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Vorbereitung: ehe es aber eingegangen End ehe festgestellt fef, baß es befriedigende Erilärnngen enthalte, sei der Zwischenfall nicht als erledigt anzusehen. Diese Haltung Englands'tviderspricht aber durchaus den libe- ralen Traditionen. England hat dies Prinzip der Nichtein- Mischung mit Recht nie beachtet und auch die Begründung des mazedonischen Reformprogramms geschieht gerade mit Hinblick auf die inneren Zustände der Türkei   und die Grausamkeiten, denen die Bevölkerung ausgesetzt sei. In der Tat ist die Haltung Eng- lands nur die Folge der Entente mit dem Zaren. Die liberalen englischen Blätter bekämpfen auch die Haltung Greys immer schärfer und ihm schließen sich die Iren und die Arbeiterpartei an. Zugleich zeigt die Haltung der englischen   Regierung, daß der Tod Campbell-Bannermans in der Tat einen Systemwechsel und eine Verstärkung der imperialistischen Strömung bedeutete. Der Mann, der das Hoch auf die eben aufgelöste Duma ausgebracht hatte, war nicht die Persönlichkeit, das Bündnis mit dem blutigen Zaren abzuschließen. Hmmfca. Brhan Präsidentschaftskandidat. Denver, 10. Juli. Der demokratische Nationalkonvent hat B r y a n zum Präsidentschaftskandidaten nominiert.' Die Nominierung erfolgte unter ungeheurem Enthusias- wus nach einer Sitzung, die die ganze Nacht hindurch gc- dauert hatte. Als der Sprecher den Namen des Staates Nebraska   aussprach, folgte eine Demonstration, die 72 Mi­nuten dauerte. Die Delegierten brachten Heilrufe aus und schwangen ihre Banner; die Musikkorps spielten. Auch die Namen Johnson(Minnesota  ) und Gray(Delaware  ) wurden dem Konvent vorgeschlagen, aber obgleich jeder von ihnen mit großem Beifall aufgenommen wurde, war es doch schon vorher bestimmt, daß, sobald der Name Bryans genannt würde, «seine Nomination mit erdrückender Mehrheit erfolgen solle. Der Kongreß nahm eine in entschiedenen Ausdrücken ge- haltene Resolution an, in welcher Bryans bekannte Ansichten über die Tarisreform, über Ersparnisse in der Ver- waltung, über die Zulassung gemischtstaatlicher Korporationen und über die Sicherstellung von Bankeinlagen bei allen Banken, die unter der Aussicht der Regierung stehen, kurz skizziert wurden. Hinsichtlich der Tarifreform spricht sich die Resolution für eine sofortige Revision durch Ermäßigung der Einfuhrzölle aus und erklärt, die Artikel, die mit den Erzeugnissen der unter Aufsicht stehenden Trusts konkurrieren, sollen auf die Freiliste gesetzt werden. Tie zum Lebensunterhalt notwendigen Erzeugnisse sollten eine wesentliche Zollreduktion erfahren, be- sonders die Artikel, die mit den amerikanischen   Erzeugnissen konkurrieren und die im Auslande billiger als in den Ver- einigten Staaten verkauft werden. B r y a n erhielt 892 Stimmen, Gray 59, Johnson'46. Die Nomination Bryans erfolgte durch Zuruf. Hus der partei* Parteilitcratur. Im Verlag der Leiziger Buchdruckerei A.-T. in Leipzig  (Verlag derLeipziger BolkSzeitung') er- schienen soeben: Borchardt, Julian. Die Grundbegriffe der Wirt- s ch a f t s l e h r e. Eine populäre Einführung. 64 Seiten, Preis 40 Pf. Luxemburg  , Dr. Rosa. Sozialreform oder Re» volution? Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage. 84 Seiten. Im Verlag der Buchhandlung Volks st imme, Auer u. Co., Frankfurt   a. M., erschien: Thomas, D., Proletarierkrankheit und kranke Proletarier. 2. Auflage, 6. 15. Tausend. 48 Seiten. Preis 20 Pf. Die erste Auflage des Schriftchens hat in der Partei- und Gewerk- schaftspresse lebhafte Anerkennung gefunden und auch in ärztlichen Kreisen hat man der Arbeit Nufmerlsamleit und Anerkennung entgegen­gebracht. Der Wert des sehr billigen HeftchenS liegt darin, daß die Krankheitserscheinungen von, proletarischen Standpunkt aus ge- schildert werden und dabei ein Stück Arbeiterschicksal aufgerollt wird, das manchem als ein treues Spiegelbild seines eigenen Lebens er- scheinen wird. DieDresdener Volkszeitung" schrieb, daß die kleine Schrift epochemachend wirke, und dieKrankenkassen-Zeitung" forderte eine Massenverbreitung der Broschüre. Zum Nürnberger Parteitag. MS   Delegierten zum Nürnberger Parteitage wählte die Landes« konferenz der Meininger Sozialdemokratie den Genossen Knau   er« Sonneberg.__ Sozialdemokratische Wahlcrfolge in der Schweiz  . In Zürich  - A u ß e r s i h l waren am Sonntag zwei Ersatzwahlen in den KantonSrat zu treffen, wobei es sich um den Ersatz sozial- demokratischer Mandate handelte. Die Demokraten und Freisinnigen dieses Stadtkreises haben vor einiger Zeit nachberühmten" Mustern einen Block gebildet, um die Sozialdemokratie zu besiegen. Und nun da« Resultat der ersten Blockaktion. Unsere Genossen Sigg und Schmid wurden mit 4100 Stimmen gewählt, während die beiden Blockkandidaten nur 1650 Stimmen erhielten. Im Kanton Solothurn   haben unsere Genoffen am Sonntag bei den nach dem Proporz vorgenommenen Gemeindewahlen schöne Erfolge errungen. In der Stadt Solothurn   haben unsere Genossen zu ihren bisherigen 2 Vertretern im Gemeinderat 3 weitere hinzugewonnen. Der Gemeinderat zählt 30 Mit- glieder. In Ölten wurden 9 statt der bisherigen 6 sozialdemo- kratischen Vertreter gewählt, in B i b e r i st wurden 10 statt der bisherigen 3 Sozialdemokraten gewählt, womit unsere Partei die Mehrheit besitzt; das Gleiche ist der Fall in �Derendingen  , wo 12 Sozialdemokraten und 9 Bürgerliche gewählt wurden, ebenso in Lostorf  , wo sich 6 Sozialdemokraten und 5 Bürgerliche gegenüber- stehen. In Grenchen   sind 13 Sozialdemokraten und 15 Bürger- liche, in Trimbach   3 Sozialdemokraten gewählt. Die sozial- demokratische Saat reist. PoU-eilubes» Gmehtücheo ulw. Strafkonto der Presse. Genosse Bahr dt bonderLeipziger Volkszeitung  " wurde am Freitag vom Landgericht Leipzig   wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten und der Polizei von Hannover   zu zweihundert Mark Geldstrafe verurteilt. ffiuckehmilig des§ 153 der Gewerbe- Ordnung. In einer Verhandlung, die sich am Donnerstag in der Bemfungs- lnstanz(Landgericht Berlin I) abspielte, handelte es sich im wesent- iichen um die Frage, ob daS Verlangen der Arbeiter, die B e- trieb Sleitung solle die B est immu ng en der Arbeits- ordnung innehalten, als eine Äerabredung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen im Sinne de* H 1öS anzu- sehen ist. Die Frage wurde auS Anlaß eines Vorganges bei dem Streik� in den Siemenswerken im Fahre 1906 aufgerollt. Bei dieser Gelegenheit soll der Eisendreher Westland als Streikposten mehrere Arbeits- willige beleidigt und gestoßen haben. Das Schöffengericht hatte ihn deshalb zu fünf Tagen Gefängnis verurteilt. Auf die Be- rufung des Angeklagten hatte sich die Strafkammer mit der Sache zu beschäftigen. Hier gab einer der angeblich Beleidigten, Zeuge G r i e b e r l, an, er und sein Begleiter Sternberg seien vom An- geklagten ersucht worden, ihm ihre Arbeitsnachweisscheine zu zeigen, durch welche sie als Arbeitswillige nach der bestreikten Firma ge- sandt waren. Griebert kam dem Verlangen des Angeklagten nach, worauf Sternberg sagte, das solle er nicht tun. Infolgedessen hat der Angeklagte nach Angabe des Zeugen diesen beschimpft und gestoßen. Auf eine Frage des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, gab Griebert zu, der An- geklagte habe da§ deshalb getan, weil er. der Zeuge, dem Sternbcrg gesagt habe, er solle dem Angeklagten den Schein nicht zeigen. Sie seien aber nicht deswegen vom Angeklagten beschimpft worden, um sie zur Teilnahme am Streik zu bewegen. Der Angeklagte be- stritt, daß der Z 153 hier überhaupt angewandt werden könne, denn es habe sich ja bei dem Streik nicht um eine Verabredung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen gehandelt. Die Streikenden verlangten nichts weiter, als daß die Firma Siemens u. Halske   die Arbeitsordnung innehalte, wie es das Gesetz vorschreibt. Diese Angabe des Angeklagten wurde vollkommen b e st ä t i g t durch das Zeugnis des Ortsvorsitzenden des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes  , Cohen. Dieser bekundete: Durch die Arbeitsordnung der Firma Siemens und Halske   sei die Arbeitszeit ganz genau geregelt. Es werde auch in der Arbeitsordnung bestimmt, daß die Firma nur in Notfällen Ueberstunden anordnen dürfe. Obwohl ein Notfall nicht vorlag, habe die Firma Ueberstunden   angeordnet und die Absicht bekundet, diese zu einer dauernden Einrichtung zu machen. Es seien noch genug Arbeitsplätze und Maschinen stei gewesen, um neue Arbeiter einzustellen. Der Arbeiterausschuß habe sich der Direktion gegenüber erboten, ihr qualifizierte Arbeitskräfte in ge- nügender Zahl zur Verfügung zu stellen, damit die vorhandenen freien Plätze besetzt und Ueberstunden nicht gemacht werden brauchten. Nachdem die Firma auf diese Vorstellungen nicht einging, sei der Streik ausgebrochen, durch den lediglich erreicht werden sollte, daß die in der Arbeitsordnung festgesetzte Arbeitszeit innegehalten werde. Dr. Fellinger, der als Dezernent für sozialpolitische An­gelegenheiten in den Siemenswerken fungiert, vertrat den Stand- Punkt, es stehe im freien Ermessen der Firma, ob sie Ueberstunden anordnen wolle oder nicht. Staatsanwalt Lehmann schloß sich dieser Ansicht an und be- gründete damit die Anklage.   Als der Verteidiger ausführte, den Arbeitern stehe daS Recht zu, Ueberstunden abzulehnen, die objektiv nicht notwendig waren, es liege somit keine Verabredung zur Er- langung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen vor, da lachte der Staatsanwalt wiederholt, wohl in der Meinung, er könne dadurch die Ausführungen des Verteidigers abtun. Das Lachen des Staatsanwalts veranlaßte den Verteidiger zu dem Antrage, das Gericht möge die Sitzung aus eine halbe Stunde vertagen, damit in der Zwischen- zeit der Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel ersucht iv erden könne, einen Staatsanwalt in die Sitzung zu senden, mit dem der Verteidiger so verhandeln könne, wie er eS seiner Erziehung gemäß gewohnt sei. Der Staatsanwalt bestritt', gelacht zu haben, und behauptete, er habe nur durch Kopffchütteln seiner entgegengesetzten Ansicht Ausdruck gegeben. Dieser Zwischenfall wurde dadurch erledigt, daß der Vorsitzende erklärte, wenn wirklich der Staatsanwalt die Ausführungen des Verteidigers durch Lachen beantwortet habe; so müsse er, der Vorsitzende, dies als ungehörig zurückweisen. Zur Sache selbst beantragte der Verteidiger noch, die gerrchtlichen Sachverständigen darüber zu hören, daß die Ausführungen Cohens nicht nur nach Ansicht der Arbeiter, sondern auch objektiv zutreffend sind und Ueberstunden keineswegs notwendig waren. Die Arbeitsordnung sage nicht, daß es der Willkür der Firma überlassen sei, ob Ueberstunden gemacht werden sollen, sondern die Arbeitsordnung bestimme vielinehr. daß Ueber­stunden nur in Notfällen zulässig sind. Ob ein Notfall vorliege, sei nach Treu und Glauben zu entscheiden. Liege ein Notfall aber nicht vor, so fordere die Firma, die doch an die Arbeitsordnung gebunden sei, etwas Gesetzwidriges. Wenn die Arbeiter dies ab- lehnten, so erstrebten sie nicht günstigere Lohn- und Arbeits- bedingungen. Das Gericht hielt diesen Antrag für unerheblich. ES ver- warf die Berufung des Angeklagten mit der Be- gründung, daß er durch ehrverletzende Ausdrücke den Zeugen Griebert zum Anschluß an den Streik habe bewegen wollen. Eine Verabredung zur Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeits- bedingungen liege deshalb in objektiver und subjektiver Hinsicht vor, weil die Arbeiter gewünscht hätten, die Arbeitsordnung so auszu- legen, daß sie mitzuentscheiden hätten, ob Ueberstunden gemacht werden sollen oder nicht. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt. Die Ansicht des Staatsanwalts und des Gerichts, es habe ein- seitig der Unternehmer das Recht, Ueberstunden zu verlangen oder gar von der Arbeitsordnung abweisende Arbeitszeiten festzusetzen, widerspricht so stark den elementarsten Vorschriften deS Vertrags- und Gewerbercchts, daß selbst das Kammergericht das Urteil schwerlich aufrechterhalten wird.. Auf der einen Seite die Möglich- keit, ländliche Arbeiter in der Landwirtschaft wegen angeblichen Vertragsbruchs zu bestrafen, auf der anderen Seite die Ver- urteilung eines gewerblichen Arbeiters deshalb, weil dieser Inns- Haltung des Vertrages vom Arbeitgeber verlangte, ist ein Widerspruch, den auch der geistig Blindeste empfinden muß und über den weder ein Kopfschütteln noch ein Lachen eines Staats« anwaltS hinweghilft.___ Huö Industrie und FtandeU Das Trustproblem in Australien  . Ein interessanter Vorgang hat sich im australischen Parlament zugetragen. Vom dortigen Bundessenat wurde im Mai 1904 ein Antrag angenommen, zur Beschaffung von Gelder für Alterspensionen bedürftiger Australier aller Klassen(Arbeiter, Gewerbeleute, Farmer) die Tabakindustrie Australiens   in Besitz der Bundes- staaten zu übernehmen und eine königliche Kommission zur Unter- suchung aller hierauf bezüglichen Fragen einzusetzen. Nach einer einleitenden Enquete wurden im August 1905 dieser Kommission präzise Aufgaben gegeben, nämlich, zu untersuchen: 1. ob in der Tabakindustrie Australiens   ein Trust oder sonstiges faktisches Monopol seitens einer Gruppe von privaten Jnter- essen bestehe; L. im bejahenden Falle, welches die Einwirkungen eineS solchen Monopols auf das industrielle Leben sei; 3. ob sich die Uebcrnahme der Industrie resp. deS faktisch be- stehenden Monopols in die Hände des Bundesstaates empfehle. Die von der Regierung beauftragte Kommisfion beschäftigte sich nahezu zwei Jahre mit der Untersuchung dieser Fragen und sprach sich dann für die Verstaatlichung der Tabak- industrie unter folgender Begründung auS. Die Zeugenvernehmung habe dargetan, daß ein faktisches Tabaksmonopol infolge Einverständnisses der Wesentlichsten Tabaks- firmen in Australien   bestehe. Die Vereinigung der industriellen Betriebe in einer Hand, die Konzentrierung derselben auf wenige Fabriken und Zentral- Verkaufsstellen haben große Ersparnisse im Gefolge gehabt(genau so wie bei Gründung der amerikanischen   Trusts). Der Trust hat seine unbeschränkte Machtstellung zur Ver- schlechterung Jier Arbeitsbedingungen; seiner: Angestellten, des­gleichen zur Bedrückung und Ausbeutung der tabakbauenden Farmer und zu bedeutender Erhöhung der Verkaufspreise gegenüber dem kaufenden Publikum mißbraucht. Somit ergeben sich alle Vorteile eines tatsächlichen Jndustriemonopols und alle Nachteile, die in seiner Beherrschung durch Privatinteressen liegen. Daher ist die Verstaatlichung zu empfehlen, weil die Erspar- nisse, die aus der Vereinheitlichung der Produktion erwachsen waren, sich dauernd gestalten lassen. Den privaten Beherrschern desselben ist die Möglichkeit des Mißbrauchs ihrer Monopolstellung zu nehmen und deren große Macht in die Hände des Staates und somit des Volkes zu legen. Dem Staate kann damit eine bedeutende Einnahmequelle erschlossen werden. Ter Versuch, den Trust zur Acnderung seiner Politik durch Erniedrigung der Einfuhrzölle zu bewegen, kann nicht zum Ziele führen, weil derselbe mit den bedeutendsten Tabakinteressenten Europas   und Amerikas   im Einvernehmen steht. Ein Versuch, den Trust zu sprengen und zur früheren Isoliertheit der einzelnen Tabakinteressenten zurückzukehren, würde das Aufgeben aller durch den Trust gemachten Ersparnisse und somit einen Nachteil für die australische Volkswirtschaft mit sich bringe», und die Ucbernahme in Staatsbetrieb würde die Vorteile des Monopols bewahren und seine Nachteile beseitigen. Mit Recht meint Broda, der in denDokumenten des Fortschritts" über diese Angelegenheit berichtet, daß die königliche Kommission hiermit in einem Einzelfalle und ohne sich selbst der allgemeinen Anwendbarkeit bewußt zu sein, den Ideen des wissenschaftlichen Sozialismus gefolgt ist. Gegenüber der Konzentration der Industrie und der Vereinigung aller industriellen Interessen in immer weniger Händen hilft weder Fatalismus, noch utopistisches Liebäugeln mit einer Rücktehr zu überwundenen Zu-' ständen. Nur der Weg nach vorwärts zur Vcrgesellschaftlichung der Industrie kann alle einmal gewonnenen Vorteile des kapi- talistischen Systems bewahren und seine Nachteile beseitigen. Soziales* Mißstände des Kost- und LogiswesenS wurden in einer Verhandlung beleuchtet, die gestern vor der dritten Kammer des Kaufmannsgerichts stattfand. Die Verkäuferin Selma H. erhob gegen den Butterhändler Emil Schmidt einen Au- spruch auf Zahlung von 120 Mark rückständigen Gehalts. Sie hatte wenige Tage nach Antritt der Stellung ihre Tätigkeit aufgegeben, weil das Logis gänzlich unzureichend war und sie es vor der in den Nebenräumlichkeiten Herrichenden Uniauberkeit nach ihrer Angabe nicht mehr auSzuhalten vermochte. Die als Zeugin vorgeladene zweite Verkäuferin, die auS gleichen Gründen die Slellung aufgegeben hat, bestätigte die Behauptungen der Klägerin. Die 3 Ver- käuferinnen mußten sich nicht nur in einen Schlafraum teilen, sondern auch eine Schmalzsatte als g ein einsauge Waschschüssel benutzen. Die Buttergefäße waren mit Schimmel  besetzt, ein Gefäß mit sogenannterKratzbutler" wimmelte von Maden und dergleichen Unsauberkeiten mehr. Der Schlafraum der Verkäuferinnen lag dicht neben dem Schlafzimmer des Chefs. Es gab zwar einen(eparaten Eingang über den Hof, aber der Bequemlichkeit wegen wurde von den Verkäuferinnen der Durch- gang durch das Zimmer des Prinzipals benutzt. Folgender Vorfall gab der Zeugin unmittelbare Veranlassung zum sofortigen Verlassen der Stellung. Als sie dem Chef eines Morgens die Anwesenheit des Geldbriefträgers melden wollte, lag jener noch im Bett, sprang dann auf und begab sich im Hemd an den Geldschrank. Als sich die Zeugin hernach die Hände rieb, sagte der Prinzipal zu ihr, wenn ihr kalt wäre, so solle sie zu ihm ins Bett kommen. Der Beklagte bestritt das zwar und behauptete, er habe nur gesagt, sie sollein ihr Bett gehen". Die Beisitzer rieten ihm aber angesichts der ihn belastenden Aussage zu einem Vergleich, indem sie besonders darauf hinwiesen, daß bei»; Zusammen- liegen der Schlafräume des Cheffö und tiet Verkäufe- rinnen das Logisverhältnis ein sehr bedenkliches sei. Der Beklagte zog es denn auch vor, 75 M. vergleichsweise zu zahlen. Bedauerlich ist, daß der Beklagte nicht durch Urteil zur vollen eingeklagten Summe verurteilt wurde. Kindcrausbcuter vor preußischen Richterm. Der Z 13 des Kinderschutzgesetzes bostünmt in bezug auf die Beschäftigung von Kindern in den Betrieben ihrer Eltern, daß sie. wenn jünger als 10 Jahre, überhaupt nicht, wenn sie älter als 10 Jahre sind, nicht in der Zeit von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittags-Schulunterricht beschäftigt werden dürfen. Nun hatte die Köuigshütter Polizeibehörde in Er- fahrung bekommen, daß in der Backstube eines dortigen Bäcker- meisters dessen kaum 13 Jahre alter Sohn mit einer Arbeitsschürze bekleidet öfters in den Nachtstunden von 103 Uhr den Gesellen zur Hand gegangen sei. Gegenden Vater wurde daraufhin Anklage wegen Vergehens gegen den erwähnten Paragraphen erhoben. Doch der Angeklagte wußte sich Rat; er erklärte, daß sein Knabe ans freiem An- trieberein zu seinem Vergnügen" den Gesellen öfters einige Handreichungen geleistet habe. Tatsächlich erzielte der Mann auch vor dem Schöffengericht wie vor der Straf- kammer seine Freisprechung, die mit der Begründung erfolgte, es sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, daß«in Kind zu jener nächtlichen Beschäftigung angehalten habe. Damit war selbst die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Sie legte Revision ein, mit der sich nun der Strafsenat des B r e s l a u e r Oberlandesgerichts zu befassen hatte. Entsprechend dem Antrage des Oberstaatsanwalts hob das Gericht denn auch das freisprechende Urteil auf, weil der ständigen Rechtsprechung cüt- sprechend schon die stillschweigende Duldung der verbotenen Arbeitsleistung zur Straf fällt gleit hinreiche._ Die Ferien als KindcrPqradieS bei ostclbifchen Junkern. In Zabrze   flam zwei Tage vor Beginn der Volksschulferien der Verwalter des Dominiums Neuhof vor das Schulhaus und begann dort unter den Kindern seine Werbetätigkeit, um während der Ferien recht billige Erntekräfte zu erhalten. Weder die Lehrer legten ihm das Handwerk, noch verboten die Eltern ihren Kindern, dem Locken des Junkeragenten zu folgen; diese sind ja meist froh, wenn sie durch den Ferienverdienst ihrer Kinder einen kleinen Zuschuß zum schmalen Lohne erhalten. So machte der Verwalter recht gute Abschlüsse; gleich am ersten Tage gingen ihm 35 von den Unglücklichen ins Garn, die nun für 35 Pfennige Tagelohn die köstliche Ferienfreiheit hingeben und unter der Knute des Leutevogts sich werden schinden müssen._ Gegen die Konkurrenzklnnscl. DaS KauffnannSgencht in Alten- burg hat sich in einer am Miltwoch stattgefundenen' Sitzung, die sich mit der Konkurrenzklausel beschäftigte, mit großer Majorität für das strikte Verbot der Klausel ausgesprochen. Sexverkfekaftlidw. Berlin   und Ilmgegend. Die Werkskantine boykottiert haben die Arbeiter der Schwartzkopffschen Maschinenfabrik in Wildau  . Seit Wochen haben die dort beschäftigten Arbeiter durch eine Kommission(Betriebskommission genannt) Verhandlungen mit ihrer Direktion gepflogen, um die von der Direktion den Ar- beitern abgezogenen Strafgelder für Zuspätkommen sowie die Ueber- schüsse aus der Fabrikkantine auch allen Beschäftigten wieder zugute kommen zu lassen. Nach dem Bericht, den ein Mitglied der Betriebs- kommiffion einer in Königs-Wustcrhansen tagenden bis aus den letzten Platz gefüllten Versammlung der Arbeiter deS Werkes gab, hat die Direktion erklärt, daß ein Ueberschuß auS dem Bierkonsum nicht vor» Händen sei, daß aber auch eine AuSeinanderhaltung beider Kassen