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tages zu fügen hätten, wer das nicht könne oder wolle, müsse

die Konsequenzen ziehen. Der Redakteur des Solinger Parteiblatts, des Angeklagten. Genosse Hildebrand gab zu, daß er einen anderen Stand­puntt vertrete, als die übrigen Delegierten, aber die Solinger Genossen hätten eine Resolution gefaßt, die die Nürnberger Beschlüsse gutheißt, und diefer Resolution werde er sich fügen. Der vorgerüdten Zeit wegen mußte die Diskussion abgebrochen werden.

Der nächste Parteitag findet in refeld statt. Das Agitationsfomitee behält seinen Sitz in Elberfeld  . Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

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Redakteurfreuden. Genoffe Steinkamp vom Bolts blatt"( Bochum  ) hat am 12. d. M. die Strafanstalt Werl   in Westfalen   zu einmonatlichem Aufenthalt bezogen, um wegen einer angeblichen Beleidigung des Kriegsministers Buße zu tun. Hoffent­lich wird unser Genosse die Haft gut überstehen.

Was find Jammerlöhne?

Diese Frage, die jeder Arbeiter ohne weiteres beantworten wird, wurde am Mittwoch in einer mehr als fünfstündigen Ver­handlung vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte untersucht. Den Anlaß zu dieser eingehenden Untersuchung bot eine Beleidigungsklage des Fabrifbesikers Frik Ge­bauer in Charlottenburg   gegen ein Vorstands. mitglied des Tegtilarbeiterberbandes, Ge­nossen Wasewiz.- Im Oktober vorigen Jahres wandte sich Wasewitz in einem Flugbltt an die Arbeiter der Färberei und Bleicherei   von Fr. Gebauer, um sie für den Verband zu gewinnen. Das Flugblatt beschäftigte sich mit den im genannten Betriebe herrschenden Verhältnissen, sprach von rücksichtsloser Ausbeutung der Arbeiter, von Jammerlöhnen, welche die Grenze bon 33 Bf. pro Stunde nicht überschreiten, die Löhne seien so miserabel, daß man sich fragen müsse, wie es möglich sei, daß in Berlin   folche Löhne gezahlt werden können usw.

waren geladen.

Herr Gebauer fühlt sich über die feiner Behauptung nach un­zutreffenden Angaben über die Löhne und sonstigen Zustände in feiner Fabrik beleidigt. Wajewis tvat für die Angaben des Flugblattes den Wahrheitsbeweis an. Die Ver­handlung der Klage ist schon mehrmals aus formalen Gründen bertagt worden, besonders deshalb, weil das Gericht Stunden­Iöhne von 33 Pf. für erwachsene Arbeiter bei schwerer Arbeit nicht ohne weiteres als mises table Löhne ansah, sondern den Nachweis forderte, daß die Löhne das für die Branche übliche Maß nicht erreichten. Hauptsächlich um diesen Punkt drehte sich denn auch der in der Sigung erhobene Beweis. 16 Beugen und 2 Sachverständige Die Beugenbernehmung ergab, daß in der Mangelei des Gebauerschen Betriebes ein eigenartiges Lohnsystem herrscht. Die Mangelarbeiter erhalten für den 10stündigen Arbeitstag einen Lohn von 3,30 M. Dafür müssen sie mindestens 32, in einer anderen Abteilung 36 Stüde   mangeln. Aber mit dieser Leistung ist die Firma keineswegs zufrieden. Sie würde wie ihr Direttor Feix als Zeuge fagte sich dafür bedanken, einen Arbeiter zu behalten, der nicht mehr wie das Pensum liefert. Die Arbeiter müssen mehr liefern. Während aber, wenn man den Tagelohn auf die einzelnen Stüde des Pensums be­rechnet, das Stüd mit 10 Pf. bezahlt wird, erhalten die Arbeiter für jedes über das Pensum hinausgehende Stüd nur 5 Pf. In der Regel stellt jeder Arbeiter täglich 24 Ueberstüde her, für die er 1,20 m. Zuschlag zu seinem Tagelohn erhält. Um eine solche Tagesleistung herzustellen, müssen sich die Arbeiter natürlich sehr onstrengen. Täten sie es nicht, so würde sie ja- wie der Direktor Feir selbst sagte die Firma nicht beschäftigen.

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Es war nicht leicht, dem Gericht Klarheit über dies eigen­artige Lohnsystem zu verschaffen. Direktor Feir sagte, dies System sei ein gemischtes Lohnsystem, zusammengemischt aus Lohn und Prämie. Jeder Arbeiter wiffe, daß er leberstüde machen müsse und jeder mache sie auch, um mehr als den einfachen Tagelohn zu verdienen.

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Der Vertreter des lagers beantragte Be strafung furz folgender: Bei der Beerdigung eines Genossen schritt der ge­nannte Kommissar zur Konfistation der roten Kranz Rechtsanwalt Theodor Liebknecht   führte aus, daß schleife. Das nun folgende gerichtliche Nachspiel gegen unseren die tatsächlichen Angaben des Flugblates in jeder Hinsicht als wahr Genossen die Anklage lautete auf groben Unfug- endete mit bewiesen worden seien. Im übrigen wende sich das Flugblatt nicht Freisprechung. gegen die Person des Klägers, sondern es beleuchte Zustände in der Bei dieser Verhandlung hat der Kommissar beschworen, Fabrit, womit noch nicht gesagt werde, daß der Stläger dieselben beranlaßt habe. Da dem Angeklagten auch der Schuß des§ 193 eine junge Genoffin, die an der Beerdigung teilnahm, habe bei der zur Seite stehe, so müsse Freisprechung erfolgen. Konfiskation zum Strangträger gesagt: Geben Sie mir die Das Gericht billigte, wie der Vorsitzende in der Urteils- rote Schleife, bas Bnd der Liebe." Die Genoffin begründung bemerkte, dem Angeklagten den Schutz des§ 193 nicht hat diese Aeußerung nicht gemacht, deshalb erhob Genosse zu, weil der Angeklagte sich nicht nur an die Mitglieder seines Schleichert in öffentlicher Versammlung gegen den Kommissar Noß Verbandes, sondern auch an die Unorganisierten gewandt, also keine den Vorwurf des Meineids. Nun wurde gegen den Genossen naheliegenden Interessen zu vertreten hatte. Hinsichtlich der Löhne Schleichert die Anklage der Beleidigung erhoben, die vor dem ist das Gericht zu der Ansicht gelangt, daß dieselben allerdings nicht hoch sind, daß man nach der Berechnung der Ueberstücke zu der An- Schöffengericht in Castrop   zur Verhandlung stand. nahme fommen fönnte, dieselben würden nicht genügend bezahlt, über vierzig Beugen geladen. Der Stommissar befchwor abermals, jedoch sei, da sich die Eachverständigen widersprachen, nicht aufge- daß die Aeußerung so gefallen fei, vie er schon vorher beschworen. flärt, ob die Löhne besonders niedrig waren. Immerhin hätte der Auch ein anderes Polizeiorgan wollte die Aeußerung gehört haben. Angklagte nicht so scharfe Ausdrücke gebrauchen dürfen. Daß die Dann tamen aber ein ganzes Dugend Zeugen, die Arbeiter morgens im Dunkeln arbeiteten, sei eine harmlose beschworen, daß die Aeußerung nicht gefallen fei. Sache, niemand habe die Arbeiter dazu gezwungen, sie hätten aus weitere 30 Zeugen waren bereit, im gleichen freien Stücken im Dunkeln gearbeitet. Der Angeklagte sei in seiner Sinne auszusagen, das Dugend genügte aber. Kritik über das zulässige Maß hinausgegangen. lautet auf 150 m. eventuell 15 Tage Gefängnis. Dem Kläger   wird das Recht zugesprochen, das Urteil auf Kosten des Beklagten einmal im Vorwärts" zu veröffentlichen. Selbstverständlich ist gegen dieses auffällige Urteil Berufung

eingelegt.

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Das Urteil

Aus der Frauenbewegung.

36 Milde Richter gegen Studenten. Ein Privattelegramm meldet uns:

Es waren

Wegen Beleidigung des Theaterdirektors Mauthner und Ver übung groben Unfugs wurden die Studenten Ritter von Schoenerer, bon frangenheim und von Mirba ch bom Schöffengericht Halle zu je 300 m. verurteilt.

Der Amtsanwalt beantragte trogdem die ungeheuerliche Strafe von drei Monaten Gefängnis. Das Gericht erkannte auf 60 M. Geldstrafe. In der Urteilsbegründung hob der Vor­fißende hervor, daß das Gericht als erwiesen ansehe, daß die bom Kommissar bekundeten Worte nicht gefallen seien. Der Kommissar müsse sich wohl verhört haben. Trotzdem habe, Schleichert den Vorwurf des Meineides nicht erheben dürfen. E3 Die Genoffinnen in Tempelhof   veranstalteten am Dienstag im steht also fest, daß der Kommissar objektiv falsch ausgesagt hat. Wilhelmsgarten" eine Frauenversammlung, in der Genoffin Klara Benn nur die Arbeiter auch immer so verständige Richter fänden. eŋI fprach. Sie führte u. a. aus: Die Verhältnisse entwickeln sich Mancher Arbeiter, der nichts Schlimmeres getan wie der Kommissar io, daß die Frauen gezwungen werden, teilzunehmen am öffentlichen Roß, ist schon ins Zuchthaus gewandert. Leben. Ihr eigenes Interesse muß sie schließlich notwendig veran lassen, sich mit allen Fragen in Stadt und Gemeinde immer ein­gehender zu beschäftigen. Unendlich viele Frauen müssen als Arbeiterinnen unter schweren Sorgen ihren Lebensunterhalt er­werben. Biele junge Mädchen setzen ihre Hoffnung auf eine Besserung durch die Heirat und lernen in der Ehe bald erkennen, daß fie gerade als Familienmütter die ganze Bitternis des Prole tarierlebens durchzukosten haben. Oft genug müssen Frau und Kinder mitarbeiten, um den Verdienst des Mannes auf das Existenz- Die Verurteilung erfolgte wegen der rohen Störung einer minimum zu erhöhen. In allen Fragen des öffentlichen Lebens ist die Theatervorstellung durch von den Angeklagten bezahlte Schnaps­Frau in gleichem Maße intereffiert wie der Mann. Die Frauen werden brüder. Wenn die edlen Herren sich später als Stügen von Ordnung nicht von den Männern geschoben werden, sondern sie werden die und Sitte auftun und gegen Arbeiter wettern, so würden sie ent­Männer mitreißen, wenn sie erst einmal in Bewegung geraten. Man rüstet einen Hinweis auf ihre Roheit zurüdweisen: die war jo braucht sich nicht zu verhehlen, daß die Männer die Frauen vor­läufig noch nicht als ganz dollwertig ansehen. Noch haben die nur ult". Frauen kein Wahlrecht, aber das ist jetzt nur eine Frage der Zeit. Bundern muß man sich freilich, daß die Männer nicht längst der Frauenfrage größere Aufmerksamkeit geschenkt haben, denn unter der dummen Frau leidet der aufgeklärte Mann, und unter der dummen Mutter leidet die Erziehung der Kinder. Die Aufgabe der Ge­nofsinnen muß es sein, ernste Sorge zu tragen für die Aufklärung der Frauen und für ihren Beitritt zu den Organisationen unserer Partei.( Beifall.) Eine Diskussion fand nicht statt. Genoffin Thiel ermahnte noch zum fleißigen Besuch der Lese- und Distutierabende für Frauen.

Katholische Arbeiterinnenvereine.

Die Anpreisung boykottfreien Brofes als unzulässiges Plakat.

Die borsintflutlichen Plakatvorschriften des alten preußischen Preßgefeges, die selbst das Kammergericht schon für veraltet, wenn auch noch rechtsgültig erklärt hat, spielen immer noch ihre Rolle im Kampfe gegen die Bestrebungen der Arbeiterklasse auf Verbesserung ihrer Lebenslage. Bezeichnend ist ein Prozeß, der vom Kammergericht ers ledigt wurde. Der noch als gültig angesehene§ 9 des Gesetzes vom 12. Mai 1851 bestimmt: Anschlagezettel und Plalate, welche einen anderen Inhalt haben, als Ankündigungen über gesetzlich nicht ber­botene Versammlungen, über öffentliche Vergnügungen, über ge­stohlene, verlorene oder gefundene Sachen, über Verkäufe oder andere Nachrichten für den gewerblichen Verkehr dürfen nicht angeschlagen, Wie in den christlichen Gewerkschaften praktische Arbeit geleistet angeheftet oder in sonstiger Weise öffentlich ausgestellt werden." und das Interesse der Mitglieder vertreten wird, zeigt folgender in Wegen Uebertretung dieser Vorschrift war der Kaufmann Knappe Nummer 21 der Frauenarbeit" enthaltene Versammlungsbericht, auf Grund der Strafbestimmung des§ 41 berurteilt worden, weil den wir der Mits und Nachwelt nicht vorenthalten wollen: er zur Zeit des Groß Berliner   Bäckerstreits bezt. Boykotts im Beuthen  . Am 18. September nachmittags 4 Uhr fand im Schaufenster seines Materialwarengeschäfts in Ober- Schöneweide  hiefigen Theatersaal die Monatsversammlung des Vereins erwerbs- ein Plakat folgenden Inhalts ausgehängt hatte: Meiner geehrten tätiger fatholischer Frauen und Mädchen statt. Sie wurde von Kundschaft teile ich mit, daß ich nur boykottfreies Brot und Back­der Vorfizenden mit dem katholischen Gruße eröffnet. Darauf ware verkaufe, die unter den vom Bäckerverband im Mai 1907 auf­fangen die Mitglieder das Lied Harre meine Seele". Nach Er- gestellten Lohn- und Arbeitsbedingungen hergestellt sind. Be ledigung des geschäftlichen Teiles erschien der hochw. Herr Präses. stätigt: Verband der Bäcker und Berufsgenossen. Mitgliedschaft Weil er am Tage vorher von seiner Lourdesreise zurückgekehrt Berlin  ." Das Landgericht führte in dem Urteil unter anderem war, wurde ihm seitens eines Vereinsmitgliedes ein Willkommen aus: Es sei gewiß nicht zu verkennen, daß das Plakat ins gruß in Versen dargebracht. Der hochwürdige Herr Präies hielt sofern in den Rahmen des Geschäftsbetriebes des Angeklagten einen Vortrag über Wahre Freundschaft". Behn neue Mitglieder fiel, als es mit den 8wed verfolgte, dem Geschäft mehr Stunden zu wurden aufgenommen. Um 17 Uhr wurde die Sigung ge- zuführen. Der rein geschäftliche Charakter des Plakats set schlossen. aber dadurch verloren gegangen, daß es mit politischen Hin weisen verbunden gewesen sei. Daß es einen rein geschäftlichen Charakter nicht hatte, sei insbesondere mit Rücksicht darauf anzu­nehmen, daß das Plakat einen Bestätigungsvermerk des Verbandes der Bäcker enthielt, der in erster Linie einen politischen Charakter trage. Das Plakat falle somit nicht unter die durch§ 9 zugelassenen Blafate.

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Weiter wurde durch die Beweiserhebung festgestellt, daß ein Trodenraum in der Fabrik erft von 7 Uhr morgens an elektrisch beleuchtet wird. Die Arbeiter fangen aber im Winter schon um 6 Uhr früh bei bölliger Duntelheit in diesem Raume an zu arbeiten. Es ist vorgekommen, daß dabei ein Arbeiter in der Dunkelheit von einem anderen ins Auge gestoßen wurde und daß ein auf der Rutschbahn hinabgleitendes Stück einem Arbeiter auf den Kopf fiel. Direktor Feig meinte zwar, Wir wundern uns gar nicht über die fegensreiche" Tätigkeit es sei berboten, den Trockenraum vor 7 Uhr zu betreten. Doch dieser Vereine erwerbstätiger fatholischer Frauen". Man kann von mußte er zugeben und andere Zeugen bestätigten es ihnen nicht verlangen, daß sie gegen den dreimal geheiligten Kapi­daß dies Verbot nicht beachtet wird. Ferner wurde festgestellt, talismus vorgehen, um den Enterbten und Verstoßenen ihr Los zu daß zeitweise Ueberstunden gemacht werden, so daß die erleichtern. Dazu würden die Gründer ihre Huld und Freundschaft tägliche Arbeitszeit bann bis auf 15, 18, ja ein- auch nicht verschwenden. Die wahre Freundschaft" des hochwürdigen mal sogar bis auf 20 Stunden ausgedehnt worden ist. Herrn Präses bleibt den armen Arbeiterinnen, so lange sie zufrieden find und dem Kapitalismus nicht zu Leibe gehen. Franenorganisation in Desterreich.

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Während der Angeklagte eine solche Ausdehnung der Arbeits­zeit für ein lebel hält, das im Interesse der Arbeiter beseitigt werden muß, stellte Direktor Feig die Sache so dar, als ob den

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Angeklagter legte Revision ein. Vor dem Kammergericht rügte Rechtsanwalt Ruhm namentlich, daß das Landgericht gare nicht festgestellt habe: 1. worin es denn die angeblichen politischen Hinweise des Blaktates erblicke, 2. wieso denn der Bäckerverband

Arbeitern mit leberstunden und dem Verarbeiten von Ueberstücken Ein Landesparteitag der Genossen in Desterreichisch- Schlesien  , politische Zwecke verfolge.

gedient sei, und die Arbeiter froh wären, wenn fie auf solche Weise der am 11. und 12. Oftober in Freiwaldau   tagte, hatte auch Der erste Straffenat des Kammergerichts thren Verdienst vermehren können. Solche Auffassung ist bei einem die Frauenorganisation auf der Tagesordnung. Die Landespartei- berwarf bennoch am Montag die Revision als un­Fabritdirektor nicht zu verwundern. Wenn aber der leitung hatte die Organisationen aufgefordert, auch Frauen zu dele begründet. Das Kammergericht steht auf dem Stand Borsigende des Gerichts derartige Auffassungen teilt, gieren, um mit diesen eine Besprechung abhalten zu können. Es punkt, daß es nur nach§ 9 auf den Inhalt des Plakates an so muß man sich mit Recht über eine solche soziale Naivität waren denn auch 17 Genoffinnen aus den wichtigsten Industrieorten fomme und daߧ 9 vom öffentlichen Ausstellen, An­wundern. Und der Vorsthende Amtsgerichtsrat Wollmer anwesenb. Meift Textilarbeiterinnen, die schon der gewerkschaftlichen ich lagen und Anbeften überhaupt jebes plakat erregte durch seine weitfremben Ansichten über die Stellung des Drganisation angehören. Jest sollen die Frauen auch politisch ausschließe, bas oder das noch einen anderen In­Arbeiters in einer mobernen Fabrit oft das Kopfschütteln der Bu organisiert werden. Zum Teil find sie schon als Hörerinnen" den alt habe, als ihn§ 9 aufführe. Nach der Auffassung des Senats hörer. Als davon die Rede war, daß die an sich schon schwere politischen Vereinen angeschlossen; doch da ihnen als nicht ordent- verliert ein Plakat, das dem Gewerbedient, seinen rein Arbeit durch Ueberarbeit noch besonders schtver werde, sagte der liche Mitglieber eine eigentliche Betätigung und eine Vertretung im geschäftlichen Charakter im Sinne des§ 9, wenn damit ein Hinweis Vorsitzende:" Ja, warum drängen fich denn die Beute Borstand nicht möglich ist bank dem rückständigen österreichischen auf politische oder sozialpolitische Ereignisse usw. verbunden ist, und wird zu solcher Arbeit, die ihnen zu schwer ist, sie haben Bereinsgefeg, fo follen jetzt lose Frauenorganisationen gegründet urteil, so wurde ausgeführt, deutlich ersehen, daß das Landgericht so ein unerlaubtes Plafat. Borliegend lasse das landgerichtliche doch nicht nötig, fich in Betriebe hineinzu werden. brängen, deren Anforderungen sie nicht gee wachsen sind." Genoffin Bopp erstattete beim Landesparteitag das Referat die Ankündigung nicht für rein gewerblich erachtet habe. Als ein 3euge fagte, er habe in einem und es fnüpfte fich eine lebhafte Debatte daran. Zum Schlusse am Ein Rechtsirrtum sei nicht darin zu finden. Die Verurteilung wegen gleichartigen Betrieb in Westfalen bei erheblich leichterer Arbeit eine Resolution zur Annahme, die den Genossen in allen Orten, wo Uebertretung des§ 9 fei gerechtfertigt. 3 Mart täglich verdient, wandte der Borsigende ein: Und dann dies möglich ist, empfiehlt, politische Frauenorganis Wann wird nun die Eisenbahndirektion wegen ihrer Plakate an find Sie noch nicht zufrieden, wenn Sie hier 1,20 Mart mehr verfationen im Ginbernehmen mit der Landesvertretung zu gründen. geklagt worden? dienen? Das sollen Hungerlöhne sein? Warum sind Sie benn Nachher traten die Genoffinnen zu einer eigenen Beratung zu nicht in Westfalen   geblieben?" Als der Fall erörtert wurde, daß fammen, um die Detailfragen zu befprechen. Im Anschluß an den im Trockenraum vor 7 1hr in völliger Dunkelheit gearbeitet wird, Parteitag finden in allen wichtigeren schlesischen Orten Frauen­meinte ein Meister, die Firma verlange ja nicht, daß die Arbeiter versammlungen statt, um die Gründung der politischen Frauen vor 7 Uhr anfangen, das täten die Arbeiter aus freien Stücken. Diese Angabe schien dem Vorsitzenden so überzeugend, daß er be organisation sofort in Angriff zu nehmen.

mertte: Also es war der freie Wille der Arbeiter. Da müssen doch ideale Verhältnisse herrschen, wenn die Arbeiter eine Stunde früher tommen, als verlangt wird. Da fann man doch nicht von cinem Frondienst reben." Solche und ähnliche Bemerkungen, die der Vorsitzende öfter bei der Befragung der Zeugen machte, ver­anlaßten den Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Theodor Liebknecht  , dagegen zu protestieren, daß der Vor­fitende seine persönlichen Ansichten in dieser Weise hervorkehrte. Mehrmals tam es aus solchem Anlaß zu scharfen Auseinander­setzungen zwischen dem Berteidiger und dem Vorsitzenden.

Zahlabende.

Schöneberg  . Freitag, den 16. Oftober, in folgenden Lokalen: Folger, Kyffhäuserstr. 26, Kuschte, Meininger Straße 9, Bandle, Bahnstr. 25, Rethfeldt, Königsweg 42, Snobloch, Sebanftr. 53, Leich, Ebersstr. 14, Gröbfe, Gberöstr. 37, Ede Marstraße. Es wird dringend erfucht, die Bibliothetsbücher von dem früheren Frauen und Mädchen- Bildungsverein in den Zahlabenden ab­zugeben.

Lefeabende.

Gingegangene Druckfchriften. " Kosmos", Handweiser für Naturfreunde. Heft 10 a 30 1. Floericke, Dr. Kurt, Die Säugetiere des deutschen   Waldes. Geh. 1 M., geb. 2 M. Berlag des Stosmos", Gesellschaft der Naturfreunde( Franchsche Berlagshandlung), Stuttgart  .

alten

Technisches Magazin. Heft 1. Herausgegeben von M. H. Blande. Sabri. 12 Seite. Einzelb. 1 M., pro Jahr 10 M.- Verlag: Technisches Magazin", Berlin  , Alte Jakobstr. 23/24. Berlin   W. 10. Schloss. Novellen von Peter Baam. Berlag: P. Caffirer, Geschäftsbericht für das 9. Geschäftsjahr 1907/08 der Konfum- Genossen­schaft Berlin   u. Umg  . 12 Seiten. Selbstverlag.

Jefus, Dichtung und Wahrheit. Roman von D. Linke. 3 M. Berlag C. Dunder, Berlin   W. 95.

Die politische Bedeutung des Verhältniswahlsystems von E. Cahn. Verlag der Hilfe", Berlin- Schöneberg. Kießlings Berliner   Bortehr. Winter 1998/09 40 Pf. Großer beerenstr. 20.

Nachdem sechs 8eugen ihre Aussagen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse bei Gebauer gemacht hatten, äußerten sich 6. Kreis. 7. Abteilung: Freitag, den 16. Oftober, bei Lamprecht, Taschenplan von Berlin  . 30 Pf. Verlag 2. Siegling, Berlin   SW., Sticin

Buttligstr. 10. Aufnahme neuer Mitglieder.

Gerichts- Zeitung.

awei Sachverständige darüber, ob die Löhne als besonders niedrig anzusehen sind oder nicht. Der erste Sachverständige. Velvet fabrikant Mertet bezeichnete die bei Gebauer bc­zahlten Löhne als angemessen. Der zweite Sachverständige Hübsch, Vorsitzender des Tertilarbeiterverbandes meinte, die Löhne seien im Vergleich mit den in ähnlichen Betrieben ge­Wenn der Polizeikommissar schwört... zahlten ungenügenb, ja schlecht zu nennen und bas Rohnshste müffe als eiit, gelinde gesagt, unschönes angesehen Dem Bolizeikommiffar Noß von Castrop war von dem Genoffen werben, weil die lleberarbeit, im Gegensatz zu dem sonst allgemein Bergmann Schleichert in einer Bergarbeiterversammlung der Bor Herrschenden Brauch, schlechter bezahlt wird wie die reguläre Arbeit. Iwurf bes Meineibes gemacht worden. Der Sachverhalt ist

Straubes Spezialfarte des Laufes der Ober- Spree, Dahme u. Um­gebung. 75 Bf. Selbstverlag Berlin  , SW. 13.

Die Sozialpolitik der Kantone von P. Pflüger  . 40 C18. Verlag Buchhandlung des schweizerischen Grütlivereins in Zürich  . Der Grütli- Kalender für das Jahr 1908. Sledallion Kantonsrat Robert Seidel  , Zürich  . 17. Jahrgang. 50 Gts. Genossenschaft Grütli­Buchhandlung in Zürich  . Arbeitsgebiete der

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Die Wohnungsfrage von Anna Pavpriz Frauenbewegung von W. Wegner. Geft 2. Geb. 50 Pf. Berlag D. G. Zeubner in Leipzig  .