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Soziale Itebersicht.

An die Arbeiterschaft!

Gelder sind zu senden an W. Schulze, Zimmerstr. 86,

Die Agitation3 Rommission der Schneider und Schneiderinnen Berling.

Achtung Schneider !

Von heute ab findet die Stempelung der Streiffarten im Bureau Schüßenstr. 18-19 statt; mithin haben alle Streifenden Vormittags um 10 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr sich dort einzufinden.

Freitag Abend 81/2 Uhr findet, ebenfalls im Bureau, eine Wertstatt- und Geschäftsbelegirten- Sizung statt. Die Kollegen werden ersucht, vollzählig zu erscheinen.

(= 20 pet.) außereheliche. Die außerehelichen Kinder waren Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittel- Gefehl der Litthauischen Zeitung" geführte Wahrheitsbeweis, daß 1890 also bei den Todtgeburten viel stärker betheiligt als bei der Ge- stand gestern der Bäcker in eister Friedrich Krause vor v. Reibniz durch Verabreichung von Schnaps auf Wähler einzu­sammtzahl aller Geburten, eine Erscheinung, die sich jedes Jahr der IV. Straftammer des Landgerichts I . In dem bedeutenden wirken versucht habe, als erbracht anzusehen und Privatkläger in wiederholt und mit aus dem Mangel an Pflege vor der Ent- Geschäft des Angeklagten soll eine ebenso unappetitliche wie ge- dieser Beziehung fostenpflichtig abzuweisen sei, Berufung eingelegt. bindung zu erklären sein dürfte. sundheitsschädliche Methode beim Backen zur Anwendung gebracht Die Berufung wurde verworfen. Die Zahl aller Gestorbenen betrug 33 392. Darunter worden sein. Wie in den meisten derartigen Prozessen war ein waren allein 12 924(= 38%, pet.) Kinder bis zu einem entlassener Bediensteter des Angeklagten der Denunziant. Es Jahr. Auch diese Erscheinung wiederholt sich Jahr für Jahr. Ein wurde behauptet, daß altes, bereits verschimmeltes Brot ge­großer Theil der Kinder stirbt bereits weg, ehe sie noch recht zum trocknet und gemahlen und dann unter den frischen Teig ge­Leben gekommen sind, sei es, weil sie von vornherein zu wenig mengt worden fei, um wiederum verwerthet zu werden. Der An Lebenskraft mitgebracht haben, sei es, weil es ihnen an rechter geklagte bestritt, daß etwas unzulässiges in feinem Ge Pflege und Nahrung gefehlt hat. Wie weit dabei die befiyloje werbebetriebe vorgefommen sei. Richtig sei, daß er das Klasse betheiligt ist, läßt sich aus den Tabellen nur unsicher ver- altbackene Brot auf dem Dien habe trocknen und Durch das einmüthige Busammenhalten der streifenden muthen. Unterscheidungen der Gestorbenen nach ihrem Gin dann mahlen lassen, aber schimmlig sei es nicht gewesen. Von Schneider ist der Arbeitgeber- Ring gesprengt. Somit hat der kommen und der gestorbenen Kinder nach dem Einkommen der dem so gewonnenen Pulver sei eine Menge von 2-3 Pfund je Streit für die Ausständigen eine noch bedeutend günstigere Wen­Eltern werden natürlich nicht gemacht. Wenn man sie machen einem Bentner frischen Mehts zugesetzt worden. Dies geschehe dung genommen, da täglich neue Geschäfte die Forderungen be­würde, so würden sich voraussichtlich sehr überraschende( oder in jeder Bäckerei und etwas unzulässiges sei darin nicht zu willigen. Viele Arbeitgeber verhalten sich den Forderungen eigentlich nicht überraschende) Resultate ergeben. finden. Der Zusatz von altem gemahlenen Brot verleihe dem gegenüber jedoch noch hartnäckig ablehnend. Um auch hier den Unter den Todesursachen ist angegeben: Lebensschwäche Teig eine besondere Bindefraft. Die Belastungszeugen feien Sieg durchzuführen, bitten wir um schnelle finanzielle Hilfe. Die Belastungszeugen seien bei 2030(= 6 pet. aller gestorbenen Personen), Durchfall bei alle in Unfrieden von ihm geschieden und wollten sich alle an 600 Arbeiter befinden sich noch im Ausstand. 1547, Brechdurchfall bei 2640, Magendarmtatarrh bei 1108, die ihm rächen. Der zuerst vernommene Zeuge, Bäckergeselle Lehder, legten drei Krankheiten zusammen bei 5295(= 15% pst.), gab eine drastische Schilderung von den Vorgängen in der Back 2. Hot 3 r. Lungenschwindfucht bei 4444(= 181/ 8 pt.). Durchfall, Brechftube des Angeklagten. Der Meister habe alle Brotreste aus dem durchfall und Magendarmtatarrh fordern ihre Opfer besonders Laden und der Küche zusammengesucht und es zum Zwecke des unter Kindern bis zu 1 Jahr. Von den 5295 an diesen drei Trocknens auf den Oren geworten. Einmal habe derfelbe ſogar Krankheiten Gestorbenen waren 4907(= 92%, pet.) Kinder solche Brotreste, welche von den Gesellen mit dem sogenannten unter 1 Jahr. Die Lungenschwindsucht hat am meisten Opfer Fußmehl" zusammengekehrt worden waren, wieder aus dem Be­unter den Personen zwischen 20 und 50 Jahren gefordert, nämlich hälter herausgesucht und bestimmt, daß dieselben gemahlen werden 1843 Männer und 1064 Frauen, zusammen 2907 Personen(= 651/2 follten. Fast alle Brotreste, die nach geschehener Trocknung in Brozent aller an dieser Krankheit Gestorben en). Daß das männliche die Mühle geworfen worden waren, feien nicht nur von außen, Geschlecht hier viel stärker bethetligt ist, liegt in der Natur dieser sondern auch inwendig verschimmelt gewesen. Krankheit, welche vorwiegend Industrie- Arbeiter befällt und daher zweiter entlassener Gefelle den Angeklagten in gleicher Weise be­mit Recht Proletarierkrankheit" genannt wird. lastete wie der Vorzeuge, befundete ein früherer Lehrling des Die außerehelichen Kinder, welche bei den Lebendgeborenen Angeflagten, daß nur zum Zwecke des Bindens einem Zentner ( siehe oben) 12%, pt. ausmachten, betrugen bei den 12924 ge- Teigmaffe je ein bis höchstens anderthalb Pfund von dem ge­torbenen Kindern unter 1 Jahr 2774(= 21% pet.), bei den mahlenen Brot zugesetzt worden sei. Ein vierter Zeuge 2030 an Lebensschwäche gestorbenen 533(= 261/ 4 pt.), bei den bekundete, daß der Meister ihn angewiesen habe, 4907 an Durchfall, Brechdurchfall und Magen- Darmtatarrh ge- die verschimmelten Stellen von den alten Brotreiten zu ent storbenen 1093( gleich 22/4 pt.). Also auch hier sind die fernen und diese Stücke in den Schweinetrog zu werfen. Zwei Zahlen wieder viel ungünstiger für die außerehelichen Kinder. der Zeugen ertlärten auf Befragen des Vertheidigers, ob fie gegen Die Verhältnisse liegen aber auch bei der Gesammtheit ihren früheren Meister Unredlichkeiten begangen, daß sie hierauf der Proletarierkinder, auch bei den ehelichen, nicht viel eine Antwort verweigerten. Der Obermeister Runge von der günstiger als bei den außerehelichen. Bei den außerehelichen Bäckerinnung begutachtete, daß ihm die von dem Angeklagten wird es nur zahlenmäßig festgestellt, weil man diesen Kindern angewandte Methode fremd sei. Es komme in den Sommer­amtlich den Stempel der Unehre aufzudrücken beliebt und sie in monaten allerdings vor, daß das Mehl vom neuen besonderer Liste aufführt. Korn nicht die gehörige Bindefraft besitze. Es genüge aber eine Kleinigkeit gemahlenes Weißbrot, das natür- Die Konferenz der Maurer der Provinz Brandenburg findet lich nicht schimmelig sein dürfe, diesem Uebel- am zweiten Osterfeiertage in Feuerstein's Lokal, Alte Jakob­stande abzuhelfen. Schwarzbrot, welches der Angeklagte an- ftraße 75( Gartensaal) statt. Dieselbe beginnt Vormittags um gewendet haben solle, vermehre die Bindekraft nicht. Gerichts- 9 Uhr und sind von dieser Zeit an Einlaßtarten am Eingang chemiter Dr. Bischof begutachtete, daß ein Zufaz von altem des Saales zu haben. Brot, sei es in aufgeweichtem oder gemahlenem Bustande, zur frischen Teigmasse in der Bäckerpraxis nichts seltenes sei. Dies Verfahren tönne auch nicht beanstandet werden. Anders sei es natürlich, wenn der Zusah aus verschimmeltem Brot bestände. Dies sei zweifellos eine Nahrungsmittel- Verfälschung, die für In der Bezirksversammlung welche am 12. März tagte, den Genießenden üble Folge haben könne. Seien doch selbst wurde beschlossen, daß vom 15. März ab wieder zum Unter­Pierde erkrankt, die mit verschimmeltem Brot gefüttert worden stützungsfonds gesteuert werden soll. Da verschiedene kleinere feien. Pläge diesem Beschluß noch nicht nachgekommen sind, so ersuche Der Staatsanwalt hielt mindestens eine grobe Fahrlässigkeit ich fämmtliche Kollegen, für Aufrechterhaltung desselben Gorge- für vorliegend, für die er eine Geldstrafe von 100 Mart be- au tragen. Die Säumigen werden in der am 16. April statt­antraget. findenden Bersammlung bekannt gegeben. Ferner ersuche ich die Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zwar nur Plazßvertreter, welche noch kein Buch erhalten haben, selbiges so wegen Fahrlässigkeit, ging aber mit Rücksicht darauf, daß es sich bald wie möglich bei mir abzuholen. um das hauptsächlichste Nahrungsmittel des armien Mannes handelte, erheblich über das Strafmaß hinaus.

Polizeibericht. Am 27. d. M. Nachmittags wurde vor dem Hause Neue Hochstr. 26 ein vierjähriger Knabe durch einen Geschäftswagen überfahren und erlitt außer einem Bruch des Oberschenkels bedeutende Verletzungen am Kopfe. Am 28. d. M. Vormittags fiel ein zehnjähriger Knabe beim Spielen vor dem Schaufenster des Hauses Oderbergerstr. 7 blieb mit dem Oberschenkel an den Stacheln des vor dem Fenster an­gebrachten eisernen Gitters hängen, so daß er eine schwere Ver legung davontrug. In einem Hotel wurde Nachmittags ein Apotheker von außerhalb todt aufgefunden. Er hat sich an scheinend mittels Cyankali vergiftet. Vor dem Hause Danziger­straße 81 fiel ein Kutscher, der auf dem von ihm geführten Ar­beitswagen eingeschlafen war, von demselben herab, wurde überfahren und so schwer verletzt, daß er bald darauf verstarb. Nachmittags wurde ein vierzehnjähriger Knabe, als er mit einem Handwagen die Linienstraße entlang fuhr, vor dem Hause Nr. 203/204 durch einen Viehwagen überfahren und erlitt einen Bruch des Oberschenkels und einen doppelten Bruch des Unter­tiefers, sodaß seine Ueberführung nach der Charitee erforderlich wurde. Im Laufe des Tages und in der darauffolgenden Nacht fanden drei kleine Brände statt.

Gerichts- Beifung.

um

Das Urtheil lautete auf 300 M. Geldstrafe.

Die Namen der Firmen, welche bewilligt haben, sind in unferem Bureau Schüßenstr. 18-19 einzusehen. Geschäfte gelten für gesperrt.

Noch eingelaufene Bewilligungen:

Louis Landsberger, Oberwallstr. 12-18. Bothmer u. Dünzer, Unter den Linden 18, Schmidt u. Ziegel, Charlottenstr. 54. Ellroth, Behrenstr. 24.

Louis Dinius, Schüßenſtr. 3.

Die Agitationstommiffion

der Schneider und Schneiderinnen Berlins .

Achtung, Maurer!

H. Schigolsti, Vertrauensmann der deutschen Maurer zu Berlin . Achtung Steinmegen!

Der Vertrauensmann: Joseph Buchmann, Mittenwalderstr. 7. Bom 1. April ab:

Willibald Alegisstr. 89, Hof 1 Tr.

Achtung Steinfeger!

Eine unterlaffene Schuhvorrichtung an einer Maschine hat dem Tischlermeister Heinrich Schulenburg aus Berlin eine Anflage wegen fahrläffiger Körperverlegung eingetragen, Buzug ist fernzuhalten nach Halle a. S., Leipzig und Posen, welche am Dienstag vor der ersten Straffammer am Land weil die Jnnungsmeister die durch den langen Winter gebrochene gericht II zur Verhandlung kam. Der Angeklagte betreibt in der Widerstandskraft der Arbeiter glauben benugen zu können, um Friedrichstr. 24 in Berlin eine große Tischlerei für feine Möbel und Lohnherabsezungen in Szene zu fezen. Auch nach Potsdam ist außerdem Bejißer einer Holz- Bearbeitungsfabrik in der Kaiferin ist Buzug fernzuhalten; dafelbft hoffen die Steinfeger die neum Augusta- Allee 5 in Charlottenburg . In dieser Fabrik war der Tischler - stündige Arbeitszeit durchzusetzen. Die Neunstundenbewegung der Berliner Steinseher ist vor­geselle Franz Müller am 17. August v. J. an einer Abrichtemaschine

arbeitslosen Kollegen Arbeitsgelegenheit au verschaffen, lehnten die Innungsmeister die Forderung dennoch rundweg ab. Bu statten lam denselben dabei die mehr als zweideutige Haltung der leider immer noch ziemlich zahlreichen Harmonie- Apostel einerseits, und das theilnahmlose Verhalten derjenigen, in deren Nugen eben die Maßregel getroffen werden sollte, andererseits. Jit es denn aber auch zu verwundern, daß Leute, welche ein halbes Jahr und noch länger in einem Jahr ohne Arbeit sind, schließlich jedes Interesse verlieren? Ganz gewiß nicht! Nichtsdestoweniger wollen die Ber­ liner Steinfeger ihre Forderung zum Herbst mit erneuter Kraft

Arbeiterinnen!

A. Knoll

Den Kollegen zur Nachricht, daß ich zum Kassirer des Agitationstomitee's gewählt worden bin. Ernst Lange, Urbanstr. 181, Laden,

Die Zimmerer Thüringens und der benachbarten Pro vinzen halten ihren diesjährigen Verbandstag am 4. April von Vormittags 11 Uhr an in Eisenach im Saale des Fröh lichen Manns" ab.

Die beiden Schuhmachergesellen Julius Menzel und Friedrich Seidenberg batten sich gestern wegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten vor der IH. Straffammer des Landgerichts I zu verantworten. In einer am 21. November v. J. stattgehabten beschäftigt. Er glitt dabei mit der linken Hand aus und gerieth läufig als beendet zu betrachten. Trogdem diefelben, wie bekannt, öffentlichen Versammlung traten die Angeklagten als Redner auf. in die rotirenden Messer, welche ihm die drei letzten Finger der auf jede Lohnerhöhung Verzicht leisten wollten, nur um ihren Menzel hielt einen längeren Vortrag, worin er die Nothlage des Hand glatt von der Wurzel abfchnilten. Nach dem Gutachten fünften Standes schilderte. Er behauptete, daß alle Arme als des Gewerberathes Dr. Kraaz war der Unfall lediglich auf den Werbrecher behandelt würden, die bestehende Gesellschaftsordnung Umstand zurückzuführen, daß die Messer durch ein Schutzblech müsse mit allen Mitteln bekämpft werden und er habe schon daran nicht verdeckt waren. Der Angeflagte erklärte, daß er von dem gedacht, die Korrigenden zu organisiren, um sie in den Kampfe Maschinenwesen absolut nichts verstehe, er habe daher die Zeitung gegen die Gesellschaft zu verwenden. In dem Ausdrucke mit des Betriebes seinem Wertführer Sprick übertragen. Die betreffende allen Mitteln" erblickte die Anklagebehörde die Aufreizung zu Maschine habe er erst im Monat vor dem Unfalle von der Firma Gewaltthätigkeiten. Nach Menzel nahm Seidenberg das Wort, Stirchner u. Co. in Leipzig bezogen, welche die vertragsmäßige Ber­um fich mit den Ausführungen des Vorredners einverstanden zu pflichtung hatte, die Maschine betriebsfähig aufzustellen. Als ihm sein erklären. Er soll dann gesagt haben, daß mar den Korrigenden Wertführer die Meldung gemacht habe, daß an der Maschine Gewehre in die Hand brücken müße, die Arbeiter die betreffende Schußvorrichtung feble, habe er sofort und dann aufnehmen. hätten nichts zu verlieren und müßten mit den Ge- wiederholt deshalb an die Firma geschrieben, troß allen Drängens An die im Vergoldergewerbe beschäftigten Arbeiter und stempelten gemeinfame Sache machen. Die Angeklagten habe er die Vorrichtung erst am Tage nach dem Unfalle er bestritten, daß sie die Absicht gehabt hätten, zu Gewaltthätigkeiten halten. Troß diejer Sachlage hielt der Gerichtshof den An­aufzureizen, im Zusammenhange müssen ihre Ausführungen einen geklagten für den allein schuldigen Theil. So lange die Schutz­anderen Ginn gehabt haben. Der Staatsanwalt hielt beide An- vorrichtung fehlte, hätte die Maschine nicht in Betrieb gefest getlagte für überführt und beantragte gegen Wenzel se ch 3 werden dürfen. Wenn das Leztere dennoch geschah, so liege Monate, gegen Geidenberg se ch 3 28 och en Gefängniß. Der darin eine Fahrlässigkeit, für welche der Angeklagte die Verant Gerichtshof folgte in betreff des Angeklagten Wenzel den Aus: wortung zu tragen habe und die mit 100 Mark Geldstrafe führungen des Bertheidigers, Rechtsanwalts Heine, wonach nicht zu ahnden sei. angenommen werden müsse, daß in dem Vortrage des Menzel Der Rendant der Ortsfrankenkasse in Sohenschön eine Aufforderung zu Gewaltthätigkeiten liege. Anders sei da hansen, Baumeister Eduard Karl Samuel Kafeliz, hatte sich gegen die unverblümte Ausdrucksweise des Angeklagten Seiden- gestern vor der ersten Straftammer des Landgerichts II wegen Die Schuhmachergehilfen Kaufbeurens befinden sich in berg zu beurtheilen. Nur mit Rücksicht auf dessen Mangel an erheblichen Unterschlagungen von Kassengeldern zu verantworten. einer Lohnbewegung. Bildung und Unreife habe der Gerichtshof es bei einer Geld- Hohenschönhausen ist ein Nachbardorf von Weißensee, wo jüngst Die Schneidergehilfen Bränns stehen im Streit. Sie strafe von 60 M. bewenden lassen. noch viel größere Unterschlagungen entdeckt worden sind. Kafeliz fordern den Neunstundentag und Einführung eines Minimal­Die wichtige Frage, ob unbescholtenheit stets die war Rendant geworden, obwohl er außer wegen Körper- lohus. Die Meister wollen ihnen nur 10 pct. Lohnerhöhung und verlegung schon einmal wegen Diebstahls vorbestraft nothwendige Voraussetzung für die Erlangung der Erlaubniß Bei einer Revision Ivar. am 7. April v. J. stellte eine Verminderung der Zahl der Siggefellen zugestehen. zum Betriebe der Schant- und Gastwirthschaft, sich nach oberflächlicher Berechnung ein Manto von Ueber eine raffinirte Kennzeichnung von Arbeits­unterlag jüngst der Entscheidung des hiesigen Stadtausschusses. 1500 m. in der Kaffe heraus. Auf Verfügung des Landraths zeugnissen berichtet die Augsburger Bolts- Zeitung": Ein Der Schankwirth P. war am 9. August um die Erlaubniß zum fand darauf eine außerordentliche Revision der Staffe ftatt; ob Ingenieur, bei dem ein aus der Maschinenfabrik Augsburg aus­Betriebe der Schankwirthschaft für ein in der Swinemünderstraße wohl K. zu derfelben geladen wurde. war er mehrere Tage lang getretener Arbeiter um Arbeit nachsuchte und dabei ein mit belegenes Parterrelofal bei dem Stadtausschuß vorstellig ge nicht auffindbar. Bei dieser Revision wurde festgestellt, daß das zweierlei Tinte und zweierlei Handschrift geschriebenes Arbeits­worden, erhielt jedoch einen ablehnenden Bescheid, weil das manto 1601 M. betrug und daß Apotheker und Doktor zeugniß vorzeigte, erklärte das Zeugniß für ein gekennzeichnetes. Polizeipräsidium mit Rücksicht darauf Widerspruch erhob, daß Rechnungen in Höhe von 100, 171 und 521 M. als bezahlt ge-& liegt an den Arbeitern selbst, durch Nichtannahme solcher truges zu 30 M. Geldbuse, event. 6 Tagen Gefängniß ver- bucht waren, die thatsächlich noch nicht gezahlt waren; eine der Beugnisse den Unjug aus der Welt zu schaffen. urtheilt worden sei, diese Thatsache aber die Annahme recht des Dr. med. Euphrath versehen. In einer protokollarischen Aus staatlichen Musteranstalten". In den Staats­fertige, daß er das Gewerbe zur Förderung der Hehlerei inis Bernehmung auf dem Landrathsamte am 16. Juni gab. werkstätten zu Kannstatt wird oder soll wie die Schwäb. brauchen werde.- Dem gegenüber führte Rechtsanwalt Leopold Meyer in der anberaumten mündlichen Verhandlung aus, daß zu, das fehlende Geld in seinem Nuzen verwendet zu haben; Tagwacht" meldet- am 1. April an telle des jetzt zehnstündigen vor Gericht behauptete er jedoch, daß das Manto in Wirklichkeit Arbeitstags wieder der elfstündige eingeführt werden, nachdem zwar nach§ 33 der Reichs- Gewerbeordnung die Erlaubniß zum ein sehr geringes sei, da er an Beiträgen für seine eigenen Arer vor fünf Jahren auf Anordnung der Generaldirektion ab Betriebe der Schant und Gastwirthschaft stets dann zu versagen beiter, die er als zur Kasse abgeführt, gebucht habe, noch geschafft worden war, worüber man sich nicht wenig zu gute sei, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche 1200 m. schulde. Der Gerichtshof war der Meinung, daß, that. Der Arbeiterausschuß hat sich einstimmig gegen die Die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung wenn diefer letztere Einwand auch wirklich stichhaltig wäre, was reaktionäre Maßregel ausgesprochen, man beachtete das nicht; Der Hehlerei, Böllerei, Unsittlichkeit oder des verbotenen Spiels dabingestellt bleiben möge, so betrage bas Defizit doch noch ein Beweis dafür, wie wenig in Staatsbetrieben Arbeiter­mißbrauchen werde. Das Ober Verwaltungsgericht habe immer gegen 600 m., welche der Angeklagte zweifellos unter ausschüsse zu bedeuten haben, obwohl deren Leiter von der Kon­indeß in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß nicht schon jeder einzelne Fehltritt, der sich unter diese vier Gruppen schlagen habe. Dazu komme die gefälschte Quittung, die als furren gemeinhin nicht abhängig sind, diesen Grund" für die schon jeder einzelne Fehltritt, der sich unter diese vier Gruppen Fälschung einer Privaturkunde zu bestrafen sei. Demgemäß Berschlechterung der Arbeitsbedingungen also nicht wohl ins bringen laffe, ohne weiteres einen Verfagungsgrund bilde; viel wurde nach dem Antrage des Staatsanwalts auf 8 Monate Treffen führen können. Wenn die Staatsbetriebe in sozialer mehr müsse in jedem Einzelfalle geprüft werden, ob alles das, Gefängniß erkannt. Beziehung fo verkehrt wirthschaften, dann ist es noch viel was gegen den Antragsteller vorliege, die Annahme begründe,

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daß diesem die zum ordnungsgemäßen Wirthschaftsbetriebe nöthige Gumbinnen , 27. März. Vor dem Justerburger Straffenat weniger als sonst ein Wunder, wenn die auf sich angewiesenen sittliche Zuverlässigkeit mangele. Jm vorliegenden Falle be- wurde heute in der Berufungsinstanz die Privattlagefache des Privatunternehmer die Ausbeutung des Arbeiters, seines Weibes rechtige die Vorbestrafung des Antragstellers noch nicht eine deutichfreisinnigen Reichstags- Abgeordneten v. Reibniz gegen und seiner Kinder bis zum denkbar Aeußersten betreiben und da­folche Annahme. Der Stadtausschuß erkannte darauf aus diesen den Redakteur der Litthauischen Zeitung" Küster verhandelt. durch das Volk zu Grunde richten. In Frankfurt a. M., wo die sogenannten Demofcaten", Erwägungen unter Zurückweisung des Widerspruchs des Polizei- Herr v. Reibniz hatte gegen das Urtheil des Gumbinner Prästhiums auf Ertheilung der nachgesuchten Schanktonzession. Schöffengerichts, welches erklärt hatte, daß der vom Redakteur darunter Herr Löb Sonnemann, genügenden Einfluß auf die

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