Sache zu Krtagen und den Mcdizinalrat Dr. Hoffmann mit der Beobachtung des Angeklagten zu beauftragen. Schadenersatz wegen zu starken Telephonanrufs. Infolge zu starken Weckens durch einen Telephonapparat war am 9. Juni 1905 die beim Fernsprechamt in Düsseldorf angestellte Telegraphengehilfin N. bei Ausübung ihres Dienstes durch einen elektrischen Strom gesundheitlich geschädigt worden. Nach einer längeren ärztlichen Behandlung, die ohne wesentlichen Erfolg ge- blieben war, wurde sie als durch den Unfall dauernd dienstunfähig geworden auf Grund des Reichsfürsorgegesetzes in den Ruhestand versetzt. Für die ihr durch den Unfall erwachsenden Schäden machte sie später das Deutsch -Belgische Handelskontor in Hamburg Haft- bar. Es war festgestellt worden, daß der zu starke Weckruf von einer in Düsseldorf bestehenden Zweigniederlassung der Beklagten aus- gegangen war. Der Klagcanspruch von 1893,62 M. nebst jährlicher Rentenzahlung von 141 M. stützt sich darauf, daß durch vorschrifts- widrige Benutzung des Fernsprechapparatcs der Unfall fahrlässig herbeigeführt worden sei. Das Landgericht Düsseldorf erkannte den Anspruch der Klägerin dem Grunde nach für gerechtfertigt an. Tie Berufung der Beklagten wurde vom Oberlandcsgericht zu Düsseldorf zurück- gewiesen. Das Oberlandesgericht erachtete eine schuldhafte ordnungswidrige Benutzung des Fernsprechapparates für erwiesen, sowie datz diese schuldhafte Handlung entweder dem damaligen Prokuristen der Beklagten v. H. oder ihrem Handlungsgehilfen L. zur Last falle. Es führt aus, dass die Beklagte für den Unfall auf- kommen müsse, wenn dieser von einer der gedachten Personen der- schuldet sei. Der Prokurist sei als verfassungsmäßig berufener Vertreter der Beklagten anzusehen und die Beklagte habe für die von ihm in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen be- gangenen, zum Schadenersatz verpflichtenden Handlungen nach 88 823 und 883 des Bürgerlichen Gesetzbuches einzustehen. Obgleich schon mehrfach vorschriftswidrig geweckt worden und dies auch vom Telcgraphenamt aus gerügt worden sei, habe doch die Beklagte es an der ihr in ihren verfassungsmäßigen Vertretern obliegenden Pflicht der Beaufsichtigung und Zurechtweisung der Angestellten fehlen lassen. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts hatte die Beklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt. Sie wurde vom 6. Zivil- scnat zurückgewiesen. Ein ungetreuer Bormund wurde gestern von der 2. Ferienstrafkammer des Landgerichts ll zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen Untreue mußte sich der Techniker Emil Runge aus Pankow vor dem Straf- richter verantworten. Am 2. Januar v. I. wurde der damals in Nixdorf wohnhafte Angeklagte von dem dortigen Amtsgericht zum Vormund des geisteskranken Arbeiters Hermann Eichert bestellt, der sich bisher in der Landesirrenanstalt befunden hatte, dann aber als harmloser Kranker der Privatpflege überwiesen war. Eichert hatte ein kleines, zirka 10(X1 M. betragendes Vermögen, welches er sich vorher mühsam zusammengespart hatte und das nunmehr auf der Sparkasse angelegt war. Ende Februar erhielt der Angeklagte von dem Amtsgericht den Auftrag, das Geld abzuheben und an den Landesdirektor zu senden. Runge hob das Geld auch ab. Trotz. dem aber ging das Geld nicht em, so daß er wiederholt gemahnt und schließlich in Ordnungsstrafen genommen wurde. Als diefes auch nichts fruchtete, wurde gegen R. Anzeige erstattet. Vor Gc- richt bestritt der Angeklagte, das ihm anvertraute Geld unter- schlagen zu haben. Er sei von Rixdorf mit der Straßenbahn bis zum Halleschen Tor gefahren, wo er das Geld noch gehabt habe. Er sei dann zu Fuß nach dem Potsdamer Platz gegangen, wo er das Geld zur Post geben wollte. Hier habe er das Geld verloren. Das Gericht maß der unglaubwürdigen Erzählung nicht den geringsten Glauben bei, zumal sich R. damals in schlechten pekuniären Ver- Hältnissen befunden und um jene Zeit plötzlich große Geldaus- gaben gemacht hatte. Der Staatsanwalt beantragte 3 Monate Ge- sängnis, IVO« M. Geldstrafe und 3 Jahre Ehrverlust. Das Gericht ging jedoch, da sich der Angeklagte nicht nur eines gröblichen Ver- traucnsbrucheS, sondern auch einer überaus verwerflichen Hand- lungsweise gegen einen doppelt armen Menschen schuldig gemacht habe, noch über die beantragte Strafe hinaus und erkannte bei so- fortigcr Verhaftung auf i Jahr Gefängnis und 5 Jahre Ehr- Verlust._ Ein Bankdefraubant» der seinerzeit nach Unterschlagung von zirka 37 999 M. flüchtig ge- worden war und sich fpäter freiwillig gestellt hatte, mußte sich gestern in der Person des Bankkassierers Paul Koven vor dem Strafrichter verantworten. Wegen Unterschlagung war K. vor der 4. Ferienstrafkammcr des Landgerichts l angeklagt, während sich die Frau Auguste Tamschild wegen Begünstigung verantworten mußte. Der Angeklagte ist wegen Betrugs und Unterschlagung mit 1% Jahren Gefängnis vorbestraft. Nach Verbüßung dieser Strafe gelang es dem Angeklagten durch Empfehlung einer hochgestellten Persönlichkeit eine Anstellung bei einer hiesigen Bank zu erlangen. Hier führte sich K. in der denkbar besten Weise, er war sehr ge- wissenhaft und legte einen unermüdlichen Fleiß zutage. Es wurde ihm deshalb der Posten eines Kassierers in einer Filiale zugc- wiesen, den er auch zur vollsten Zufriedenheit ausfüllte. Am Morgen dos 28. April v. I. kam Li. nicht mehr ins Geschäft. Man vermutete erst eine plötzliche Erkrankung, entdeckte dann aber, daß der Herr Kassierer mit dem ganzen Kassenbestand in Höhe von 36 965 M. und mehreren Wertpapieren die Flucht ergriffen hatte. Die Kriminalpolizei nahm in der Wohnung der Ehefrau des An- gcschuldigten eine Haussuchung vor. Der Kriminalkommissar Von- bcrg fand hierbei in ein Pelzjakett eingenäht die Summe von 9999 M. vor. Außerdem gelang es ihm, die Frau zu veranlassen, an ihren flüchtigen Ehemann unter einer Deckadresse einen Brief zu schreiben, in welchem sie ihn ersuchte, ihr einen Teil deS Geldes zwecks besserer Aufbewahrung zuzusenden. Der Angeklagte ging auch auf den Leim und schickte 12 999 M. zurück, so daß der Bank insgesamt 21 999 M. wieder zugestellt werden konnten. Gegen die Schwiegermutter des K., die jetzige Mitangeklagte Frau Damschild, wurde ein Strafverfahren wegen Begünstigung anhängig gemacht, da sie sich an der Bciseiteschafsung des veruntreuten Geldes betei- ligt haben sollte. Der Staatsanwalt beantragte gegen Koven eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren, gegen die Frau D. einen Monat Ge- fängnis. Das Gericht erkannte gegen Koven auf 2 Jahre und 6 Monate Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust, gegen Frau Dam- fchild auf 69 M. Geldstrafe._ 100000 Mark dem FiSkuS. Ein Schwindler Willis E. Skinner, der sich auch William E. Scott nannte, wurde gegen Hinterlegung von 199 999 Mark Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Cr hat jetzt die Flucht für den sichersten Teil erachtet und ist verduftet. Scott war gut zahlender Inserent vieler bürgerlicher Blätter für schwindelhafte Reklamen über„Augenwohl*. Durch die Flucht ist die Kaution von 199 999 M. verfallen. Kriegervereinsklage. Der Handelsmann L. in Nauendorf(SaalkreiS ) hatte den Kriegcrvercin Nauendorf und Umgebung, dem er selbst angehörte, bei der zuständigen Behörde wegen Vergehens gegen die Gewerbe- ordnung, begangen durch Abhaltung eines Konzerts und Balls unter Erhebung von Eintrittsgeldern, angezeigt. Diese Anzeige hatte zu einer Strafuntersuchung gegen den Verein geführt, die aber eingestellt wurde, weil nicht zu ermitteln war, daß Nichtmit- alieder, ohne eingeladen oder eingeführt zu sein, an dem Feste «ilgenommen hatten. Der genannte Kriegerverein schloß darauf- hin den L. aus, indem er die Ansicht vertrat, daß die Erstattung der Anzeige, auch wenn sie nicht wider besseres Wissen geschehen sei, genüge, um die Ausschließung des Klägers nach den Statuten zu rechtfertigen. Gegen diese Ausschließung hatte L. Klage aus Nichtig- erklärung derselben erhoben. Das Landgericht Halle a. S. trat dem Kläger bei, indem eS einen Ausschließungsgrund für nicht gegeben erachtete. Auf die Berufung des beklagten Vereins erkannte das Oberlandesgericht Naumburg aber auf Abweisung der Klage. Gegen dieses Urteil hatte der Kläger Revision beim Reichs- gcricht eingelegt. Darauf wurde das Urteil des Oberlandesgerichts vom 1. Zivilsenat des Reichsgerichts aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Halle a. S. wiederhergestellt. Es ist von Interesse, die Begründung des Reichsgerichts hierzu zu hören. Der er- kennende Senat stellt fest, daß nach§ 3a solche Mitglieder aus dem Verein ausgeschlcsscn werden, welche„sich durch ihr Verhalten mit dem Zweck des Vereins in Widerspruch setzen, insonderheit solche, welche der Anforderung der Pflege und Betätigung der Liebe und Treue zu Kaiser und Reich. Landesfürst und Vaterland nicht ent- sprechen". Während nun das Oberlandesgericht die Denunziation des Klägers als unkameradschaftlich bezeichnet, führt das Reichs- gcricht aus: Ausschlaggebend sei, daß die Ausschließung eines Mit- gliedes nach§ 3a der Statuten eine Strafe ist; Strafbestimmungen dürften aber nicht ausdehnend interpretiert werden. Auch die an- deren statutarischen Bestimmungen sprächen nicht für die Aus- schließung. Der 8 43 fordere ein vorsätzliches oder sonst beharr- liches Zuwiderhandeln gegen den Vereinszweck. Dies liege aber bei einem vereinzelten Fehltritte nicht vor. Gegen Automobilraserei. Das Schöffengericht in Nürnberg verurteilte am Donnerstag einen Automobilisten, der auf einer Fahrt durch eine Bahnunter- führung nicht die rechte Fahrzeit einhielt und eine» Radfahrer niederrannte, zu drei Monaten Gefängnis. Versammlungen. Die Ledergalanterie-Arbeiter und Arbeiterinne« hielten am Mittwochabend ihre ordentliche Generalversammlung ab. Aus dem Geschäftsbericht, den der Borsitzende H o f m a n n erstattete, ist zu entnehmen, daß das 2. Quartal 1998 der Organisation sehr ungünstig war. Die Arbeitslosigkeit ist außerordentlich gestiegen und die Mitgliederzahl etwas zurückgegangen. Man verzeichnete am Schlüsse des Quartals 669 männliche, 42 weibliche, insgesamt 711 Mitglieder. Die Unterstützungen waren ziemlich hoch im ver- flossenen Vierteljahr, neben den Arbeitslosen waren besonders viele kranke Mitglieder zu unterstützen. Die gesamten Unterstützungen beliefen sich auf 1617,94 M.. darunter 683 M. für Arbeitslose, 697,69 M. für Kranke. Hofmqnn gab darauf eine ausführliche Uebersicht über die Tarifbctvegung im letzten Quartal. Nach dem Bericht des Kassierers Hauptmann bilanzieren Einnahmen und Ausgaben der Hauptkasse mit 3258 M. In der Lokalkasse be- trugen die Einnahmen 1859,46 M.. die Ausgaben 899,29 M., somit beträgt der Bestand 1959,26 M. am Ende des 2. Quartals. Dem Kassierer wurde Decharge erteilt. Im Bericht über den Arbeits- Nachweis, bei dem sich im 2. Quartal 159 Arbeitslose gemeldet haben, hob Hauptmann hervor, daß die Berufsgenossen alle freien Stellen, von denen sie Kenntnis haben, sofort beim Arbeitsnachweis anmelden sollten, damit arbeitslose Mitglieder unverzüglich davon Gebrauch machen können. Ueber das neue Vertragsverhältnis und die Aufgaben, die daraus für die Mitglieder erwachse�, hielt Hauptmann einen Vor- trag, in dem er die einzelnen Bestimmungen des Vertrages näher beleuchtete.(Der Tarif lag den Besuchern der Versammlung ge- druckt vor.) Die Fabrikanten, die zur Vereinigung der Unter- nehmer gehören, haben den Tarif angenommen; es muß nun aber dafür gesorgt werden, daß er auch bei den übrigen Unternehmern durchgesetzt werde. Zu diesem Zwecke muß eine unablässige Agi- tation entfaltet werden. Für die Akkordarbeiter ist es von großer Wichtigkeit, daß sie gegenwärtig ihre Aufmerksamkeit der folgenden Bestimmung im Tarif zuwenden: „Die Regelung der Lohnsätze für Akkordarbeit erfolgt bis spätestens 1. Oktober 1998 in der Weise, daß nach Durchsicht der einzelnen Tarife minderbezahlte Artikel eine ausgleichende Er- höhung erfahren. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, hat die Schlichtungskommission zu entscheiden." Um diese Regelung herbeizuführen, müssen Werkstattsitzupgen stattfinden und die Arbeiter müssen beraten, welche Forderungen zu erheben sind. In bezug auf die Feier des 1. Mai ist nichts im Vertrage fest- gelegt worden, aber es besteht die Zusage der Fabrikanten, daß der Feier nichts in den Weg gelegt werden soll, wenn die Arbeiter rechtzeitig ihre Absicht, feiern zu wollen, der Betriebsleitung an- melden. Eine Bestimmung des Tarifs sagt, baß bei bevorstehenden Ent. lassungen wegen Arbeitsmangel zuerst die Arbeitszeit in einem Betriebe verkürzt werden soll, um Entlassungen zu verzögern.— In bezug auf die Löhne ist folgendes zu beachten: Der Durchschnittslohn der Portefeuiller erhöht sich am 39. Juni 1999 auf 43 und»am 39. Juni 1919 auf 59 Pf. pro Stunde. Bei Berechnung der Durchschnittslöhne sind die Mindestlöhne für Ausgelcrnte im zweiten und dritten Jahre mit einzurechnen. Die Löhne derjenigen gelernten Arbeiter, welche bisher nicht mehr als den im Tarif festgelegten Durchschnittslohn von 59 resp. 46 Pf. erhielten, erhöhen sich am 1. Januar 1999 um Proz. und am 1. Januar 1919 um weitere 2% Proz. Vermischtes. Hochwasser. Wie die„Schlcsische Zeitung' aus Goczalkowitz meldet, ist die Weichsel weiter im Steigen begriffen. Mt 5l/ä Metern erreichte sie ihren höchsten Stand seit 1893. An den Dänimen wird angestrengt gearbeitet. Besonders gefährdet ist die Eisenbahnbrllcke, die den österreichischen Grenzbahnhof Dzieditz mit der preußischen Seite verbindet, da da« Erdreich an den Dämmen infolge von Unterspülung an beiden Enden der Brücke zu rutschen beginnt. Durch Stroh, Bretter und Balken werden die Dämme befestigt. Der Regen hält ununterbrochen an. Man befürchtet ein Weitersteigen des Flusses. Die Oder erreichte nachts bei Ratibor mit 5,80 Metern ihren höchsten Stand und beginnt nun wieder zu fallen. Ueter ei« schwere» Unglück am Lötschbergwnnel wird aus Bern berichtet, daß bei den Arbeiten an diesem Tunnel ein Erdrutsch erfolgt sei, wobei zahlreiche Arbeiter verschüttet wurden. Man spricht von 20 Toten und mehrere« verletzten. ES heißt, daß Wasser in den Tunnel eingedrungen war. Eine Nachricht aus Kandersteg lautet: Der Sohlenstollen deS Tunnels hat auf der Nordseite eine Länge von 2675 Metern erreicht. Die mechanischen Bohrungen nahmen einen normalen Fortgang. ES waren keine Anzeichen für vermehrten Wasser- zufluß oder eine Veränderung im Gestein wahrzunehmen. Die letzten Bohrlöcher waren im festen Felsen. Morgens S Uhr erfolgte die Sprengung. Die Arbeiter hatten sich wie ge- wohnt 59 bis 199 Meter zurückgezogen. Nach Lbbrennung der Bohrschüsse drang eine gewaltige Masse Wasser mit Sand und Schlamm vermischt in den Stollen«in. Die meisten Arbeiter konnten sich durch rasche Flucht retten; vermißt werden 25. Ob diese alle tot sind, ist noch nicht festgestellt. Ein Schwerverletzter wurde ins Krankenhaus gebracht. ES ist noch unbekannt, ob das Flüßchen Kander in den Stollen eingebrochen oder ob nur eine Mulde an- gelchnitteo ist. Eine andere Meldung besagt: Mit dem Sohlenstollen befindet man sich gegenwärtig unter dem Gasterntal. Das über dem Stollen liegende Kanderbett ist bereits überschritten und das Stollenende liegt etwa 159 Meter weiter über das Kanderbett hinaus, und zwar an derjenigen Stelle, wo die Vertikaldistanz zwischen Tunnel unb Gasterntal am geringsten, nur etwa 189 Meter hoch ist. Die vorletzte Sprengung ergab ein normales Resultat. Bei der letzten ergoß sich ein Strom von Wasser, Schlamm und Sand in den Stollen. Die Arbeiter hörten die Wassermenge kommen und flüchteten sich. Ob die 25 Vermißten alle umgekommen sind, ist deswegen unsicher, weil die italienischen Arbeiter bei Unglücksfällen häufig im Schreck davonlaufen und erst später wieder- kommen, um ihren zurückgelassenen Lohn zu holen. BrUkKaften der Redafctfon. SU Inrifttsch- Sprechstunde Nndet Ltnd-nttrass- Rr. S. gttelU» Oof, dritter«ingang, vier Treppen, MD Fabrsruh l-UvW wochentäglich abend» von 7*1, bli S'/i Ndr statt. Geöffnet? Nlir Sonnabends beginn» die Evrcchstnndc nm 0 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Kahl als Aterk, eiche» beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Lankwitz . Eine nochmalige Aufnahme eines Versammlung»« Hinweises erfolgt nur bei Wiedereinsendung. Es genügt nicht, wenn Sie schreiben:„Notiz an dem und dem Tage wiederholen.' Wir können uns darauf nicht einlassen. Das gilt auch für andere Orte. — I. St. 3. Die Versicherungsanstalt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Zahngcbisse zu lieserm Unerbcbiich ist, wieviel Marken geklebt sind,— A. I. 87. Nur der Täter. Sie können aber an die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Rückgabe oder Schadenersatz richten.— I. 2. 76. Der Antrag wace an das Bezirlskommando zu richten, ist aber nach Lage der gesetzlichen Bestimmungen aussichtslos,— A. R. 71. Eine Scheidimg der Eh« in Deutschland ist ausgeschlossen, ES wäre daher auch eine Beschwerde gegen den Beschluß aussichtslos. Die Frau könnte nur in Oesterreich aus Scheidung von Tisch und Bett klagen.— H. 39. 1. Leipziger Platz 14, 2. Städtische Straßenbahn, Kniprodestraße. — W. D. 18. 1. Anmeldung müßte erfolgen und die Vorschristen, die aus Grund des§ 33 ff. der Gewerbeordnung dagegen sind, wären zu be- achten. 2. Die Anmeldung müßte der Polizei und der Steuerbehörde gegenüber stattfinden, 3, Ja,— M. B. 39. Zuständig wäre die Polizei- bcbörde.— H. Ich. 100. Wenden Sie sich an die Offenbacher Kranken- kasse sür Frauen und Mädchen, Prinzenstr. 66 bei Hinz,— B. E. 82. War der Gastwirt mit dem Fortgang einverstanden, so würde eine Klage bei dem Kowerger Gewerbegertcht aus Zahlung des Gehalts Aussicht aus Erfolg haben,— G. H. 75. New, wenn keine Einigung zustande komml, sind Sie an den Vertrag bis zum 1. April gebunden.— O. 2. 113. Sie müssen unter Darlegung der Umstände bei dem Landgericht, das die Scheidung ausgesprochen hat, Dispens vom Eheverbot nachsuchen. Dasselbe hat AuSsiibt auf Erfolg, wenn eine Einwilligung Ihrer srüheren Ehefrau beigefügt wird. — B- 33 . Ein zuverlässiges empfehlenswertes Mittel über die Materie ist unS nicht bekannt. Wenden Sie sich an einen Tierarzt,— K. 99. Die Klage hat Aussicht aus Ersolg, salls Sie das Versprechen nachweisen.— O. 2. 26. 1. Sie müssen schleunigst Einspruch gegen den Zahlungsbeschl erheben, sonst wird er rechtslrästig. Soweit ersichtlich, steht dem neuen Anspruch der Einwand der Verjährung und der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen,— F. F. Dem kinderlosen Witwer steht ein Recht aus die Hälste des Nachlasses zu. Außerdem erhält er als voraus die Haushaltungsgegenslände und die Hochzeitsgeschenke, Demnach würde sür Ihre Mutter wohl wenig herausspringen.— P. W. 17322. 1. Bei dem Militärgericht werden nur bestimmte Anwälte zugelassen. Die Namen derselben kann man durch das Kriegsgericht erfahren. Wir vermögen einen Anwalt dort nicht zu empsehten. Die Bestellung eines solchen hätte noch später Zeit. Da müßte Ihr Bruder an Ort und Stelle Rücksprache nehmen. 2. In der Regel vergehen 6 Monate. Aus der Ausübung des Wahlrechts können Ihnen Nachteile nicht entstehen, 3, Die Rechte aus den alten Karten leben erst wieder aus, wenn mindestens 290 Marken von neuem geklebt sind. — R. K. 1991. Bitte teilen Sie uns Ihren Namen und Ihre genaue Adresse mit._ Berllner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtilche« Markthallen-Direktion.(Großhandel,) Ochscufleilch I» 68—73 vr, lOO Pfd., II» 66-63. III» 56-58, Bullerifleisch 1» 63-69, II» 52—57, Kühe, seit 49—59, do. mager 39—49, Fresser 50—60, Bullen, dänische 44—58. Kalbfleisch. Doppellender 105-115, Mastkälber 1» 83-95, IIa 70-83, Kälber gcr. gen. 53—70, do. Holl. 56—61. Hammelfleisch, Mast- lömmer 8t— 84, Hammel I» 75—80, II» 67—74. ungar. 0,00, Schase 58—67, Schweinesiciich 58—65. Rehböcke 1» per Psd, 0,60—0,75, IIa 0,40 btS 0,55. Rotwild m, Absch, per Psd. 0.43— 0,55, Damwild 0,00, Wildschweine, per Psd, 0,30—0,45, Frischlinge per Psd. 0,00, Kaninchen Stück 0,30—0,75. Wildenten Stück 0,65—1,25. Krickenten Stück 0,40—0,65. Hulmer, la per Stück 1,50—2,25, dito Ha Stück 1,00—1,40, dito junge. Stück 0,75—1,00. Hamburger Küken, Stück 0,00, Poulets 0,80—0,35, Kapaunen, deutsche, per Stück 0,00. Tauben, junge, per Stück 0,40—0,50, dito alle 0,00. dito italien . 0,00. Etilen, per Pfund 0,00, dito per Stück 1,50—2,40, dito Hamburger, per Stück 2,00—2,90, Gänse per Psd. junge 0,50—0,60. dito per Stück 2,00—4,00, dito Hamburger, junge, per Psd. 0,80. Hechte per>00 Psd, 87—104, dito matt 77—92, dito groß 0,00, do, groß-mittel 0,00. Zander 0,00, do, klein 0,00. Schleie 112-130, do, Holl, IIa 0,00. do. groß 95—102, dito mittel 0,00. Plötzen 0,00, do, klein 0,00. Aale, groß- mittel IlS— 120, dito mittel 112—119, dito groß 110 bis 121, dito klcin-mittel 96, do, unsortiert 70, dito klein 60—61, dito dänisch , groß- mittel 0,00, dito klein 0,00, dito klein- mittel 0,00. Aland 0,00. Bleie 68. dito klein 0,00, Karauschen 75-35. Bunte ische 0,00, dito klein 0,00, do, matt 0,00, Barle 0,00. do. klein 0.0. oddow 0,00, Winter» Rheinlachs , pr, 100 Psnnd 0,00, Amerikan. Lachs la, p, 100 Psund 0,00, do. IIa 0,00. Seelachs, p, 100 Pfund 10—20. Flundern, Kieler, Stiege la 2—6, do, halbe Kiste 0,00, do, Hamb, Stiege 3—5, halbe Kiste 2—3, pomin. Schock 1,00—7,00. Bücklinge, dänische, ver Wall 4,00, Kieler 0,00, Bornholmer 0,50—0,75, Stralsunder 5 ,00—6,00. Sprotten, Danziger, Kiste 0,00, do. Rügenwalder, 0,00. Aale, groß ver Psd. 1,10—1,50, do, mittelgroß 0,90—1,10, klein 0,60—0,30, Heringe per Schock 0,00, Schellfische, Kiste 3,00, dito'I, Kiste 2,00—2,50. Sardellen. 1902 er per Anker 0,00, tS04er 102, 1905ev 102, 1906er 100. Schottische Bollheringe 1905 0,00, large 40— 44, lull. 38— 40, med. 86— 42, deutsche 80—10. Heringe, neue MatjeS, per Vi To, 0,00. Sardinen, russ., Faß 1,50-1,60, Bratheringe Faß 1,20—1,40, do, Büchse(4 Liter) 1,40—1,70. Neunaugen, Schocksaß 8, do, kleine 4—5, do, Riesen- 10. Krebse per Schock groß 0,00, dito groß- mittel 0,00, dito mittelgroß 14,50—20,50, dito klein- mittel 0,00, dito kleine 3—4, dito uniortiert 4,50—6,50, Galizier, groß- mittel 0,00, mittel 0,00, kleüi-mittel 0,00, große 0,00. Eier, Land-, uns. Schock 3,25—3,70, do, große 3,75— 4,50. Butler, per 100 Psd. la 117—120, IIa 112-116, lila 104—110, abfallende 100-104. Saure Gurken, per Schock 4,00—4,50, do, neue 4—6. Pfeffergurken, Schock 4,00— 4,50. Kartoffeln, per 100 Blund, Rosen 2,50— 3,00, weiße 3,25—4,00, Magdeburger , neue blaue 4,00—4,73, do, Dabersche 0,00, do, weiße runde 0,00, do, mag. von, 0,00, do. Zerbster, neue 3,50—3,75, Porree, per Schock 0,75—1,25, Meerrettich, per Schock 8—14, Spinat per 100 Pfund 12—15. Sellerie, grün, p. Schockbund 1,50—2,50, Zwiebeln, d, 100 Psd, 4,75—5,00. Petersilie, grün, per Swockbuiid 1.00— 2,00. Petcrsilienwurzelii, per Schockbund 6,00—7,00, Schnittlauch, Schockbund 0,50—0,80. Rettich, junger, per 100 Stück 4—5, Mohrrüben, Schock 1,00—1,50, do. holländ,, per 100 Bund 0,00. Radieschen, per Schock 1,00—1,50. Tomaten, ital per 100 Psund 5— 10. Salat, Schock 1,50—2,00, do. Gubener 0,00. Kohlrabi, Schock 0,50—1,00 Spargel 0,00. Karotten, Schock 3—4. Schoten, 100 Pfd. 12-20. Wi- singkohl, Schock 3-6. Weißkohl, per Schock 4—8. Rotkohl, per Schock 6—16. Champignons, per 100 Psund 80—100. Steinpilze 0,00. Pfifferlinge, per 100 Psd. 28,00—34,00. Blumenkohl, Zittauer, per 100 Stück 0,00, do. Hamburger 0,00. Bohnen, grüne, per 100 Psd, 3—5, do, Puff- 4—5. Wachsbohnen 6— 15, Gurken, Zerbster, «chock 1,30—1,50, do, hiesige 2,00—2,50. Kohlrüben, Schock 5—6. Aepscl in Kisten per 100 Pfd., Koch. 0,00, Tiroler 0,00, Sluftralier 0,00. Italiener, per 100 Pfd. 15—22, do. in Körben per 100 Pfd. 0,00, do, in Kisten 0,00, Ungar,, per 100 Pfd. 15—26, Birnen, ital,, per 100 Psd. 15—35, do. Muskateller 20—22. Pflaumen, ital. gelbe, per 100 Psd. 15—25, do. runde 100 Psd. 15—25, do. blaue lange 100 Pfd. 18—24. Kirschen schwarze, 100 Psund 0,00, do. Gubener 0,00, do. Wcrdersche 0,00, do. Schlcsische 8—16, do. Natten, ung. 20—24, do. hies. 23—30, do. Thüringer 6—14, do, Gla» 10—16, do. saure 8—12. Erdbeeren, per 100 Psd. 0,00, holländische 0,00, Hiesige per 100 Psd, 0,00, ägeclitzer 0,00, Wald-, hiesige 60—90. Bierländer 0,00. Stachelbeeren, holländische, 100 Pfund 10, do, hiesige 100 Psd, 7—10. Blaubeeren, 100 Pfd. 15—18. Himbeeren, 100 Psd. 24—27. Johannisbeeren, Heidelberger. 100 Pfd. 8—10, do. hiesige 100 Psd. 8-12. Aprikosen, ital., 100 Psd. 0,00, do, ung, 0,00, do, sranzös, 35-42. Pfirsiche, stanz. 0,12 St. 2,50-3, do, 1, 12 Stück 2—2,50, do, 2, 12 Stück 1,30 bis 2,20, ital, per 100 Psd. 85—45. Ananas I. p, Psd. 0,90-1,00, do. II 0,40 bis 0,50. Bananen, kanar., per 100 Pjd. 10—15, Jamaica 24—26. Feigen, in Kiste» 100 Psd. 0.00, Zistonen. Melsit». 300 Stück 7.00 vis 13,09. to. 360 6JD0-9JXI
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