Nr. 80. 26. Jahrgang.
Erhöhung der Kurkoften
in Krankenhäufern.
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Sonntag, 4. April 1909.
Nachstehende Resolution wurde einstimmig angenommen:
ziveden gebrauche. Das Institut habe also selber ein Interesse auf dem Entlassungsschein bemerkt ist, daß der Entlassene der I daran, daß ihm Kranke zugewiesen werden und sollte die Zu- weiteren Krankenhauspflege dringend bedarf. Ja, in einem Falle, weisung deshalb nicht durch Verteuerung der Koften beeinträchtigen. wo es sich um eine todkranke Frau handelt, hat die Verwaltung Die städtischen Krankenhäuser aber hätten schon deshalb Ursache, des Krankenhauses den Mann der Patientin aufgefordert, seine den Krankenkassen entgegenzukommen, weil diese den Armenetat Frau mittels Krankenwagen abholen zu lassen. Mit der Erhöhung der Kur- und Pflegegelder für außerhalb entlasten. Sämtliche Diskussionsredner wandten sich gegen die Erhöhung Ses Gemeindebezirks wohnende Patienten, die in städtischen Die Krankenkassen hätten verschiedene Möglichkeiten, um der Kurkosten, besonders aber gegen die von der Königlichen Klinik Krankenhäusern behandelt werden, sind die städtischen Behörden Gegenmaßregeln gegen die Erhöhung der Kurkosten zu treffen. verlangten Ertrabezahlungen sowie gegen die Unterscheidung der von Berlin und einigen Vororten vorangegangen. Andere Kranken- Bestimmte Vorschläge wolle die Zentralkommission noch nicht Sturtage zwischen Auswärtigen und Ortsangehörigen. Während häuser sind mit einer allgemeinen Erhöhung des Kurkostenfakes ge- machen. Die Frage solle erst hier erörtert werden, die Vertreter alle Redner sich mit der Anwendung des Boykotts, wenn er nötig folgt. Die Königliche Klinik, die Charité, die Universitäts - Frauen- der Krankenkassen sollten ihre Meinung dazu sagen, dann werde sein sollte, einverstanden erklärten, äußerte Albert Kohn Bedenken linit, das Krankenhaus Bethanien, das Lazarus- Krankenhaus, das sich die Zentralkommission nochmals mit der Angelegenheit be- gegen den Boykott, weil darunter die Kranken leiden würden. So Paul Gerhardt- Stift und einige kleinere Privatkrankenhäuser haben schäftigen. Für den Fall, daß eine Verständigung mit den Kranken - sehr es auch Pflicht der Krantenfassen sei, ihre Vermögensinteressen feit dem 1. April die Kurkosten von 2,50 M. auf 3 M. pro Tag hausverwaltungen nicht erzielt werden sollte, könnten die Kranken- wahrzunehmen, so müsse ihnen doch das Wohl der Kranken höhererhöht. Die Charité erhebt schon seit längerer Zeit einen besonderen kassen den Boykott in verschiedenen Formen gegen die Kranken- stehen. Sydow bemerkte dagegen: Hierüber könne man reden, Zuschlag von 50 Pf. pro Tag in den Fällen, wo medico- mechanische häuser anwenden. In Frage käme außer dem allgemeinen Boykott wenn eine Einigung mit den Krankenhäusern sich als unmöglich Behandlung angewandt wird. Die Königliche Klinit geht noch gegen bestimmte Krankenhäuser ein teilweiser Boykott, der darin erwiesen haben sollte und der Kampf geboten sei. Selbstverständlich weiter. Sie verlangt außer dem erhöhten Sturkostensatz noch Extra- bestehe, daß den Krankenhäusern nur eine beschränkte Zahl von könne ca sich bei Anwendung des Boykotts nur um solche Stranke bezahlungen für Röntgenaufnahmen, besondere Nachtwachen und Patienten zugewiesen werden. Wenn etwa 10 bis 20 Proz. der handeln, die in keiner Weise dadurch geschädigt werden, daß sie Flanellbinden. Betten unbelegt blieben, so würde das für die Krankenhäuser einen von der Kaffe nicht in ein Krankenhaus überwiesen werden. Gegen die Erhöhung der Kurkosten, besonders aber gegen das erheblichen Ausfall an Einnahmen bedeuten, dem nur eine ganz Hoffentlich werde es zu einer Verständigung kommen, welche den Verlangen von Extrabezahlungen nahm am Freitag eine von der unbedeutende Verminderung der Ausgaben gegenüberstehe. Als Stampf unnötig macht. Zentralfommission einberufene Versammlung der Krankenkassen - weiteres Stampfmittel käme in Frage, daß die Krankenkassen in borstände und Verwaltungsbeamten Stellung. Der Referent solchen Fällen, wo der Kranke nicht darunter zu leiden hat, die Sydow sagte unter anderem: Die Erhöhung des Kurkostensates Ueberweisung in ein Krankenhaus ablehnen und der Armenkasse möge durch die allgemeinen Teuerungsverhältnisse begründet sein. Die Krankenhausbehandlung überlassen. Dies Mittel sei jetzt nicht Hierüber ließe sich reden, wenn es auch nicht angebracht scheine, mehr bedenklich, weil die öffentliche Krantenunterstüßung einen den Sab gleich um 20 Proz. zu erhöhen. Man hätte erwarten Verlust politischer Rechte nicht mehr nach sich ziehe. Die Krankensollen, daß die Krankenhäuser, ehe sie die Erhöhung der Kurkosten kassen hätten also Mittel genug, um die Krankenhausverwaltungen einführten, eine Verständigung mit den Strankenkassen über die zum Nachgeben zu zwingen, wenn sie es nicht vorziehen, sich mit Höhe des Sakes herbeizuführen versucht hätten. Das könnten die den Krankenkassen zu verständigen. Serankenkassen, die ja bei der Belegung der Krankenhäuser in erster Linie in Frage kommen, mit Recht verlangen. Wenn hinsichtlich der Erhöhung der Kurkosten eine Verständigung möglich sei, so müsse aber die von der Königlichen Klinik verlangte Extrabezahlung ganz entschieden zurückgewiesen werden, denn durch das Verlangen solcher Extrabezahlungen werde das seit jeher anerkannte Prinzip durchbrochen, wonach in dem Kurkostensage alle Aufwendungen, welche zur Heilung des Kranken notwendig sind, inbegriffen seien. Diese Extrabezahlungen seien übrigens recht erheblich, namentlich foweit Röntgenaufnahmen in Frage kommen. Für diese seien in einem bestimmten Falle, wo die gesamten Kurtosten 100. betrugen, 30 M. extra gefordert worden. Im Durchschnitt würde sich die Behandlung eines jeden Falles mit Röntgenaufnahmen um etiva 10 M. teurer stellen. Das bedeute für die Krankenkassen eine Belastung, die sie nicht auf sich nehmen könnten. Die Bentraltommission habe deshalb die Krantenfassen ersucht, sie möchten der Stöniglichen Klinik mitteilen, daß sie die geforderten Extrabezahlungen ablehnen.
Es sei ein ganz falscher Standpunkt, den die Krankenhausverwaltungen einnehmen, wenn sie verlangen, daß die Aufwendungen, welche sie für die Krankenbehandlung machen, in jedem Falle boll bezahlt werden müßten. Die Krankenhausbehandlung liege doch nicht nur im persönlichen Interesse der Kranten, sondern sie sei in gewissen Fällen ein öffentliches Interesse. Für die Königliche Klinik komme noch hinzu, daß sie ja die Kranken zu Studien
Die am 2. April 1909 im großen Saale des„ Gewerkschaftshauses" tagende Versammlung der Vorstände und Verwaltungsbeamten der Krankenkassen Berlins und der Vororte weist die Forderung des Königlichen Klinikums, vom 1. April cr. ab außer dem erhöhten Kur- und Verpflegungssatze von 3 M. pro Tag noch Nachtwachen, Flanellbinden und Röntgenaufnahmen besonders in Anrechnung zu bringen, entschieden zurück. Die Krankenkassen können die Höhe ihrer Ausgaben nicht in dieser Weise von dem diskretionären Ermessen anderer Verwaltungen abhängig machen lassen, sondern müssen mit bestimmten Verpflegungsfäßen rechnen können. Die Kassenvorstände Berlins und der Vororte beauftragen daher die Zentralfommission, mit den in Betracht kommenden Verwaltungen der Königlichen Kliniken, der Charité und anderen Krankenhäusern in Ünterhandlungen zu treten und zu bewirken, daß außer den Kurkostenfäßen nicht besondere Bezahlungen für irgendwelche Verrich tungen geleistet werden. Die Vorstände beauftragen die Zentraltommission weiter, durch Verhandlungen festzulegen, daß der Kurkostenpflegefaß auf eine bestimmte Zeit vereinbart werde.
In der regen Diskussion, die dem Referat folgte, kam auch der Konflikt der Schöneberger Ortskrankenkasse mit dem dortigen städtischen Krankenhause zur Sprache. Dieses hat die Kurkosten für auswärts wohnende Kranke auf 5 M. und für Ortseinwohner auf 3 M. pro Tag erhöht. Die Erhöhung wird vom 1. April ab gefordert, und zwar auch für diejenigen Kranken, welche schon vor dem 1. April eingeliefert worden sind. Wie der Ortskrankenkassendirektor Dannefeld ausführte, hat seine Stasse erklärt, daß sie mit dieser Maßnahme nicht einverstanden ist und daß sie alle ihre zurzeit im Krankenhause befindlichen Mitglieder herausnehmen würde, wenn die Erhöhung der Kurkosten nicht rückgängig gemacht werde. Die Krankenhausverwaltung lehnt nunmehr die Aufnahme von Kassenmitgliedern, welche keinen Aufnahmeschein der Kasse haben, ab. Das ist selbst in solchen Fällen geschehen, wo es sich um Schwerkranke handelt, deren Leben gefährdet ist, wenn sie nicht sogleich in Behandlung genommen werden. Ja, selbst der Transport mittels städtischen Krantenwagens soll abgelehnt werden, wenn der betreffende Kranke nicht mit einem von der Kasse ausAmtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über gestellten Aufnahmeschein für das Krankenhaus versehen ist. Diese Marktlage: Fleisch: Maßnahme verstößt, wie der Redner hervorhob, gegen den Vertrag, den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Zufuhr schwach, Geschäft lebhaft, Preise unverändert. Bild: Zufuhr welchen die Zentralkommission mit der Stadt Schöneberg wegen inapp, Geschäft rege, Breife fest. Geflügel: Zufuhr sehr mäßig. Gedes Kranfentransports abgeschlossen hat. Von den 35 Mitgliedern schäft außerordentlich lebhaft, Preise anziehend. Fische: Zufuhr reichlich, der Schöneberger Ortskasse, welche Ende März im Schöneberger Geschäft etwas belebter, Preise wenig verändert. Butter und Käse: Krankenhause waren, hat die Verwaltung des letteren 14 ungeheilt Geschäft ruhig, Preise unverändert. aus dem Krankenhause entlassen. Darunter sind sogar solche, wolfrüchte: Zufuhr genügend, Geschäft ruhig, Preise wenig verändert.
In der Versammlung waren vertreten aus Berlin 37 Orts, 6 Betriebs-, 5 Jnnungskrankenkassen, aus den Vororten 14 Ortsund 3 Betriebskaffen, außerdem 19 freie Hilfskassen.
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