Nr. 172.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Tienbiels Opfer."
Man schreibt uns:
Der Fürst Eulenburg , den heute nur lebensgefährliche Krankheit vor dem Zuchthause schüßt, ist ein Opfer preußischdeutscher Justiz. Nicht bloß deshalb, weil die grausige Meineidsguillotine nun einmal auch einen hochgeborenen Junker trifft noch in einem ganz anderen Sinne. Erst hat diese Justiz für ihn soviel getan, daß ihr zu tun nichts mehr übrig blieb: nun muß er fühlen, daß er ihre Gunst genoß. Er muß den Eid büßen, den er geflissentlich zu umgehen suchte, der aber durch die Interpretationsfünste seines kommandierten Retters, denen Eulenburg niemals widersprochen hat, aur positiven Bekundung und Ableugnung wurde.
Sonnabend, den 25. Juli 1908.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
mehr wie gewöhnliche Ungeschicklichkeit dazu, zweimal dieselbe Nun fragen wir: Wie wäre es gewesen, wenn man SaSache durch unpräzises Schwören so ungünstig mals gewußt hätte, was Eulenburg wirklich aussagen für sich zu gestalten, daß stets der Zweifel wollte? Dann hätte man Herrn Isenbiel wohl ausgelacht! übrig bleibe." Und gegen die merkwürdige Passivität und hätte Herr Jfenbiel nicht die Sicherheit gehabt, daß man Eulenburgs, als die entscheidende Frage an ihn herantrat, ihm die Kühnheit seiner Deutung nicht nachweiſen könne- wendet Harden mit Recht ein: weil eben Eulenburgs Aussage in die geheime Sigung fiel- Ich muß nun bekennen, wenn ich solcher Dinge beschuldigt so hätte er sie natürlich nie geäußert! Aber nun würde, und es erhebt sich eine Debatte darüber, ob mir eine versteht man: Eulenburg muß heute dafür büßen, daß Herr folche Frage vorzulegen sei oder nicht, so würde ich bei dem ersten fenbiel aus einer Verlegenheitsausrede einen ReinigungsWiderspruch gegen die Fragestellung aufspringen, das Wort verseid gemacht hat. Und da sich Eulenburg auf die Verteidigung langen und erklären: Meine Herren, die Debatte ist überflüssig. feines Eides nicht zurückziehen kann, bei der Verteidigung " Ich verlange über diese Frage vernommen zu werden." feiner normalen Geschlechtlichkeit beharren muß, so ist Herr Das dürfte wohl die Handlungsweise eines jeden fenbiel davor auch behütet, daß sein Kunststück im GerichtsVernünftigen sein, der sich unschuldig fühlt. Ist saale aufgedeckt wird. nun Fürst Eulenburg ein Trottel? Sein schlimmster Feinds hat Kabinettsjustiz schützt ihre Günstlinge oder erwürgt sie. ihm das nie nachgesagt. Solange es möglich schien, wollte man natürlich Eulenburg Daß Harden heute über Eulenburgs Meineid am retten. Nun, nach den Münchener Enthüllungen, ist die Um zu begreifen, wie es dazu kam, daß Fürst Eulen- lautesten zetert, trotzdem er früher zu beweisen suchte, daß Rettung nicht mehr möglich, also rettet sich bie Eulenburgs Aussage eine eidliche Ableugnung Kabinettsjust i3, indem sie Eulenburg preisgibt. So burg seinen Meineid" schwor, muß man sich an den merfwürdigen Umschwung erinnern, den die Freisprechung gewesen sei, hat natürlich seine besonderen Gründe und ist Isenbiels Günstling Isenbiels Opfer geworden. ändert daran gar nichts, daß in dem obigen Bericht der TatHardens vor dem Schöffengericht in allen loyalen und bestand jenes Meineides festgelegt ist, wie er für patriotischen Kreisen hervorrief. Harden hatte, um ein den gegenwärtigen Meineidsprozeß durch das Zeugnis des treffendes Wort zu zitieren, zuviel gesiegt"; und so schlug fragestellenden Bernstein nun mühsam hergestellt wird. die Stimmung sofort und gründlich um. Gegen die Staats- Damals hatte der Schiffer Ernst noch nicht gestanden, Die jungtürkische Bewegung hat einen vollen uns anwaltschaft wurden, weil sie sich geweigert hatte, die Moltke damals hatte Harden gegen Eulenburg noch keine aus- raschen Sieg erfochten: Ein Erlaß des Sultans ordnet sche Klage zu vertreten, die heftigsten Vorwürfe erhoben, und reichenden Beweise in der Hand: also war es die Wahl von Abgeordneten für das Parlaaus allen Patriotenblättern erscholl die Forderung, daß die seinem Interesse, in Eulenburgs Aussage so ment in Konstantinopel an. Die Konstitution ist zu weitere Vertretung des Prozesses durch die Staatsanwalt- nehmen, wie sie beabsichtigt war; also fonnte er aus errungen. schaft besorgt werden müsse. Herr Isenbiel trat auch sogleich ihr deduzieren, daß sich Eulenburg schuldig fühle und eine Der rasche Sieg der konftitutionellen Bewegung und die in Aktion, und zwar mit den schneidigsten Gesten. So deutliche, einer Anzweiflung nicht zugängliche Bestreitung Tatsache, daß der Sultan selbst der Verfassungsbewegung schneidig, daß er sich in dem Rechtsmittelverfahren verirrte seiner Homosexuellen Schuld nicht gewagt und deshalb aus- feine Gewalt entgegenseite, sondern ihr so schnell nachgegeben und statt zur Berufungsinstanz zu gehen, an die Klageinstanz weichend geantwortet habe. Wäre die Aussage Eulenburgs hat, findet ihre Erklärung in der inneren und äußeren Situagelangte. So schneidig, daß er sich daran nicht genügen in öffentlicher Sigung abgelegt worden, so wäre sie natürlich tion der Türkei . Der Staat war vollständig bankerott, die Lassen mochte, dem klagenden Moltke Genugtuung zu ver- auch von der ganzen Deffentlichkeit so aufgefaßt Verwaltung zerrüttet, die Souveränität des Sultans nur ein schaffen, sondern auch, in einem Aufwaschen, die Rein- worden, wie sie in der Hardenschen Verteidigungsschrift Schein. In Wirklichkeit stand die Politik der Pforte ganz waschung Eulenburgs besorgen wollte. gewertet ist: als ein Versuch, sich einer präzisen Aussage zu unter dem Einflusse der rivalisierenden Großmächte, und der Eulenburg war so vorsichtig, seine homosexuellen Ver- entziehen. Fortbestand des Reiches war nur dadurch gesichert, daß die irrungen nur in der gewundensten, allerhand Ausflüchte zuHier nun setzte die Jfenbielsche Taktik ein. Eulenburgs Mächte sich über die Aufteilung des Erbes nie einigen konnten. Lassenden Form abzuschwören, dagegen ist für ihn Herr Aussage mußte vor allem in die nichtöffentliche Sigung hinein, Dazu kam nun die fortwährende Rebellion der christlichen fenbiel als begeisterter,„ boll und ganz" überzeugter damit niemand den Beschuldigten, damit nur jeder Herrn Nationalitäten, die von den Kleinstaaten des Balkans, bisReinigungszeuge aufgetreten. Jfenbiel vernehme. Und der Herr Dberstaatsanwalt wurde weilen auch von Rußland oder England gefördert wurde. Die gar träftig vernommen. Herr Isenbiel erhob sich und inter - Schwäche der Regierungsgewalt mußte aber schließlich gerade pretierte Gulenburgs Aussage in seinem Plaidoyer folgender- die herrschenden Klassen der Türkei zum Widerstand maßen: aufrufen, für die die Ausübung der Herrschaft stets illusoNoch einer darf heute erleichtert aufatmen. Als Mensch freue rischer wurde. War der Despotismus des Sultans nichts ich mich aufrichtig und herzlich, daß es gelungen ist, anderes als die Verschleierung der Herrschaft des Auslandes, den Verdacht, der seit einem Jahrzehnt auf den Fürsten Philipp so konnte diese Herrschaft mir abgeschüttelt werden, wenn zu Eulenburg ruhte, meines Erachtens im wesentlichen voll- an Stelle des Despotismus ein Parlament trat, und an ständig zu zerstreuen. Wir haben zwei Beamte des Fürsten die Stelle der bisherigen Politik, die die verschiedenen Naffen hier gehört, die übereinstimmend befundet haben, daß sie und Glaubensbekenntnisse der Türkei gegeneinander ausniemals irgend etwas Anstößiges in seinem Verhalten gefunden spielte, eine Politik der Vereinigung aller Bewohner des hätten. Bei meinem sehr stark durch das Leben zerzausten Menschenglauben ist die Hoffnung Klein; aber ich habe die Hoff nung, daß Herr Justizrat Bernstein, der den armen Fürsten in der Schöffengerichtsverhandlung so schwer angegriffen hat, sich in der heutigen Verhandlung entschuldigt und Abbitte
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Wie war denn das eidliche Zeugnis Eulenburgs beschaffen? Bu den Fronien dieses Strafprozesses gehört es auch, daß ganz Deutschland zwar seit Monaten davon redet, daß Eulenburg einen Meineid geschworen habe, kein Mensch aber danach fragt, was denn eigentlich beschworen worden sei. Jene eidliche Aussage Eulenburgs hat man nämlich mit Vorbedacht in den geheimen Teil der Verhandlung verlegt. Wie sich die Sache abgespielt hat, ist aber dennoch festzustellen: Herr Harden hat den Vorgang in einer Broschüre schildern lassen, die zu seiner Rechtfertigung und Berherrlichung geschrieben ist, die also die Sache sicherlich nicht zu Eulenburgs Gunsten färbt. Wie lautet nun Eulenburgs Aussage? Folgendermaßen:
tut..
Eulenburg erklärte, daß er sich eines Vergehens gegen § 175 St. G. B. nicht schuldig gemacht habe. Hier unterbrach ihn Justizrat Bernstein mit der Frage, ob dem Fürsten die geringe Tragweite des§ 175 bekannt sei und ob er sich nicht auch über So cifrig betrieb Herr Isenbiel die Reinwaschung Eulendie übrigen Dinge äußern wolle. Der Fürst replizierte: burgs, daß er am 2. Januar, als die Verhandlung wegen " Ich habe niemals Schmugereien getrieben." Darauf Erkrankung Hardens nicht weitergeführt werden konnte, in Bernstein :„ Wie steht es zum Beispiel um die wechsel- einer ellenlangen Erklärung auf den Eid Eulenburgs zurückfeitige Dnanie zwischen Männern?" Und der Fürst: tam. Da interpretierte" er wieder folgendermaßen: " Halten Sie das vielleicht für teine Schmugereien?"
währen.
Reiches ohne Unterschied des Glaubens, um endlich das Reich vom Ausland unabhängig zu machen. Denn solange der Despotismus bestand, war im türkischen Volfe selbst kein Interesse an der Aufrechterhaltung des Reiches. So mußten gerade die herrschenden Klassen der Türkei gegen den Despo tismus Front machen, der sie ihrer herrschenden Stellung beraubte. Und so erklärt sich vor allem auch der Anschluß der unwiderstehlich machte. Dazu kam aber noch ein dyna Offiziere und des Heeres an die Bewegung, der diese land die Frage der Reformen immer dringender gestellt. Der stisches Interesse. Gerade jetzt hatten England und RußSultan mußte fürchten, daß ihm diese Reformbewegung noch Herr Justizrat Bernstein hat es nicht für gut befunden, dem die letzten Reste seiner Souveränität über die christlichen Teile Der Antwort auf die legte Frage ist aber folgendes vorher- Fürsten Eulenburg Abbitte zu leisten und Genugtuung zu ge der Türkei , namentlich über Mazedonien , nehmen würde. Eine gegangen: Als Justizrat Bernstein den Fürsten Eulenburg Er hat Bezug genommen auf eine Erklärung des solche Niederlage des Sultans hätte aber die Erbitterung der mit der Frage unterbrach, ob er sich nicht auch über nicht unter Fürsten Eulenburg im Brandprozesse und hat diese verglichen herrschenden Klassen in der Türkei noch gesteigert, und so war den§175 fallende homosexuelle Betätigung auslassen wolle, mit der des Fürsten Bülow. Das ist Geschmacksache, die Gewährung einer Konstitution für den Sultan der einzige legte der Staatsanwalt gegen die Frage- darüber läßt sich nicht rechten. Jedenfalls folgt daraus Rettungsweg. Sein Beschreiten mußte um so näher liegen, stellung Widerspruch ein. Ein Widerspruch, dem sich nicht das mindeste für eine Schuld des Fürſten als Abdul Hamid bereits 1876 in einer ähnlichen Situation Justizrat Sello anschloß. Und nunmehr entspann sich Eulenburg. In einem Beleidigungsverfahren gegen Harden zwischen Anklage und Verteidigung eine halb= ( wegen der Artikel in der„ Zukunft") würde nur erwiesen sich vor den Reformforderungen der Mächte zu einem Parlament geflüchtet hatte. Nur, daß die Situation heute wesentstündige Debatte darüber, ob diese Frage zu werden können, daß die Tatsache, Fürst Eulenburg habe sich sexual lich dadurch geändert ist, daß die konstitutionelle Bewegung zulassen sei oder nicht. Fürst Philipp zu Eulenburg verfehlt, nicht erweislich wahr sei. Dem Fürsten lag aber daran, jetzt viel umfassender und gewaltiger geworden ist, als sie saß während der ganzen Debatte dabei, ohne sich zu regen. daß diese Tatsache nicht bloß als nicht erweislich wahr, sondern es damals war. Versteht das türkische Parlament durch So der Tatbestand jenes Meineides, wie er hier in einem als völlig unwahr erwiesen werde. Wenn sich Fürst Eulenburg rasche Inangriffnahme sozialer Reformen durchaus einwandfreien Zeugnis niedergelegt ist. Herr Harden derartiger Berfehlungen einem flaren und einwandfreien(!) Beuguis auch das Interesse der breiten türkischen Massen selbst erklärt nun in jener Broschüre( Harden im Recht?"), gegenüber( das sollte Eulenburgs Aussage in der geheimen Ber an seine Eristenz zu binden, dann ist eine Wiederholung des es sei ihm zweifelhaft, ob Fürst Eulenburg durch handlung gewesen sein!) schuldig gemacht hätte, so würde er sich Staatsstreiches wohl ziemlich ausgeschlossen. seinen Eid die homosexuelle Betätigung bestritten hat oder des Meineids schuldig gemacht haben. Das Zugeständnis des Sultans, so rasch es gekommen yat zugeben wollen." Es scheine überhaupt zweifelhaft, Und als der Vorsitzende den übereifrigen Verteidiger ist, ist doch im letzten Moment gekommen. Denn die ob diese Rückfrage des Fürsten ( gerade sie bildet den Mein- Eulenburgs darauf aufmerksam machte, daß das alles ja nicht Jungtürken waren bereits auch militärisch die Sieger. eid ) als unter dem Zeugeneid getane Behauptung zur Sache Moltke- Harden gehöre, meinte Herr Jfenbiel, das Ihr Führer Niazzi Bey hatte durch seine Agitation das anzusehen ist." Weshalb habe der Fürst, der doch genau wußte, wäre eine„ Erklärung außerhalb der Verhandlung" ganze Gebiet um Monastir getvonnen. So ist es ihm mindestens aus den Verhandlungen erfahren hatte, daß er seit den Oberbefehlshaber was ungewollt das Richtige traf. Und als dann am gelungen, der regierungstreuen Jahrzehnten unter dem Verdacht homosexueller Betätigung anderen Tage Harden erschien, wiederholte Herr Isen - Truppen, den Marschall Osman Pascha , durch einen stehe, diese Form der Rückfrage gewählt?" Es wäre doch biel seine Erklärungen" und kam zu dem Schlusse, mehr fühnen Handstreich ohne Blutvergießen gefangen zu biel einfacher und jeden Zweifel abschneidend gewesen, wenn alle Eulenburg getan, tann ein ehrlicher Mensch nehmen und mit sich zu führen. Er drang aus Resna mit er erklärt hätte, er habe niemals wechselseitige Onanie unter nicht tun". Und als ihm Justizrat Bernstein die Frage einigen Tausend Mann in Monastir ein und entführte den Männern getrieben. Weshalb sprach er nicht so? Ungeschic- ftellte, warum er denn die Vernehmung der geladenen Zeugen Marschall . Die Aufständigen haben Monastir besetzt. Ebenso lichkeit hat man dem Fürsten Eulenburg früher niemals zum Vorwurf gemacht, und es gehöre doch wirklich schon eine Riedel und Ernst nicht zugelassen habe, meinte er, er habe soll lestüb in ihren Händen sein. Die Erwartung der Jungja„ gar nicht gewußt, was die Zeugen befunden sollten!" türken, daß die türkischen Truppen nicht auf ihre eigenen *) Wir geben diese Ausführungen, die die merkwürdigen Wege Während doch jetzt festgestellt ist, daß Herrn Isenbiel schon Brüder schießen würden, hat sich vollständig erfüllt. der preußischen Justiz von einer neuen Seite beleuchten, gern wieder, damals von seiten Riedels dieselben Aussagen vorgelegen auch die andere Erwartung, daß die christlichen Dorfbewohner ohne natürlich deshalb unser Urteil über Eulenburgs Charakter haben, die jetzt vorliegen, und daß man über Riedels Leu- sich ihnen anschließen werden, scheint gleichfalls zugetroffen zu ändern zu müssen. mund schon damals Recherchen gepflogen hat! haben. Und schon war in den mazedonischen Städten die Verfassung
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