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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 66.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

69. Sigung vom 17. März 1893, 1 hr.

Sonnabend, den 18. März 1893.

10. Jahrg.

Kommt es dazu, daß auch die Fürsorge für die Wittwen und Taschen der Beamten; das ergebe sich daraus, daß 1/9 des Geldes Waisen in Angriff genommen wird, dann werden die Schwierig Rente und 8/9 Verwaltungskosten seien. feiten noch in viel größerem Maße vermindert werden. Die Staatssekretär von Bötticher: Bei dieser Behauptung Zentralisirung der Armenpflege im Reich und in den Einzel- übersieht der Vorredner, daß das Unfallgesetz auf dem Umlage­staaten wird auf Beifall in weiten Kreisen kaum stoßen. Gerade verfahren beruht.( Sehr richtig!) Nach einigen Jahren schon Am Bundesrathstische: v. Bötticher, v. Marsch a II. bei der Armenpflege kommt es auf nichts mehr an, als auf die wird das Verhältniß in seinem Sinne ein sehr viel günstigeres Die erste Lesung der Novelle zum Unterstüßungs- Erforschung des individuellen Falles( Sehr richtig!). Auch unter werden; ob aber seine Belastung geringer werden wird, ist eine wohnsiz Gesetz wird fortgesetzt. den Almofenempfängern sind noch zahlreiche Elemente, die Ver- andere Frage. Bei der Altersversicherung fann im Allgemeinen Abg. Dr. Baumbach( dfr.): Auch ich stelle mich im großen dienst noch suchen und finden können. Der Armenpfleger muß auch nicht von einem gleichen Mißverhältniß gesprochen und ganzen der Vorlage freundlich und zustimmend gegenüber. also in die Verhältnisse des einzelnen Falles einsteigen; die werden. Mit dem Heimathsrechte haben wir in Deutschland früher nicht Zentralisirung würde zur Schablone führen. Die Entscheidung, Abg. v. Schalscha: Ich werde der Aufforderung zu warten, besonders angenehme Erfahrungen gemacht, und die Erfahrungen, wie und in welchem Maße zu helfen ist, muß der Lokalgemeinde bis die Verhältnisse sich günstiger gestaltet haben, entsprechen; welche man in Bayern , wo im Widerspruch mit dem Reichsrecht überlassen bleiben. Die durch die Novelle beabsichtigte Ver- richte aber an den Staatssekretär die gleiche Bitte. das Heimathsrecht als Reservat noch besteht, gemacht hat, find schiebung ist keine Unbilligkeit, sondern will gerade eine Unbillig- Abg. v. Přetten lehnt es ab, den Reichsgedanken und seine wahrhaftig nicht verlockender Natur. Einzelne Fälle besonders keit beseitigen; in dieser Beziehung ist das gestern von Herrn Erstarfung in Bayern mit dem Heimathsprinzip in Verbindung ungeheuerlicher Art, welche sich aus den Konsequenzen dieses von Schalscha angeführte Beispiel von dem Dienstmädchen mit zu bringen. Die Heimathsgebühr spiele in den Einnahmen der Heimathsprinzips ergaben, beweisen, daß dieses Prinzip ein dem Ammenberuf ganz besonders zutreffend. Bei der Normirung Gemeinden Bayerns eine nicht unerhebliche Rolle. Anachronismus ist. Es hatte seine Berechtigung zu einer Zeit, der Altersgrenze muß als entscheidend angesehen werden, daß Abg. Stolle( Soz.) bleibt bei der Behauptung stehen, daß als die Bevölkerung noch eine sebhafte im wesentlichen war. der jugendliche Arbeiter nicht bereits mit dem 16. Jahre seine in Sachsen die sozialpolitische Gesetzgebung noch keine Entlastung Wer jetzt die Freizügigkeit in einzelnen Punkten beschränken will, Heimath verläßt, sondern daß dies in der Regel erst später der Gemeinden gebracht hat. Die Zahl der unterstüßten Armen wie die Konservativen beabsichtigen, der kann dabei nicht stehen erfolgt. Ein Kardinalpunkt ist das freilich nicht; setzt der habe garnicht oder doch nur um 200 oder 300 auf 52 000 abge= bleiben, er muß schließlich auch bei der Beschränkung der Ver- Reichstag eine andere Ziffer ein, so wird der Bundesrath feine nommen. Schließlich werde ja nur den Reichen durch die Ver­ehelichungsfreiheit anlangen. Das entgegengesette System ist Schwierigkeit machen. Je höher die Ziffer gegriffen wird, sicherung die Armenlast abgenommen, da zu den Beträgen für dasjenige, welches lediglich den Aufenthalt entscheidend sein läßt. desto mehr wird aber die Wirksamkeit des Gesetzes ver- die Altersversicherung die Arbeiter doch auch mit herangezogen In der Theorie hat die Sache viel für sich; bringt aber loren gehen; nach obenhin follte also die Ziffer nicht ver- werden. Krankenkassen seien schon lange vor dem Reichsgesehe in der Praxis ebenfalls Härten und Ungerechtigkeiten ändert werden. Auf die Neigung des jugendlichen Ar- in viel größerem Umfange und mit viel größeren Be schwerster Art mit sich. Es würde dann das Ab- beiters, seine Familie zu verlassen, wird jedenfalls dieses lastungen als nach dem Geseze in Sachsen vorhanden gewesen. schiebungsunwesen noch mehr als jetzt überhand nehmen. Gesetz auch nicht den mindesten Einfluß ausüben. Einer Die Zentralisation der Armenpflege sei feineswegs undurchführ­Ich ziehe hiernach das System der Vorlage, Orts- Armenverbände Ausdehnung der Bestimmung wegen der dreizehn Wochen bar. Auch wenn der Staat etwas in die Hand nähme, müsse er und Land- Armenverbände, vor. Daß auch hierbei große Mängel Krankenverpflegung auf alle Arbeiter dürfte auch Widerstand individualisiren können, der Staat könne doch nach wie vor die bestehen bleiben, wird jeder Verwaltungsbeamte bezeugen. Die nicht entgegengesetzt werden. Die Sozialdemokraten bekämpfen Gemeinden für diesen Zweck in Anspruch nehmen. Durch die Drts- Armenverbände sind geradezu erfinderisch, wenn es gilt, daß die vorgeschlagene Erweiterung des Straf- Gesetzbuchs, welche die Bentralisation würden auch die Wohlhabenden und Reichen durch den zweijährigen Aufenthalt der Unterstüßungswohnsitz erjenigen treffen soll, welche sich der Unterhaltungspflicht ihrer gleichmäßig zu den Kosten der Armenpflege herangezogen werden worben wird. Der Vorschlag, die Altersgrenze auf 18 Jahre Familie entziehen, obwohl sie dieser Pflicht genügen fönnten. Ich und so ein Gebot der einfachen Gerechtigkeit erfüllt. In dem festzusehen, ist auch derjenige, den der westpreußische Städtetag verstehe diese Gegnerschaft nicht. Bis die Glückseligkeit des Heimathsrecht Bayerns erblicke Redner einen nicht verfassungs­gemacht hat. In Ditpreußen wollte man noch weiter herunter Bukunftsstaats eintritt, muß do h der Familienvater für seine mäßigen Zustand, denn dieses Heimathsrecht widerspreche gehen, während es scheint, als ob der Reichstag 21 Jahre für Familie auffommen. Sie wünschen doch selbst nicht, daß der dem Artikel 3 der Verfassung, der ein gemeinsames richtiger hält. Die Ausdehnung auf die land- und forstwirth- Böswillige privilegirt sein soll; Sie müßten also diese Bestimmung deutsches Indigenat aller Deutschen mit gleichen Rechten schaftlichen Arbeiter ist ebenfalls ein richtiger Gedanke. Nicht mit Freuden begrüßen. und Pflichten feststelle. Die Heimathsgebühr sei außer= recht verstehe ich allerdings, in wie fern die Landwirthe im Osten Abg. Molkenbuhr( Soz.): Die Abänderung des Gesetzes dem ganz außerordentlich hoch, zumal in Bayern jeder Nicht­fich einen Vortheil von dieser Bestimmung versprechen, nament- wird von allen Seiten als nothwendig erkannt. Wenn also die bayer als Ausländer zum doppelten Satz der Gebühr veranlagt lich wenn sie die Freizügigkeit der Minderjährigen beschränken Anschauung allgemein ist, daß das bestehende Gesetz seine Mängel werde. Die verbündeten Regierungen sollten mit dem Reichstage wollen. Wenn der sozialdemokratische Redner die Auswanderung hat, so sollte doch eine grundlegende Alenderung erfolgen. Man diesem unerträglichen Zustand ein Ende machen. In Bayern der landwirthschaftlichen Arbeiter des Ostens auf die mangel- begnügt sich aber mit einigen kleinen Modifikationen. Das be- werde niemand solchen Zuständen mehr das Wort reden. Die hafte Bezahlung zurückführt, so geht er doch zu weit. Was stehende Gesetz belastet gerade die allerärmsten Gemeinden in un- Berathung der vorgelegten Novelle biete dazu die beste Ge­Herr von Schalscha über die Lage der Betreffenden bemerkte, geheuerlicher Weise, während die wohlhabendsten so gut wie gar legenheit. war allerdings gar sehr rosig gefärbt. Die Enquete des Vereins nicht von der Armenlast berührt werden. Dieser Umstand hat Staatssekretär von Bötticher: Wir werden den Sozial­für Sozialpolitik über diese Frage macht sehr wahrscheinlich, daß die meisten und die berechtigtsten Klagen hervorgerufen. Die bloße demokraten überlassen müssen, ob sie Anträge in der von ihnen die Lohnfrage nicht das Entscheidende ist. Im großen und Herabfegung des Alters genüge nicht, die Lasten müßten auf angedeuteten Richtung stellen werden; wir werden ste ganzen tommen etwa 1,80 Mark pro Tag und Kopf breitere Schultern vertheilt werden. Herr v. Bötticher bestreitet ernst nehmen und ernst prüfen. Wenn auch im des landwirthschaftlichen Arbeiters heraus. Sehr günstig die Durchführbarkeit dieses Gedankens; aber gerade die Verthei- Königreich Sachsen das Bedürfniß nicht bestehen mag, Leute, liegen die Verhältnisse in Württemberg und Baden; das lung der Last auf die Gesammtheit würde doch die Widerwärtig welche die Pflicht zur Unterhaltung ihrer Angehörigen ver­ostelbische Deutschland weist dagegen nur in Mecklenburg feiten beseitigen, welche sich im Gefolge der Abschiebungsversuche nachlässigen, polizeilich zu bestrafen, so besteht ein solches Be befriedigende Zahlen, die ungünstigsten aber in Schlesien auf der Orts- Armenverbände gezeigt haben. Erfreulich ist, daß einige dürfniß doch für Preußen. Die Behörden sind zur Zeit solchen Auch die Frage der Behandlung der landwirthschaftlichen Ar- Redner direkt zugegeben haben, daß die Lage der industriellen Personen gegenüber machtlos, welche böswillig ihre Angehörigen beiter ist wohl nicht das Entscheidende. Vielmehr scheint es, als Arbeiter eine sehr gedrückte ist; denn das muß doch der Fall sein, der öffentlichen Armenpflege überlassen. In Berlin sind 1877 ob nach dem alten deutschen Sprüchwort" Stadtluft macht frei", wenn sie noch schlimmer daran sind, als die Landarbeiter des Ostens. nicht weniger als 600 folcher Fälle vorgekommen. Die Ver­das ursprünglich das Ausscheiden aus dem Hörigkeitsverhältniß Herr von Schalscha hat uns nun das Kunststück vorgerechnet, hältnisse in Bayern zu ändern, mag sich der Borredner in umschrieb, die Fortdauer des alten überlebten patriarchalischen daß der Arbeiter auf dem Lande eine große Einnahme aus seinen Bayern bestreben; das Reich und der Reichstag sind durch Systems mit seiner Abhängigkeit des Arbeiters vom Arbeitgeber Naturalbezügen hat. Rechnen die Herren Landwirthe auch ihre Verträge gebunden und werden daran nicht rütteln. Eine die Hauptschuld an den unerfreulichen Verhältnissen trägt, über Getreide- Ernte zu den Berliner Marktpreisen?( Ruf: Nein!) Anregung zur Aenderung kann nur von Bayern selbst aus­welche die östlichen Landwirthe flagen. Auch mit der Natural- Und wovon das Schwein, welches täglich ein Pfund Fleisch gehen. wirthschaft auf dem Lande wird aufgeräumt werden müssen. giebt, so fett geworden ist, ob es etwa so viel Fliegen gefangen Abg. v. Hornstein( Baden, wild, konservativ- klerikal) hält Herr Dr. Weber, der den auf die oftelbischen Gebiete bezüglichen hat( Heiterfeit links), hat er nicht gesagt. Ich vermuthe, es hat die in der Novelle vorgeschlagene Regelung für verfrüht. Die Theil der Enquete bearbeitet hat, faßt die Ergebnisse der Unter einen guten Theil des Roggens aufgefressen, der uns vorher als suchung in den Satz zusammen: Das patriarchalische System ist Einnahme aufgerechnet worden war. Mit solchen Rechnungen völkerpsychologisch aussichtslos. Wie sehr das Schulwesen im kann man doch im Ernste keinen Eindruck machen. Die Vorlage Often infolge dieses Systems noch im Argen liegt, wieviel da will nun das Emschreiten des Strafrichters schon dann, wenn noch zu thun ist, weiß jeder. Die Agrarier verlangen nun auch der Arbeiter fähig ist, durch Arbeiten seine Familie zu er­noch Bestrafung des Kontraktbruchs. Davon ist aber eine wirt nähren und sich dieser Pflicht entzieht. Wie aber, wenn er keine fame Abhilfe garnicht zu erwarten; viel bessere Früchte wird die Arbeit bekommt? Wie will der Richter feststellen, ob er sich ge­Seßhaftmachung der ländlichen Arbeiter tragen In dieser Rich- nügend darum bemüht hat oder nicht? Der Arbeiter fann also tung sollten alle Parteien zusammenwirken. in Korrektionshaft kommen, ohne daß ihn eine Schuld trifft. Staatssekretär v. Bötticher: Alle Parteien mit Ausnahme Geht der Arbeiter, um Arbeit zu nehmen, aus seinem Wohnorte, Abg. Hahn( dk.) bestreitet, daß das Prinzip der Freizügig­der Sozialdemokraten theilen die Tendenz der Vorlage und auch von seiner Familie fort und nimmt etwa Arbeit bei der Her feit durch die Einführung eines Einzugsgeldes durchbrochen wird. der Vertreter der Sozialdemokraten will wenigstens einiges von stellung des Nord- Ostseekanals, so kann er in den meisten Fällen Die bedeutende Differenz in Bezug auf die Festsetzung der Alters­der Borlage gelten lassen. Den Wunsch nach Schaffung eines von dem niedrigen Lohn nichts erübrigen, nichts nach Hause renten zwischen Brandenburg und Berlin könne nicht allein auf einheitlichen deutschen Armenrechts theile ich lebhaft; aber schicken, und verfält dann unter Umständen ebenfalls der das höhere Alter der Leute auf dem platten Lande zurückgeführt der Abg. Baumbach geht zu weit, wenn er die Beseitigung des Korrektionshaft. Es kommt dazu, daß die Korrektionshaft an sich werden; letzteres erscheint dadurch unzweifelhaft als höher bes Heimathsrechtes in Bayern als Postulat hinstellt. Bundesrath eine unwürdige Art der Strafe ist; der Arbeiter wird mit lastet, zumal eine Erhöhung der Prämien oder des Risikos der und Reichstag haben seiner Zeit fein Bedenken gegen die Auf- Bagabunden und wirklich arbeitsscheuen Individuen zu Provinz nicht ausgeschlossen sei. rechterhaltung des Heimathsrechts in Bayern gehabt; ungefeßlich fammengesperrt. Gegen diese Art der Polizeibestrafung Staatssekretär v. Bötticher: Diese Voraussetzung trifft und der Verfassung widersprechend ist also der Zustand in Bayern sind wir stets gewesen und werden uns auch ferner nicht zu. Wir sind mit der Festsetzung der Prämien so versichtig nicht. Eine fundamentale Aenderung des Gesetzes ist in diesem entschieden dagegen erklären.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) verfahren, daß auch unter Beibehaltung der jetzigen Säße eine Momente vößig aussichtslos; jedenfalls würden bei einem großen Theile der Bevölkerung berechtigte Empfindungen und Interessen Baumbach gegen ein verbrieftes bayerisches Refervatrecht; er Abg. v. Pfetten( 3.) protestirt gegen den Vorstoß des Abg. folche Erhöhung nicht zu besorgen ist. Abg. Dreesbach( Soz.): Es muß in Bayern allerdings da­verletzt werden, wenn das eine oder andere System zur alleinigen hofft, daß der übrige Reichstag fich hüten werde, die Gefühle der hin gewirkt werden, daß der Zustand beseitigt werde, wonach Geltung gelangte. Wir hoffen, daß je länger und mehr die fein Nichtbayer den Unterstüßungswohnsis erwerben fann, wenn fozialpolitische Gesetzgebung ihre Wirkung übt, der Streit und Bayern in derselben Weise zu verlegen. Abg. Baumbach: Ich hatte mir sofort gedacht, daß ich bei wirbt. Auch wir wollen Jeden, der böswillig seine Familie ver­er nicht durch Zahlung höherer Gebühren das Heimathsrecht ers das Prinzip seine Schärfe verlieren und eine Verständigung er­leichtert wird. Der Abg. Stolle behauptet mit Unrecht, daß die den Herren aus Bayern Anstoß errege; die Herren sind in bezug läßt, bestraft wissen, aber in den Motiven ist nicht nachgewiesen, Armenbudgets durch die Versicherungsgesetze nicht entlastet worden auf ihre Reservatrechte sehr penibel. Selbstverständlich habe ich daß der jetzige Zustand nicht ermöglicht, diese Bestrafung herbei­sind. Wo bleibt denn Krankengeld, Unfall- und Altersrente? nichts davon gesagt, daß das bayerische Heimathrecht ver- zuführen. Auch für Preußen reicht§ 362 des Strafgesetzbuches Alle die Empfänger dieser Zahlungen würden sonst rettungslos faffungswidrig sei. Es ist dieses Recht nicht in Einklang zu vollständig aus. Jedenfalls muß der Begriff Familienangehörige der Armenpflege anheim gefallen sein. Für Berlin ist dies bringen mit dem System im übrigen Deutschland ; es verträgt sich genau festgestellt werden. authentisch nachgewiesen bei der Kranken- und namentlich bei nicht damit. Das halte ich aufrecht und erinnere nur an be- Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Baumbach wird die der Unfallversicherung; den stärksten Einfluß auf das Armen- rühmt gewordene Fälle wie den Fall Hutten, der zu einem be- Debatte geschlossen und die Vorlage einer besonderen Kommission budget werde aber das Invaliditäts- und Altersversicherungs- sonderen Akt der bayerischen Gesetzgebung führte. In Bayern von 21 Mitgliedern überwiesen. Gefeß ausüben, versichert der Verfasser der betreffenden von besteht nach wie vor die Forderung des Verehelichungszeugnisses Die Gefeßentwürfe betreffend die Abänderung der der Stadt veranlaßten Arbeit mit Recht und belegt und die Heimathsgebühr, beides im Widerspruch mit dem sonst Maß und Gewichts- Ordnung, sowie betreffend die diese Versicherung schon für das Jahr 1891, aus geltenden Reichsrecht. Herr v. Riedel hat übrigens vor Jahren Begründung der Revision in bürgerlichen welchem die Schrift stammt, mit beweisträftigen Bahlen. in einem Briefe an Laster ausgesprochen, er ſei überzeugt, daß Rechtsstreitigkeiten werden in dritter Berathung ohne Gerade die Sozialdemokraten müßten es doch mit Freuden be- das bayerische Reſervatrecht in diesem Punkte unweigerlich fallen Debatte unverändert endgiltig genehmigt. Zu dem erstgenannten grüßen, daß dadurch allgemein der standard of life der Arbeiter müsse. Es sollte mir leid thun, wenn diese Voraussage des Gesetz wird die Resolution Brömel- Merbach betreffend die gehoben worden ist. Der Abg. Hahn hat darauf hingewiesen, Herrn v. Riedel nicht eintrifft, wenn der Reichsgedanke in Einführung einer in das metrische System passenden Bezeichnung Das Berlin nur 1300, Brandenburg aber 12 000 Altersrentner Bayern nicht so gestärkt ist, daß dieser innere Widerspruch be- für Doppelzentner angenommen. habe und daß sich daraus eine Mebrbelastung des platten Landes seitigt werden kann.

ergiebt. Dieser Schuß ist nicht schlüssig; das platte Land zahlt Abg. von Schalscha wendet sich gegen den Abg. Molten für die Altersrenten- Empfänger keinen Groschen, sondern für die buhr. Es fomme darauf an, wie theuer oder wie billig man versicherungspflichtigen Arbeiter zahlt es seine Beiträge. Ob die sich auf dem Lande ein Lebensbedürfniß verschaffen könne, und 12 000 Rentenempfänger landwirthschaftliche Arbeiter sind oder wie theuer sich dasselbe in Berlin stelle. Auf dem Lande habe aus den Städten nach dem platten Lande verzogen sind, ist voll- das Geld einen bedeutend höheren Werth als in Berlin . Der ständig gleichgiltig, da die Rente vertheilt wird auf alle Ver- Unternehmergewinn falle auf dem Lande zu einem viel größeren ficherungsanstalten, in deren Bezirk der Empfänger thätig gewesen Theil als in der Stadt den Arbeitern zu. Die Lieferung eines

schwachen Seiten des Freizügigkeitsgesetzes feien gerade durch das Unterstützungswohnsitz- Gesetz schärfer hervorgehoben worden. Man nehme in der Novelle auch teine Rücksicht auf die ab­weichende Gestaltung der Materie in den Reichslanden. Sonder­barerweise drang gerade die norddeutsche Landwirthschaft dahin, dieses schlechte Gesetz noch weiter zu verschlechtern. Im ganzen deutschen Süden habe man sich in allen landwirthschaftlichen Vereinen gegen Verschärfungen ausgesprochen, wie sie hier vor­geschlagen wurden.

Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 1 Uhr. ( Novelle zum Militär- Pensions- Gesez, Petitionen.)

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Lokales.

ift. Die höhere Biffer der Brandenburger schreibe ich lediglich Schweinestalles garantire auf dem Lande auch da, wo die Zur Feier des 18. März sollen, wie die Bossische dem Umstande zu, daß die Leute auf dem Lande älter werden, Wohnungen gute sind, noch nicht, daß die Leute die Schweine Beitung" mittheilt, besondere polizeiliche Maßnahmen getroffen weil das Leben gesünder, die Beschäftigung zuträglicher ist; der nicht doch in die Stube nehmen.( Große Heiterkeit.) Der Nutzen fein. Von 11 Uhr Vormittags ab befindet sich die gesammte Arbeiter in der Stadt genießt diese Vorzüge nicht in dem Maße. aus den Schweinen werde allerdings durch das Deffnen der Schutzmannschaft im Dienst, und für die beiden den Friedrichshain ( Sehr richtig!) Ueber das Prinzip der Armenpflege werden wir Grenze sehr beeinträchtigt, daran aber seien die verbündeten berührenden Hauptmannschaften( dritte und achte) werden bea uns also später leichter verständigen können, ich hoffe sogar, daß Regierungen schuld. Diese sollten es sich doch lieber zehnmal fondere Befehle, die sich auf Bereitstellung von Referven wir dann zu dem reinen Aufenthaltsprinzip werden übergehen überlegen, ehe sie auf diese Weise den Leuten die Schweinepreise Patrouillengänge u. f. w. beziehen, ausgegeben. Das Polizei­fönnen. Die Bedenten dagegen verkenne ich nicht; aber wenn verderben, und der Maul- und Klauenseuche Vorschub leisten. Präsidialgebäude erhält eine stärkere Beseßung, und die dort wir, wie in Preußen, sämmtliche Blinden, Taubstummen, Idioten( Heiterkeit.) Die Behandlung der Arbeiter in den Städten sei untergebrachte Reserve- Abtheilung muß zu einem sofortigen Ein­und Irren den Land- Armenverbänden überweisen und die vielfach eine viel- brutalere wolle er nicht sagen, aber lieb- schreiten bezw. Abrücken an beliebige Punkte bereit sein. Auch Leistungspflicht der Gemeinden auf einen bestimmten losere als auf dem Lande.( Sehr richtig! Rechts.) Nachtheile die berittene Abtheilung unter Kommando des Polizeihauptmanns Beitrag begrens dann wird das Bestreben der Ge- der Naturallöhne könne er nicht anerkennen. Das Geld zu höft hat eine größere Anzahl von Pferden zum sofortigen Aus­meinden, den zunterstüßenden abzuschieben, sehr zurücktreten. Zwecken der Unfallversicherung bleibe zum größten Theil in den rücken unter dem Sattel

aber einen