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die Sache an das Berufungsgericht zurüd. Bei der erneuten Ver. Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über handlung wurde von den Verteidigern des Angeklagten ausgeführt: In der brennenden Strohmiete. den Großhandel in den Zentral- Marktballen. Marktlage: Fleisch: Ga tönne dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte genealogisch zur Führung des Adelstiters berechtigt sei. Es komme aur darauf an, der sich am Donnerstag heimlich aus der Garnison entfernt hatte, gebend, sonst unverändert. Auf schreckliche Weise ist ein Deserteur des 3. Ulanenregiments, Bufuhr stark, Geschäft lebhaft, Breise für Kalb- und Schweinefleisch nach­Wild: Zufuhr genügend, Geschäft lebhaft, daß er sich selbst, einschließlich der Besitzeit seiner unmittelbaren in die Hände der Behörden geraten. Am Sonnabendabend ging Preise befriedigend Fische: Zufuhr mäßig, Geschäft ruhig, Breise wenig Preise gut. Geflügel: Zufuhr genügend, Geschäft etwas lebhafter, Vorfahren, des Adelsprädikat von" ruhig 44 Jahre hindurch be- eine Srohmiete in der Nähe des Dorfes Demnis zwischen verändert. dient hat. Denn in diesem Falle habe er nach dem Allgemeinen Fürstenwalde und Hangelsberg in Flammen auf. Die aus dem Gemüse, Obst und Südfrügte: Bufuhr genügend, Geschäft Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. Landrecht die Vermutung für die Rechtmäßigkeit des Adelsgebrauchs Dorfe zu Hilfe eilenden Leute fanden unmittelbar neben der Brand - ruhig, Preise wenig verändert. für sich. Das Berufungsgericht tam bei erneuter Prüfung der stelle einen Soldaten, den Ulan Henschel von der 5. Eskadron Sache wiederum zur Verwerfung der eingelegten Berufung. Aus des 3. Ulanenregiments mit schweren Brandwunden am Kopfe, Hals, der Beweisaufnahme hat die Straftammer die Ueberzeugung ge- Schulter und rechten Seite. Wie der Unglückliche, der bei voller schöpft, daß der Angeklagte und seine unmittelbaren Vorfahren Besinnung war, angab, habe er sich heimlich aus der Garnison ent­tatsächlich zusammengerechnet mindestens 44 Jahre long bis zu fernt, weil er wegen Fehler, die er gemacht habe, von seinem Vor­dem Augenblicke der Verwarnung des Angeklagten durch die Polizei gesezten getadelt worden sei. Er hätte in der Miete übernachten ohne Widerspruch des Staates das Adelsprädikat geführt haben wollen und sich eine Zigarette angezündet. Hierbei sei das Stroh und daß dies auch unter Umständen geschehen ist, die dem Staate in Brand geraten. H. hat sich vor dem Flammentode dadurch zu an sich die Möglichkeit eines Anerkenntnisses oder der Versagung retten vermocht, daß er sich von seiner Lagerstelle herabwälzte, doch eines solchen boten. Fünf überflüssige Instanzen wegen dreier gleichgültiger Buch bereits erlitten hatte, nicht aus der Nähe des Feuers zu entfernen. vermochte er sich infolge der schweren Verlegungen, die er ftaben! Der Verwundete wurde nach dem Garnisonlazarett in Fürstenwalde übergeführt. Die Strohmiete wurde durch den Brand vollständig ver­nichtet.

Einen Staatsanwalt wegen Majestätsbeleidigung denunziert hatte der Rechtskonsulent Jakob Holzmann in Aachen . Eine auf drei Wochen lautende Verurteilung wegen Urkunden­fälschung war gegen Holzmann rechtskräftig geworden. Er er­suchte den Staatsanwalt Weißärmel in Aachen , jetzt Landrichter in Berlin , um Etrafaufschub, da er ein Gnadengesuch eingereicht habe. Das Ersuchen wurde abgelehnt. Darauf erstattete Holz­mann die Anzeige, der Staatsanwalt habe bei der Ueberreichung eines auf die Sache bezüglichen Schriftstückes dieses erregt auf den Boden geschleudert und dabei eine grobe Majestätsbeleidigung aus­gestoßen. Das gegen den Staatsanwalt angestellte Ermittelungs­verfahren wurde bald eingestellt und nunmehr gegen Holzmann das Verfahren eingeleitet. Er stand jetzt vor der Strafkammer unter der Anklage, den Staatsanwalt wissentlich falsch der Frei­heitsberaubung, der Verlegung der Amtspflicht und der Majestäts­beleidigung beschuldigt zu haben. Der Staatsanwalt bestritt die ihm in den Mund gelegte Aeußerung eidlich auf das entschiedenste; ein Referendar, der bei dem Vorfall zugegen war, sagte im selben Sinne aus. Darauf wurde Holzmann zu zwei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt.

Wieviele ungerechte Verurteilungen von Nicht- Staatsanwälten wegen Majestätsbeleidigung und anderer Vergehen wären unter­blieben, wenn man stets den Denunzierten als Zeugen gehört und den Denunzianten angeklagt hätte?

Vermischtes.

Unter dem Berdacht des Mordes

fit der bekannte Radrennfahrer Breuer verhaftet worden. Brener wird beschuldigt, den Mühlenbefizer Mathouet in St. Vith erschossen zu haben. Die Ermittelungen ergaben, daß Breuer mit Mathouet, der für einen Millionär galt, schon länger bekannt war. Der Renn fahrer, dessen ausschweifendes Leben Unsummen verschlang, war in den letzten Wochen wieder einmal in Verlegenheit. Zu Freunden äußerte er, daß er ihr, wie auch früher schon, durch eine Reise ab­helfen werde. Angeblich wollte er nach Köln fahren. Am Dienstag reiste er ab und am nächsten Tage traf er in St. Vith ein. Mit Mathouet hatte er telegraphisch ein Stelldichein außerhalb des Ortes bereinbart. Feldarbeiter, die sich in der Nähe des Treffpunktes be­fanden, hörten einen Schuß fallen und fahen Mathouet zusammen­brechen. Sie eilten hinzu und nahmen Breuer, der entfliehen wollte, fest. Der Verhaftete wurde in Gerolstein der Polizei über­geben. Er erklärt, wie gesagt, daß der Mühlenbefizer selbst die Waffe gegen fich gerichtet habe. Jedenfalls ist der reiche Mann das Opfers eines Erpressers geworden.

Die Waldbrände

bei Presque Isle ( N.-A.) erstreckten sich über eine Fläche von hundert Duadratmeilen und zerstörten fünf Dörfer. Man be­fürchtet, daß mehr als fünfzig Personen umgefommen sind. Die Gewalt des Feuers ist jetzt gebrochen, aber Hunderte von Flüchtlingen haben aus und hof verloren und be­finden sich in bemitleidensiverter Lage.

Für die Materialmappe des Reichsverbandes.

Der erst vor furzem von Hildesheim nach Delsnig i. V. verzogene Direttor der Aktiengesellschaft kalt und Ziegel­werte in Delsnig, Adolf Kämpfe, wurde am Sonnabend­abend, als er von einer Geschäftsreise nach Delsnig zurückkehrte, auf dem Bahnhof verhaftet. Während seiner Abwesenheit hatte der Das Resultat der Aufsichtsrat eine Kassenrevision vorgenonunen. selben war ein Manto von mehreren tausend Mart. Der verhaftete Direktor legte ein Geständnis ab.

Briefkaften der Redaktion.

Die juriftische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, sweiter Bof, dritter Eingang, vier Treppen, 95 Fabritabl wochensäglich abende bon 7 bis 9% Rbr statt. Geöffnet 7 Uhr Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ift ein Buchhabe und eine Zahl als Wierkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Briefkasten können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Svrechhunde vor.

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Witterungsübersicht vom 19. Oftober 1908, moraens 8 hr.

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3 wolfig

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5 wolfig

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771 NND 4 bedeckt 1

Wetterprognose für Dienstag, den 20. Oftober 1908. Trocken und meist heiter bei ziemlich rauben östlichen Winden, achts Frost, auch am Tage nur geringe Erwärmung. Berliner Betterbureas

Wafferstands- Nachrichten

ber Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau.

Bafferstand

Memel, Tilfit

Bregel, Justerburg Weichsel, Thorn Dder, Ratibor

Strossen Frankfurt

Barthe, Schrimm Landsberg Reze, Bordamm E15e, Leitmeri

Dresden Barby Magdeburg

Rathenow³)

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18.10. 17. 10.

Bafferstand

18.10. 17.10.

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Saale , Grochlik

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Spree, Spremberg )

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Minden

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Rhein, Marimiliansau

Kaub

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Redar, Heilbronn

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105

Mosel, Trier

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2. G. 40. Von der Waisenverwaltung erhalten die Pflegeeltern in der Regel folgendes Softgeld für Kinder: im ersten Lebensjahr täglich 70 Bi. ( für genelende Säuglinge 1 M.), im zweiten Lebensjahr 50 Pf., vom 3.- 6. Lebensjahr 40 Bf., im 7.- 14. Lebensjahr für Knaben 40 Pf., für Mädchen 30 Pf. Die Jahrestleidung wird von der Waifenverwaltung an die Pflegeeltern geschickt. 2. St. 11. Nein, das wäre Beihilfe zum nar Mariannen- Straße 2. Betrug. G. 150. 1. Die Abfindung wäre unzulässig. 2. Um dem von Ihnen nicht gezeugten Kinde Ihrer Frau Ihren Namen zu geben, müßte die Mutter des Kindes, der Vormund desselben und Sie selbst eine dahin gerichtete Erklärung bei dem Standesbeamten, dem Amtsgericht oder einem Notar oder Gericht abgeben. Werden die Erklärungen vor einem Rotar oder Gericht abgegeben, so würden die Urkunden dem Standes. beamten mit dem Antrage einzusenden sein, die Umschreibung des Namens vorzunehmen. Zuständig ist der Standesbeamte, bei dem die Geburt des Kindes eingetragen ist. 5. B. 200. Ja, Sie tönuten ein Sperrverbot und die Herausgabe des Geldes erwirten, müßten aber schnell handeln. 21. B. 12. 1. Zivilrechtlich hastbar wäre das Mädchen und deren Eltern. Eine Strafbarkeit liegt nicht vor. 2. Nein. 2. S. 23. Nicht bekannt. 2. K. 28. 1. Schriftliche Form würde genügen. Auch bei Einhaltung Bei Zirlemont in Holland stießen heute vormittag zwei der gerichtlichen oder notariellen Form wäre der Vertrag ungültig, wenn er zum Schein oder zur Benachteiligung der Gläubiger erfolgt. 2. Die Züge zusammen, wobei zwei Personen getötet und fünf- Bestellung eines Pflegers und gerichtliche Form wäre erforderlich. Im L. G. Müller, Bogelzüchterei, Friedrichstr. 203, Ede Schüßenstr. zehn zum Teil Lebensgefährlich verwundet wurden. übrigen gilt auch hier das zu 1 gesagte. 3. Etwa 10 M.

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