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wie man den
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Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Feformprojekt. Die Suftigste Blüte in Sem geplanten SfeuerRusland. Die Todesstrafe geheiligte Staatseinrichtung, das war die staats- bufett soll die Tabaksteuerbelastung sein. Hier wird systeEine Staatsaktion. anwaltliche Auffassung, die dem Genossen Barth vom„ Thüringer matisch darauf hingearbeitet, die große Masse derer, die geBudapest, 15. Oftober. Der Handelsminister Kossuth hat die Boltsfreund zu Sonneberg eine Anllage wegen Verächt schröpft werden sollen, mit Blindheit zu schlagen. Man will Einstellung der Tätigkeit des Verbandes der Eisenbahnarbeiter verlichmachung von Staatseinrichtungen bescheerte. Der„ Bollsfreund" nicht, daß die Aeristen der Armen gewahr werden, fügt, weil der Verband sich mehrfach weigerte, Anordnungen des hatte zur Hinrichtung der Grete Beier einen Artikei gebracht, der wie man beabsichtigt, ihren Ruin herbeizuführen; man will ministers nachzukommen, die Durchführung von ministeriellen AnMordende Staatsgewalt" überschrieben war und die nicht, daß diese Aerm ſten ſehen, Todesstrafe scharf bekämpfte. Es hieß u. a. darin: Das Recht auf 500 Millionenraub in Sicherheit bringt. Unzweifelhaft und ordnungen kritisierte und die Unterbreitung einer Liste der VerMord, das die Staatsgewalt im Namen des Rechts sich anmaßt, ist sicher ist hier ein Schweigegebot erlassen, dem sich nicht nur bandsmitglieder verweigerte. der finsterste Rückstand einer barbarischen Zeit. Das ist ja ganz preußischt In der Voruntersuchung versuchte der vernehmende Unter die nach Norderney berufenen, sondern auch die zu den fuchungsrichter eine Majestätsbeleidigung" aus dem Sydowschen Konferenzen hinzugezogenen Abgeordneten Die amerikanischen Brauereiarbeiter hielten jüngst ihren Bet Artikel herauszudestillieren, allerdings ohne Erfolg. unterworfen haben; ebenso auch die von denselben inspirierten bandskongres in New York ab. Der Verband nennt sich„ interAm Montag stand nun gegen den Genossen Barth vor der Parteien und deren Blätter. Diesen Preßtrabanten- Bis- national", das heißt er erstreckt sich über die Vereinigten Staaten Straffammer in Koburg Termin an. Als Verteidiger fungierte mard nannte sie geschmackvoll„ Sauhirten", er mußte sie ja und Kanada . Auf dem letzten Kongreß, der 1906 in Toronto Rechtsanwalt Genosse Landsberg- Mageburg. Nach kurzer Ver- fennen hat man wohl alles mögliche zugetraut, aber ihre( Kanada ) stattfand, wurde die Mitgliederzahl auf 38 000 angegeben. handlung beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 250m. 42 570 Mitglieder. Im Kampf In längeren Ausführungen zerpflückte Genoffe Landsberg die iekige Treibarbeit, die oberen Behntausend" zu entlasten, Seute zählt der Verband umi bessere Arbeitsbedingungen hat nach dem Bericht des staatsanwaltlichen Argumente und beantragte Freisprechung für die eigentlich die Aufbringung dieser 500 Millionen nur vorstandes die Benutzung des„ Labels"( Schußmarlen der Das Gericht gab dem Antrage des Staatsanwalts nicht statt. als ein Trinkgeld zu gelten hätte, hätte die kühnste Phantasie Gewerkschaft) außerordentlich günstig gewirkt. Das„ Label" Es sprach den Genossen Barth frei. Eine Verächtlichmachung nicht vorausgeahnt! Wie ist es möglich, daß auch Reichs- ist das äußere Kennzeichen ant jedem Faß und jeder von Staatseinrichtungen sei in dem Artikel nicht enthalten. Es tagsabgeordnete, Volksvertreter es glauben verantworten zu Flasche, daß das Bier von Mitgliedern des Verbandes hergestellt ist. fei lediglich Kritik geübt und dabei seien allerdings scharfe Worte fönnen, ihren Wählern, dem Volke, Dinge von In den letzten zwei Jahren wurden 89 453 000 Labels" verbraucht, angewendet worden. schwerwiegendster Tragweite zu verheimlichen, wo es sich bei deren Kosten sich auf 14 870 Dollar( etwa 60 000 Mark) beliefen. diesen indirekten Steuern für Hunderttausende Die Labels" werden den Brauereien fostenfrei geliefert. Das Verbandsvermögen betrug vor zwei Jahren 268 329 Dollar um Sein oder Nichtsein handelt! ( etwa 1075 000 Mark), heute ist das Vermögen auf 366 192 Dollar 1470 000 Mark) angewachsen. Die Organisation ist bedenken sich gewöhnlich lange, Nichts mehr und nichts weniger als alles steht für Euch start, und die Unternehmer ehe fie es auf eine Herausforderung antommen nuf dem Spiele! Hier gilt es, Euch mit allen zu Gebote Der Verband gibt unumwunden eine Sympathie für die soziastehenden gesetzlichen Mitteln zur Wehre zu sehen! Die listische Partei zu erkennen. Es heißt in dem Bericht in bezug Tabakarbeiter sind nicht gewillt, ein solches Unheil tatenlos auf die Stellung der Gewerkschaft zur Bolitik:„ Wir wissen, daß es über sich hereinbrechen zu lassen. Sie werden die aus- nur ein Mittel für die Arbeiterschaft gibt, um sich aus der giebigste Gegenwehr anwenden! Darum alle Mann ans unwürdigen und erniedrigenden Lage, in der sie sich zurzeit Werk! Hier gibts fein Säumen! Jeder, der abseits stehen befindet, zu befreien, und dies ist die politische Aktion, der würde, beginge ein Verbrechen an sich selbst, an seiner Familie Klassenkampf. Ohne eine rege Beteiligung auf dem politischen Felde stehen die Gewerkschaften dem organisierten Kapital und dem Ausund seinen Mitmenschen! beutertum machtlos gegenüber und sehen ihrem Untergang entgegen." Es wird dann auf eine Reihe von Gerichtsentscheidungen hingewiesen, die beweisen, wie die Gerichte auch den Kapitalisten gegen die Arbeiterinteressen dienstbar sind. Um nun hier Wandel zu schaffen... ist es absolut notwendig, die Gemeinde, die Staats- und die Nationalverwaltung den Händen der kapitalistischen Klasse zu ent reißen, und dies fanu nur geschehen durch eine Vereinigung der gesamten Arbeiterschaft auf politischem Gebiet in einer Partei, durch Erwählung eigener Repräsentanten und Beamten und durch Schaffung und Ausführung solcher Gesetze, die zur Befreiung der Arbeiter von den Fesseln der Lohnsklaverei führen. Dies fann nur durch die fozialistische Partei geschehen... Der Anschluß an die Partei wird den Mitgliedern der Gewerkschaft warm empfohlen. ( Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.)
Boykott als„ Grober Unfug". Im November und Dezember des borigen Jahres erschienen mehrere Notizen in der Märkischen Boltsstimme" zu Rottbus, die auf einen Boykott aufmerk fam machten, den die organisierte Arbeiterschaft über das Lokal Sanssouci " in Guben verhängt hatte. Die Staatsanwaltschaft nahm sich des Wirtes an, und am 30. Juli 1908 wurde ein amtsrichterlicher Strafbefehl, auf 50 M. Geldstrafe oder 10 Tage Haft lautend, gegen den Genossen August Freudenthal als berantwortlichen Redakteur erlassen. Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch erhoben, doch in der Verhandlung am 10. Oftober wurde der Einspruch verworfen und auf die obige Strafe erkannt, trotzdem der Angeklagte hervorhob, daß an sich durch die Presse kein grober Unfug begangen werden könne.
Wegen Herausgabe beziv. Austragens eines Flugblattes, das bei der Lohnbewegung der Dresdener Bäcker zum Boytott einer Brotfabrik aufforderte, wurden vom Schöffengeritin Dresden die Genossen Bäcker Fichte und fünf Bäckergehilfen zu je 10 M. Geldstrafe verurteilt.
Straffonto der Breffe. Wegen Beleidigung eines nationalen Arbeitervereinlers" wurde Genosse M. Müller von der„ Boltsstimme" zu Chemniz durch das Schöffengericht zu Meerane zu 30 Mart Geldstrafe verurteilt.
Soziales.
Bedeutung der Anstellungsurkunde eines Gemeindebeamten. Der Militäranwärter Bureus war in Brandenburg als
Kollegen und Kolleginnen! Wir verweisen noch einmal auf das in unseren letzten Aufrufen enthaltene und erwarten von Euch eine strikte Befolgung. Dann wird und muß der unsere Eristenz bedrohende Plan der Reichsregierung und seiner Trabanten zu schanden werden!
Alle arbeiterfreundlichen Zeitungen werden um Abdruck gebeten. Die Zentralfommission der Tabakarbeiter Deutschlands . J. A.: Wilh. Boerner, Berlin , Ritterstr. 15 pt. Karl Butry, Stettiner Straße 25 IV. Berlin und Umgegend.
lassen.
Aſſiſtent in der Kalkulatur angestellt worden. Unter anderem war folgendes Attest ausstellen, das sie in der ihr zur Verfügung stehen Letzte Nachrichten und Depefchen.
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eine sechsmonatliche Kündigungsfrist vereinbart. Da erst ein be= stimmtes Formularmuster für Anstellungsurkunden beschafft werden sollte, so erhielt B. eine solche Urkunde nicht. Der Magistrat behielt sich vor, sie ihm später zu überreichen. Es sollte im November 1907 geschehen. Inzwischen erlangte B. die Aussicht auf eine bessere Stellung. Im August wurde ihm eröffnet, daß er in Delitzsch vom 1. Oktober ab die Stelle des Stadtsekretärs eins nehmen können. Bureus ersuchte nun den Magistrat von Branden burg , ihn zum 1. Oktober aus dem städtischen Dienst zu entlassen, d. h. auf die Innehaltung der sechsmonatlichen Kündigungsfrist zu verzichten. Der Magistrat tat es nicht. Gleichwohl blieb B. bom 1. Oktober ab dem Dienst fern.( Delißsch beschäftigte ihn jedoch nicht vom 1. Oktober ab, weil Brandenburg ihn nicht freigegeben hatte.) Der Regierungspräsident nahm B. in eine Dis ziplinarordnungsstrafe von 50 M., weil er einseitig vom Dienst weggeblieben sei und ein amtliches Schreiben nicht angenommen habe. Der Oberpräsident verwarf die Beschwerde Bureus. Das Ober- Verwaltungsgericht gab aber seiner Klage statt und setzte die Disziplinar- Ordnungsstrafe außer Kraft. Begründend wurde aus geführt: Es komme bei der Entscheidung darauf an, ob B. Gez meindebeamter gewesen sei oder nicht. Das Kommunalbeamtengesetz bestimme nun ausdrücklich, daß die Anstellung durch Aushändigung einer Anstellungsurkunde erfolge. Die Eigenschaft eines Gemeindebeamten werde durch die Aushändigung der Urkunde begründet. Alle Beziehungen, die innerhalb des Beamtenrechts als solche lägen, würden dadurch bestimmt, ob eine Anstellungsurkunde ausgehändigt sei. Weil B. eine Anstellungsurkunde nicht crhalten habe und der Vorbehalt, daß er sie später bekomme, als wirkungslos anzusehen sei, so habe er nicht die eigenschaft eines Gemeindebeamten erlangt. Da aber das Disziplinarrecht innerhalb des Beamtenrechts sich bewege, so fönne B. wegen jener Vorfälle nicht disziplinarisch bestraft werden. Inwieweit etwa der abgeschlossene Vertrag zivilrechtliche Wirkung habe, sei vom Standpunkt des Disziplinarrechts nicht zu entscheiden.-
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den Presse an hervorragender Stelle veröffentlicht:
An die Buchdruckerei Rudolf Mosse , Berlin . Wir bestätigen Ihnen auf besonderes Verlangen, daß die in der heutigen Nummer des„ Vorwärts" enthaltene Lokalnotiz, wonach Ihre Firma einen Tarifbruch begangen hat, der Wahrheit nicht entspricht, ebensowenig ist dies der Fall bei dem Inserat des Gauvorstandes des Vereins Berliner Buchdruder und Schriftgießer, wonach Ihre Firma eine Entscheidung des Tarifamtes nicht anerkannt hat. Beide Vergehen liegen seitens Ihrer Firma nicht vor.
Hochachtungsvoll
Georg W. Bürenstein Prinzipal- Vorsitzender
Schliebe
2. H. Giesede Gehilfen- Vorsitzender
Kämpfe zwischen japanischen und chinesischen Truppen. Soul , 15. Oktober. ( Meldung des Reuterschen Bureaus.) Zwischen China und Japan droht eine ernste Berwickelung zu entstehen infolge eines Zusammenstoßes zwischen chinesischen und japanischen Truppen in Kantoo( Nordkorea ). Die hier vorliegenden Meldungen besagen: Die Chinesen eröffneten die Feindseligkeiten durch Beschießung einer von japanischen Soldaten besetzten Polizeistation. Das Gefecht dauerte mehrere Stunden. Die Zahl der Getöteten und Verwundeten ist unbekannt. Das japanische Auswärtige Amt erhob Vorstellungen in Peking , und wofern nicht unverzüglich Genugtuung gegeben wird, werden japanische Truppen wahrschein. lich die Grenze überschreiten."
30-60 Proz. Lohnherabsehung.
Wir haben bereits am Mittwoch folgende sachliche Darstellung des Falles seitens des Gauvorstandes der Buchdrucker gebracht: Die Stereotypeure haben, nachdem ihnen die Firma Mosse am legten Sonnabend den seit etwa zwei Jahren bestehenden Vertrag gekündigt, und die vom Tarifamt festgesetzten Arbeits- Mannheim, 15. Oftober.( B. H. ) Heute legten die Arbeiter des zeiten für ein neues Arbeitsverhältnis noch nicht vorlegen konnte, Strebelschen Werte fast vollständig die Arbeit nieder. Von ebenfalls ihre Kündigung eingereicht, weil sie in der Annahme 700 Arbeitern batten gestern in einer Fabrikversammlung 504 ab. sich befunden hatten, es sei die Maßnahme der Firma ein Tarif- 700 Arbeitern hatten gestern in einer Fabrikversammlung 504 abs Es handelt sich um den bruch, den sie als tariftreue Gehilfen nur durch die Kündigung gestimmt, davon 480 für den Streit. beantworten konnten, und zumal die Firma den Vertrauens. Kampf gegen einen neuen Tarif, der bei den Affordlöhnen Reduktionen leuten gegenüber äußerte, sie wolle weniger durch sie belästigt um 30 bis 60 Proz. bringt.
werden.
Der Gauborstand fügt hinzu, er hätte von der Firma, che fie weitere Schritte unternahm, erwartet, daß sie mehr nach den Beftimmungen des Organisationsvertrages gehandelt hätte, die dahin gehen, daß bei Massenkündigungen die Tarifinstanzen in erster Reihe zu hören sind.
Temperamentvolle Parlamentarier!
Gehaltsaufbefferung der Lehrer.
Prag , 15. Oktober. ( W. Z. B.) In der heutigen Sihung des Landtages seßten die Deutschen die Obstruktion fort. Es tam zu großen Lärmszenen und zuweilen hatte es den Anschein, als ob ca Die Firma Mosse , welche unsere erste Notiz durch ihre zu Tätlichkeiten kommen würde. Der Oberstlandmarschall mußte die Redaktion abdrucken ließ, übergibt derselben vielleicht auch noch Sitzung unterbrechen. Der Lärm ließ jedoch nicht nach, die Abnachträglich die ihr seit Mittwoch bekannte zweite Darstellung im geordneten beschimpften und stießen einander; einigen wurden die Bom Recht der Züchtigung durch den Innungsmeister. gewerkschaftlichen Teil des„ Vorwärts" zum Abdruck! Kleider zerrissen, andere trugen Krahwunden im Gesicht davon. Eine prinzipielle Entscheidung von allgemeinem Interesse wurde Noch einmal Misstände in den Brauereien. In dem in Der Oberstlandmarschall erschien nur wieder, um die Sigung zu soeben vom Straffenat des Oberlandesgerichts Dresden gefällt. Nr. 242 befindlichen Bericht über Mißstände in den Brauereien" schließen. Der Bäckerlehrling Wiedemann, 16 Jahre alt, beim Bäckermeister ist im letzten Absatz die Rede von einer Klage gegen die Spandauer Müller in Mittelbach b. Chemnis beschäftigt, hatte Differenzen Bergbrauerei. Es ist dies ein Irrtum. Es muß folgendermaßen mit dem Lehrer Blinz an der Fortbildungsschule der Bäckerinnung heißen: Daß in der Spandauer Bergbrauerei die Wasch- und Umgehabt. Seitens seines Vaters erhielt er darauf die Anweisung, fleideräume während der zweijährigen Dauer des Tarifes nicht Elberfeld , 15. Oftober.( B. H. ) Wie die hier erscheinende den Lehrer nicht mehr zu grüßen. Als er nun eines Tages im geändert sind, sei nur nebenbei bemerkt, da diese Angelegenheit" N. Weftd. Lehrerztg." aus bester Quelle vernimmt, wird das neue März d. J. auf der Straße an dem Lehrer vorübergegangen war, bem Einigungsamt übergeben ist. Mit der Klage des Schloffers Lehrerbesoldungsgesetz ein Grundgehalt von 1350 M. für die geohne den Hut zu ziehen, wurde er am anderen Tage in die Schule vor dem ordentlichen Gericht ist die Deutsche Bierbrauerei famte Monarchie vorschlagen. In Städten mit über 100 000 Ginbestellt. Der Lehrer hielt dem Jungen im Beisein des Innungs Bichelsdorf gemeint. wohnern kann das Grundgehalt die Höhe von 1800 M. erreichen. obermeisters Schmidt das Unpassende seines Benehmens vor und Die Alterszulagen sollen mit je 200 M. normiert werden. Schmidt ersuchte ihn, den Lehrer in Zukunft zu grüßen. Trotzdem verabschiedete sich der Lehrling beim Verlassen des Zimmers nicht Ein Minister, der die Kritik fürchtet! und wollte ohne Gruß hinaus; Schmidt rief ihn zurück und gab ihm Budapest , 15. Oktober. ( W. T. B.) Der Handelsministee den Befehl, sich erst zu verabschieden, ehe er das Zimmer verlasse. droht in Köln . An dem dortigen Neubau des OberlandesgerichtsDoch auch diesmal reagierte per Zehrling nicht und wollte die gebäudes haben 200 Maurer und Hilfsarbeiter die Arbeit nieder: Kossuth hat die Einstellung der Tätigkeit des Verbandes der gelegt, weil 17 Kollegen sofort entlassen worden waren, Herren ohne Gruß zurücklaffen. Der Junungsobermeister ergrimmte darob so sehr, daß er dem Widerspenstigen zwei schallende nur aus dem Grunde, weil sie ohne vorherige Anfrage an der Be- Eisenbahnarbeiter verfügt, weil der Verband sich mehrfach weigerte, Ohrfeigen gab. Der Vater stellte Strafantrag gegen Schmidt und erdigung eines an dem Bau tödlich verunglüdten Anordnungen des Ministers nachzukommen, die Durchführung von wendete sich, als das Schöffengericht den Angeklagten freisprach, Maurers teilgenommen haben. Die Arbeiter hielten mit Recht ministeriellen Anordnungen kritisierte und die Unterbreitung einer mit einer Berufung ans Landgericht. Hier erzielte er eine Ber - die Beteiligung an dem Begräbnis des sozusagen unter ihren Augen Liste der Verbandsmitglieder verweigerte. urteilung wegen einfacher Körperverlegung. Das Gericht führte 3 Tode gekommenen Arbeitskameraden für selbstverständ= Bei den gepflogenen Verhandlungen forderten die Unteraus, daß ein Züchtigungsrecht nach§ 1631 B. G.-B. und§ 127a nehmervertreter, daß die Ausständigen zunächst bedingungs. der Gewerbeordnung nur dem Vater oder Lehrer zustehe. Gegen 103 die Arbeit aufnehmen sollten; erst dann wolle man das Gedieses Urteil legte Schmidt Revision ein, bezog sich auf ein Gutwerbegreicht entscheiden lassen, ob die Entlassenen wieder einzustellen, oder ob sie mit Recht entlassen seien.
achten der Gewerbekammer Chemnitz( der Obermeister hat auf Zucht und Ordnung der Lehrlinge als Vertreter des Lehrherrn auch außerhalb der Arbeitsstätte zu sorgen) und erklärte, daß in diesem Falle eine sofortige Büchtigung am Blaze gewesen sei. Die Revision wurde verworfen. Der Vater habe allein das Recht der Büchtigung gehabt; dem Sohne sei von ihm verboten worden, den Lehrer zu grüßen. Dies Verbot habe der Lehrling befolgt und sei deshalb vom Innungsobermeister ohne das Einverständnis des Vaters geohrfeigt worden. Außerdem sei eine Büchtigung von Fort bildungsschülern nach den Ausführungen zum sächsischen Volksschulgesez berboten.
Gewerkschaftliches.
lich.
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Deutfches Reich. Eine Bauarbeiteraussperrung
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Schwere Sühne für einen Diebstahl. Dessau , 15. Oktober. ( W. T. B.) In dem Prozeß wegen des Einbruchdiebstahls in die anhaltische Landeshauptkasse verurteilte die dritte Strafkammer des hiesigen Landgerichts den früheren Eine Versammlung der beteiligten Arbeiter hat die Forderung Restaurateur Otto Wilte- Berlin zu 8 Jahren Zuchthaus, der Unternehmer abgelehnt. Die Sperre über das Kölner 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht, Frau Justizgebäude bezw. die Firma Riphahn u. Hegel bleibt be- Nishan- Berlin wegen Hehlerei zu 1½ Jahren Gefängnis, Frau Wille Berlin und Fräulein Kuß- Berlin wegen Die Unternehmer erklärten, daß der Arbeitgeberber- ehlerei zu je 8 Monaten Gefängnis. band, wenn ihr Vorschlag abgelehnt würde, eine allgemeine Aussperrung der Bauarbeiterschaft von Köln hinaus für unvermeidlich erachte. Ein frivolerer und Umgegend und wahrscheinlich noch darüber Att von Unternehmerterrorismus wäre allerdings noch nicht das gewesen.
stehen.
Im Streit erschossen.
Bädermeister Stummer im Streit feinen Schwiegervater, den München , 15. Oktober. ( B. H. ) In Neu- Oetting erschos der Kaufmann Steinhauser, der zu ihm zum Besuch gekommen war.
Im Nebel abgestürzt.
Die Tapezierer in Köln haben über die Möbelfabrik von An die gesamte Tabakarbeiterschaft Deutschlands ! Christian Meyer die Sperre verhängt, nachdem Herr Meher Ehingen, 15. Oftober.( B. H. ) Das Ehepaar Kaufmann Doll eine Anzahl Kollegen wegen Zugehörigkeit zur Orga in Munderkingen verirrte sich abends im Nebel und fiel bei Bart Alle offiziellen und offiziösen Blätter, sowie die aus der nisation entlassen hat. Eine Verhandlung vor dem Ginigungs- ftein von einer Anhöhe einen steilen Abhang hinab. Der Mann lam Regierungskrippe gespeisten und auch die freiwillig offiziöfen, amt des Gewerbegerichts lehnt der Herr ab. Interessant ist, daß morgens mit gebrochenem Schulterblatt hierher, ohne den Ort be nicht aus Regierungsmitteln unterhaltenen Blätter machen der unternehmerliche Terrorist Stadtverordneter der zeichnen zu können, an dem sich seine Frau befand. Diese wurde später tot an der Unglücksstelle gefunden. feit geraumer Zeit Stimmung für das Sydowsche Finanz- arbeiterfreundlichen" Zentrumspartei ist. Verantw. Redakteur: Hans Weber, Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr.u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl.