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Verfammlungen.

Binterbezüge, ferner durch die zustandegekommene Verlängerung nicht wundern würde, wenn Faber eines schönen Tages mit den der Trägerhändlervereinigungen wesentlich gebeffert. Belangreiche Streifgelbern verschwunden wäre. 3wei Verbreiter dieser Ber­Mengen von Aufträgen find bereits eingegangen, weitere find au leumdung in Oberstein hatten schon vor Erledigung dieser Klage erwarten, sodaß die Werke für die Wintermonate mit Arbeit in in Pforzheim ihre Bemerkungen gegen den Geschäftsführer mit Her mit dem 36stündigen Ruhetag für die Bäder! Formeisen versehen sein dürften. Auf dem ausländischen Markte Bedauern zurüdgenommen. Nun blieb nur noch ein Ver Seit Jahren fordert der Verband der Bäcker und Konditoren die Sagegen hält die bisherige Zurückhaltung der Kundschaft immer breiter dieses ehrenrührigen Gerüchtes, der Fabrikant gefeßliche Einführung eines 36stündigen Ruhetages in jeder Woche noch an. Eine Aenderung dürfte in Anbetracht der bevorstehenden Robert Klein aus Oberstein ( Firma Klein und Quenzer) für alle in Bäckereien und Konditoreien Beschäftigten. Trotz aller Feiertage und des Jahresschlusses erst in dem neuen Jahre zu er- übrig. Gegen ihn hatte am 16. Dezember d. J. das Amtsgericht Bernunft- und Billigkeitsgründe, welche für diese Forderung barten fein. Oberstein zu entscheiden. Der Beklagte machte hier zu seiner Ent- sprechen, ist sie bis jetzt nicht bewilligt worden. Die Bäckergesellen Daß der außerordentlich ungünstige Rovemberversand im schuldigung geltend, daß er bei der Verbreitung des ehrberlebenden fehen sich deshalb genötigt, ihre berechtigte Forderung immer wieder Dezember eine Korrektur erfährt, dafür liegt gar keine Aussicht vor. Briefes den Kläger nicht habe beleidigen wollen. Auch nahm er von neuem zu erheben. Eine sehr stark besuchte Versammlung, Dagegen kann man schon jetzt voraussagen, daß auch der schlechte für sich die Rechte aus§ 193 Str.-G.-B. in Anspruch. Er sei eben. welche der Bäckerverband am Dienstag nach Kellers Saal in der Dezember Ausweis einen rosaroten Anstrich bekommt durch den bei- falls Fabrikant und sei an der Aussperrung beteiligt gewesen und Stoppenstraße einberufen hatte, erhob wieder einmal den Ruf nach gegebenen Bericht des Vorstandes. daher habe er mit der Verbreitung des Briefes seine berechtigten der geseglichen Einführung des 36stündigen Ruhetages. Interessen wahrgenommen. In der Beweisaufnahme bekundet der eiblich vernommene Zeuge, Redakteur Siebert von den Neuesten Nachrichten" in Oberstein , daß der Angeklagte ihm diesen Brief und einige Zeitungsartikel aus Pforzheimer Zeitungen mit muftran übermittelt habe, er solle mal prüfen, ob sich der Inhalt der Zeitungsartikel und des Briefes nicht in seinem Blatte gegen den Geschäftsführer zum Abdrucke verwenden lasse. Das sei ihm doch zu bedenklich erschienen, er habe deswegen davon feinen Gebrauch gemacht. Das Gericht tam zu folgendem Urteil: Der Angeschuldigte wird von Schuld und Kosten frei. gesprochen: In der Verbreitung der ehrverlegenden Bemer fung im Briefe des Fabrikanten Hasenmaher aus Pforzheim liege amar eine Beleidigung des Klägers, aber da der Verbreiter des Briefes felbst Fabrikant ist und an der Aussperrung beteiligt war, so steht ihm hier der Schutz des§ 193 zu.

Amerikanische Getreideernte. Der Schlußbericht des amerikanischen Aderbaudepartements gibt den diesjährigen Maisertrag auf 2668,6 Mill. Bushels an gegen 2642,7 Min. Bushels in dem vorläufigen Bericht vom 9. November. Der diesjährige Ertrag bleibt nur gegen 1906 und 1905 zurüd. Der Ertrag des Winterweizens wird mit 437,9( i. 23. 409,4), jener des Frühjahrsweizens mit 226,7( i.. 224,6) Mill. Bushels ausgewiesen.( Schägung im November 425,9 resp. 233,1.) Es ergibt sich folgendes Bild des Ernteertrages( in Millionen Bushels):

1908

1907

1906

1905

1904

Mais

Weizen

664

2669

684

2569

0

785

2927

2708

2467

693 552

Die bisher größte Weizenernte, die von 1901, lieferte 748 Mill. Die bisher größte Weizenernte, die von 1901, lieferte 748 Mill. Bushels. Seither blieb nur jene von 1904 unter 600 Mill. Bushels und die von 1907 war seither die zweitkleinste.

Aus der Frauenbewegung.

Das heißt denn doch, den den Arbeitern fast ständig versagten Schutz des§ 193 Str.-G.-B. für Fabrikanten zu einem Freibrier für Verleumdungen umzuwandeln. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt.

Die Versammlung wurde eingeleitet durch einen mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag des Genossen Eichhorn über das Hezschold persönliche Regiment. Hierauf sprach eich old über die Forderung des Ruhetages. Er führte unter anderem aus: Entgegen dem biblischen Gebot: Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am müssen die Bäcker­fiebenten sollst du ruhen von deiner Arbeit gesellen Woche für Woche fieben Tage oder richtiger fieben Nächte arbeiten. Was in der Industrie als selbstverständlich gilt und für viele Arbeiter durch Gesez festgelegt ist, das gilt für die Bäcker nicht. Sie entbehren der Sonntagsruhe. In früheren Zeiten gab es auch für die Bäcker weder Sonntags- noch Nachtarbeit. Erst der Sonkurrenzfampf in neuerer Zeit hat den Bäckergesellen ihre und nun gilt es, daß Nacht und Sonntagsruhe geraubt, die ihnen fo fich die Bäckergesellen notwendige Ruhezeit erringen. Seit länger als 20 Jahren hat der Verband alles getan, um den Ruhetag durchzusetzen, aber die Bestrebungen sind an dem Widerstande der Meister gescheitert. Erst in neuerer Zeit ist es ge­lungen, in einzelnen Fällen den Ruhetag durch tarifliche Verein­barungen einanführen. In Hamburg wird den Bädergesellen mit wenigen Ausnahmen feit einigen Jahren der allwöchentliche Ruhetag Ein Sittenbild aus der besseren" Gesellschaft. gewährt und es hat sich gezeigt, daß alle Beteiligten mit dieser Eine Ein an psychologischen Momenten reicher Meineidsprozeß be- richtung zufrieden sind. Im Jahre 1905 hat der Verband in einer schäftigte eine ganze Woche lang das Schivurgericht Hamburg . Petition an den Bundesrat die gefeßliche Einführung des Ruhetages Der erst 26jährige Kaufmann Karl Theodor Klein soll den Meineid gefordert, aber auf diese Petition hat der Verband nicht einmal Vom Kampfe um das Frauenstimmrecht in England. in einem von dem Großfabrikanten und früheren Stadtvat von eine Antwort erhalten. Die Ereignisse der letzten Zeit baben ge­Aschersleben, Lapp, gegen seine Ehefrau angestrengten Ehe zeigt, daß in den Bureaus der Reichsämter nicht alles gelesen wird, Als waschechte Frauenrechtlerinnen fordern die englischen scheidungsprozeß und später in dem von Frau Lapp gegen ihren was man ihnen schickt. Vielleicht hat auch unsere Petition ein Suffragettes das Wahlrecht für die Frauen unter denselben hemann eingeleiteten Mimentationsprozeß auf 36 000 M. solches Schicksal gehabt. Wir haben es deshalb für angebracht ge­Bedingungen" wie die Männer. An einer Demokrati- Jahresrente geleistet haben. Klein, der zwar nur die Volksschule halten, die zuständigen Instanzen wieder an unsere Forderung von sierung des absolut unzulänglichen Wahlrechts liegt ihnen ein- besucht, aber sich durch große Intelligenz und Tüchtigkeit empor- 1905 zu erinnern und deshalb unsere Petition an den Reichstag ab­gestandenermaßen gar nichts, während umgekehrt die Aroziterklasse gearbeitet hat, war erst bei einer großen Berliner Firma als gesandt, Es ist kein unbilliges Verlangen, wenn wir fordern, daß ein Lebensinteresse daran hat, das Frauenwahlrecht im Zusammen- Sommis und dann als Geschäftsführer der Hamburger Filiale in der Gesetzgebung auch die Bäckergefellen zu denjenigen Arbeitern hang mit dem allgemeinen Wahlrecht zu erringen. derselben Firma tätig. Er bezog gulegt ein fires Jahresgehalt gerechnet werden, die in jeder Woche einen 36 stündigen Ruhetag Zahlenmäßige Beweise dafür, daß der Kampf der Suffragettes von 5000 m. nebit Zantiemen, so daß er es auf eine Jahres- haben müssen. In dieser Hinsicht ist Deutschland weit zurüc nicht der vollen politischen Emanzipation der Frau, sondern nur einnahme von 15 000 M. bradyte. Im Jahre 1907 lernte er auf hinter anderen Staaten. In Ungarn haben die Bäcker eine cinem Damenwahlrecht gilt, bringen die Artikel zur Frage des einer Badereise nach Borfum die Schwester der Frau Stadtrat 20 stündige Sonntagsruhe. In Italien ist die Nachtarbeit be­Frauenwahlrechts in England" von J. Sachse- London und" Die Sapp fennen, die in Borkum Quartier für die Familie des Stadt- feitigt, in Frankreich in Frankreich besteht eine 24 stündige, in England englische Sozialdemokratie und die Frauenwahlrechtsbewegung" rats machte, der er dann vorgestellt wurde. Nach Schluß der eine 36 stündige Sonntagsruhe. In den Vereinigten Staaten von von H. Quelch- London in Nr. 51 der Neuen Zeit". Badesaison besuchte Klein die damals in Charlottenburg wohnende Nordamerika ist für die Bäder eine Marimalarbeitszeit von Bis jetzt ist das in England geltende Männerrecht an Lappiche Familie, und es soll nun zu Intimitäten zwischen dem 60 Stunden in der Woche festgefeßt, selbstverständlich auch die etwa 17 verschiedene Besitz- oder Eigentumsqualifitationen ge Angetlagten und der Frau Lapp sowie deren Schwester gekommen Sonntagsruhe. In Dänemark besteht eine Sonntagsruhe von bunden. So muß die Wohnung des Wählers 3. B. unmöbliert sein. Darauf stützt sich die Meineidsklage. In der unter Ausschluß 24 Stunden in den Städten und 16 Stunden in den Landorten. einen Mietswert von 200 m. jährlich repräsentieren. Diese Wahl der Oeffentlichkeit stattgefundenen Verhandlung wurden recht In Schweden haben die Bäder 28 Stunden Sonntagsruhe und rechtseinschränkung ſchließt von den rund 12% Millionen er-" delitate" Dinge zur Sprache gebracht. Rapp, der inzwischen 68 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. In Norwegen ist ein Ruhetag wachsenen Männern rund 5 Millionen oder 40 Proz. von allen wieder nach Aschersleben übergesiedelt ist( dort hat er ein Kali- für jede Woche vorgesehen. Selbst in Finnland besteht eine politischen Rechten aus. Die schreiende ungerechtigkeit eines solchen bergwert), hat ein nach Hunderttausenden zählendes Ginkommen; 86 ftündige Sonntagsrube und eine wöchentliche Arbeitszeit von Wahlsystems tritt aber noch kraffer in die Erscheinung, wenn es allein sein Haushalt verschlang über 100 000 m. pro Jahr; die 48 Stunden. Deutschland ist also der einzige Kulturitaat, der noch keinen wie die Suffragettes wollen unverändert auf die Frauen Dienstboten standen auf seiner Seite, denn ihm wurde von einem gefeßlichen Ruhetag für die Bäckergesellen eingeführt hat. Es find ausgedehnt wird. Die verheirateten Frauen der arbeitenden Mädchen ein postlagernder Brief, gerichtet an seine bei ihm etwa 120 000-140 000 Bädergesellen im Deutschen Reiche beschäftigt. Klassen würden stets ausnahmslos rechtlos bleiben, auch wenn ihre wohnende und von ihm verehrte" Schwägerin, eine junonische Gr- Diese haben wohl einen berechtigten Anspruch darauf, daß auch sie Chemänner das Stimmrecht bejizen, weil jene in der Regel teine scheinung, in die Hände gespielt. Darauf ging er gegen feine mit ihrer dringenden Forderung eines 86stündigen Ruhetages in besondere Wohnung zu dem festgefekten Mietswert unterhalten. Frau bor. Herr Lapp foll, wie in der Verhandlung zur Sprache jeder Woche berücksichtigt werden. tam, von Eifersucht gegen das Verhältnis feiner Schwägerin zu Die Versammlung nahm einstimmig eine Resolution an, welche Slein geplagt gewesen sein und soll beabsichtigt haben, nach er folgter Chefcheidung Fräulein., so heißt die Schwägerin, zu heiraten. Ohne daß die Harmonie in die Brüche ging," liebten will bis zur Trennung der Lappschen Eheleute mit Frau Lapp die Schwestern zweimal denselben Mann. Der Angeklagte Klein nur freundschaftlich berkehrt haben. Aber der Kutscher des Hauses will Intimitäten zwischen dem Angeklagten und Frau Lapp be obachtet haben, als er die beiden im Tiergarten spazieren fuhr. Herr Lapp hat es sich Tausende kosten lassen, um mit Hilfe eines Berliner Detektivbureaus Material gegen seine Frau zu sammeln, wie diese ein anderes Detektivbureau gegen ihren Mann in Be= wegung gesetzt hat. Die Erörterung der Berliner Detektiv­geschichten nahm einen vollen Tag in Anspruch.

Die verheirateten Frauen der befizenden Streise haben die Mög­lichkeit, das Wahlrecht noch auf Grund anderer Qualifikationen zu erobern, ebenso ihre Töchter. Anders dagegen bei den under heirateten Arbeiterinnen. Bei einem Durchschnittslohn von 7% M. wöchentlich werden nur sehr wenige in der Lage sein, 4 M. Miete für ein leeres Zimmer aufzubringen. Tatsächlich liegen die Dinge danach so, daß das beschränkte Wahlrecht von den 13½ Millionen erwachsenen Frauen nur Millionen das Stimmrecht geben würde. 11% Millionen Frauen blieben nach wie vor rechtlos. Und da diese 11½ Millionen entrechteter Frauen nach Lage der Dinge nur den besitzlosen Schichten angehören können, so würde das Wahl­recht also nur eine angenehme Zugabe für die ganze 12 Pro3. aus machende Oberschicht der englischen Frauenpelt bedeuten, die seiner am ehesten entraten kann. Ganz nach dem alten Bibelvers: Wer da hat, dem wird gegeben, auf daß er die Fülle habe.

Der Angeklagte bestritt, vor der Trennung der Lappschen Ehe­leute mit Frau Lapp intimen Umgang gehabt zu haben.

Der Staatsanwalt hielt den Schuldbeweis in einem Falle für erbracht. Die Geschworenen verneinten aber sämtliche Schuld­

Zum Rechte der Verteidiger.

Ein Beispiel veranschaulicht die groteste Ungerechtigkeit, zu ivelcher das beschränkte Frauenivahlrecht führen würde, am besten. Man dente fich zwei Familien von gleichem Umfang in demselben Wahlkreis; die eine ist wohlhabend, die andere arm. Jede der beiden Familien besteht aus Mann und Frau und brei erwachsenen fragen, worauf die Freisprechung des Angeklagten erfolgte. Töchtern. Die Frau des wohlhabenden Mannes tönnte das Wahl­recht auf Grund eines entsprechenden Grundbesitzes erwerben, während die drei Töchter dadurch qualifiziert werden könnten, daß Wir berichteten vor kurzen über einen Konflikt, in den der ihnen dem Gesetz entsprechende separate Wohnräume im elter - Rechtsantvalt Dr. Mag Kantorowicz als Verteidiger eines vor dem Lichen Hause eingeräumt werden. Der arme Mann, der weder das Schöffengericht Angeklagten mit dem den Vorsitz führenden eine noch das andere tun fann, muß froh sein, selbst die Wahl. Assessor Dr. Goldammer geraten war. Veranlassung zu dem Ston­berechtigung zu erreichen. Das Ergebnis wäre also dies, daß die flift war, daß der Vorsitzende nicht leiden wollte, daß der Ber­reiche Familie über fünf Stimmen verfügen würde, während die teidiger fich während der Berhandlung zu seinem Klienten wandte, an Zahl gleiche Arbeiterfamilie nur eine einzige Stimme abgeben um dessen Willensmeinung über einen bestimmten Bunft zu er. würde. Dieses Beispiel zeigt flar, daß das beschränkte Frauenwahl. fahren. Auf die gegen das Vorgehen des Vorsitzenden erhobene recht nur eine neue schwere Benachteiligung der arbeitenden Bolts- Beschwerde ist jetzt dem Verteidiger der Bescheid des Amtsgerichts­massen in England bedeuten würde, weil es die Macht der herr- präsidenten Herzog zugegangen. Darin wird der Standpunkt des schenden Klassen steigert und befestigt.

Indem die Suffragettes im vollen Bewußtsein der Konse quenzen ihre ganze Energie und ihre reichen Geldmittel es gelang ihnen, in einer einzigen Woche 400 000 M. für ihren Stimme rechtsfonds zu sammeln der Propaganda für eine im Stern reaktionäre Maßregel zuwenden, beweisen sie, daß sie wohl Klassen egoistinnen sind, aber nicht Vortämpferinnen für die politische Gleichberechtigung aller Frauen.

Gerichts- Zeitung.

Borsigenden als unberechtigt erklärt und unter anderem folgendes ausgeführt: Nach§ 187 der Strafprozeßordnung ist es das Recht und die Pflicht des Verteidigers, dem Angeklagten dauernd mit seinem Rate zur Seite zu stehen und sich deshalb mit ihm auch während der Hauptverhandlung zu besprechen. Die Vernehmung des Angeklagten, die allerdings dem Vorsitzenden allein obliegt, geschieht zur Feststellung des dem Urteil zugrunde liegenden Tate bestandes, während die Besprechung des Verteidigers mit dem An­getlagten zur Förderung der Verteidigung erfolgt und nicht Gegen­stand der Hauptverhandlung ist. Dem Vorsitzenden ist, wie es in bem Bescheide heißt, eine entsprechende Eröffnung gemacht worden.

Produkte des Knuten- Dertel.

bereits in anderen Orten angenommen worden ist und noch ver­schiedenen auswärtigen Versammlungen vorgelegt werden wird, denn die Forderung des Ruhetages ist zurzeit Gegenstand einer allgemeinen Die Refolution lautet: über ganz Deutschland gehenden Bewegung des Bäckerverbandes.

"

Die Versammlung der Bäder umb Konditoren legt energisch Protest dagegen ein, daß der Bundesrat des Deutschen Reiches auf die Betition der Versammlungen in fast allen deutschen Städten, die im Jahre 1905 an den Bundesrat gesandt wurde, beschlossen hat, ihr feine Folge zu geben, was durch die Regierung dem Germania "-Verbandstage deutscher Bäckerinnungen mitgeteilt wurde. Wie wir in jener Betition vom Bundesrate forderten, zum Schuße von Leben und Gesundheit der Arbeiter in Bäckereien und Konditoreien eine Verordnung zu erlassen, die dieser Arbeiterkategorie in jeder Woche einen ununterbrochenen Ruhetag von 86 Stunden Dauer gewähre, so wenden wir uns jezt an den Reichstag mit demselben Verlangen. Es ist unerhört, daß, während die Arbeiterschaft aller anderen Berufe jede Woche ihren vollständig freien Sonntag hat, die Arbeiter in Bäckereien und Konditoreien zum Schaden ihrer Gefundheit immer noch sieben Tage in der Woche, alfo 82 oder mehr Stunden schwer arbeiten müssen. Die schädlichen Folgen dieser gesundheitsschädlich langen Arbeitszeit find anerkannt von allen ärztlichen Autoritäten sowohl, als auch von fast allen Sozialpolitikern und Gewerbe- und Fabrikinfpeftoren. Diese äußern fich in einer bedeutenden Schwächung des Körpers und der Gesundheit der dayon Betroffenen, die, wie die Krankheitsstatistik lehrt, sich in öfter wiederkehrenden langen Krankheiten, in Verfall der Körper­fräfte zu frühzeitigem Siechtum und in großer Sterblichkeit in noch jungem Alter bemerkbar macht. Deshalb ersucht die Versammlung den Reichstag , dem§ 105 e der Gewerbe­den ordnung eine Bestimmung anzufügen, durch die auch Arbeitern in Bädereien und Konditoreien ein wöchentlicher Ruhetag bon 36 Stunden Dauer garantiert wird. Daß das ohne Schaden des Gewerbes und ohne Beeinträchtigung der Gewohnheiten des konsumierenden Publikums geschehen kann, beweisen sowohl die nach dieser Richtung erfolgten gefeßgeberischen Maßnahmen fast aller Kulturländer, wie auch der Umstand, daß in den Regierungs­bezirken Düsseldorf und Münster durch Verordnungen des Ne­gierungspräsidenten der wöchentliche Ruhetag den Arbeitern in Bädereien und Konditoreien gewährt wird."

Die Sektion der Gips- und Zementbranche des Maurers verbandes, Gruppe Rabikpuber- und Träger, hielt am Mittwoch ihre Mitgliederversammlung ab. Den Bericht vom 10. Verbands­tage gab a ese. An diesen Bericht schloß sich eine kurze Dis­Zussion. Dagegen nahm die Debatte über die beendete Lohn­bewegung der Gipsbranche einen breiten Raum ein. Haese berichtete noch, daß sich die Wiederaufnahme der Arbeit glatt vollzogen hat. ( Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.)

Eingegangene Druckschriften.

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Berleumbungsfreiheit von Unternehmera? Wie berrohend die Kampfesweise des für Prügel gegen andere Jas Amtsgericht in Oberstein a. d. N. fällte am Mittwoch ein schwärmenden Oberlehrers a. D. Dr. Dertel wirft, zeigt te Urteil, bas als eine Art von Freibrief für Berleumdungen be- Ueberschrift, mit der die" Deutsche Tageszeitung" in ihrer gestrigen zeichnet werden kann. In Oberstein fand im vorigen Jahre eine Nummer den auch von uns gebrachten Gerichtsbericht über die allgemeine Aussperrung der Arbeiter in der dortigen Ketten- und Righandlung des Schußmanns Korn verfieht. Sie überschreibt Bijouterieindustrie statt. Während derselben wurden nun über den Gerichtsbericht: Produkte fozialdemokratischer Jugend­den Geschäftsführer Faber vom Deutschen Metallarbeiter erziehung." Mit feinem Wort war in der Verhandlung die Rede berband, der bei dieser Aussperrung in Frage tam, allerlei ehren von der Sozialdemokratie, von sozialdemokratischer Jugend­rührige Dinge heimlich verbreitet, die ihre Quelle erziehung, oder auch nur davon gewesen, ob die Angeklagten der im Lager der Unternehmer hatten. Den Unternehmern fam es Sozialdemokratie zugehören. Tut nichts. Die brave" Deutsche besonders darauf an, Mißtrauen unter den ausgesperrten Arbeitern Tageszeitung" spekuliert auf ihrer Leser geistige Schwerfällig­gegen den Geschäftsführer zu verbreiten. Diese Verleumdungen feit", auf die ja nach des fattsam bekannten Dr. Limans Be tourden schließlich dermaßen offen seitens der Verleumder be- fundung die Schreiber der Deutschen Tageszeitung" Rücksicht trieben, daß es dem Werleumdeten gelang, eine Verbreiterin dieser nehmen müssen. Sie gibt dem Bericht eine Ueberschrift, die mit chrenkränkenden Gerüchte in der Person der Ehefrau eines dem Inhalt absolut nichts zu tun hat, aber ihren geistig schwer­Obersteiner Fabrikanten deswegen vor Gericht zu fälligen Lesern eine freche Verdächtigung zu fuggerieren geeignet ziehen. In dieser Gerichtsverhandlung wurden die Urheber und ist. Der Deutschen Tageszeitung" ist bekannt, daß die Sozial- bon& venarius begründeten und geleiteten Unternehmungen. 1 M. Verbreiter der Verleumdungen von der beschuldigten Fabrikanten demokratie im Gegensatz zum Dr. Oertel Mißhandlungen und Die Erkenntnis der bunten Einfalt. Aus dem geistlichen Ber frau genannt. Dabei wurde festgestellt, daß der Fabrikant Robert Roheiten jeder Art, auch das Eintreten für Prügelstrafe, be- ftande bes Animatus. Brosch. 6,50 M., geb. 8 M. Künstlerisches Hasenmayer, Prägeanstaltabejiber in forz- fampft. Sie weiß auch, daß die von der Deutschen Tageszeitung" Theater. Betrachtungen aus der Vogelperspektive von einem Clown. 50 Pf. heim, der Urheber und einige Obersteiner Personen die beliebte Inschußnahme von Brügeleten durch Lehrer, Polizisten Jonathan Swift : Profajchriften in 4 Bänden. Herausgegeben von Berbreiter der Beleidigungen waren. Gegen den Fabrikanten und Unteroffiziere Roheiten, wie sie auch in jener Gerichtsver- reve. 5 M. pro Band. Julius Bab und Willi Sandl: Hasenmayer in Pforzheim wurde Klage erhoben. Dieser handlung bloßgelegt find, geitigt. Der von dem Dertelblait an­wurde am 14. März d. J. bom Amtsgericht Pforzheim zu 100 t. gewendete Trid, ihre geistig schwerfälligen Leser nach dem Motto: Eine Nacht im Luxembourg . Roman. Uebertragung von D. Flafe. 3,50 wt. ( 4,50.). Desterheld u. Co., Berlin W. 15. Geldstrafe und in die Kosten verurteilt, weil er dem Geschäfts- Haltei den Dieb" von dieser Erkenntnis durch die erwähnte Kunst und Künstler. Heft 3. Monatsschrift. Vierteljahr 6 M. führer Faber in chrenrühriger Weise in einem Briefe an einen Ueberschrift abzubringen, zeugt von einer Rohheit der Gesinnung, B. Caffirer, Berlin W. 50. Obersteiner Fabrikanten nachgeredet hatte, daß, wenn Faber eines die wir dem Bündlerblatt nicht zugetraut hätten. Das offene Tor. Wiener Roman Hon 2. Andro. 2 M. Südd. Tages Streifgelder in die Hände bekäme, es ihm, den Hasenmayer, Monatshefte", München .

C. Negenhardt, Geschäftskalender für den Weltverkehr 1909. 3,75 90%. - Selbstverlag, Berlin- Schöneberg, Bahnstr. 19/20. Gustav Freytag : Karl der Große. Friedrich Barbarossa . Volks. bücher- Heft 23. Geb. 25 Pf., geb. 55 Bf. Deutsche Dichter. Gedächtnis­Stiftung Hamburg - Großboritel. Kunstwart- Arbeit. Eine Uebersicht zum praktischen Gebrauch über die Georg D. W. Gallwey, München .

Deutsche Schauspieler. Porträts. Geb. 3.

Remy de Gourmont :