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Kampfes und lieferten durchweg drasüsche Beispiele aus der Praxis desgeistigen" Kampfes der Reichsverbändler. Daß diese Beispiele hin und wieder mit den stärksten Worten der deutschen Sprache kritisiert wurden, leugnen wir ganz und gar nicht. Zum Verständnis der scharfen Tonart muß aber erstens festgehalten werden, daß es sich durchweg um Abwehr- artikel handelt und daß zweitens Kassel und dessen Hinter- land einen Haupttummelplatz der Reichsverbändler bildet. Hier, in der Stadt mit den zahlreichen Beamten und den vielen anderen wirtschaftlich abhängigen Personen(z. B. Eisenbahnern), hat der Reichsverband nach einer Angabe mehr als 3000 Mitglieder; hier steht ihm die ganze bürgerliche Presse bedinc>ungslos zu Diensten und hier hat er Proben einer Kampseswelse gegeben, die alles über- boten, was je von bürgerlichen Gegnern der Sozialdemokratie angedichtet wurde. .Wenn nun trotz dieser lokalen Situation und trotz der scharfen Worte, durch die sich sechzehn hiesige Reichsverbändler beleidigt fühlten, das Schöffengericht zu einem Freispruch kam, so ist das der bündigste Beweis dafür, wie nebensächlich in dem unserer Partei aufgedrungenen Kampfe uns die Person der Reichsverbändler erschien. Das Gencht gewann nach Einsichtnahme in die Artikel desVolksblattes" die Ueberzeugung. daß nicht einer derselben gegen irgendeinen der klagenden Reichsverbändler gerichtet war, daß sie vielmehr insgesamt dem Reichs- verbände als solchem und seiner unfairen Kampfes- Methode gewidmet waren. Diese Methode nun war schon in dem ersten Termin des Prozesses, am 13. April, von unserer Seite derart beleuchtet worden, daß das Gericht zu dem Beschluß kam, Beweis- antrüge darüber zuzulassen, ob der Reichsverband die Sozialdemokratie in unanständiger Weise bekämpft habe. Zum Belege, daß das der Fall gewesen, wurde von dem Genossen Rechtsanwalt Dr. Frank- Mannheim dem Gericht ein erdrückendes Material unter- breitet. Als besonders charakteristisch seien hier nur folgende Beweisanträge festgehalten: 1. Der Vorsitzende des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie, Herr v. L i e b e r t, hat eine Broschüre gc- schrieben:Die EntWickelung der Sozialdemokratie und ihr Einfluß auf das stehende Heer". Sie ist im Militärverlag der Vossischen Blichhandlung in Berlin W. 62 erschienen. Auf Seite IL findet sich folgender Satz: Die Neigung zum Alkohol aber suchen die Hetzer in jeder Hinsicht zu fördern, da sie die ihnen notwendige Unzufrieden- hcit steigert, den Arbeiter seiner Familie entfremdet und ihn in die Budiken und Versammlungen treibt." Diese Behauptung des Vorsitzenden des Reichsverbandes ist eine Verleumdung. Der Herr mußte wissen, daß die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften in Wort und Schrift gegen den Alkoholismus agitieren. Er mußte wissen, daß es einen sehr eifrig tätigen sozialdemokratischen Arbeiterbund gibt, der auf dem Boden völliger Abstinenz steht. Der Parteitag in Essen hat nach einem Referat des früheren Abgeordneten Emanuel Wurm eine Reso- lulion angenommen, in welcher zur energischen Bekämpfung des Alkoholismus aufgefordert wurde. Ich werde durch Vorlegung der entsprechenden Schriften Beweis antreten. 2. 2Sn der genannten Schrift ist behauptet, erst nach dem Rücktrrtt Bismarcks fei der Aufschwung der Sozial- demokratie erfolgt. Der Herr von Liebert mußte wissen, daß diese Behauptung unwahr ist. Am 20. Februar 1890 fanden die ReilMagswahlen statt. Es wurden dabei 35 Ab- geordnete der sozialdemokratischen Pattei gewählt, und eine Folge dieser Wahl ist gewesen, daß einen Monat später, im März 1890, Bismarck zurücktreten mußte. 3. Zum Nachweis dafür, daß der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie tatsächlich in rücksichtsloser Weise sozialdemo kratische Parteiangehörige verhöhnt und beschimpft, werde ich die Verlesung des vom Reichsverband herausgegebenen Flugblattes Nr. 35 beantragen. Es finden sich dort in bezug auf die Sozial- demokratie folgende Ausdrücke: Pack schlägt sich. Pack verträgt sich." Zweifelhafte Kumpaue."Der Genosse darf der schäbigst Schuft fein, wenn er nur auf das Parteiprogramm schwärt. Leute, die mit der ehrlichen Arbeit meist auf einem sehr ge- spannten Fuße stehen."Unfähige faule Elemente mit losem Mundwerk."Freche Schnauzer." Mit Bezug auf Bebel wird gesagt: Gm solcher Umsturzwütcrich, der keinerlei poflttve Arbeit leisten will und kann, steht nicht höher als ein Brandstifter." Sozialdemokratischen Arbeitern ist die Pflege des BaucheS das höchste Lebensziel; sie sind im Esten und Trinken oft viel unmäßiger, als die Kreise deS bürgerlichen Mittelstandes/ 4. In der Flugschrift Nr. 8 des Reichsverbandes vom Jahre 1906 findet sich mit mit Bezug auf die sozialdemokratische Presse, in welcher der Angeschuldigte tättg ist. folgende Behauptung: Dir sozialdemokratische Presse bedarf der Lüge, der Be- lridigung und der Ehrabschneiderei, um zu wachsen." Zur Beweiserhebung kam es nicht, weil das Gericht bereits zu der Neberzeugung gekommen war, daß die Klage der Reichsverbändler juristisch unhaltbar sei. Dessen ungeachtet behalten die in obigen Beweisanträgen enthaltenen Zitate bleibenden Wert. Erstens, weil sie die Methode des Reichsverbandes treffender charakterisieren, als ein Dutzend kritischer Arttkel es vermöchten; zwettens, weil ein Vergleich der Zitate mit den paar Kraftworten, durch die wir reichsverbändlerische Ehre gekränkt haben sollten, zeigt, w o der sogenannteSauherdenton", den manche Blätter anläßlich unseres Prozesses in der sozialdemokrattschen Presse erneut gefunden haben wollen, in Wirklichkeit zu suchen ist. Daß der Reichsverband mit dem freisprechenden Urtell des Kasseler Schöffengerichts ebenso unzufrieden ist, wie die Deutsche Tageszeitung" und alle anderen ihm nahe- stehenden Blätter, ist begreiflich. In seinem Zorn empfiehlt das Blatt Oertels die Anrufung der höheren Instanz, also der Strafkammer, um eine«Klärung der Rechtslage" herbeizuführen. Als ob das nöttg wäre?! Das Kasseler Schöffengericht hat nämlich, was alle Genossen, die im Kampfe mit dem Reichsverband zu tun haben, beachten mögen, folgendermaßen entschieden: Ein polittscher Verband oder eine Partei als solche hat keine gesetzlich geschützte Ehre, kann also nicht klagbar werden wegen Beleidigungen, die dem Verband als solchem zugefügt wurden. Aus demselben Grunde kam auch ein Mitglied eines Verbandes an sich nicht klagbar werden wegen Kollettiv- beleidigungen, die dem Verbände zugefügt wurden. Wenn jedoch ein Mitglied des Verbandes derart kenntlich gemacht wurde, daß es eine dem Verbände zugefügte Beleidigung als auch direkt auf sich gemünzt betrachten muß, dann hat es das Recht der Klage. Das übersehe man nicht im Kampfe gegen die Methode des Reichsverbandes._ Urteilsbekanntmachung. 83. I. 1160. 07. 42. In der Strafsache gegen: 1. den Redakteur Karl Mermuth in Ripdorf, Lohmuhlenstraße 36, geboren am 7. August 1878 in Parchwitz, Kreis Liegnitz . Dissident, 2. den Redakteur IoharnteS Hermann Adolf Weber, hier, Greifenhagener Straße 52, geboren am 3. Juni 1374 in Berlin , Dissident, wegen Beleidigung durch die Presse 33. I. 1160. 07. hat die vierte Strafkammer des königlichen Landgerichts I m Berlin am 14. März 1903 für Recht erkannt: Die Angeklagten werden unter Belastung mit den Kosten des Verfahrens wegen öffentlicher Beleidigung durch die Presse: Mermuth mit drei Monaten, Weber mit einem Monat Gefängnis bestraft. Dem Beleidigten, Amtsrichter Dr. Stargardt in Mittenwalde , wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung durch einmalige Einrückung des verfügenden Teils derselben in denVorwärts" sowie in da»Kreisblatt über Mittenwalde" auf Kosten des An- geklagten öffentlich bekannt zu machen, und zwar binnen vier Wochen nach Zustellung einer Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils. Alle Exemplare der Nummern 161 und 229 des Jahres 1907 desVorwärts", soweit sie die mitSchutz gegen Richter" über« schriebcnen Arttkel enthalten, ferner die zu threr Herstellung be- stimmten Platten und Formen werden unbrauchbar gemacht. In politische Ucberficbt. Berlin , den 7. Juli 1908. Noch eine Lehrermahregelung. einem Preßprozeß, der am Freitag vor dem Land- bricht zu Kiel gegen den Genossen Burckhardt von derSchleswig-Holsteinischen Volkszeitung" stattfand, wurde eine Lehrermaßregelung aus polittschen Gründen enthüllt, die sich den beiden Fällen, über die der «Vorwärts" in der Sonntagnummer berichtete, würdig an- schließt. Der Prozeß wurde zum zweiten Male vor dem Landgericht verhandelt, weil das Reichsgericht das erste Urteil vom 29. Oktober 1907 aufgehoben hatte. Maßgebend war dafür die Beschränkung der Verteidigung gewesen das Gericht hatte den Anttag auf Verlesung eines landrätlichen Berichts und des Berichts eines Regierungsassessors, auf Grund deren das zur Frage stehende Disziplinarverfahren gegen den betreffenden Lehrer eingeleitet worden war, ab gelehnt. In der erneuten Verhandlung mußte daS Gericht diese Geheimdokumente nun bekanntgeben, und dabei stellte sich folgendes heraus: Der Lehrer Hansen in Töjnning trat bei den Reichstags Wahlen 1907 für den freisinnigen Kandidaten Dr. Leonhart gegen den Nationalliberalen ein und sprach in einer Bersammlung ein paar treffende Worte gegen den Brot Wucher.Ihm gebe eS immer einen Stich ins Herz, wenn er die bleichen Gesichter seiner Schulkinder sehe und sich dann sagen müsse, daß die Not wesentlich durch die Schutzzoll polittk mitverschuldet werde. Wenige darauf, am 7. Fe bruar 1907, erfolgte der Bericht des Landrats Fritzsche:es sei sehr zu ivünschen, wenn der krankhaft unruhige und politisch so bedenklich tätige Lehrer Hansen beseitigt werde." Prompt wurde nun ein Disziplinarverfahren gegen den Lehrer eingeleitet. Man hatte eine Reihe von Respektlosig leiten aufgegabelt, deren Hansen sich gegen den Rettor und den Bürgermeister als Vorsitzenden des Schulkollegiums schuldig gemacht haben soll. Der Regierungsrat Sues wurde zur Vernehmung des Sünders nach Tönning gesandt. Hansen meldete sich krank und ließ sich nicht vernehmen. Der Herr Regierungsrat erstattete darauf seinen Bericht, ohne Hansen vernommen zu haben. In diesem Bericht hieß es: Hansen sei ein eifriger Anhänger und Förderer der Sozialdemokratie. Bei der Stadwerordnetenwahl, wo es darauf ankam, die Sozialdemokratie abzuwehren, habe er sich der Stimme enthalten. Gegenüber Dritten habe er am Tage nach der Wahl seiner Freude über die Wahl zweier Sozial demokraten Ausdruck gegeben. Er sei ferner im Trauerzuge bei der Beerdigung eines Arbeiters mitgegangen, der Sozialdemokrat war. Eine Zwangspensionierung Hansens sei nicht ratsam, weil Hansen sich dann in Tönning als sozialdemokratischer Agitator niederlassrn und denselben Staat bekämpfen werde, der ihm die Pension zahle. Wenn aber die höchstzulässige Sttafe von 90 M. zur Anwendung gelange, dann könne später diese Borstrafe zum Anlaß der Dienstentlassung sein. Wollte Hansen dann als sozialdemokratischer Agitator tätig sein, müsse er von der Partei erhalten werden und die Partrikasse werde dadurch geschwächt. Im Disziplinarverfahren ist der Lehrer Hansen darauf auch richtig zu 90 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Nur wegen seiner Respettlosigkeiten natürlich! Wenigstens behauptete Herr Regierungsrat Sues in der Gerichtsverhandlung als Zeuge, daß die politische Stellung des Dis ziplinierten keinerlei Einfluß auf das Disziplinar urteil gehabt habe. Obgleich er im selben Atem zuge zugeben mußte, es sei möglich, daß er dem Disziplinargerichtshof über Hansens politische Stellung referiert habe. Seine Angabe. daß Hansen Sozialdemokrat sei, stützt sich, wie er weiter zugab, lediglich auf Behauptungen des Bürgermeisters und eines Stadtverordneten, selb st hat er nichts ermittelt!'' Das Landgericht Kiel hat den Genossen Burckhardt abermals zu 50 Mark Geld st rase verurteilt, weil er die Regierungsabteilung für Kirchen- und Schulsachen durch unvollständige Angabe der Gründe des Disziplinarurteils beleidigt haben soll. Genosse Burckhardt wird das Urteil ge- lassen hingenommen haben. In dem Verfahren wider die Schleswig-Holsteinische Volkszeitung" ist ein s k a n d a- löser Fall von Lehrermaßregelung aus politischen Gründen aufgedeckt worden. Und die Brandmarkung, die das System des behördlichen Terra- rismus erfahren hat, ist 50 Mark Geldstrafe wert! Lügen des Reichsverbandes vor Gericht. Der Freitag voriger Woche war für denReichSvervand in Hannover ein schwarzer Tag. ES standen die gegen die Genossen Brey, Leinert und Lohrberg im November vorigen JahreS in die Welt geschleuderten Lügen zur Verhandlung vor dem Schöffengericht. Zuvor wurde aber eine Klage, die von fünf Arbeitern der Hannoverichen Maschinenfabrik gegen den Arbeiter Pepel eingeleitet war, verhandelt. In dem Reichsverbands- organHannoversche TageSnachrichten" war unter der Ueberfchrift Ein seltsamer Unglücksfall" behauptet, der arme Pepel sei, weil er zu den hervorragendsten Strategen deS Reichsverbandes gehöre, von seinen Mitarbeitern beim Abladen einer eisernen Schiene absichtlich verletzt worden. Die Schiene sei ihm gegen die Brust gestoßen worden und deshalb habe er schwer verletzt davongetragen werden müssen. Vor Gericht stellte fich jedoch heraus, daß an der ganzen Geschichte nicht ein einziges wahres Wort ist; Pepel war weder verletzt, noch hat er den Betrieb ver- lassen müssen, er hat keinen Arzt aufgesucht und ist auch nicht aus dem Betrieb hinausgetragen worden. Er ist acht Tage nach dem Vorfall, der darin besteht, daß er eine Schiene mit- getragen hatte, erst zum Arzt gegangen und hat diesem gegenüber Brustichmerzen angegeben. Trotzdem die Sache klar lag, wurde dem Antrage des Verteidigers des Herrn Pepel. Rechtsanwalt Klein- rat, der zugleich Vorsitzender des Reichsverbandes ist, auf Anhörung von Sachverständigen und Aerzten stattgegeben und die Sache vertagt. vek der zweiten Sache war Herr Pepel Kronzeug«. DaS Reichsverbandsorgan behauptete, Pepel sei von den Genossen Leinert und Lohrberg beim Gewerkschaftsfest aus dem Schloß- garten gewiesen, als er mit seinem Obstwagen dorthin kam, um Kirschen zu verkaufen. Die Ausweisung sei lediglich erfolgt, weil Pepeldas Verbrechen begangen habe, ab und zu bei einem nicht- sozialdemokratischen Wirte ein Glas Bier zu trinken".Laßt sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind," sollen die beiden Genossen sich dabei gedacht haben. Der Redakteur des Reichsverbands- Blättchens wollte den Wahrheitsbeweis erbringen. Das gelang nicht nur nicht, es stellte sich vielmehr heraus, daß_ der behauptete Vorgang gar nicht wahr ist. Die Genossen Leinert und Lohrberg sind gar nicht beteiligt und der ehrenwerte Herr Pepel hatte lange vorher gewußt, daß er, wie alle anderen Obst- Händler mit seinem Wagen den Festplatz nicht betreten durfte, er suchte aber ttotzdem mit allerhand Schwindel sich den Eintriit zu erschleichen. Welche Gewährsmänner der Reichsverband für seine Verleumdungen hat, ergab die Frage des Vertreters unserer Genossen an Pepel, ob er nicht schon wegen Brand st iftung zu drei Jahren ZuchthariS und 5 Jahren E hr v e r I u st verurteilt sei. ferner viele, etwa 20 Strafen Ivegen Betrug, Diebstahl und dergleichen erlitten habe. Pepel verweigerte die Aussage darüber; das sagte genug. Herr Hupfer, der ReichsverbandSblattredakteur, nahm aber keine Wer- anlassung, von diesem treuen Gewährsmanne abzurücken. Wegen Beleidigung unserer Genossen wurde er zu 50 Mark Geld - st r a f e verrrieilt. Das Gericht führte aus, daß die Behauptung in seinen Artikeln nicht nur nicht erwiesen, sondern direkt unwahr seien. Die dritte Klage richtete sich gegen den Redakteur derGelben Arbeiterzeitung" zu Stuttgart von Veldegg. Dieser hatte einen Arttkel derHannoverschen Tagesnachrichten" nachgedruckt, in dem dem Genossen Brey der Vorwurf gemacht wurde, bei dem Streik der Berliner Elektrizitätsarbeiter erklätt zu haben: Wenn die Arbeiter nicht wollen, so laßt sie nur ein paar Wochen hungern, wenn sie genug gehungert haben, gehen sie von selbst wieder zur Arbeit." Der Vertteter des gelben Redakteurs war ebenfalls Kleinrat. Er gab an, daß die Sache auSgeheljvon den Hirsch-Dunckerschen Gewerk- vereinen mio von diesen dem Reichsverband mit- geteilt ist! Die Zeugen der Hirsche haben aber etwas ganz anderes eidlich bekundet. Danach hat Brey mit Bezug aus die Bedingungen, unter denen der Streik und die Aussperrung damals beendet werden sollte, gesagt, daß die 285 Lagerarbeiter die Bedingungen wohl auch annehmen werden, denn sie hätten ja Hunger und Not der Aussperrung kennen gelernt. Brey sollie weiter einen«pflichttreuen Beamten deS Verbandes, einen Familien­vater, der 25 Jahre seines Lebens der Partei und dem Verbände geopfert hat,»ach Neujahr, also kurz nach dem Feste der chnst- lichen Nächstenliebe aufs Pflaster gesetzt" haben, obgleich er wissen mußte, daß gerade dieser Mann schwer Arbeit finden konnte. Das ist auch unwahr. Der Mann toar zwei Jahre Beamter und hat seine Pflichten in gröblichster Weise verletzt. Er ist auch nicht ohne weitere« auf das Pflaster geworfen, sondern hat noch für em Vierteljahr Gehalt bekommen. Mit der Anstellung und Entlassung hatte der Genosse Brey als Zenttalvorsitzender aber gar nichts zu tun, er wußte davon nicht einmal etwas; daS alles war Sache des Ortsvorstandes zu Hannover . Veldegg bekam 50 M. Geldstrafe. Zu derselben Strafe wurde auch der Redakteur Pankow vom Deutschen Arbeiterfreund" in Berlin verurteilt, der. ohne sich zu besinnen, den Reichsverbandsattilel gegen Brey nach- gedruckt hatte. Mit diesen Prozessen sind die im November vorigen JahreS vom Reichsverband mit vielem Tamtam in ganz Deutschland verbreiteten Lügen und Verleumdungen gegen hannoversche Parteigenossen end- gültig gerichtet. Zuerst wurde der Vorwurf der Bestechung gegen das Gewcrlschaftskartell als gemeine Lüge erwiesen und nun brach der Rest der Verleumdungen kläglich zusammen. Dabei schrieben die Hannoverschen Tagesnachrichten" bewußt falsch, ein Arbeiter habe diese Artikel eingesandt. Der apokryphe Arbeiter, wie ihn der Vorsitzende des Genchts nannte, war der Werkmeister Müller von den Siemens-Schuckert -Werken zu Hannover . Die Arttkel find im ReichsverbandSbureou zustandegekommcn und dann fühlt sich die Gesellschaft noch beleioigt, wenn man wahrheitsgemäßReichslügenverband" sagt. Schlecht informiert. DasBerliner Tageblatt" gibt die provisorische Tagesordnung des Parteitages, die derVorwärts" gestern ver- öffentlichte, wieder und knüpft daran die Bemerkung: «Der parlamentarische Bericht wird unseres Wissens seit langen Jahren zum ersten Male nicht vom Abgeordneten Bebel erstattet, der bekanntlich schwer herzleibend ist und zurzeit zum Kurgebranch in Bad Nauheim weilt." DasBerliner Tageblatt" zeigt sich in dieser Notiz wirklich äußerst schlecht informiert Ein Blick in die Parteitag- Protokolle würde ihm beweisen, daßseit langen Jahren" Genosse Bebel niemals den parlamentarischen Bericht auf dem Partei- tage erstattet hat. Damit fallen auch die Folgerungen weg, die das Berliner Tageblatt" aus der Tatsache gezogen bat, daß Genosse Bebel zurzeit zur Kur in Bad Nauheim weilt. Wir können über­dies demBerliner Tageblatt" mitteilen, daß der gesundheitliche Zustand des Genossen Bebel erfreulicherweise«in durchaus befriedigender ist._ Die Gemeinderatsnachwahlen in Elsaß-Lothringen ergeben neben den Mandatsverlusten der Sozialdemokratte in den großen Städten doch auch im 1. oberelsässischen Agitationsbezirk, insbesondere im Kreise Mülhausen , das Eindringen der Sozialdemokratie in eine Reihe von Gemeinderäte!'. und die Verstärkung der Position der Partei in andere». Die Pattei hat jetzt in Besitz: 4 Sitze(gegen bisher 1) in Dornach. 5 Sitze(gegen bisher 2) in R i x h e i m, 3 Sitze(bisher keinen) in Habsheim, 2 Sitze(bisher 1) in St. Ludwig, 3 Sitze (bisher 2) in Hüningen , 7 Sitze(bisher keinen) in Hähinge». Damit sind die Erfolge im Kreise Mülhausen noch nicht erschöpft. da sich noch nicht alle Ergebnisse übersehen lassen. Im Kreise Thann hat die Partei den KantonShauptort M a ß m ü n st e r fast zur Hälfte erobett: 9 Sitze auf insgesamt 24. In der Kreisstadt Gebweiler hat die Partei durch em Zusammengehen mit den Liberalen die bisherige ZenttumSmehrheit gestürzt: wir haben dott jetzt 10 Mandate gegen bisher 2. Diese Erfolge sind von guter Vorbedeutung für die nächstjähttgen BezirkStagswahlen. Ostelbisches Vereins- und Versammlvngs-Recht". Ein vereinLrechtliches Unikum leistete sich eine Hochwohl- löbliche Polizeiverwaltung in T h o r n in Westpreußen . Sic hielt den ntuen Rechtszustand, daß ihr Versammlungen nicht mehr anzumelden sind, für so polizeiwidrig, daß sie ihn schleunigst auf ihre besondere Weise reparierte. Sieverfügte" einfach an sämtliche Inhaber von Versammlungs- lokalen, daß diese ihr jede Versammlungin sanitätS- und sicherheitspolizeilichem Interesse" bei Strafe von dreißig Mark 24 Stunden vorher anmelden müßten! Und zwar auf grund des Gesetzes über die allgemeine Landesvcrwaltung! Hoffentlich nimmt Herr von Bethmann-Hollweg schleunigst Gelegenheit, um die Autorität der Reichsgesetzc auch in Thorn gegen polizeiliche Reparaturgelüste dieser fast russischen Art gründlich zu schützen! Im Wahlkreise Prenzlan-Angermiinde ist der Wahlkampf, obwohl der Termin der bevorstehenden Reickis- tagSersatzwahl noch nicht bekanntgegeben ist, bereits im Gange. Unsere Genossen haben in allen Orten des Kreises, in denen wir über eine nenuenswute Stünmenzahl verfügen. Vertrauens-