Aus Induftrie und Bandel.
12 Proz. Dividende und was gewünscht wird. Die Generalversammlung der deutsch - österreichischen Mannesmannröhrenwerke in Düsseldorf beschloß die Verteilung einer Dividende von 12 Broz. Mitgeteilt wurde, die Gesellschaft werde boraussichtlich in der Lage sein, gegebenenfalls die Ausdehnung ihrer Werke in Italien und in Desterreich, welch lettere als besondere Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgezweigt worden find, aus eigenen Mitteln ohne Finanzoperation vorzunehmen. Die ArbeitsLöhne hätten sich etwas verringert, doch könne von einem leberangebot von Arbeitern, das allein eine fühlbare Reduktion in den Löhnen herbeiführen könnte, nicht die Rede sein. Aber bei 12 Proz. Dividende haben die Herrschaften den lebhaften Wunsch, eine„ fühlbare Reduktion" der Löhne vorzunehmen!
der Frau, mit der Art der geleisteten Arbeit zusammen. Für Ị Moment der Ueberlegung fehle. Das Urteil lautete auf drei Jahre München ergibt sich nämlich im allgemeinen, daß Frauen regel- Gefängnis. Der Angeklagte, der zugegeben hatte, mit Vorliebe mäßig nur einfache, mehr mechanische Arbeiten verrichten und Schunblektüre gelesen zu haben, nahm das Urteil ohne besondere felten zu qualifizierter Arbeit aufsteigen. Aus dem Münchener Erregung entgegen.
Material erhellt, daß Frauen meistens in ganz bestimmte, durch Herkommen eng begrenzte Berufe eintreten, aus denen in der Regel fein Weg zu höherer und beffer gelohnter Arbeit in der Industrie führt..
"
Der Verfasser muß den Einwand der Qualität als Lohnregulator aber schließlich doch selbst auf ein bescheideneres Maß zurückführen. Er macht diese Feststellung:
Ein Bestechungsversuch gegenüber einem Richter mit Hilfe cinc mecklenburgischen Landschinkens
lag einer Berhandlung zugrunde, welche das Schöffengericht in Perleberg beschäftigte. Angeklagt wegen versuchter Bestechung war der Landwirt Eugen Babel aus Güstrow in Mecklenburg. - Gegen den Angeklagten schwebte bei dem Schöffengericht in Perleberg Nur in wenigen Gewerben nimmt die Frau Stellungen Drei Tage vor dem Termin erschien die Frau 3. in der Wohnung ein Strafverfahren wegen Spielens in einer auswärtigen Lotterie. ein, die auch Männerarbeit tennen; fo in der Bürstenindustrie. Aber auch hier, wo die Arbeitsleistung für beide Ge- des Amtsgerichtsrats, der in der Verhandlung den Vorsiz zu führen schlechter annähernd gleich ist, ist der Verdienst der Männer höher. hatte. Sie übergab dem öffnenden Dienstmädchen ein umfangEs verdienen: Bohrer 796,5-1475 M., Bohrerinnen 442,5-787 M., reiches und gewichtiges Patet mit einem Schönen Gruß an den Herrn Amtsrichter". Als der Amtsgerichtsrat B. des Nachmittags Polierer 442,5-1180 M., Poliererinnen 295,5-826 M." Finanzielle Ergebnisse in der Montauindustrie. Die Sache ist die Tatsächlich wird die weibliche Arbeits- vom Dienst fam, war er nicht wenig überrascht, als ihm jenes Paket ausgehändigt wurde. Sein Erstaunen verwandelte sich jedoch Das finanzielle Ergebnis der großen Unternehmen in der Eisen- fraft schlechter bezahlt als die männliche, weil man gewöhnt in Unwillen, als er in dem Paket einen schweren mecklenburgischen und Kohlenindustrie kann als ein durchaus gutes bezeichnet werden. ist, daß die Frauen im Hause unbezahlte Arbeit verrichten Bandschinken vorfand, welchem ein Zettel mit dem Namen" Babel" Nicht nur fonnten hohe Dividenden ausgeschüttet werden, es war und die Uebertragung dieses Zustandes auf das gewerbliche beigefügt war. Dieses eigenartige Beftechungsobjekt wanderte fofort auch möglich, sehr hohe Abschreibungen vorzunehmen, wodurch natur- Leben dem Unternehmer durch die wirtschaftlichen, sozialen zur Polizei, zugleich erstattete der Amtsgerichtsrat Anzeige wegen gemäß der innere Wert der Unternehmen start beeinflußt wird. und rechtlichen Verhältnisse leicht gemacht ist. Die Begriffs. berfuchter Bestechung. Gegen den Schinkenspender wurde Haftbefehl Nachfolgend geben wir eine Zusammenstellung der Ergebnisse von bestimmung über die Qualität der männlichen und weiblichen erlassen, der aber ohne Wirkung bliek, da der Angeklagte von der vier großen Gesellschaften in den legten sechs Jahren. Dabei ist zu Arbeitsleistungen ist mehr subjektiver als objektiver Natur, sie berücksichtigen, daß in den„ Phönix " der Hörder Verein" und der ist bestimmt durch die historisch gewordene Stellung der Frau Nordstern" aufgegangen sind, daher die abnorme Erhöhung der als die wirtschaftlich und sozial vom Manne abhängige absoluten Zahlen im Jahre 1906/07. Es wurden erzielt:
Harpener Bergbau
Aftienkapital Reingewinn Abschreibg. Dibid. in Mia. M. 202. Broz. 7 10 11
Königs- und Laurahütte
8
1902/03 Bochumer Verein
202.
25,2
2054 800
9
60,0
6 588 505
1589 593 6 992 142
Königs- und Laurahütte 27,0
8 642 657
3 500 000
Phönig
30,0
3 540 562
2 527 746
•
Sa. 142,2
15 826 524
14 609 481
1903/04
Bochumer Verein
25,2
3 318 657
1140 259
Harpener Bergbau
•
60,0
7 280 870
6 050 867
27,0
3 569 595
3 605 920
Phönig.
85,0
3 322 242
2864 816
10 11 11 8
•
Sa. 147,2
17 441 864
13 661 862
1904/05
Bochumer Verein
25,2
3 541 553
1 881 787
12
Harpener Bergbau
70,0
6 851 444
7 077 884
Königs- und Laurahütte 27,0
3 089 545
4 824 298
Phönig.
35,0
4 463 448
2 699 249
9 10 10
•
•
Sa. 147,2
17 945 990
15 983 213
1905/06
Bochumer Berein
25,2
4 875 051
1 122 778
72,0
8 649 826
8 422 930
4 084 098
4 201 158
.
35,0
6 449 749.
2 808 165
12 15
Sa. 159,2
28 559 124
16 550 026
1906/07
25,2
4 856 701
1186 681
9
Harpener Bergbau. 72,2 Königs- und Laurahütte 27,0 Phönig
9 449 559
9 281 142
4241 619
4 711 608
.. 100,0
17 908 039
17
Sa. 224,4
36 450 918
1907/08
Bochumer Verein
25,2
4486 500
Harpener Bergbau
72,2
8 685 007
Königs- und Laurahütte 86,0 Phönig
4 105 711
14 989 367
32 216 585
1326 686 11 469 999 4707 691 12 092 018 29 596 394
15
11 10 11
Harpener Bergbau.
Königs- und Laurahütte 27,0
Phönig
0
Bochumer Verein
100,0 Sa. 233,4
9 601 588 24 781 014
15 11
16/3 12 12
-
Bemerkt sei zu den Angaben noch, daß neben der Steigerung des Aktienkapitals auch die Obligationen enorm angewachsen find; für die vier Gesellschaften zusammen von 26 665 000 m. im Jahre 1902/08 auf 88 956 000 m. im letzten Jahre. In der gleichen Beit ging der Betriebsgewinn von rund 35 Mill. Mart auf 70 Mia. Mart, während das Aktienkapital von 142,2 Mill. Mart auf 338,4 Mill. Mark anschwoll.
Berechnet man Reingewinn und Abschreibungen prozentual nach dem Aktienkapital, dann ergeben sich für die vier Gesellschaften folgende Resultate:
Abschreibungen 10,27 Proa. 9,28
1902/03
1903/04
Reingewinn 11,18 Pro3. 11,85
"
"
1904/05
12,19
10,82
"
"
1905/06
14,79
10,40
"
"
1906/07
16,24 13,80
11,04 12,68
"
"
1907/08
"
Für das letzte Jahr ift awar der Reingewinn um 2,44 Bros. gefallen, dafür find die Abschreibungen um 1,64 Proz. höher vor gefehen.
Aus der Frauenbewegung.
Dienerin.
Keine Gegenliebe.
"
"
Fräulein M. Lischnewska, die Gründerin der liberalen Frauenpartei", hat bei ihrem hartnäckigen Liebeswerben um die Gunst des Blockfreisinns bon neuem ein flägliches Fiasko erlitten. Das Schaus spiel, das der unfreiwilligen Komit nicht entbehrt, trug fich fürzlich in einer Versammlung des freisinnigen Jugendvereins Eugen Richter " au, in dem die Genannte einen Vortrag über Die Frau und die Politik" hielt. In sanften Worten versuchte sie zuerst dem Freifinn das Gewissen zu rühren, weil er den Forderungen der bürgerlichen Frauen gegenüber gar so zurückhaltend sei. Dann strich sie die Borzüge und Leistungen ihrer Richtung innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung heraus und produzierte nebenher eine folche Fülle von blodliberaler Gesinnungstüchtigfeit, von grotester Schwärmerei für die Großtaten des Liberalismus, befonders auf dem Gebiete des Reichsvereinsgefeges, daß die spröde Abwehr des so stürmisch) umworbenen Freifinns wirklich nicht recht begreiflich erscheint. Fräulein Lischnewska fühlte sich ganz ein Herz und eine Seele mit ihm. Die Mundtotmachung der Polen durch den Sprachen paragraphen des Vereinsgefeßes fand ausdrüdlich ihre Billigung und mit vollen Baden blies fie das Lob der Mädchenschulreform, die bekanntlich nur den höheren Töchtern zugute tommt. Ihr Heerund Flottenrüftungsenthusiasmus tonnte auch nicht gut überboten und doch war alles bergebens. Die beiben liberalen Barteisekretäre gaben ihr und ihrem Anhang nach Naumannichem Muster zu verstehen, daß die Frauen sich damit begnügen möchten, die Gleichberechtigung in der Familie zu erringen. Ihre Hoffnungen auf Unterstützung durch den Liberalismus im Kampfe um das Frauenstimmrecht wären bergeblich.
werden
Diese Absage war so deutlich, daß selbst Fräulein Lischnewska wie ihr Schlußwort befundete momentan an ihrer alten Liebe irre geworden zu sein scheint, was sie aber nicht hindern wird, bei nächster Gelegenheit einer neuen Versuch mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt zu machen.
Versammlungen Veranstaltungen. Treptow - Baumschalenweg. Donnerstag, den 5. November, abends 8 Uhr, im Lotal des Herrn Käding, Baumschulenstraße: Deffentliche Versammlung. Bortrag über Frauentrantheiten". Referant Dr. med. Alfred Bernstein.
Gerichts- Zeitung.
Verbrechen von Kindern an Kindern. Mannheim , den 31. Oftober 1908. Die Chronik der Ver.
brechen an Kindern ist durch gerichtliche Verhandlungen der letzten Vor der Tage um zwei besonders trasse Fälle vermehrt worden. hiesigen Straffammer stand der 16jährige Schlofferlehrling Philipp Morweiser aus Bürstadt unter der Anklage, das dreijährige Kind des Klempners Fischer, den fleinen Georg Fischer aus Lustmordmotiven getötet zu haben. Am 14. Mai d. J. spielten einige Kinder in der Nähe des kleinen Ortes Birenau. Der Angeklagte entfernte einen größeren Knaben, den er nach Wurft schickte und berschleppte den kleinen Fischer nach einem Tannendidicht, wo er das Kind durch Zusammenziehen des Halstuches erft erdrosselte und dann die Leiche verstümmelte. Nach der scheußlichen Tat nahm er einen Dienst an und legte teinerlei aufgeregtes Wesen an den Tag. Er wurde aber doch nach einigen Tagen auf Grund ver schiedener Verdachtmomente verhaftet und gestand die Tat auch bald ein. Da man annahm, es mit einem Geistestranten zu tun zu haben, wurde er einige Zeit in der Jrrenklinik zu Heidelberg beobachtet. Es ergab sich, daß aber von Geistesgestörtsein im Sinne eines Strafausschließungsgrundes nicht die Rede sein könne. Der Gerichtshof beschloß jedoch mit Rücksicht darauf, daß auch die feguellen Motive des Verbrechens erörtert werden müßten, den " Frauenarbeit spielt in München eine wichtige Rolle im vollkommenen Ausschluß der Ceffentlichkeit, die erst bei der VerBapier, im Gummigewerbe-, in der Bürstenindustrie, in den fündung des Urteils wieder hergestellt wurde. Dieses lautete auf Nahrungs-, Beherbergungs- und Erquidungsgewerben und in den dreizehn Jahre Gefängnis ohne Einrechnung der UntersuchungsGewerbegruppen, Bekleidung und Reinigung, graphische Industrie. haft. Strafmildernd kam die Jugend des Angeklagten, seine In den anderen Gewerben tritt Frauenarbeit zurüd; Männer- geistige Minderwertigkeit und die Tatsache in Betracht, daß er zur arbeit herrscht durchaus vor in der Metall- und Maschinenindustrie. Beit der Begehung der Tat nicht ganz nüchtern gewesen sei. Ingesamt waren in den Münchener Gewerben im Jahre 1904 über
Ungleicher Lohu.
Das Statistische Amt der Stadt München hat über die dortigen gewerblichen Lohnverhältnisse eine Erhebung veranstaltet. Dem im Reichsarbeitsblatt" mitgeteilten Ergebnisse entnehmen wir über die Frauenarbeit diese Angaben:
Aus den beigegebenen, statistischen Tabellen ist zu entnehmen, daß bei 7,9 Proz. der Arbeiterinnen der durchschnitt liche Wochenlohn unter 10 M. bleibt, bei 55,9 Proz. unter 12,5 M., bei 89,7 Broz. unter 15 M., bei 98,7 Broz. unter 17,5 M. und nur bei 1,3 Proz. über diesen Satz hinausgeht. Zu den Ergebnissen wird bemerkt:
Bildfläche verschwand. In dem ersten Termin erschten 3. freiwillig Bertagung anheimfiel. Zu der jebigen Verhandlung, welcher der vor Gericht und wurde sofort verhaftet, da dieser Termin der Sammergerichtspräsident Dr. Lisco beiwohnte, wurde Zabel aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Das Gericht hielt es für an gebracht, gegen den Angeklagten eine empfindliche Strafe zu berhängen, da in seiner Handlungsweise eine ganz gröbliche Mißachtung des gesamten Richterstandes zu erbliden sei. Das Urteil lautete deshalb auf acht Monate Gefängnis.
Die Folgen einer rohen Nederei zeigte eine Anflage wegen Körperverlegung mit tödlichem Ausgange. mit deren Verhandlung gestern eine neue Tagung des Schwurgerichts am Landgericht I unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Dr. Lieber begann. Der Angeklagte, Kutscher Carl Friedel, wurde beschuldigt, den Tod seines 14 jährigen Betters, des Arbeitsburschen Nöhrbaum verursacht zu haben. Der zur Anklage stehende Vorfall hat sich am 31. Juli im Hause Landsberger Straße 16 abgespielt. Dort wohnt der Vater des 22 jährigen Angeklagten, welcher ein Fuhre geschäft betreibt; fein Wetter, ein schwächlicher junger Mensch, mit welchem andere Hausbewohner vielfach ihre Scherze trieben, wohnbe bei den Eltern des Angeklagten und war bei einem in demselben Hause wohnenden Stuhlfabrikanten beschäftigt. Am 31. Juli war der Angeklagte damit beschäftigt, den Stall zu reinigen. Ale ihm der junge Bursche begegnete, gab ihm der Angeklagte aus Scherz einen ganz unbedeutenden Badenstreich. Dies nahm der Junge, welcher Stühle zu seinem Arbeitgeber hinauftragen sollte, sehr übel, stellte sich an die Wand und hörte zu arbeiten auf. Als ihm ein anderer Arbeitsbursche Vorwürfe machte, weil er seine Arbeit vernachlässigte, reagierte er darauf nicht. Dies beranlaßte den Angeklagten, seinen Besen nach dem Jungen zu werfen, um ihn wegzutreiben. Der Wurf hatte sehr böse Folgen: der Besen traf mit seiner Stante den Kopf des Jungen so unglücklich, daß der Junge sofort in sich zusammenfant. Der Angeklagte trug den Verletzten zunächst in den Stall und versuchte, ihm Wasser einzuflößen. Dann wurde der Junge in die Wohnung der Eltern bes Angeklagten gebracht und dort gebettet. Leider bergingen mehrere Stunden, ehe ärztliche Silfe herbeigeführt werden konnte. Als der Arzt erschien, war der Verlegte bereits eine Leiche. Wie der gerichtliche Sachverständige Bribatdozent Dr. Strauch bekundete, hat die Obduktion ergeben, daß der Tod eine Folge der Verlegung des Schädels und Gehirns gewesen ist. Der Angeklagte, dem das von ihm angerichtete Unglück fehr leid tut, behauptet, er habe den Röhrbaum gar nicht treffen, sondern ihn nur durch den Wurf des Besens erschrecken wollen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nur der fahrlässigen Körperverlegung mit Todeserfolg schuldig. Er wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: Zufuhr start, Geschäft ruhig, Breise nachgebend, für Rubfleisch anziehend. Bild: Zufuhr reichlich, Geschäft nicht lebhaft genug, Breise nachgebend. Geflügel: Bufuhr weit über Bedarf, Geschäft flau, Breise nachgebend. Fische: Zufuhr mäßig, Geschäft rubig, Breise wenig verändert. Butter und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft ruhig, Preiſe fest. und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Dbst
Settion
der Gips- und Zementbranche. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege
Karl Stellmacher
am 31. Ottober gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute. Dienstag, nachmittag 3 Uhr, von der Leichenhalle des Thomasfirchhofes in Rigdorf, Hermann straße, aus statt. 140/3
Der Sektionsvorstand.
Todes- Anzeige.
Am Sonnabend, den 31. Oktober, entschlief fanft nach langem Leiden im 73. Lebensjahre mein lieber Mann und unser guter Vater, der Tischler
August Ulrich.
Dies zeigen tiefbetrübt an Friederike Ulrich und Kinder. Die Beerdigung findet heute Dienstag, den 3. November, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus- Kirchhofes in Rigdorf, Hermannstraße, aus statt.
Am Sonnabendmittag um 1 Uhr entschlief sanft nach langem, schwerem Leiben mein lieber Mann, unser guter Bater, der Bigarrenhändler
Robert Benack.
Um stille Zeilnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet heute, Dienstag, den 3. November, nachmittags 3, Uhr, vom Trauer house, Kiezer Straße 14, aus statt.
Den Genossen und Genoffinnen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Bigarrenhändler
Robert Benack
nach langem Leiden am Sonn abend, den 31. Ditober, ber. storben ist. 203/11
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet hente Dienstag, den 8. November, nach mittags 3, Uhr, vom Trauer hause Stiegerstraße 14 aus ftatt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht Der Vorstand.
17 000 Frauen tätig, welche Zahl nach dem Bericht noch jetzt zus Altona , den 31. Oftober 1908. Gin dem Mannheimer in getreffen dürfte. Angaben liegen jedoch nur für einen fleinen Teil vor: wissen Beziehungen ähnlicher Fall kam vor der Strafkammer des nämlich Mindest, Durchschnitts- und Höchstangaben zugleich für hiesigen Landgerichts zur Verhandlung. Angeklagt war hier der die Woche bei 3529, für das Jahr bei 3088 Arbeiterinnen. Hier- 15% Jahre alte Arbeitsbursche Ernst Danielsen aus Altona , der bei sind aus prinzipiellen Gründen infolge der eigenartigen Ver- beschuldigt wurde, an dem neunjährigen Schüler Wilhelm hältnisse( Naturallohn und Trinkgeld spielen bei den Kellnerinnen Schlüngen aus Hamburg einen Mordversuch unternommen zu und so weiter eine wichtige Rolle) die 5000 Arbeiterinnen des haben. Der Angeklagte traf sein Opfer am 8. Mai auf einem Beherbergungs- und Erquidungsgewerbes nicht einbegriffen; die zwischen Hamburg und Altona gelegenen Laubengelände und verDarstellung der Verhältnisse im Kellnerinnenberuf ist einer be- anlagte den Knaben unter dem Vorwande, er folle ihm helfen, fonderen Arbeit vorbehalten." Blumentöpfe in die Stadt zu tragen, in eine Laube zu folgen. Er faßte hier in die Tasche, als ob er den Laubenschlüssel herausholen wollte, ergriff aber in Wirklichkeit ein Messer, mit dem er auf den Knaben einstach. Dieser, der 7 Stiche erhielt, schrie um Silfe, worauf der Angeklagte die Flucht ergriff. Auch in diesem Salle wurde der Angeklagte bald ergriffen, und zwar diesmal durch die Anzeige seines eigenen Schwagers, der die Personalbeschreibung des Täters in der Zeitung gelesen hatte. Ueber die Motive der Die Durchschnittslöhne für Frauen liegen zwischen 7,50 und Tat fonnte die Verhandlung keine Aufschlüffe erbringen. Der An17,50 M. wöchentlich und 400-800 M. jährlich. Werden diese geklagte selbst bekundete, daß er die Tat aus Neid gegen den harmSäge den für die Männerarbeit ermittelten Einkommen gegenüber los spielenden Jungen verübt habe. Ein mehrwöchentlicher Aufgestellt, so finden sich in den Klassen unter 10-15 m. bezw. unter enthalt des Angeklagten in der psychiatrischen Klinik zu Kiel Für die vielen Beweise herzlicher 500-750 M. lediglich Lehrlinge und einige ungelernte Anfangs fonnte keine Beweise dafür erbringen, daß der Angeklagte unter Teilnahme und zahlreichen Strang arbeiter. Hieraus ergibt sich, daß in München die gewerbliche dem Einfluß einer geistigen Störung gehandelt habe. In der Ver- spenden bei der Beerdigung meines Frauenarbeit hinsichtlich der Löhne den untersten Stufen der handlung erklärte denn auch ein Sachverständiger, daß von straf- lieben Mannes und Baters, sagen Männerarbeit annähernd gleichsteht. Nur wenige Berufe( Schuh - ausschließender Geistesstörung keine Anzeichen vorhanden seien. wir auf diesem Wege unseren innigften stepperinnen, einzelne Damenschneiderinnen, Borarbeiterinnen der Göchstens fönne es sich um Störungen des seelischen Gleichgewichts Dant Dampfwäscherei) ragen hierüber hinaus; hier finden sich Jahres handeln, wie sie zur Pubertätszeit bortämen. Der Verteidiger einkommen von über 700 bis zu 1250 M. Den höchsten Lohn Rechtsanwalt Levi hielt den Angeklagten für entschieden geistes( monatlich 80 M., jährlich sogar 1400 M.) erhielten Gast frant und beantragte dessen Ueberführung in eine Fürsorgeanstalt. Blumen- und Krauzbinderei Es wird dann auch versucht, Erklärungen für die großen ständigen au, daß bei dem Angeklagten ganz plöglich irgendwelche von Aug. Krause Dienstag, ben 3. November, nachUnterschiede bei der Bezahlung der männlichen und weiblichen Wahnvorstellungen aufgetaucht jeten. Auf Grund dieses erArbeitstraft zu geben. Man liest da:
wirtschaftsköchinnen erster Klasse".
Auf Befragen des Verteidigers gaben dann noch die Sachver
Danksagung.
Witwe Marie Gohlke und Sohn.
Wienerstraße 7.
2610b
weiterten Gutachtens plädierte der Staatsanwalt nicht mehr auf Bereinsfränze Palmen- Arrangements, Diese Unterschiede in der Entlohnung von Frauen- und Mordversuch, sondern auf versuchten Totschlag. Der Gerichtshof Gerlanden usw. liefere auben billigsten Männerarbeit hängen, abgesehen von den geringeren Bedürfnissen sah die Tat als Totschlag an, war aber der Meinung, daß das Preisen.
16462