Soziales.
Hämischer Angriff gegen einen Genossenschaftsban. Die Neue deutsche Töpferzeitung" gibt unter der Ueberschrift Eine Blüte unserer jezigen traurigen Geschäftskonjunktur" folgender Einsendung in ihrer Nr. 19 Raum: Die Konsumgenossenschaft von Adlershof und Umgegend, G. m. b. H., unter sozialdemokratischer Leitung, errichtet in Adlershof einen größeren Neubau unter der Leitung des Architetten Herrn Gbiting aus Nieder- Schöneweide. Da werden nun folgende Bedingungen den Handwerksmeistern bei Vergebung der einzelnen Arbeiten zur verpflichtenden Unterschrift vorgelegt: 1. Das Beste vom besten Material zu liefern und auszuführen, jedoch weit unter Minimalvertaufstarif. 2. Die bestehenden Gefellenverträge strengstens innezuhalten. 3. Berzicht auf Zahlung für jegliche Nebenarbeiten. 4. Willenlos sich der Bauleitung zu unterwerfen. 5. Die Arbeiten werden erst bei der polizeilichen Gebrauchsabnahme den Handwerksmeistern ab= genommen; für jeden Schaden innerhalb der Zeit bis zur Abnahme hat der Meister selbst aufzukommen, welcher die Arbeit geliefert hat. 6. Es wird eine fünfjährige Garantie vom Tage der Gebrauchsabnahme festgesetzt
Bahlungsbedingungen: 1. Ein Drittel der Gesamtsumme tommt zur Zahlung je nach Fortschreiten der Arbeit. 2. Gin zweites Drittel tommt zur Auszahlung nach der polizeilichen Gebrauchsabnahme. 3. Das leßte Drittel erfolgt zur Zahlung 2 Jahre nach der polizeilichen Abnahme des Neubaues!! Soweit ich unterrichtet bin, sollen die größeren Unternehmer fogar noch länger wie 2 Jahre mit ihrer Restforderung warten, das letzte Drittel soll allerdings verzinst werden!
Von einer Sicherheit der Nestsumme in Form eines Baubermerts oder einer Hypothek oder einer sonstigen garantierten Bürgschaft, davon steht nichts geschrieben! Man habe einfach zu warten. Die Genossenschaft als solche leistet für die Restsumme mit ihrem Geschäftsguthaben von 30 M. Haftung, es werden auch Hausanteile herausgegeben. Dies sind die hauptsächlichsten Punkte, welche die Unternehmer zu unterschreiben haben. Leider haben sich genügend Handwerksmeister gefunden, welche diese ,, empfehlenswürdigen" Bedingungen unterschrieben haben. Die Einsendung schließt mit dem Stoßseufzer: Zeures Handwert, mögen wir doch sehr bald dem ber heißungsvollen Zukunftsstaat, dem Paradies, zugeführt werden! Zu unserem Wohle und dem Handwerk zur Ehre!
Entsprächen die einzelnen Teile der in der Einsendung auf gestellten Behauptung, so lägen bessere Bedingungen vor als bei den meisten staatlichen und Kommunalbauten. Es soll aber durch den Ton der Jeremiasepistel offensichtlich der Anschein für Dumme erweckt werden, als ob besonders schlechte Bedingungen gestellt oder gar die Bezahlung der Handwerkerforderungen ge= fährdet sei, weil die Konsumgenossenschaft von Adlershof und Umgegend unter sozialdemokratischer Leitung stehe. Der Ginsender der„ Neuen deutschen Töpferzeitung" ist wohl in der Reihe der nicht akzeptierten Bewerber zu suchen. Ein wenig Ueberlegung hätte die Redaktion vor Aufnahme feines Elaborats bewahren sollen.
Wie liegt die Sachlage in Wahrheit?
Ausdehnung der Gefängnis- Schußfonkurrenz serdeden zu können. Ihaben auch bislang Gerichte bis in die höchste Instanz hinein Die Konservativen haben im Reichstage und im Landtage die entschieden, wie die von ihnen vorgelegten Urteile erweisen. Das Hauptschuld daran, daß die Gefängnis- Schmußkonkurrenz in Schöffengericht folgte diesen Ausführungen und erkannte auf Preußen- Deutschland eine so mächtige Ausdehnung hat: fie haben to stenlose Freisprechung. alle sozialdemokratischen Anträge, die dieser Schmutzkonkurrenz Wann endlich wird der Justizminister gegen diese Versuche von wirksam entgegentreten, niedergestimmt. Das böse Gewissen Nadelstichpolitit einschreiten und den ihm nachgeordneten Staatsder Konservativen sucht nun nach alter Gewohnheit sich durch anwälten die Erhebung derartig hinfälliger Antlagen untersagen? Verdrehungen und durch Schimpfen auf die Sozialdemokraten Luft zu machen. Ob es wirklich noch viele Handwerker gibt, die töricht genug sind, für ihre ärgsten Feinde, die Konservativen, einzutreten?
Handlungsgehilfen über Arbeiterkammern und Lohnbeschlagnahme.
Bom Schächten.
Wer war der Ochse?
Eine Ortspolizeiverordnung für Warburg , welche das Schächten ( Schlachten ohne Betäubung) verbietet, sollten verschiedene Schlächter, Balluf und Genossen, übertreten haben. Die Straftammerin Paderborn sprach sie jedoch frei, weil die Ortspolizeiverordnung durch eine Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten In der Ausschußfißung des Kaufmannsgerichts München vom in Minden aufgehoben sei, welche das Schächten nach jüdischem 23. d. M. wurde ein vom Genossen Boeltuh eingebrachter und be- Ritus zulaffe. Das Kammergericht als Revisions gründeter Antrag: instanz hob am Montag das Urteil auf und verwies „ daß in dem zurzeit dem Reichstage vorliegenden Entwurf eines die Sache an die Straflammer zurütd: Es fei richtig, daß die Drts Arbeitskammergefeßes Bestimmungen getroffen werden, ivonach polizeiverordnung durch die Regierungspolizeiverordnung beseitigt auch für Handlungsgehilfen derartige Kammern zu schaffen fei. Wenn aber diese das Schächten nach jüdischem Ritus zulasse, find," abgelehnt. Und dies, wiewohl der Vorsitzende Gewerberat Dr. Das heißt, zugelassen sei nur die Schächtung durch den jüdischen dann komme danach nur der rituelle Aft der Schächtung in Betracht. Brenner im Verein mit dem Genossen Zoeltuh und dem Vertreter Stultusbeamten. Ob sie diefer in den Fällen der Angeklagten vor des Leipziger Verbandes Konrad Mürriger alles aufboten, in dieser genommen habe, stehe nicht fest. Deswegen müsse die Sache in die Frage einstimmigen Beschluß herbeizuführen. Die Deutschnatio- Instanz zurückverwiesen werden. nalen zogen durch ihre auf Spaltung der Arbeiterklasse gerichteten Ausführungen die Prinzipale, die geneigt waren, dem Antrage Boeltub zuzustimmen, zu sich hinüber. So stimmten für den Antrag Boeltuh nur der Antragsteller und Mürriger, ein Prinzipal gestellter Beleidigungsprozeß, der am Mittwoch vor der zweiten Um diese Frage drehte sich ein im öffentlichen Interesse" an und der Vorsitzende. Dagegen stimmten zwei Deutschnationale, Straffammer in Bosen verhandelt wurde. Im Herbst vorigen ein Versicherungsbeamter, ein Bureaubeamter und drei Brinzi Jahres hatte der Fleischermeister Joseph Zawitalsti aus Schroda pale. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde dagegen fol- nach dem Schlachtviehbeschauer Otto Schneider geschickt, um die gender deutschnationaler Sonderbündeleiantrag angenommen, daß Beschau eines notzuschlachtenden 8-10 Tage alten Stalbes, das von paritätische Kaufmannstammern geschaffen werden sollen, jedoch der Stuh gestoßen und dabei einige Rippen gebrochen hatte, vornicht im Rahmen des Arbeitskammergesetzes". zunehmen. Der Schlachtviehbeschauer machte beim Anblick des selbstGleichzeitig wurde auf Verlangen des bayerischen Ministers verständlich noch nicht sehr entwidelten Stalbes die ironische Be des Aeußern( Abteilung für Handel) ein Gutachten in der merkung: Ist das ein Kalb?", worauf ihm prompt erwidert Frage der Lohnbeschlagnahme abgegeben. Während am wurde: 24. November 1908 ein Antrag Boeltuh, die Grenze des pfandfreien den Ochsen auf seine höchsteigene Berfon und stellte wegen BeamtenKein Kalb,' n Ochse." Der Fleischbeschauer bezog Einkommens auf 2000 m. zu erhöhen, mit Stimmengleichheit ab- beleidigung Strafantrag. Darauf erhob die Staatsanwaltschaft gelehnt wurde, nahm diesmal der Ausschuß den Antrag Zoeltub öffentliche Anklage! Das Schrodaer Schöffengericht erkannte an, es möge eine Erhöhung der Grenze des pfandfreien Ein- auf Freisprechung. Gegen dieses Urteil legte darauf gar noch fommens auf 2000 m. begutachtet werden. Dafür waren die sechs der Amtsanwalt Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Berufungsgericht stellte der Staatsanwalt selbst den Antrag auf Gehilfen, dagegen die anwesenden 4 Prinzipale. Verwerfung der Berufung, auf die auch das Gericht nach furzer Beratung erkannte.
Gerichts- Zeitung.
Giftmordversuch.
Ein mysteriöser Giftmordversuchsprozeß begann gestern vor dem Schwurgericht Berlin I . Unter der Antlage des versuchten Morbes und der Anstiftung zu diesem Verbrechen hatten sich die Rentiere Johanna Schröder geb. Schöpfe und der Kaufmann Otto Feller, beide in Untersuchungshaft, zu verantworten.
Es handelt sich bei der Anklagesache um folgenden Tatbestand: Die Konsumgenossenschaft von Adlershof und Umgegend ist Die jetzt 46 Jahre alte Frau Schröder stammt aus Fürstenwalde feine sozialdemokratische Gründung. Die Mitglieder find zumeist und ist die Tochter eines Schuhmachermeisters. Im Jahre 1888 Arbeiter. Sie haben mit der Leitung der Genossenschaft be hat sie den Fuhrherrn Karl Schröder geheiratet, dem sie in demfähigte Personen betraut, die hoffentlich sämtlich Anhänger der felben Jahre eine Tochter gebar. Lektere ist jetzt unter den Zeus fozialdemokratischen Partei sind. Unrichtig ist der durch die Gin- ginnen. Ihr Ehemann starb im Jahre 1903 und hinterließ ihr ein fendung erwedte Anschein, als ob die Zuschläge nur nach Maßgabe bedeutendes Vermögen. Im Jahre 1904 heiratete sie den Nentier der Billigkeit erteilt und gewissermaßen Schleuderpreise bevor Seidmann in Marienfelde . Diese Ehe ist aber schon am 1. Februar zugt seien. Es ist der Zuschlag bei den Zimmerer, Klempner, 1907 wegen Ehebruchs der Frau geschieden worden. Dann lernte Rohrleger, Tischler- und Töpferarbeiten nirgends den billigsten sie den Kaufmann Otto Feller kennen und trat zu ihm in intime Offerten erteilt, sondern Offerten mit bis 20 Proz. höheren For Beziehungen. Heller war bereits 13 Jahre verheiratet und war derungen; ausschlaggebend war, was den Einsender der Vater zweier Kinder im Alter von 12 und 10 Jahren. Sie wendete Neuen deutschen Töpferzeitung" arg zu schmerzen scheint, die dem Feller wiederholt Geld zu, richtete auch für ihn in ihrem Hause Sicherheit solider Ausführung und guter Qualität. Für den in der Mödernstraße ein Buttergeschäft ein. Später verlobte fie fich Bauanschlag war die niedrigste Offerte 4950 M.; erteilt wurde der mit einem Fuhrherrn Krebs . Als alle Versuche Fellers scheiterten, Zuschlag einem Unternehmer mit einer Offerte von 6300. wieder in Beziehung zu ihr zu treten, erzählte Feller einem KaufDie unter Biffer 2 bis 6 aufgeführten Bedingungen entsprechen mann Schildenow, Frau Schröder habe ihn zu einem Mordversuch den bei Staats- und Kommunalbauten allgemein üblichen Be- an dem geschiedenen Gatten Heidmann beredet. Er habe am dingungen mit Ausnahme der unter Ziffer 2 aufgeführten Ver- 16. September 1907 auf ihre Anstiftung hin eine Flasche Rotwein pflichtung zur Einhaltung der Tarifberträge. Und gekauft, da hinein Arsenik getan und diese Flasche von Bitterfeld das scheint dem Einsender arg an die Nieren gegangen zu sein. aus mit einem Bgleitschreiben, das er nach dem Dittat der Frau Ein solider Unternehmer hält sich an die ja auch im Töpfergewerbe Schröder geschrieben, an Heidmann gesendet. Schildenow forderte abgeschlossenen Tarifverträge. Und eine Stonsumgenossenschaft, die ihn der auch angab, um die Arsenitwirkung abzuschwächen, habe eine Einhaltung folder Tarifverträge nicht zur Pflicht macht, er einen Mehlaufab dem Wein beigemischt auf, Anzeige zu erwürde gegen das Intereffe der Arbeiter und auch gegen das an- statten; das lehnte Feller ab. Darauf erstattete Schildenow Anständiger Unternehmer handeln. Wenn der Einsender der Neuen Beige. deutschen Töpferzeitung" dagegen wettert, so charakterisiert er sich Die Ermittelungen ergaben, daß in der Tat Seidmann eine beffer, als andere das zu tun vermöchten. Was das Eingefandt endlich über die Zahlungsbedingungen Flasche Rotwein in der geschilderten Art erhalten habe. Die Unterjuchung ergab, daß 0,35 Gramm Arsenit, aber kein Mehlzusab in behauptet, entspricht nicht dem wirklichen Sachverhalt, sie sind der Flasche enthalten war. Genossen ist von der Flasche nichts. für die Unternehmer günstiger. Doch Frau Schröder bestreitet mit größter Entschiedenheit, jemals zelnen Unrichtigkeiten nachzugehen, lohnt sich nicht: Konsumgenoffenschaft mit 60 000 Mart Haftungssumme zu solcher Tat den Feller aufgeredet zu haben. Es sei seine De= nunziation eine gemeine Nache dafür, daß sie sich von ihm aberfüllt ihre Verpflichtungen aufs pünktlichste, und ein über Nichterteilung des Zuschlages an ihn erboster Unter- gewendet hatte. Feller bleibt bei seinen Anschuldigungen und will nehmer seinem erger darüber Luft macht, so wird das die Freude gar noch aus dem Munde der Frau Schröder ivissen, sie habe ihren der Konjumgenossenschaftsmitglieder an dem guten Fortgang ihres Unternehmens nicht trüben, im Gegenteil wohl so manchen der Genossenschaft noch Fernstehenden zum Beitritt veranlassen. Er unterstützt dadurch, abgesehen von den Vorteilen, die ihm die Genoffenschaft bietet, auch die Möglichkeit, das Einhalten der Tarif verträge zur Regel zu machen.
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Wieder die Konkurrenzklausel.
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ersten Mann und noch zwei andere ihr verhaßte Menschen vergiftet. Die nach Erhumierung der drei Leichen vorgenommene Unterſuchung hat keinerlei Anzeichen für einen Vergiftungsbefund ergeben. Ferner behauptet Feller, Frau Schröder habe ihn zur Bergiftung feiner Frau angeftiftet; er habe es aber abgelehnt. Jun übrigen habe er unter einem unviderstehlichen Zwang der Frau Schröder gestanden. Diese bestreitet alle Anschuldigungen aufs lebhaftefte und legt dar, daß Frau Feller an sie einen Brief mit der Bitte um Zahlung von 10 000 W geschrieben habe, gegen diese Summe, schrieb Frau Feller, sei sie bereit, ihren Mann ihr abzutreten. Das Urteil in der eigenartigen Sache wird voraussichtlich erst am Sonnabend gesprochen werden.
Jagd auf rote Schleifen.
Der Kaufmann 2. trat im vorigen Jahre eine Stellung bei einer Dresdener Firma, welche eine Haar- und FriseurbedarfsartikelGroßhandlung betreibt, gegen einen Monatsgehalt von 125 M. an. Er war vorher längere Zeit ohne Kondition gewesen, und unterschrieb infolgedessen bei seinem Antritt einen Vertrag, der eine Ronkurrenstlaufel enthielt, wonach er sich zur Zahlung einer Summe von 1000 m. verpflichtet, wenn er nach Wiewohl schon unendlich häufig Anklagen mit Freisprechung feinem Weggangel aus dem Geschäft innerhalb zweier Jahre endeten, die die Bezeugung von Pietät gegenüber Parteigenoffen zu entweder bei einer Konkurrenzfirma arbeitet oder ein derartiges Geschäft gründet! 23. verließ nach brei Monaten diese Stellung und" grobem Unfug" oder zu ungenehmigten außergewöhnlichen Leichen wurde Teilhaber einer Barfümeriehandlung. Da diese Firma begängnissen juristisch stempeln wollten, hören Polizei- und Staatsseit dem 1. Januar in dem Friseurblatt inferierte, klagte der frühere anwaltsbehörden mit Erhebung solch durchaus haltloser Anklagen Chef des W. auf Bahlung einer Konventionalstrafe in obiger Höhe. nicht auf: leider können die beamteten Verfolger, welche so Beit 23. bestreitet, daß seine Firma Konkurrenz sei, da sie nur einen Teil und Geldverlufte den Steuerzahlern verursachen, mit Erfolg in dem der Spezialitäten der früheren Firma( des Klägers) führe. Das absolutistischen Preußen strafrechtlich und zivilrechtlich nicht verfolgt Dresdener Kaufmannsgericht, welches sich mit der Klage werden. beschäftigte, verurteilte 2. zur Zahlung von 500 m.
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-Verfammlungen.
Der Vorschlag eines Kartellvertrages in den Brauereien.
Der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter beschäftigte sich in einer Mitgliederversammlung mit dem Vorschlage eines Startellvertrags. Dieser Vertrag soll geschlossen werden zwischen den verschiedenen Gewerkschaften, deren Mitglieder in den Brauereien arbeiten, und zwar handelt es sich um den Brauereiarbeiterverband, ben Transportarbeiterverband, den Verband der Böttcher, Verband der Maschinisten und Heizer, Metallarbeiterverband, Holzarbeiterverband, Verband der Schmiede, Verband der Kupferschmiede, Verband der Maler, Verband der Sattler, Verband der Gärtner, Berband der Maurer und den Verband der Zimmerer. Der Vertrag soll die Aktionsfähigkeit der Arbeiter in den Kämpfen um Verbesserung der Verhältnisse in den Brauereien erhöhen. Ein Entwurf des neuen Vertrages lag gedrudt vor. Der Vorlage war zugleich eine Beanstandung einzelner Stellen durch den Brauereiarbeiter verband, besonders des§ 9, beigefügt.
Der Vorsitzende Hodapp erklärte in feinem Referat, daß er einen Startellvertrag freudig begrüße, aber in dem vorliegenden Entwurf die vorliegende Stelle im§ 9 entschieden ablehnen müsse. Diese Stelle lautet:
Um alle unliebsamen Vorkommnisse zu vermeiden, sei jedoch bemerkt, daß alle bei der Bierproduktion tätigen Arbeit nehmer sowie die Hilfsarbeiter des inneren Betriebes und Flaschenkellerarbeiter zum Brauereiarbeiterverband gehören, mit alleiniger Ausnahme der Handwerker, Maschinisten und Heizer und deren Hilfsarbeiter; dagegen gehören die Arbeitnehmer des Fahrpersonals zum Transportarbeiterverband. Die Organisas tionen haben sich gegenseitig zu unterstüßen."
Hodapp erklärte, der Brauereiarbeiterverband könne sich das Recht, alle in den Brauereibetrieben beschäftigten Arbeitnehmer als Mitglieder aufzunehmen, nicht entgehen lassen. Der beanstandete Bajus soll fallen und dafür gesetzt werden:
Der gegenseitige Mitgliederbestand muß respektiert werden, weshalb jede Abtreibung von Mitgliedern zu unterbleiben hat. Uebertritte, die auf Vorkommnisse lokaler Natur zurückzuführen sind, müssen zurückgewiesen werden, jedoch darf Uebertritten, welche die Geschlossenheit und Einheitlichkeit der organifierten Arbeiter zum Zwecke haben, nichts in den Weg gelegt werden.
In diesem Falle ist es aber erforderlich, daß der Uebertretende seinen Verpflichtungen gegen seine frühere Organisation nachgekommen und genügend abgemeldet ist."
Außerdem hat der Brauereiarbeiterverband noch einige Stellen
in dem Entwurf zu beanstanden. Nur mit diesen Aenderungen, erklärte der Referent, könne der Verband der Brauereiarbeiter freudig dem Startellvertrage zustimmen. Unter keinen Umständen aber fönne gestattet werden, daß das Organisationsgebiet des Branerverbandes in der geforderten Weise aufgeteilt wird. Versammlung stimmte dem Entwurfe mit den vorgeschlagenen Wenderungen zu.
Die
Auch die Maschinisten und Seizer nahmen zu der Antgelegenheit Stellung. Der Vorsitzende Schwittau erstattete dort Bericht über die Vorstandskonferenzen und sonstige Sigungen, die sich mit dem Abschluß eines Vertrags zwischen den Organisationen, die in Brauereien vertreten sind, beschäftigten. Der Kartellvertrag sei noch nicht abgeschlossen. Die Grundlage sei allerdings von den Organisationsvertretern festgestellt, jedoch unter Ausscheiden der gaben. Die Brauereiarbeiter wollten für einige Paragraphen eine Vertreter des Brauereiarbeiterverbandes, die ihre Zustimmung nicht Fassung haben, der man nicht zustimmen könne. Auf jeden Fall werde jedoch zwischen den beteiligten Organisationen ein Startell vertrag, eventuell auch ohne die Brauereiarbeiter, zustande kommen, damit er schon bei der fünftigen Tarifbewegung nußen könne. Die Zustimmung der Organisationen zu dem Vertrage oder Abänderungsanträge müssen bis zum 1. Mai erfolgen. Die endgültige Stellungnahme des Verbandes der Maschinisten und Heizer Am Donnerstag hatten sich zur Abwechselung mal nicht im wird in der Generalversammlung im April erfolgen. Rheinland , fondern in Königs Wusterhausen bor dem Zentralverband der Fleischer. In der am Mittwoch abKonservative Berhöhnung der Handwerker. Schöffengericht drei Genossen gegen eine folche Anklage zu ber- gehaltenen Versammlung hielt Genosse Eichhorn einen Vortrag Am 14. März nahmen wir in einem Gefängnis- Stonfurreng" teidigen. Die Genoffen Tänzer, Fiedler und Habermann über den gegenwärtigen Sturs in der sozialen Gefeßgebung.- überschriebenen Artikel Stellung gegen die Schmußkonkurrenz der waren bei der Beerdigung des Genoffen Fiedler( Wildau ) Dann beleuchtete Bergmann das Treiben der FleischergesellenGefängnisarbeit. In dem Artikel war der Gegensatz zwischen der Träger von Vereinskränzen mit roten Schleifen und hatten am Brüderschaft. Unter Hinweis auf die Vorgänge der letzten Zeit konservativen mittelstandsfreundlichen" Theorie und der den Grabe bei Niederlegung der Kränze die Worte: Im Namen des seigte er, daß die Brüderschaft von der Innung begünstigt und mit dem Gelde der Innung unterstützt wird, daß sie deshalb die InterHandwerkerſtand niederknüppelnden Praxis des Vaters Staat an Vereins" gesprochen. Darin liege die Anklage, liege eine zwiefache effen der Fleischergesellen nicht vertritt und gar nicht vertreten einer Reihe von Einzelfällen dagelegt, die in erster Reihe den Veranstaltung eines außergewöhnlichen Leichenbegänguiffes ohne vor- tann. So ist es denn erklärlich, daß die Brüderschaft dem Verband, Handwerker, aber auch den Arbeiter schwer schädigen. Der herige Genehmigung. Ja, die Angeklagten hätten dadurch die der mit Energie die Arbeiterinterffen vertritt, auf alle mögliche Konservativen Korrespondenz" ist diese Konstatierung auf die Beerdigung- brrr!- zu einer sozialdemokratischen Demonstration Weise Schwierigkeiten bereitet. Nicht für die Gefellen, sondern Nerven gefallen. Sie berdreht den Tatbestand, behauptet, in dem gemacht. Der Amtsanwalt beantragte deshalb gegen die An- für die Meister arbeitet die Brüderschaft in Wirklichkeit. Die Artikel würden die Handwerker gehöhnt", und sucht die Hand geklagten je 15 Mark Geldstrafe eventuell brei Tage Fleischergesellen, benen es ernst ist mit der Vertretung ihrer werker dadurch zu födern, daß sie den wirklichen Inhalt des aft. Genosse Tänzer legte dar, daß keine strafbare Handlung. Interessen, tönnen sich deshalb nicht der Brüderschaft anschließen, Artikels sorgfältig verschweigt, aber ihre Leser glauben macht, sondern lediglich die übliche Art der Bezeugung von Pietät sondern sie müssen in die Reihen des Verbandes eintreten und mit ihmt für das Wohl der Kollegen arbeiten. Schließlich wurde der Artikel triefe von" Haß gegen den Kleinbetrieb". Die Kon- gegenüber einem Gesinnungsgenossen vorliegt. Die Annahme, noch mitgeteilt, daß eine Meisterversammlung, die am Nachmittag. servative Korrespondenz" schätzt die Handwerker recht lief ein, eine Strafbarkeit liege vor, weil ein Sozialdemokrat in desselben Tages stattfand, sich für die Beibehaltung der gegen= wenn sie glaubt, durch diese ihre Verhöhnung der Handwerker die ber bei Gozialdemokraten üblichen Weise beerdigt wurde, wärtigen Sonntagsgeschäftszeit, also gegen eine Ausdehnung der von den Konservativen betätigte ragis der Beibehaltung, ja I widerspreche ernstem Pietätsaefühl und den Gefeßen. Sol Sontagsruhe, erklärt hat.
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