- an den Füßen. Zwischen den Beinen lag die noch halbgefüllte talserften. Willkürlich und gegen das Gefes fezt die Entscheidung Schnapsflasche. Die Kleider sowie die Wäsche waren der Toten des Kaufmannsgerichts an Stelle der Nichtigkeit eine nicht ge- vom Oberkörper gerissen und hingen in Feßen herunter. Der ganze troffene, an sich zulässige, dem Handlungsgehilfen ungünstigste Ver- Oberkörper war entblößt und wies an verschiedenen Stellen Bißund Krahwunden auf. Der Arbeiter erstattete sofort Anzeige bei einbarung einer Monatsfrist. Ein ähnlicher Verstoß eines gelehr- der Kriminalpolizei. Die Tote wurde bald als eine in der dortigen ten Gerichts gegen das farliegende Recht der Handlungsgehilfen Gegend sehr bekannte" Pennschwester", die am 9. Juli 1867 zu Breslau geborene geschiedene Frau Antonie Gläser, geb. Wil ist uns nicht bekannt. helmi, refognosziert. Die Ermordete gehörte zu jenen unglüc In Lhchen ist es immer so gewesen. lichen Geschöpfen, die ohne Obdach, dem Wind und Wetter preisIn Lhchen entspricht die Zusammensetzung der Stadtberord- gegeben, ihr elendes Dasein fristen. Die Gläser hatte, wie sich bald Man tönnte nachgerade eine Preisfrage daraus machen, was Bernstein eigentlich will? Ich glaube, niemand wird die Antwort netenversammlung nicht den Bestimmungen der Städteordnung. ergab, einftmals bessere Tage gesehen, und eine furchtbare Tragit Die dortige Stadtverordnetenversammlung besteht aus zwölf lag dem Schicksal der so tief Gesunkenen zugrunde. Eine frühere darauf geben können, vielleicht nicht einmal er selber. Heute Stadtverordneten. Von diesen entfallen aber nicht je vier auf jede Gesellschafterin der Ermordeten brachte die Aufklärung: die Tote schreibt er, wie ich aus dem„ Borwärts" ersehe: Wir wußten doch lange vorher, daß das Jahr 1908 eine der drei Abteilungen, sondern der ersten und dritten Abteilung war einstmals sehr vermögend und hatte weite Reisen durch viele Als im Länder unternommen. Sie hatte sehr reiche Verwandte, so u. a. Landtagswahl bringen würde. Und wir wußten auch, daß, wenn gehören je drei, der zweiten sechs Stadtverordnete an. die plutokratische und die klerikale Landtagsmehrheit gesprengt Jahre 1907 zwei Stadtverordnete der zweiten Abteilung aus einen katholischen Geistlichen in Schlesien , ferner einen Ontel, von werden sollten, es beim Dreitlassenwahlsystem nur durch eine ſchieden, ließ der dortige Magistrat zwei Neuwahlen wiederum dem sie beträchtliche Summen geerbt hatte. Schließlich hatte sie Berständigung mit dem Freisinn möglich war. Eine weitblickende für die zweite Abteilung vornehmen. Unsere Genossen fochten die sich mit einem Ingenieur verheiratet, nachdem sie vorher schon mit Wahl dieser Stadtverordneten an. In der Begründung wiesen einem bekannten Berliner Bankier verlobt gewesen war. Schwere Bolitik hätte danach ihre Sprache und Methoden einrichten sie darauf hin, daß Shchen nach der letzten Volkszählung 2660 Ein Schicksalsschläge u. a. war sie von ihrem Gatten verlassen wohner habe und infolgedessen achtzehn Stadtverordnete haben worden brachten die Ermordete schließlich so weit herunter, daß Aber vor ganz kurzer Zeit hat er ja noch das gerade Gegenteil müsse, und daß nach der Städteordnung jede Abteilung ein Drittel fie zur Pennschwester wurde. Die Ermittelungen lentten schließlich geschrieben! In Nr. 11 der Soz. Montash.", die das Datum des 28. Mai 1908 trägt, ist in einem Artikel von Bernstein der Stadtverordneten zu stellen hat, so daß nach dem Ausscheiden der den Verdacht der Täterschaft auf den Angeklagten, der damals in über„ Klassenpolitik und Gefühlspolitik" u. a. folgendes zu lesen: zwei Mitglieder der zweiten Abteilung im Jahre 1907 die ergän- der Jahnstraße in Nixdorf wohnhaft war. Er wurde am 29. Ja= Parteipolitisch richtet der Bülowblock jetzt seine Spike in zungsweise zu wählenden Mitglieder auf die erste und dritte Ab- nuar festgenommen. Er galt, wie behauptet wird, als der gefürch erster Linie gegen die Sozialdemokratie. Wenn der Frei- teilung hätten verteilt werden müssen. tetste Zuhälter vom Tempelhofer Felde, er soll auch der Zuhälter Die Stadtverordnetenversammlung in Lhchen wies den Ein- seiner eigenen Ehefrau gewesen sein. Eine jest als Zeugin ge finn bisher in neun von zehn Fällen lieber einem Erzreaktionär ins Parlament verhalf als einem Sozialdemokraten, so wird ſpruch unserer Genossen zurück. Der Einspruch sei unberechtigt; ladene Frauensperson traf ihn am Mordabende auf dem Felde, er das als Blockteil fortan in zehn von zehn Fällen tun. Das war denn es sei in Lychen immer so gewesen". Mit derselben Begrün- wohin ihr Zander gefolgt war. Er sagte, er habe es draußen satt, als naturgemäße Folge seines Eintritts in den Block voraus- dung stellten sie auch den Antrag auf tostenpflichtige Abweisung er wolle wieder hinein" und wenn er ein schweres Verbrechen bezusehen, und die Antworten, die unsere Genossen in Breslau bei dem Bezirksausschuß zu Potsdam , bei dem unsere Genossen gehen müßte. Bei der Obduktion der Leiche ergab sich u. a. ein sehr wichtiges Belastungsmoment gegen den Angeklagten: Bißwunden in unb anderwärts auf ihre Anfragen bezüglich gegenseitiger lage erhoben hatten, über die dieser Tage entschieden wurde. Der Bezirksansschuß vermochte sich der eigenartigen Recht- der linken Brust, die zum Teil durch die Haut gehen, weifen auf Unterſtützung bei der Landtagswahl von den freifinnigen Wahl- fertigung, die die Lychener Stadtverordnetenversammlung für ihre ganz charakteristische Bahnlücken im Oberkiefer hin. Ganz gleiche tomitees erhalten haben, haben es bis zum Ueberfluß bestätigt. falsche Entscheidung anführten, nicht anzuschließen. Er hielt es Bahnlücken wies bei einer Untersuchung des Angeklagten deffen Auch im Parlament selbst ist eine qualitative Veränderung vielmehr mit unseren Genossen dafür, daß es auch in Lychen nie Oberkiefer auf. Hierzu kommen noch verschiedene andere Bc. des Freisinns mit Notwendigkeit eingetreten.... Der Freifinn wird sich bei Rüstungen noch bewilligungseifriger zeigen so hätte sein sollen. Die unterlassene Erhöhung der Stadtverord- lastungsmomente. finn wird sich bei Rüstungen noch bewilligungseifriger zeigen netenzahl führe allerdings die ungültigkeit der Wahlen nicht herbei, Die Anklage lautet auf Mord, Notzucht in drei Fällen, schwere ein Stüd weiter entgegenkommen, und zum guten Ende ihr zumal nach§ 12 Abjak 3 der Städteordnung eine Abweichung Buhälterei( gegen die Ehefrau), wiederholten Rückfalldiebstahl, selbst Verbrauchssteuern bewilligen. Das ergibt sich mit von der Regel des Absatz 1 desselben Paragraphen zulasse. Durchschweren Raub und gefährliche Körperverlegung. aus berechtigt sei aber nach§§ 13, 18 und 21 der Städteordnung Die Bernehmung des Angeklagten ergibt folgendes: Er ist am benso großer Notwendigkeit aus seiner Stellung zur eigen der gegen den Mangel einer Dreiteilung erhobene Vorwurf. Die 12. Juli 1879 in Berlin geboren und verheiratet. Zulegt war er Regierung, wie sein Verhalten in der Frage des Reichsvereins- Klage jei daher berechtigt. Demgemäß erklärte der Bezirksaus- in der Jahnstraße wohnhaft. Er ist wegen epileptischer Anfälle gesetzes. Auf diese Weise werden der Block und der Freifinn schuß die vollzogenen Wahlen für ungültig. Außerdem wurden der aus dem Heeresdienste entlassen worden, nachdem er 13 Monate bei dem 15. Infanterieregiment in Graudenz gedient hatte. Wegen im Block weiter arbeiten.... Nicht zum wenigsten Stadt die sämtlichen Kosten des Verfahrens auferlegt. Merkwürdig ist es immerhin, daß die Aufsichtsbehörde diese seiner Epilepsie ist der Angeklagte auch schon in der Jrrenanstalt wird sich das zeigen, wenn die Aenderung des Wuhlgarten interniert gewesen. Als 13jähriger Junge wurde Wahlrechts auf der Tagesordnung steht. Das Art der Dreiteilung nie bemerkt oder doch nie bemängelt hat. Zander schon das erstemal wegen Diebstahls bestraft. Sein Strafallgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht ist dabei außer register weist jest 14 verschiedene Vorstrafen wegen Diebstahls, BetFrage. Mit Ausnahme von etwa einem halben Dußend Leuttelns, Beleidigung, Bedrohung, Widerstandes und Körperverlegung chen ist den Blockfreisinnigen das demokratische Wahlrecht bestenauf. Insgesamt hat er über vier Jahre in den Strafanstalten zu falls ein theoretisches Jdeal, das ihnen zu hoch steht, um sich gebracht. feinetwegen in Unkosten zu stürzen. Es geht ihnen mit ihm, wie Faust mit den Satramenten der Kirche. Sie ehren es ohne Verlangen."
müssen."
"
als bisher, und ebenso wird er der Regierung in Steuerfragen
..
-
aber
Also vor drei bis vier Wochen noch wußte Bernstein ganz gut, daß in Sachen des Wahlrechts auf die Freisinnigen„ mit Ausnahme von etwa einem halben Dubend Leutchen" in feiner Weise Verlaß ist, und heute meint er, wir hätten unsere Politif zweds Beseitigung des Dreitlassenwahlrechts auf eine Verständigung mit dem Freijinn einrichten müssen! Vor drei Wochen noch wußte er, daß der Freijinn in zehn von zehn Fällen" lieber dem ärgsten Reaktionär als einem Sozialdemokraten ins Parlament verhelfen würde, und heule sollen wir zweds Sprengung der reaktionären Landtagsmehrheit Verständigung mit dem Freisinn suchen! Verständigung mit jemandem, der gerade das nicht will, was durch die Verständigung erreicht werden soll!
Kann ein Mann, der so innerhalb kürzester Frist seine eigene Ansicht hin und hermausert, im Ernste verlangen, daß die Partei diesen Beitstanz mitmachen soll?
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
"
Samburg, 25. Juni. ( Privatdepesche des Vorwärts".) Das Landgericht Altona als Berufungsinstanz in einer Privat flagejache eines Borstandsmitgliedes des Reichsverbandes zur Be kämpfung der Sozialdemokratie verurteilte heute den Genossen abersty vom Hamburger„ Echo" zu drei Monaten Gefängnis und die Genossen Petersson und Rosbiti zu je 300 Mart Geldstrafe. Die erste Instanz hatte auf je 50 M. Geldstrafe erkannt.
Aus Induftrie und Handel.
Wo der Segen bleibt.
Der Bericht der Handelskammer für den Amtsbezirk Pforzheim für das Jahr 1907 enthält eine Tabelle über die Anzahl der Steuerpflichtigen im Handelstammerbezirk.
Wir geben nachstehend die Tabelle wieder und zwar mit noch einer fleinen Erweiterung, die die Zunahme resp. Abnahme in den einzelnen Steuerstufen nach Prozenten augibt.
Bunahme+ Anzahl der Steuerpfichtigen oder Abnahme in 1907/08 gegen mit Einkommen 1906( 1905) 1907( 1906) 1908( 1907) 1905/06 in Broz. bon 900-1000 1507 1560 1000-1500 4978
M.
1362
9,6
" D
5319
5607
12,5
1500-2000 2661
2993
"
3322
24,8
2000-3000
2204
2517
"
2950
33,8
"
3000-5000 1173
1296
1478
26,0
D
5000-10000 668
776
858
28,4
"
10000-15000 159
172
232
49,9
15000-20000
88
101
"
124
40,9
20000-30000
49
81
94
"
91,8
30000-50000
41
"
49
64
56,1
50000-100000
16
27
36
"
125,0
100 000 u. mehr
11
13
12 16139
+9,1
Zusammen 13555 14904
Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses stellt Staatsanwaltsrat Mundry den Antrag auf Ausschluß der Deffentlichkeit. Der Borsigende, Landgerichtsdirektor Schneider, verkündete darauf den Beschluß, die Oeffentlichkeit auszuschlieißen, da in der Verhandlung die allerschlimmsten Dinge zur Sprache gebracht werden müßten, die man sich scheue, selbst hinter verschlossenen Türen in Erwähnung zu bringen.
Die Deffentlichkeit ist somit für die ganze Dauer des Prozeffes ausgeschlossen, für welchen zwei Verhandlungstage angefekt worden sind.
Die blutige Ehetragödie vor dem Schwurgericht des Landgerichts I gegen den Pferdehändler Georg Beder wegen Tötung seiner Ehefrau, Wechselfälschung und Konkursbergehen ist nach zweitägiger Dauer zu Ende geführt worden. Die Geschworenen verneinten die Schuldfragen nach Lot schlag, bejahten aber die Schuldfragen nach Urfundenfälschung und Ronkursvergehen. Staatsanwaltschaftsrat Banning beantragte 1 Jahr und 3 Monate Zuchthaus. Der Gerichtshof erkannte auf 1 Jahr 6 Monate und 2 Wochen Zuchthaus und 2 Jahre Ehrberlust. Auf die erkannte Strafe wurden 6 Monate und 2 Wochen als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt angesehen.
Abermals ein Molitorprozeß.
Vor dem Karlsruher Landgericht gelangte gestern die Anklage gegen den Schriftsteller Dr. Paul Lindau wegen angeblicher Belci
Die unterste Steuerstufe zeigt eine Abnahme der Steuer- bigung der Schwägerin des wegen Mordes zum Tode verurteilten pflichtigen. Demnach ist die Zahl derjenigen, die aus der Stufe in der Wiener Neuen freien Presse", in denen Lindau seiner AnRechtsanwalts Hau zur Verhandlung. Inkriminiert sind Artikel bon unter 900 M. in die höhere hinaufrüdten, geringer gewesen, als sicht Ausdruck gab, Hau sei nicht schuldig und seine Schwägerin die der aus dieser in die noch höheren Hinaufgestiegenen. Relativ habe in einem Liebesverhältnis zu ihm gestanden, dies aber bei der am kräftigsten zugenommen haben die Stufen von über 2000 M., 3eugenvernehmung verschwiegen. Der Vertreter des Fräulein die allerſtärkste Steigerung sehen wir bei den Einkommen von über Molitor, Rechtsanwalt Dr. v. Pannwih, machte folgenden Ver10 000 m. Setzt man den Mittelsat als Durchschnitt ein( für die gleichsvorschlag: Welche Kündigungsfrist tritt in Kraft, wenn ein Handlungsgehilfe 2. Stufe von unten 1250 M., für die 2. Stufe von oben 75 000 M.), tionen irregeleitet, war ich mir bei der Abfaffung der infrimiDurch einseitige und nicht genügend zuverlässige Informa dann ergibt sich folgendes interessante Resultat: Die Steuer- nierten Artikel des beleidigenden Charakters derselben nicht beIn bezug auf diese Rechtsfrage traf am Mittwoch die erste pflichtigen der zweitobersten Stufe erfreuen sich eines Mehr- wußt. Durch die Kartellträger Oberstleutnant Bachelin und Ober1 500 000 0., das Gesamteinkommen der Teutnant Molitor, besonders aber auch durch das Beweisergebnis
Soziales.
als Gewerbegehilfe angestellt worden ist?
Rammer des Kaufmannsgerichts eine nicht zutreffende Entschei- einkommens von der giveituntersten Stufe ist aber nur im Prozeß Herzog entsprechend aufgeklärt, nehme ich nunmehr die
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über
dung. Bei der Zwiespältigkeit mancher Stellungen kommt es Steuerpflichtigen der Dabei ist die Zahl der Steuer- in den inkriminierten Artikeln enthaltenen Beleidigungen gegen häufig vor, daß Prinzipale eine Arbeitskraft in gutem Glauben um 786 250 M. gestiegen. als Gewerbegehilfen einstellen, während ihn hernach die Kauf- pflichtigen in der oberen Stufe nur um 20, in der unteren Stufe Fräulein Olga Molitor unter dem Ausdruck des Bedauerns zurück Bleibt man bei der Durchschnitts- und bitte Fräulein Olga Molitor um Entschuldigung." mannsgerichte als kaufmännischen Angestellten erachten. In diesen jedoch um 629 gestiegen. Der Vergleichsvorschlag wurde angenommen. Fällen nehmen die Obsiegenden mit Recht die sechswöchentliche berechnung, dann ergibt sich weiter, daß die Steuerpflichtigen Kündigung vor dem. Quartal für sich in Anspruch. Dies tat auch mit Einkommen von 900 bis 5000 m. sich um 2096 vermehrt haben, der Kläger H., der zuerst als Adressenschreiber bei der Biocitin- was ein Einkommen von rund 5 Millionen Mark ausmacht; die fabrit eintrat, dessen Tätigkeit aber später dadurch erweitert wurde, oberen Steuerstufen von 5000 M. an aufwärts weifen eine Zudaß er Formulare ausfüllen, Listen führen und andere Kontor- nahme der Zenfiten von nur 488 auf, aber das macht ein Einkommen arbeiten verrichten mußte. H. war mit einem Tageslohn von drei von 4½ Millionen Mark aus. Mark eingestellt worden, auch wurde tägliche Kündigung vereinbart. Der Krise Macht. Der amerikanische Stahltrust, der größte der Als die Firma von dieser Vereinbarung Gebrauch machte, nahm industriellen Weltriesen, hat nunmehr doch die Preise herabſegen Kläger die Kündigung nicht an und erhob Anspruch auf Gehalt müffen. Er, der mit seiner Kartellorganisation den fünften Teil der Berantwortlicher Redakteur: Georg Davidfohn, Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode. Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.
den Großhandel in den Bentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: Starte Zufuhr, schleppendes Geschäft, Preise für Schweinefleisch anziehend, Bild: Befriedigende Zufuhr, für sonstige Fleischsorten unverändert. ziemlich lebhaftes Geschäft, wenig veränderte Preise. Geflügel: Gemügende Zufuhr, gedrücktes Geschäft, Breise nachgebend. Fische: Mäßige Zufuhr, ruhiges Geschäft, Preise wenig verändert. Butter und Käse: Ruhiges Geschäft, Breise unverändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: Reichliche Zufuhren, besonders in Erdbeeren, lebhaftes Geschäft, Breije behauptet