Vorbereitung: ehe es aber eingegangen End ehe festgestellt fef, baßes befriedigende Erilärnngen enthalte, sei der Zwischenfall nichtals erledigt anzusehen.Diese Haltung Englands'tviderspricht aber durchaus den libe-ralen Traditionen. England hat dies Prinzip der Nichtein-Mischung mit Recht nie beachtet und auch die Begründung desmazedonischen Reformprogramms geschieht gerade mit Hinblick aufdie inneren Zustände der Türkei und die Grausamkeiten, denendie Bevölkerung ausgesetzt sei. In der Tat ist die Haltung Eng-lands nur die Folge der Entente mit dem Zaren. Die liberalenenglischen Blätter bekämpfen auch die Haltung Greys immerschärfer und ihm schließen sich die Iren und die Arbeiterpartei an.Zugleich zeigt die Haltung der englischen Regierung, daß derTod Campbell-Bannermans in der Tat einen Systemwechselund eine Verstärkung der imperialistischen Strömung bedeutete. DerMann, der das Hoch auf die eben aufgelöste Duma ausgebrachthatte, war nicht die Persönlichkeit, das Bündnis mit dem blutigenZaren abzuschließen.Hmmfca.Brhan Präsidentschaftskandidat.Denver, 10. Juli. Der demokratische Nationalkonventhat B r y a n zum Präsidentschaftskandidatennominiert.'Die Nominierung erfolgte unter ungeheurem Enthusias-wus nach einer Sitzung, die die ganze Nacht hindurch gc-dauert hatte. Als der Sprecher den Namen des StaatesNebraska aussprach, folgte eine Demonstration, die 72 Minuten dauerte. Die Delegierten brachten Heilrufe aus undschwangen ihre Banner; die Musikkorps spielten. Auch dieNamen Johnson(Minnesota) und Gray(Delaware) wurdendem Konvent vorgeschlagen, aber obgleich jeder von ihnen mitgroßem Beifall aufgenommen wurde, war es doch schon vorherbestimmt, daß, sobald der Name Bryans genannt würde,«seine Nomination mit erdrückender Mehrheit erfolgen solle.Der Kongreß nahm eine in entschiedenen Ausdrücken ge-haltene Resolution an, in welcher Bryans bekannteAnsichten über die Tarisreform, über Ersparnisse in der Ver-waltung, über die Zulassung gemischtstaatlicher Korporationenund über die Sicherstellung von Bankeinlagen bei allenBanken, die unter der Aussicht der Regierung stehen, kurzskizziert wurden. Hinsichtlich der Tarifreform spricht sich dieResolution für eine sofortige Revision durch Ermäßigungder Einfuhrzölle aus und erklärt, die Artikel, diemit den Erzeugnissen der unter Aufsicht stehenden Trustskonkurrieren, sollen auf die Freiliste gesetzt werden. Tiezum Lebensunterhalt notwendigen Erzeugnissesollten eine wesentliche Zollreduktion erfahren, be-sonders die Artikel, die mit den amerikanischen Erzeugnissenkonkurrieren und die im Auslande billiger als in den Ver-einigten Staaten verkauft werden.B r y a n erhielt 892 Stimmen, Gray 59, Johnson'46.Die Nomination Bryans erfolgte durch Zuruf.Hus der partei*Parteilitcratur.Im Verlag der Leiziger Buchdruckerei A.-T. inLeipzig(Verlag der„Leipziger BolkSzeitung') er-schienen soeben:Borchardt, Julian. Die Grundbegriffe der Wirt-s ch a f t s l e h r e. Eine populäre Einführung. 64 Seiten, Preis40 Pf.Luxemburg, Dr. Rosa. Sozialreform oder Re»volution? Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage.84 Seiten.Im Verlag der Buchhandlung Volks st imme, Aueru. Co., Frankfurt a. M., erschien:Thomas, D., Proletarierkrankheit und krankeProletarier. 2. Auflage, 6.— 15. Tausend. 48 Seiten.Preis 20 Pf.Die erste Auflage des Schriftchens hat in der Partei- und Gewerk-schaftspresse lebhafte Anerkennung gefunden und auch in ärztlichen Kreisenhat man der Arbeit Nufmerlsamleit und Anerkennung entgegengebracht. Der Wert des sehr billigen HeftchenS liegt darin, daß dieKrankheitserscheinungen von, proletarischen Standpunkt aus ge-schildert werden und dabei ein Stück Arbeiterschicksal aufgerollt wird,das manchem als ein treues Spiegelbild seines eigenen Lebens er-scheinen wird. Die„Dresdener Volkszeitung" schrieb, daß die kleineSchrift epochemachend wirke, und die„Krankenkassen-Zeitung" forderteeine Massenverbreitung der Broschüre.Zum Nürnberger Parteitag.MS Delegierten zum Nürnberger Parteitage wählte die Landes«konferenz der Meininger Sozialdemokratie den Genossen Knau er«Sonneberg.__Sozialdemokratische Wahlcrfolge in der Schweiz. In Zürich-A u ß e r s i h l waren am Sonntag zwei Ersatzwahlen inden KantonSrat zu treffen, wobei es sich um den Ersatz sozial-demokratischer Mandate handelte. Die Demokraten und Freisinnigendieses Stadtkreises haben vor einiger Zeit nach„berühmten" Musterneinen Block gebildet, um die Sozialdemokratie zu besiegen. Undnun da« Resultat der ersten Blockaktion. Unsere Genossen Sigg undSchmid wurden mit 4100 Stimmen gewählt, während die beidenBlockkandidaten nur 1650 Stimmen erhielten.Im Kanton Solothurn haben unsere Genoffen am Sonntagbei den nach dem Proporz vorgenommenen Gemeindewahlenschöne Erfolge errungen. In der Stadt Solothurn habenunsere Genossen zu ihren bisherigen 2 Vertretern im Gemeinderat3 weitere hinzugewonnen. Der Gemeinderat zählt 30 Mit-glieder. In Ölten wurden 9 statt der bisherigen 6 sozialdemo-kratischen Vertreter gewählt, in B i b e r i st wurden 10 statt derbisherigen 3 Sozialdemokraten gewählt, womit unsere Partei dieMehrheit besitzt; das Gleiche ist der Fall in �Derendingen, wo12 Sozialdemokraten und 9 Bürgerliche gewählt wurden, ebenso inLostorf, wo sich 6 Sozialdemokraten und 5 Bürgerliche gegenüber-stehen. In Grenchen sind 13 Sozialdemokraten und 15 Bürger-liche, in Trimbach 3 Sozialdemokraten gewählt. Die sozial-demokratische Saat reist.PoU-eilubes» Gmehtücheo ulw.Strafkonto der Presse. Genosse Bahr dt bonder„LeipzigerVolkszeitung" wurde am Freitag vom LandgerichtLeipzig wegen Beleidigung des Polizeipräsidentenund der Polizei von Hannover zu zweihundertMark Geldstrafe verurteilt.ffiuckehmilig des§ 153 der Gewerbe-Ordnung.In einer Verhandlung, die sich am Donnerstag in der Bemfungs-lnstanz(Landgericht Berlin I) abspielte, handelte es sich im wesent-iichen um die Frage, ob daS Verlangen der Arbeiter, die B e-trieb Sleitung solle die B est immu ng en der Arbeits-ordnung innehalten, als eine Äerabredung zur Erlangunggünstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen im Sinne de* H 1öS anzu-sehen ist. Die Frage wurde auS Anlaß eines Vorganges bei dem Streik�in den Siemenswerken im Fahre 1906 aufgerollt. Bei dieser Gelegenheitsoll der Eisendreher Westland als Streikposten mehrere Arbeits-willige beleidigt und gestoßen haben. Das Schöffengericht hatte ihndeshalb zu fünf Tagen Gefängnis verurteilt. Auf die Be-rufung des Angeklagten hatte sich die Strafkammer mit der Sachezu beschäftigen. Hier gab einer der angeblich Beleidigten, ZeugeG r i e b e r l, an, er und sein Begleiter Sternberg seien vom An-geklagten ersucht worden, ihm ihre Arbeitsnachweisscheine zu zeigen,durch welche sie als Arbeitswillige nach der bestreikten Firma ge-sandt waren. Griebert kam dem Verlangen des Angeklagtennach, worauf Sternberg sagte, das solle er nicht tun.Infolgedessen hat der Angeklagte nach Angabe des Zeugendiesen beschimpft und gestoßen. Auf eine Frage des Verteidigers,Rechtsanwalt Dr. Heinemann, gab Griebert zu, der An-geklagte habe da§ deshalb getan, weil er. der Zeuge, dem Sternbcrggesagt habe, er solle dem Angeklagten den Schein nicht zeigen. Sieseien aber nicht deswegen vom Angeklagten beschimpft worden, um siezur Teilnahme am Streik zu bewegen.— Der Angeklagte be-stritt, daß der Z 153 hier überhaupt angewandt werden könne,denn es habe sich ja bei dem Streik nicht um eine Verabredung zurErlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen gehandelt. DieStreikenden verlangten nichts weiter, als daß die Firma Siemens u.Halske die Arbeitsordnung innehalte, wie es dasGesetz vorschreibt.Diese Angabe des Angeklagten wurde vollkommen b e st ä t i g tdurch das Zeugnis des Ortsvorsitzenden desDeutschen Metallarbeiter-Verbandes, Cohen.Dieser bekundete: Durch die Arbeitsordnung der Firma Siemensund Halske sei die Arbeitszeit ganz genau geregelt. Es werde auchin der Arbeitsordnung bestimmt, daß die Firma nur in NotfällenUeberstunden anordnen dürfe. Obwohl ein Notfall nicht vorlag,habe die Firma Ueberstunden angeordnet und die Absichtbekundet, diese zu einer dauernden Einrichtung zu machen.Es seien noch genug Arbeitsplätze und Maschinen stei gewesen, umneue Arbeiter einzustellen. Der Arbeiterausschuß habe sich derDirektion gegenüber erboten, ihr qualifizierte Arbeitskräfte in ge-nügender Zahl zur Verfügung zu stellen, damit die vorhandenenfreien Plätze besetzt und Ueberstunden nicht gemacht werden brauchten.Nachdem die Firma auf diese Vorstellungen nicht einging, sei derStreik ausgebrochen, durch den lediglich erreicht werden sollte, daßdie in der Arbeitsordnung festgesetzte Arbeitszeit innegehalten werde.— Dr. Fellinger, der als Dezernent für sozialpolitische Angelegenheiten in den Siemenswerken fungiert, vertrat den Stand-Punkt, es stehe im freien Ermessen der Firma, ob sie Ueberstundenanordnen wolle oder nicht.Staatsanwalt Lehmann schloß sich dieser Ansicht an und be-gründete damit die Anklage.— Als der Verteidiger ausführte, denArbeitern stehe daS Recht zu, Ueberstunden abzulehnen, die objektivnicht notwendig waren, es liege somit keine Verabredung zur Er-langung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen vor, da lachteder Staatsanwalt wiederholt, wohl in der Meinung,er könne dadurch die Ausführungen des Verteidigers abtun.Das Lachen des Staatsanwalts veranlaßte den Verteidiger zu demAntrage, das Gericht möge die Sitzung aus einehalbe Stunde vertagen, damit in der Zwischen-zeit der Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel ersuchtiv erden könne, einen Staatsanwalt in dieSitzung zu senden, mit dem der Verteidiger soverhandeln könne, wie er eS seiner Erziehunggemäß gewohnt sei.— Der Staatsanwaltbestritt', gelacht zu haben, und behauptete, er habe nurdurch Kopffchütteln seiner entgegengesetzten Ansicht Ausdruckgegeben. Dieser Zwischenfall wurde dadurch erledigt, daßder Vorsitzende erklärte, wenn wirklich der Staatsanwaltdie Ausführungen des Verteidigers durch Lachen beantwortet habe;so müsse er, der Vorsitzende, dies als ungehörig zurückweisen.Zur Sache selbst beantragte der Verteidiger noch, diegerrchtlichen Sachverständigen darüber zu hören, daßdie Ausführungen Cohens nicht nur nach Ansicht der Arbeiter,sondern auch objektiv zutreffend sind und Ueberstunden keineswegsnotwendig waren. Die Arbeitsordnung sage nicht, daß es derWillkür der Firma überlassen sei, ob Ueberstunden gemacht werdensollen, sondern die Arbeitsordnung bestimme vielinehr. daß Ueberstunden nur in Notfällen zulässig sind. Ob ein Notfall vorliege,sei nach Treu und Glauben zu entscheiden. Liege ein Notfall abernicht vor, so fordere die Firma, die doch an die Arbeitsordnunggebunden sei, etwas Gesetzwidriges. Wenn die Arbeiter dies ab-lehnten, so erstrebten sie nicht günstigere Lohn- und Arbeits-bedingungen.Das Gericht hielt diesen Antrag für unerheblich. ES ver-warf die Berufung des Angeklagten mit der Be-gründung, daß er durch ehrverletzende Ausdrücke den ZeugenGriebert zum Anschluß an den Streik habe bewegen wollen. EineVerabredung zur Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeits-bedingungen liege deshalb in objektiver und subjektiver Hinsicht vor,weil die Arbeiter gewünscht hätten, die Arbeitsordnung so auszu-legen, daß sie mitzuentscheiden hätten, ob Ueberstunden gemachtwerden sollen oder nicht.Gegen das Urteil ist Revision eingelegt.Die Ansicht des Staatsanwalts und des Gerichts, es habe ein-seitig der Unternehmer das Recht, Ueberstunden zu verlangen odergar von der Arbeitsordnung abweisende Arbeitszeiten festzusetzen,widerspricht so stark den elementarsten Vorschriften deS Vertrags-und Gewerbercchts, daß selbst das Kammergericht das Urteilschwerlich aufrechterhalten wird.. Auf der einen Seite die Möglich-keit, ländliche Arbeiter in der Landwirtschaft wegen angeblichenVertragsbruchs zu bestrafen, auf der anderen Seite die Ver-urteilung eines gewerblichen Arbeiters deshalb, weil dieser Inns-Haltung des Vertrages vom Arbeitgeber verlangte, ist einWiderspruch, den auch der geistig Blindeste empfinden muß undüber den weder ein Kopfschütteln noch ein Lachen eines Staats«anwaltS hinweghilft.___Huö Industrie und FtandeUDas Trustproblem in Australien.Ein interessanter Vorgang hat sich im australischen Parlamentzugetragen.Vom dortigen Bundessenat wurde im Mai 1904 ein Antragangenommen, zur Beschaffung von Gelder für Alterspensionenbedürftiger Australier aller Klassen(Arbeiter, Gewerbeleute,Farmer) die Tabakindustrie Australiens in Besitz der Bundes-staaten zu übernehmen und eine königliche Kommission zur Unter-suchung aller hierauf bezüglichen Fragen einzusetzen. Nach einereinleitenden Enquete wurden im August 1905 dieser Kommissionpräzise Aufgaben gegeben, nämlich, zu untersuchen:1. ob in der Tabakindustrie Australiens ein Trust oder sonstigesfaktisches Monopol seitens einer Gruppe von privaten Jnter-essen bestehe;L. im bejahenden Falle, welches die Einwirkungen eineS solchenMonopols auf das industrielle Leben sei;3. ob sich die Uebcrnahme der Industrie resp. deS faktisch be-stehenden Monopols in die Hände des Bundesstaatesempfehle.Die von der Regierung beauftragte Kommisfion beschäftigtesich nahezu zwei Jahre mit der Untersuchung dieser Fragen undsprach sich dann für die Verstaatlichung der Tabak-industrie unter folgender Begründung auS.Die Zeugenvernehmung habe dargetan, daß ein faktischesTabaksmonopol infolge Einverständnisses der Wesentlichsten Tabaks-firmen in Australien bestehe.Die Vereinigung der industriellen Betriebe in einer Hand,die Konzentrierung derselben auf wenige Fabriken und Zentral-Verkaufsstellen haben große Ersparnisse im Gefolge gehabt(genauso wie bei Gründung der amerikanischen Trusts).Der Trust hat seine unbeschränkte Machtstellung zur Ver-schlechterung Jier Arbeitsbedingungen; seiner: Angestellten, desgleichen zur Bedrückung und Ausbeutung der tabakbauenden Farmerund zu bedeutender Erhöhung der Verkaufspreise gegenüber demkaufenden Publikum mißbraucht. Somit ergeben sich alle Vorteileeines tatsächlichen Jndustriemonopols und alle Nachteile, die inseiner Beherrschung durch Privatinteressen liegen.Daher ist die Verstaatlichung zu empfehlen, weil die Erspar-nisse, die aus der Vereinheitlichung der Produktion erwachsenwaren, sich dauernd gestalten lassen. Den privaten Beherrscherndesselben ist die Möglichkeit des Mißbrauchs ihrer Monopolstellungzu nehmen und deren große Macht in die Hände des Staates undsomit des Volkes zu legen. Dem Staate kann damit eine bedeutendeEinnahmequelle erschlossen werden.Ter Versuch, den Trust zur Acnderung seiner Politik durchErniedrigung der Einfuhrzölle zu bewegen, kann nicht zum Zieleführen, weil derselbe mit den bedeutendsten TabakinteressentenEuropas und Amerikas im Einvernehmen steht. Ein Versuch, denTrust zu sprengen und zur früheren Isoliertheit der einzelnenTabakinteressenten zurückzukehren, würde das Aufgeben aller durchden Trust gemachten Ersparnisse und somit einen Nachteil für dieaustralische Volkswirtschaft mit sich bringe», und die Ucbernahmein Staatsbetrieb würde die Vorteile des Monopols bewahren undseine Nachteile beseitigen.Mit Recht meint Broda, der in den„Dokumenten desFortschritts" über diese Angelegenheit berichtet, daß diekönigliche Kommission hiermit in einem Einzelfalle und ohne sichselbst der allgemeinen Anwendbarkeit bewußt zu sein, den Ideendes wissenschaftlichen Sozialismus gefolgt ist. Gegenüber derKonzentration der Industrie und der Vereinigung aller industriellenInteressen in immer weniger Händen hilft weder Fatalismus, nochutopistisches Liebäugeln mit einer Rücktehr zu überwundenen Zu-'ständen. Nur der Weg nach vorwärts zur Vcrgesellschaftlichungder Industrie kann alle einmal gewonnenen Vorteile des kapi-talistischen Systems bewahren und seine Nachteile beseitigen.Soziales*Mißstände des Kost- und LogiswesenSwurden in einer Verhandlung beleuchtet, die gestern vor der drittenKammer des Kaufmannsgerichts stattfand. Die Verkäuferin Selma H.erhob gegen den Butterhändler Emil Schmidt einen Au-spruch auf Zahlung von 120 Mark rückständigen Gehalts.Sie hatte wenige Tage nach Antritt der Stellung ihre Tätigkeitaufgegeben, weil das Logis gänzlich unzureichend war und sie esvor der in den Nebenräumlichkeiten Herrichenden Uniauberkeit nachihrer Angabe nicht mehr auSzuhalten vermochte. Die als Zeuginvorgeladene zweite Verkäuferin, die auS gleichen Gründen die Slellungaufgegeben hat, bestätigte die Behauptungen der Klägerin. Die 3 Ver-käuferinnen mußten sich nicht nur in einen Schlafraum teilen,sondern auch eine Schmalzsatte als g ein einsaugeWaschschüssel benutzen. Die Buttergefäße waren mit Schimmelbesetzt, ein Gefäß mit sogenannter„Kratzbutler" wimmelte vonMaden und dergleichen Unsauberkeiten mehr. Der Schlafraumder Verkäuferinnen lag dicht neben dem Schlafzimmer des Chefs.Es gab zwar einen(eparaten Eingang über den Hof, aber derBequemlichkeit wegen wurde von den Verkäuferinnen der Durch-gang durch das Zimmer des Prinzipals benutzt. FolgenderVorfall gab der Zeugin unmittelbare Veranlassung zumsofortigen Verlassen der Stellung. Als sie dem Chef einesMorgens die Anwesenheit des Geldbriefträgers melden wollte, lagjener noch im Bett, sprang dann auf und begab sich im Hemd anden Geldschrank. Als sich die Zeugin hernach die Hände rieb, sagteder Prinzipal zu ihr, wenn ihr kalt wäre, so solle sie zu ihm insBett kommen. Der Beklagte bestritt das zwar und behauptete, erhabe nur gesagt, sie solle„in ihr Bett gehen". Die Beisitzer rietenihm aber angesichts der ihn belastenden Aussage zu einem Vergleich,indem sie besonders darauf hinwiesen, daß bei»; Zusammen-liegen der Schlafräume des Cheffö und tiet Verkäufe-rinnen das Logisverhältnis ein sehr bedenklichessei.— Der Beklagte zog es denn auch vor, 75 M. vergleichsweise zuzahlen.Bedauerlich ist, daß der Beklagte nicht durch Urteil zur volleneingeklagten Summe verurteilt wurde.Kindcrausbcuter vor preußischen Richterm.Der Z 13 des Kinderschutzgesetzes bostünmt in bezug auf dieBeschäftigung von Kindern in den Betrieben ihrer Eltern, daß sie.wenn jünger als 10 Jahre, überhaupt nicht, wenn sie älter als10 Jahre sind, nicht in der Zeit von 8 Uhr abends bis 8 Uhrmorgens und nicht vor dem Vormittags-Schulunterricht beschäftigtwerden dürfen. Nun hatte die Köuigshütter Polizeibehörde in Er-fahrung bekommen, daß in der Backstube eines dortigen Bäcker-meisters dessen kaum 13 Jahre alter Sohn mit einerArbeitsschürze bekleidet öfters in den Nachtstunden von10—3 Uhr den Gesellen zur Hand gegangen sei. GegendenVater wurde daraufhin Anklage wegen Vergehens gegen denerwähnten Paragraphen erhoben. Doch der Angeklagte wußtesich Rat; er erklärte, daß sein Knabe ans freiem An-triebe„rein zu seinem Vergnügen" den Gesellen öfterseinige Handreichungen geleistet habe. Tatsächlich erzielte derMann auch vor dem Schöffengericht wie vor der Straf-kammer seine Freisprechung, die mit der Begründungerfolgte, es sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, daß«inKind zu jener nächtlichen Beschäftigung angehalten habe. Damitwar selbst die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Sie legteRevision ein, mit der sich nun der Strafsenat des B r e s l a u e rOberlandesgerichts zu befassen hatte. Entsprechend demAntrage des Oberstaatsanwalts hob das Gericht denn auch dasfreisprechende Urteil auf, weil der ständigen Rechtsprechung cüt-sprechend schon die stillschweigende Duldung derverbotenen Arbeitsleistung zur Straf fällt gleithinreiche._Die Ferien als KindcrPqradieS bei ostclbifchen Junkern.In Zabrze flam zwei Tage vor Beginn der Volksschulferien derVerwalter des Dominiums Neuhof vor das Schulhaus und beganndort unter den Kindern seine Werbetätigkeit, um während der Ferienrecht billige Erntekräfte zu erhalten. Weder die Lehrer legten ihmdas Handwerk, noch verboten die Eltern ihren Kindern, dem Lockendes Junkeragenten zu folgen; diese sind ja meist froh, wenn sie durchden Ferienverdienst ihrer Kinder einen kleinen Zuschuß zum schmalenLohne erhalten. So machte der Verwalter recht gute Abschlüsse;gleich am ersten Tage gingen ihm 35 von den Unglücklichen insGarn, die nun für 35 Pfennige Tagelohn die köstlicheFerienfreiheit hingeben und unter der Knute des Leutevogts sichwerden schinden müssen._Gegen die Konkurrenzklnnscl. DaS KauffnannSgencht in Alten-burg hat sich in einer am Miltwoch stattgefundenen' Sitzung, die sichmit der Konkurrenzklausel beschäftigte, mit großer Majorität für dasstrikte Verbot der Klausel ausgesprochen.Sexverkfekaftlidw.Berlin und Ilmgegend.Die Werkskantine boykottierthaben die Arbeiter der Schwartzkopffschen Maschinenfabrikin Wildau. Seit Wochen haben die dort beschäftigten Arbeiterdurch eine Kommission(Betriebskommission genannt) Verhandlungenmit ihrer Direktion gepflogen, um die von der Direktion den Ar-beitern abgezogenen Strafgelder für Zuspätkommen sowie die Ueber-schüsse aus der Fabrikkantine auch allen Beschäftigten wieder zugutekommen zu lassen. Nach dem Bericht, den ein Mitglied der Betriebs-kommiffion einer in Königs-Wustcrhansen tagenden bis aus den letztenPlatz gefüllten Versammlung der Arbeiter deS Werkes gab, hat dieDirektion erklärt, daß ein Ueberschuß auS dem Bierkonsum nicht vor»Händen sei, daß aber auch eine AuSeinanderhaltung beider Kassen