2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 56.
Sonnabend, den 7. März 1891.
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8. Jahrg.
Lokales. Der Ruhm der französischen, belgischen und spanischen Verbandes unter Anklage gestellt werden könne, da die MitgliedPolizeien, von denen jede überzeugt war, Badlewski, der den schaft Berlin nur ein Zweigverein sei, und eine eintlagbare Einbürgerliches" Sanssouci. Im hohen Norden der russischen Spizelgeneral Silberstoff niederschoß, erwischt zu haben, Forderung, wie im Statut ausdrücklich festgesetzt ist, durch Einbürgerliches" Sanssouci. Im hohen Norden der Stadt, an der Brenzlauer Allee, unweit der Weichbildgrenze, erwährend er sich längst in Sicherheit befand, hat auch die Verweigerung der Auszahlung der Unterstützung nicht entstehen hebt sich ein stattlicher Gebäudekomplex, deffen kommunaler Baustil Friedrichshagener Polizei nicht schlafen lassen. Auch sie könne, dies seize aber§ 7 des Versicherungsgesezes voraus. glaubte vorgestern Padlewski gefangen zu haben und irrte Ferner feien, wenn der Herr Staatsanwalt mit seiner Meinung auf den ersten Blick die charitäre Bestimmung verräth. Es ist sich. Die Blätter berichten darüber: im Recht sei, die Vorstandsmitglieder„ Agenten" der Verdies die neu erbaute städtische Siechenanstalt und das Friedrich- Als kürzlich ein Herr H. einen Ausflug nach Friedrichshagen sicherungsgesellschaft. Wilhelms- Hospital, das„ bürgerliche" Sanssouci, welches den unternommen hatte, fiel ihm dort ein Russe, Namens Friska auf, Ihre Bezahlung aber ist eine so minimale, daß sie selbst nicht altersschwachen franken Mitbürger die Stadt Berlin " hier, dem welchen er mit völliger Sicherheit für den gesuchten Badlewsti nur keinen Vortheil, sondern eher noch Schaden hatten. Geräusche der Stadt entrückt, errichtet hat. Im Vergleich zu hielt. Darauf bezügliche Mittheilungen ließ er an die Polizei- Drittens endlich fönnen dem juristischen Sinne nach die als ihrem Nachbar, dem städtischen Obdach, ist diese Anstalt beinahe Behörde gelangen, und diese verständigte schließlich den Amts- Partei betheiligten Personen nie als Richter über die Zahlung prunkvoll zu nennen. Soll sie doch auch dem altersschwachen vorsteher von Friedrichshagen . Am Dienstag wurde daraufhin der Versicherungssumme"( hier die Unterstützung) auftreten. Die franken Mitbürger" als Zufluchtstätte dienen, während die Nach die Verhaftung des im Kaiserhof zu Friedrichshagen wohnenden Generalversammlung des Vereins sei aber Partei, baranſtalt nur eine Zufluchtſtätte für„ Obdachlose" ist. Und in Friska vorgenommen, welcher zunächst in das Gerichtsgefängniß und entscheide endgiltig über die Zahlung der Unterſtüßungen. der That, wer sich den freundlichen stattlichen Bau, die zu Köpenick übergeführt, doch bereits am Tage darauf wieder ent- Es fehlen somit alle Momente, die der§7 fordere, und beantrage geräumigen, luftreichen Hofräume die Schmuck und lassen wurde, da er sich über seine Person sowohl, als auch über er Freisprechung. Gartenanlagenbetrachtet, den überkommt gewiß ein Der Gerichtshof erkannte nach längerer Berathung auf wonniges Gefühl und der Gedanke, daß hier für die feinen Aufenthalt zur Zeit der That ausweisen konnte. Höchst der Gedanke, daß hier für die merkwürdig erscheint es, daß überhaupt die Festnahme vorge- Freisprechung. In der Begründung des Urtheils wurde altersschwachen franken Mitbürger", den unglücklichen Opfern des schrecklichen Kampfes ums Dasein auf dem Schlacht- nommen wurde, da Friska nicht die geringste Aehn angeführt, daß die Angeklagten als Vorsitzende, Kassirer, SchriftSchade, daß der volle Name führer lichkeit mit Padlewski besitzt." Beisitzer nicht als Vertreter resp. felde der Arbeit, in bester Weise gesorgt ist. Doch ach, die des Herrn H. nicht mitgetheilt ist. Ein so tüchtiger Privat Agenten einer Versicherungsgesellschaft anglänzende Schale birgt leider einen sehr bitteren Kern. Natur- polizist sollte doch billig bekannt werden. zusehen seien, also die Kriterien der§ 360, Abs. 9 fehlen. Eine Verpflichtung, an welcher den Betheiligten( Versicherten") gemäß ist das Dasein der unglücklichen Hospitaliten an sich ein höchst trauervolles und freudenarmes. Sind es doch, wie schon Der ehemalige Rendaut der St. Georgen- Kirchenkaffe, ein zivilrechtlicher Anspruch zustehe, könne in den Leistungen des bemerkt, bedauernswerthe Opfer der Arbeit, behaftet mit allen Arendt, welcher am 24. April v. J. mit einer Zuchthausstrafe von Vereins nicht gesehen werden, und auch die Anrufung der Generalmöglichen förperlichen Gebrechen, befinden sich doch unter ihnen 6 Jahren( wegen Unterschlagung von etwa 90 000 M.) belegt versammlung habe die Folgen, die das Versicherungsgesetz für die Sieche, die schon 6, 8, 10 Jahre lang an das Bett gefesselt sind, worden ist, wird sich, wie die Berl. 3tg." mittheilt, in nächster Gesellschaften vorschreibt, nicht. ohne Hoffnung, dasselbe je wieder gesund zu verlassen, hilflos Beit noch einmal vor Gericht zu verantworten haben. In einer wie ein neugeborenes Kind, auf die Wartung durch Andere an- Nachtragsanklage werden ihm nicht nur zahlreiche Fälschungen gewiesen. Und ist auch der Körper dieser Aermsten der Armen von Unterschriften, die von dem jezigen Kirchenrendanten Herrn gebrochen, der Geist ist es nicht, und mit flarem Bewußtsein Schult entdeckt worden sind, sondern auch noch weitere bedeutende übersehen sie ihre jammervolle Lage, gehen sie einer hoff- Unterschlagungen vorgeworfen. Es hat jich nämlich bei der Renungslosen Zukunft entgegen. Das Loos dieser Armen nach vision herausgestellt, daß Arendt in der letzten Zeit seiner AmtsMöglichkeit erträglich zu machen, müßte nun doch wohl führung viele größere Summen überhaupt nicht mehr gebucht die Hauptaufgabe einer solchen Anstalt sein. Und doch hat. Die dadurch entstandenen Ausfälle der Jahre 1889/90 sollen ist das Loos der Hospitaliten dieser Anstalt wenig beneidenswerth, fich nicht, wie man bisher annahm, auf 80 000 m., sondern vieldafür spricht die Thatsache, daß seit dem Bestehen der jetzigen mehr auf etwa 101 000 m. belaufen. Anstalt, in etwa 11/2 bis 2 Jahren, bereits zwei Selbstmorde
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und drei Selbstmordversuche von Hospitaliten zu verzeichnen Vom Monat März und namentlich von der Witterung find, dafür sprechen die vielfachen Klagen über dort herrschende desselben handeln viele landwirthschaftliche Sprichwörter, weil Bustände, die uns zu Ohren gekommen und die vielfach un glaub- vom Märzivetter allerdings viel abhängt. Im März wünscht der lich und mit dem Sinne der Widmung: Dem altersschwachen Landmann Trockenheit: Märzenstaub bringt Gras und Laub." franken Mitbürger" unvereinbar sind. Von einer Spezialisirung Das Lösegeld für einen König ist für einen Scheffel Märzenstaub der uns übermittelten, und, wie uns versichert worden ist, der zu wenig." Märzenwind, Aprillenregen, verheißen im Mai Wahrheit durchaus entsprechenden Klagen sehen wir vorerst ab, großen Segen." Der Bauer sieht es nicht gern, wenn es schon die Klagen sich bewegen. Möge dann die liberale Stadtverwaltung gelehrt hat, daß es doch noch nicht so bleibt:" Der März hält eine gründliche Untersuchung einleiten, um berechtigten Klagen den Pflug beim Sterz, der April hält ihn wieder still."" Mückenwirkungsvoll zu begegnen. Möge sie um so mehr dazu veranlaßt werden, als von jezt ab die öffentliche Meinung sich mit der Verwaltung dieser Anstalt mehr als bisher zu beschäftigen haben wird; einer Verwaltung, die eine allzu schneidige zu sein scheint,
und
Die gesammten Rosten, welche auf eine nicht unbedeutende Höhe angeschwollen sind, werden der Staatskasse zur Last gelegt.
Boziale Uebersicht.
Sammlung für die ausgesperrten deutschen Arbeiter. Sammelbons werden in folgenden Zahlstellen ausgegeben:
C.
Kuhlmey, Rosenstr. 30, part. N. Abraham, Straßburgerstr. 5. Butry, Stralsunderstr. 15, 2 Tr. Gleinert, Müllerstr. 174, im Reller, Gnadt, Brunnenstr. 38, Hof part.
bir wollen nur im Allgemeinen die Gebiete andeuten, auf welchen jetzt zu warm und frühlingsartig, iſt, weil ihm die Gefahrung Safenclever, Chauffeff. 49/50, Laden.
spielen im März bedeutet Schaffterben." Jetzt soll der Landmann schon fleißig sein im Felde und auf der Wiese: Maulwurfshaufen im März zerstreut, Iohnt sich gar wohl zur Erndtezeit." Das Waffer, das nach Mariä Verkündigung( 25.) auf der Saat
Gartenstr. 171. im Keller. Lehmann, Brunnenftr. 83, Laden. Nürnberg , Schönhauser Allee 28, Hof par Schmidt, Tresckowstr. 24, Laden. Thierbach, Schwedterstr. 44, part. NO.
die in den unglücklichen Hospitaliten Armenhäusler" sieht, gegen steht, thut ihr weh."" Wird im März dein Klee mit Lücken im Gumpel, Barnimstr. 42, Laden.
beren Autorität selbst nicht die Autorität des Arztes zuweilen Felde gesehen, so laß sie nicht bleiben, du mußt sie mit Hafer aufzukommen vermag, und deren Schneidigkeit sich naturgemäß besäen." Solcher Sprichwörter, die alle auf den März Bezug auf das Haus und Wärterpersonal ausdehnt. Die unter dem haben, giebt es noch viele, dieselben sind nicht etwa dem unsinnigen Drucke der Verhältnisse lebenden Hospitaliten sind naturgemäß 100 jährigen Kalender entnommen, sondern sie beruhen auf Benicht in der Lage, sich selber zu helfen und haben nicht einmal obachtung der Natur und Erfahrung. ben Muth, Beschwerde zu führen, da in den seltenen Fällen, geschehen, Grfolg,
verzeichnen ift. Deshalb fühlten wir uns verpflichtet, an dieſer
Gerichts- Beifung.
www. Kern, Stromstr. 45, Laden. Boß, Birkenstr. 59, Laden. S. Börner, Ritterstr. 108, Laden.
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SW.
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Stelle für die Armen und Glenden auch im Siechenhause einzutreten und eine humane Behandlung für dieselben zu fordern. Möge dieses Eintreten ein Lichtstrahl sein in dem jammervollen Wegen Vergehens gegen das Sozialistengesetz hatte sich Dasein dieser Unglücklichen, und wenngleich auch unser Blatt in Genosse Max Nimmich vor der zweiten Straftammer, als Bejener Anstalt nicht geduldet wird, vielleicht dringt doch auf rufungsinstanz des Landgerichts II , zu verantworten. Am 25. August irgend eine Weise die Kunde in jene Bellen", daß sie nicht hilf v. J. fand in Friedenau eine Volksversammlung statt, in der Gelos verlassen sind. Neben der Behandlung ist es hauptsächlich die nosse Werner über das Programm der sozialdemo= Beköftigung, über welche große Klage geführt wird. Auch hier fratischen Partei referirte. Der Angeklagte hatte in scheint übersehen zu werden, daß man es nicht mit„ Sträflingen", dieser Versammlung zur Dedung der Unkosten eine sondern mit altersschwachen, franken Mitbürgern" zu thun hat. Tellersammlung vorgenommen, und darin wurde Wenngleich die Hospitaliten auch keine Gourmands sind ein Bergehen gegen§§ 16 und 20 des Gesetzes gegen die und auch in keiner Weise etwas Besonderes" beanspruchen, gemeingefährlichen" Bestrebungen der Sozialdemokratie er= vielmehr mit der Art des Gebotenen burchaus zufrieden find, so blickt. Das Schöffengericht zu Charlottenburg verhandelte am Höhne, Gldenaerfir. 2, Laben.ople#C verlangen dieselben aber und wohl mit Recht eine derartige 18. Dezember v. J. in dieser Sache und Nimmich wurde freiZubereitung der Speisen, daß sie schmackhaft und genießbar sind gesprochen, da der Gerichtshof annahm, daß eine Verund nicht brauchen stehen gelaffen zu werden, wie es jest so urtheilung auf Grund eines Gefeßes, welches nicht mehr zu Recht häufig vorkommt, sofern der Hunger nicht auch hier der beste bestehe, nicht erfolgen tönne. Der Staatsanwalt hatte 30 m. Roch ist. Wir wollen, wie gesagt, auf Einzelheiten diesmal nicht Geldstrafe oder 5 Tage Gefängniß beantragt. Gegen dieses Ereingehen, die Hausordnung unerörtert lassen, wir wollen hier nur kenntniß wurde Seitens der Staatsanwaltschaft Berufung eingebetunden, daß wir Kenntniß genommen haben von den ob- legt. waltenden Verhältnissen in jener Anstalt und dieser auch fernerhin unsere volle Aufmerksamkeit zuwenden werden im Interesse der Hofpitaliten, zur Beseitigung vorhandener Mißstände.
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Verbrechen und Strafe. Zur Kennzeichnung des Verhältnisses des Berliner Polizeipräsidiums zur Presse theilt die Boss, Beitung" folgenden Fall mit. In ihrer Nummer 46 brachte die Voss. 3tg." einen Artikel:„ Verstaatlichung der Apotheken?"
Das
Landgericht II schloß sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, daß der Gesetzgeber des mehrmals verlängerten Gesetzes ohne Frage einen Jeden habe treffen wollen, der zur Zeit des Be= stehens des Gesezes, also bis zum 1. Oktober 1890, gegen dasselbe verstoßen habe, an und verurtheilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3 M. eventuell 1 Tag Haft. Sind die Arbeiter- Unterstützungsvereine Versicherungs
Lock, Friedrichsbergerstr. 11, Motes, Posenerstr. 11, Hof 1 Tr. Tempel, Breslauerstr. 27, Laden.
Babel, Frankfurter Allee 90, Laden.
aful Lippe, Friedrichsberg, Friedrich Karlstr. 11, Laden. Ritter, Rummelsburg , Kantstr. 6, Laden. Die Kommission für öffentliche Angelegenheiten der Tabatarbeiter
Die
Thalheim. Der Streik dauert unverändert fort. hiesigen Fabrikanten suchen durch alle möglichen Mittel den Verlust, der ihnen durch die streifenden Arbeiter an Arbeitskräften entsteht, durch auswärtiges Arbeitspersonal zu decken, was ihnen nennenswerthen Einfluß ist. In zwei Fabriken haben die Araber nur in einzelnen Fällen gelungen und auf den Streit ohne
unterm 2. Februar der Vossischen Zeitung" eine Berichtigung Anzahl von Vereinen das Lebenslicht ausblasen würde und daher der Löhne um 10 pet., in der anderen mit 8 pet. Durch diesen Artikel sah sich das Polizeipräsidium veranlaßt, gesellschaften? Diese Frage, deren Bejahung einer ganzen beiter die Arbeit aufgenommen; in der einen mit einer Reduktion
zugehen zu lassen, deren Aufnahme die Redaktion anordnete. Durch ein Versehen der Seßerei wurde die Berichtigung jedoch statt in dem gleichen Drucke, wie der berichtigte Artikel in anderem kleinerem
das lebhafteste Interesse der Betheiligten in Anspruch nimmt, Auch sind in diesen beiden Fabriken, ohne daß Maßregelungen beschäftigte gestern die zweite Straffammer des Landgerichts 11. Der Unterstützungsverein der deutschen Hut. der Arbeiter stattfinden, alle streikenden Wirker wieder an thre Maschinen getreten. Bei den übrigen Fabriken besteht die Ne
in der betreffenden Rubrik mehr nach hinten. Die Redaktion ordnete deren jede sich laut Statut einen Ortsvorstand zu wählen haben. Fabriken noch 400 Arbeiter. Es ist auch, wenn diese Fabrikanten Druck gesezt und es verschob sich dadurch die Stelle der Berichtigung ma ch er hat in vielen Städten Deutschlands Mitgliedschaften, buftion um volle 15 pet. noch. Es streiten gegenwärtig in diesen Der der
Er soll
nunmehr in der Abendnummer desselbigen Tages in vorgeschriebenem vorigen Jahres unter dreifacher Anklage gestellt. Druck und an richtiger Stelle noch einmal erscheinen solle. Der 1. gegen das Vereinsgeses verstoßen haben, führen, sehr fraglich, ob überhaupt alle Arbeiter wieder ankommen werden, da diese Herren nur denjenigen anfangen lassen, Gleichwohl wurde der verantwortliche Redakteur gestern Morgen 2. gegen dasselbe Gesetz, durch Einreichung wissentlich es die meisten Fabrikanten den Streit gesellschaft ohne polizeiliche Genehmigung. sehr nahe, da ſehr arg zu empfinden und scheinen Das Schöffengericht zu Berlin verurtheilte die Hutmacher die stehen H. Kruse, C. Kempe, G. Schierjott, C. Otto und F. Deck wegen Arbeiter nur noch einige Zeit fest, so sind die Fabrikanten geDer unter 1 und 3 genanten Bergehen zu einer Geldstrafe. Alle wungen, günstigere Bedingungen zu stellen. fünf Angeklagte legten Berufung ein und das Landgericht I Berlin sprach am 6. Oktober die Angeklagten ganz frei, Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und das Kammergericht wies die Sache vor das Landgericht Il zu Berlin zu
Berichtigung des Polizeipräsidiums war doppelt Genüge geschehen. durch zu späte Einreichung von Statuten; der erst vorher um Arbeit bettelt. Da nun die hiesigen Wirker durch ein auf Antrag des königlichen Polizeipräsidiums erfolgtes falscher Statuten und 3. gegen das preußische Versiche beiden Parteien wird nachgeben müssen. Die Entscheidung ist
eine Geldstrafe von einer Mart und im Falle die Mark nicht beigetrieben werden kann", ein Tag Haft und zugleich die Kosten mit 1,10 M. auferlegt werden. Die Begründung lautet folgender
maßen:
„ Sie, als verantwortlicher Redakteur der hierselbst erscheinen den periodischen Druckschrift„ Voff. 3tg.", haben in der Nr. 46 derselben vom 28. Januar d. J. eine Notiz dahin gebracht, daß eine Konzession zur Errichtung einer neuen Apotheke heut zu nochmaliger Verhandlung. Die letztere Berufung bezieht sich
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Briefhaffen der Redaktion.
Tage ein sehr werthvolles Geschenk sei, welches von der Regie jedoch nur auf den dritten Punkt der Anklage, Gründung gewähren, jederzeit Ihr Zimmer Miethsluftigen zu zeigen. Also E. K. Sie müssen der Aftervermietherin die Möglichkei rung ohne Rücksicht auf Alter oder Beschaffenheit lediglich nach einer Versicherungs Gesellschaft ohne polizeiliche Geneh- geben Sie ihr nur den Stubenschlüssel. freiem Ermessen und auf genügende Fürsprache hin verliehen migung. Bur Beweisaufnahme werden die Angeklagten C. T. 1. Sie brauchen zur Naturalisation, da Sie Bayer werde", und haben eine Ihnen unterm 2. Februar d. I. feitens vernommen über ihre Thätigkeit als Vorstandsmitglieder. Die- find, nur Ihre Geburtsurkunde beim Polizeipräsidium einzureichen. des Herrn Polizeipräsidenten hierselbst zugesandte, den gesetzlichen selben bestreiten, eine Bergütigung für ihre Thätig 2. Wir verstehen nicht recht, was Sie mit dem VerehelichungsErfordernissen entsprechende Berichtigung dieser Notiz zwar in teit erhalten zu haben, wollen vielmehr nur Erstattung person- zeugniß eigentlich meinen. die nach Empfang der Berichtigung nächstfolgende Nr. 55 der licher Auslagen und Arbeitsverfäumnisse erhalten haben, in der 21. G. K. 18. In diesem Falle muß auf Grund ärztlicher Boff. 3tg." vom 3. Februar D. J. aufgenommen, aber nicht in Regel sogar petuniären Schaden von ihrer Thätigkeit gehabt haben. Berordnung die Ortskaffe Ihnen ein Gebiß gewähren; event. petuniarentur leveing zu berichtigenden Artikels. Die den gefeßlichen Erfordernissen Hierauf wird das Statut des Vereins verlesen und damit auf klagen Sie bei der Gewerbedeputation. mit
entsprechende Aufnahme geschah vielmehr erst in der Nr. 56 der Boff. 3tg.". Strafantrag ist frist- und formgerecht gestellt." Die Boff. Btg." meint, daß dieses Vergehen nicht blos mit einer Mark und den Kosten gefühnt werden kann, sondern auch u allgemeiner öffentlicher Renntniß gebracht zu werden verdient.
weitere Beweisaufnahme verzichtet. W. A., Arkouaplat. Ist längst beantwortet. Von der Staatsanwaltschaft wird der Antrag gestellt, die A. G., Cöpenick. Wir kennen weder den von Ihnen geAngeklagten wegen Vergehens gegen§ 360, Abs. 9 des Str.-G.-B. ftellten Antrag, noch die Statuten der Versicherungsgesellschaft und können Ihnen daher unmöglich Auskunft geben. mit einer Geldstrafe von je 15 W. zu belegen. Schlesischestr. 14. 1. Seit 1881. 2. Wenden Sie sich an einen dortigen Rechtsanwalt.
Der Vertheidiger führt aus, daß wenn überhaupt ein Verstoß gegen§ 860, 9 vorliegen würde, nur der Zentralvorstand des