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Arbeit aber gegen den Willen des Meisters Serrichtet. Es war gegen die Lohnabzüge, welche in lepterer Zeit von einzelnen Untera| Stämpfe in den Organisationen der verschiedenen Länder Bericht ihm eine andere, weniger lukrative zugewiesen worden. Das nehmern gemacht wurden. Die Referenten in sämtlichen Versamm- erstatten.

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Gericht hat sich in seinen Entscheidungsgründen nicht den Bedenken lungen wiesen in ihren Ausführungen darauf hin, daß bei Ve= Nach dieser Richtung bewegt sich der Inhalt der ersten drei verschlossen, die nach dem Wortlaut des§ 113 der Gewerbeordnung endigung des Berliner Kohlenarbeiterstreits im Jahre 1906 der Nummern. Es wird über den Ausbau der einzelnen Landesver gegen die Art und Weise des Verfahrens bei Entlassung von Ar- Verein der Kohlengroßhändler das schriftliche Versprechen gab, daß bände ausführlich berichtet; ein längerer Artikel behandelt die beitern des Arbeitgeberschutzverbandes sich erheben könnten, aber ab 1. Januar 1907 auf allen Plätzen Berlins ein Stundenlohn von gegenwärtige Krisis, die in allen Ländern zu verzeichnen ist. inhaltlich entspräche das Zeugnis sonst durchaus den Bestimmungen 43 Pf. bei 11stündiger Arbeitszeit gezahlt werden solle. Dieser Weiter wird ausführlich über die stattgefundenen Lohnkämpfe in der Gewerbeordnung. Der Kläger sei allerdings in gewissem Grade Lohnfaß ist denn auch von dem angegebenen Zeitpunkt eingeführt der Schweiz , Deutschland , Dänemark , Holland , Amerika und boykottiert worden; auch könne die Benußung eines Firmenbogens und von allen Unternehmern innegehalten worden. Im Laufe Schweden berichtet, die teilweise mit Streits und Aussperrungen an Stelle des Verbandsformulars dahin verstanden werden, daß dieses Sommers und mit Beginn der Saison( d. h. der Kohlen- verbunden waren. Tarifbewegungen mit günstigen Abschlüssen damit dem Zeugnis ein Merkmal gegeben sei. das den Kläger in einfuhr auf die Pläße und an die Kundschaft), anfangs August sind fanden statt in Italien , Norwegen und Desterreich. Ferner wird einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise einzelne Unternehmer hergekommen und haben den Arbeitern über stattgefundene Berufs- bezw. Landeskongresse, deren Tages. tennzeichnet. Jedoch gehöre zum erhobenen Schadenersazanspruch, 3 Pf. pro Stunde vom Lohne in Abzug gebracht, so daß auf deren ordnungen und Verlauf in der Schweiz und Norwegen und über daß der mit der Kennzeichnung gewollte und erreichte 3wed gegen Plägen nur ein Lohn von 40 Pf. gezahlt wird. Andere Unter die Kassenverhältnisse und Mitgliederzahlen der einzelnen Ber. die guten Sitten verstoße. Bohkott sei an fich kein unerlaubtes nehmer zahlen wohl den älteren Arbeitern noch 43 Pf. pro Stunde, bände usw. eingehend Mitteilung gemacht. Dem internationalen Mittel des Lohnfampfes. Daß dieses Arbeitgebern wie Arbeitern jedoch sobald neue Kräfte eingestellt werden, erhalten dieselben nur Sefretariat gehören zurzeit die Landesverbände der Lithographen, in gleichem Maße zu Gebote stehen muß, sei in der Rechtsprechung 40 Pf. Steindrucker und verwandte Berufe von Amerika , Belgien , Däne der neuesten Zeit nicht mehr streitig und als richtig anzuerkennen. mart, Deutschland , England, Frankreich , Holland , Italien , Nor­Nur dürfe die Verhängung des Boykotts nicht willkürlich ohne ge­wegen, Oesterreich, Schweden , Schweiz und Ungarn an. Weitere wissen Grund geschehen und die Wirkung des Beyfotts dürfe nicht Verbindungen sind angeknüpft. zur Existenzbernichtung des Bohtottierten führen. Beides treffe hier nicht zu. Die Verweigerung der ihm zuerteilten Arbeit wie Der Arbeit bis zum Vertragsende überhaupt sei eine Widerspenstig feit. Der Beklagte habe darum nicht gegen die guten Sitten ge­handelt, wenn er den Mitgliedern seines Verbandes kenntlich machte, mit dem Kläger bei ordnungswidriger Aufgabe des Ar­beitsverhältnisses Differenzen gehabt zu haben. Die durch des Klägers Verhalten begründete Aussperrung habe ihn auch nicht existenzlos gemacht, denn nach verschiedenen Zeugenaussagen sei in den Betrieben außerhalb des Arbeitgeberschutzverbandes ge­nügend Arbeitsgelegenheit vorhanden gewesen, sogar in nächster Nähe. Es sei daher nicht als erwiesen zu erachten, daß der Kläger durch die Sperre bei den Verbandsmitgliedern in seiner Geistens zugrunde gerichtet oder diese auch nur erheblich gefährdet gewesen fei.. Nach alledem müsse der Schadenersatzanspruch als unberechtigt

anerkannt werden.

Rechtsverbindlichkeit der Abmachungen Minderjähriger im gewerblichen Arbeitsverhältnis.

Der Verlust an Lohn beträgt für den einzelnen Arbeiter 1,98 M. pro Woche, und wird um so schwerer empfunden, als zur­zeit wieder eine wesentliche Steigerung der Nahrungsmittelpreise eingetreten ist.

Das Vorgehen dieser Unternehmer hatte unter den Kohlen­arbeitern eine sehr begreifliche Erregung hervorgerufen, weil die Befürchtung besteht, daß eventuell andere Unternehmer dem Bei­spiel folgen und ebenfalls zu Lohnkürzungen schreiten könnten. Andererseits besteht aber auch die Befürchtung, daß die älteren Arbeiter allmählich durch die Neueingestellten von denjenigen Bläßen verdrängt werden, wo der Lohnabzug eingetreten ist, weil dieselben billiger arbeiten. Die Diskussionsredner übten denn auch an dem Gebaren der in Frage kommenden Unternehmer eine scharfe Stritit und forderten, daß die Kollegen in den Betrieben überall wachsam sind. Willkürlich solle man sich keine Lohnkürzungen ge= fallen lassen, sondern bei eintretenden Fällen sofort die Verbands­leitung benachrichtigen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden fönnten. Vor allem aber forderten die Anwesenden, daß jeder organisierte Kollege auf den Pläßen darauf zu achten hat, daß die Unorganisierten dem Verbande sofort zugeführt werden. Eine entsprechende Resolution wurde in allen Versammlungen einstimmig angenommen.

Bergebliche Tarifverhandlungen im Glasergewerbe. Die Verhandlungen, die vorgestern vor dem Einigungsamt des Gewerbegerichts stattfanden, um einen neuen Tarifvertrag für das Glasergewerbe zustande zu bringen, sind ergebnislos verlaufen. Sie endeten damit, daß das Einigungsamt die Verhandlungen ver­tagte und den Vertretern der Parteien anheimgab, mit ihren Mandatgebern über die Hauptstreitpunkte: die Affordarbeit, den Ablaufstermin des zu schließenden Tarifvertrages und den Arbeits­nachweis nochmals zu beraten. nachweis nochmals zu beraten.

Die Zuschneiderin R. war bei Monatsgehalt und vierwöchent licher Kündigungsfrist im Betriebe von Holländer. u. Beermann beschäftigt. Nachdem sie am 1. Juni gekündigt hatte, mußte sie am 7. Juni wegen Krankheit die Arbeit aufgeben und konnte auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Arbeit nicht wieder aufnehmen. Sie glaubte, auf das Gehalt für den ganzen Monat Anspruch zu haben, erhielt aber nur die sechs Tage bezahlt, die sie gearbeitet hatte. Sie klagte deshalb beim Berliner Gewerbegericht auf Zahlung von 76,70 Mark für den Rest des Monats, das heißt für die Zeit der Krankheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Ihr Vater als ihr Vertreter machte vor der Kammer I des Gewerbe­Die Sitzung dauerte von morgens 11 Uhr bis gegen 3 Uhr gerichts geltend, es handele sich bei den drei Wochen im Verhältnis nachmittags. Fast die ganze erste Stunde verging mit Auseinander­zu der dreijährigen Beschäftigungsdauer um eine berhältnismäßig nicht erhebliche Beit", die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu befehungen darüber, wer eigentlich daran schuld sei, daß die Sigung zahlen wäre. Der Beklagte fonnte nachweisen, daß die damals vor dem Einigungsamt erst jest stattfand, nachdem doch der alte Tarifvertrag bereits mit dem 31. Juli abgelaufen war. Wie im 18jährige Klägerin durch Unterschrift der Engagementsbedingungen anerkannt habe, daß jedes Fernbleiben vom Geschäft in Abzug" Vorwärts" am 1. Auguſt mitgeteilt wurde, hätten die Arbeitgeber gebracht werde. Natürlich gelte das nicht für den gewährten Ur- damals durch Säulenanschlag bekanntgegeben, daß der Tarifvertrag laub, den Klägerin übrigens furz vor ihrer Kündigung absolviert abgelaufen sei und daß die Arbeitnehmer einen Termin vor dem habe. Beklagter berief sich auf seinen Schein und lehnte jeden nommen hätten, um einen neuen Termin anzu­Einigungsamt abgesagt, und keinen Schritt unter Vergleich ab, unter anderem, weil sich Klägerin nicht schriftlich heraumen. In merkwürdigem Widerspruch dazu stand das entschuldigt, sondern mit einer Anzeige beim Prokuristen begnügt Schreiben, mit dem der Arbeitgebervorfißende der Schlichtungs hat, als sie frankheitshalber fortbleiben mußte. Der Vertreter der Klägerin griff die Gültigkeit jener Abmachung an. Er habe fommission für das Glasergewerbe seinerzeit auf die Buschrift des davon erst kürzlich erfahren, sonst würde er als Vater der damals Gewerbegerichts von der Absagung jenes auf den 27. Juni fest­minderjährigen Tochter seine Genehmigung dazu nicht gegeben gesetzten Termins geantwortet hatte. In dieser Antwort hatte Herr Salomonis mitgeteilt, daß vor Ende Juli ein haben. neuer Termin nicht angebracht fei, weil die Arbeit. geber teils durch den Glasertag in Staffel, teils durch Erholungs­reisen verhindert wären.

Der Gerichtshof riet einstimmig, als jeder Vergleich abgelehnt wurde, zur Klagerücknahme. Die von der Klägerin unterzeichnete Abmachung stehe dem Anspruch entgegen. Sie fei rechtsgültig. Der Zustimmung des Laters habe es nicht bedurft, denn es handele sich ja nicht um ein Gesindeverhältnis, sondern um ein gewerbliches

Arbeitsverhältnis. Die Klage wurde zurüdgenommen.

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Gegen die Geschlechtskrankheiten.

Situng am 3. d. Wt. die Mittel zur Abhaltung unentgeltlicher Bon den Stadtverordneten von Bromberg wurden in der Sprechstunden für Geschlechtskranke beiderlei Geschlechts bewilligt. Mit der Abhaltung der Sprechstunden, die Werktags sein sollen, wurden, zwei Aerzte betraut.

Gewerkschaftliches.

Mohrenwäsche.

Bur Berteidigung des in unserer Nummer 194 fura ge­fennzeichneten Streifbruches Hirsch- Dunderscher Arbeiter gewerkschaftlichen Spielart, das Wort ergriffen. Selbst­hat nun auch der Gewerkverein", das Zentralorgan dieser verständlich finden die organisierten Sperrebrecher bei diesem Blatte Schuß. Nachdem es eine kurze, der Wahrheit in bielen Teilen direkt widersprechende Darstellung des Sach­verhalts, der auf dem Bau von Wenkel u. Rübe in Potsdam zur Sperre durch den Zentralverband der Töpfer geführt hatte, gegeben, fährt es recht harmlos fort:

" Diese Entlassungen faßten die Verbändler nun als Maß­regelung auf. Die Firma aber suchte sich andere Arbeiter und awar Leute, die im( Hirsch- Dunderschen) Ortsverein der Töpfer

In der vorgestrigen Situng suchte nun der Vorsitzende, Herr v. Schulz, zunächst festzustellen, daß die Arbeitnehmer nicht schuld seien an der Verzögerung der Angelegenheit, und daß, wenn überhaupt von irgendeinem Verschulden die Rede sein könnte: höchstens das Gewerbegericht davon betroffen werde. Er selbst sei durch Urlaub verhindert gewesen, die Sigung früher einzuberufen. vor Ende Juli ist eine Sigung nicht angebracht", nicht sagen Herr Salomonis erklärte dagegen, er habe mit den Worten wollen, daß die Sigung erst Anfang August stattfinden tönnte, sondern vielleicht schon am 27. oder 28. Juli. Diese sonderbare Auslegung jener Worte war selbstverständlich auch dem Einigungs amtsvorsißenden nicht recht einleuchtend. Der Vorsitzende Nöhlich des Verbandes der Glasereien erklärte zu der Sache, daß sie im Vorstand des Verbandes teine Kenntnis von dem Schreiben ihres Kollegen Salomonis gehabt hätten, sonst wäre der Säulenanschlag anders abgefaßt worden. Von Arbeitnehmerseite wurde durch Jahn und andere Vertreter die Erklärung abgegeben, daß sie wiederholt angefragt hätten, ob der Termin bor und diese Tatsache wurde ausdrücklich von dem Arbeitnehmerbeifiber dem Einigungsamt benn noch nicht festgesetzt sei, Sörsten bestätigt. Gleichwohl verlangten die Arbeitgeber, daß erst durch Zeugenvernehmung festgestellt werde, ob die Arbeit. nehmer fich wirklich um eine frühere Anberaumung der Sizung bemüht haben, und da nun der betreffende Zeuge beurlaubt ist, wurde die verlangte Protokollierung dieser Tatsache vorläufig hinausgeschoben.

Herr Steinfegmeister Junge sendet uns folgendes Schriftstüd: " Zur Berichtigung und Erwiderung der Bekanntmachung im Borwärts", Nr. 198 und 203, betreffs Sperrung meiner Firma, ersuche ergebenst, nach§ 11 des Preßgesezes folgende Berichtigung in Ihrem Organ aufzunehmen.

1. Meine Leute haben sämtlich tarifgemäß und pünktlich ihren Lohn erhalten, die Behauptung der Nichtanerkennung des Tarifvertrages zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist daher falsch.

2. Meine Aeußerung über galisische Arbeiter ist in der Er regung gefallen und darauf kein Gewicht zu legen, da ich ernst­lich nicht daran gedacht habe, solche einzustellen.

Hochachtungsvoll

Ernst Junge, Steinsetzmeister." Wir entnehmen diesem Echreiben, daß Herr Junge seine in der Erregung getane Aeußerung, ungeschehen machen möchte. Bielleicht nimmt davon auch die Organisation der Steinseher Notiz. Denn mit dieser und nicht mit uns hat ja Herr Junge den Konflikt.

Deutfches Reich.

Tariftreue der Unternehmer!

Für das Weißenfelser Sohngebiet war im Jahre 1907 zwischen den Bauunternehmern und den im Zentralverband organisierten Maurern ein Tarifvertrag abgeschlossen worden, der bis zum 1. April 1909 Geltung hat und in welchem ein Stunden­lohn von 48 Pf. festgesetzt ist. Bereits im Mai dieses Jahres wurde seitens des Arbeitgeberverbandes an die Lohnkommission der Maurer vergeblich das Ansinnen gestellt, die Organisation solle freiwillig vom Vertrage zurücktreten, da es den Unternehmern unmöglich(?) sei, bei der ungünstigen Geschäftsa lage den Stundenlohn von 48 Bf. zu zahlen. Danach blieb es borläufig beim alten. Soeben ist nun seitens des Vorstandes des Arbeitgeberverbandes der Lohnkommission der Maurer folgendes Schreiben zugegangen:

Auf die jeßige schlechte Geschäftslage sowie die mißlichen Geldverhältnisse hin, in der Hauptsache aber, da die außer unferem Verbande stehende Konkurrenz den mit der Lohnkom­mission vereinbarten Lohn ebenfalls nicht zahlt, und weil der abgeschlossene Tarif vom Deutschen Arbeitgeberbund feine Ge nehmigung gefunden hat, hat der Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes für Weißenfels und Um gegend" beschlossen, den Lohn von 48 auf 45 Pf. Höchstlohn herabzusehen und soll vom nächsten Sonnabend ab in Kraft treten."

Rusland .

Das Auslandskomitee bes Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbundes Rußlands

rief im Vorwärts", Nr. 105 vom 6. Mai, um Beistand an für macht hierdurch bekannt, daß der Streit nach einer Dauer von vier Monaten mit einigem Erfolg beendet ist, und dankt den Ar­Streifs folgende Beiträge( in Frank und Centimen) ein: beitsgenossen aller Länder für die den Streifenden geleistete Hilfe. Streifs folgende Beiträge( in Frank und Gentimen) ein: Philadelphia (" Proletary") 37,50; London 85,55; Stocholm 57,78; Buenos Aires 66,20; New York 288,40; Rufski Golos" 5,15; Nervi 20,-; Antwerpen 13,-; Jaffy 34,-; Braila 12,50; Wien 24,99; Wisnik 5,-; Klosterneuburg 5,-; Paris 217,75; Grenoble Dabos 60,-; Genf 82,01; Glarus 18,-; Lausanne 84,80; Zürich 10, Nancy 25,-; Basel 18,60; Bern 25,-; Burgdorf 5,-; 125,65; Baden- Baden 84,78; Berlin 11; Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands 625,-; Braunschweig 61,66; Char lottenburg( Frnb.) 8,-; Göthen 12,30; Darmstadt 27,02; Dresden München 47,45; 3. M. 6,-; Offenbach a. M. 15,80; Reichenbach i. V. 24,50; Friedberg i. S. 9,65; Halle a. S. 22,09; Jena 31,92; Starls. ruhe 14,26; Leipzig 20,50; Mannheim 23,34; Mittweida 18,52; 14, Busammen 2354,67 Frant.

Bom Verband deutscher Textilarbeiter, Berlin , nach Beendi gung des Streits eingetroffen und nachträglich für gewerkschaftliche wede des Zentralkomitees des Bundes" bewilligt 500 m.- De samvirkende Fagforbund i Danmark, Kopenhagen , 500 m. Das Auslandskomitee

des Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbundes Rußlands .

organisiert sind. Dieſelben erblidten in der Entlaffung keine Lohn- und Arbeitsverhältnisse enthält. Besonders unannehmbar Letzte Nachrichten und Depeschen.

Maßregelung und fühlten auch gar keine Veranlassung, den Ver­bändlern gegenüber irgendwelche Rücksicht zu üben."

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Und nun folgen noch einige weitere Ausführungen dieses Arbeiterblattes" über den Terrorismus" der Verbändler, um die schnöde Tat der gelben Schußbefohlenen in milderem Lichte erscheinen zu lassen. Für uns genügt, daß das Zentralorgan der Hirsch- Dunckerschen diesen offiziellen Sperrebruch ohne weiteres gutheißt und unter Berrenkung von Tatsachen zu beschönigen sucht. Das Blatt entpuppt sich damit immer mehr als Sammelstelle zur Berteidigung Hirsch­Dunderschen Arbeiterverrats. Ganz nach dem Rezept des ehrenwerten Hirsch- Dunckerschen Führers Erkelenz , der seinerzeit gleichfalls in seinen berüchtigten Ratschlägen an die Führer feiner Richtung die Taktik des vollendetsten Streif­berrats gegen die zentralorganisierten Gewerkschaften anriet. Gewiß kam damals dem Zentralrat der Hirsch- Dunderschen die Veröffentlichung dieser jesuitischen und arbeiter berräterischen Taktik durch die Organe der freien Gemert­schaften recht ungelegen und man fühlte sich veranlaßt, im Interesse weiteren Mitgliederfanges den Erkelenz zu desavouieren. Was allerdings aber nicht verhinderte, daß Erkelenz nach wie vor anerkannter Führer in dieser ge­werkschaftlichen Richtung blieb und was das wichtigste- daß nach seinem Rezepte verfahren wird. Ein großer Unter­schied zwischen diesen Hirsch- Dunderschen Gewerkschaften und den offiziellen gelben Arbeitervereinen ist nach solchen Er­fahrungen allerdings auch durch eine bessere Lupe nicht mehr zu entdecken.

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Berlin und Umgegend.

Durch Gesteinmassen erschlagen. Rattowis, 5. September. ( B. H. ) Auf der

In der Sache selbst wurde hauptsächlich über jene drei Streit­punkte gesprochen. Bekanntlich waren es die Unternehmer, die den alten Tarifvertrag fündigten, und ebenso ist es bekannt, daß der Entwurf, den sie vorlegten, bedeutende Verschlechterungen der erscheint den Arbeitnehmern die Wiedereinführung der Attord arbeit, die Aufhebung des paritätischen Arbeitsnachweises und Wiederaufnahme des Innungsnachweises sowie die Festlegung der Ferdinandgrube Tarifbauer bis zum 31. März 1910, ein Ablaufstermin, der in eine wurden mehrere Bergleute von Gesteinmassen verschüttet. Der Berg Jahreszeit fällt, wo die Arbeitslosigkeit im Glasergewerbe besonders mann Pientka wurde als Leiche geborgen, während zwei andere groß ist. Aber die Arbeitgeber bestanden auf ihre Forderungen, tödlich verlegt wurden. und Herr Salomonis erklärte unter anderem, sie wären beim Ab­schluß des alten Vertrages der Not gehorchend auf manches ein­gegangen, was fie nicht billigten; nun aber wollten sie wieder err im Hause" sein.

Die Parteien zogen sich wiederholt mit ihren Beisitzern zu besonderen Beratungen zurüd, eine Annäherung fam aber auch dadurch nicht zustande. So endete die Sigung, wie bereits mit geteilt, ohne Erfolg.

Achtung, Zigarettenarbeiter und Arbeiterinnen!

Erfolge der Henkerherrschaft.

Niew, 5. September. ( W. T. B.) Im hiesigen Gouvernement brannten die Bauern zahlreiche Gutshäuser und Getreidevorräte nieder. Viele Verhaftungen wurden vorgenommen. In der Stadt Siew wurde eine Bombenfabrik mit großen Mengen Spreng

materials und Bomben entdeckt.

Petersburg, 5. September. ( W. T. B.) Hier wie in den meisten Orten Rußlands ist die öffentliche Feier des Jubiläums Tolstois amtlich verboten worden.

200 Berhaftungen.

In der am 3. d. Mts. erneut stattgefundenen Verhandlung zwischen dem Inhaber der Zigarettenfabrit Karl Jiandoro, Schmidstraße 26, und der Ortsverwaltung Berlin des Deutschen Tabatarbeiterverbandes wurde der von der Firma Isandoro Lodz, 5. Eeptember.( W. T. B.) In der vergangenen Nacht bereits anerkannte, aber wieder zurückgezogene Lohntarif von find hier etwa 200 Personen vorwiegend befferer Stände verhaftet neuem von dieser Firma anerkannt. Wir erklären hiermit die am 30. August 1908 über diese worden. Fabrik verhängte Sperre für aufgehoben. Deutscher Tabatarbeiterverband, Bahlstelle Berlin . Internationale Zeitung der Lithographen, Steinbruder und verwandte Brufe.

Ein fragwürdiges Dementi.

Petersburg, 5. September. ( W. T. B.) Der Börsenzeitung ". zufolge erflärte Ministerpräsident Stolypin dem Präsidenten der Reichsduma Chomjatom gegenüber die Gerüchte von einer Bom internationalen Gefretariat obengenannter Berufe, das drohenden Reaktion und Abschaffung der Reichsduma für unwahr. auf dem letzten internationalen Kongreß zu Kopenhagen von Die Regierung arbeite vielmehr Gesezentwürfe betr. die lokale England nach Deutschland verlegt wurde und feinen Sib in Selbstverwaltung, die Dorfgemeindeordnung und die Brekfreiheit Berlin hat, wird jetzt eine internationale Beitung" Bulletin" für die bevorstehende Session der Reichsduma aus. herausgegeben. Dieselbe erscheint in drei Sprachen: deutsch, Die Kohlenarbeiter und Rutscher englisch und französisch und sind bis jetzt die ersten drei Nummern rühren sich. Sie fanden sich dieser Tage fast vollzählig in fünf erschienen. Nach dem Einführungsartikel in Nummer 1 soll diese San Juan ( Portorico), 5. September. ( W. T. B.) Gegen Bersammlungen zusammen, die in der Nähe der großen Kohlen- Beitung Berichte der einzelnen Landesorganisationen der Allge- Mittag wurde hier ein heftiger Erdstok verspürt, der große Auf­plätze abgehalten wurden. Die Versammlungen erfreuten sich meinheit zugänglich machen über die Lage des Weltenmarktes, regung unter der Einwohnerschaft hervorrief. Soweit bisher be barum eines so regen Besuches, weil es galt, Stellung zu nehmen über Arbeiterschutzgesetze, über Volkswirtschaft und über die kannt, find jedoch Berluste an Menschenleben nicht zu beklagen. Verantw. Nedakteur: Hans Weber, Berlin . Inferatenteil beranti.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr.u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 5 Beilagen.

Erdbeben.