der einen einen leichten Klaps.-- Vors.: Einem Madchen» das in«zwischen an Schwindsucht verstorben ist, sollen Sie die Kost ent-zogen haben.— Die Angeklagte bestreitet daS.— Bors.: Einanderes Mädchen sollen Sie geschlagen haben, weil es ein Loch indie Decke gerissen hatte. Auch sollen Sie dieses Mädchen drei Tagein Arrest gesteckt haben.— Die Angeklagte bestreitet auch dies.■—Es wird darauf in dieZeugenvernehmungeingetreten. Erster Zeuge ist der Landeshauptmann Bachmann:Die Blohmesche„Wildnis" gehört zu denjenigen Anstalten, indenen wir von Staats wegen Ftirsorgezüglinge unterbringen können.Ter Angeklagte war nicht Vormund der Mädchen, sondern nurHausvater.— Vors.: ES steht fest, daß bei einer größeren Anzahlvon Mädchen eine Gewichtsabnahme konstatiert wurde, und das hatSie veranlaßt, die Speiscordnung einzufordern.— Zeuge: Ja,wir baten auch um ein Gutachten des Anstaltsarztes.— Vors.: ESist dann auch von der Anstalt eine Aenderung der Speiseordnungverlangt worden?— Zeuge: Ja, wir bemerkten, daß die Mädchenweniger Fleisch erhielten wie in anderen Anstalten und ordnetenan. daß sie mehr Fleisch erhielten und daß eine Mahlzeit ein«geschoben würde.— Vors.: Ist der Hauvvater zu körperlichen Züchti«gungcn berechtigt?— Zeuge: Ich habe damals darüber mit demVorsitzenden dcS AufsichtSratcS, Direktor Eolander, dem Vater deSAngeklagten, gesprochen, weil ich beabsichtigte, eine Hausordnungfür den Angeklagten zu erlassen, die dem Regierungspräsidentenvorgelegt werden sollte. Ich habe damals gesagt, man könne diekörperliche Züchtigung wohl nicht entbehren, aber man solle dochvorher bei mir anfragen. Gutachtend habe ich mich dahin geäußert,daß der HauSvater wohl das elterliche Züchtigungsrecht habe, daßer davon aber bei erwachsenen Mädchen nicht Gebrauch machendürfe. Die Kostentziehung habe ich am Platze gehalten und auchArreststrafen von einem bis zwei Tagen Dauer, weil diese Strafenauch in anderen Anstalten üblich sind. Später erfuhr ich, daß dieAnweisung auch dahin ergangen ist. Die Anstalt war aber stet»in Ordnung.— Vors.: Es ist von dem Angeklagten angeordnetworden, daß die Mädchen nur dreimal am Tage austreten durften:wissen Sie ctwaS davon?— Zeuge: Ich weiß nur, daß fünf Abortevorhanden sind.— Augekl.: Die Mädchen durften fünfmal amTage austreten, und zwar zu je fünf, um 6, 9, 12, 3 und 6 Uhr;das genügt.(Heiterkeit.) Außer dieser Zeit hatten sie sich zumelden.— Vors.: Wie steht eS mit dem Nachtgeschirr?— Nngckl.:Das durste an sich benutzt werden zur Notdurft für große Sachen,aber nicht von allen 22 Mädchen. Das wäre eine schöne Sache ge-worden, wenn alle Mädchen auf dem Nachtgeschirr hätten austretenwollen. ES hätte so ausgesehen, als ob das Verabredung gewesenwäre.(Heiterkeit.)«— Vors.: Demnach durste also das Nacht»geschirr nicht benutzt werden?— Angel!.: DaS will ich nicht sagen.— Staatsanwalt(zum Zeugen): Ist Ihnen bekannt, daß dem An-geklagten Mißhandlungen untersagt waren?— Zeuge: Sodiel ichweiß, ist dem Direktor erklärt worden, das) sein Sohn nicht misi-handeln dürfe.— Staatsanwalt: Der Angeklagte behauptet, eshabe ihm niemand jemals etwas untersagt.— Zeuge: Wir hattennur die Verwaltung zu revidieren und machten alle Jahre einenBericht über die Anstalt, die Pflicht der Aufsicht hatte die Re-gierung.(?)— Tert.: ES ist mehrfach über den Erlaß eines Rc°gulativs gesprochen worden, worin in Ausnahmefällen die körper-liche Züchtigung als zulässig erklärt werden sollte.—- Zeuge: Ja,der Direktor sollte in Ausnahmefällen das Züchtigungsreckst erhalten,aber nicht der HauSvater.— Staatsanwalt: Dieser ist nach IhrenBekundungen vielmehr im Mai 1995 vor Züchtigungen gewarnt undsind ihm solche untersagt worden?— Zeuge: Ja. Staatsanwalt: Gibt der Angeklagte zu, gewußt zu haben, daß er nichtzüchtigen durfte?— Der Angeklagte schweigt.Der nächste Zeuge ist Bürgermeister Brandes. Er gehört demAufsichtSrate der Anstalt, die auS milden Stiftungen errichtet ist,als Mitglied an. Zu diesem gehören ferner noch der Direktor Co»lander, der Vater des Angeklagten, der Pastor Jakobsen und einvierter Herr.— Der Zeuge äußert sich zunächst über Einzelheitender Verwaltung. Verschiedene Revisionen der Anstalt durch ihnseien zur Zufriedenheit verlaufen.— Vors.: ES steht aber fest, daßweder eine Haus- noch eine Dienstordnung bestand.— Zeuge: Dasist richtig.— Vors.: Es ist aberseit längerer Zeit über Mißhandlungen in der Anstalt geklagtworden. Ist nie darüber eine Untersuchung angestellt worden,ob nach der Hausordnung solche Mißhandlungen zulässig seien, dbder Angeklagte hierzu berechtigt war?— Zeuge: Einmal ist eineBeschwerde eingelaufen, darauf hat eine Untersuchung stattgefunden.Am 4. Mai 1993 fand eine Sitzung des AuffichtSratS statt, in derder Beschwerdeführer und der Angeklagte gehört wurden. ESwurde ein Protokoll aufgenommen, daS mit den Worten schließt:„Dem Asylvorsteher wurde nahegelegt, in der Wahl seiner AuS-drücke sehr vorsichtig zu sein, die Mädchen niemals zu züchtigenund sich vor allem von der Erregung des Auge-Micks nicht hinreißenzu lassen."— Augekl.: Daß mir damals gesagt wurde, die Mädchennicht zu züchtigen, ist mir unbekannt.— Bors.: Welchen Eindruckhatten Sie von den Zöglingen?— Zeuge: Sie waren ordentlichund sauber. Die Anstalt machte den Eindruck eines musterhaftenBetriebes. Die Mädchen hatten Haltung, wenn man hinkam.Später kamen allerdings Magen. Es wurde eine Untersuchungan Ort und Stelle angeordnet, sie ergab aber nichts Belastendesfür den HauSvater. Der Angeklagte scheint leichter erregt zuwerden, als man hier zu Lande gewohnt ist.— Auch der Landeshauptmann schließt sich auf Befragen dcS Vorsitzenden diesen Er-klärungen an und meint, daß kein Anlaß vorlag, die MädchenauS der Anstalt fortzunehmen. Die Direktion der ganzen Anstaltwar eine ehrenamtliche, wie auch der Direktor nur 299 M. jähr-lich für seine große Mühewaltung erhielt. Die Haupt-sorg« lag auf dem HauSvater. er durfte aber keine Anordnungtreffen, die nicht von drei DirektionSmitglicdern unterschrieben war.Eine solche Anordnung hätte auch für die Züchtigungen vorliegenmüssen, daher kann er sich nicht nachträglich damit entschuldigen,er habe sich für befugt gehalten, zu züchtigen. AuS erzieherischenGründen halte er die Prügelstrafe für notwendig, aber nur so,wie sie den Eltern zustehe.— Vors.: Meinen Sie, daß der An-geklagte mit seiner Frau Elternstelle an den Zöglingen vertratund somit das elterliche Recht zur Züchtigung hatte?— Zeuge:Ja.— Bert.: Dann war auch die Frau berechtigt, zu züchtigen?—Zeuge: Meines ErachtenS, ja.— Bert.: Sie find der Ansicht, daßdie Züchtigungen erlaubt waren. Weshalb wurden sie im Mai1993 verboten?— Zeuge: Weil damals ein Mädchen erzählte, siefei i» den Bauch getreten worden und anderes, die Züchtigung alsoüber das Maß der elterlichen hinausging. Der Zeuge gibt weiteran, daS Verbot der Züchtigung fei dainalS ergangen, um dieDirektion von der Verantwortung zu entbinden, falls etwas vor-kommen sollte. Der Landeshauptmann hatte darauf hingewiesen,daß. wenn die Mißhandlungen in die Zeitungen kamen, eine großeAufregung entstehen würde. Taö Amt des Hausvaters sei verantwortlich und schwer, indem 22—89 Mädchen zu beaufsichtigenseien.— Vors.: Ich frage den Herrn Landeshauptmann und denHerrn Bürgermeister, inwiefern gerade der SSjährige junge Mann,der gar keine pädagogischen Erfahrungen besaß, der Direktionfür daS Aurt geeignet erschien.— Zeuge BrandeS: DieMeinungen sind ja auch geteilt gewesen. Ein Teil der Direktionwünschte Eolander nicht, ein Teil war für ihn.— Vors.: Wer wardieser Teil?— Zeuge: Direktor Eolairder(also der Vater des An-geklagten) und ich.(Heiterkeit.) Ein Vorgänger Eolanders warvom Gericht wegen SittlichkcitSvergehenS bestraft worden, und dahatten wir Schwierigkeiten, einen neuen guten Hausvater zu be-kommen. Nachdem der frühere Hm-Svater verurteilt war, bewarbsich der junge Eolander um die Stellung. ES wurde jedoch derHauSvater Wähler vorgezogen, der aber dann dein Direktor Eolandernicht paßte. Für einen Reinickendorfer Bewerber waren imDirektorium zwei Stimmen, für den iungen Eolander ebenfallszwei, und zwar die meinige und die des Direktors Eolander, undda Direktor Eolander den Vorsitz führte, gab er den Ausschlag. DieFolge war. haß der junge Eolander gewählt wurde.(Bewegung.)Das Gehalt des Angeklagten betrug jährlich 999 M. und freieStation; später wurde dem Angeklagten eine Zulage von 299 M.zugesprochen.Der Vater des Angeklagten will alles in bester Ordnung finden.Auf die Frage des Staatsanwalts: Hat es nicht ein gewisse?Aufsehen erregt, daß innerhalb einer ganz kurzen Zeit fünfMädchen plötzlich starben? Bei so jungen Mädchen ist das doch gewißeine auffällige Sache, erwidert der Landeshauptmann Bachmaan:Die Mädchen sind in den Jahren 1999 bis 1998 gestorben. Selbst-verständlich hat die Sache uns bedenklich gemacht und wir haben sieuntersucht. ES ergab sich folgende Liste: Ein Mädchen starb am19. Februar 1996 cm einem Magengeschwür, eins am 9. März 1997an Darmtuberkulose, eins am 29. März 1907 ebenfalls an Darm-tuberkulose, eins am 22. Februar 1998 an Lungentuberkulose undeinS am 29. Februar 1993 an allgemeiner Tuberkulose.—StaatSanw.: Also folgten sich doch die Todesfälle sehr schnell.—Landeshauptmann: Gewiß, und wir forderten daher auch ein Gut-achten des AnstaltsarzteS ein.— StaatSanw.: Eolander Vatersagte, daß die Schwiebe ein sehr aufsässiges Mädchen gewesen sei.Ist daS etwa dieselbe» die der Angeklagte Eolander später zu Miß-Handlungen der anderen Mädchen herangezogen haben soll?— DieZeugen bejahen dies.— AngeN. Eolander: Sie war nach ihrerEntlassung aus dem Asyl Dienstmädchen geworden, kehrte dannaber zu uns zurück» weil wir keine ErzichungSgehilfin auftreibenkonnten und half einige Zeit aus.Hierauf werden in langer Reihe dieMütter einer Anzahl Fürsorgezöglingr,von denen verschiedene inzwischen verstorben sind, vernommen.—Die Witwe Dunkel(Altona) bekundet, daß ihre Tochter Paulineals 13jährigeS Dienstmädchen ihrer Herrschaft 29 M. entwendethabe und daher in Zwangserziehung gegeben worden sei. Dort habesie sich sehr zu ihrem Nachteile verändert. Am 27. März 1998 seiPauktne bei ihr völlig verwahrlost, durchnäßt und zcrschunden, inHolzpantoffeln und zerfetztem Kleid eingetroffen. Sie habe erzählt,daß sie im Asyl braun und blau geschlagen, mit Ketten geschlossenund in Hunger- und Kaltearrest gehalten worden sei. Die Arme,der Rücken, das Gesäß und die Beine hätten überall große Striemengehabt und an den Handgelenken habe manSpuren von Kettensesselungenbemerkt, da die Gelenke davon vereitert waren.Die Zeugin ließ einen Arzt holen, der die Verletzungen desMädchens konstatierte. Dieses gab weiter an, daß eine ihrerKolleginnen von dem Angeklagten gezwungen worden fei, ihreneigenen Kot mit dem Munde aufzuheben, den sie in der Toiletteverloren hatte. Ein anderes Mädchen, das fortgelaufen war, hättedeswegen drei Tage lang Schläge bekommen. Weil ein Teller beiTisch fehlte, sei sie, die Pauline Dunkel, vom Angeklagten auf dieErde geworfen, mit den Haaren durch den Saal geschleift undschließlich, weil sie mit einer Näharbeit nicht rechtzeitig fertiggeworden sei, mit einer Kette gefesselt worden. Dabei habe eöimmer Schläge geregnet. Wre das Nachtgeschirr benutzt habe, hätteeS wieder austrinken müssen(Bewegung).Es wird dann das ärztliche Attest eines Altonaer Medizinersverlesen, wonach die ihm vorgeführte 18jährige Pauline Dunkel dieeben geschilderten Verletzungen an ihrem Körper ausgewiesen hat.Neben blutunterlaufenen Striemen fand der Arzt auch eitrigeStellen an den Gelenken, die nach seiner Ansicht von Fesselungenmit einer Kette herrühren müssen. Die Zeugin Dunkel hat daraufeine Beschwerde an den Landeshauptmann gerichtet. Sie erzähltweiter, daß ihre Tochter mit drei anderen Mädchen zusammen auegerückt sei und daß diese ihre den Angeklagten belastenden Aussagenbestätigt hätten.— Vors.: Angeklagter, haben Sie zu dieser Aussageetwas zu bemerken?— Angckl.: Es ist allcS unwahr(Bewegung).Ich habe die Mädchen nur mit aller Güte behandelt. Denken Siedaran, daß die Dunkel sich zunächst 24 Stunden lang auf einemBagger im GlückSburgcr Hafen aufgehalten hat, wo viele Männerwaren.— Frau Dunkel: Meine Tochter erklärte das damit, daßsie und ihre Freundinnen in Anstaltskleidung waren und die Nachtabwarten wollten, ehe sie zu mir kamen.— Augekl.: Es ist poli-zeilich festgestellt, daß ein Mann Ihrer Tochter 1,30 M. für dieGewährung deS Beischlafs gegeben hat.— StaatSanw.: Was sagtder Angeklagte zu dem ärztlichen Gutachten?— Angrkl.: Daß sichdaS Mädchen ihre Verletzungen ebenso gut auf dem Bagger zugc-zogen haben kann, wo sie sich mit Männern abgegeben haben soll(Gelächter im Zuhörerraum: der Vorsitzende droht mit derRäumung des Saales).— Angekl.: Verschiedene Mädchen habensich auch absichtlich Verwundungen beigebracht, um mich hineinzu-reiten.— Angrkl. Frau Eolander: Gerade an dem Tage, an demdie Pauline ausrückte, war mein Mann gar nicht daheim, sondernbei den ReichStagSwahlcn beschäftigt. Am Tage zuvor aber hattedie Paukine Dunkel meinen Mann gebissen und gekratzt, so daßsie förmlich in den Arrest geschleppt werden mußte.Die folgende Zeugin ist die Witwe Kruse, die Mutter desinzwischen verstorbenen Fürsorgezöglings Malvine Kruse. Sie hatam 18. März ebenfalls Strafanzeige gegen Eolander und Frauerstattet und bekundet: Meine Tochter Malvine ist im Glück»stadter Krankcnhause an Tuberkulose gestorben. Sie lag schon14 Tage, ehe ich von ihrer schweren Erkrankung hörte. Ich er--fuhr Donnerstag zufällig, daß sich das Mädchen die Augen nachwir ausweine, daß sie mir aber nicht schreiben dürfe. Ich gingalso unangemeldet hin, und da erzählte sie mir, daß sie furchtbar vielPrügel und fast nichts zu essen bekommen habe. Einmal fei ihrder Nachttopf über den Kopf gestülpt worden und dann habe sietrotz der Winterkälte auf dam Hofe stehen müssen, so daß ihr derKot auf dem Kopfe angefroren sei. Der Mund sei ihr oollge-laufen und dazu habe sie Prügel bekommen. Auch habe Eolandersie an die Kette gelegt und wiederholt 3—4 Tage lang nur mitWasser und Brot gefüttert. Andere Mädchen hätten ihren Kotauflecken und auS ihrem Nachtgeschirr Kaffee trinken müssen.(Br-wcgung.) Wiederholt seien diese grausamen Strafen zu unrechtverfügt worden, weil andere als Täterinnen in Betracht kamen.Ais sie den Nachttopf über den Kopf bekam, fei ihr das Haargefroren und dann ganz ausgefallen. Schließlich sei sie von demAngeklagten vor den Pflug gespannt worden, so daß sie Hand-Verletzungen davontrug.— Vors.: Angeklagter, was haben Sie dar-auf zu sagen?— Angekl.: Ich habe nicht verhindert, daß die Zeuginihre Tochter besuchte.— Vors.: Ach was, darum handelt es sichnicht. Wie ist daS mit der Kette?— Angrkl.: Damit Sand ichmeinen Hund aür Sofa fest. Sie Höst kälün so dick wie vteinsIlhrkctte.— Bors.: Ich will wissen, zu lvelchem Zwecke Sie de»Hund loS- und die Mädchen em die Kette banden?—- Angekl.:Ich habe sie nicht damit gefesselt. Vors.: In dtt Vorunicr-suchung haben Sie aber ausgesagt, daß es vereinzelt vorgekommenwäre, daß Sie den Mädchen mit einem Band oder einer Kettedie Hände zusammengebunden hätten.— Angrkl.: Das ist dochnicht gefesselt.— Vors.: Was ist eS denn?— Angekl.: Beieinem rabiatischen Benehmen bin ich ab und zu in die Versuchunggekommen, die Kette an mich zu nehmen und den Mädchen damitzu drohen.Vors.: Wie oft haben Sie die Kette aus diese Weise in dieHand genommen?— Angekl.: Etwa viermal.— Bors.: Und wieoft haben Sie die Mädchen damit gefesselt?--- AngeN.:(nachlängerem Besinnen): Ich glaube nur einmal.-- StaatSanw.:(zurZeugin Kruse): War es das letzt« Krankenlager Ihrer Tochter, aufdem sie Ihnen von diesen Dingen Mitteilung machte?—- Zeugin:Ja, sie starb bald darauf. StaatSanw.: Und Sir hatten denEindruck, daß sie ihre letztet LebcnSstunden nicht dazu benutzenwerde, ihre Mutter zu belügen?— Zeugin: Nein.— Staatsan«.:Sie will auch einmal unter den Mißhandlungen EolanderS gu-s ammengebrochen sein.— Zengin: Ja, sie hatte beim Erbsenlesenihrer wunden Füße wegen nicht mehr strhcn können, da schlugenEolander und seine Frau solang« auf sie«in» bissie ohnmächtig umsank.(Betorgnng.) Wen» sie huflete,sagten beide, sie verstelle sich nur und verboten ihr daS Hustrv.Und sie hatte doch die Schwindsucht. Frau Eolander soll sie wegeneincS zerrissenen Kinberhemdcs mit einem Schlüsselbund hinterdas Obr geschlagen haben, daß das Trommelfell in Eiterung über-ging. Auf dem Krankenlager war meine Tochter bann vollständigtaub und mußte sich mittels einer Schceibtafel verständige».—Fran Eolander: Ich habe daö Mädchen niemals geschlagen, Siehat mir soviel Wäsche zerrissen, baß mein Mann zum Herrn Vorsitzenden gehen mußte, der das Mädchen in Arrest flecken ließ.—SteatSanwalt: Ter Herr vorfltzende war Ihr Schwiegervaters—Angekl.: Ja. Die Kruse sagte mir oft sehr frech: zum Arbeitenfür Sie Inn ich nicht hier.— Zeugin Frau Kruse: Dazu kann ichnichts sagen. Meine Tochter war stets sehr fleißig.Der Vorsitzende teilt nach Vernehmung einer Reiht weitererBelastungszeugen, die Grauenvolles gegen die Angeklagten siekuu-dctcn, mit» daß die Zeugin Schwiebe» die jetzt in einem AftonaerBordell ist. von der Polizei gesucht werde, um als eine Hauptzeugindem Gericht vorgeführt gu werden. Ohne ihre Anwesenheit kömtezur zurzeit nicht weiter verhandelt Werden. Die Ätzung wirchdaher auf einen halben Tag vertagt.Em der frauenbewegung.DaS Fraucnwahlrccht tn Norwegen.Der Fraucnbcrband der sozialdemokratischen ArbciterparietNorwegens hatte an alle Frauenorgamsatwnen im gangen Land«die Aufforderung gerichtet, bei den bevorstehenden StorthingSwahlennur solche Kondidawn zu unterstützen, die sich verpflichten, für dieAusdehnung des bestehenden Wahlrechts auf alle Frauen cinzu-treten. Die bürgerliche„Frauenstimmrcchtsvereinigung" hat gemäßdieser Aufforderung beschlossen, für das allgemeine, mit dem derMänner gleiche kommunale und politische Fraucnwahlrccht einzutreten. Auch der liberale Arbeiterbund, dessen Vorsitzenter derjetzige Justizminister K a st b e r g ist, hat auf seiner soeben beendetenJahresversammlung ein Wahlprogramm angenommen, daS eben-falls daS allgemeine Frauenwahlrecht fordert. Daß unser«Genossinnen, wie überhaupt die sozialdemokratische Partei, allcSaufbieten, um die Beschränkung dcS Frauenwahlrechtes zu be-seitigett, ist ja selbswerständlich. Da der Zustand, der das Wahlrechtder Frauen von der Steuerzahlung abhängig macht, während fürdas Männcrwahlrecht diese Schranke nicht besteht, in allzu krassemWiderspruch mit den sonst ja in Norwegen fast allgemein cmer-,kannten Grundsätzen der Demokratie steht, kann man nicht er-warten, daß aus den Neuwahlen dieses JahrcS ein Stortbing hervorgehen wird, welches die staats- und gemeindcbürgerliche Gleich»bcrcchtigung der Frau durchführt.Wegen Beleidigung des schwedischen ReichStagrS und weil fleder polizeilichen Aufforderung, einen Vortrag abzubrechen, nichtgefolgt war, ist gegen Genossin Frau Kata Dal ström Anklag«erhaben. Die Genossin ist ein« der tüchtigsten Leiterinnen der sozial-demokratischen Frauenbewegung Schwedens. Der Auflage liegeneinige Sätze zugrunde, in denen unsere Genossin den potttischenKuhhandel verurteilte, den die einstmale so stolze und freie Bauern-flasse beging, als ihre Vertreter im Jahre 1892 eine GrundsKtter-abschrcibung für die Verlängerung der Wehrpflicht aus 99 Tag«eintauschte. Sie erwähnte diese Dinge beiläufig in etncm Bar-trage zu Ronncby. Keiner der Zuhörer bat in dem Vortrageeine Beleidigung entdeckt, mit Ausnahme des die Polizeigewaltrepräsentierenden Bürgermeisters. Dieser um die Ehre des„Reichstages" so sehr besorgte Herr löste die Versammlung ansund will nun auch dafür sorgen, daß Frau Dalström ins Gefängniskommt oder mindestens eine reichlich bemessene Geldbuße zu zahlenhat. Ehre dem Helden!Danksagung. Wir werden um Veröffentlichung folgenderZeilen gebeten: Den Berliner Genossinnen» die zu Weihnachteneinen beträchtlichen Teil unserer Spielwaren abgesetzt haben, wirauch allen durch Kauf beteiligten Genossinnen und Genossen sagenwir hiermit für die uns bereitete Unterstützung sowie für dieschnelle Zusendung der Geldbeträge herzlichen Dank.Im Namen der beteiligten Genossen: Emil v. d. Wchd, Sonne«bcrg S.-M.» Salzbrunnen 74.Bersammlungen— Beranstalwngen.Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Sonntag, de*17. Januar, Jugendabteilung im Gewerkschaftshausc, Engeldufer 15. Beginn 0 Uhr. Wally Zepler spricht über„Die Frauim öffentliche» Leben".Montag, den 23. Januar, Kommandantcnstr. 72. Vortrag vottLuise Zieh:„Die Arbeiterin als Hausfrau und Mutter".Am 28. Februar feiert der Berein sein 19. Stiftungsfest in FreherSFestsälen, Koppenstr. 29. AuS dem Programm Heven wir dieMitwirkung deS„BolkSchorS" unter Leitung des Herrn Dr. gande»hervor.Leseabende am Freitag, den 15. Januar 1909.Erster Wahlkreis, Bei Sieker. Scydclstr. 30.Zweiter Kreis bei Reim, Urbanstr. 29, und in Habels vraütretzBergmannstr. 6—7.Dritter Wahlkreis: fällt aus.Schönebrrg, bei Folger, Kysshäuser Straß« 29; Knschke, MeiningtrStraße 8; Wandle, Bahnstraße 2b; Rethfeldt, KönigSWeg 41;■Knobloch, Sedcmstraße 33; Lcich, EberSstraße 14; Elröbke,Ebersstraße 37.Rixdorf. Stadtbezirk 1—3 Vei Rvßler, Wcscrstr. 17/18. Bezirk Sbis 10 bei KaSpcr, Richardstr. 133. Bezirk 11—15 bei Schröder,Nogatstr. 83. Bezirk 19—29 bei Hoppe, Hemmniistr. 49,Mariendorf Bei Bowenhagen.Rummelsburg findet nicht statt, sondern am SS. Januar Bei Tempel,Alt-Boyhngen. Vortrag: Genossin Baader.Strasau bei Rgso. Markgrafendamm. Vortrag: Gen. Grog«.