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der einen einen leichten Klaps.-- Vors.: Einem Madchen» das in« zwischen an Schwindsucht verstorben ist, sollen Sie die Kost ent- zogen haben. Die Angeklagte bestreitet daS. Bors.: Ein anderes Mädchen sollen Sie geschlagen haben, weil es ein Loch in die Decke gerissen hatte. Auch sollen Sie dieses Mädchen drei Tage in Arrest gesteckt haben. Die Angeklagte bestreitet auch dies. Es wird darauf in die Zeugenvernehmung eingetreten. Erster Zeuge ist der Landeshauptmann Bachmann: Die BlohmescheWildnis" gehört zu denjenigen Anstalten, in denen wir von Staats wegen Ftirsorgezüglinge unterbringen können. Ter Angeklagte war nicht Vormund der Mädchen, sondern nur Hausvater. Vors.: ES steht fest, daß bei einer größeren Anzahl von Mädchen eine Gewichtsabnahme konstatiert wurde, und das hat Sie veranlaßt, die Speiscordnung einzufordern. Zeuge: Ja, wir baten auch um ein Gutachten des Anstaltsarztes. Vors.: ES ist dann auch von der Anstalt eine Aenderung der Speiseordnung verlangt worden? Zeuge: Ja, wir bemerkten, daß die Mädchen weniger Fleisch erhielten wie in anderen Anstalten und ordneten an. daß sie mehr Fleisch erhielten und daß eine Mahlzeit ein« geschoben würde. Vors.: Ist der Hauvvater zu körperlichen Züchti« gungcn berechtigt? Zeuge: Ich habe damals darüber mit dem Vorsitzenden dcS AufsichtSratcS, Direktor Eolander, dem Vater deS Angeklagten, gesprochen, weil ich beabsichtigte, eine Hausordnung für den Angeklagten zu erlassen, die dem Regierungspräsidenten vorgelegt werden sollte. Ich habe damals gesagt, man könne die körperliche Züchtigung wohl nicht entbehren, aber man solle doch vorher bei mir anfragen. Gutachtend habe ich mich dahin geäußert, daß der HauSvater wohl das elterliche Züchtigungsrecht habe, daß er davon aber bei erwachsenen Mädchen nicht Gebrauch machen dürfe. Die Kostentziehung habe ich am Platze gehalten und auch Arreststrafen von einem bis zwei Tagen Dauer, weil diese Strafen auch in anderen Anstalten üblich sind. Später erfuhr ich, daß die Anweisung auch dahin ergangen ist. Die Anstalt war aber stet» in Ordnung.   Vors.: Es ist von dem Angeklagten angeordnet worden, daß die Mädchen nur dreimal am Tage austreten durften: wissen Sie ctwaS davon? Zeuge: Ich weiß nur, daß fünf Aborte vorhanden sind. Augekl.: Die Mädchen durften fünfmal am Tage austreten, und zwar zu je fünf, um 6, 9, 12, 3 und 6 Uhr; das genügt.(Heiterkeit.) Außer dieser Zeit hatten sie sich zu melden. Vors.: Wie steht eS mit dem Nachtgeschirr? Nngckl.: Das durste an sich benutzt werden zur Notdurft für große Sachen, aber nicht von allen 22 Mädchen. Das wäre eine schöne Sache ge- worden, wenn alle Mädchen auf dem Nachtgeschirr hätten austreten wollen. ES hätte so ausgesehen, als ob das Verabredung gewesen wäre.(Heiterkeit.)« Vors.: Demnach durste also das Nacht» geschirr nicht benutzt werden? Angel!.: DaS will ich nicht sagen. Staatsanwalt(zum Zeugen): Ist Ihnen bekannt, daß dem An- geklagten Mißhandlungen untersagt waren? Zeuge: Sodiel ich weiß, ist dem Direktor erklärt worden, das) sein Sohn nicht misi- handeln dürfe. Staatsanwalt: Der Angeklagte behauptet, es habe ihm niemand jemals etwas untersagt. Zeuge: Wir hatten nur die Verwaltung zu revidieren und machten alle Jahre einen Bericht über die Anstalt, die Pflicht der Aufsicht hatte die Re- gierung.(?) Tert.: ES ist mehrfach über den Erlaß eines Rc° gulativs gesprochen worden, worin in Ausnahmefällen die körper- liche Züchtigung als zulässig erklärt werden sollte.- Zeuge: Ja, der Direktor sollte in Ausnahmefällen das Züchtigungsreckst erhalten, aber nicht der HauSvater. Staatsanwalt: Dieser ist nach Ihren Bekundungen vielmehr im Mai 1995 vor Züchtigungen gewarnt und sind ihm solche untersagt worden? Zeuge: Ja. Staats­anwalt: Gibt der Angeklagte zu, gewußt zu haben, daß er nicht züchtigen durfte? Der Angeklagte schweigt. Der nächste Zeuge ist Bürgermeister Brandes. Er gehört dem AufsichtSrate der Anstalt, die auS milden Stiftungen errichtet ist, als Mitglied an. Zu diesem gehören ferner noch der Direktor Co» lander, der Vater des Angeklagten, der Pastor Jakobsen und ein vierter Herr. Der Zeuge äußert sich zunächst über Einzelheiten der Verwaltung. Verschiedene Revisionen der Anstalt durch ihn seien zur Zufriedenheit verlaufen. Vors.: ES steht aber fest, daß weder eine Haus- noch eine Dienstordnung bestand. Zeuge: Das ist richtig. Vors.: Es ist aber seit längerer Zeit über Mißhandlungen in der Anstalt geklagt worden. Ist nie darüber eine Untersuchung angestellt worden, ob nach der Hausordnung solche Mißhandlungen zulässig seien, db der Angeklagte hierzu berechtigt war? Zeuge: Einmal ist eine Beschwerde eingelaufen, darauf hat eine Untersuchung stattgefunden. Am 4. Mai 1993 fand eine Sitzung des AuffichtSratS statt, in der der Beschwerdeführer und der Angeklagte gehört wurden. ES wurde ein Protokoll aufgenommen, daS mit den Worten schließt: Dem Asylvorsteher wurde nahegelegt, in der Wahl seiner AuS- drücke sehr vorsichtig zu sein, die Mädchen niemals zu züchtigen und sich vor allem von der Erregung des Auge-Micks nicht hinreißen zu lassen." Augekl.: Daß mir damals gesagt wurde, die Mädchen nicht zu züchtigen, ist mir unbekannt. Bors.: Welchen Eindruck hatten Sie von den Zöglingen? Zeuge: Sie waren ordentlich und sauber. Die Anstalt machte den Eindruck eines musterhaften Betriebes. Die Mädchen hatten Haltung, wenn man hinkam. Später kamen allerdings Magen. Es wurde eine Untersuchung an Ort und Stelle angeordnet, sie ergab aber nichts Belastendes für den HauSvater. Der Angeklagte scheint leichter erregt zu werden, als man hier zu Lande gewohnt ist. Auch der Landes­hauptmann schließt sich auf Befragen dcS Vorsitzenden diesen Er- klärungen an und meint, daß kein Anlaß vorlag, die Mädchen auS der Anstalt fortzunehmen. Die Direktion der ganzen Anstalt war eine ehrenamtliche, wie auch der Direktor nur 299 M. jähr- lich für seine große Mühewaltung erhielt. Die Haupt- sorg« lag auf dem HauSvater. er durfte aber keine Anordnung treffen, die nicht von drei DirektionSmitglicdern unterschrieben war. Eine solche Anordnung hätte auch für die Züchtigungen vorliegen müssen, daher kann er sich nicht nachträglich damit entschuldigen, er habe sich für befugt gehalten, zu züchtigen. AuS erzieherischen Gründen halte er die Prügelstrafe für notwendig, aber nur so, wie sie den Eltern zustehe. Vors.: Meinen Sie, daß der An- geklagte mit seiner Frau Elternstelle an den Zöglingen vertrat und somit das elterliche Recht zur Züchtigung hatte? Zeuge: Ja. Bert.: Dann war auch die Frau berechtigt, zu züchtigen? Zeuge: Meines ErachtenS, ja. Bert.: Sie find der Ansicht, daß die Züchtigungen erlaubt waren. Weshalb wurden sie im Mai 1993 verboten? Zeuge: Weil damals ein Mädchen erzählte, sie fei i» den Bauch getreten worden und anderes, die Züchtigung also über das Maß der elterlichen hinausging. Der Zeuge gibt weiter an, daS Verbot der Züchtigung fei dainalS ergangen, um die Direktion von der Verantwortung zu entbinden, falls etwas vor- kommen sollte. Der Landeshauptmann hatte darauf hingewiesen, daß. wenn die Mißhandlungen in die Zeitungen kamen, eine große Aufregung entstehen würde. Taö Amt des Hausvaters sei ver­antwortlich und schwer, indem 2289 Mädchen zu beaufsichtigen seien. Vors.: Ich frage den Herrn Landeshauptmann und den Herrn Bürgermeister, inwiefern gerade der SSjährige junge Mann, der gar keine pädagogischen Erfahrungen besaß, der Direktion für daS Aurt geeignet erschien. Zeuge BrandeS: Die Meinungen sind ja auch geteilt gewesen. Ein Teil der Direktion wünschte Eolander nicht, ein Teil war für ihn. Vors.: Wer war dieser Teil? Zeuge: Direktor Eolairder(also der Vater des An- geklagten) und ich.(Heiterkeit.) Ein Vorgänger Eolanders war vom Gericht wegen SittlichkcitSvergehenS bestraft worden, und da hatten wir Schwierigkeiten, einen neuen guten Hausvater zu be- kommen. Nachdem der frühere Hm-Svater verurteilt war, bewarb sich der junge Eolander um die Stellung. ES wurde jedoch der HauSvater Wähler vorgezogen, der aber dann dein Direktor Eolander nicht paßte. Für einen Reinickendorfer   Bewerber waren im Direktorium zwei Stimmen, für den iungen Eolander ebenfalls zwei, und zwar die meinige und die des Direktors Eolander, und da Direktor Eolander den Vorsitz führte, gab er den Ausschlag. Die Folge war. haß der junge Eolander gewählt wurde.(Bewegung.) Das Gehalt des Angeklagten betrug jährlich 999 M. und freie Station; später wurde dem Angeklagten eine Zulage von 299 M. zugesprochen. Der Vater des Angeklagten will alles in bester Ordnung finden. Auf die Frage des Staatsanwalts: Hat es nicht ein gewisse? Aufsehen erregt, daß innerhalb einer ganz kurzen Zeit fünf Mädchen plötzlich starben? Bei so jungen Mädchen ist das doch gewiß eine auffällige Sache, erwidert der Landeshauptmann Bachmaan: Die Mädchen sind in den Jahren 1999 bis 1998 gestorben. Selbst- verständlich hat die Sache uns bedenklich gemacht und wir haben sie untersucht. ES ergab sich folgende Liste: Ein Mädchen starb am 19. Februar 1996 cm einem Magengeschwür, eins am 9. März 1997 an Darmtuberkulose, eins am 29. März 1907 ebenfalls an Darm- tuberkulose, eins am 22. Februar 1998 an Lungentuberkulose und einS am 29. Februar 1993 an allgemeiner Tuberkulose. StaatSanw.: Also folgten sich doch die Todesfälle sehr schnell. Landeshauptmann: Gewiß, und wir forderten daher auch ein Gut- achten des AnstaltsarzteS ein. StaatSanw.: Eolander Vater sagte, daß die Schwiebe ein sehr aufsässiges Mädchen gewesen sei. Ist daS etwa dieselbe» die der Angeklagte Eolander später zu Miß- Handlungen der anderen Mädchen herangezogen haben soll? Die Zeugen bejahen dies. AngeN. Eolander: Sie war nach ihrer Entlassung aus dem Asyl Dienstmädchen geworden, kehrte dann aber zu uns zurück» weil wir keine ErzichungSgehilfin auftreiben konnten und half einige Zeit aus. Hierauf werden in langer Reihe die Mütter einer Anzahl Fürsorgezöglingr, von denen verschiedene inzwischen verstorben sind, vernommen. Die Witwe Dunkel(Altona  ) bekundet, daß ihre Tochter Pauline als 13jährigeS Dienstmädchen ihrer Herrschaft 29 M. entwendet habe und daher in Zwangserziehung gegeben worden sei. Dort habe sie sich sehr zu ihrem Nachteile verändert. Am 27. März 1998 sei Pauktne bei ihr völlig verwahrlost, durchnäßt und zcrschunden, in Holzpantoffeln und zerfetztem Kleid eingetroffen. Sie habe erzählt, daß sie im Asyl braun und blau geschlagen, mit Ketten geschlossen und in Hunger- und Kaltearrest gehalten worden sei. Die Arme, der Rücken, das Gesäß und die Beine hätten überall große Striemen gehabt und an den Handgelenken habe man Spuren von Kettensesselungen bemerkt, da die Gelenke davon vereitert waren. Die Zeugin ließ einen Arzt holen, der die Verletzungen des Mädchens konstatierte. Dieses gab weiter an, daß eine ihrer Kolleginnen von dem Angeklagten gezwungen worden fei, ihren eigenen Kot mit dem Munde aufzuheben, den sie in der Toilette verloren hatte. Ein anderes Mädchen, das fortgelaufen war, hätte deswegen drei Tage lang Schläge bekommen. Weil ein Teller bei Tisch fehlte, sei sie, die Pauline Dunkel, vom Angeklagten auf die Erde geworfen, mit den Haaren durch den Saal geschleift und schließlich, weil sie mit einer Näharbeit nicht rechtzeitig fertig geworden sei, mit einer Kette gefesselt worden. Dabei habe immer Schläge geregnet. Wre das Nachtgeschirr benutzt habe, hätte eS wieder austrinken müssen(Bewegung). Es wird dann das ärztliche Attest eines Altonaer   Mediziners verlesen, wonach die ihm vorgeführte 18jährige Pauline Dunkel die eben geschilderten Verletzungen an ihrem Körper ausgewiesen hat. Neben blutunterlaufenen Striemen fand der Arzt auch eitrige Stellen an den Gelenken, die nach seiner Ansicht von Fesselungen mit einer Kette herrühren müssen. Die Zeugin Dunkel hat darauf eine Beschwerde an den Landeshauptmann gerichtet. Sie erzählt weiter, daß ihre Tochter mit drei anderen Mädchen zusammen aue­gerückt sei und daß diese ihre den Angeklagten belastenden Aussagen bestätigt hätten. Vors.: Angeklagter, haben Sie zu dieser Aussage etwas zu bemerken? Angckl.: Es ist allcS unwahr(Bewegung). Ich habe die Mädchen nur mit aller Güte behandelt. Denken Sie daran, daß die Dunkel sich zunächst 24 Stunden lang auf einem Bagger im GlückSburgcr Hafen aufgehalten hat, wo viele Männer waren. Frau Dunkel: Meine Tochter erklärte das damit, daß sie und ihre Freundinnen in Anstaltskleidung waren und die Nacht abwarten wollten, ehe sie zu mir kamen. Augekl.: Es ist poli- zeilich festgestellt, daß ein Mann Ihrer Tochter 1,30 M. für die Gewährung deS Beischlafs gegeben hat. StaatSanw.: Was sagt der Angeklagte zu dem ärztlichen Gutachten? Angrkl.: Daß sich daS Mädchen ihre Verletzungen ebenso gut auf dem Bagger zugc- zogen haben kann, wo sie sich mit Männern abgegeben haben soll (Gelächter im Zuhörerraum: der Vorsitzende droht mit der Räumung des Saales). Angekl.: Verschiedene Mädchen haben sich auch absichtlich Verwundungen beigebracht, um mich hineinzu- reiten. Angrkl. Frau Eolander: Gerade an dem Tage, an dem die Pauline ausrückte, war mein Mann gar nicht daheim, sondern bei den ReichStagSwahlcn beschäftigt. Am Tage zuvor aber hatte die Paukine Dunkel meinen Mann gebissen und gekratzt, so daß sie förmlich in den Arrest geschleppt werden mußte. Die folgende Zeugin ist die Witwe Kruse, die Mutter des inzwischen verstorbenen Fürsorgezöglings Malvine Kruse. Sie hat am 18. März ebenfalls Strafanzeige gegen Eolander und Frau erstattet und bekundet: Meine Tochter Malvine ist im Glück» stadter Krankcnhause an Tuberkulose   gestorben. Sie lag schon 14 Tage, ehe ich von ihrer schweren Erkrankung hörte. Ich er-- fuhr Donnerstag zufällig, daß sich das Mädchen die Augen nach wir ausweine, daß sie mir aber nicht schreiben dürfe. Ich ging also unangemeldet hin, und da erzählte sie mir, daß sie furchtbar viel Prügel und fast nichts zu essen bekommen habe. Einmal fei ihr der Nachttopf über den Kopf gestülpt worden und dann habe sie trotz der Winterkälte auf dam Hofe stehen müssen, so daß ihr der Kot auf dem Kopfe angefroren sei. Der Mund sei ihr oollge- laufen und dazu habe sie Prügel bekommen. Auch habe Eolander sie an die Kette gelegt und wiederholt 34 Tage lang nur mit Wasser und Brot gefüttert. Andere Mädchen hätten ihren Kot auflecken und auS ihrem Nachtgeschirr Kaffee trinken müssen.(Br- wcgung.) Wiederholt seien diese grausamen Strafen zu unrecht verfügt worden, weil andere als Täterinnen in Betracht kamen. Ais sie den Nachttopf über den Kopf bekam, fei ihr das Haar gefroren und dann ganz ausgefallen. Schließlich sei sie von dem Angeklagten vor den Pflug gespannt worden, so daß sie Hand- Verletzungen davontrug. Vors.: Angeklagter, was haben Sie dar- auf zu sagen? Angekl.: Ich habe nicht verhindert, daß die Zeugin ihre Tochter besuchte. Vors.: Ach was, darum handelt es sich nicht. Wie ist daS mit der Kette? Angrkl.: Damit Sand ich meinen Hund aür Sofa fest. Sie Höst kälün so dick wie vteins Ilhrkctte. Bors.: Ich will wissen, zu lvelchem Zwecke Sie de» Hund loS- und die Mädchen em die Kette banden?- Angekl.: Ich habe sie nicht damit gefesselt. Vors.: In dtt Vorunicr- suchung haben Sie aber ausgesagt, daß es vereinzelt vorgekommen wäre, daß Sie den Mädchen mit einem Band oder einer Kette die Hände zusammengebunden hätten. Angrkl.: Das ist doch nicht gefesselt. Vors.: Was ist eS denn? Angekl.: Bei einem rabiatischen Benehmen bin ich ab und zu in die Versuchung gekommen, die Kette an mich zu nehmen und den Mädchen damit zu drohen. Vors.: Wie oft haben Sie die Kette aus diese Weise in die Hand genommen? Angekl.: Etwa viermal. Bors.: Und wie oft haben Sie die Mädchen damit gefesselt?--- AngeN.:(nach längerem Besinnen): Ich glaube nur einmal.-- StaatSanw.:(zur Zeugin Kruse): War es das letzt« Krankenlager Ihrer Tochter, auf dem sie Ihnen von diesen Dingen Mitteilung machte?- Zeugin: Ja, sie starb bald darauf. StaatSanw.: Und Sir hatten den Eindruck, daß sie ihre letztet LebcnSstunden nicht dazu benutzen werde, ihre Mutter zu belügen? Zeugin: Nein. Staatsan«.: Sie will auch einmal unter den Mißhandlungen EolanderS gu- s ammengebrochen sein. Zengin: Ja, sie hatte beim Erbsenlesen ihrer wunden Füße wegen nicht mehr strhcn können, da schlugen Eolander und seine Frau solang« auf sie«in» bis sie ohnmächtig umsank.(Betorgnng.) Wen» sie huflete, sagten beide, sie verstelle sich nur und verboten ihr daS Hustrv. Und sie hatte doch die Schwindsucht. Frau Eolander soll sie wegen eincS zerrissenen Kinberhemdcs mit einem Schlüsselbund hinter das Obr geschlagen haben, daß das Trommelfell in Eiterung über- ging. Auf dem Krankenlager war meine Tochter bann vollständig taub und mußte sich mittels einer Schceibtafel verständige». Fran Eolander: Ich habe daö Mädchen niemals geschlagen, Sie hat mir soviel Wäsche zerrissen, baß mein Mann zum Herrn Vor­sitzenden gehen mußte, der das Mädchen in Arrest flecken ließ. SteatSanwalt: Ter Herr vorfltzende war Ihr Schwiegervaters Angekl.: Ja. Die Kruse sagte mir oft sehr frech: zum Arbeiten für Sie Inn   ich nicht hier. Zeugin Frau Kruse: Dazu kann ich nichts sagen. Meine Tochter war stets sehr fleißig. Der Vorsitzende teilt nach Vernehmung einer Reiht weiterer Belastungszeugen, die Grauenvolles gegen die Angeklagten siekuu- dctcn, mit» daß die Zeugin Schwiebe» die jetzt in einem Aftonaer Bordell ist. von der Polizei gesucht werde, um als eine Hauptzeugin dem Gericht vorgeführt gu werden. Ohne ihre Anwesenheit kömte zur zurzeit nicht weiter verhandelt Werden. Die Ätzung wirch daher auf einen halben Tag vertagt. Em der frauenbewegung. DaS Fraucnwahlrccht tn Norwegen  . Der Fraucnbcrband der sozialdemokratischen Arbciterpariet Norwegens   hatte an alle Frauenorgamsatwnen im gangen Land« die Aufforderung gerichtet, bei den bevorstehenden StorthingSwahlen nur solche Kondidawn zu unterstützen, die sich verpflichten, für die Ausdehnung des bestehenden Wahlrechts auf alle Frauen cinzu- treten. Die bürgerlicheFrauenstimmrcchtsvereinigung" hat gemäß dieser Aufforderung beschlossen, für das allgemeine, mit dem der Männer gleiche kommunale und politische Fraucnwahlrccht einzu­treten. Auch der liberale Arbeiterbund, dessen Vorsitzenter der jetzige Justizminister K a st b e r g ist, hat auf seiner soeben beendeten Jahresversammlung ein Wahlprogramm angenommen, daS eben- falls daS allgemeine Frauenwahlrecht fordert. Daß unser« Genossinnen, wie überhaupt die sozialdemokratische Partei, allcS aufbieten, um die Beschränkung dcS Frauenwahlrechtes zu be- seitigett, ist ja selbswerständlich. Da der Zustand, der das Wahlrecht der Frauen von der Steuerzahlung abhängig macht, während für das Männcrwahlrecht diese Schranke nicht besteht, in allzu krassem Widerspruch mit den sonst ja in Norwegen   fast allgemein cmer-, kannten Grundsätzen der Demokratie steht, kann man nicht er- warten, daß aus den Neuwahlen dieses JahrcS ein Stortbing hervor­gehen wird, welches die staats- und gemeindcbürgerliche Gleich» bcrcchtigung der Frau durchführt. Wegen Beleidigung des schwedischen ReichStagrS und weil fle der polizeilichen Aufforderung, einen Vortrag abzubrechen, nicht gefolgt war, ist gegen Genossin Frau Kata Dal ström Anklag« erhaben. Die Genossin ist ein« der tüchtigsten Leiterinnen der sozial- demokratischen Frauenbewegung Schwedens  . Der Auflage liegen einige Sätze zugrunde, in denen unsere Genossin den potttischen Kuhhandel verurteilte, den die einstmale so stolze und freie Bauern- flasse beging, als ihre Vertreter im Jahre 1892 eine GrundsKtter- abschrcibung für die Verlängerung der Wehrpflicht aus 99 Tag« eintauschte. Sie erwähnte diese Dinge beiläufig in etncm Bar- trage zu Ronncby. Keiner der Zuhörer bat in dem Vortrage eine Beleidigung entdeckt, mit Ausnahme des die Polizeigewalt repräsentierenden Bürgermeisters. Dieser um die Ehre des Reichstages" so sehr besorgte Herr löste die Versammlung ans und will nun auch dafür sorgen, daß Frau Dalström ins Gefängnis kommt oder mindestens eine reichlich bemessene Geldbuße zu zahlen hat. Ehre dem Helden! Danksagung. Wir werden um Veröffentlichung folgender Zeilen gebeten: Den Berliner   Genossinnen» die zu Weihnachten einen beträchtlichen Teil unserer Spielwaren abgesetzt haben, wir auch allen durch Kauf beteiligten Genossinnen und Genossen sagen wir hiermit für die uns bereitete Unterstützung sowie für die schnelle Zusendung der Geldbeträge herzlichen Dank. Im Namen der beteiligten Genossen: Emil v. d. Wchd, Sonne« bcrg S.-M.» Salzbrunnen 74. Bersammlungen Beranstalwngen. Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Sonntag, de* 17. Januar, Jugendabteilung im Gewerkschaftshausc, Engeld ufer 15. Beginn 0 Uhr. Wally Zepler spricht überDie Frau im öffentliche» Leben". Montag, den 23. Januar, Kommandantcnstr. 72. Vortrag vott Luise Zieh:Die Arbeiterin als Hausfrau und Mutter". Am 28. Februar feiert der Berein sein 19. Stiftungsfest in FreherS Festsälen, Koppenstr. 29. AuS dem Programm Heven   wir die Mitwirkung deSBolkSchorS" unter Leitung des Herrn Dr. gande» hervor. Leseabende am Freitag, den 15. Januar 1909. Erster Wahlkreis, Bei Sieker. Scydclstr. 30. Zweiter Kreis bei Reim, Urbanstr. 29, und in Habels vraütretz Bergmannstr. 67. Dritter Wahlkreis: fällt aus. Schönebrrg, bei Folger, Kysshäuser Straß« 29; Knschke, Meiningtr Straße 8; Wandle, Bahnstraße 2b; Rethfeldt, KönigSWeg 41; Knobloch, Sedcmstraße 33; Lcich, EberSstraße 14; Elröbke, Ebersstraße 37. Rixdorf. Stadtbezirk 13 Vei Rvßler, Wcscrstr. 17/18. Bezirk S bis 10 bei KaSpcr, Richardstr. 133. Bezirk 1115 bei Schröder, Nogatstr. 83. Bezirk 1929 bei Hoppe, Hemmniistr. 49, Mariendorf   Bei Bowenhagen. Rummelsburg   findet nicht statt, sondern am SS. Januar Bei Tempel, Alt-Boyhngen. Vortrag: Genossin Baader. Strasau bei Rgso. Markgrafendamm. Vortrag: Gen. Grog«.