Einzelbild herunterladen
 
  
auferlegt werden, kZnneil wir nicht für gerecht halten(Sehr richtig! bei den Freisinnigen), dem sozialdemokratischen Antrage, zu bestimmen, dah unter den Bauschöffen ein Arbeiter sein muh, kann ich nicht zu- stimmen! im allgemeinen haben die Bauschöffenämter die Kredit- Würdigkeit zu prüfen. Im ganzen halten wir das Gesetz für förderlich für die Handwerker und werden ihm daher zustimmen. (Bravo  ! bei den Freishmigeu.) Abg. Waida(Pole): Meine Freunde werden dem Gesetze zu- stimmen. Unsere Bedenken betreffen nur Möglichkeiten bezüglich der ausführenden Organe und Personen: der Geist des Entwurfs aber ist zweifellos so edel, das? wir unsere Bedenken fallen lassen und mit den anderen Herren dem Gesetz zustimmen.(Bravo  !) Abg. Wieland(D..Vp.) tritt gleichfalls für die Vorlage ein, die gewissenlosen Bauunternehmern endlich das Handwerk legt. Damit schließt die Generaldebatte. Der erste Abschnitt des Gesetzes: Allgemeine Sicherung?- maßregeln wird debattelos angenommen. Jnr zweiten Abschnitt: Dingliche Sicherung der Bauforderungen bestimmt Z 1, daß in den durch landes- herrliche Verordnung bestimmten Gemeinden im Falle eines Neu- baues eine Sicherung der Bauforderungen stattfindet. Vor Erlaß der landesherrlichen Verordnung sind die Gemeinden und die Hand- werkskammer des Bezirkes zu hören. Die Ratio»alliberalen und die Freisinnigen be­antrugen, daß auch die Vertreter der Bauliefcranten: die HanöelSkanimer, die Sozialdemokraten, daß auch die, g e- s etzliHe« Arbeitervertreter" vorher gehört werden. Abg. Dr. Frank(Soz.): Unser Antrag ist schon von Bömelburg gestreift worden. DaS Gesetz will die drei Gruppen der Baugläubiger schützen. Die Bau- Handwerker, die Lieferanten und die Bauarbeiter. Nach der Vor- läge soll die Haiidwerkerkammer gutachtlich gehört werden, be- vor in einem Bezirk durch landesberrliche Verordnung das Gesetz eingefiibvt wird. Die Nationalliberalen beantragen, daß auch die geMHljche Vertretung der Lieferanten, die Handels- kammer, vorher geholt wird. Da ist eS eine s e l b st v e r st ä n d- liche Forderung der Gerechtigkeit, daß auch die gesetz- liche Vertretung der Bauhandwerker dasselbe Recht erhält. Die Schwierigkeit lag lediglich in der Formulierung, die eS ermöglicht. die gesetzliche Vertretung der Arbeiter zu hören, obwohl das Gesetz über die Arbeiterkammern noch nicht zur Einführung gelangt ist. Deshalb haben wir das Wort Arbeitskainmern vermieden und ganz allgemein von der gesetzlichen Vertretung der Arbeiter gesprochen. Es wird Sache der AuSführungS- bestimmungen sein, auszusprechen, daß so lange das Gesetz über die Arbeiterkammern noch nicht eingeführt ist. andere gesetzliche Vertreter der Arbeiter zu hören sind. Als solche können die Gewerbegerichtsbeisitzer angesehen werden, die heute schon viel- sach als Gutachter gehört werden, oder die Arbeiterbeisitzer bei der Invalidenversicherung. Es ist also lediglich eine Frage der Aus- führungsbestimmiingen, gleichzeitig aber auch eme Frage des guten Willens, den Arbeitern zu geben, was des Arbeiters ist.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.). Die Anträge der Nationalliberalen und der Sozialdemokraten werden angenommen. Im übrigen wird der Abschnitt unverändert genehmigt. Der dritte Abschnitt betrifft die Baugläubiger. Abg..Herzog(Wtrtsch. Vgg.) beantragt, auch die Baugärtner als Baugläubiger anzuerkennen. Der Antrag wird abgelehnt und der Abschnitt unverändert genehmigt. Ebenso der"Abschnitt über die Bauhypothek und die Baugeldhypothek, ferner die Festsetzungen über die Sicherheits- leistung. Bei den Bestiinmungen über das Bauschöffenamt beantragen die Sozialdemokraten, daß von den Bauschöffen mindestens einer ein Bauarbeiter sein soll. Abg. Dr. Frank(Soz.): Das Bauschöffenamt wird m vielen Fallen eine vermittelnde Tätigkeit zu entfalten haben. So hat es eine Einigung unter den Interessenten herbeizuführen, wenn es strittig ist, wie hoch die Forderungen der einzelnen Baugläubiger festzusetzen sind. Unter diesen Umständen wäre es gut, wenn ein Bauarbeiter immer dabei ist. Er wird es gewiß besser verstehen als ein Bauunternehmer, im Sinne einer gütlichen Beilegung einer Differenz auf seine Kollegen einzuwirken. Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt. ' Einer der Schlußparagraphen des Gesetzes bestimmt, daß durch landesherrliche Verordnung die Bestimmungen des Gesetzes über das Bauschöffenamt abgeändert werden können. Ein Antrag der Sozialdemokraten will diese Bestimmung streichen. Abg. Frauk(Soz.): Eine Bestimmung in solcher Allgemein- heit ist geradezu einzig dastehend in unserer Gesetzgebung. Ihre Streichung ist notwendig, wenn man das Gesetz wirksam ge« stalten will..,,,,. Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt, ebenso ihr weiterer Antrag, die Bestimmung zu streichen, wonach durch landesherrliche Verordnung die Verrichtungen des Bauschöffen- amts einer anderen Behörde, einem Beamten oder Notar über- tragen werden können., Der Rest des Gesetzes wird nach den Kommisswnsbeschlussen unverändert angenommen. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die zoll- Widrige Verwendung von Ger sie. Malz aus Gerste, die zu einem niedrigeren Zollsatz(als Futtergerste) eingeführt worden ist, darf nach dem Entwurf nicht zu Brauzwecken verwendet werden. Die Geldstrafe für jede Zu- Widerhandlung beträgt mindestens 50 M. Abg. Speck(Z.): Die Vorlage will den Gerstenhandel wieder auf reelle Grundlagen stellen und ist deshalb mit Freuden zu be- grüßen. Zu einer zolltechnischen Begünstigung des Malzkaffees liegt keine Veranlassung vor. Bisher ist die Verwendung niedrig verzollter Gerste dadurch besonders begünstigt worden, daß die Bestimmung über die Zollabfertigung der Gerste in den einzelnen Bundesstaaten nicht übereinstimmt. Man nimmt es an manchen Stellen mit dieser Zollabfertigung viel zu leicht und gewährt dem persönlichen Ermessen des Zollbeamten einen zu großen Spiel- räum. Das beste Mittel gegen jeden Mißbrauch ist die Färbung der Gerste. Leider greift die Vorlage aber hier nicht genügend durch. Redner beantragt die Verweisung des Entwurfs an eine besondere Kommission. Staatssekretär im Reichsschatzamt Sydow: Der Vorredner beklagte, daß beim russischen Handelsvertrag der Unterschied zwischen Futkergcrste und Braugerste gemacht sei. Aber ohne diese Unterscheidung war der Handelsvertrag nicht zu erreichen. Die Klagen, daß vielfach Gerste, die zu dem niedrigeren Zollsatz ein- geführt wird, zu Brauzwecken verwendet wird, sind übertrieben. Immerhin ist der Anreiz dazu vorhanden. Deshalb haben die verbündeten Regierungen den Wünschen des Hauses Rechnung ge- tragen und diesen Entwurf eingebracht. Auf seine Einzelheiten will ich jetzt nicht eingehen, da ich annehme, daß der Entwurf an eine Kommission verwiesen werden wird. Ein von den Abgeordneten Bassermann(natl.) und Dr. Südeknm(Soz.) gestellter Antrag auf Vertagung wird abge- lehn t. Abg. Graf Kanih(kons.): Ich muß dem Staatssekretär wider- sprechen, daß r>er russische Handelsvertrag ohne den differenzierten Gerstenzoll nicht zustande gekonnnen wäre. Die Sache liegt viel- mehr so, daß die deutschen Vertreter bei den Verhandlungen die Wichtigkeit der Sache nicht erkannt haben.(Zustimmung rechts.) Die Vorlage ist ja nicht der erste Versuch, die zollwidrige Ein- schleppung von Braugerste zu verhindern. Hohe Strafen werden hoffentlich wirksam diese Defraudation verhindern. Bor allem ober darf bei Abschluß von Handelsverträgen eine differentielle Tarificrung einer und derselben Getceideart nicht mehr statt- finden.(Bravo  ! rechts.)- Abg. Neuner(natl.): Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine fühlbare Lücke ausfüllen. Tatsächlich wird jetzt die meiste Gerste zu dxm billigen Zollsatz von 1,30 M. anstatt zu dem höheren von 4 M. eingeführt. Dabei wird aber auch aus der billigen Gerste vielfach Malz bereitet. Mit der Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern sind meine Freunde einverstanden. Abg. Carstens(freis. Vp.): Die Regierung sagt selbst, daß die Klagen über zollwidrige Verwendung von Gerste übertrieben sind. Damit fallen aber die Voraussetzungen für dieses Gesetz. Staatssekretär im Reichsschatzamt Sydow: Die Voraussetzungen für dieses Gesetz liegen in den vorgekommenen Mihbräuchen, die ich keineswegs abgestritten habe, wenn sie auch nicht in über- tricbener Weise vorgekommen sind. Abg. Bogt-Hall(wirtsch. Vg.) begrüßt die Vorlage mit Genug- tuung. Abg. Hilpert(bahr. Bauernbund) desgleichen. Damit ist die Diskussion erschöpft. Ter Gesetzentwurf geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Hieraus vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung: Donnerstag 2 Uhr. (Interpellation Albrecht und Genossen(Soz.) betr. gesetzliche Regelung der von Arbeitgebern errichteten Pcnsionskassen für Ar- beiter.) Schluß 7 Uhr._ Mgeorcknetenbaus. 7 3. Sitzung. Mittwoch, den 23. April, vormittags 11 Uhr. Am Ministertisch: Ministerialdirektor Dr. Schwartzkopff. Die zweite Beratung des Kultusetats wird fortgesetzt. Abg. Frhr.   v. Zedlitz(sk): Gegenüber den Ausführungen des Herrn Hoffmann beschränke ich mich auf eine Bemerkung. Herr Hoffmann ist für die Entfernung des Religionsunterrichts aus der Schule eingetreten. Nach unserer Meinung ist die Volksschule gerade dazu berufen, die Kinder zu guten Menschen, zu guten Christen und zu guten Patrioten zu erziehen.(Sehr ricytig! rechts.) Seine Aufrollung des sozialdemokratischen Schulprogramms hat den absoluten Nachweis erbracht, daß Sozialdemokraten in Schulverwaltungen nicht den geringsten Platz haben. Die Re- gierung würde pflichtwidrig und gegen die Lebensinteressen unserer Schule handeln, wenn sie solchen Wahlen nicht die Bestätigung ver- sagte.(Sehr richtig! rechts.) Die Sozialdemokratie steht mit ihrer Auffassung im völligen Gegensatz zu allen bürgerlichen Parteien, auch den Liberalen. Ich glaube, daß die Mehrzahl der Eltern nicht so gewissenlos ist, ihren Kindern eine eigene religiöse Erziehung zu geben, und wir haben alle Ursache, auf die Eltern Rücksicht zu nehmen, die ihre Kinder zu guten Christen, zu guten, königstreuen Bürgern machen wollen. Sie würden in ihrem Gewissen beun- ruhigt sein, wenn in der Schulverwaltung Elements Einfluß be- kämen, die so über unsere Schule denken wie Herr Hoffmann. Wenn Herr Hoffmann in dieser Beziehung von einer Art Sozia- listengesetz sprach, so steht das auf derselben Linie, als wenn der Einbrecher eine Verletzung der Gleichberechtigung darin sieht, daß man ihn nicht zu den Kassen zuläßt.(Heiterkeit rechts; Lachen bei den Sozialdemokraten.) Wenn Herr Hofftnann meinte, der Terrorismus bringe seiner Partei nur Vorteile, so steht ihm ja in naher Aussicht, daß er auch die Kehrseite der Medaille kennen lernt.(Abg. Hoffmann: Wer zuletzt lacht, lacht am besten!) Sehr interessant war, daß Herr Hoffmann sich bereit erklärte, einen noch höher dotierten Kultusetat zu bewilligen.(Abg. Hoffmann: Bringen Sie nur erst einen>v irklichen Kultus- etat ein!) Würden denn die Sozialdemokraten überhaupt für den Etat stimmen? Gehört Herr Hoffmann zu der Minorität der Süddeutschen, die sich auflehnen gegen den Nürnberger Parteitags- beschluh? Ist das nicht der Fall, so ist eine solche Erklärung doch nur eitel Renommage.(Sehr richtig! rechts.) Redner tritt des weiteren für eine Teilung des Kultusministeriums ein und pole- misiert gegen die Ausführungen des Abg. Hoffmann. Im einzelnen bleiben seine weiteren Ausführungen auf der Tribüne unver- ständlich. Abg. Heckenroth(f.): Ein Mensch, der nichts anderes mit der Heiligen Schrift anzufangen weiß als Herr Hoffmann, verdient wirklich nicht, daß man sich mit ihm über das ernste Gebiet der Religion unterhält.(Sehr richtig! rechts; Lachen bei den Sozial- demokraten.) Wenn die Nichtbestätigung von Sozialdemokraten zu Mitgliedern von Schulverbänden oder Deputationen noch nicht be- stände, müßten wir sie fordern. Redner verteidigt die Berufung des Konsistorialrats Mahling. Trotz seiner außerordentlich um- fangreichen praktischen Tätigkeit habe Mahling noch Zeit gefunden, wissenschaftliche Probleme zu studieren. Abg. Dr. Hintzmann(natl.f: Der Herr Vorredner hat be- weisen wollen, daß Herr Mahling imstande sei, ein Wissenschaft- liches Problem zu erfassen. Das wird doch von jedem Studierten verlangt!(Sehr richtig! links.) Wir niachen Herrn Mahling durchaus keinen Vorwurf daraus, daß er sich nicht wissenschaftlich betätigt hat. Dazu hatte er bei seiner praktischen Arbeit gar keine Zeit. Gegen die Ueberfüllung der Volksschulklaffen und das Halb- tagsschulwesen müssen Matzregeln ergriffen werden, ebenso auch gegen den Zustrom nicht genügend befähigter Schüler zu den höheren Schulen. Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. Der Titel Ministergehalt" wird bewilligt. Eine Reihe von Kapiteln werden nach unwesentlicher Debatte angenommen. Beim KapitelK u n st und Wissenschaft" hat die Kommission einen A b t e i l u n g s d i r e k t o r bei den Kunst­museen zu Berlin   gestrichen und dafür eine staatliche Stelle für Naturddnkmalspslegc mit dem Sitz in Berlin   geschaffen. Abg. v. Arntm-Züsedom(k): Wir sind bereit, für den Pro- fessor Konwentz die vorgesehene Stelle zu bewilligen; um ihm hier einen Wirkungskreis für die Naturdenkmalspflege zu schaffen. Wir legen aber Verwahrung dagegen ein, daß in absehbarer Zeit mehr Ausgaben aus dieser Bewilligung entstehen; etwa erforderliche Hilfskräfte müssen durch Abkommandierungen geschaffen werden. Ein Regierungskommissar betont, daß die Staatsregierung grundsätzliche Bedenken gegen den Beschluß der Kommission nicht geltend mache, in der Annahme, daß es sich bei diesem Beschluß nur um eine Ermächtigung für die Regierung handelt, eine derartige Stelle zu schaffen. Abg. Graf Prafchma(Z.) richtet die Mahnung an die Re- gierung, in der gegenwärtigen Zeit nicht zu rasch mit den Museunisbauten, insbesondere dem Neubau des Völkermuseums, vorzugehen. Mit Bedauern gedenken wir des verstorbenen Archi- tekten Messel, dessen Genie wir die Musumspläne verdanken. (Bravo  !) Der Antrag der Kommission will durchaus nicht in die Exekutive eingreifen. Ein Regierungskoinmissar erkennt die Verpflichtung der Re- gierung an, mit Rücksicht auf die Finanzlage mit den Museums- bauten langsam vorzugehen. Abg. v. Bülow-Homburg(natl.) bittet, den Neubau des Völker- museums doch nicht allzuweit hinauszuschieben. Abg. Eickhoff(frs. Vp.): Mit dem Bau eines neuen Völker- museums kann noch gewartet werden, aber nicht etwa so lange, bis die Bauten auf der Museumsinsel fertig sind. Ich begrüße es, daß sich die Negierung mit der neuen Stellung für Professor Conwentz einverstanden erklärt hat. Notwendig wäre ein Gesetz zum Schutze alter Baudenkmäler. i Abg. v. Bohlendorff-KSlpin(k.) wünscht, daß die Gegenstände, die im Völkermuseum keinen Raum finden, den Provinzialsamm- lungen zur Verfügung gestellt werden. Abg. Frhr. v. Wolsf-Mettcruich(Z.) stimmt der Anregung Eickhoffs, betreffend den gesetzlichen Schutz der Baudenkmäler, zu. Es müßte auch dagegen Vorsorge getroffen werden, daß deutsche Kunstdenkmäler ins Ausland gehen. Abg. Rosenow(frs. Vp.) spricht im Namen seiner Parle! und der Stadt Berlin   ebenfalls sein Bedauern über das Hinscheiden Messels aus. Die Gewinnung des Stadtbaurats Hoffmann zur Fortsetzung der Museumsbauten biete die Gewähr dafür, daß fix ' im Sinne des genialen Toten erfolgt. Die baldmöglich« Er- richtung eines neuen Museums für Völkerkunde halten wir für notwendig. Gewiß ist die Finanzlage keine günstige; aber unter diesen augenblicklichen Verhältnissen dürfen die Kulturaufgaben nicht leiden. Redner tritt für einen staatlichen Zuschuß an das von Professor Stumpf begründete Phonogrammarchiv ein. Ein Regieningskommissar betont ebenfalls, daß der Tod des Geheimrats Messel   ein sehr schwerer Verlust sei. und dankt der Stadt Berlin  , daß sie dem Stadtbaurat Hoffmanu gestattet habe, die Bauten zu bollenden. Tie Anregungen des Vorredners würden erwogen werden. Abg. Dr. Hauptmann(Z.) wünscht Trennung der Verwaltung der Kunst- und der wissenschaftlichen Museen. Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Audgetkommission wird angenommen. Hierauf vertagt das Haus die Weiter- beratung auf morgen. Donnerstag, 11 Ilhr. Schluß 4% Uhr.  _ parlamcntanfcbeö« Aus der Budgetkommission des Reichstags. (53. Sitzung vom 28. April.) Die Beratung über die Beamtenbesoldungsvorlage wurde fortgesetzt beim§ 15, welcher von Offizieren und Unteroffizieren handelt. Ein Antrag Erzberger will das Gehalt der einzelnen Dienststellen im Reichsheer vom Tage der dauernden Uebernahme der Befugnisse an gewähren. Es soll also verhindert werden, wie das heute häufig vorkommt, daß ein Leutnant die Stelle eines Hauptmanns versieht, dafür aber nicht dessen Besoldung erhält. Unterstaatssckretär T w e l e wendet sich gegen diesen Vorschlag, weil der finanzielle Effekt sich noch nicht übersehen lasse. Die Abstimmung wird aus- gesetzt. Wegen der Gewährung von Alterszulagen gilt die am Tage vorher für die Beamten beschlossene Bestimmung, wonach die Zulage versagt werden kann, wenn gegen das dien st liche und außer- d i e n st l i ch e Verhalten des Betreffenden erhebliche Aus- stellungen vorliegen. Gegen eine solche Verfügung steht den Be- amten das Recht der Beschwerde zu. Ein Antrag Erzberger will nun. daß auch den Offizieren und llnlerofsizieren in diesen Fällen das Recht der Beschwerde an das Kriegsministerium zustehen solle. Hiergegen wendeten sich die Herren von der Heeresverwaltung,'weil sie von diesem Beschwerderecht eine Lockerung der Diszipliu befürchteten. Nach der Vorlage betreffs den Wohnungsgeld- zuschuß sollen nur die Städte Berlin  . Charlottenburg  , Deutsch- Wilmersdorf, Frankfurt a. M.. Friedenau bei Berlin   und Schöneherg bei Berlin   zur ersten Ortsklasse gehören. Die nächste Revision des Ortsklassenverzeichnisses soll mit Wirkung vom 1. April 1018 erfolgen. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat ermächtigt, bei hervortretendem Bedürfnis Aenderungen in der Einteilung vor- zunehmen. Der WohnungSgeldzuschutz wird allgemein nach dem Ortssatze deS Dienstwohnsitzes gewährt. Eine Ausnahme sollte bei der Marine gemacht werden. Die Marineoffiziere und Marinebeamten sollten bei Kommandos an Bord den Wohnungsgeldzuschuß, gleichgültig. wo die Familie des Betreffenden wohnte, der Ortsklasse B. erhalten. Die Kommission strich einstimmig diese Ausnahmebestimmung.' In den Entwurf deS BranntweinsteucrgefebeS ist ein§ 107 hineingekommen, der besagt, daß Essigessenz, die aus dem Holz- essig gewonnen wird, zu Speisezwecken nicht mehr verwendet werden darf. Die Gärungsessigfabrikanten erblicken in der Essig- essenzindustrie eine erhebliche Konkurrenz. Für die Beseitigung dieser Industrie führte man dann ins Feld, daß an dem Genuß von Essigessenz bereits Menschen gestorben seien. Das ist richtig. hat aber aufgehört, seitdem der Bundesrat entsprechende Vor- schriften für den Verkehr mit Essigessenz erlassen hat. Der Wunsch der Konservativen und der Gärungsessigfabrikanten geht dahin, die Verwendung der Essenz zu Speisezwecken zu verbieten und die Esseuzfabrikanten entsprechend zu entschädigen. Die Garungs  - essigfabrikanten haben sogar bereits erklärt, die Kosten der Eni- schädigung aufzubringen. Gegen diese Bestrebungen wandten sich nicht nur die Ver- treter der Einzelstaaten, sondern auch Sozialdemokraten, Zentrum und Freisinnige. Wenn die Verwendung von Essenz verboten wird, dann ist ein Kartell der von jeder Konkurrenz befreiten Gärungs essigfabrikanten, die darin von der Spirituszentrale unterstützt werden, nur noch eine Frage der Zeit. Das bedeutet eine Ver- teuerung des Essigs. Abgeordneter S ü d e k u m wandte sich besonders gegen den Vorschlag, die Essigessenzindustrie mit einer Sondersieuer zu be- legen; sie müßte in der Folge zu einer Essigsteuer führen. Tic ganz unhaltbare Position wird von den Konservativen gleichwohl verteidigt und bei dieser Gelegenheit entschlüpfte dem konservativen Abgeordneten Dietrich das Geständnis, daß die Konservativen noch immer auf das Branntweinmonopol rechnen. K 107 wurde schließlich abgelehnt. Im Anschluß daran wurden zwei Resolutionen angenommen, deren eine vom Zentrum, die andere von den Konservativen ein- gebracht war und die darauf hinzielen, mit den Essigeffenzfabri- kanten ein privates Uebereinkommen betr. Belastung der Essenz mit einer Steuer zu treffen. Die Vergütung für vollständig vergällten Spiritus wurde auf 18 M.. für ausgeführten Spiritus auf 0 M. festgesetzt. Aus­geführter Spiritus bleibt von der Betriebsabgabe befreit. Damit bekommt das Ausland den Spiritus billiger als wie die deutschen Verbraucher. Die vorläufige Entscheidung über die Tabaksteuer ist am Miit- woch in der Subkommission der Finanzkommission des Reichstages gefallen. Die Subkommission beschloß, unter Aufrechterhaltung der alten Zoll- und Steuersätze, einen Wertzuschlag zu diesen Zoll- und Steuersätzen zu erheben. Welche Höhe dieser Zoll- und Steuer- Zuschlag erhalten soll, darüber wurde eine Entscheidung noch nicht getroffen. Es soll erst festgestellt �werden, wie hoch der Ertrag sein würde, wenn etwa ein Zuschlag von 10 Pcoz. in Frage käme. Die Banderolesteuer ist demnach endgültig abgetan. Em der Partei» Kinderschutz durch die Ardciterorganisatio». Die Landesorganisation der sozialdemo- k r a t i s ch e n Partei Hamburgs   hielt am Dieiistagabciid im Gewerkschaftshause eine zahlreich besuchte Delegierten- Versammlung ab, zu der auch die Vorstände der Gewerkschaften eingeladen lvarcn. Entsprechend dem Beschluß von Parteivorstand und Generalkommission wurde eingehend die Frage erörtert:.Wie ist ein wirksamer Kinder schütz durchzuführen?" Nach einem eingehenden Referat des Genossen Schaumburg wurde folgendes beschlossen: 1. Einsetzung einer Zentralkommission. 2. In jedem Reichstagswahlbezirk ist mit der Heber- wachung des Kinderschutzes durchgängig eine Person zu be- austragen. 3. Die gewählten Personen haben in Distriktszusammenkünften die einzelne» Fälle zu prüfen und zu versuchen, auf gütliche«: Wege die Gesetzesübertretungen zu beseitigen. Soll eine Anzeige bei der Behörde erfolgen, so sind die Fälle der Zeniralkommission zur Erledigung zu überweisen. 4. lieber den Umfang und die Art der Beschäftigung der Kinder in den einzelnen Berufen ist eine Anleitung heraus- zugeben. 6. Zur Mitarbeit sind ganz besonders Frauen und Gewerk- schaftsmitalieder aus solchen Berufen heranzuziehen, ick denen viele Kinder beschäftigt werden.