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Sostale Iteberlicht.

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Nun mußten Sie zum Keller wieder hinaus. Mußten Sie nicht scheinlich geglaubt, in fürzerer Frist durchdringen zu können, so Anträge geftellt, wonach denjenigen Städten, deren Berbands. an der erschlagenen Frau vorüber? Angefl: Jawohl. liege darin wohl eine Wahrheit, aber feine Beleidigung. Der mitglieder die Zeitung nicht lesen wollen, einen Theil des Aus­Präs.: Lebte die Frau noch? Angeti.: Cie röchelte noch. Gerichtshof habe nirgends in dem Artikel einen dem§ 95 St.G.B. falls der Koften, der dem Verband zu gute kommt, zu eigener Präs.: Was thaten Sie nun? Angefl: Jch nahm ein entsprechenden Puntt gefunden, weder in ausdrücklichen Worten, Verwendung überwiesen werden solle. In der Abstimmung Messer, welches auf der Holzbank lag und stieß es ihr in den noch in dem ganzen Gedantengange. wurden diese Anträge jedoch mit 50 gegen 38 Stimmen ver­Hals. Präs.: Haben Sie es stecken lassen?- Angefl.: worfen. Die Wochenbeiträge wurden für männliche Mitglieder Nein, ich zog es heraus und warf es fort. Präs. Warum auf 15 Pf., für weibliche Mitglieder auf 5 Pf. festgefest. Um stachen Sie noch die Frau?- Angell: Weil ich fürchtete, 7 Uhr Abends wurde die Berathung abgebrochen. daß Sie mich erfannt hatte.- Bräf.: Nun verließen Wohin begaben Sie fich? Der Arbeitervertreter Verein, welcher sich aus einem Uhrmacher, ber an ber Ecke der Pantstraße wohnt. Die internationale kriminalistische Vereinigung( Landes- großen Theile der auf grund der Arbeiter- Versicherungsgeseze Bräf.: Sie verlangten dort gewählten Vertreter der Arbeiter zusammenfest und in seinen einen Schlüssel zu der geraubten Uhr? Angel.: Ja, aber gruppe Deutsches Reich  ) hielt gestern und heute ihre Landes Versammlungen die von den Einzelnen in ihren Aemtern als der Uhrmacher fagte, ein Schlüssel sei nicht nöthig, da es eine persammlung in Berlin   ab. Auf der gestrigen Tagesordnung Arbeitervertreter gemachten Erfahrungen austauscht, hat beschlossen, Remontoiruhr sei. Präs.: Wohin begaben Sie sich dann? stand der interessante Gegenstand der Behandlung der eine umfassende Agitation zu gunsten der 8entralisirung Angel.: Zu meiner Tante. Ich sagte ihr, daß ich nun meine verwahrloften und verbrecherischen Jugend. sämmtlicher Berliner   Orts Rrantentassen ins Ersparnisse von dem Lehrer geholt hatte. Ich gab ihr 65 Mart Der erste Berichterstatter über diesen Gegenstand, Staatsanwalt Werk zu feyen, zumal eine solche Zentralisirung, wenn sie nicht zur Aufbewahrung und erzählte ihr, daß ich am folgenden Dr. Appelius: Elberfeld  , hat denselben in einem besonderen von den Arbeitern selbst herbeigeführt würde, unzweifelhaft be­Morgen eine Etelle bei einem Schlächtermeister in der Man: Buche eingehend behandelt und konnte sich deshalb auf die bördlicherseits angestrebt und durchgesetzt werden würde. In der teuffelstraße antreten müsse und mich am folgenden Tage Darlegung der Hauptgesichtspunkte beschränken. Er gab zu, Sigung vom 5. b. Mts. wurde daher für die Agitation eine blieben bei der daß die Frage nicht einseitig als eine solche des Strafrechts zu kommission gewählt, bestehend aus den Herren: Dähne, Tante über Nacht, gingen den folgenden Morgen fort behandeln sei, und befürwortet in erster Linie die Hinaufrückung ange, Gutheit, Martin, Allert, Buchholz, und trieben sich herum, bis der Raub verpraßt war? An= ber Strafmündigkeit vom zwölften auf das vierzehnte Lebensjahr. Sparfeld, Schiele und Seidel. Einen anderen Punkt getl.: Ja.- Präs.: Nun sagen Sie mal, Angeklagter, haben Es ist erfreulich, daß dieser Ansicht fast einmüthig zugestimmt der Tagesordnung bildete das Gesuch der Berliner   Bau­Sie denn gewußt, daß so junge Leute wie Sie noch nicht mit wurde, insbesondere auch von mehreren Strafanstaltsleitern genossenschaft an die Invaliditäts- und Alters- Versicherungs­dem Leben für einen begangenen Mord einstehen müssen, daß Sie( Reßler- Wabern, Krohne Berlin  , Pfarrer Müller Anstalt Berlin   um ein Darlehn von 300 000 M. Das Gesuch nicht einmal ins Zuchthaus, sondern nur ins Gefängniß fommen Braunsdorf, Pfarrer Winckelmann  ), die sich an der Debatte unterlag der Genehmigung des Ausschusses. Derselbe wurde sich Angefl: Nein, das habe ich nicht gewußt. betheiligten. Es wurde hierfür geltend' gemacht, daß mit dem jedoch darüber nicht schlüssig und verwies die Angelegenheit an Präs.: Haben Sie denn nicht Angst und Grauen gefühlt, als felben Alter auch die soziale Mündigkeit beginne, daß der eine Kommiffion. Hier wurde das Gesuch einstimmig abgelehnt, Sie die That begingen?- Angefl.: Ich habe nur Angst ge- aus dem Gefängniß in die Schule zurückkehrende jugendliche da die Genossenschaft als eine gemeinnügige im Sinne des habt, daß es herauskommen würde. Präf.: Fühlen Sie denn Uebelthäter entweder gemieden und dann sicher ganz verdorben Gesetzes nicht angesehen werden könne. Diesem Beschlusse dürfte jetzt Reue?- Ange fl.( weinerlich): Ja, es thut mir leid. oder zum Verführer werde, ferner( von einem Arzte, Dr. Lepp fich auch voraussichtlich der Gesammtausschuß anschließen. Der Bräf.: Ist es richtig, daß Sie sich nach der That bei einem mann) die Rücksicht auf die Pubertätszeit und auf die Lehren von der Kommission eingenommene Standpunkt wurde in der Schnell- Photographen photographiren ließen?- Angel.: Ja. 400 feit dem Jahre 1887 in seine Anftalt Aufgenommenen die gehoben, daß die Verhältnisse, unter welchen die Arbeiter bei dem der anthropologischen Schule. Keßler theilte mit, daß von Vereinsversammlung allseitig gutgeheißen; es wurde u. a. hervor­Damit ist die Vernehmung des Angeklagten beendet. Bei dem umfassenden Geständnisse des Angeklagten beschränkte Hälfte weniger als 14 Jahre alt gewesen sei, ein Umstand, Bau der Gesellschaftshäuser beschäftigt seien, nicht derartige feien, sich die Beweisaufnahme auf die Bernehmung der Gerichtsärzte welcher die hohe Bedeutung der Frage beweist. Was soll nun daß die Gesellschaft besondere Berücksichtigung seitens der Arbeiter Dr. Straßmann und Geh. Rath Long, welche darin über aber mit den jugendlichen Verbrechern" geschehen, wenn ihre vertreter verdiene. Scharf angegriffen wurde sodann die Ver. einstimmten, daß jeder der vom Angeklagten geführten Schläge strafrechtliche Berfolgung ausgeschlossen ift? Herr Appelius waltung der Invaliditäts- und Altersversicherungs- Anstalt Berlin  , tödtlich waren. Der Angeklagte hat übrigens durch seine That beantragte: Es kann in diesem Falle staatlich überwachte Erziehung namentlich hinsichtlich des Baues des neuen Verwal noch ein drittes noch feimendes Leben vernichtet. eintreten." In einer weiteren These sprach er aus:" Diese findet tungs- und Quittungstarten Gebäudes Kloster­Assessor Dr. Kleine schilderte den Angeklagten als einen statt a) in der eigenen Familie, b) in einer geeigneten fremden nraße 41. Der Ausschuß, welchem der Kostenanschlag für das vollständig verrohten Wordbuben, welcher mit entseglicher Ueber- Familie, c) in einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Privat: Gebäude vorgelegen, hatte zunächst nur eine erste Rate bewilligt legung von Mord zu Mord geschritten sei. So weit auch das Erziehungsanstalt, d) in einer staatlichen Erziehungsanstalt." für die Aufführung bis zum ersten Stock. Der Meister, welcher Auge des Menschenfreundes herumspähen mag, um den Angeklagten Es schien, daß Appelius das staatliche Erziehungshaus eigentlich den Zuschlag erhielt, habe seine Rechnung darauf gestüßt, daß er noch irgendwie mit der Menschlichkeit zu verbinden, man finde nichts, für die Regel hielt. Dann kommt alles auf die Beschaffenheit auch den Etagenbau erhalten würde. Bei der zweiten Submission als eine thierische Mordlust. Die Ausführung der That zeuge von einer dieser Erziehungsanstalt an, und wir fürchten, daß das Staats- fei er aber unterboten und infolge deffen bankrott geworden. So härter sein und der beispiellosen Rohheit, der Angeklagte habe mit der Bosheit eines Erziehungshaus noch Aufenthalt liege sozusagen auf dem Gebäude von vornherein ein Fluch. Bei ergrauten Verbrechers seine Schandthat vollführt und an der darin für ebenso entehrend gelten wird, wie der im den Verhandlungen zwischen Vorstand und Ausschuß über das Denn Herr Krohne sprach es auch offen Gebäude, vollen Erkenntniß seiner That tönne gar kein Zweifel sein. Für Gefängniß. wie auch sonst, sei es zu den unerquicklichsten ein solches Ungeheuer in Menfchengestalt tönne nur das höchste Wir sind sehr hart gewesen mit der Empfehlung Debatten gekommen, namentlich infolge des Eigenwillens des Strafmaß, welches das Gesez zulasse, Play greifen: 15 Jahre des Erziehungshauses mit achtjährigem Aufenthalt. Der Kor: Stadtfyndikus Eberty. Das Gebäude, insonderheit der Raum referent, Amtsgerichtsrath Schmölder Köln, theilte den für die Kästen zum Aufbewahren der Karten, sei so napp be Gefängniß. Der Bertheidiger beschränkte sich darauf, eine mildere Strafe Fanatismus" des Referenten für die Staats- Erziehungsanstalt messen, daß man wahrscheinlich bald ein Privatgebäude werde nicht. Er meinte, dieser bilde ein Stück schlimmer Polizei hinzumiethen müssen. An die Ausschußmitglieder wurde die Der Gerichtshof erkannte auf 15 Jahre Gefängniß, da der wirthschaft, oder gar des sozialdemokratischen Zukunftsstaats. Aufforderung gerichtet, darauf zu bestehen, daß in Zukunft bei ungeheueren That des Angeklagten gegenüber nur zur höchsten Der Mann folgt in der Frage des Zukunftsstaats den Autoritäten Vergebung von derartigen Bauten, die direkt aus den Arbeiter­Richter und Bachem. Es war immerhin charakteristisch, daß in groschen bestritten würden, darauf geachtet werde, daß die am Strafe gegriffen werden dürfe. Der Angeflagte erklärte sich zum Antritt der Strafe bereit. der Versammlung, die feine Ausführungen mit Unruhe und Baue thätigen Arbeiter nicht unter dem ortsüblichen Lohnfah mit Heiterfeit begleitete, sich niemand die Als er den Saal verließ, gab ihm der Ehemann der Ermordeten theilweise beschäftigt würden. Dagegen wurde bemerkt, daß die Arbeiter einen Fußtritt mit auf den Weg. Mühe seiner Widerlegung gab. Das Niveau des Ron- vertreter allgemein die Empfindung hätten, daß ihr Amt bloße greffes war denn doch etwas höher. Ein Antrag Deforation zu den Versicherungsgesehen sei und ihnen jedwede Gegen den Herausgeber der Zukunft", Schriftsteller des Amtsrichters Felisch verlangte, daß bei Begehung Einwirkung auf Entscheidungen feble. Recht ersichtlich trete das Maximilian Harden   wurde gestern vor der 1. Straffammer einer strafbaren Handlung vor dem 14. Lebensjahr die staatliche hervor an dem System der Vertrauensmänner, deren Gutachten des Landgerichts I   die schon mehrfach erwähnte Anklage wegen Erziehung nicht eintreten tönne, sondern müsse. So recht zu gunsten der Arbeiter gegenüber den ärztlichen Gutachten gar Majestätsbeleidigung verhandelt. Den Vorsitz im Ge- ein Untrag vom grünen Tisch! Da müßte ja jeder Junge, der nicht zur Geltung fämen; den Arbeitervertretern und namentlich richt hofe führte Landgerichtsdirektor Schmidt, die Anflage einmal einen fleinen Spielgegenstand entwendet hat, ins Erden Vertrauensmännern sei dringend anzurathen, sich zusammen vertrat Staatsanwalt unger, die Bertheidigung führte Rechts ziehungshaus. Der Antrag wurde beinahe einstimmig abgelehnt. zu thun und vor allem die hervortretenden Mißstände in die anwalt Dr. Fr. Friedmann. Unter Anklage stand ein Ur Eine sehr charakteristische Debatte spielte sich in der Nach Deffentlichkeit zu bringen. tifel der Zukunft" unter der Ueberschrist Monarchen- Erziehung", mittagssigung ab. Direktor Krobne beantragte, sich für den welcher in Anknüpfung an den Grinnerungstag der Hinrichtung Ausschluß der Todesstrafe bei Jugendlichen zu erflären, Ludwig XVI.   allgemeine Betrachtungen über Monarchen- Er- sowie für die Unzulässigkeit derjenigen Nebenstrafen bei Personen hielt am 20. März eine Mitgliederversammlung ab, zu welcher ziehung anftellte und darlegte, wie verhängnißvoll es für zwischen 18 und 21 Jahren, die auf die Erfüllung der mili- die Kollegen aus Friedrichsjelde eingeladen und zum Theil auch Fürsten   und Völker merden fann, menn ein über- ärischen Dienstpflicht Einfluß baben. Die Herren erschienen waren. Auf die Tagesordnung war die Wahl eines handnehmender Byzantinismus und Servilismus den Prof. Frant Gießen und Unterstaatssekretär a.. D. v. Way r zweiten Delegirten zum Holzarbeiter- Kongreß gefegt worden, an Monarchen in ein ungezügeltes Olympiergefühl hinein waren gegen diesen Antrag im Juteresse der Armee. Ersterer welcher die Friedrichsfelder Kollegen fich mit den Berlinern zu­drängt. In einzelnen Wendungen dieses Artitels wurde erklärte, daß er den Antrag nicht mit sozialpolitischen oder fammen betheiligen sollten. Ueber diese Wahl kam es jedoch zu von ber Anklagebehörde eine Beziehung auf unseren juristischen Gründen bekämpien wolle, sondern nur ertläre, daß erregten Auseinandersegungen, da die Friedrichsfelder Rorbmacher Monarchen herausgelesen und infolge dessen die Antiage wegen für die Militärvertretung obgleich er nicht namens derselben die Ansicht vertraten, daß fie selbständig einen Delegirten ab­Majestätsbeleidigung erhoben. Die Anklage stüßte fich weniger zu sprechen babe der Antrag unannehmbar sei.() Auch der senden könnten und daher der Mitwirkung der Berliner   hierzu auf ganz bestimmte beleidigende Ausdrücke, als vielmehr auf die Antrag, die Todesstrafe einzuschränken, war der Mehrheit der nicht bedürften. Als nach beendigter Debatte der Berliner  ganze Tendenz des Artikels. Die Verhandlungen fanden unter Versammlung recht ungelegen, und seine Ablehnung wurde Kollege Voigt aus der Wahl mit bedeutender Majorität hervor Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Dem Vernehmen nach bestritt charakteristisch mit dem Eindruck, den die Annahme im Lande gegangen war, erfolgte feitens der Friedrichsfelder der Vorwurf, der Angeklagte jede beleidigende Absicht und behauptete, daß es machen würde, begründet. Herr Appelius schloß sich den Geg. daß gegen das Statut gehandelt fei. Dieser Ansicht wurde jedoch fich in dem Auffage um ganz allgemeine Erörterungen auf hiftoris nern dieses Antrages an, obgleich er selbst in dem nachträglich von der Majorität der Versammlung entgegen getreten. Zum scher und staatswissenschaftlicher Grundlage handele, für deren von der Debatte ausgeschlossenen Theile seiner Thesen beantragt zweiten Punft der Tagesordnung: Stellungnahme zur Frage, ob Nuhanwendung im Sinne der Anklage der Auffaz selbst feinen hatte: Ausgeschlossen sind Todesstrafe, Buchthaus 2c.( bei ber Holzarbeiter- Berband, oder das Kartell das Zweckmäßigere Anhalt biete. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Friedmann Jugendlichen). Bum Schluß der Nachmittagssigung wurde sei, erklärte sich die Versammlung für das legtere. Nach Er­wurde eine Reihe von Artikeln, wie 8. B. Suprema lex", aus Dann noch ein Antrag angenommen, der mit der anscheinend lebigung einiger inneren Angelegenheiten mußte die Versammlung dem ersten Bande des" Apostata" und die beiden Vorreden zu humanen Tendenz des Vormittagsbeschlusses kontrastirt und die noch auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände der vor­beiden Bänden verlesen, um die Zendenz, welche der Angeflagte lautet:" Die Bestimmungen der§ 56 und 57 des Strafgefeß- gerückten Zeit halber zu einer späteren Erledigung aufschieben. in feinen Schriften verfolgt, näher zu beleu hten. Auf buches, wonach die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Jugend­Antrag des Staatsanwalts wurde der Artikel Phaeton" ver- lichen davon abhängig ist, daß er bei Begehung der That die zur lefen. Der Staatsanwalt beantragte 4 Monate Ge Erfenntniß ihrer Strajbarkeit erforderliche Einsicht bes fängniß, Rechtsanwalt Dr. Friedmann und der Ans fessen hat, sind zu beseitigen. geflagte felbst plaidirten in längeren Reden für Freisprechung. Nach kurzer Berathung erkannte der Gerichtshof auf Frei Die Hamburger Kommission für die ,, Elendsstatistik sprechung des Angeklagten. Aus den Urtheilsgründen, welche batte im Monat Januar dem Senat das Ergebniß der Arbeits­Der Borjigende publizirte, ist folgendes hervorzuheben: Der Ge- ofenstatistik nebst Borschlägen darüber zugesandt, wie die Arbeits­richtshof ist der Meinnng gewesen, daß der Artikel in feiner lojigfeit zu lindern sei. Diese handelten in der Hauptsache davon, Totalität betrachtet werden muß und man nicht einzelne Stellen daß Staatsarbeiten in größerem Umfange vorgenommen werden herausgreifen darf, die an und für sich betrachtet ja immerhin sollten; hierfur war u. a. vorgeschlagen, der Staat solle Grund die Dauer der Krankheit und Stellenlosigkeit vom Zahlen des Dieser oder jener Auslegung fähig sein tönnen. Man und Boden ankaufen, wo die als Seuchenherde bekannten Häuser Beitrags befreit. Auf Beschluß des Vorstandes wird den Mits dürfe sich in der Beurtheilung des Artifels von der Gängeviertel stehen, diese dann niederreißen und an ihrer gliedern tostenloser Rechtsschutz gewährt. Die Versammlungen Unbefangenheit des Urtheils nicht entfernen und der stelle neue Wohnhäuser errichten lassen. Weiter war gefordert, sollen immer am Dienstag nach dem 1. und 15. jeden Monats Interpretation nicht Zwang anthun. Der Artikel bestebe daß die mit Staatsarbeiten beauftragten Gewerbetreibenden ihren stattfinden. In den Borstand gewählt wurden Frl. Haase, aus zwei Theilen, der eine mende sich an Frankreich  , der Arbeitern den Achtstundentag und die von den Hamburger Ge- 1. Vorsißende; Frl. A. Blum, 2. Vors.; Frl. Jeromin, Bis zum 1. Schrijtjührerin; Frl. Hinz, 2. Schriftführerin, Frl. Da hm3, andere an Teutschland, den Ausgangspunkt bilde die Hinrichtung wertschajten feitgefesten Lohnfäze gewähren sollten. Ludwigs XVI. und es werden Vergleiche zwischen 1792 und 1892 6. März dachte der Senat über diese plebejischen Vorschläge nach. Raffirerin; Frl. Nathansohn und Schneider. Beis angestellt. Von unserm regierenden Kaiser sei erst im zweiten Dann gab er der Kommission folgenden sicherlich sehr weifen, fißerinnen. Revisorinnen wurden Fel. R. Blum und Frl. Daß der Senat von der Gerstenberg. Die Versammlung beschloß, mit der Ausgabe Theile die Rede und wenn man den Artikel unbefangen prüfe, aber jedenfalls recht dunklen Bescheid: so sei es flar, daß er von einem durch und durch monarchischen mit der Eingabe eingereichten Arbeitslosenstatistit Kenntniß ge- der in der legten Versammlung angenommenen statistischen Frage Geiste getragen werde. Er enthalte außerdem eine Reihe ganz Der Senat tönne jedoch auf grund der von bogen fo lange zu warten, bis die Mitgliederzahl des jungen unzweifelhafter Wahrheiten. Die Ehrfurcht vor einem Fürsten ihm veranlaßten fachverständigen Prüfung diese Statistik und die Vereins ein nennenswerthes Resultat der beabsichtigten Enquete zeige fich nicht darin, daß man ihm byzantinisch zu Füßen liegt daraus gezogenen Schlußfolgerungen als zutreffend nicht aner verspricht. Fräulein Haase und Herr Heimann forderten und ihm schmeichelt, sondern die wahre und echte Chriurcht vor tennen und müßte übrigens hinsichtlich der Frage, welche staat die anwesenden Damen dann auf, träftig für den Verein zu dem Monarchen bestehe darin, daß man den Monarchen gegen- lichen Maßregeln zur Bekämpfung von Nothitänden als dienlich agitiren; lezterer ersuchte sie darum, alle von den Prinzipalen über die Wahrheit hochhält, vorausgesetzt, daß man derselben und möglich anzusehen seien, sich die Entscheidung vorbehalten." veranlaßten Umgehungen der Sonntagsruhe der Redaktion des feine ftrafbare Form giebt. Der Gerichtshof habe in den einzelnen Arbeiter diese Antwort des Senats. In seiner erhabenen Stel- och auf die junge Bewegung schloß darauf die Versammlung. In vier Volksversammlungen zerpflückten die Hamburger Handelsangestellten", Solmsstr. 24, mitzutheilen. Mit einem Wendungen des Artifels eine Beleidigung der Majestät nicht finden tönnen. Wenn von einem mystischen Olympiergefühl ge- lung wird er sich nicht viel daran kehren, aber dadurch ebenso sprochen worden, so sei es ganz flar, daß nur Ludwig Capet   ein wenig fein Verhältniß zur misera contribuens plebs verbessern. folches Olympiergefühl nachgesagt werden solle, nirgends aber und am Ende sollte auch der Senat der Republik  " Hamburg  dem regierenden Kaiser. Wenn gesagt werde, daß ein König nicht vergessen, daß das irgend wann einmal für ihn und die auf dem Throne erst sich selbst erziehen müsse, so sei dies eine Leute, die er vertritt, zum Schaden ausschlagen muß. Wahrheit, die nicht in verlegende Form gekleidet worden sei. Wenn man von der erhabenen Person des Kaisers absehe und die Gelehrtenwelt, die Richter 2c. betrachte, so müsse man sagen, daß die Erziehung des Richters doch erst beginne, wenn er in die Praxis hineingreife. Die theoretische Vorbildung eines Königs sei gewiß gut und nüglich, aber sie allein mache Holzarbeiter- Kongreß. Kassel  , den 6. April. In der ihn noch nicht zum Herrscher. Die Erziehung gerade auf einem heutigen Sizung nahm der Kongreß nach eingehender Berathung so hervorragenden Bosten dauere fort durch's Leben und wenn die von der Kommission vorgelegten Statuten an. Dieselben sind ber Angeklagte dies ausführte, so sei er dabei getragen worden den bisherigen Statuten des Deutschen Tischlerverbandes an von großer Ehrfurcht gegen den Kaiser. Der junge Raiser in gepaßt. Der Verband führt den Namen Deutscher Holzarbeiters feiner Thatkraft, seinem Glan, mit seinem mächtigen und guten Verband". Eine längere Debatte rief der Paragraph über Eine öffentliche Versammmlung bon Berliner  Willen glaubte rasch vorwärts gehen zu fönnen mit feinen Re obligatorische Einführung der Holzarbeiter- Zeitung"( früher Maurern beschäftigte sich am Donnerstag Abend im Schüßen. formen, und wenn in dem Artikel gesagt werde, er habe wahrs Deue Tischler- Beitung") hervor. Bon Berlin   und Hamburg   waren hause mit den Beschlüffen des brandenburgischen Provinziale

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Versammlungen.

Der Verband deutscher   Korbmacher, Filiale Berlin  ,

mehr definitiv tonftituirt. In einer Versammlung am 6. d. M. Der Fachverein der Handlungsgehilfinnen hat sich nun­mehr definitiv tonftituirt. In einer Versammlung am 6. d. M. wurde das vom provisorischen Vorstand entworfene Statut be­rathen und mit einigen Aenderungen angenommen. Danach hat der Berein den Zweck, die Mißstände im Handelsgewerbe aufzus decken, ihnen mit den entspredjenden Mitteln entgegen zu treten und die wirthschaftliche Lage seiner Mitglieder zu heben. Der Beitrag ist auf 25 Pf. monatlich, das Einschreibegeld auf 20 Pf. festgesetzt worden. Kranke und stellenlose Wiitglieder bleiben für

Eine öffentliche Versammlung der Möbelpolirer wurde am 4. April in Rigdorf abgehalten. In derselben sprach zunächst der Kollege Reuter über die Möbelpolireret früher und jezt. Der flarverftandliche Vortrag fand in der Versammlung beifällige Aufnahme und rief eine Diskussion hervor, an welcher sich Kurth und Lederhause betheiligten. Sodann wurde die Gründung einei Zahlstelle des Verbandes der Möbelpolirer zur Erörterung gestellt. Nachdem R. Weber in längerer Rede sich für die Gründung aus­gesprochen hatte, wurden M. Seitner, G. Kühne und A. Merich mit den weiteren Schritten betraut. Zum Schluß der Versamm lung brachte Schmidt seine Erlebnisse im Rummelsburger   Ge­fängniß zur Sprache. Er beabsichtigt, das Material zusammen zu fassen und dasselbe entweder in einer Versammlung oder im Vorwärts" zu veröffentlichen.