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2. Die Kommiffion glaubt, daß die schlechte Lage in der gestellt werden sollten. Bei Transportbetrieben soll das Recht Heimarbeit Hauptsächlich aus den ungenügenden Lohn- bes Landes Anwendung finden, in dem der Betrieb seinen Sig bat. berhältnissen herrührt und daß darum in erster Linie Mittel Bur zur Erhöhung der Löhne ausfindig zu machen sind. Zu diesem

Phosphorfrage

Bleifarbenfrage

Swede empfiehlt die Stommission dringend die berufliche Drwurde u. a. auf Antrag des Profeffor Sommerfeld- Berlin  ganisation der Heimarbeiter, den Abschluß von der Wunsch ausgesprochen, daß die Länder, die Weißphosphor- Bünd. Tarifverträgen und deren gefeßliche Anerkennung; sie ersucht hölzer nicht produzieren, wie z. B. Australien, ein Einfuhr die Sektionen, zu prüfen, inwiefern in ihrem Lande ein Zivil- und verbot erlaffen mögen. Strafgesetz wirksam und durchführbar wäre, welches den Richtern Die die Befugnis zur Annullierung und Bestrafung von Hunger- und Wucherlohnbereinbarungen veranlaßte folgende Resolution: gibt, und ersucht schließlich die Sektionen, a) sich mit ber beranlaßte folgende Resolution: Frage der Organisation von Lohnämtern zu befassen, b) in Fällen, wo die berufliche Organisation sich un wirksam erwiesen hat, und die Berhältnisse es ges statten, ihre Regierungen einzulaben, unter etwaiger Benutzung der englischen Vorschläge die Einführung von Minimal­löhnen in der Weise zu versuchen, daß paritätisch zusammens gesezte Lohnämter Lohntarife aufstellen; ein derartiger Versuch wäre zunächst mit solchen Hausindustrien zu machen, in welchen die Durchführung am leichtesten ist und die betreffende Heim­arbeit für den größten Teil der Arbeiter Hauptberuf ist, und c) der Vereinigung über die erzielten Resultate Bericht zu erstatten; die englische Sektion wird besonders ersucht, über die etwaigen biesbezüglichen Erfahrungen in England ständig zu berichten.

8. Bei dem großen Umfange des Heimarbeiterproblems hält die Kommission es nicht für tunlich, sich jetzt mit den sämtlichen übrigen vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere der Aus­dehnung des Arbeiterschutes auf die Heim arbeit zu befaffen, berschiebt vielmehr die Untersuchung dieser Frage auf eine spätere Versammlung.

Zu derfelben Materie wurde eine Resolution des Profeffors Bic- Lyon angenommen, die zum Studium der Möglichkeit auf fordert, die Heimarbeiter dem Fabrikarbeiterschuß zu unterwerfen. Bei der Stegelung der

Kinderarbeit

beherrschte die Kommiffion und das Plenum gleichfalls der Gedante, nur solche Borschläge zu machen, die schon jest überall durchführbar sind. So kam es, daß wiewohl anerkannt wurde, daß das völlige Verbot der Kinderarbeit wünschens wert sei, da das Kind in die Schule gehöre, nur folgende Anträge zur Annahme gelangten:

1. Die Kinderarbeit ist für alle arten erwerbsmäßiger

Beschäftigung zu regeln.

2. Diese Regelung muß sich auf alle beschäftigten Kinder erstrecken. In der Landwirtschaft ist zwischen eigenen und fremden Kindern zu unterscheiden.

3. Das Kind darf nicht im boltsschulpflichtigen Alter beschäftigt werden. Soweit teine Schulpflicht besteht, ist die Arbeit vom vollendeten bierzehnten Jahre, in der Landwirtschaft bom vollendeten dreizehnten Jahre an zulässig.

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wurde versucht zu haben, bei feiner Geliebten, einer verheirateten Frau, die sichtbaren Folgen ihres gemeinsamen Verkehrs durch die verschiedensten Mittel zu beseitigen. Unter anderem versuchte es der Angeklagte auch mit Sträutern verschiedener Arten. Ueber die Wirkung dieser Kräuter als Abtreibmittel wurde nun der Gerichtsarzt Dr. Pfeifer vernommen. Derselbe sagte unter anderem in seinem Gutachten: Das eine der Sträuter erfreue sich wegen seiner vermeintlichen Eigenschaft als Abtreibmittel einer besonderen Beliebtheit bei der Bevölkerung, einer Beliebtheti, die bis in die höchsten Kreise reiche. Diese Vorliebe der höchsten" Kreise für diese Pflanze ging bereits so weit, daß man gezwungen fernen, ba bie Gärten stets wegen diefer Pflanze, und zwar zweds. war, diese Pflanzen aus dem Hofgarten in Würzburg   zu ent­da Beseitigung der Leibesfrucht, geplündert wurden.

" Die Versammlung erneuert die Wünsche, die von den früheren Bersammlungen über das Verbot der Anwendung ber Bleifarben ausgesprochen wurden, fie findet namentlich, Der Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die An­daß in bezug auf das Bleiweiß alle Verfuche ergeben haben, schauungen, die nicht nur in der zum übergroßen Teil streng­daß es für die Innenanstriche völlig unnötig gläubigen Einwohnerschaft Würzburgs herrschen. Sie regen aber und berboten werden muß. Sie spricht den Wunsch aus, daß die Regierungen Versuche veranstalten über die Möglichkeit eines Berbotes des Gebrauches der verschiedenen Bleifarben bei allen Arbeiten, ganz besonders des Blei­weißes für Außenanstriche und der Mennige für alle Arbeiten. Bis zur Einführung eines allgemeinen Bleifarbenverbotes müssen

Die nächste Versammlung der Internationalen Vereinigung für gefeßlichen Arbeiterschutz soll im Jahre 1910 in Lugano   stattfinden.

Gerichts- Zeitung.

auch von neuem zur Beantwortung der Frage an, ob die drakoni­schen Strafbestimmungen unseres Strafgesetzbuches gegen Ab­treibung gerechtfertigt sind.

Autounfall.

alle Gefäße und Verpackungen, in denen bleihaltige Substanzen Die Opernsängerin Frau Johanna Gabati, oder richtiger in Handel oder Gebrauch tommen, in allgemein verständlicher Frau Tauscher, geb. Gabski, die zurzeit im föniglichen Opernhause Weije die Bezeichnung ihres Inhaltes als bleihaltig und gastiert, scnft in Chicago   auftritt, hatte sich gestern vor der achten giftig" tragen. Die Arbeiter sind bei Herstellung bleihaltiger Straffammer des Landgerichts I   unter Borsiz des Landgerichtsrats Anstriche und Arbeit an denselben stets auf die Vergiftungsgefahr Bauli als Berufungsinstanz wegen fahrlässiger Körper. aufmerksam zu machen. Alle gefährdeten Arbeiter, auch die der berlegung zu verantworten. Im August des Jahres 1906 Seleinbetriebe, und solche, die außerhalb fefter Betriebsstätten logierte Frau Gadsli im Hotel Bristol. Sie besitzt ein fleines arbeiten, sind einer regelmäßigen ärztlichen Unter- Automobil, das sie als Chauffeuse selbst steuert. Sie hat die suchung zu unterwerfen." Prüfung für Automobilfahrten in Chicago   bestanden, fährt schon Bleiglajuren in der teramischen Industrie wendet, auch für Berlin   den Fahrschein erhalten. Am 26. Auguſt 1906 Eine ähnliche Resolution, die sich gegen die Verwendung von fast 4 Jahre, ohne daß ihr je ein Unfall passiert wäre, und hatte wurde gleichfalls angenommen. Professor Dr. Sahn München wollte Frau Gadski ihr schmuckes Automobil einem befreundeten hob als prophylaktische Mittel gegen Blei Herrn im Betriebe zeigen, bestieg es in Begleitung des letteren bergiftung die Werkürzung der Arbeitszeit und und ihres Ehemannes und lenkte es, wie immer, selbst. Sie fuhr Gewährung von Urlaub unter Fortbezug des bom Hotel Bristol zunächst dem Schlosse zu und dann auf die nörd­ohnes hervor. Der Arbeiter müffe eine Beit im Jahre liche Seite der Straße Unter den Linden  , um an der Neuen haben, in der er der Bleiwirkung nicht ausgesetzt ist und in der er Wilhelmstraße wieder nach dem Uebergang zur Südseite einzu­daher eine möglichst große Menge eingeatmeter Bleigase ausscheiden biegen und nach dem Hotel Bristol zurückzukehren. Bei diesem fann. Ginbiegen überfuhr sie einen dort postierten Schuhmann, der den Wagenverkehr zu regeln hatte. Der Schuhmann wurde zu Boden geschleudert und ein Vorderrad ging über ihn hinweg. G gelang der Frau G., noch schleunigst zu stoppen, so daß der Schuß­mann zwischen dem rechten Vorderrad und Hinterrad liegen blieb. Er hat recht schwere Verlegungen davongetragen und mußte mittels einer Droschte nach der Charité gefahren werden. Außer verschiedenen Quetschungen der Weichteile, Hautabschür­Kann Teppichklopfen durch Polizeiverordnung verboten werden? fungen und Verstauchungen hat er sich einen Bruch des Schulter­Die Straßenpolizeiverordnung für Frankfurt   a.. be- blattes zugezogen und war wohl ein halbes Jahr hindurch in ärzt­stimmt im§ 63, daß Teppiche, Decken, Matraßen auf den Höfen licher Behandlung. Auch jetzt, nach zwei Jahren, ist er noch nicht außerhalb geschlossener Stäume nur wochentags zwischen 8 und voll dienstfähig, sondern kann nur zu Botengängen und Schreib­12 Uhr vormittags geklopft werden dürfen. Das Kammergericht arbeiten verwendet werden. Der Unfall wird Frau Gadski zur hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts in Frankfurt   a. M. Bast gelegt, die jedoch ihre Schuld bestreitet. Sie behauptet, daß auf, durch das Frau Gräsch wegen Uebertretung der erwähnten als sie nach der Südseite zu einbiegen wollte, sie dies nicht in dem Vorschrift zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die An­geklagte wurde freigesprochen, weil die Vorschrift ungültig sei. borgeschriebenen großen Bogen ausführen konnte, sondern einen Es gehe aus dem vorliegenden Material hervor, daß die Vorschrift scharfen Bogen nach links machen mußte, wenn sie nicht mit einer lediglich den Zweck habe, in den ausgeschlossenen Tagesstunden ihr vom Brandenburger Tor   her entgegenkommenden Droschke zusammenstoßen wollte. Der verunglückte Schuhmann Skaue habe die Ruhe aufrecht zu erhalten. Das Landgericht meine allerdings, leider im kritischen Moment sich nach einer Droschke umgefehen, die 1. Betreffend den Marimalarbeitstag für Frauen: der Staub fei an sich, unabhängig von Ansteckungsteimen, der nicht vorschriftsmäßig fuhr, sei dabei einen Schritt zurückgetreten, Die Marimalarbeitsdauer aller weiblichen Arbeiter, die den Be menschlichen Gesundheit schädlich, und die Polizeiverordnung solle habe auch wohl ihre Signale mit der Supe und der elektrischen stimmungen der Berner Konvention betreffend Frauennachtarbeit das Bublifum vor dieser Einwirtung des Staubes schüßen. Dem Glode überhört und so sei das Unglüd entstanden. Das Schöffen unterworfen sind, ist durch internationale Vereinbarung auf zehn fei entgegenzuhalten, daß die Polizei, wenn sie dies beabsichtigt gericht konnte sich seinerzeit nicht davon überzeugen, daß ein ftraf Stunden zu beschränken. hätte, das Klopfen der Teppiche ufi. überhaupt hätte verbieten bares Verschulden der Frau Gadski vorgelegen, es sprach vielmehr 2. Betreffend männliche Arbeiter in der Textil- müssen. Denn wenn alle Teppiche usw. vormittags zwischen 8 bie Angeklagte frei. Die Staatsanwaltschaft legfe Berufung ein. industrie: Die gleiche Marimalarbeitsdauer von 10 Stunden und 12 Uhr geklopft werden durften, so entwidele sich doch genau Die Beweisaufnahme wurde gestern noch durch eine Augenschein. ist für die in der Textilindustrie beschäftigten männlichen Arbeiter berselbe Staub, als wenn sich das Klopfen auf den ganzen Tag nahme ergänzt. Das Gericht begab sich vor das Hauptportal des fukzessive einzuführen. berteile, und die Staubentwickelung wirke bei der Zusammen­3. Betreffend die Arbeiter in Kohlenbergwerten: drängung sogar besonders intensiv. Nach Meinung des 1. Straf- bestieg es und dirigierte es eine Wegestrede, wobei sie das Signal Straf- Kriminalgerichtsgebäudes; hier hielt das Automobil, Frau G. a) für sämtliche in Stohlenbergwerken, unter Tag" beschäftigten senats seien die Tagesstunden zwischen 8 und 12 Uhr vormittags bestieg es und dirigierte es eine Wegestrecke, wobei sie das Signal der Supe und Klingel ertönen ließ. Der Staatsanwalt hielt Arbeiter ist der achtstündige Maximalarbeitstag einzuführen; gewählt worden, nicht um die Lungen vor verderblicher Staub­b) das Bureau der Internationalen Bereinigung wird beauftragt, einwirtung zu schützen, sondern weil es die Zeit sei, wo das auf Grund der Beweisaufnahme dafür, daß Frau G. durch Fahr­eine Kommission einzusehen, die den technischen Begriff der Acht- Klopfen die Ruhe am wenigsten störe. Die Vorschrift finde lässigkeit das Unglück verschuldet habe und beantragte 100 Mark stundenschicht festzustellen hat. darum im Polizeiverwaltungsgefeß feine Stüße und sei ungültig. Gelbftrafe. Das Gericht fam in Uebereinstimmung mit der An­4. Betreffend der Arbeitszeit in den Eisenhütten, Dem stehe nicht entgegen, daß die Gültigkeit ähnlicher Vorschriften ficht des Vorderrichters wiederum zur Freisprechung der An­Walzwerten und Glashütten: 1. mit Rücksicht darauf, für einzelne Orte anerkannt worden sei. Denn da habe es sich geklagten. daß das vorliegende Material einer Ergänzung bedarf, wird das um Kurorte gehandelt, deren besondere Interessen als solche zu Arbeitsamt beauftragt, das Studium dieser Frage berücksichtigen waren.(§ 6i des Polizeiverwaltungsgefeßes.) fortzusetzen. 2. Die Regierungen find zu veranlassen, Daß man übrigens ohne solche Polizeivorschriften auskommen Erhebungen über die Arbeitszeit in diesen Industrien anzustellen. tönne, beweise das Beispiel Berlins  , wo die Hauswirte vertraglich 3. Die Sektionen der einzelnen Länder werden beauftragt, Gut- bas Austlopfen auf bestimmte Stunden beschränkten. achten von Fachleuten aus den betreffenden Industrie- Leider trifft die Annahme des Gerichts, daß durchgängig eine zweigen über die beste Art der Regelung der Arbeitszeit ein- vertragliche Beschränkung der Teppichtlopfzeit besteht, auf Berliner  zuholen. Verhältnisse in ihrer Gesamtheit nicht zu.

Bei der Frage des

Normalarbeitstages

beschloß die Delegiertenversammlung folgende unzulänglichen Leitfäße, die weit hinter dem zurzeit durchaus Erreichbaren zurückgeblieben und die starke Wahrnehmung der einseitigen Interessen des Unter­

Behandlung ausländischer Arbeiter bei Betriebsunfällen. Die Sittlichkeit in den befferen" Kreifen. Durch Resolution wurde befürwortet, daß die von einem Vor dem Landgericht in Hof in Bayern   fand vor kurzem eine Betriebsunfall betroffenen Ausländer in bezug auf Ersatz des ihnen wegen Unfall erwachsenen Schadens den Inländern gleich- Verhandlung gegen den Schuhmacher Sunt statt, der beschuldigt

Für den Inhalt der Inserate Rußland  . Vera Violetta. Spe

übernimmt die Nedaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.

Theater.

Sonnabend, 8. Dttober. Anfang 7, Uhr. Königl. Opernhaus. Figaros Hochzeit  . Nachmittags 24 Uhr: Hänsel und Gretel. Die Puppenfee. Königl. Schauspielhaus. Iphigenie auf Tauris.

Deutsches. Stabale und Liebe.

Stammerspiele.

Frühlings

Erwachen.( Anfang 8 Uhr.) Neues Schauspielhaus.

1. Zeil.

Anfang 8 Uhr.

Fauft.

Apollo. Gin Sonntagmorgen in zialitäten. Metropol. Donnerwetter

tadel­

Los. Gebrüder Herrnfeld. Die beiden

Bindelbands.

Bañage. Spezialitäten. Rajino. Familie August Knoche. Spezialitäten.

Gustav Behrens  . Feine Sache! Ausgezeichnet! Spezialitäten. Die Brautschau. Folies- Caprice. Die läftige Witwe. 23intergarten. Spezialitäten. Carl Haverland. Spezialitäten. Stettiner Sänger. Reichshallen. Walhalla  . Spezialitäten. Urania. Taubenstraße 48/49. Nachmittags 4 Uhr: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Statarakt. Abends 8 Uhr: Der Montblanc  . Sternwarte, Invalidenstr. 57/62.

Renes tgl. Opern- Theater. Par Neues Theater.

graphen- Schuster.

Leffing. Gespenster.

Berliner  . Mercadet.

Neues. Wahrheit.

Kleines. Lady Frederid.

Komische Oper. Tiesland.

Residenz. Das Glüd der andern.

Der felige Dctabe.

Hebbel  . Der Liebhaber.

2eften. Ein Walzeitraum.

Schiller 0.

( Wallner Theater.)

Das Stiftungsfest.

Schiller Charlottenburg.

Herr Ministerialdirektor.

Der

Friedrich Wilhelmstädt. Schan

spielhaus. Großmama.

Nachmittags 4 Uhr: Hänsel und Gretel.

Thalia. Das Mitternachtsmädchen.

Anjang 8 Uhr. Wahrheit.

Luftspiel in 4 Aften von Clyde Fitch. Morgen und folgende Tage: Wahrheit.

Schiller- Theater.

O.( Wallner- Theater.) Sonnabend, abends 8Uhr: Das Stiftungsfest. Schwant in 3 Aften von Gustav von Moser  . Sonntag, nadm. 3 Uhr, Stein unter Steinen. Sonntag, abends 8 Uhr: Julius Cäsar  . Montag, abends 8 Uhr: Julius Cäsar  .

Urania. Wissenschaftliches Theater. Taubenstraße 48/49. Nachmittags 4 Uhr: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Katarakt.

4800

Abends 8 Uhr:

Der Montblane.

Residenz- Theater.

Direktion: Richard Alexander. Abends 8 Uhr:

Das Glück der andern. George Alexander.

Schiller Theater Charlottenburg. Sonnabend, abenb38 Uhr:

Der Herr Ministerialdirektor. Lustspiel in 3 Atten von Alexandre Bisson  

und Fabrice Carré  . Sonntag, nadm. 3 Ubr: Götz von Berlichingen  . Sonntag, abends 8 Uhr: Ein Teufelskerl. Montag, abends 8 Uhr: Hans Huckebein.

Luisen- Theater.

Nachmittag 3 Uhr Kindervorstellung: Rübezahl  .

Abends 8 Uhr:

Anna- Liese.

Sonntag nachm. 3 Uhr: Aus. gewiesen. Abends: Bennchen v. Tharau. Montag: Aennchen von Tharau.

-

Berliner   Jugendorganisation.( bteilung Steglik.) Heute( Sonn abend) abends 8 Uhr bei Nather, Marksteinstr. 1. Bortrag. Gäste will

tommen.

Oeffentliche Bibliothek und Lelehalle zu unentgeltlicher Be: nutung für jedermann, SW., Allegandrinenstr. 26. Geöffnet täglich von 5-10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9-1 und 3-6 Uhr. in den Lefesälen liegen zurzeit 515 Beitungen und Zeitschriften jeder Art

und Richtung aus.

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 4. Oftober, vormittags 9 Uhr, in der Halle der Gemeinde, Pappelallee 15-17: Freireligiöse Bor­lefung. Vormittags 11 Uhr in der Schulaula, Kleine Frankfurter   Str. 6: Bortrag des Herrn Profeffor Dr. A. Gehrke über:" Freidenker in der Beit Luthers." Damen und Herren sind als Gäste sehr willkommen.

Theater des Westens.| Berliner   Theater.

Allabendlich 8 Uhr:

Ein Walzertraum.

Sonntag nachm. 3% Uhr, zu halben Preisen: Die lustige Witwe.

Friedrich- Wilhelmstädtisches

Schauspielhaus.

Sonnabend, 3. Oktober, nachm. suhe,

Kindervorstellung: Hänsel und Gretel. Abends 8 Uhr:

3 Uhr,

Großmama. Sonntag nachm. 3 Uhr: Der ge hörnte Siegfried. Siegfrieds Tod. Lortzing  - Theater

Belle- Alliancestraße 7/8.

Bis Dienstag, 6. Oktober:

Jeden Abend 8 Uhr: 4/ 2* Baftfpiel Hedwig Lange. Zaza.

Sonntag 3, Uhr: Die Haubenlerche. Hebbel- Theater  .

W. Noacks Theater stöniggräber Str. 57/58. inf. 8 Uhr.

Direttion: Rob. Dill. Brunnenstr. 16. Groke Extra Vorstellung.

Heute und folgende Tage:

Der Liebhaber.

Kleines Theater. Gierauf: Der felige Offave. Die Blinde von Paris  . Neues Operetten- Theater,

Abends 8 Uhr:

2 mal 2= 5. Sonntag: 2 mal 2= 5. Montag: 2 mal 2= 5. Dienstag: 2 mal 2= 5.

Anfibielhaus. Die blaue MausDERNHARD ROSE THEATER

Neues Operetten. Die Dollar prinzessin.

Trianon. Die Liebe wacht.

Lorking. Baza.

Bernhard Rose  . Der Theaterteufel.

Nachmittags 4 Uhr: Aschenbrödel.

Luisen. Anna Liese.

Nachmittags 4 Uhr: Rübezahl  .

Gr. Frankfurter   Str. 132.

Der Theatertenfel.

Anfang 8 Uhr. Wochentagspreise.

Nachm. 4 1hr Cleine Preise: Aschenbrödel.

Oftave: Richard Alexander. Sonntag, 4. Oftober, nachmittags

3 Uhr: Haben Sie nichts zu ver zollen?

Anfang 8 Uhr. Entree 30 Bf. Nach der Borstellung: Tanz. Ehren- und Vorzugsfarten gültig!

Schiffbauerdamm 25, a. d. Luisenstr. Abends 8 Uhr: Die Dollarprinzessin. Sonntag: Die alte Geschichte. Operette in 3 Affen von Leo Fall  .

von Berlin   bildet noch immer die

.

Die größte Sensation and größte Anziehungskraft Hagenbeck  - Schau. Wiederauftreten des Direktors Willi Hagenbeck, welcher von einem Eisbär

schwer verletzt wurde

? Java? und die übrigen Schlager des Programms. Tägl. abends 8 Uhr: Gr. Vorstellung. Jeden Sonntag, Mittwoch u. Sonnabend: 2 gr. Vorstellungen, nachm. 4 Uhr u. abends 8 Uhr. Jeden Sonnntag von 11 Uhr verm. bis 12, Uhr: Besichtigung u. Fütterung d. Raubtiere. Jeden Wochentag ab 10 Uhr vorm. bis 12%, Uhr mittags: Hochinteressante Raubtier Dressur  - Proben. Besichtigung und Fütterung der Raubtiere gegen ein Entree von 50 Pf. für Erwachsene und 25 Pf. für Kinder.

Abends 8 Uhr:

Mercadet. Morgen 3 Uhr: Emilia Galottt.

Lustspielhaus.

Abends 8 Uhr:

Die blaue Mans.

Metropol- Theater

Täglich 8 Uhr:

Donnerwetter- tadellos! Revue in 10 Bildern v. Jul. Freund.

Musik von Paul Linoke. Regie Direktor Schultz.

Rixdorfer Theater

Bergstraße 147. Sonntag, den 4. Oftober 1908:

Drama in& atten v. 6. 2. Beherlein.

Bapfenfrid.

4 F.

Anfang 7%, Uhr.

Bürgerliches Schauspielhaus

Raftanien- Allee 7-9. Heute: Geschlossen.

Morgen Sonntag

nachmittag 3 Uhr: Neu einstudiert! Maria Stuart  . Abends 8 Uhr: Das Riesenkind.

Rastaurant Waldkater Charlottenburg, am Bahnh. Jungfern­heide,

Inh.: Hermann Bock. Jeden Donnerstag und Sonnabend Unterhaltungsmufit. Gemüts liches Beisammensein. Sonntags: Gr. Ball.- Kaffeeküche.