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Jugendbewegung. Arbeiter-Jugend." Die erste Nummer des von der unterzeichneten Zentralstelle ins Zeven gerufenen JugendorganZ. der A r b e i t c r- I u g e n d wird unter der Redaktion des Geitoffen K. Korn am 30. Januar d. I. erscheinen. DieArbeiter-Jugend" Ivird sodann alle 14 Tage, je- weilig 12 Seiten stark, in ungefährem Format derGleichheit", aus­gegeben werden. Die bisherigen Organe des jugendlichen Pro- letariats, dieArbeitende Jugend"(Berlin ) und dieJunge Garde" (Mannheim ), die beide auf dem Felde der Jugendbewegung und Jugendbildung treffliche Pionierdienste geleistet haben, stellen nun- mehr zugunsten des neuen Blattes ihr Erscheinen ein. DieArbeiter-Jugend" ist in erster Linie als BildungS- organ für die jugendlichen Arbeiter gedacht. DaS Blatt soll vor- nehrnlich die Wissenschaften pflegen, die die ErzichungLpolitik des KlassenstaateS der Jugend des Proletariats vorenthält, die aber gerade der erwachsenen Arbeiterschaft in ihren wirtschaftlichen und politischen Kämpfen die schärfsten Waffen liesern, also Natur- erkenntniS im weitesten Sinne, Geschichte, besonders Kultur- und Wirtschaftsgeschichte, Volkswirtschaftslehre und Verfassungs- »vesen in ihren grundlegenden Begriffen und Tatsachen. Indem das Jugendorgan diese Gebiete in einer, dem AuffassungS- vermögen der Jugend angepaßten Form, aber stets im Geiste der fortgeschrittenen Wissenschaft, behandelt, wird eS unserer Jugend auf breitester Grundlage die Einführung in die Weltanschauung des Sozialismus darbieten. Demselben Zwecke auf anderem Wege wird das Jugendorgan auch in dem Teile zu dienen haben, der der schönen Literatur und der llnterhaltungSlektiire gewidmet ist. Ferner soll daS Organ die spezifischen wirtschaftlichen Interessen der arbeitenden Jugend, ihre Forderungen in bezug auf gewerbliches und politisches Recht, Lehrlingsschutz. Fortbildungs- Wesen usw. nachdrücklich vertreten. In daS Programm des Blattes fallen deS weiteren Technik und Gesundheitspflege(Turnen, Spiel, Sport und Wanderungen), die Uebersicht über die Jugendbewegung des In- und Auslandes, die Diskussion von Vorschlägen, die auS dem Kreise der Leser selbst in bezug auf die Ausgestaltung des Vereins- und VcrsammlungS- wesenS der Jugend, des Lebens und Treibens in ihren Verkehrs­lokalen, einlaufen. Alle Zuschriften für die Redaktion sind zu richten an: K. jlorn, Berlin SW. 68, L i n d e n st r. 69. Die örtlichen Jugendkommissionen und alle Genossen wie Genossinnen, denen die Jugendbewegung, die Durchdringung des proletarischen Nachwuchses mit den, Geiste deS Sozialismus, am Herzen liegt, werden dringend ersucht, für die weiteste Verbreitung unseres neuen Organs alle Kräfte einznsetzell. Für die Sozial- demokratie, die selber die Partei der Zukunft und der MenschheitS- Jugend ist, gilt natürlich mit ganz besonderem Rechte und in viel höherem Sinne als für jede sonstige politische oder geistige Richtung daS Motto: Wer die Jugeitd hat, hat die Zukunft. DieArbeiter-Jugend" kostet vierteljährlich 50 Pf.; Einzel- «Ummern 10 Pf. Vereine, Buchhändlnngen und sonstige Wieder- Verkäufer erhalten entsprechenden Rabatt. Alle Anfragen und Zu- ichriften wegen der Expedition derArbeiter-Jugend" sind an die Buchhandlung Vorwärts, Berlin LW. 63, L i n d e n st r. 69 zu richten. Die erste Nummer derArbeiter-Jugend" er- scheint in Masse nauslage und steht den örtlichen Jugendkommissionen unentgeltlich zur Ver- fügung. Bestellungen müssen späte st ens bis zum 20. Januar in Händen der Expedition sein. Berlin , den 8. Januar 1909. Zentral st elle für die arbeitende Jugend Deutschlands . Redaktion derArbeiter-Jugend". Huö Industrie und Handel. Die Haushaltskosten im Jahre 1908. Wie die Bewegung der Nahrungsmittelpreise im Jahre 1903 auf den Haushalt einwirkte und die Kosten der Ernährung beeinflußte, daö ist zu ersehen, wenn man für verschiedene Plätze nach den Markthallcnpreisen auf Grund der Verpflegungs- ratio» des deutschen Marinesoldaten den wöchentlichen NahrungSauf wand für eine vierköpfige Familie in d e r Weise berechnet, daß unter Reduzierung von zwei Kindern auf eine er- wachsene Person das Dreifache der Normalration deS Marinesoldaten eingestellt wird. Für die nachstehenden Städte erhalten wir auf Grund dieser Berechnung folgenden Kostenaufwand für die wöchent- liche Ernährung in Mark: 1907 1908 Danzig ...... 21,91 22,71 Bertin...... 22,19 22.30 Dresden ..... 22,67 22.15 Chemnitz ..... 24,07 24,14 Leipzig ...... 22.47 22.84 Stuttgart ..... 22,32 22,77 München ...... 22,79 22,79 Zu dieser Tabelle ist zu bemerken, das; sie hauptsachlich als Vergleichsmaßstab zu gelten hat. Da in Arbeiterkreisen zum großen Teile der Fleischkonsum geringer ist als hier unterstellt, andererseits das konsumierte Quantum an Brot und Kartoffeln viel größer. so ergeben sich mit der verschiedenen Preiöentwickelung für Fleisch und Getreide usw. nicht nur absolut andere Zahlen, sondern auch andere Differenzen. Viel zu der Steigerung der HauShaltskosien im Jahre 1903 hat die Verteuerung von Schweinefleisch beigetragen, die sich an vier Plätzen ans 28 Pf. pro Kilogramm bezifferte. Der G e s a m t d u r ch s ch n i t t stir die einzelnen Städte ergibt für 1903 einen wöchentlichen Aufwand von 22,81 M. gegen 22,03 M. im Jahre 1007. Für das ganze Jahr berechnet, stellt sich der Kosten- aufwand für die Ernährung auf 1186,12 M. im Jahre 1908 gegen 1176,76 M. im Jahre zuvor. Die Steigerung beträgt 9,30 M. oder nicht ganz 1 Proz. Ein Vergleich mit früheren Jahren läßt erkennen, daß seit 1900 nur das Jahr 1906 eine noch höhere Standardziffer aufgewiesen hatte wie da-Z eben verflossene Jahr. ES betrug näm­lich der Kostenaufwand für die Ernährung im Durchschnitt der be- rücksichtigten Plätze für die nachstehenden Jahre in Mark: 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 pro Woche 20,44 20.56 20.72 21.15 21.29 21,98 23,01 22.63 22,81 fürs Jahr 1063 1069 1077 1100 1107 1143 1197 1177 1186 Gegenüber 1900 ergibt die Bewegung der Standardziffer bis 1903 eine Steigerung von 11,6 Proz. oder pro Jahr Uine Mehrausgabe von 123,24 M. DaS ist für eine Periode von acht Jahren eine recht einschneidende Veränderung der Lebensmittelpreise. Machinationen bei Submisfione». Geheimabmachungen zwischen den in Betracht kommenden Jnter- «ffenten mit dem Zweck, die Vergeber von Arbeiten durch bewußte Täuschung zu übervorteilen, find an der Tagesordnung. Diese Art des Betrugs hat nachgerade solchen Umfang angenommen, daß endlich die Regierung sich veranlaßt gesehen hat, wenigstens an- scheinend etwas dagegen zu tu«. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat den Oberpräsidenten, Negierungspräsidenteu, den Ministerial-, Militär- und Baukonimissionen, den Eisenbahndirektionen, dem Eiscnbahnzentralamt usw. in Preußen ein Rcichsgericktsurteil zugehen lassen, das sich mit dem Verschleierungsschutz bei Submissions- offertcn beschäftigt. Das Urteil besagt: Vereinbarungen, die zwischen Konkurrenten aus Anlaß ihrer Beteiligung an einer Ausschreibung abgeschlossen werden, verstoßen gegen die guten Sitten, wenn der Zweck der Vereinbarung auf Täuschung deS die Ausschreibung ver- anstaltenden Unternehmers gerichtet ist. Der Tatbestand war folgender: Acht Unternehmer hatten gelegentlich einer Ausschreibung unter sich ausgemacht, daß einer der Mindestsordernde sein sollte, wogegen dieser sich verpflichtet hatte, den übrigen im Falle der Uebertragung des Baues je dreitausend Mark zu zahlen. Die übrigen Firmen hatten nun gemäß dieser Abmachungen höhere Offerten als die Firma, der der Austrag zufallen sollte, eingereicht, wodurch die beauftragende Firma in den Glauben bersebt wurde, eine tatsächlich niedrigste Fordenrng zu akzeptieren. Diese Forderung war höher als eine gewöhnliche Mindestforderung gehalten. Die Auftraggeberin, die später Kenntnis von der Machination erhielt, machte einen Abzug von der vereinbarten Summe. Es kam daher zu einem Prozeß, der der Klägerin beim Oberlandesgericht in Hamburg Erfolg brachte. Der von der Beklagten eingelegten Revision hat daS Reichsgericht stattgegeben und die Klage mit der oben angeführten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Kohle und Eisen im Jahre 1908. ES dürste nicht oft vorkommen, daß im gleichen Jahre Kohlen- bergbau und Eisenindustrie eine so verschiedenartige Entwickelung durchmachen, wie eS im eben vergangenen Jahre der Fall war. Im Bergbau wurde die Produktionstätigkeit gegen- über dem Vorjahr noch weiter ausgedehnt; im Eisengeiverbe da- gegen eriuhr ste eine scharfe Einschränkung. Die Förderung von Stein- und Braunkohle ging in den ersten 11 Monate» um 5 Proz. über die vorjährige hinaus, während die Erzeugung in der Roheisen- industrie in der nämlichen Zeit um 9.6 Proz. eingeschränkt wurde. Aber nicht allein die Kohlenförderung, sondern auch die Ver- sorgung mit Kohle war noch erheblich höher als im Vorjahre. Dieser Umstand ist auch deshalb merkwürdig, weil doch die Eisenindustrie alö Kohlen- resp. Kokskonsument an erster Stelle steht. Wenn also die Versorgung mit Kohle noch um 3,3 Proz. gegenüber dem Vorjahre stieg, während die Roheisengewinnung um 9.6 Proz. abnahm, so legt dies allein schon die Vermutung nahe, daß erhebliche Kohlenvorräte mit in daS neue Jahr hinübcrgenonimcn worden sind. Mehr noch als Kohle kommt freilich Koks für den Verbrauch der Eisenindustrie in Be- tracht; bei der Versorgung mit Koks zeigt sich die Bedarfs- einschränkung der Eisenindustrie schon etwas mehr. Die Koksherstellung blieb mit 19,53 Millionen Tonnen in den ersten elf Monaten 1903 um 2.4 Proz. hinter der im Jahre 1007 zurück. Die Versorgung Deutschlands mit Koks belicf sich aus 16,74 Millionen Tonnen oder 7,9 Proz. weniger als im Jahre zuvor. Immerhin ist auch die Einschränkung der Versorgung mit Koks im Verhältnis zu der Abnahme der Roh'eisengewinnung nicht groß genug gewesen. Noch stärker als die Roheisengewinnung ging die Ver- sorgung mit Eisen zurück. Einer Erzeugungseinschränkung um 9.6 Proz. steht ein Rückgang der Versorgung um rund 21 Proz. gegenüber. Im Dezember betrug nach den Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller die Roheisenerzeugung in Deutschland und Luxemburg insgesamt 1 016 526 Tonnen gegen 930 738 Tonnen im November 1908 und 1 106 375 Tonnen im De- zember 1907. Die Erzeugung während der Monate Januar- Dezember 1908 stellte sich auf 11813 511 Tonnen gegen 13 045 760 Tonnen im Jahre 1907. Demnach ergibt fich ein Rückgang von 1282249 Tonnen gleich 9,45 Proz. Eine neue Industrie. Die Hütteuwerke von Rheinland-Westfalen haben in ihrer Nähe riesige Schlackenhalden, die sich im Laufe der Zeit zu riesigen Bergen aufgetürmt haben. Bisher wurden die Schlacken zum Aufschütten und Beschottern benutzt. Jetzt ist in Dortmund dicht an den Schlackenhalden der Unionwerke eine große Steinfabrik errichtet worden, die Steine aus Hochofenschlacken und Wasserkalk herstellt. DaS Erzeugnis soll die gleiche Druckfestigkeit haben wie Ziegelsteine. Die Maschinen und Einrichtungen mischen daS Material und besorgen das Trocknen der Steine, die in einem Tage fertig find. Der Preis stellt fich niedriger als der für Ziegel- steine. Die ersten Proben sind bereits der Baupolizeibehörde ein- gereicht worden. Finanzoperationen«ach der Katastrophe von Messina . Bei seinem Finanzexposö betonte der italienische Finanzminisier Carcane vor kurzem, daß es durchaus notwendig sei, bei der Ge- Währung neuer Ausgaben mit weiser Oekonomie zu verfahren, sonst sei eine Umwandlung deS Ueberschustcs in ein Manko allzu leickt vorauszusehen. Und nun tritt die erschütternde Katastrophe in Süditalien ein. in ganz unerwarteter Weise fordert sie heute noch nicht zu übersehende Ausgaben. Städte und Flecken müffen nicht nur wieder erbaut, sondern auch auf Jahre hinaus von allen städtischen Abgaben be- freit werden. Durch geeignete Vorschüsse und die vorläufige Außerkrafffetzung oller kommerziellen Verpflichtungen muß mau dem Kredit zu Hilfe eilen. Da die kosmische Revolution die Grenzen des BodeneigentumS verwischt hat, sollen neue Linien gezogen, der Verlehr muß wieder eingeleitet, die Regsamkeit den gewöhnlichen Bahnen wieder zugeführt werden. Daß eine so gewattige Aufgabe nur dem Staat übertragen werden kann, dafür gibt eS nur eine Stimme. Luzzatti glaubt, daß die Zufluchtnahme zu einer Zwangs­anleihe nicht zu vermeiden sein werde. Um einem wahren Rattenkönig von Prozeflen vorzubeugen, wird eine' tiefgehende Ummodetung der Gesetzgebung für Siidiialien er- forderlich werden. Man darf gespannt sein, welch erste Mittel an- gewandt werden sollen,»m der Not nahe zu kommen. Eine Nationalanleihe kann den Kredit erschüttern, eine Erdbebensteuer käme einer Kriegssteuer gleich. Man hält die Erhöhung und zwar die progressive Erhöhung der bestehenden Steuer noch für das opportunste. Die Wohlhabenden können bei dem steigenden tudustrieleben in Italien solch einen Abzug tvohl ertragen. «gegen sollten die kleinen landwirtschaftlichen Besitzer und die Volksnabrungsmittel von solch einer Steuererhöhung frei bleiben. Auch eine Fahrkartensteuer von 5 Centesimi pro Karte wird erwogen. Spekulatoren haben den Augenblick für geeignet gehalten, einen Raid gegen die Limoa ck'Italia nnd andere große italienische Banken, die Banoa Commorciale, Oredito mobiliaro usw. zu inszenieren. Sie hatten das Gerücht verbreitet, die Baue!» d'Italia habe bei der Katastrophe von Reggio und Messiua 40 Millionen eingebüßt. während deren Tresors intakt geblieben sind und sie gar keinen Verlust erlitten hat. Nur die Verfügung der Regierung, zum Zeichen der Trauer die Börsen eine Woche lang zu schließen, hat dieses Baiffemanöver vereitelt. Nach einigen Audeuttmgen des Ministerpräsidenten Giolitti kann man annehmen, daß fich die Regierung von der Kammer die nötige Vollmacht erteilen lassen wird, um von den 36 Millionen Ueberschuß 30 Millionen für die Erdbebenzone verwenden zu dürfen. Boykott deutschen Mehlcs. Eine nach Ölten auf den 6. Januar vom Jnittativlonntee zur Abwehr der deutschen Backmehl-Einfuhr cinbenifene Versammlimg war von 72 schweizerischen Müllern besucht. Es wurde beschlossen, über da? deutsche Getreide und die dentschen Mehlprodukte den Boykott zu verhängen. Sollte der Getreideboykott unwirksam bleiben, so soll das gewählte Initiativkomitee Borschläge unterbreiten, um den Boykott auch auf andere Artikel auszudehnen. Soziales. Wie ist die Entschädigung eines Krankenkassenvorschende N zu bemessen? An Stelle der Entschädigung für den Einzelfall wollte die Orks» krankenkasie Schöneberg dem Vorsitzenden und dem Schriftführer eine Pauschale gewähren alsEntschädigung für den durch Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte ihnen crivachienden Zeitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst".(A 34 a des Gesetzes.) In der Generalversammlung vom 26. April 1907 wurde beschlossen, dem Z 40 des Statuts folgende neue Fassung zu geben:Die Mit- glieder deS Vorstandes sowie der Kassenrevisionskommission führen ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich. Notwendige, durch die Amts- führung entstandene Barauslagen, sowie entgangener Arbeitsverdienst sind dem Vorstande sowie den Kassen- revisionS-Kommiisionsmitgliedern zu ersetzen. Die Vorstands- Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Vorsitzenden sowie des Schriftführers, für jede Sitzung, an welcher sie teilnehmen, als Entschädigung für den ihnen erwachsenden Zeitverlust den Betrag von 1,50 M. Der Vorsitzende erhält als Entschädigung für den ihm durch seine Amtsführung einschließlich der Teilnahme an den Sitzungen erwachsenden Zeitverlust 500 M. pro Jahr, der Schriftführer auS dem gleichen Anlaß 250 M." Dieser Statutenänderung versagte der BezirksauS- schuß die Genehmigung und verblieb dabei in der von der Kasse beantragten mündlichen Verhandlung. Neben formalen Gründen, daS Zustandekommen des Beschlusses betreffend, stützte er sich auf folgende Erwägungen: Materiell fei der Be- ichluß unzulässig, weil er nach dem Wortlaute der Bestimmung eine doppelte Entschädigung der Vorstandsmitglieder nicht ausschließe. Nach der in Aussicht genommenen Fassung deS § 40 würden bei Teilnahme an den Sitzungen die Mitglieder des Vorstandes neben dem Ersatz des durch die Amtsführung e n t- gangenen Arbeitsverdienstes auch noch auf die im zweiten Absatz vorgesehene Eirtschädigung für den erwachsenen Zeitverlust Anspruch erheben können. Eine mehrfache Eni- schädigung sei aber nach§ 34a deS KrankcnversicherungSgesetzeS nicht zulässig. Die Kasse legte Revision ein. In der Begründung des Rechtsmittels wurde hervorgehoben, daß die vom Bezirksausschuß befürchtete Doppelentschädigimg nicht beabsichtigt sei. Der dritte Senat deS Oberverwaltungs- gerichts verwarf am 4. d. M. die Revision. Er führte aus: Wenn Z 34a des KrankenversicherungSgesetzeS davon spreche, baß eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Vor- standSgeschäfte ihnenerwachsenden Zeitverlust 1 und entgehenden Arbeitsverdienst"-- gewährt werden könne, dann sei daS ein einheitlicher Begriff. Wie sollte denn Zeitverlust bewertet werden, wenn kein entgangener Gewinn damit verbunden wäre? Die Zeit an fich hätte doch keinen Geld- wert, sondern nur in Verbindung mit Gewinn. In der strittigen statutarischen Bestimmung aber seien Zeitverlust und entgangener Arbeitsverdienst auseinandcrgerissen. Die Vorschriften k ö n n r e n so ausgelegt werden, daß es für erwachsenden Zeitverlust so und so viel und für gleichzeitig entgehenden Arbeitsverdienst auch noch etwas geben sollte. Die bloße Möglichkeit, daß die Bestimmung so ausgelegt werden könne, müsse dazu führen, die Genehmigung zu v e r s a g e n. Es brauche deshalb auf die Höhe der Beträge und darauf, ob bei der Beschlußfassung etwa formale Mängel vorlagen, nicht erst eingegangen werden. Ein Kaufmann alS Vertreter eines PrügelrcchtS. Ein Prinzipal, der durch einen eigenartigen Herrensiandpunkt dem Berliner Kaufmannsgericht jetzt viel zu schaffen macht, ist der K a u f m a n n H. W a<ii t c r, der in mehreren Filialen ein Kolonialwarengcs chäft betreibt. Da gegen den Beklagten von mehreren klagenden Verkäufern der Vorwurs der schweren Be- leidigung und Mißhandlung erhoben wurde, so lag dem Gericht daran, den W. persönlich kennen zu lernen, trotz der Anordnung per- sönlichen Erscheinens gelang eS aber bisher nicht, ihn vor Gerichts- stelle zu zitieren. Er richtet im Gegenteil Briefe an das KaulinaimS« gericht, in denen er in wegwerfender Weise erklärt, er denke gar nicht daran,.vor Gericht zu erscheinen. W. ist jetzt enieut bei Vermeidung einer hohen Ordnungsstrafe vorgeladen worden. In der Klage des Verkäufers Dobring, die vor einigen Tagen verhandelt wurde, behauptete der Kläger , der in Kost und Logis bei Beklagtem stand, letzterer habe ihn wegen gering- fügiger Ursache ausgewiesen, und zwar sollte er binnen fünf Minuten das Logis geräumt haben. Als aber D. in den Hinterraum ging und seine Sachen packte, holte ihn der Bc- klagte wieder zurück, indem er ihn an beiden Schultern schüttelte und anschrie:Wollen Sie wohl machen, daß Sie an die Arbeit gehen. Sie Verbrecher?" Der Vertreter des Beklagten gibt den Tatbestand an sich zu und kann als Entschuldigung nur anführen. daß der Chef stark gereizt worden sei. I» einem neuen Termin soll nun der Beklagte selbst gehört werden. Für einen besonders schneidigen Vertreter hatte der Beklagte zur gestrigen Verhandlung, in welcher eS sich um das Restgehalt des Ver- käuferS Gcrth handelte, Sorge getragen. G. wariiiit50M. Monatsgehalt nebst Kost und Logis in der Filiale Schlegelstraße angestellt. Als er am zweiten Weihnachtsfeierlag infolge eines Ratzenjammers nicht pünktlich im Laden erschien, ging der Prinzipal in seine Kammer und mißhandelte ihn am ganzen Körper so u n- barmherzig, daß G. bis jetzt im Kraiikenhause daniederlag. Der Vertreter gab nicht nur die M i ß h a n d l u n g zu, sondern erklärte: Soll denn der Chef gar kein Recht haben? Das war noch viel zu wenig, viel mehr Bimse hätte er kriegen müssen." Der Vorsitzende der 5. Kanimer rügte den Ton des Vertreters. Im übrigen führte er leider einen Vergleich dabin herbei, daß W. 100 M. an Kläger zahlt und die beim Staatsamvalt gegen G. er­hobene Beschuldigung der Unterschlagung zurück» nimm i__ Tod durch Zewentschlemme. Eine für Zementarbeiter wichtige Entscheidung fällte vor kurzem daS Neichsversicherungsamt in einer Unfallsache gegen die Tiefbau- BerufSgenosselischaft. Der Arbeiter F. D. hatte einen Pickel an der Nase und sich denselben abgekratzt. Während der Arbeit war ihm dann reine Zementschlemme an die wunde Stelle gespritzt. Er ver- spürte bald darauf große Schmerzen und meldete sich beim Polier krank. Schon nach einigen Tagen verstarb der Arbeiter an eitriger Hirnhautentzündung. Die Hinterbliebenen erhoben Anspruch auf Rente mit der Begründung, daß der Verstorbene sich die Infektion im Betriebe zugezogen habe. Die Tiefbauberufsgenossenschaft lehnte die Eni- schädigung ab. Den ablehnenden Bescheid bestätigte daS K Schiedsgericht. DaS RcichSvers icher nngSarnt ver- urteilte aber nach vorheriger weiterer Beweiserhebung die BerufSgenossenschast zur Entschädigimgöleistiing. DaS Ergebnis dieser BeiveiSerhcbung war die protokollarische Aussage deS Mit- arbeiterS N., der von dem Unfall selbst nichts bekunden kann, der aber bemerkt hat. daß D. auf der Nasenspitze einen Pickel hatte. N. nimmt an, daß D. beim Schlemmen der Zcmentwände fich die Nase mit Zement bespritzt hat, was D. ihm auch