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Biet sprach über das Thema: Die Frau im politischen mann, Seifert und Rörsten wurden, weil sie auf dem I notivendig bezeichnet wurde, und die dem Eisenbahnvorsteher dier Rampfe". Am Schlusse der Versammlung sagte fie, fie Wege zum Bahnhof" Hoch die Sozialdemokratie" gerufen bis fünf Stunden vor Abgang des Buges angemeldet wurde, nicht müsse sogleich wieder abfahren, wer sie nach dem Bahnhofe hatten, wegen ruheftörenden Lärms" mit je 5 Mart bestraft. bewerkstelligt werden konnte. Der Bahnhofsvorsteher möge nach begleiten wolle, der möge es tun. Genossin Ziez erklärt diese Die übrigen fünf Angeklagten, darunter eine Frau, wurden seiner Instruktion gehandelt haben. Wenn die Eisenbahndirektion Einladung so: Eine Parteigenossin habe nach Schluß der freigesprochen, weil ihnen keine Beteiligung an dem sage, das Verhalten des Bahnhofsvorstehers sei teine Verweigerung des Transports, so sei das nichts anderes als Buchstabentlauberei. Bersammlung eine Unterredung über die Auflösung des Demonstrationszuge" nachgewiesen werden konnte.

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Bedauerlich, ist, daß keine Schadenersatzklage gegen den Minister, die Eisenbahndirektion und die Anklagebehörde wegen Belastung der Gerichte mit überflüssiger Arbeit und der Staats­bürger mit nußlosen Kosten nach Lage der Gesetzgebung möglich ist.

Nuklose Anklage.

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Bereins der Frauen und Mädchen mit ihr an- Gegen den Fehlspruch wird selbstverständlich Berufung Der Angeklagte habe es nach Lage der Verhältnisse als eine Absage geknüpft, und da sie nicht Zeit hatte, diese Be- eingelegt werden. Entspräche das Schöffengerichtsurteil dem auffassen können, er habe lediglich in Wahrnehmung berechtigter sprechung noch im Versammlungslokale fortzusetzen, fo Gesetz, so müßte schließlich noch der Geheimrat Friedrich Interessen gehandelt und müsse schon aus diesem Grunde frei­habe sie mit einigen Interessenten auf dem Wege August Schulze, der mit seinen zwölf Kindern der gesprochen werden. Daß Hochzeit seines Enkelfindes und beiwohnt zum Bahnhofe die Angelegenheit erledigen wollen.- diese zum Das Urteil des Gerichts ging dahin: Es sei erwiesen, daß der das die Aufforderung der Genoffin Biek, wer wolle, möge sie zum Bahnhof begleitet, wegen Veranstaltung, junge Bahnhofsvorsteher den Transport nicht verweigert, sondern alles Bahnhofe begleiten, gesetzwidrig sei oder irgendwelche bedent- Baar wegen Leitung eines Aufzuges, und die Braut getan habe, was er nach Lage der Sache habe tun können, um den lichen Folgen haben könne, schienen selbst die Polizeibeamten, eltern wegen ruhestörenden Lärms" verurteilt werden, weil selben zu ermöglichen. Der Angeklagte habe in seiner Beschwerde welche die Versammlung überwachten, nicht angenommen zu sie ein Hoch auf die Brautgroßeltern ausgebracht haben. Und eine völlig falsche Darstellung des Sachverhalts gegeben. Trotzdem haben, denn sie gingen ruhig nach ihrem Bureau. aus welchem Grunde sollten z. B. die Personen straffrei müsse er aus juristischen Gründen freigesprochen werden, denn er Der Genossin Zieh schlossen sich auf ihrem Wege zur bleiben, die im Februar bei der Anwesenheit des englischen habe in Wahrnehmung berechtigter Jntereffen gehandelt, und die Bahn einige Teilnehmer der Versammlung an. Auf der Königs diefem entgegengelaufen, ihn zur Bahn geleitet und Absicht der Beleidigung sei aus der Beschwerdeschrift nicht zu er­Straße mögen noch nach und nach eine Anzahl unbeteiligter ihn angehocht haben? Sind vor dem Gesetz nicht alle Bürger fennen. Personen hinzugekommen sein. So sammelte sich eine Anzahl gleich? von etwa 200 Personen an, welche die Genossin Zieh nach nach Eine Illustration zum Beschwerberecht ber Staatsbürger dem Bahnhofe begleiteten. Das war in den Augen lieferte eine Verhandlung, welche sich am Montag vor dem der Polizei ein Demonstrationszug! Einige Polizeibeamte tamen aus dem Rathause und forderten die Schöffengericht Eberswalde abspielte. Angeklagt war der Maler Schönefeld aus Joachimsthal . Schönefeld hatte einen Sohn, der Menge auf, auseinanderzugehen. Dem wurde auch statt­an Blinddarmentzündung erkrankt war. Da eine Operation nötig Unter der Anklage, öffentlich vor einer Menschenmenge zum gegeben. Aber später hatten sich wieder eine Anzahl Personen war, so forderte der behandelnde Arzt die sofortige Ueberführung Ungehorsam gegen die Gefehe aufgefordert zu haben, stand gestern um die Genossin Zieh geschart, die dann mit ihr bis zum bes Patienten in das Kreistrantenhaus zu Eberswalde an und der bekannte Anarchist Sepp Derter vor der 1. Strafkammer des Bahnhof gingen. beamte eine Anzahl Leute herausgegriffen und zur Anzeige mit, daß der Krante mit dem nächsten Zuge nach Eberswalde betrag gehalten und darin, ausgehend von den Anarchistenprozessen Aus diesem Zuge" haben nun Polizei- teilte dem Bahnhofsvorsteher Laue in Joachimsthal telephonisch Landgerichts III. Er hatte in einer am 18. November statt. gefundenen Versammlung des Diskutierklubs Norden" einen Vor­gebracht. Wie das bei derartigen Vorkommnissen immer zu fördert werden müsse. Das war vormittags zwischen 10 und 11 in Chicago , ausgeführt, daß die Nache nicht auf gefeßlichem Wege geschehen pflegt, ist der Polizei auch mancher Mißgriff unter- hr. Etwa eine halbe Stunde später kam Schönefeld selber zum erreicht, sondern nur durch gänzliche Vernichtung der bürgerlichen Uhr. laufen. Verschiedene der Angeklagten hatten mit dem Bahnhofsvorsteher und erfuhr nun von diesem, daß es zweifelhaft Gesellschaft und Justiz durchzusehen wäre. Die Versammlung war Suge" gar nichts zu tum. Sie tamen nur als sei, ob der Patient mit dem nächsten, um 3 Uhr nach Eberswalde polizeilich überwacht und wurde auf Grund dieser Ausführungen Straßenpassanten zufällig in die Nähe desselben abgehenden Zuge befördert werden könne. Als Grund seines aufgelöst. Der Angeklagte und der Einberufer der Versammlung, und wurden dann von Polizeibeamten als Teilnehmer an zweifels machte der Bahnhofsvorsteher geltend, der städtische Witte, machten geltend, daß es sich nicht um eine öffentliche, sondern der angeblichen Demonstration festgestellt und angezeigt. Krantenkorb, in dem der Angeklagte transportiert werden mußte, Mitglieder des Diskutierklubs Zutritt hatten. Außerdem sei einem um eine Versammlung gehandelt habe, zu welcher nur legitimierte Vor Gericht sollte nun dieser Gang nach dem Bahn- tönne wegen seiner Größenverhältnisse im Gepädwagen des Per- jungen Manne, der sich als Student ausgab und erklärte, studien­Hofe zu einer sozialdemokratischen Demonfonenzuges nicht untergebracht werden. Hierzu sei ein leerer Güter- halber der Versammlung beiwohnen zu wollen, der Butritt ge ftration, ja fogar zu einer Wahlrechtsdemon­stration gestempelt werden, um so eine Erklärung für die Wagen erforderlich. Er werde in Templin telegraphisch anfragen, stattet worden. Dieser junge Mann ist der Neffe des überwachenden ob dort ein solcher in den betreffenden Zug eingestellt werden Bolizeileutnants gewesen. Der Staatsanwalt hielt eigentüm. Veranstaltung des öffentlichen Aufzuges" zu geben. Dieser fönne. In Joachimsthal sei ein solcher Wagen nicht vorhanden. licherweise den Begriff der Oeffentlichkeit für erfüllt und beantragte Auffassung gab der borsigende Richter Ausdruck und während dieses Gespräche zwischen Schönefeld und dem Bahnhofs 3 Monate Gefängnis. Das Gericht erkannte auf Freisprechung, der Amtsanwalt vertrat sie mit besonderem Nachdruck. vorsteher kam ein Kutscher hinzu. Dieser erbot sich, mit seinem ba der Angeklagte zum mindeſten nicht das Bewußtsein gehabt Er konnte aber für diese Auffassung nichts weiter anführen, Fuhrwerk den Patienten nach Eberswalde zu bringen. Da Gefahr habe, daß es sich um eine öffentliche Versammlung handle. als daß ja im Januar in verschiedenen Städten Wahlrechts im Verzuge lag und der Transport mit dem 3 Uhr- Bug sehr Ein schwerer Automobilunfall, demonstrationen stattgefunden hätten, also werde wohl dieser zweifelhaft war, so ging Schönefeld auf das Angebot des Rutschers bei welchem ein Menschenleben vernichtet worden war, lag einer " Bug" in Eberswalde auch eine Wahlrechtsdemonstration ge- ein. Unterwegs stellte sich jedoch heraus, daß der Krante den Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugrunde, welche gestern den wesen sein. Wagentransport nicht ertragen konnte. Er mußte deshalb eine Kraftbroschtenführer Adolf Grundmann vor die 2. Straffammer Der Verteidiger Dr. Kurt Rosenfeld führte große Strede des Weges von Männern getragen werden. Nach des Landgerichts II führte. Der Angeflagte war bei der Auto­demgegenüber aus: Wenn von sozialdemokratischer Seite eine überstandener Operation und breitägigem Aufenthalt im Stranten- broschtenverkehrsgesellschaft Kandelhardt als Chauffeur angestellt Wahlrechtsdemonstration beabsichtigt gewesen wäre, dann hause starb der Patient. gewesen. In der Nacht zum 4. Januar dieses Jahres hatte er den hätte niemand Ursache, das zu bestreiten. Man hätte dann Schönefeld , in begreiflicher Erregung über den Tod seines 24jährigen Schlosser Stoch, mit dem er näher bekannt war, getroffen. In als aber eine solche Demonstration in aller Deffentlichkeit einzigen Sohnes, schickte eine Beschwerde an die Eisenbahnbirektion Beide hatten eine fleine Bierreise unternommen. arrangiert. Hier aber sei nicht demonstriert, sondern nur die und später an den Minister Breitenbach ab. In der Beschwerde- getrunkenem Zustand stieg der Angeklagte schließlich wieder auf Angeklagte Bieg zum Bahnhofe begleitet worden. Von einem schrift fagt Schönefeld, der Bahnhofsvorsteher Laue habe die Be7 Uhr morgens fuhr G. in ziemlich schnellem Tempo durch die seinen Führersih, während Koch neben ihm Plaz nahm. Gegen öffentlichen Aufzuge im Sinne des Reichsvereinsgesetzes könne förderung des Kranken mit dem 3 Uhr- Zug verweigert, der infolge- Gneisenaustraße. Vermutlich infolge feiner Angetrunkenheit achtete hier keine Rede sein. Aber selbst wenn man annehmen wollte, dessen notwendig gewordene Transport mit dem Wagen sowie die er nicht in genügender Weise auf die Fahrbahn. Er sah deshalb es liege ein öffentlicher Aufzug vor, dann könne doch die Zeil - dadurch eingetretene Verzögerung hätten den Zustand des Kranken auch nicht, daß an der Bordschwelle der rechten Straßenseite ein nahme an demselben nur in dem Falle bestraft werden, daß derart verschlimmert, daß der Tod eingetreten sei. Hätte der Bahn- Müllwagen stand. Als er im lekten Augenblick noch ausbiegen diefer Aufzug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ge- hofsvorsteher die Zusage zum Transport des Kranten mit der wollte, war es bereits zu spät. Das Automobil sauste mit voller wesen wäre. Nach dieser Nichtung sei jedoch nichts bewiesen. Eisenbahn gegeben, so wäre der Patient nicht gestorben. Kraft mitten in die Pferde hinein, die später von der Feuerwehr Eine Anwendung des Reichsvereinsgesetzes auf den vor- Diese Beschwerde ist Gegenstand der Anklage! Dem Ange- dem Führersik befindliche Stoch wurde von der Deichselstange des unter dem Müllwagen hervorgezogen werden mußten. Der auf liegenden Fall würde sich nicht vertragen mit der wiederholt flagten Schönefeld wird zur Last gelegt, er habe das Verhalten Müllwagens mitten in den Leib getroffen und durch das Berbeck von Ministern abgegebenen Erklärung, das Vereinsgefez solle des Bahnhofsvorstehers wiffentlich falsch dargestellt, sich also der hindurch in das Wageninnere gequetscht. Auf dem Wege zum liberal gehandhabt werden. Die§§ 7 und 16 des Reichs- verleumdung schuldig gemacht. Strafantrag hat die Eisenbahn- Urbantrantenhause verstarb Stoch infolge der erlittenen inneren vereinsgefeges, auf welche sich die Anklage auch berufe, direttion gestellt. Nachdem ein früherer Termin in dieser Sache Verlegungen. Das Gericht hielt eine grobe Fahrlässigkeit des fönnten nicht herangezogen werden, denn diese Paragraphen vertagt worden war, hat der Vorsitzende des Gerichts die Eisen. Angeklagten für festgestellt und erkannte dem Antrage des Staats­bedrohen nur den mit Strafe, welcher sich aus einer bahndirektion zur Zurüdnahme des Strafantrages zu bewegen anwalts gemäß auf 1 Jahr Gefängnis. aufgelöften Versammlung nicht entfernt. Aufzüge aber versucht, aber die Eisenbahndirektion hat sich nicht dazu bereit In die Geschäftspraktiken eines Pferdewursthändlers gestattete nicht mit Versammlungen gleichgestellt werden, deshalb Durch die Beweisaufnahme wurde im wesentlichen der bor - interessante Einblide. Wegen wissentlichen Vergehens gegen das sänden auch die in den§§ 7 und 16 enthaltenen Strafstehend angegebene Tatbestand festgestellt. Demgegenüber blieb der Nahrungsmittelgejek war der Kaufmann Georg Löwy angeflagt. bestimmungen mur bei Versammlungen, aber nicht bei Auf- Angeklagte dabei, daß seiner Auffassung nach der Bahnhofsvorsteher Der Angeklagte ist Inhaber eines Wurstversandgeschäfts, dessen zügen Anwendung. Ferner trat der Verteidiger den vom den Krantentransport mit dem 3 Uhr- Zuge abgelehnt habe. Der Kontorräume und Lager sich in der Kaifer- Wilhelm- Straße be Amtsanwalt gegen die einzelnen Angeklagten vorgeführten als Zeuge bernommene Bahnhofsvorsteher Laue sagte dagegen, er finden. Daß die Firma aber noch ein Nebenlager in der Kleinen Argumenten entgegen und begründete in eingehenden recht habe den Transport nicht abgelehnt, sondern alles, was im möglich Alexanderstraße, und zwar unter einer Decadresse unterhielt, lichen und tatsächlichen Ausführungen den Antrag auf Frei- gewesen sei, getan, um denselben zu bewerkstelligen, aber ehe er sprechung sämtlicher Angeklagten. wegen Einstellung eines Güterwagens nach Templin telegraphieren fonnte, sei der Angeklagte mit dem Kutscher einig und der Bahn­transport deshalb überflüssig geworden.

tönnten nach der ganzen Fassung des Vereinsgesetzes erklärt.

eine Verhandlung vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte allerlei

wurde der Kriminalpolizei erst bekannt, als die Polizei in Weißen­ see darauf aufmerksam machte, daß ein größeres Quantum Pferde­wurst in Fässern dort abgeliefert worden war. Der Lagerfeller Das Gericht stellte sich hinsichtlich der§§ 7 und 16 wurde nun durch den Kriminalschuhmann Bork beobachtet, der des Vereinsgesetzes auf den vom Verteidiger vertretenen bald feststellen fonnte, wie eine Angestellte des jeßigen Angeflagten Standpunkt. In tatsächlicher Beziehung hielt das Gericht Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Halpert- Berlin, beantragte dort mit der Expedition der Hottehühwurst beschäftigt wurde. Die einen öffentlichen Aufzug für vorliegend, für den die polizei- die Freisprechung des Angeklagten und führte unter anderem aus: weiteren Ermittelungen ergaben, daß die Wurst in fleinen Bateten liche Genehmigung hätte eingeholt werden müssen. Da dies Der Angeklagte habe zweifellos das Recht, sich über den Bahnhofs- nach München , Göttingen , Braunschweig und anderen Städten nicht geschehen sei, wären die Veranstalter und Leiter vorsteher zu beschweren, also müsse ihm auch das Recht zugestanden versandt wurde und von dort dann als prima" Salami- und des Aufzuges zu bestrafen. Von dieser Auffassung ausgehend, werden, in der Beschwerdeschrift seiner subjektiven Auffaffung Schlackwurst wieder nach Berlin zurüdfam. Abnehmer waren in verurteilte das Gericht die Genossin giet wegen Ausdrud zu geben. Der um das Schicksal seines einzigen Sohnee erster Linie Delifateßwarenhändler und ein Warenhaus. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten und Veranstaltung des Aufzuges zu einer Strafe von 30 Mart. besorgte Mann habe eben aus dem Gespräch mit dem Bahnhofs- 1200 M. Geldstrafe. Das Gericht erkannte nur auf 1000 M. Geld­Die Genoffen Gräbert und Wagner wurden, weil sie vorsteher nur das eine herausgehört, daß sein Sohn nicht mit dem ftrafe. als die Vordersten im Zuge gingen, als die Leiter desselben 3 Uhr- Zuge befördert werden könne. Wenn er dies als eine Ver. angesehen. Diese Ansicht gründete das Gericht auch noch auf weigerung des Transports betrachtete, so sei das objektiv ja ein den Umstand, daß Gräbert und Wagner Vorstandsmitglieder Mißverständnis. Sonst seien Mißverständnisse nicht strafbar. Aber des Kreiswahlvereins für Oberbarnim sind. Wenn Leute in in diesem Falle wolle die Eisenbahndirektion dem Angeklagten so angesehenen Parteistellungen an der Spitze des Buges das Recht der subjektiven Meinung bestreiten und ihn für sein marschierten, dann könnten sie wohl als Leiter desselben Mißverständnis bestraft sehen. Es sei doch ein beklagenswerter betrachtet werden. Diese beiden Angeklagten wurden zu Zustand, daß in unmittelbarer Nähe der Reichshauptstadt ein je 15 Mart verurteilt. Weitere drei Angeklagte: Neu- Schwerkranker, deffen Ueberführung ins Strankenhaus als dringend

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Donnerstag, den 13. Mai, abends 8 Uhr:

= General- Versammlung

in Kellers ,, Neue Philharmonie", Köpenicker Str. 95/96.

Zages Drdnung:

1. Geschäfts- und Kaffenbericht. 2. Wahl der Delegierten zum Gautag.

3. Berbandsangelegenheiten und Verschiedenes.

Zahlreichen Besuch ertvartet

Die Ortsverwaltung.

Dienstag, den 11. Mai, abends Uhr:

Versammlung der Kartonnieter

bei Lutter, Weinstraße 11.

Zages Drdnung:

1. Die Tarifverträge und ihre Gegner. Referent: Stollege Bytomski.

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