Einzelbild herunterladen
 

Gerichts- Zeitung.

Streikposten und Straßenpolizeiverordnung.

Leiftungen werden, der sozialistischen Auffaffung entsprechend. Der Person nach der in derselben angegebenen Beschäftigung anzuge. fchäftsführers gue Laft gelegt, bie aber nicht erwiesen werdenf Sozialismus verpflichtet," hören verpflichtet ist, zu überweisen." Eine Stenographistin bes konnte.) Herrn Rosenstod schied während der Dauer ihres Beschäftigungs- Da sieht man, wie selbst ein sehr verständiger Richter in den verhältnisses aus der Hilfskasse des Verbandes weiblicher Ange Anschauungen der militärischen Subordination befangen ist. Dem stellter aus, mit der Absicht, Mitglied der Ortstrantentasse der zufolge glaubt er nun, das Gericht sei verpflichtet, das Ansehen von Bureauangestellten in Berlin zu werden. Rosenstod wurde vom Werkmeister und Vorgesetzten in Fabriken zu schüßen, während doch Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sein Bureauvor das Gericht teine andere Pflicht hat, als die: Den objektiven Tat­steher die Dame nach ihrem Ausscheiden aus der Hilfstasse einen bestand festzustellen, also die Wahrheit zu ermitteln, und auf Grund Tag zu spät bei der Ortstrantentasse angemeldet habe. Es wurde dessen ein streng gerechtes Urteil zu fällen, und zwar ohne An­eine lebertretung des§ 49 des Gesezes angenommen, der die An- sehen der Person, die angeklagt ist. und Abmeldepflicht der Arbeitgeber regelt. Das Kammer­gericht als Revisionsinstanz sprach ihn jedoch frei. Bei Berände rungen der vorliegenden Art sei es lediglich Sache der von der Ver­sicherten aufgegebenen Hilfskaffe, die Anzeige gemäߧ 49 a au be wirken, nicht aber Sache des Arbeitgebers. Es bestehe hier keine Verpflichtung aus§ 49 neben der aus§ 49 a.

-

Hachstapler- Prozeß.

Am Bahnhofsbau zu Adlershof wurden im Juli vorigen Jahres nach Aussperrung der einheimischen Arbeiter polnische Arbeiter beschäftigt, zur höheren Ehre der so oft von Nationalen" im Munde geführten deutschen Kultur. Die polnischen Arbeitswilligen wurden dem Schuße eines Gendarmeriewachtmeisters anvertraut. Dieser wies den Bauarbeiter Falt, der Streikposten stand, aus der Der am 15. Juni begonnene umfangreiche Prozeß gegen den Gegend der Baustelle weg. Ein polnischer Arbeiter hat ihn auf Falt aufmerksam gemacht und behauptet, F. habe ihn am Tage Reichsgrafen Johann Emanuel Maria zu Arg und Basegg und die Förstersfrau Alwine Lewandowski, geborene Freiin von Korff, er borher belästigt. Falt protestierte gegen die Wegweisung, ging auf reichte gestern nach länger als dreiwöchentlicher Dauer sein Ende. eine weitere Anordnung ein Stückchen weiter, tehrte dann aber Bahllose Kreditschwindeleien, Betrügereien und Hochstapeleien, bei wieder um. Er wurde nunmehr festgenommen, und erhielt eine Metallarbeiterverband gegen den Stahlwarenarbeiter". denen es sich um mehr als 100 000 m. handelte, haben beide aus­Anklage wegen Uebertretung des§ 153 der Gewerbeordnung( Ver Zu dem von uns am Sonnabend gebrachten ausführlichen Be- geführt. Der Reichsgraf suchte eine Millionenfrau, um aus seinem rufserklärung) und wegen Hebertretung der Bestimmung der Orts- richt Straßenpolizeiverordnung, wonach den zur Aufrechterhaltung der richt über den Beleidigungsprozeß vor der Elberfelder Straffammer Dalles herauszukommen. Die gewandte Oberförstersfrau spiegelte teilt uns der Beuge Langenberg mit, daß er nicht zugegeben, ihm erst vor, sie habe solche auf Lager. Der angeklagte Reichsgraf Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Verkehrs ergehenden es könne ein Mißverständnis vorliegen, sondern unter Gid das ist nach Ansicht der Sachverständigen als Sprößling einer Ghe eines polizeilichen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Die fiechen Stammes, der vor voller Entwickelung seines Gehirns Anflage wegen Uebertretung des§ 153 der Gewerbeordnung fiel Gegenteil bekundet hat. schwere Gehirnverlegungen erlitten hat, geistig minderwertig, aber in sich zusammen. Insoweit wurde F. freigesprochen. Das Band­Was ist die Pflicht des Gerichts? zurechnungsfähig. Selbst dieser Reichsgraf merkte, daß er genarrt gericht II als Berufungsinstanz verurteilte ihn jedoch wegen Daß sich kein Mensch, also auch kein Richter, ja selbst nicht die wurde. Seine Hauptbeschäftigung bestand in einer vergeblichen Hebertretung der Straßenpolizeiverordnung zu einer Geldstrafe, unbefangenfsten und objektivsten Richter von den Anschauungen Jagd nach einer reichen Frau und zahllosen großen Bumpereien bei weil er nicht der Anordnung des Beamten gefolgt sei. Der Angeklagte legte Revision ein, zu deren Begründung unter und Vorurteilen seiner Klasse freimachen kann, das kann der auf- Dummen. Er fand erdenklich viele solcher, die dem nobel auf­mertfame Beobachter tagtäglich in jedem Gerichtssaal beobachten. tretenden Reichsgrafen Glauben schenkten, daß er eine sichere anderm geltend gemacht wurde, daß das Urteil des Landgerichts Nicht nur bei Prozessen mit politischem oder sozialem Hintergrund, Millionenbraut in Aussicht habe und ihm Automobile, Wohnungs­teinerlei Feststellung darüber enthalte, daß die Aufforderung des Beamten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf sondern auch bei ganz bedeutungslosen Fällen, wie sie jeden Tag einrichtungen im Werte von 18 000 m., bares Geld in Höhe von zu Dußenden bor den Schöffengerichten erledigt werden, erkennt rund 100 000 m. pumpten. Zur Charakteristik des geistigen Tief der öffentlichen Straße ergangen sei. Das Kammergericht hob am Montag die Vorentscheidung auf man unter dem Richteraltar den Menschen, der, ohne daß es ihm standes des Repräsentanten der Edelsten der Nation seien nur zwei , und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entschei zum Bewußtsein kommt, befangen ist in den Vorurteilen der Ge- Bunkie hervorgehoben. Ein Beuge bekundete: Als der Graf in Königsberg weilte, habe die Lewandowski erklärt, sie ließe ihn ein­dung an das Landgericht zurüd: Es sei nicht zweifelsfrei festgestellt, fellſchaftsschicht, welcher er angehört. Am Schöffengericht Bankow waltete gestern ein Richter seines fach tommen, wie man einen Koffer tommen lasse. Sei er da, daß die Aufforderung, fortzugehen, zur Erhaltung der Sicherheit Amtes, dessen Verhandlungsart sich vorteilhaft unterschied von jener bann nehme sie ihn in eine Ede, und dann gebe es erst einmal und Ordnung auf der Straße diente. Die Ausführungen des Land­gerichts liefen nur darauf hinaus, daß der Beamte einige Arbeits- Art, die vielen Richtern eigen ist. Der Vorsitzende des Schöffen- ordentlich Prügel mit der Reitpeitsche, dann werde er schon artig gerichts Pankow verhandelte recht verständig, ohne preußische sein und tun, was sie wolle. Ein anderer Zeuge teilte über diesen willige schützen wollte, und glaubte, dazu Grund zu haben, weil an Schneidigkeit, ohne unzweckmäßigen Formalismus und mit aner hochedlen Grafen mit, auf seinen Autofahrten habe er auf ein den Tagen vorher Belästigungen der Arbeitswilligen vorgekommen fennenswerter Rücksicht auf den Charakter der vor ihm stehenden Pferd, auf einen Knaben, auf einen Radfahrer mit einer Brow­feien. Nun tönnten ja solche Belästigungen zu Verkehrsstörungen Angeklagten und Beugen. Und doch trägt selbst dieser Mann sein ningpistole geschossen und auf Vorhalt geäußert: Ach, das ist ja führen. Das müsse aber der Richter im Einzelfalle feststellen, wenn Bädchen bürgerlicher Vorurteile, die unbewußt seine Richtersprüche alles nur Blebs!" er die Straßenpolizeiverordnung anwenden wolle; er müffe fagen: beeinflussen. Diese Aufforderung des Beamten ist eine solche, die dazu diente, die Verkehrssicherheit zu erhalten. Wegen des Mangels einer solchen ausdrüdlichen Feststellung, müsse sich das Landgericht noch einmal mit der Sache beschäftigen.

Von der Meldepflicht des Arbeitgebers bei freien Hilfskaffen. Der§ 49 a des Krankenversicherungsgefeßes bestimmt im Ab­jab 1: Hilfskaffen der im§ 75 bezeichneten Art haben jedes Aus­scheiben eines versicherungspflichtigen Mitgliedes aus der Kaffe und jedes Uebertreten eines solchen in eine niedrigere Mitglieder­Klasse innerhalb Monatsfrist bei der gemeinsamen Melbestelle oder bei der Aufsichtsbehörde desjenigen Bezirks, in welchem das Mit­glied zur Zeit der letzten Beitragszahlung beschäftigt war, unter Angabe seines Aufenthaltsortes und seiner Beschäftigungsart zu dieser Zeit schriftlich anzuzeigen". Und im Absatz 4 bestimmt§ 49 a: Die Aufsichtsbehörde hat die an fie gelangenden Anzeigen der Verwaltung der Gemeinde- Krankenversicherung oder dem Vor­stande der Ortsfrankenkasse, welcher die in der Anzeige bezeichnete

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin.

Todes- Anzeige.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher

Hugo Knetsch

geftorben ift.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 8. Juli, nach mittags 4, Uhr, von der Beichen halle des Elisabeth- Kirchhofes in der Prinzen- Allee aus statt. Rege Beteiligung erwartet 118/19 Die Ortsverwaltung.

Allgemeine Kranken- u. Sterbe­kasse d. Drechsler u. Berufsgen.

( E. H. 86 Hamburg , Bezirk B.) Nachruf.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied 289/3 Hermann Hübner

am 3. Juli verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Ortsverwaltung.

feber art Augusta­

Zentralverein aller in der Hutbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen.

Filiale Berlin . Todes Anzeige. Den Mitgliedern zur Kenntnis, daß unser Kollege

Karl Köppen

am 6. b. M. berstorben ist.

am

Die Beerdigung findet Donnerstag, nachm. 125 Uhr, bon der Leichenhalle des Philipp­Apostelkirchhofes Müllerstraße, Ede Seestraße, aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht 76/5 Der Vorstand.

Zur Steuer der

Wahrheit!

in ber Umgebung das Gerücht ver

In der letzten Beit wird hier und

breitet, ich hätte meine Vorgänger ausgemietet. Dies sind unwahre Behauptungen und nur geschehen, um mich geschäftlich zu schädigen.

Franz Lange, Großzdeftillation und Likör­fabrik,

4485

am Bahnhof Eichbornstraße.

Billige Rohtabake.

Kassenbäder sad, stopeniderftr. 60 Max Jacoby, Strelitzerstr. 52.

Aufder Eisenbahn Auf dem Dampfer Jm Automobil Jm lenkbaren Luftschiff

Ueberall wird mit Vorliebe

Westmanns Reisegarderobe

getragen!

Der Staatsanwalt beantragte gegen den Grafen nur 2% Jahre, gegen die Oberförstersfrau 3 Jahre Gefängnis und 3 Jahre Ghrberlust. auf Das Urteil lautete gegen den Angeklagten Graf Basegg nur 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung von 4 Monaten der er­littenen Untersuchungshaft, gegen Frau Lewandowski auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis.

Ein Zigarrenarbeiter saß auf der Anklagebant. Der Geschäfts­führer der Fabrit hatte einen größeren Bosten von Bigaretten, die ber Angeklagte gemacht hatte, für Ausschuß erklärt. Der Ange­flagte glaubte, er werde ohne Grund schifaniert, er stellte den Ge­schäftsführer zur Rede, und nachdem dieser ihn angefaßt hatte, gab der Arbeiter dem Geschäftsführer eine Ohrfeige. Das ist an Die außerordentliche Milde gegenüber den raffinierten Be sich eine bedeutungslose Angelegenheit. Sie wurde auch vom Gericht so aufgefaßt und als Beleidigung mit einer Geldstrafe von zehn trügern ist wohl dem Empfinden zuzuschreiben: wenn reiche Leute Mart belegt. Der vorsitzende Richter hatte auch diesen Fall durch sich durch Hochstapeleien eines wirklichen Reichsgrafen und einer aus verständig beurteilt. Er hielt dem Angeklagten seine Erregung als echter Freiin geborenen Frau durch ersterbende Ehrfurcht vor zugute und würdigte die ganze Situation in durchaus objektiver dem Titel- Schnidschnad und durch eigene Habgier begaunern lassen, Weise. Um so auffallender erschien uns ein Saz in der Urteils- so verdienen sie wenig Schuß. Immerhin ist die Tatsache für die begründung. Der Richter sagte nämlich: Beleidigungen gegen Vor- bürgerliche Gesellschaft kennzeichnend, daß geistig so minder­gefeßte müssen streng bestraft werden. Das Gericht habe die Ber - wertigen Leuten wie den Angeklagten allein deshalb, weil diese pflichtung, das Ansehen der Werkmeister und Vorgesetzten in den Angeklagten nicht arbeiteten, aber aus Familien mit hohen Titu­Fabriken zu schüßen und Ausschreitungen gegen diefelben streng zu laturen ftammten, ungeheueren Glauben und Kredit finden ( Dem An- fonnten. Einem ehrlichen Arbeiter wären von den Geldgebern nicht ahnden. Ein solcher Fall liege hier jedoch nicht vor. geklagten war außer der Beleidigung noch eine Bedrohung des Ge- 13 M. geborgt worden.

Deutscher Buchbinder- Verband.

Bahlstelle Berlin .

Am Sonntag, den 5. Juli, ftarb unfer Mitglieb, der Karton­arbeiter

Alfred Faut.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Mittwoch, den 8. Juli, nach mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Weißenseer Kirchhofes in der Falkenberger Straße aus ſtatt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht 23/20 Die Ortsverwaltung.

Sonntag abend 9 Uhr entschlief fanft und ruhig nach langer, schwerer Strantheit mein geliebter Mann, unser herzensguter Bater

Karl Bergau

im 49. Lebensjahre.

Dies zeigt in Hefer Trauer mit der Bitte um Teilnahme an die tief betrübte Witwe

Anna Bergau nebst Kindern Woldenberger Str. 28.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 9. Juli, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des St. Georgen- Kirchhofs in Weißen fee, Rölfestraße, aus statt. 450b

Verband der Hafenarbeiter und verw. Berufsgen. Deutschlands .

Mitgliedschaft Berlin .

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Bretter träger

Paul Nowoitnick geftorben ift.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 9. Juli, nach mittags 5 Uhr, auf dem Luther­Stirchhof in Lantwis, Marienfelder Straße, statt.

Rege Beteiligung erwartet Der Vorstand.

19/5

Kein Mieter für 2-4 Zimmer wohnungen in Charlottenburg verfehle die schönen Wohnungen in den fertigen Neubauten Danckelmannstr.29 und Horstweg 25, nahe Staiserdamm ( Untergrundbahn) zu besichtigen.

Kunstgeigenbauer E. Toussaint

BERLIN C. Joachimstraße IIC, liefert Reparaturen, auf Wunsch zugleich mit vorzgl. Tonverbesserung. Spezialität: Erzeugung des alt. italienischen Timbres für große Säle an alten :: und neuen Geigen.:: Mäßiges Honorar.

Großer Inventur- und totaler Reise- Ausverkauf! Die Preise sind teilweise um 60-70% ermäßigt! Reisemäntel! Reisekostüme!

früher bis M. 25.- bis M. 80.- bis M. 40.- bis M. 55.- bis M. 80.- bis M. 150.­2. Inventur­Ausverkauf nur M. 10.- nur M. 12.- nur M. 18.- nur M. 25.- nur M. 30.- nur M. 65.­Rucksack, Brunnen-, Table d'hote- Bekleidung.

Abendgesellschafts- u. Tennis- Kostüme zu jedem nur irgend

annehmbaren Preise!

Wetterfeste Paletots schon zu M. 5.50!

ca. 600 Stück wasserdichte Staubmäntel für die Reise, durchschnittlich zu M. 5.­Einzelne Röcke, Blusen, Kimonos, Lodencapes, Liftboys, Umhänge, Fichus

unter Selbstkostenpreis.

Vorzeigerin dieses Inserates erhält bei Einkauf von M. 25. an in den Vormittagsstunden einen eleganten Bordürenrock gratis! Eleg.Trauer Magazin

Man achte genau auf meine Firma und Hausnummer.

Separat Abteilung Auswahl& Preise konkurrenzles

Konfektionshaus Westmann

Besuch möglichst in den Vormittagsstunden dringend

erbeten!

Hauptgeschäft:( kein Eckhaus, 2. Haus Berlin W., Mohrenstr. 37al v. d. Jerusalemer Str. und Berlin NO., kein Eckhaus, 2. Haus Gr. Frankfurter Str. 1151 an der Andreasstraße.

Extra billige Preise!

für

Steppdecken.

Seldenlasting, doppel- 9 M.

seitig 14.25, 12.25 Wollatlas

Excelsior Cloth

8.50

525

15, 12.75 11.25, 9, 6.75 525 Satin, gemustert, mit 675

Trikotfutter

Saal- Teppiche

Seiden- Atlas

27, 21.25, 18

Daunendecken

32, 27

6, 3.75

Purpur, echtfarbig Türk. Cretonne

1650 1875

295

5.25, 3.75 275

Teppiche.

Plüsch... 90, 68, 50 M. Salon- Teppiche, Smyr­na- Velvet. 65, 45, 39 M. Speisezimm. Teppiche Axminster. 50, 35, 25 M. Herrenzimm. Teppiche

30, 20, 15 M.

Echte Perser Teppiche Divangrösse 33, 22, 1850 Sofa- Teppiche, Velour u. Tapestry 20, 1575, 750 Erker- Teppiche, schöne Farben 1975, 1150, 450

O

Bett- Teppiche.. 5, 315, 255

Ausserdem empfehle ca. 300 kleine, mittlere und grosse Teppiche in echten Perser, handgekn. Smyrna, Prima Velour, Brüssel, Axminster, Turnay und Tapestry , welche durch den Umbau und Umzug nach der I. Etage etwas gelitten haben,

Inventur os 40% herabgesetzl

ca.

Teppichhaus

B. Hurwitz

Rotes Schloss

vis- à- vis dem National- Denkmal. Parterre und I. Etage.

Wir empfehlen:

Die foziale Revolution

I. Sozialreform und soziale Revolution.

Revolution.

II. Am Tage nach der sozialen

Mr. 1,50

0,40 . 0,30

Sozialreform und soziale Revolution Agitations. Am Tage nach der sozialen Revolution Plusgaben Bon Karl Kautsky .

Beide Schriften hängen innerlich miteinander zusammen, jede einzelne bildet aber ein abgeschlossenes, selbständiges Ganzes. Die erste behandelt den Begriff der sozialen Revolution, ihre Entwickelung und Bandlung und erörtert die Frage, ob diese Wandlungen die Revolution fünftig unmöglich und unnötig machen oder einen neuen Typus einer sozialen Revolution vorbereiten. Die zweite untersucht die Aufgaben, die dem Proletariat am Tage nach der Revolution zu lösen gestellt sind, deren Schwierigkeiten und die Hülfsmittel zur Lösung. 224/ 9*

Expedition des ,, Vorwärts", Berlin SW.,

Lindenstraße 69, Laden.