von unstreitigen Tatsachen, daß der Kläger während gegebenen Forderung. Derartige Unterbietungen, die der Allgemein- Frage komme die Tätigkeit, die sich auf der Straße abspielte, Das der Fahrt aus dem Zuge hinausgefallen sein müsse. heit und den wirklich Arbeitenden keineswegs zum Vorteil gereichen, Urteil sei somit zutreffend.
Aus der Frauenbewegung.
Dies steht der Feststellung geich, daß er während der würden unmöglich sein, wenn man endlich die Zwischenunternehmer- II. In einem zweiten Flugblattprozeß gegen Wurm aus Fahrt hinausgefallen ist, somit daß er bei dem Betriebe der Eisen- schaft beseitigte und lediglich mit der Organisation der Arbeiter ver- Horst war festgestellt worden, daß W. in den Häusern von Horst bahn verletzt worden ist. Beweispflichtig dafür, daß der Unfall durch handelte. Der Gewinn des Unternehmers tann ja doch nur durch und auch in einer Gastwirtschaft zusammen 20 Flugblätter eines eigenes Verschulden des Verletzten verursacht wurde, ist der Lohndrückerei und schlechte Leistungen herausgeschunden werden. Sonntags verteilt hatte, und daß er auf der Straße die Blätter Betriebsunternehmer der Eisenbahn. Der Beweispflicht kann dann, Solide Unternehmer sollten im eigensten Interesse für die Vergebung für das Publikum unsichtbar in der Jackettasche trug. Auf Grund wenn der Unfall nicht aufgeklärt ist, auch genügt sein, sofern solcher Arbeiten an die Arbeiterorganisationen eintreten. dieser Feststellung wurde W. von der Anklage, verbotswidrig_am die Sachlage mit höchster Wahrscheinlichkeit darauf hinweist, Sonntag eine öffentlich bemerkbare Arbeit verrichtet zu haben, daß der Verlegte ohne eigene Schuld nicht verunglückt sein freigesprochen. Das Landgericht Effen führte aus: Das Publikum tann. Solchenfalls hat der Verlegte sich zu entlasten und habe auf der Straße nur gesehen, daß W. in ein Haus ging, wieder darzutun, daß nach den besonderen Umständen sein Berhalten nicht herauskam und ein anderes Haus aufsuchte. zu welchem Zwede schuldhaft war. So liegt die Sache hier jedoch nicht. Wie das Für die Jugendabteilung des Frauen- und Mädchenbildungs- er dies tat, habe niemand wahrnehmen können; es sei also nicht Berufungsgericht zutreffend bemerkt, sind zahlreiche Möglich vereins hatte dessen Leitung am Sonntag, den 9. August, einen öffentlich bemerkbar gewesen, daß W. eine Arbeit verrichtete. Die keiten denkbar, daß der Kläger aus dem Zuge gestürzt ist, Vereinsabend veranstaltet, der der Belehrung und Kunst gewidmet Staatsanwaltschaft legte Revision ein und machte geltend, daß die ohne daß er die gebotene Vorsicht außer acht gelassen war. Für einen Vortrag über Naturgeschichte und Arbeit öffentlich bemerkbar schon deshalb gewesen sei, weil W. auch hat. Es braucht nur an die Vorkommnisse infolge mangelhaften Schöpfungsgeschichte" war Genosse Wurm gewonnen in einem öffentlichen Lokal Flugblätter verteilt habe. Die Revision werden. Kann nicht klargestellt worden. Der Referent verstand es vorzüglich, in leicht faßlicher der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwalt Dr. Jaffe entgegentrat, werden, wie der Betriebsunfall sich zugetragen hat, so geht Weise seine jugendlichen Zuhörer in die Entwickelungsgeschichte wurde vom Kammergericht am Dienstag verworfen. Die Sache mit der vorerwähnten Einschränkung die Ungewißheit zu der Erde und ihrer Lebewesen einzuführen und an der Hand von liege hier so, daß die Arbeit nach den Feſtſtellungen keine öffentlich Lasten des Betriebsunternehmers, und ihm bleibt Beispielen auf die Widersprüche der biblischen Schöpfungsgeschichte bemerkbare gewesen sei. Es möge dahingestellt bleiben, ob eine die ihm von dem Gesetz auferlegte Beweislast für das Selbstver- mit der wissenschaftlichen Erkenntnis aufmerksam zu machen.- Arbeit vorliege, was eventuell zu bejahen wäre. Auf der Straße Interesse den belehrenden Ausführungen des Referenten gefolgt Freisprechung mit Recht erfolgt. Der reiche Beifall, der von den Anwesenden, die mit gespanntem hätte sie jedenfalls nicht bemerkt werden können, deshalb sei die waren, am Schluffe gespendet wurde, zeigte, wie gut der Vortrag gefallen hatte.
Türberschlusses erinnert
schulden des Verletzten."
Wenn das Reichsversicherungsamt in ähnlich sozialem Sinne die Beweislast der im Betriebe der Arbeit Berunglückten aus legen würde, wie das Reichsgericht in Eisenbahnhaftpflichtprozessen, so wäre mancher durch die heutige Rechtsprechung des Reichsverficherungsamts in seinem Anspruch auf Unfallrente schwer geschädigte Arbeiter und manche Witwe besser daran.
Unfallversicherung oder Unfallverhöhnung?
Daß sich in unserer Unfallversicherung die Entschädigungen an die Verletzten durch die Rechtsprechung in den Instanzen wesentlich zuungunsten der Verlegten verschlechtert haben, tritt besonders auf fällig bei Entscheidungen über Knochenverlegungen, Fingerverluste usw. in die Erscheinung. Entweder ist da nach Ansicht des Gerichts der Schaden nicht„ meßbar" abzuschäßen, oder es ist„ Anpassung" und " Gewöhnung" eingetreten, und Rentenentschädigung gibt's nicht.
Das Reichsversicherungsamt hat wiederholt als höchste Instanz Urteile der Schiedsgerichte, in denen diese in solchen Fällen noch einen Rentenanspruch anerkannten, aufgehoben.
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Die Norddeutsche Solaberufsgenossenschaft hat diefe Urteile gesammelt und in dem Genossenschaftsorgan„ AIIgemeiner Holzverkaufs- Anzeiger" in Hannover veröffentlicht. Diese Entscheidungen sind nun mehr oder weniger in der Unfall- Literatur nachgedruckt, offenbar zu dem Zwecke, auch anderen Berufsgenossenschaften die Ablehnung einer Entschädigung für derartige Berlegungen nahezulegen.
Die Norddeutsche Holzberufsgenossenschaft, von der Fürsorge für ihre Verlegten außerordentlich durchdrungen, tut noch ein Uebriges, fie hat einen Sonderabdruck der Entscheidungen des Reichsbersicherungsamts herstellen lassen und sendet diesen an die Verlegten, welche Rentenentschädigungsansprüche erheben.
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Zu wünschen wäre, daß die Eltern in unserer Partei noch mehr wie bisher dieses nüßliche und schöne Unternehmen unterstüßen möchten, indem sie ihre jugendlichen Töchter darauf aufmerksam machen.
Kann der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten versagt werden, Im Anschluß hieran rezitierte Herr Dr. Geher dem anwenn gleichzeitig die Berufsgenossenschaft erfahpflichtig ist? dächtig lauschenden Auditorium in wirklich meisterhafter Weise Das Reichsgericht verneint diese Frage. Der Kutscher J. in mehrere Gedichte von Schiller , Goethe und Heine. Besonders das Neustadt a. 5. hatte am 11. Mai 1906 in Diensten des Fabrikanten „ Eleusische Fest" und" Prometheus ", mit feinem Empfinden und Dr. D. einen Unfall erlitten, als er mit dem Fuhrwerk des D. flammenden Temperament vorgetragen, übten auf die Zuhörer eine Bahnunterführung passierte und das Pferd durchging. J. beeinen tiefen Eindruck aus. Nach einer warm empfundenen An- fand sich auf dem Rücksitz und war herabgeschleudert worden. Auf sprache der Genoffin Wurm an die Mädchen und deren Eltern, seine Schadenersatzklage hin hatte der Beklagte die Zulässigkeit bergnügte sich der jugendliche Kreis noch ein Stündchen mit bes Rechtsweges bestritten und das Landgericht den Kläger auch Spiel und Gesang. wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges mit seiner Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob auf die Berufung des Klägers das landgerichtliche Urteil auf und erklärte den Rechtsweg für zulässig, indem es die Sache zur weiteren Verhandlung an das fcheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken auf die Revision des Gericht erster Instanz zurüdverwies. Der erkennende 4. Zivilsenat des Reichsgerichts, der die EntBeklagten hin bestätigt, führt entgegen der Entscheidung des Landgerichts folgendes aus:" Die Erwägungen des Landgerichts lassen tlar ersehen, daß das Landgericht den auf Grund des§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen den Fabrikanten O. erhobenen Anspruch mit dem dem Kläger angeblich aus der Unfallversicherung gegen die Berufsgenossenschaft zustehenden Anspruch vermengt. Das Bedenken der Nebenintervenientin, ob nicht für die auf § 833 gestützte Klage der Rechtsweg ausgeschlossen sei, ist völlig unbegründet( vergl. das Urteil des Reichsgerichts vom 5. Juli 1888, Entscheidungen des Reichsgerichts, Band 21, Seite 76/77). Das Landgericht ist zu seiner Entscheidung nur dadurch gekommen, daß es annahm, es werde von ihm ein Erkenntnis über die Haftung
Gartens statt. Genoffe Wurm wird die Führung übernehmen. Am 23. Auguft findet eine Besichtigung des Botanischen Näheres wird noch im Vorwärts" bekannt gegeben.
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Versammlungen
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Veranstaltungen. Adlershof . Sonntag, den 16. August, Familienausflug des Vereins der Frauen und Mädchen nach Johannisthal zu Senftleben. Treffpunkt 2 Uhr in Beiers Gesellschaftshaus, Bismardstr. 10.
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Gerichts- Zeitung.
Bon einer überaus niederträchtigen Gesinnung zeugte eine StrafDer Tischler Y. hat zu Anfang des Jahres eine Verlegung des tat, welche gestern den früheren Postboten, jezigen Bahnarbeiter rechten Beigefingers erlitten. Er machte bei der Nord- Hermann Holland unter der Anklage der wissentlich falschen An- der Berufsgenossenschaft begehrt. Indem der erste Richter auf den deutschen Holzberufsgenossenschaft Anspruch auf schuldigung vor die 1. Ferienstraflammer des Landgerichts III von dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten in erster Instanz Unfallrentenentschädigung geltend. Durch Vorbescheid wurde ihm führte. Der Angeklagte war bis vor etwa einem Jahr erhobenen Einwand hin aussprach, nicht die Gerichte, sondern die indessen mitgeteilt, daß sein Anspruch auf Unfallrente a baulehnen bei dem Bostamt in Reinidendorf angestellt gewesen. Wegen Berwaltungsbehörden seien zur Entscheidung zuständig( vergl. sei:„ da eine„ meßbare" Erwerbsbehinderung durch die Unfall- grober dienstlicher Verfehlungen und Nachlässigkeiten wurde§§ 8 flg., 69 flg. des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes) und folgen nicht vorliegt". Gleichzeitig war ihm der Abdruck mit den er später aus dem Postdienst entlassen. Einige Zeit später aus diesem Grunde die Klage abwies, erkannte er nur über die Entscheidungen beigefügt. Danach würden für folgende Verletzungen gingen bei der Oberpostdirektion eine Anzahl anonymer Briefe prozeßhindernde Einrede des§ 274 Absatz 2 Nr. 2 der Zivil Unfallrentenentschädigungen nicht mehr gezahlt: ein, in welchen der ebenfalls auf dem Bostamt in Reinickendorf an prozeßordnung. Demgemäß war es gerechtfertigt, wenn das Ober" Der glatte Verlust eines Nagelgliedes vom rechten Daumen gestellte Briefträger 8. aller möglichen Bergehen bezichtigt wurde. landesgericht bei der Verwerfung der Einrebe die Sache nach§ 538 bedingt nach eingetretener völliger Gewöhnung bei einem 36jährigen in einem Briefe wurde behauptet, daß 3. fich auf einem Bestell- Absatz 1 Nr. 2 der Zivilprozeßordnung an das Gericht erster InArbeiter eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr." gange eines Sittlichkeitsdelikts gegen Schulmädchen schuldig gemacht stanz zurückverwies." Bei der Entscheidung über den Anspruch selbst würde leider " Der glatte Verlust des Nagelgliedes des linten Daumens habe, ein anderes Mal wurde von dem anonymen Briefschreiber beeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 26jährigen Maschinen- die Behauptung aufgestellt, 8. habe ihm anvertraute Brieffchaften§ 135 des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes zur Anwendung zu arbeiters um weniger als 10 Broz, also nicht in einem wirt- unterschlagen. Gegen den Angeklagten bestand anfänglich nicht der gelangen haben, der besagt: Die nach Maßgabe des Unfallschaftlich fühlbaren Grade." geringste Verdacht, da gerade der von dem Anonymus angegriffene versicherungsgesetzes versicherten Personen und deren Hinter. es gewesen war, der ihm den Eintritt bei der Postbehörde er bliebenen haben einen Anspruch auf Ersatz des infolge eines Unleichtert hatte und er auch sonst mit ihm auf verhältnismäßig gutem falles erlittenen Schadens gegen den Betriebsunternehmer nur Fuße stand. Schließlich lenfte fich doch der Verdacht auf den An- dann, wenn durch strafgerichtliches Urteil festgestellt ist, daß der geklagten, der durch eine Schriftvergleichung als der anonyme Brief- in Anspruch Genommene den Unfall vorfäßlich herbeigeführt hat. schreiber entlarbt wurde. Die Folge war eine Antlage wegen wissentlich falscher Anschuldigung. Bor Gericht gab H. zu, die Briefe geschrieben zu haben und versuchte sich damit zu entschuldigen, daß er geglaubt habe, 3. habe ihn aus der Stellung gebracht. Das Gericht erkannte dem Antrage des Staatsanwalts gemäß auf eine Gefängnisstrafe bon drei Monaten,
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Der Verlust des Nagelgliedes vom rechten Beigefinger beeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 27jährigen Hoblers nicht in nennenswertem Grade.
" Der glatte Verlust zweier Glieder vom linken Beigefinger beeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 54jährigen Schreiners nach eingetretener Gewöhnung nicht meßbar."
Der glatte Verlust zweier Glieder des rechten Mittelfingers beeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 46jährigen Kreissägers nicht in nennenswertem Grade.
„ Der Verlust zweier Glieder des linken Mittelfingers beeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 25jährigen Schreinergesellen nicht in einem wirtschaftlich fühlbaren Grade."
" Der glatte Verlust von 11 Gliedern des rechten Ringfingers beeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 25 jährigen Maschinenschreiners nicht in einem wirtschaftlich fühlbaren Grade."
I.
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Eingegangene Druckfchriften.
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Aus
Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ist foeben das 46. Heft des 26. Jahrgangs erschienen. Es hat folgenden Inhalt: Borzeitige Haft. Guy de Maupassant als Gesellschaftsfattriker. Von Charles Dumas- Paris . Polenfrage und Sozialdemokratie. Von Julius Bruhns . Flugblattverbreitung und Verfrommungsverordnung. Gewerkschaftliche Jugendorganisation. Von Richard Seidel- Berlin . Literarische Rundschau: Julius 1. Wahlrechtsflugblätter hatte Genoffe Radloff am Sonntag, Wirtschaftliche Rundschau. Bon J, Karski. mund Staff. Zeitschriftenschau. Bibliographie des Sozialismus. den 19. Januar, in Bossen verteilt. Die Verteilung selbst geschah Deutsch , Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung. Bon Signur innerhalb der Häuser. Gleichwohl wurde R. in zweiter In- Feuilleton der Neuen Zeit" Nr. 8: Eine Künstlertragödie. Von Heinrich Der Verlust des linten Ringfingers beeinträchtigt die Er- stanz vom Landgericht II zu einer Geldstrafe von 10 M. berurteilt, Ströbel. Friedrich Naumann . Von A. K. Bücherschau: Friedr. Schlegel, werbsfähigkeit eines 32jährigen Holzbildhauers nach eingetretener weil er sich durch Verrichtung einer öffentlich bemerkbaren Arbeit Lucinde . Schleiermacher , Vertraute Briefe über Friedr. Schlegels Lucinde. Gewöhnung an den Zustand nicht mehr in nennenswertem Grade." am Sonntag gegen die Oberpräsidialverordnung vom 4. Juni 1848 Hermann Bang, Ludwigshöhe . Emil Witte, Aus einer deutschen Botschaft.- Der glatte Verlust zweier Glieder des rechten Kleinfingers vergangen habe. Das Landgericht führte unter anderem aus: Lose Blätter: Geistergeschichten von Guido Weiß. Die„ Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buchbeeinträchtigt die Erwerbsfähigkeit eines 34jährigen Tischlers nach Rt. jei von Haus zu Haus gegangen und habe einen umfangreichen handlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro eingetretener Gewöhnung nicht." Baden Flugblätter mit sich geführt. Auf den als Zeugen gehörten Quartal zu beziehen; jedoch kann dieselbe bei der Poft nur pro Quartal " Durch den glatten Verlust des linken Kleinfingers( Unfall Bolizeibeamten, der den Angeklagten sistierte, habe St. einen er- abonniert werden. Das einzelne Heft foftet 25 Pf. vom 11. 1. 06) wird eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit nicht hißten, angestrengten Eindruck gemacht. Mehrere Leute, mit denen Probenummern stehen jederzeit zur Berfügung. hervorgerufen." der Beamte gesprochen habe, hätten daran Anstoß genommen, daß Vom Wahren Jacob" wird in den nächsten Tagen die 17. Nummer In allen diesen Fällen liegen die Verlegungen mehrere oder er arbeiten" dürfe. Das Patet habe R. taum unter dem Arm des 25. Jahrgangs erscheinen. Aus ihrem Inhalt erwähnen wir die beiden wenige Jahre zurüd. tragen tönnen. Seine Tätigkeit sei mit einer gewissen An- farbigen Bilder Die beiden Wanderer" und" Der widerspenstige Esel" fo Guter Nat", Unruhige Zeiten"," Ein Der Zweck des Beilegens dieser den Verlegten ungünstigen strengung verbunden gewesen. Es sei eine Arbeit anzunehmen, wie die weiteren Juſtrationen Entscheidungen bei den Rentenfestießungsbescheiden kann natürlich und zwar eine öffentlich bemerkbare, denn um seinen Zwed zu er echter Deutscher "," Starke Versuchung"," Aus Schorschis Skizzenbuch",„ Wie die Türken zu einer Verfassung gekommen find"," Arbeiterhumor", nur der sein, die Norddeutsche Holzberufsgenossen reichen, habe Angeklagter den Packen Blätter von Haus zu Haus Bayern ",„ Aus dem Leben eines oftpreußischen Volksschullehrers",„ Berufsschaft will durch die Beifügung der Entscheidungen auf die Unfall- tragen müssen, was Aufsehen erregt habe. Die Anstrengung der wahl", Dilemma" und" 8wingende Gründe in Rußland ". Der teriliche berlegten einwirken, damit dieselben auf ihr Berufungsrecht an die Kräfte sei öffentlich in die Erscheinung getreten. Die ganze Teil der Nummer bringt die Gedichte Der Fall Schücking"," Volt werde Schiedsgerichte verzichten. Dieses Gebaren der Norddeutschen Tätigkeit sei eine einheitliche, die nicht nur innerhalb der Häuser, hart 1" Das Recht der Kameruner"," Verstaatlichte Sommerfrische" und Holzberufsgenossenschaft muß umso schärfer gebrandPluralwahl mit Bildungsstimmen" von Richard Wagner ," En Kapitalmarkt werden, als die Fälle und die Art der Verlegungen nicht nach sondern auch in der Deffentlichkeit in die Erscheinung trat. Der Angeklagte legte Revision ein. In der Verhandlung vor verbrechen" von Alfred Scholz, Sozialdemokraten und andere Verbrecher", Schema" F" beurteilt werden können. Und in diesem Falle handelt dem Ferien- Straffenat des Kammergerichts am Dienstag vertrat Tragödie", und außer zahlreichen kleineren Beiträgen noch die größeren Feuilletons Briefwechsel des Schahs von Persien mit dem Zaren von es sich um erste Rentenfestsetzung. Seit dem Unfall find kaum ihn Rechtsanwalt Dr. Herzfeld, der sich vor allem dagegen wandte, Rußland ",„ Der Kompromißler im Himmel" und die Humoreste„ Die Welleinige Monate verstrichen. In der Tat, die Rechtsprechung in Unfallversicherungsfachen daß man eine unentgeltlich und aus rein idealistischen Gründen blechvilla" von Leon Holly. Der Preis der 16 Seiten starten Nummer im Parteiinteresse borgenommene Tätigkeit überhaupt zu einer ist 10 f. Uns ist feine Entscheidung des Reichs- Arbeit stempele. Der Verteiler, welcher einer von ihm als gut Spezialfarte der Umgegend von Nüdersdorf. 75 Pf. Berlag Jul. gerichts oder des Auslandes bekannt, die in gleicher Weise erachteten Sache diene, tue dies zur Befriedigung seiner Seele, Straube, Berlin SW. 13. gefundem Rechtsempfinden zuwider Schadenersatzansprüche ablehnt. gleichsam zu seinem Vergnügen. Nach der im Urteil des Land- Jahrbuch für seruelle Zwischenstufen von Dr. M. Hirschfeld. 13,50 M. Welch' Hallo würde sich auch mit Recht im bürgerlichen Blätterwalde gerichts vertretenen Auffassung müßte auch jedes Sportspiel unter Verlag M. Spohr in Leipzig . erheben, wenn das Reichsgericht die Schadenersazklage eines Ver- bie Berordnung fallen. Ferner rügte der Anwalt, daß das Land- 8. Jahresbericht 1907 des Arbeiterfekretariats in Bremen . 111 Setten. Letzten gegen eine Versicherungsgesellschaft abwiefe, weil z. B. der gericht ohne objektive Feststellung den subjektiven Angaben des Selbstsiche Rundschau für Geographie und Statistit. Heft 2. HerausVerlust des Ringfingers teine Schädigung darstelle. Die Beein Bolizeibeamten folge. trächtigung der Unversehrtheit des Körpers macht nach dem Gesetz Das Kammergericht verwarf die Revision mit folgender Be- gegeben von Prof. Dr. Fr. Umlauft. A. Hartleben, Wien . 1,15 M. Telegraphie und Telephonie. Von F. Hamacher.( Wissenschaft und nach dem allgemeinen Rechtsempfinden stets schadenersazpflichtig. gründung: Eine Entgeltlichkeit sehe der Begriff der Arbeit nicht und Bildung, Bd. 23.) 1,25 M. Kryptogamen. Algen, Bilze, Flechten, Den Schaden zu leugnen, weil der Geschädigte ein Arbeiter ist, voraus. Ob R. ein Vergnügen an seinem Tun hatte, könne dahin- Moose und Farnpflanzen. Von Professor Dr. M. Möbius.( Wiſſenſchaft ist doppelt verfehlt, weil die Unversehrtheit des Körpers gerabe gestellt bleiben. Ob nun eine größere Anzahl von Zeitungen, von und Bildung, Bd. 47.) 1,25 M. Quelle u. Meyer, Leipzig . für mechanische Dienstleistungen besonders wertvoll ist. Die Wahn und Schuld. Von Erich Sieburg. 2 M. Berlag J. Singer, Gewöhnungstheorie des Reichsversicherungsamtes fügt unbewußt dem anderen Blättern oder von Flugblättern zur Verteilung gelangten: Straßburg und Leipzig . Der forporative Arbeitsnormenvertrag. Von Dr. H. Sinzheimer. materiellen Schaden des Verletzten noch den seelischen Schmerz hinzu, es sei dies eine Betätigung, die nach der allgemeinen Ansicht, wie daß der Arbeiter minderen Rechtes sei wie ein Nichtarbeiter. Freilich sie sich überall gebildet habe, als Arbeit angesehen werden müsse. II. Teil. 7,60 M. Verlag Dunder u. Humblot in Leipzig . Wobei dahingestellt bleiben könne, ob die Beteiligten ganz besonders Die deutschen Gewerchaften. Neue graphische Darstellungen und trägt durch diese unbeabsichtigten Folgen der Rechtsprechung das hart körperlich mitgenommen worden seien. Mit Sportspielen laffe statistische Tabellen von 2. Brunner. 1,50. dem Bewußtsein des herrschenden Klassentampfes und zu der Ueber- ich solche Tätigkeit nicht in Parallele stellen. Ohne Rechtsirrtum handlungen des 6. Kongresses der Gewerkschaften Deutschlands 1908. geugung bei, daß ohne gewerkschaftliche und politische Organisation sei festgestellt, daß die Tätigkeit geeignet gewesen sei, die äußere 1 M. Verlag: Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands , Berlin , Paul Lechler," Der erste Schritt zur nationalen Wohnungsreform". der Arbeiterklasse der Sieg über die heutige Klaffenherrschaft außer- Heilighaltung des Sonntags zu beeinträchtigen. Der Vorderrichter Engelufer 15. ordentlich verzögert wird. Den Opfern des Schlachtfeldes der Arbeit habe darauf hingewiesen, daß der Beuge( Polizeibeamte) mit Verlag,„ Bodenreform", Berlin NW. 23. Preis 50 Bl. anderen Personen gesprochen habe und daß diese sich beeinträchtigt Die vereinigten Staaten von Europa . Bon. N. Stein. Berlag ist aber zu raten, ihre Rechte bis in die legte Instanz zu verfolgen. fühlten. Das wäre nicht einmal erforderlich gewesen, erscheine. Süfferott, Berlin W. 30. Vielleicht siegt in der höchsten Instanz eine gerechtere Auffassung. zur Unterstüßung aber nicht ungeeignet. Das subjektive Verschulden Paul Friedrich, Der wahre Glaube. 1,50 M. Rarl Curtius, fei ebenfalls genügend festgestellt worden. Der Anwalt habe sich Berlin W. 35. nun auch gegen die Ausführungen des Landgerichts über die Ein- Soziale Moral auf Grund der Fortentwickelung der Menschheit. Für die Arbeiten zur Kanalisation der Dammborstadt in Frankheitlichkeit der Handlung" gewandt. Soweit der Vorderrichter aber Leitfaden von Ch. Fulpius. Uebersetzt von E. Vogtherr. 75 Pf. Neuer furt a. D. verlangte die Allgemeine Städte- Reinigungsgesellschaft von einer einheitlichen Handlung spreche, fei das offenbar für sein Frankfurter Verlag, Frankfurt a. M. " Roland", Monatsschrift. Heft 8. Herausgegeben von einer Ber bei der Ausschreibung 428 846 M. und die Firma Appel u. Wagener Urteil nicht entscheidend gewesen. Wenn das Landgericht sich auch einigung Bremischer Lehrer. Halbfährlich 2 M. V Janssen, Hamburg in Rastenburg 169 319 M. Differenz: 259 527 M. Die erste Firma nicht flar ausdrücke, so ergäben die Gründe doch, daß es sich Die Beschäftigung ausländischer Arbeiter in der Industrie. Bon berlangt also weit mehr als das Doppelte der von der letzteren ab- darüber llar gewesen sei, daß als öffentlich bemerkbar nur in Dr. B. Bodenstein. 80 B. Berlag: G. D. Baedeker, Effen- Ruhr.
geht talwärts!
Eine Submissionsblüte.
Selbstverlag.
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Protokoll der Ver: