auferlegt werden, kZnneil wir nicht für gerecht halten(Sehr richtig!bei den Freisinnigen), dem sozialdemokratischen Antrage, zu bestimmen,dah unter den Bauschöffen ein Arbeiter sein muh, kann ich nicht zu-stimmen! im allgemeinen haben die Bauschöffenämter die Kredit-Würdigkeit zu prüfen.— Im ganzen halten wir das Gesetz fürförderlich für die Handwerker und werden ihm daher zustimmen.(Bravo! bei den Freishmigeu.)Abg. Waida(Pole): Meine Freunde werden dem Gesetze zu-stimmen. Unsere Bedenken betreffen nur Möglichkeiten bezüglich derausführenden Organe und Personen: der Geist des Entwurfs aberist zweifellos so edel, das? wir unsere Bedenken fallen lassen und mitden anderen Herren dem Gesetz zustimmen.(Bravo!)Abg. Wieland(D..Vp.) tritt gleichfalls für die Vorlage ein,die gewissenlosen Bauunternehmern endlich das Handwerk legt.Damit schließt die Generaldebatte.Der erste Abschnitt des Gesetzes: Allgemeine Sicherung?-maßregeln wird debattelos angenommen.Jnr zweiten Abschnitt: Dingliche Sicherung derBauforderungen bestimmt Z 1, daß in den durch landes-herrliche Verordnung bestimmten Gemeinden im Falle eines Neu-baues eine Sicherung der Bauforderungen stattfindet. Vor Erlaß derlandesherrlichen Verordnung sind die Gemeinden und die Hand-werkskammer des Bezirkes zu hören.Die Ratio»alliberalen und die Freisinnigen beantrugen, daß auch die Vertreter der Bauliefcranten: dieHanöelSkanimer, die Sozialdemokraten, daß auch die, g e-s etzliHe« Arbeitervertreter" vorher gehört werden.Abg. Dr. Frank(Soz.):Unser Antrag ist schon von Bömelburg gestreift worden. DaSGesetz will die drei Gruppen der Baugläubiger schützen. Die Bau-Handwerker, die Lieferanten und die Bauarbeiter. Nach der Vor-läge soll die Haiidwerkerkammer gutachtlich gehört werden, be-vor in einem Bezirk durch landesberrliche Verordnung dasGesetz eingefiibvt wird. Die Nationalliberalen beantragen,daß auch die geMHljche Vertretung der Lieferanten, die Handels-kammer, vorher geholt wird. Da ist eS eine s e l b st v e r st ä n d-liche Forderung der Gerechtigkeit, daß auch die gesetz-liche Vertretung der Bauhandwerker dasselbe Recht erhält. DieSchwierigkeit lag lediglich in der Formulierung, die eS ermöglicht.die gesetzliche Vertretung der Arbeiter zu hören, obwohl das Gesetzüber die Arbeiterkammern noch nicht zur Einführung gelangt ist.Deshalb haben wir das Wort Arbeitskainmern vermiedenund ganz allgemein von der gesetzlichen Vertretung derArbeiter gesprochen. Es wird Sache der AuSführungS-bestimmungen sein, auszusprechen, daß so lange dasGesetz über die Arbeiterkammern noch nicht eingeführt ist. anderegesetzliche Vertreter der Arbeiter zu hören sind. Als solche könnendie Gewerbegerichtsbeisitzer angesehen werden, die heute schon viel-sach als Gutachter gehört werden, oder die Arbeiterbeisitzer bei derInvalidenversicherung. Es ist also lediglich eine Frage der Aus-führungsbestimmiingen, gleichzeitig aber auch eme Frage des gutenWillens, den Arbeitern zu geben, was des Arbeiters ist.(LebhafteZustimmung bei den Sozialdemokraten.).Die Anträge der Nationalliberalen und der Sozialdemokratenwerden angenommen.Im übrigen wird der Abschnitt unverändert genehmigt.Der dritte Abschnitt betrifft die Baugläubiger.Abg..Herzog(Wtrtsch. Vgg.) beantragt, auch die Baugärtnerals Baugläubiger anzuerkennen.Der Antrag wird abgelehnt und der Abschnitt unverändertgenehmigt. Ebenso der"Abschnitt über die Bauhypothek und dieBaugeldhypothek, ferner die Festsetzungen über die Sicherheits-leistung.Bei den Bestiinmungen über das Bauschöffenamt beantragendie Sozialdemokraten, daß von den Bauschöffen mindestens einerein Bauarbeiter sein soll.Abg. Dr. Frank(Soz.): Das Bauschöffenamt wird m vielen Falleneine vermittelnde Tätigkeit zu entfalten haben. So hat es eineEinigung unter den Interessenten herbeizuführen, wenn esstrittig ist, wie hoch die Forderungen der einzelnen Baugläubigerfestzusetzen sind. Unter diesen Umständen wäre es gut, wenn einBauarbeiter immer dabei ist. Er wird es gewiß besser verstehenals ein Bauunternehmer, im Sinne einer gütlichen Beilegungeiner Differenz auf seine Kollegen einzuwirken.Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt.' Einer der Schlußparagraphen des Gesetzes bestimmt, daßdurch landesherrliche Verordnung die Bestimmungen des Gesetzesüber das Bauschöffenamt abgeändert werden können.Ein Antrag der Sozialdemokraten will diese Bestimmungstreichen.Abg. Frauk(Soz.): Eine Bestimmung in solcher Allgemein-heit ist geradezu einzig dastehend in unserer Gesetzgebung. IhreStreichung ist notwendig, wenn man das Gesetz wirksam ge«stalten will.„. �,,,,.Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt, ebensoihr weiterer Antrag, die Bestimmung zu streichen, wonach durchlandesherrliche Verordnung die Verrichtungen des Bauschöffen-amts einer anderen Behörde, einem Beamten oder Notar über-tragen werden können.,Der Rest des Gesetzes wird nach den Kommisswnsbeschlussenunverändert angenommen.Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die zoll-Widrige Verwendung von Ger sie.Malz aus Gerste, die zu einem niedrigeren Zollsatz(alsFuttergerste) eingeführt worden ist, darf nach dem Entwurf nichtzu Brauzwecken verwendet werden. Die Geldstrafe für jede Zu-Widerhandlung beträgt mindestens 50 M.Abg. Speck(Z.): Die Vorlage will den Gerstenhandel wiederauf reelle Grundlagen stellen und ist deshalb mit Freuden zu be-grüßen. Zu einer zolltechnischen Begünstigung des Malzkaffeesliegt keine Veranlassung vor. Bisher ist die Verwendung niedrigverzollter Gerste dadurch besonders begünstigt worden, daß dieBestimmung über die Zollabfertigung der Gerste in den einzelnenBundesstaaten nicht übereinstimmt. Man nimmt es an manchenStellen mit dieser Zollabfertigung viel zu leicht und gewährt dempersönlichen Ermessen des Zollbeamten einen zu großen Spiel-räum. Das beste Mittel gegen jeden Mißbrauch ist die Färbungder Gerste. Leider greift die Vorlage aber hier nicht genügenddurch. Redner beantragt die Verweisung des Entwurfs an einebesondere Kommission.Staatssekretär im Reichsschatzamt Sydow: Der Vorrednerbeklagte, daß beim russischen Handelsvertrag der Unterschiedzwischen Futkergcrste und Braugerste gemacht sei. Aber ohne dieseUnterscheidung war der Handelsvertrag nicht zu erreichen. DieKlagen, daß vielfach Gerste, die zu dem niedrigeren Zollsatz ein-geführt wird, zu Brauzwecken verwendet wird, sind übertrieben.Immerhin ist der Anreiz dazu vorhanden. Deshalb haben dieverbündeten Regierungen den Wünschen des Hauses Rechnung ge-tragen und diesen Entwurf eingebracht. Auf seine Einzelheitenwill ich jetzt nicht eingehen, da ich annehme, daß der Entwurf aneine Kommission verwiesen werden wird.Ein von den Abgeordneten Bassermann(natl.) und Dr.Südeknm(Soz.) gestellter Antrag auf Vertagung wird abge-lehn t.Abg. Graf Kanih(kons.): Ich muß dem Staatssekretär wider-sprechen, daß r>er russische Handelsvertrag ohne den differenziertenGerstenzoll nicht zustande gekonnnen wäre. Die Sache liegt viel-mehr so, daß die deutschen Vertreter bei den Verhandlungen dieWichtigkeit der Sache nicht erkannt haben.(Zustimmung rechts.)Die Vorlage ist ja nicht der erste Versuch, die zollwidrige Ein-schleppung von Braugerste zu verhindern. Hohe Strafen werdenhoffentlich wirksam diese Defraudation verhindern. Bor allemober darf bei Abschluß von Handelsverträgen eine differentielleTarificrung einer und derselben Getceideart nicht mehr statt-finden.(Bravo! rechts.)-Abg. Neuner(natl.): Der vorliegende Gesetzentwurf soll einefühlbare Lücke ausfüllen. Tatsächlich wird jetzt die meiste Gerstezu dxm billigen Zollsatz von 1,30 M. anstatt zu dem höheren von4 M. eingeführt. Dabei wird aber auch aus der billigen Gerstevielfach Malz bereitet. Mit der Verweisung der Vorlage an eineKommission von 14 Mitgliedern sind meine Freunde einverstanden.Abg. Carstens(freis. Vp.): Die Regierung sagt selbst, daß dieKlagen über zollwidrige Verwendung von Gerste übertrieben sind.Damit fallen aber die Voraussetzungen für dieses Gesetz.Staatssekretär im Reichsschatzamt Sydow: Die Voraussetzungenfür dieses Gesetz liegen in den vorgekommenen Mihbräuchen, dieich keineswegs abgestritten habe, wenn sie auch nicht in über-tricbener Weise vorgekommen sind.Abg. Bogt-Hall(wirtsch. Vg.) begrüßt die Vorlage mit Genug-tuung.Abg. Hilpert(bahr. Bauernbund) desgleichen.Damit ist die Diskussion erschöpft. Ter Gesetzentwurf geht aneine Kommission von 14 Mitgliedern.Hieraus vertagt sich das Haus.Nächste Sitzung: Donnerstag 2 Uhr.(Interpellation Albrecht und Genossen(Soz.) betr. gesetzlicheRegelung der von Arbeitgebern errichteten Pcnsionskassen für Ar-beiter.)Schluß 7 Uhr._Mgeorcknetenbaus.7 3. Sitzung. Mittwoch, den 23. April,vormittags 11 Uhr.Am Ministertisch: Ministerialdirektor Dr. Schwartzkopff.Die zweite Beratung des Kultusetats wird fortgesetzt.Abg. Frhr. v. Zedlitz(sk): Gegenüber den Ausführungen desHerrn Hoffmann beschränke ich mich auf eine Bemerkung. HerrHoffmann ist für die Entfernung des Religionsunterrichts ausder Schule eingetreten. Nach unserer Meinung ist die Volksschulegerade dazu berufen, die Kinder zu guten Menschen, zu gutenChristen und zu guten Patrioten zu erziehen.(Sehr ricytig!rechts.) Seine Aufrollung des sozialdemokratischen Schulprogrammshat den absoluten Nachweis erbracht, daß Sozialdemokraten inSchulverwaltungen nicht den geringsten Platz haben. Die Re-gierung würde pflichtwidrig und gegen die Lebensinteressen unsererSchule handeln, wenn sie solchen Wahlen nicht die Bestätigung ver-sagte.(Sehr richtig! rechts.) Die Sozialdemokratie steht mit ihrerAuffassung im völligen Gegensatz zu allen bürgerlichen Parteien,auch den Liberalen. Ich glaube, daß die Mehrzahl der Eltern nichtso gewissenlos ist, ihren Kindern eine eigene religiöse Erziehungzu geben, und wir haben alle Ursache, auf die Eltern Rücksicht zunehmen, die ihre Kinder zu guten Christen, zu guten, königstreuenBürgern machen wollen. Sie würden in ihrem Gewissen beun-ruhigt sein, wenn in der Schulverwaltung Elements Einfluß be-kämen, die so über unsere Schule denken wie Herr Hoffmann.Wenn Herr Hoffmann in dieser Beziehung von einer Art Sozia-listengesetz sprach, so steht das auf derselben Linie, als wenn derEinbrecher eine Verletzung der Gleichberechtigung darin sieht, daßman ihn nicht zu den Kassen zuläßt.(Heiterkeit rechts; Lachen beiden Sozialdemokraten.) Wenn Herr Hofftnann meinte, derTerrorismus bringe seiner Partei nur Vorteile, so steht ihm jain naher Aussicht, daß er auch die Kehrseite der Medaille kennenlernt.(Abg. Hoffmann: Wer zuletzt lacht, lacht am besten!) Sehrinteressant war, daß Herr Hoffmann sich bereit erklärte, einen nochhöher dotierten Kultusetat zu bewilligen.(Abg. Hoffmann:Bringen Sie nur erst einen>v irklichen Kultus-etat ein!) Würden denn die Sozialdemokraten überhaupt fürden Etat stimmen? Gehört Herr Hoffmann zu der Minorität derSüddeutschen, die sich auflehnen gegen den Nürnberger Parteitags-beschluh? Ist das nicht der Fall, so ist eine solche Erklärung dochnur eitel Renommage.(Sehr richtig! rechts.) Redner tritt desweiteren für eine Teilung des Kultusministeriums ein und pole-misiert gegen die Ausführungen des Abg. Hoffmann. Im einzelnenbleiben seine weiteren Ausführungen auf der Tribüne unver-ständlich.Abg. Heckenroth(f.): Ein Mensch, der nichts anderes mit derHeiligen Schrift anzufangen weiß als Herr Hoffmann, verdientwirklich nicht, daß man sich mit ihm über das ernste Gebiet derReligion unterhält.(Sehr richtig! rechts; Lachen bei den Sozial-demokraten.) Wenn die Nichtbestätigung von Sozialdemokraten zuMitgliedern von Schulverbänden oder Deputationen noch nicht be-stände, müßten wir sie fordern. Redner verteidigt die Berufungdes Konsistorialrats Mahling. Trotz seiner außerordentlich um-fangreichen praktischen Tätigkeit habe Mahling noch Zeit gefunden,wissenschaftliche Probleme zu studieren.Abg. Dr. Hintzmann(natl.f: Der Herr Vorredner hat be-weisen wollen, daß Herr Mahling imstande sei, ein Wissenschaft-liches Problem zu erfassen. Das wird doch von jedem Studiertenverlangt!(Sehr richtig! links.) Wir niachen Herrn Mahlingdurchaus keinen Vorwurf daraus, daß er sich nicht wissenschaftlichbetätigt hat. Dazu hatte er bei seiner praktischen Arbeit gar keineZeit. Gegen die Ueberfüllung der Volksschulklaffen und das Halb-tagsschulwesen müssen Matzregeln ergriffen werden, ebenso auchgegen den Zustrom nicht genügend befähigter Schüler zu denhöheren Schulen.Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. Der Titel„Ministergehalt" wird bewilligt.Eine Reihe von Kapiteln werden nach unwesentlicher Debatteangenommen.Beim Kapitel„K u n st und Wissenschaft" hat dieKommission einen A b t e i l u n g s d i r e k t o r bei den Kunstmuseen zu Berlin gestrichen und dafür eine staatliche Stellefür Naturddnkmalspslegc mit dem Sitz in Berlin geschaffen.Abg. v. Arntm-Züsedom(k): Wir sind bereit, für den Pro-fessor Konwentz die vorgesehene Stelle zu bewilligen; um ihm hiereinen Wirkungskreis für die Naturdenkmalspflege zu schaffen. Wirlegen aber Verwahrung dagegen ein, daß in absehbarer Zeit mehrAusgaben aus dieser Bewilligung entstehen; etwa erforderlicheHilfskräfte müssen durch Abkommandierungen geschaffen werden.Ein Regierungskommissar betont, daß die Staatsregierunggrundsätzliche Bedenken gegen den Beschluß der Kommission nichtgeltend mache, in der Annahme, daß es sich bei diesem Beschluß nurum eine Ermächtigung für die Regierung handelt, eine derartigeStelle zu schaffen.Abg. Graf Prafchma(Z.) richtet die Mahnung an die Re-gierung, in der gegenwärtigen Zeit nicht zu rasch mit denMuseunisbauten, insbesondere dem Neubau des Völkermuseums,vorzugehen. Mit Bedauern gedenken wir des verstorbenen Archi-tekten Messel, dessen Genie wir die Musumspläne verdanken.(Bravo!) Der Antrag der Kommission will durchaus nicht in dieExekutive eingreifen.Ein Regierungskoinmissar erkennt die Verpflichtung der Re-gierung an, mit Rücksicht auf die Finanzlage mit den Museums-bauten langsam vorzugehen.Abg. v. Bülow-Homburg(natl.) bittet, den Neubau des Völker-museums doch nicht allzuweit hinauszuschieben.Abg. Eickhoff(frs. Vp.): Mit dem Bau eines neuen Völker-museums kann noch gewartet werden, aber nicht etwa so lange, bisdie Bauten auf der Museumsinsel fertig sind. Ich begrüße es,daß sich die Negierung mit der neuen Stellung für ProfessorConwentz einverstanden erklärt hat.— Notwendig wäre ein Gesetzzum Schutze alter Baudenkmäler. iAbg. v. Bohlendorff-KSlpin(k.) wünscht, daß die Gegenstände,die im Völkermuseum keinen Raum finden, den Provinzialsamm-lungen zur Verfügung gestellt werden.Abg. Frhr. v. Wolsf-Mettcruich(Z.) stimmt der AnregungEickhoffs, betreffend den gesetzlichen Schutz der Baudenkmäler, zu.Es müßte auch dagegen Vorsorge getroffen werden, daß deutscheKunstdenkmäler ins Ausland gehen.Abg. Rosenow(frs. Vp.) spricht im Namen seiner Parle! undder Stadt Berlin ebenfalls sein Bedauern über das HinscheidenMessels aus. Die Gewinnung des Stadtbaurats Hoffmann zurFortsetzung der Museumsbauten biete die Gewähr dafür, daß fix' im Sinne des genialen Toten erfolgt. Die baldmöglich« Er-richtung eines neuen Museums für Völkerkunde halten wir fürnotwendig. Gewiß ist die Finanzlage keine günstige; aber unterdiesen augenblicklichen Verhältnissen dürfen die Kulturaufgabennicht leiden.— Redner tritt für einen staatlichen Zuschuß an dasvon Professor Stumpf begründete Phonogrammarchiv ein.Ein Regieningskommissar betont ebenfalls, daß der Tod desGeheimrats Messel ein sehr schwerer Verlust sei. und dankt derStadt Berlin, daß sie dem Stadtbaurat Hoffmanu gestattet habe,die Bauten zu bollenden. Tie Anregungen des Vorredners würdenerwogen werden.Abg. Dr. Hauptmann(Z.) wünscht Trennung der Verwaltungder Kunst- und der wissenschaftlichen Museen.Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Audgetkommissionwird angenommen.— Hierauf vertagt das Haus die Weiter-beratung auf morgen. Donnerstag, 11 Ilhr.—•Schluß 4% Uhr._parlamcntanfcbeö«Aus der Budgetkommission des Reichstags.(53. Sitzung vom 28. April.)Die Beratung über die Beamtenbesoldungsvorlage wurde fortgesetztbeim§ 15, welcher von Offizieren und Unteroffizieren handelt. EinAntrag Erzberger will das Gehalt der einzelnen Dienststellenim Reichsheer vom Tage der dauernden Uebernahme der Befugnissean gewähren. Es soll also verhindert werden, wie das heute häufigvorkommt, daß ein Leutnant die Stelle eines Hauptmanns versieht,dafür aber nicht dessen Besoldung erhält. UnterstaatssckretärT w e l e wendet sich gegen diesen Vorschlag, weil der finanzielleEffekt sich noch nicht übersehen lasse. Die Abstimmung wird aus-gesetzt.Wegen der Gewährung von Alterszulagen gilt die am Tagevorher für die Beamten beschlossene Bestimmung, wonach die Zulageversagt werden kann, wenn gegen das dien st liche und außer-d i e n st l i ch e Verhalten des Betreffenden erhebliche Aus-stellungen vorliegen. Gegen eine solche Verfügung steht den Be-amten das Recht der Beschwerde zu. Ein Antrag Erzberger willnun. daß auch den Offizieren und llnlerofsizieren in diesen Fällendas Recht der Beschwerde an das Kriegsministerium zustehen solle.Hiergegen wendeten sich die Herren von der Heeresverwaltung,'weilsie von diesem Beschwerderecht eine Lockerung der Diszipliubefürchteten. Nach der Vorlage betreffs den Wohnungsgeld-zuschuß sollen nur die Städte Berlin. Charlottenburg, Deutsch-Wilmersdorf, Frankfurt a. M.. Friedenau bei Berlin undSchöneherg bei Berlin zur ersten Ortsklasse gehören. Die nächsteRevision des Ortsklassenverzeichnisses soll mit Wirkung vom 1. April1018 erfolgen. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat ermächtigt,bei hervortretendem Bedürfnis Aenderungen in der Einteilung vor-zunehmen.Der WohnungSgeldzuschutz wird allgemein nach dem OrtssatzedeS Dienstwohnsitzes gewährt. Eine Ausnahme sollte bei der Marinegemacht werden. Die Marineoffiziere und Marinebeamten solltenbei Kommandos an Bord den Wohnungsgeldzuschuß, gleichgültig.wo die Familie des Betreffenden wohnte, der Ortsklasse B. erhalten.Die Kommission strich einstimmig diese Ausnahmebestimmung.'In den Entwurf deS BranntweinsteucrgefebeS ist ein§ 107hineingekommen, der besagt, daß Essigessenz, die aus dem Holz-essig gewonnen wird, zu Speisezwecken nicht mehr verwendetwerden darf. Die Gärungsessigfabrikanten erblicken in der Essig-essenzindustrie eine erhebliche Konkurrenz. Für die Beseitigungdieser Industrie führte man dann ins Feld, daß an dem Genußvon Essigessenz bereits Menschen gestorben seien. Das ist richtig.hat aber aufgehört, seitdem der Bundesrat entsprechende Vor-schriften für den Verkehr mit Essigessenz erlassen hat. Der Wunschder Konservativen und der Gärungsessigfabrikanten geht dahin,die Verwendung der Essenz zu Speisezwecken zu verbieten und dieEsseuzfabrikanten entsprechend zu entschädigen. Die Garungs-essigfabrikanten haben sogar bereits erklärt, die Kosten der Eni-schädigung aufzubringen.Gegen diese Bestrebungen wandten sich nicht nur die Ver-treter der Einzelstaaten, sondern auch Sozialdemokraten, Zentrumund Freisinnige. Wenn die Verwendung von Essenz verboten wird,dann ist ein Kartell der von jeder Konkurrenz befreiten Gärungsessigfabrikanten, die darin von der Spirituszentrale unterstütztwerden, nur noch eine Frage der Zeit. Das bedeutet eine Ver-teuerung des Essigs.Abgeordneter S ü d e k u m wandte sich besonders gegen denVorschlag, die Essigessenzindustrie mit einer Sondersieuer zu be-legen; sie müßte in der Folge zu einer Essigsteuer führen. Ticganz unhaltbare Position wird von den Konservativen gleichwohlverteidigt und bei dieser Gelegenheit entschlüpfte dem konservativenAbgeordneten Dietrich das Geständnis, daß die Konservativennoch immer auf das Branntweinmonopol rechnen.K 107 wurde schließlich abgelehnt.Im Anschluß daran wurden zwei Resolutionen angenommen,deren eine vom Zentrum, die andere von den Konservativen ein-gebracht war und die darauf hinzielen, mit den Essigeffenzfabri-kanten ein privates Uebereinkommen betr. Belastung der Essenzmit einer Steuer zu treffen.Die Vergütung für vollständig vergällten Spiritus wurde auf18 M.. für ausgeführten Spiritus auf 0 M. festgesetzt. Ausgeführter Spiritus bleibt von der Betriebsabgabe befreit. Damitbekommt das Ausland den Spiritus billiger als wie die deutschenVerbraucher.Die vorläufige Entscheidung über die Tabaksteuer ist am Miit-woch in der Subkommission der Finanzkommission des Reichstagesgefallen. Die Subkommission beschloß, unter Aufrechterhaltungder alten Zoll- und Steuersätze, einen Wertzuschlag zu diesen Zoll-und Steuersätzen zu erheben. Welche Höhe dieser Zoll- und Steuer-Zuschlag erhalten soll, darüber wurde eine Entscheidung noch nichtgetroffen. Es soll erst festgestellt �werden, wie hoch der Ertragsein würde, wenn etwa ein Zuschlag von 10 Pcoz. in Frage käme.Die Banderolesteuer ist demnach endgültig abgetan.Em der Partei»Kinderschutz durch die Ardciterorganisatio».Die Landesorganisation der sozialdemo-k r a t i s ch e n Partei Hamburgs hielt am Dieiistagabciid imGewerkschaftshause eine zahlreich besuchte Delegierten-Versammlung ab, zu der auch die Vorstände derGewerkschaften eingeladen lvarcn. Entsprechend dem Beschlußvon Parteivorstand und Generalkommission wurde eingehend dieFrage erörtert:.Wie ist ein wirksamer Kinder schützdurchzuführen?" Nach einem eingehenden Referat des GenossenSchaumburg wurde folgendes beschlossen:1. Einsetzung einer Zentralkommission.2. In jedem Reichstagswahlbezirk ist mit der Heber-wachung des Kinderschutzes durchgängig eine Person zu be-austragen.3. Die gewählten Personen haben in Distriktszusammenkünftendie einzelne» Fälle zu prüfen und zu versuchen, auf gütliche«:Wege die Gesetzesübertretungen zu beseitigen.Soll eine Anzeige bei der Behörde erfolgen, so sind die Fälleder Zeniralkommission zur Erledigung zu überweisen.4. lieber den Umfang und die Art der Beschäftigung derKinder in den einzelnen Berufen ist eine Anleitung heraus-zugeben.6. Zur Mitarbeit sind ganz besonders Frauen und Gewerk-schaftsmitalieder aus solchen Berufen heranzuziehen, ick denen vieleKinder beschäftigt werden.