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sekretariats Darmstadt -Großgerau für 19071008 betont, daß sick allerorts die Gegensätze versckärst haben. In 21 Orten des Wahlkreises find dv Gemeindevertreter vorhanden Durch die Agitalionstour der Genossin Fahrenwald sind der Organi- fation 800 Frauen gewonnen, davon sind leider nur noch 210 vor- Händen neben 2972 männlichen Mitgliedern. Die Zahl der gewerkschaftlich Organisierten beträgt 8384, wovon auf die Stadt Darmstadt 3000 entfallen. Die Zahl ist gegen das Borjahr um 800 zurückgegangen, woran Darmstadt mit 600 be teiligt ist. Die wirtschaftliche Krise zeigt auch hier ihre ungünstigen Mrkungen. Geiverkschaftlich und politisch organisiert sind 2425 Genosien; diese Zahl ist gegen das Vorjahr vollständig stabil geblieben. Oertliche Parteimitgliedschaften bestehen im Kreise zurzeit 36. gegnerische Organisationen bestehen in 17 Orten 27. Die Jahres- abrechnung der Kreiskasse schließt in Einnahme und Ausgabe mit 8694,15 M. ab. Bon der Partcipresse. Die Lörracher.Arbeiter- zeitung" wird vom 1. Januar 1909 ab den TitelVolks> Zeitung. Organ für die werktätige Klasse des badischen Ober. landeS" fuhren. Format und Erscheinungsart bleiben vorläufig so wie jetzt. Personalien. In die Redaktion der.Reußischen Tribüne zu Gera ist zur Vertretung dcS an Gelenkrheumatismus erkrankten Genossen Leven Genosse Fröhlich, bisher am»Bolls- blatt für Halle", eingetreten. poLreiliebes, Serlebtliebes ufw. DerMajestätSbcleidiger" Genosse Bruno Kühn , Redakteur unseres Rostocker Parteiblattes, hat am Dienstag die gastlichen Räume des Bötzow« Zentralgefängntsses verlassen, in denen er ein halbes Jahr Zeit hatte, über die ßZ 95, 07 ff des Reichsstrafgesetz- vucheS nachzudenken. Wir wollen wünschen, daß dem Genossen, der nun in die.Biecklenburger Freiheit" zurückgekehrt ist. die lange Ge- fängniShaft keinen Schaden an der Gesundheit gebracht hat. Reparierte Pfarrerehre. Der verantwortliche Redakteur unseres Greizer Parteiblattes f.Reußische Volkszeitung") wurde am Mittwoch zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Er soll den Pfarrer Wobersin durch die Dar- stellung eines Vorganges in Obergrochlitz , dem Wirkungskreise des Geistlichen, beleidigt haben. Der Staatsanwalt erklärte es als be- sonders strafschärfend, daß sich der Beleidigte»in hoher sozialer Stellung' befinde._ 500 Mark soll Genosse Wolff als verantwortlicher Redakteur der Breslauer.Volkswacht" zahlen, weil er, wie das Schöffen- und jetzt auch das Landgericht als Berufungsinstanz annahm, den Welter- steig» Schmidt zu Waldenburg beleidigt hat. Soziales. Ä«S den Organisationen. Der Geschäftsbericht des P a r t e i» I werden kann. Kläger soll sich mit seinem Anspruch cm den Per- """" mitteler halten._ Der Kampf der Schauspieler gegen ihre Sklavenketten hat.dem Direktorenverein, dem Bühnenverein , dessen stellvertreten- der Präsident Intendant Claar des Frankfurter Schauspielhauses ist, veranlaßt, jede Verbindung mit der Bühnengeirossenschast ab- zubrechen. Dadurch werden den noch nicht darüber klaren Schau- spielern wohl die Augen geöffnet, daß das Gerode von ein« Har- inonie der Interessen der Direktoren und Schauspieler eitel Wind ist._ Zu Fuß von Chemnitz nach Berlin . Ueble Erfahrungen haben die Arbeiter Geelhaar und R i c t s ch machen müssen, die sich als Photosammler versuchten. Bei dem Unternehmer I s r a e l s k i, der unter Leitung von Ober- reisenden solche Sammler beschäftigt, nahmen sie Stellung. In Chemnitz sollten sie ihre Tätigkeit ausüben und für jedes Bild, das sie bringen 49 Pf. erhalten. Nach einigen Tagen weigerte sich der Oberreisende aus Anlaß eines Schreibens, daö er von der Firma Jsraelski erhalten, weitere Bilder von ihnen anzunehmen. Darauf forderten G. und N. ihre Papiere aus Berlin . Die Firma schrieb darauf nicht ihnen, sondern dem Obcrreisendcn, daß sie keine Zeit habe, die Papiere nackizuscnden. Es blieb den beiden nichts weiter übrig, als zu Fuß ohne Mittel und Papiere die Reife von Chemnitz nach Berlin anzutreten. Unterwegs wurden sie als Land- streich« aufgegriffen und in Polizeigewahrsam gebracht. Nachdem ihre Angaben auf Anfrage durch die Berliner Polizeibehörde be. stätigt worden sind, wurden sie wieder srcigelassen. G. und R. klagten gestern beim Berliner Gewerbegericht gegen Jsraelski auf Entschädigung für 14 Tage, Bezahlung der Rückreise und Heraus- gäbe der Papiere. Während es zwischen R. und dem Beklagten zu einem Vergleich kam, macht sich in der Klagesache G.s wegen der erforderlichen Beweiserhebung ein weiterer Termin notwendig. Beteiligung am Reingewinn. Vom Jahre 1999 ab sollen alle Arbeiter dcS Bonner Berg- Werks- und Hüttenvereins, Zementfabrik in Oberkastel bei Bonn , am Reingewinn beteiligt sein. Außerdem erhält jeder Arbeiter ein Weihnachtsgeschenk und alle diejenigen, die über 25 Jahre bei der Firma beschäftigt sind, noch besonders 50 M. In Zukunft sollen den Arbeitern auch bei besonderen Anlässen, wie Geburten, mili- tärischen Uebungen usw. ansehnliche Unterstützungen, die in ihren Beträgen festgelegt sind, zuteil werden. So meldet eine Korre- 'pondenz. leider ohne Mitteilung wie die Beteiligung am Rein- gewinn stattfindet und ob etwa in ähnlicher Weise wie bei der Firma Zeitz in Jena Willkür ausgeschlossen ist. Bei den Krankenkassenwahlen in Kit» haben bei sämtlicheu Ortskranikenkassen des gesamten Gemeinde- bezirks die freien Gewerkschaften gesiegt. Jetzt haben dieChrist. lichen" die einzige Kasse, die sie noch in Händen hatten, verloren. Bei der Vertreterwahl für die Ortskrankenkasse Köln-Nippes , im schwärzesten Vorort deS heiligen Köln , siegten die freien Gew«I- schaften nach einem mit größter Heftigkeit ausgefochtenen Kampfe mit einer Mehrheit von 60 Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 125b._ Serickts- Leitung. Gewerblich od« politisch? Nachklänge vom B ä ck e r st r e i k deZ JahreS 1907 beschäftigen noch immer die Gerichte. Die Bäckerinnungen hatten damals gegen die Bewilligungsplalate, die ihnen höchst unbequem waren, die Polizei mobU gemacht. Die Polizei fand dann, daß gegen die öffentlich« AuSHSngung dieser Plakat« auf Grund deS preußischen Preßgesetzes vorzugehen sei. Das Pretzgesetz für Preußen bestimmt in§ 9:»Anschlagzettel oder Plakate, welche einen anderen Inhalt haben als Ankündigungen über gesetzlich nicht verbotene Versammlungen, über öffentliche Vergnügungen. über gestohlene, verlorene oder gefundene Sachen, über Verkäufe oder Nachrichten für den gewerblichen Berkehr. dürfen nichl angeschlagen, angeheftet oder in sonstiger Weise ausgestellt werden." Die Bewilligungsplakate sollten diesen Bedingungen nicht ent- sprechen, so daß die öffentliche Aushängung strafbar wäre. Drei Fälle, in denen die Schöffengerichte das Vorgehen gegen die Bewilligungsplakate nicht mitgemacht, sondern auf Frei» s p r e ch u n g der von der Polizei heimgesuchten Geschäftsinhaber erkannt halten, beschäftigten gestern die neunte Strafkammer des Landgerichts I . Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die froisprechenden Urteile Berufung eingelegt, und die Strafkammer als Berufungsinstanz verhandelte die ziemlich gleichartig liegenden drei Fälle hintereinander. Angeklagt waren ein Mal» Julius Kroll, ein Geschäftsreisender Georg Köppen, eine Bäckereifilialeninhaberin Frau Anna Krieg. Alle drei erklärten. auS tatsächlichen wie aus rechtlichen Gründen nichtschuldig zu sein. Kroll gab an, er habe ein Grünkramgeschäft mit Backwarenverkauf, er selber arbeite aber auf Bauten. seine Frau versehe das Geschäft, sie habe auch au? eigenem Antriebe das Plakat ausgehängt, gegen das er dann allerdings nichts ein» gewendet habe. Köppen erklärte, et habe gar kein Geschäft. eS handle sich um ein seiner grau gehörende» Grünkramgeschäst mit Backwarenveriauf, seine Frau versehe daS Geschäft, sie habe auch daS Plakat ausgehängt, er selber habe später geraten, es wieder herauszunehmen. Frau Krieg berief sich darauf, daß sie als Verkäuferin einer Filiale der Brotfabrik»Berolina" das Plakat im Auftrage de» Chefs aushängen mußte. Später habe sie auf Drängen der Polizei entgegen dem Willen des Chefs das Plakat wieder herausgenommen. Die- selben Angaben waren von den drei Angeklagten auch in den Ver­handlungen erster Instanz gemacht worden, alle drei waren aber von den Schöffengerichten schon aus dem Grunde frei­gesprochen worden, weil jene Bewilligungsplakate al» eine den Zwecken des Gewerbes dienende Bekannt- m a ch u n g anzusehen seien. In der Berufungsinstanz wie» der Vorsitzende sogleich bei der ersten Sache von vorn- herein darauf hin, daß bereit» eine gegenteilig« Entscheidung de» Kammergerichts vorliege. Der Staatsanwalt beantragte, die Sache Köppen zu vertagen, damit die Angaben deZ Angeklagten näher geprüft werden können. Dagegen hielt er die Sache Krieg und auch die Sache Kroll für spruchreif, in beiden Fällen beantragte er je 3 M. Geldstrafe. DaS Gericht beschloß Vertagung der Sache Köppen und auch der Sache Kroll. Gegen Frau Krieg wurde auf 1 Mark Geldstrafe erkannt mit der Begründung, das BewilltgungSplakat habe nur teilweise einem ge- werblichen Zweck gedient. eS fei über den Rahmen einer gewerblichen Anzeige weit hinausgegangen, indem es bekanntgeben wollte, daß die betreffenden Geschäftsinhaber f i ch den Forderungen der Bäckergesellen gefügt haben DaS Plakat sei im wesentlichen sozialen Inhalts gewesen und habe politischen Charakter gehobt, daS zeige schon der bei« gedruckte Stempel»verband der Bäcker und BerufSgenossrn Deutsch- land», Mitgliedschaft Berlin ". Auf die Mindeststrafe von 1 Mark sei«kannt worden mit Rücksicht darauf, daß Frau Krieg im Auf« trage des ChefS gehandelt habe. Hirsche wid«Metallarbeiter-Zeitung". An den Streik in der Waggonfabrik zu Wismar im Borjahre knüpfte sich eine Preßfehde im.Regulator" und der»Metallarbeiter- Zeitung". Letztere brachte bei dieier Geleaenbeit einen Artikel, der i DieMitarbeiter-Ba-nk". Mit ein« ganz sonderbaren Bankgründung hat sich jetzt rn zahlreichen Prozessen die 3. Kammer des Berlin « Kaufmanns- gerichts zu beschäftigen. Hier kamen gestern allein drei Klagen ehemaliger.Mitarbeiter" der mysteriösen Bank, die sich»Jmmo- bilien- und Hypothcken-Gesellschast m. b. H." nennt, zur Ver. Handlung. Die Gesellschaft hatte nämlich keine Angestellten, sondern nurMitarbeiter". Diese wurden durch Annoncen herangezogen. in denen es hieß:..Personen, die ihren Beruf wechseln wollen oder in ihrem alten Beruf Schiftbruch gelitten haben, werden für vor- nehmcs Unternehmen gesucht." Die Bewerber, die sich aus dem Adels, und Bürgerstand sowie aus allen Berufsarten zahlreich meldeten, wurden auf Grund eines sogenannten Mitarbeiter-V». träges engagiert, in dem es hieß:..... N. übernimmt die Mitarberterfchaft im Bureau und beim Publikum. N. ist verpflichtet nur für die»I. u. H.-G." tätig au sein. Alle Geschäfte sind nach außenhin streng geheim ,u halte«. Die Anzahl der Mitarbeiter ist unbegrenzt. Die Arbeitstätigkeit ist von 87 Uhr. eventuell auch länger. Die Mitarbeiter haben weder Anspruch auf Gehalt noch auf Spesen noch auf Gratifikatianen. Von jeder eingehenden Provision wird zuerst der Provision». betrag für den außenstehenden Akquisiteur abgesetzt. Der Rest wird in zwei gleiche Teile zerlegt. Di« eine Hälfte bekommt die Gesellschaft, die andere wird zu gleichen Teilen unter die jeweiligen Mitarbeiter verteilt. Mißliebige Mitarbeiter können sofort ausgeschlossen werden, und zwar entscheidet über den Ausschluß die Majorität. Zahlreiche Stellung?, und Beschäftigungslose waren glücklich. von der vornehmen Gesellschaft angenommen zu werden, denn eS wurden ihnen vom Direktor Knack goldene Berge versprochen. Der Provisionsumsatz würde abzüglich der Auhenprovisionen mindestens 180 000 M. im Jahre betragen, es würden demnach bei durchschnitt- lich drei Mitarbeitern auf jeden einzelnen daö hübsche Sümmchen von 30 000 M. kommen. Ilm so größer war bei allen Mitarbeitern die Enttäuschung, denn jedem wurde nach monatelanger Tätigkeit bedeutet, daß er auf keinen Pfennig zu rechnen habe; die einge. leiteten Geschäfte hätten leider niemals zum Abschluß geführt. Das hinderte freilich den Direktor nicht, neue Mitarbeit« auzu- werben, denen es gleich den Vorgängern erging, ja sogar eine Steno- typistin, die auf den Verdienst viel« Tausende hoffte, mußte ihre Gutgläubigkeit mit der Einbuhe jeglicher Arbeitsentschädigung bezahlender Verhandlung de» KaufmannSgerichts stellte d« Porsitzende Assessor Dr. Neumann an alle drei Kläger die Frage. wie es möglich sei, daß sie auf ein derartiges Unternehmen hrnein- fallen konnten. Der Kläger S., ein ehemaliger Gärtner, erklärte: Die Sehnsucht nach großem Verdienst hat mich angezogen", und der Kläger F.. der Bankbeamter von Beruf ist, erwidert:Die Vornehmheit der Räume hat mich bestochen." DaS Domizil der Bank befindet sich nämlich in der Voßstraße 18, die Räumlichkeiten. zu denen ein Direktionszimmer, ein Sitzungssaal und ein Konferenz- stml gehören, sind mit solider Vornehmheit ausgestattet. Die Miete der Bankräume beträgt 7000 M. p. worin allerdings noch die Direktorswohnung einbegriffen ist. Der Beklagte K. war gestern bereit, zu beschwören, daß kein Geschäft zum Abschluß gekommen sei, erst nachdem ein Kläger ein bestimmtes Geschäft erwähnte, gab der Direktor dieses Geschäft zu, behauptete aber, den Abschluß hätte der jetzt bei ihm tätige Herr v. Germer gemacht, und den jetzigen Mitarbeitern gebühre die Provision. Das KausmannSgericht setzte den Termin zur Eides- leistung auf den 15. Januar an und gab den Klägern auf, btS dahin Material zu sammeln, das die Behauptungen deS Beklagten zu widerlegen geeignet s«._ Die Stellenvermittelung im Friseurgewerbe vor dem Gewerbegericht- D« Friseurgehilfe L. klagte gestern vor dem hiesigen Ge- kverbegericht gegen den Barbier Poop auf Zahlung einer Ent» schädigung im Betrage von 8,35 M. Der Beklagte hat vom Arbeits- Nachweis der Freien Bereinigung selbständiger Barbiere für zwei Tage den Friscurgehilfen H. zur Aushilfe verlangt. Da H. aber schon einige Male die Vermittelungsgebühr nicht bezahlt hat, wollte ihm der ArbeitSnachweiSleiter, Sekretär Stachowsky, keine Stellung mehr vcrckitteln. Dies« sagte auch dem Beklagten, der nach dem H. verlangte, daß letzterer sich nicht als beschäftigungslos gemeldet habe. Obwohl nun der Beklagte dem Sekretär sagte, daß sich H. noch melden wird> erhielt er dennoch den Gehilfen L. gesandt. Als sich L. zum Arbeitsantritt beim Beklagten meldete, wurde er nicht eingestellt. Da L. nun andere Stellung für die Tage, an denen er beim Beklagten aushelfen sollte, nicht mehr erhalten konnte, klagt er nun auf die Entschädigung. Er wurde aber mit seinem Anspruch abgewiesen, da den Beklagten keine Schuld treffe und dieser deshalb auch nicht schadenersatzpflichtig gemacht sich gegen den Bezirksbeamten der Hirsche, Wolff in Stettin , wandte und dessen eigeiuümliches Verhallen bei jenem Streik beleuchtete. Wolff lief darauf zum Kadi, um seine ramponierte Ehre gerichtlich flicken zu lassen, was nun andererseits verschiedene Bezirks- leiter der freien Verbände veranlaßt, klageweise gegen den Regulator" vorzugehen. Gleichauf. der als Redakteur zeichnet, wurde in einem Falle verurteilt. Im anderen Falle mußte er freigesprochen werden, weil laut eigener Angabe seine Tochter während seiner Abwesenheit jene Nummer redigiert batte. Auch Wolff als Verfasser eines Artikels wurde verurteilt. Nun kam am 16. d. M. die Klage WotffS wider den Genosseu S ch e r m von der.Melallarbeiter-Zeitung" vor dem Schöffengericht Stettin zum AuZlrag. In dem betreffenden Artikel wurde dem Privarkläger u. a.angeborene Schnoddrigkeit und Verleumdung!- sucht" vorgeworfen, diese jedoch damit entschuldigt, daß er»als Alkoholiker für sein Tun und Laffen nicht voll verantwortlich ge- macht werden" köniite. Da! Gericht erkannte schließlich wegen formaler Beleidigung auf 50 Mark Geldstrafe event. 10 Tage Hast. Die Ehre deS Herrn Wolff strahlt also wieder geflickt. Einen gegen einen Schutzmann g«ichteten RoheitSakt verübten in der Nacht vom 24. zum 25. September zwei junge Leute, der Schmied Willi MulkowSki und der Schlosser Otto M ä n n i ck e, die beide bisher völlig unbescholten waren. Der Schutzmann Korn hatte einige Zeit vor dem 24. September Ver- anlassung gehabt, pflichtgemäß einen Straßenpassanren vor Be- lästigungen durch die beiden jungen Burschen zu schützen. Am 24. September saß Herr Korn in Z'vil in einem Restaurationölokal am Kotiduser Damm und spielte Skat . In demselben Lokal saßen die beiden Freunde und Nichten ihr Mülcken an dem Schutziiiann dadurch zu kühlen, daß sie laute Redensarten, die auf das erwähnte Eingreifen KornS Bezug hatten, zu diesem hinüber sandten. Der Schutzmann verbat sich dies und nannte die beiden»dumme Jungen". Darob empörten sich diese in so lauter Weise, daß sie der Wirt aus dem Lokal wies. Sie pflanzten sich nun auf der anderen Seite der Straße auf und warteten, bis der Schuyinann seinen Heimweg an- trete» würde. Kaum hatte dieser die Straße betreten, da stürzten sie ans ihn loS, rissen ihn zu Boden und ließen auch trotz seiner energischen Gegenwehr nicht von ihm ab. Durch Faust» schlage gegen die Schläfe wurde er schon beinahe betäubt. Es wurden ihm dann noch vier Messerstiche versetzt, so daß das Blut in Strömen floß. Auf seine Hilferufe eilten mehrere Personen herbei, die noch sahen, wie die Missetäter den wieder zu Boden gestürzten Korn mit Fußtritten regalierten. Sie wollten dann die Flucht ergreifen, tonnten aber festgenommen werden. Der so arg mißhandelte Schutzmann mußte blutbesudelt zur Sanilätswache gebracht werden und ist infolge der erhaltenen Verletzungen acht Wochen dienstunfähig gewesen. Wer mit dem Messer gestochen hatte, tonnie seinerzeit vor dem Schöffengericht nicht festgestellt werden. DaS Gericht glaubte, daß beide mit demselben Matz zu messen seien und beide sich in derselben brutalen Weise vergangen haben. Trotz ihrer bisherigen Unbescholtenheit wurden sie zu je einem Jahr Gefängnis verurteilt. MulkowSki trat seine Strafe sofort an. Männicke dagegen versuchte es mit der Berufung. Diese wurde gestern von der Strafkammer des Landgerichts II verworfen. Hotte bürr. Schweinereien bei der Fabrikation von Metk» und Schlackwurst beschäftigten in seiner letzlcn Sitzung daS Lichtenberg « Schöffen­gericht. Wegen Verarbeitung von Pferdefleisch hatten sich der Fleischwarenhändler Oskar Wolf und dessen Ehe- trau Margarete auS Lichtenberg zu verantworten. Arn 16. April lomrollierte der Tierarzt Dr. Maak die Smnde auf dem Rummelsburg « Wochenmarkte. AlS er an den Stand des Schlächters Kühn herantrat, sagte dieser zu ihm:»Bei mir finden Sie nichts, gehen Sie man zu Wolf nebenan, der verarbeitet Pferdeflei'ch'.Dr. Maak kaufte nun bei Wolf je>/, Pfund Metl- und Schlackwurst, die ihm sofort ver- dächtig vorkam. Die Wurst wurde dem Polizeichemiker Professor Dr. Juckenack übergeben, aus Grund dessen Uiitersuchimg wurde Anklage gegen die Wolssche» Eheleute erhoben. Beide bestritten. Pferdefleisch zu Wurst verarbeitet zu haben. Wolf gab an, daß er Wurst in der Frankfurt « Chaussee 2 im ArbeitSraum eine« Scklächter« Stork hergestellt habe, und zwar aus reinem Rindfleisch, auch hätte« ab und zu Wurst auf Auktionen gekauft. Der Scklächter Kühn bekundele, daß er früher als Geselle bei einem Roßschtächl« kürzere Zeit gearbeitcr und deshalb auch Pferdefleisch vom Rindfleisch unterscheiden könne. Er hätte später dann auch in der Frankfurter Chaussee seine Ware angefertigt, als er wieder mit Rind- und Schweinewurst handelte. Eines TageS hätte ihn Wolf gebeten, das Rad einer Fleischmaschine zu bedienen, er hätte dies getan und dabei gesehen, daß Wolf Pferdefleisch verarbeite. Frau Wolf hätte insoweit mitgewirkt, daß sie die Gewürze nach dem ArbeitSraume brachte. Tierarzt Dr. Maak erklärte, daß er die Wurst bei Wolf getauft und sofort der Meinung gewesen ist, daß dieselbe Pferdefleisch entHalle, was die Unter- suchung deS Polizeichemikers Prof. Dr. I u ck e n a ck auch ergab. Der größere Bestandteil der Wurst war Pferdefleisch. Mehrere Gesellen, die in demselben Räume im Hause Frankfurter Chaussee Nr. 2 gearbeitet haben, wollen n i e gesehen haben, daß Wolf Pferdefleisch verarbeitete. Wolf selb st beantragte noch einen Zeugen zu laden, der bekunden werde, daß Kühn geäußert hätte, wegen falsch« Anschuldigung gibt eS ja nur vier Wochen Gefängnis. Der Antrag wurde abgelehnt. Amtsanwalt KoperSky beantragt gegen Wolf eine Gefängnisstrafe von sech« Monaten; gegen dessen Ebe- frau eine Geldstrafe von 300 M. und Publikation de» Urteil!. Da« Gericht erkannte gegen Wolf auf einen Monat Ge- s ä n g n t S. Die Ehefrau kam mit einer Geldstrafe von 20 M. davon; zugleich wurde Publikation de« Urteil» ausgesprochen. Di» Schmalkaldener Skandalaffare. Bor der 2. Strafkammer in Meiningen fand die sog. Schmal« kaldener Skandalaffäre ihren gerichtlichen Abschluß. Auf der An- klagebank erschien der Schneider Adolf Wahl auS Schmalkalden sowie 20 Mitangeklagte, meist Schüler derSchmalkaldener Oberrealschule, unter der Beichuldigung d« wider« natürlichen Unzucht mit männlichen Personen 175 und l76 des St.-G.-B.). Wahl steht außerdem noch unter der Anklage, der Unzucht Vorschub geleistet zu haben. Die angeklagten Schüler stammen meist aus besseren Kreisen. Die Anklage war noch ausgedehnt worden auf einen Photographen, der ober nach Pari» ge- flohen ist, auf einen Schauspieler, der sich jetzt ebenfalls in Paris auf- hält, und einen jungen Knufmann in Zürich , der von dem Erscheinen vor Gericht entbunden ist. Nach dem EröffirnngSbeschluß kommen zum Teil fortgesetzte Handlungen in Frage, die sich aus die Jahre i90S btS 1008 erstrecken. Di» mitangeilnalen Schüler find ausnahm!- tos die Opfer Wohls und tragen ihre Verfehlungen um so schlimmer, als fie die Schule sofort nach Bekanntwerden ihrer Verirrungen verlassen mußten und so für ihr Berufsleben schweren Schaden erlitten haben. Das Urteil lautete gegen Wahl auf drei Jahre Ge- fängnis, ein Schauspieler CerevinSti erhielt drei, ein früherer Schüler zwei Monate Gefängnis. Die übrigen Angeklagten wurden sämtlich freigesprochen. da da» Gericht der Ansicht war. daß sie teilS nicht die nötige Tin- ficht in die Strasbarkeit ihrer Handlungen hatten und teils die vor- liegenden Beweise zu einer Verurteilung nicht ausreichten. Der Angeklagte Wahl geriet bei der Verkünvnng deS Urteils ia große Erregung und verfiel in epileptische Krämpfe. «mtlicher Marttderkch» der klädlllchen Markthallen.DtrekNon llder den Großhandel w den Zenlral-Markthallcn. Marktlage» Fl ei Ich: Zufuhr geuügend. Geschäft ruhig, Preise wenig verändert Blldi Zufuhr ncuüneiid, Gcschäsl lebhaft, Preüe gut. Geflügel: Zufuhr genügend, Geschäft ltdhaftcr, Brelf« gut. glich«: Zufuhr ttl Fliitzfischt» knapp. Ec- fchäft ruhig, Preii« wenig verändert. Butter und Kälti Gefchäft ruhig, Preis« unverändert. Gemüse, O b it und Südlrücht«: Zuluhr genügend, Gefchäst flau. Prelle wenig verändert