Die Hauptzeugen waren der Lieutenant v. Salisch und sein Begleiter, I gerüstet aussprechen. Ich erwarte, daß Herr Bebel seine Vor Erinnerung gebracht hat. Der Generalauditeur hat sich nicht ebenfalls ein Offizier. Wir haben aber aus dem Mainzer Falle würfe zurücknimmt.( Lachen links. Rufe: Ahlwardt ). Unglaub- gescheut, ganz persönliche Angriffe auf mich zu machen. erkannt, was die Offiziere bezeugen, wenn es sich darum handelt, lich ist es, daß Herr Bebel hier das Zeugniß der Offiziere über. Ich habe nicht blos behauptet, sondern auch nachgewiesen, daß einen ihrer Kameraden aus der Patsche zu ziehen.( Oho! rechts. haupt in Zweifel zieht. Das Begnadigungsrecht, das höchste die Militärjuftig die gemeinen Soldaten auch bei geringen BerBuruf: Was bezeugen die Sozialdemokraten? Die schwören Recht der Krone und des Inhabers derselben, hat Herr Bebel in gehen unverhältnißmäßig hart, die Chargirten auch bei schwereren falsch.) Charakteristisch ist, daß der Kriegsminister selbst aus den einer Weise angegriffen, die im Volte die tiefste Empörung hervor- Bergehen verhältnißmäßig milde bestraft. Es wird thatsächlich Aften konstatirt hat, daß über den Beginn des Streites auf der rufen muß!( Beifall rechts.) mit zweierlei Maß gemessen, das behaupte ich heute ausdrücklich. Koblenzer Rheinbrücke nichts Genaues hat festgestellt werden Abg. Bebel: Diese Entrüstung des Abg. v. Manteuffel Die Ausstellungen des Generalauditeurs haben mein Material können, da sich der Vorgang im Dunkeln abspielte. Dieses läßt mich außerordentlich falt. Lag der Fall allerdings so, wie nicht in einem einzigen Punkte erschüttert. Sie geben durch Ihr Bugeständniß beweist, wie mangelhaft das Untersuchungsverfahren der Kriegsminister darstellte, so war meine Beschuldigung, daß Stillschweigen zu, daß die Dinge genau so liegen, wie ich dar gewesen ist.( Bustimmung bei den Sozialdemokraten.) Gerade Salisch ein Meuchelmörder sei, ungerechtfertigt, aber auch nach gestellt habe. Dafür bin ich dem Generalauditeur sehr dankbar. Abg. Bebel: Ich freue mich immer, wenn ich höre, daß zu diesem Falle sind mir aus allen Theilen Deutschlands Zu- der Darstellung des Kriegsministers hat Salisch so gehandelt, stimmungsschreiben zugegangen, und die Mutter des Ver- wie es eines Offiziers unwürdig ist.( Sehr richtig! lints.) Er andere Leute mich gerne hören. Leider besitze ich kein Faible für als er schon den Abg. Liebermann von Sonnenberg . Ueber den Eid denke storbenen hat mir für meine Ausführungen ihren Dant war noch nicht einmal angerührt worden, in den Ausdrücken wärmsten zukommen lassen. Die den Wei- ich gar nicht anders als andere Leute. Das hat die Partei auf Degen zog und auf den Zivilisten einftach. Warum wir Herrn soll Familie des Herrn von Satisch hat fogar so unanständig mann ihm mit Stock nahe feinem gekommen dem letzten Parteitag ausdrücklich erklärt. gehandelt, daß sie es gewagt hat, den Angehörigen des jungen sein; vielleicht ist Salisch so auf diesen diesen losgestürzt, Ahlwardt hier mit hineinziehen sollen, veritehe ich nicht ganz; Mannes 100 m. als Beerdigungskosten anzubieten.( Hört! bei daß Weimann seinen Stock zur Abwehr vorhielt. Es ist jeden wir haben gestern überhaupt nicht das Wort ergriffen. Wir den Sozialdemokraten.) Mit 100 m. glaubt sich die Familie des falls zu verurtheilen, wenn ein Soldat von dem Uebergewicht sind der Meinung gewesen, daß nach dem Gerichtserkenntniß Herrn von Salisch loskaufen zu können. Die Mutter des Ge- der Bewaffnung sofort in dieser Weise Gebrauch macht. Der feine Gläubigkeit nicht bezweifelt werden kann. Aber zum Vortödteten war stolz genug, diefe 100 M. zurückzuweisen. Selbst Kriegsminister will mir nur wegen meiner Schlußfolgerungen ivurf machen wir ihm, daß er immerfort hartnäckig Dinge nach der Darstellung des Kriegsministers ist der Fall für den Verleumdung vorgeworfen haben. Lag der Fall so, wie er mir wiederholt, welche als unrichtig gerichtlich festgestellt sind. Herrn Lieutenant von Salisch so bedenklich wie möglich. Wenn ein mitgetheilt war und unwidersprochen in der Deffentlichkeit dar- von Salisch nimmt Herr Liebermann von Sonnenberg in einer Offizier einen Zivilisten niederstechen darf und Gewißheit hat, gestellt wurde, so hatte ich mit meinem scharfen Ausdruck voll- Weise in Schuh, wie man es nicht einmal vom Bundesrathsvon allerhöchster Stelle begnadigt zu werden, fann man sich kommen Recht.( Nein! rechts.) Als Beschimpfung mag der tische aus gethan hat. Wir haben vom Kriegsminister gehört, denken, welchen Eindruck das auf die auderen Offiziere macht. Kriegsminister meinen Ausdruck ansehen, das kann ich ihm nicht daß über den Anfang des Streites auf der Brücke zwischen Koblenz ( Sehr gut bei den Sozigldemokraten.) Der Zivilist ist Soldaten verwehren; und das wollte ich ja auch gerade, aber eine Ver- und Ehrenbreitenstein, der im Dunklen stattfand, nichts bekannt ist. und Offizieren gegenüber macht und wehrlos. Mag die leumdung war es nicht. Der Kriegsminister hätte wohl sofort Herrn v. Liebermann scheint nur der gewesene Offizier noch im Nacken Provokation der Militärs noch fo heftig gewesen in zweiter Lesung mir antworten fönnen, denn alle diese Fälle zu sitzen. Wir bringen die Beschwerden hier vor, weil hier die fein, der Zivilist bekommt ja doch nicht Recht. sind vorher in der Presse besprochen worden. Der Generalv. Salisch ist nicht nur begnadigt worden, er spielt sogar heute in Hamburg eine hervorragende Rolle. Er hat nämlich die Ehre gehabt, vor wenigen Monaten zweimal die Ehrenwache zu kommandiren, die aufgestellt wurde bei den feierlichen Auffahrten des Senats. Präsident v. Levehow: Die Begnadigung ist allerhöchstes Recht, und es paßt sich nicht für einen Abgeordneten, die Ausübung dieses Rechts in irgend einer Weise zu kritisiren.
fompetenten Behörden vorhanden sind, die sich zu verantworten auditeur hat einen wahren Panegyrifus auf die Militärgerichts- haben. Daß ich mich nicht scheue, in der Deffentlichkeit meine barkeit gehalten. Wäre er nicht gerade aus dem Munde des Behauptungen zu vertreten, dafür zeugen die 5 Jahre, welche ich Generalauditeurs gekommen, so hätte er für mich größeren Werth. im Gefängniß zugebracht habe. Wenn Herr Liebermann das auch Der Generalauditeur stellte die Militärjustiz so dar, daß wir aufzuweisen haben wird, wollen wir weiter mit einander reden. armen Zivilisten eigentlich bedauern müßten, nicht ein ähnliches Generalauditeur Ittenbach: Aus meinem Schweigen ist Verfahren zu haben.( Heiterkeit.) Besonderen Eindruck im gar keine Konsequenz zu ziehen. Wir verhandeln hier nicht geHause hat der Generalauditeur damit nicht gemacht. Die wissermaßen fontradiktorisch die einzelnen Fälle. Der Vorwurf felbe Resolution über die Militärgerichtsbarkeit wie im der Parteilichkeit ist ungerechtfertigt und durch nichts erwiesen. Abg. Bebel( fortfahrend): Wie soll der Getödtete, der erst vorigen Jahre würde auch heute nach seiner schönen Rede mit Selbst zugegeben, daß in einzelnen Fällen härtere Verurtheilungen 18 Jahre alt war, schon Jahre lang den Offizier provozirt derselben immensen Majorität vom Reichstag angenommen wer- vorgekommen sind, der einzelne Richter fann sich in der Aufhaben? Nach der Darstellung des Kriegsministers müßte es ein den. Ich werde die Soldatenmißhandlungen immer wieder be- fassung auch einmal irren, ist doch der Vorwurf systematischer ganz besonderec Raufbold gewesen sein. Der Kriegsminister hat sprechen, selbst auf die Gefahr, daß mir das eine oder andere ungerechtigkeit haltlos. Die Strafen werden bemessen auf grund gemeint, er tönnte nicht auf alle Fälle antworten, die ich hier Mißverständniß oder eine Ungenauigkeit passirt. Die Gewissen- des Militär- Strafgesetzbuches, welches der Reichstag mitvorgebracht habe. Hoffentlich ist er nach der Auflösung des haftigkeit der Auditeure habe ich nicht bezweifelt, wir haben es beschlossen hat. Wenn ein Unteroffizier 6 Jahre Gefängniß beReichstages im Herbst im stande, auf die übrigen Fälle einzugehen. auch nicht mit Personen, sondern mit dem System zu thun. Die fommen hat, weil er sozialdemokratische Zeitungen in der Der Fall mit dem Garde du Corps in Potsdam ist noch nicht Objektivität eines Auditeurs muß Schiffbruch leiden, wenn er Kaserne vertheilte, so bemerke ich, daß es ein aus der Reserve abgeschlossen. Die Gefreiten sind mittlerweile entlassen worden, Anfläger, Untersuchungsrichter, Vertheidiger und wo möglich noch Eingezogener war, der als Agitator bekannt war. Sie können und in wenigen Tagen steht ein Termin an in Potsdam beim Richter in einer Person ist. Einer solchen Aufgabe ist kein es den Behörden und der Militärjustiz nicht verargen, wenn sie dortigen Landgericht. Es steht aber heute schon fest, daß der be- Mensch gewachsen. Dieses Verfahren, das der Unparteilichkeit solchen Versuchen, den Geist des Umsturzes in die Armee hineintreffende Mann so geschlagen worden ist, daß ihm das Gehör Hohn spricht, muß möglichst schnell beseitigt werden. Nach den zutragen, mit energischen Strafen entgegentritt.( Beifall rechts.) verloren gegangen ist. Vorerst hat der Kriegsminister gar keinen heutigen Ausführungen des General- Auditeurs fann man aber Ich habe das Begnadigungsrecht des Königs von Preußen nicht Grund, die Sache so darzustellen, als ob meine Angaben un- sicher sein, daß die versprochene Reform der Militär- Gerichts- gelobt, das ist mir gar nicht eingefallen. Ich habe nur angeführt, richtig seien. Er hat auch über das Beschwerdewesen gesprochen. barkeit den Erwartungen des Reichstages nicht entsprechen wird. daß Gnade ausgeübt wird. Es handelt sich aber um ein BeIch bin im höchsten Grade erstaunt, daß es bei einem preußischen Mein Freund Kunert wollte mit seinen amtlichen Aften ent- gnadigungsrecht des Königs von Preußen, ein höchst persönliches Kriegsminister volle zehn Tage bedurfte, ehe derselbe in der nommenen Ausführungen nur darlegen, wie barbarisch Strafen Recht, für welches niemand ihn zur Verantwortung ziehen darf. Lage war, diejenigen thatsächlichen Angaben, die ich über gegen die Gemeinen bei den geringsten Bergehen verfügt werden, Ich habe das jetzige Militär- Justiz- Verfahren garnicht rechtfertigen die Beschwerdeführung hier machte, richtig zu stellen. während die Vorgesetzten felbst bei schwersten Vergehen nur gewollen; es tann mir daher ein solcher Versuch auch nicht mißIch war heute nicht darauf gefaßt, daß der Kriegsminister in ringe Strafen exalten. Fest eingegraben ist in die Erinnerung glückt jein. Wie ich über den heutigen Militär- Strafprozeß denke, bezug auf diese Fälle Zweifel aussprechen werde. Ich werde des Volkes der Fall aus Leipzig , wo eine Anzahl Landwehr werde ich Ihnen nicht sagen, denn ich bin dazu garnicht bespäter ausführlich auf das Meldeverfahren zurüdtommen. Der männer auf der Eisenbahn in Biehwagen transportirt werden rufen. Solche Anzapfungen werden also erfolglos bleiben. Abg. Liebermann v. Sonnenberg: In den Kriegsgerichten von dem Abg. Richter angeführte Fall bezüglich des Rekruten sollten und sich durch ein Telegramm beim Kaiser darüber diese Beschwerde wurde als schwere In- geben gewöhnlich die unteren Chargen ihr Urtheil auf die höhere in Rendsburg beweist, wie vollständig unzuverlässig und ungenau beschwerten; mit fieben Jahren Zuchthaus bestraft. Strafe ab. Der ehemalige Offizier hat mich allerdings in den die militärgerichtlichen Erhebungen sind. Wenige Tage, nachdem fubordination der Mann in Dienst getreten ist, tritt ihm Blut und Eiter aus Dagegen wurde der Unteroffizier, der einen Soldaten glühend Nacken gestoßen; ich werde immer bereit sein, einzutreten für die Nase und Ohren. Nun entsteht zunächst die Frage, wenn der heiße Kartoffeln essen ließ, so daß er starb, nur mit 9 Monaten Kameradschaft, aber auch allemal der Wahrheit die Ehre geben, Mann schon früher nach einem Fall auf die Deichsel sich ein Gefängniß bestraft. Auch der berüchtigte Fall ist noch nicht ver- wo ich aussagen muß, ob unter Eid oder ohne Eid. Ich beab Leiden zugezogen hat, warum ist er denn überhaupt bei der Aus- geffen, daß 1882 oder 1883 in Graudenz eine ganze Kompagnie ſichtige nicht fünf Jahre ohne Noth ins Gefängniß zu gehen, ich hebung eingestellt worden?( Zustimmung bei den Sozialdemo- fich gegen ihren Hauptmann Wedel empörte, weil sie fürchterlich werde wohl mit den bestehenden Gesezen nicht so weit in Konflikt fraten.) Wie aber auch die Sache sich verhalten mag, er hat mißhandelt wurde, und dafür mit 20jährigen Festungsstrafen be tommen. Wenn Sie aber solche Behauptung aussprechen, so beim Militär mindestens sechs Dhrfeigen bekommen, und jeder- legt wurde, während sich nach kurzer Zeit herausstellte, daß der sollten Sie dies auch in der Deffentlichkeit wiederholen. Sie Die Vorgesetzten werden häufig fügen sich ja nicht den Urtheilen der Militärgerichte, also geben mann, der das Militärleben fennt, weiß, daß eine Ohrfeige ge- Hauptmann wahnsinnig war. nügt, um einem Manne das Trommelfell zu sprengen. Ein solcher begnadigt, für den Gemeinen besteht die Begnadigung überhaupt Sie doch den Zivilgerichten Veranlassung, sich damit zu beFall ist neuerdings bei einem Husarenregiment passirt. Auf dem nicht. Charakteristisch ist die große Zahl von Fällen, in denen schäftigen. Abg. Kunert verbleibt dabei, daß die Bestrafung wegen Artillerieplatz in Freiberg in Sachsen hat der Sergeant Weber Gemeine vor dem Militärgericht nicht wagten, ihre Borgesetzten am 15, dieses Monats einen Metruten eine halbe Stunde lang zu belasten, während sie später vor dem Zivilgericht die schwersten Verbreitung von Zeitungen sozialdemokratischen Inhalts ganz mit Unterbrechungen Knieebeugen machen lassen, bis der Anklagen gegen dieselben erhoben. Vor dem Militärgericht exorbitant gewesen ist, zumal die Behauptung, daß er auch Flugsie nicht, etwas auszusagen, weil sie sonst blätter an seine Kameraden verbreitet habe, nicht erwiesen Betreffende ohnmächtig zusammenbrach. Gegen den Sergeanten wagen ist bis zu diesem Augenblick feine Untersuchung eingeleitet worden. im Dienste Gegenstand allgemeiner Verfolgung und Mißhandlung worden sei. Abg. v. Bar: Wir haben den Generalauditeur nicht ans In Bromberg hat bei den vorjährigen Sommerübungen der sind.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Generallieutenant von Spitz kommt auf die vorjährigen gezapft". Wir haben kein preußisches Heer, sondern ein ReichsKompagnieführer Wilhelmi drei Leuten wegen einer Ünregelmäßigteit die Tornister mit Chauffeesteinen vollpacken lassen. Angaben des Abg. Bebel zurück, von denen nur wenige sich bei heer und deshalb fällt auch das Begnadigungsrecht des Kaisers Zwei Soldaten sind unter der unmenschlichen Last zusammen- der stattgehabten Untersuchung bestätigt hätten. Würden die in dem angegebenen Maße unter unsere Kompetenz. Abg. Bebel: Ich kann von Herrn von Liebermann keine gebrochen. In Koblenz sind zu Anfang dieses Monats innerhalb Fälle so vorgetragen, wie sie in Wirklichkeit sich abgespielt haben, weniger Tage nicht weniger als drei Selbstmorde beim Militär dann würde ihnen allerdings der Effett fehlen, auf den es für Belehrung über mein Verhalten annehmen. Was Herr v. Salisch vorgekommen. Fälle, die mehrere Jahre zurückliegen, bringe ich die Herren hauptsächlich ankäme. Die Verhandlungen über die hätte thun sollen? Er hätte den anderen in Ruhe lassen sollen. überhaupt hier nicht vor, weil sie sich nicht kontrolliren lassen. Soldatenmißhandlungen im vorigen Jahre hätte man in den Wenn solche Vertheidigung berechtigt ist, ist das Berhalten jedes Es wird mir aber von einem früheren Soldaten mitgetheilt, daß, Rafernen wiedergefunden, man, werde die diesmaligen Ver- Mefferhelden berechtigt. wenn man alle Soldatenmißhandlungen, welche während eines handlungen dort wiederfinden. Ob diese Verbreitung dazu Abg. Richter: Ich will im Augenblick das Verhältniß des Jahrzehnts vorgekommen sind, niederschreiben wollte, man ein dienen folle, den Geist des Gehorsams und der Disziplin bei Reichskanzlers zum Kriegsminister nicht untersuchen. Der letztere Buch bekommen würde, dessen Umfang die Bibel bedeutend über- den Soldaten zu pflegen, müsse er dahingestellt sein lassen. Es steht unzweifelhaft auf dem Etat des Reiches. Ebenso wie wir schritte. Ich werde abwarten, was der Kriegsminister auf die tomme den Herren doch nur darauf an, Haß gegen das Heer jeden anderen Untergebenen des Reichskanzlers kritisiren, sind von mir erwähnten Fälle zu sagen hat. und gegen die Offiziere zu fäen. Redner verliest aus einem wir auch ihm gegenüber zu thun befugt. Es handelt sich hier Kriegsminister v. Kaltenborn: Ich habe mit meiner Ent Gesangbuch für das arbeitende Bolt" einige diese Ausführungen nicht darum, den Monarchen zur Berantwortung zu ziehen, sondern denjenigen, der die Handlungen desselben hier zu ver gegnung die Schlußfolgerung treffen müssen, welche Herr Bebel illustrirende Stellen. aus irrigen Berichten zieht. Wenn er einen Offizier vor der treten hat. Die Unterscheidung zwischen höchstpersönlichen und ganzen Welt des Meuchelmordes beschuldigt und das ist nicht weniger hochpersönlichen Rechten ist eine ganz willkürliche. Der richtig, so hat er diesen schwer beleidigt und beschimpft. Die Generalauditeur ist als Fachmann für konstitutionelle Fragen Mittheilungen über Mißhandlungen können nicht auf der Stelle nicht anzuerkennen. besprochen werden; sie treten so plöglich auf und ohne vorherige Information für uns, daß das einfach unmöglich ist. Ueber den Ehrenstandpunkt der Offiziere zu urtheilen, ist Herr Bebel feine Autorität. Absolut unberechtigt ist er, über die Ausübung des allerhöchsten Begnadigungsrechts zu sprechen.( Widerspruch links. Abg. Richter bittet ums Wort.)
Damit schließt die Diskussion.
Der Militäretat wird darauf ohne weitere erhebliche Debatte Beim Marine Etat befürwortet
bewilligt.
Abg. Richter: Der Herr Generalauditeur vertheidigt den jeßigen Zustand des Militärgerichtsverfahrens; es ist aber doch Thatsache, daß von der übergroßen Mehrheit dieses Hauses die Reform dringend verlangt wird. Wenn Oeffentlichkeit des Verfahrens bestände, brauchten die Herren hier so lange Lob- und Bertheidigungsreden nicht zu halten.( Sehr richtig! links.) Den In persönlicher Bemerkung kommt Abg. Menzer auf die Fall Apmann anlangend erkenne ich an, daß der Kriegsminister Zwischenrufe zurück, welche er während der ersten Rede des objektiv uns Alles mitgetheilt hat, was bisher darüber erhoben Abg. Bebel gemacht hat. Er verwahrt sich gegen die„ buschworden ist. Wir sind aber feineswegs der Meinung, daß der Klepperischen" Angriffe des letteren.( Präsident v. Levehow er Tod durch Mißhandlung gänzlich ausgeschlossen erscheint. Das klärt diesen Ausdruck für parlamentarisch unzulässig. ZwischenGeneralauditeur Jttenbach: Der Abg. Bebel wird doch Begnadigungsrecht unterliegt wie alle anderen Rechte des Mo- ruf des Abg. Liebknecht: Sie sind nicht einmal ein Buschfinden, daß es bedenklich ist, aus einzelnen Fällen allgemeine narchen so weit der parlamentarischen Kritit, als es durch einen flepper! Heiterkeit. Präsident v. Levehow ruft den Abg. LiebSchlüffe zu ziehen, die den ganzen deutschen Offizierstand herab- verantwortlichen Minister gedeckt wird. Dieser Ansicht huldigt knecht zur Ordnung.) Die subjektive Wahrheitsliebe des Abg. zuziehen geeignet sind. Ich muß ihm das Recht entschieden be- die Mehrzahl unserer Staatsrechtslehrer. Herr Jttenbach hat die Aus: Bebel habe er allerdings durch seinen Zwischenruf anzweifeln streiten, die Feststellungen der Militärgerichte anzuzweifeln. Die übung des Begnadigungsrechts gelobt. Dann muß man es aber wollen. Urtheile derfelben werden nicht dadurch erschüttert, daß man in auch fritisiren fönnen; entweder beides oder feines. der öffentlichen Meinung anders dentt. Das gilt vom Abg. v. Bar( dfr.): Auch ich wollte der zuletzt geäußerten Falle Salisch wie von allen übrigen. Herr Bebel Ansicht des Abg. Richter Ausdruck geben. Die Grundsäße, welche erklärt, Offiziere scheuten sich scheuten sich nicht, falsches Zeugniß der Reichstag seit 20 Jahren in der Militärjustiz fordert, Abg. v. Henk( bk.) wiederum die Beschleunigung der Ersatzes sich um abzulegen, die Kameraden handelt. gelten ganzen zivilisirten Welt in den bauten für unsere Panzerflotte und bedauert lebhaft die AbDie Ehre der Difiziere steht zu hoch, als daß diese Bemerkung meisten Staaten auch schon für das Militärverfahren. lehnung des Ersatzbaues für die Preußen". Wenn man bei sie treffen kann. Der Abg. Kunert hat die Militärgerichte als Warum damit in Deutschland so lange gezögert wird, dieser Ablehnung überhaupt verbleibe, werde man schließlich selbst eine Einrichtung bezeichnet, welche den Namen einer Justiz faum ist mir unbegreiflich. So lange diese Forderungen nicht erfüllt unfern Küstenschutz gefährden und die deutsche Küste einer feind noch verdient.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ihr werden, wird die Klage über die Mißhandlungen hier im Hause lichen Blokade mit allen ihren schweren Folgen überliefern. Sehr richtig!" muß ich mit Entschiedenheit zurückweisen. Zum nicht aufhören.( Beifall links.) Beweise ist nichts weiter beigebracht, als daß einige Strafen zu Abg. Liebermann von Sonnenberg ( Antisemit): Wenn Beim Etat der Reichs- Justizverwaltung bemerkt hart gewesen seien. Wie peinlich die Gerichte verfahren, dar Herr Bebel es für unmöglich erklärt, daß ein Abgeordneter über habe ich beffere Erfahrung als Sie. Solche Angriffe find etwas vorbringt, von dessen Wahrheit er nicht überzeugt wäre, Abg. Stadthagen( Soz.): Ein Arbeiter in Magdeburg ist nur geeignet, die Militärjustiz nach Außen zu diskreditiren, die so wolle er diese Auffassung auch auf den Abgeordneten Ahl zu zwei Jahren Zuchthaus verurtheilt, weil er unter seinem Gide Disziplin in der Armee zu untergraben.( Sehr richtig! Rechts.) wardt übertragen. Herr Bebel hat den Offizier von Salisch ausgesagt hatte, daß er eine sozialdemokratische Versammlung in Die Gerichte urtheilen unparteiisch und gerecht.( Widerspruch heftig getadelt und noch heute dessen Verhalten als ganz unerhört Staßfurt besucht habe, während der Gendarm und andere Per links.) Ich gehöre nicht zu den Werfechtern der Heimlichkeit der gefunden. Herr Bebel scheint Temperamente nicht gelten lassen sonen sich nicht entsinnen fonnten, ihn dort gesehen zu haben. Militärgerichte; sie können die Deffentlichkeit vertragen, sie haben zu wollen. Er theilt selbst mit mir ein etwas rasches Temperament, Der Obmann der Geschworenen hat gleich darauf zu dem konsernichts zu verheimlichen. Für das gerechte Verfahren bürgt Ihnen ich schäße das an ihm, ich habe überhaupt ein gewisses Faible vativen Vertheidiger ich selbst hatte zu ihm geäußert, in zunächst der Gerichtsherr, der die Untersuchung einleitet, und auch für den Abgeordneten Bebel.( Heiterkeit.) Wenn mich jemand Magdeburg erübrige sich die Bertheidigung eines Sozialdemo der militärische Vorgesetzte. Die Untersuchungen und Erkennt angreift, wie Weimann den Offizier mit seinem Stock, so fasse traten: in Magdeburg würde er allein seiner politischen Ansicht niffe die Militärgerichte brauchen den Vergleich mit denen anderer ich ihn auch an den Kragen. Was sollte der Offizier von Salisch halber verurtheilt werden geäußert, die Geschworenen seien von Gerichte nicht zu scheuen. thun, als er thätlich angegriffen wurde? Die Behauptungeu der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt, aber der Mann fei
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Ohne weitere Debatte wird der Etat unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung bewilligt.
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Abg. von Mantenffel( dt.): G3 ist für mich ganz unerfind über Soldatenmißhandlungen sollte Herr Bebel in der Deffent- Sozialdemokrat und in Staßfurt gewesen, die Leute gehörten alle ins lich, wie ein Mitglied des Reichstages einen aktiven Offizier lichkeit ohne den Schuh seiner Immunität wiederholen, dann Zuchthaus. Es giebt innerhalb der heutigen Geseze tein Mittel, als gemeinen Meuchelmörder und ehrlos bezeichnen fann. würden wir bald über Gerichtserkenntnisse verfügen, wie sie um dies offenbar unrichtige Urtheil umzustoßen, ich möchte nun die Herren von der Reichsjustiz- Verwaltung fragen, ob vielleicht Herr Bebel hat jetzt selbst zugegeben, daß seine Informationen gestern gegen Ahlwardt verwerthet worden sind.
nicht ganz zuverlässig waren. Solche schweren Vorwürje Abg. Kunert( Soz.): Ich danke Herrn von Spiß, daß er das Gelegenheit, Verstand und Zeit genug da ist, um diesen Uebeldarf man nur mit dem vollgiltigsten Material aus schon halb vergessene sozialdemokratische Liederbuch wieder in ständen abzuhelfen, oder ob der Ruhm der preußischen Justiz