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Ein neuer Termin vor demselben Gericht fand gestern statt. Der Staatsanwalt Hauschmann war wieder durch einen Rechts­anwalt vertreten. Fräulein Riedel hatte keinen Rechtsbeistand. Der Richter erklärte ihr, die Ansprüche des Staatsanwalts seien gesetzlich begründet, und er könne ihr nur raten, dieselben anzu­erkennen. Die Beklagte folgte leider dem Nat, da sie feinen anderen Ausweg sah. Sie verliert den Lohn für die Arbeit von giveieinhalb Monaten, soll die Gerichtskosten bezahlen und hat noch ein Strafmandat über 15 W. zugestellt bekommen wegen unberech tigten Verlassens des Dienstes.

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Sem Kläger zustehen". Der Kläger berief fich für die Kürzung des worden, der sich hier einige Beit aufgehalten und unter anderem wurden, fein Armenkommissionsmitglied, sondern ein Kirchen­Dienstlohns auf das Gesez. Er glaubte aber, auch eine moralische dem kürzlich hier abgehaltenen Konvent der Vereinigung der ame- ältester, und zwar der schon bejahrte Borpahl war, das wurde mit Rechtfertigung nötig zu haben, denn er spricht in der Klageschrift rikanischen Fabrikanten beigewohnt hat, um den letteren die Vor- durch Noads Bemühungen festgestellt. Als er über dieses Ergebnis ausdrücklich davon, daß er wegen des herausfordernden, wider- teile, welche die Veranstaltung einer solchen Ausstellung bietet, vor in jener Gemeindebertretersigung berichtete, antwortete der gleich­seblichen und ihrer Stellung unangemessenen Verhaltens" des Augen zu führen. Ein weiteres Mitglied des deutschen Komitees falls anwesende Vorpahl mit Schimpfreden. Der Herr Kirchen­Mädchens auf seine Rechte nicht verzichte. ist der frühere Gouverneur von Deutsch - Westafrita, Herr von Ben- älteste nannte den Gemeindevertreter Noack einen Plunder und In der ersten Verhandlung in dieser Sache, die am 13. Mai nigsen, auch wendet der bekannte Amerikafreund, Herr Geheimrat grünen Schnöfel und erklärte, es sei alles erlogen. Man wisse ja, vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte stattfand, tam zwischen dem Goldberger, dem Unternehmen besonderes Intereffe au... Der fügte er hinzu, daß den Frauen von den Armenkommissionsvor Anwalt des Klägers und der Beklagten ein Vergleich unter Vor- Plan, mittelst dieser Ausstellung den Absab amerikanischer Fabri- ftehern die Unterstüßung verweigert werde, wenn sie nicht so aus­behalt des Widerrufs zustande. Er ging dahin, daß der Dienstgeber tate in Europa zu fördern, findet überall vollsten Beifall und ist fagen, wie die Vorsteher wollen. Diese Aeußerungen bildeten den dem Fräulein Riedel 20 M. auszahlen sollte. Der Staatsanwalt uns von verschiedensten Seiten befte Unterstützung zugesagt worden. Gegenstand der Beleidigungsklage gegen Vorpahl, die auf Antrag widerrief am nächsten Tage den Vergleich und erklärte in dem Jezt kommt es darauf an, daß wir genügend Beteiligung erlangen, der Armendirektion vom Staatsanwalt erhoben worden war. Widerruf, daß die 2,75 M. für den zerbrochenen Aschenbecher um das mit kosten von 1500 000 Dollar und nach Plänen aufge= Vor dem Amtsgericht Berlin- Wedding wurde im ersten Termin an die Beklagte gezahlt" seien. führte Gebäude, welche der deutsche Kaiser gutgeheißen hat, mittelst vom Vorsitzenden ein Vergleich angeregt, doch mußte der Termin einer interessanten und zweddienlichen Ausstellung amerikanischer bertagt werden, weil Road erklärte, er wolle hierüber erst die Mei­Erzeugnisse füllen zu können." nung der Armendirektion hören. Gestern stand neuer Termin an, und nunmehr ließ Noack Berein für die Interessen der Rheinischen Braunkohlenindustrie. Direktion sich bereit finden, auf einen Bergleich einzugehen. Sein gestützt auf die Zustimmung der Armen­Dem Jahresbericht zufolge betrug im Jahre 1908 die Braunkohlen- Rechtsbeistand, Justizrat Bintus I, forderte, daß Borpahl nicht nur förderung im Oberbergamtsbezirk Bonn einschließlich der Wester- jene Vorwürfe gegen Noad widerrufe, sondern auch seine eigene wälder Gruben 12 611 000 Tonnen( i. 23. 11 623 000 Tonnen) gleich Beleidigungsklage gegen Noad sowie gegen die Frauen W. und N. +8,5 Proz. Der amtlich ermittelte Wert der Förderung betrug zurüdnehme. Vorpahl hatte nämlich seinerseits gegen Noad Bes 38,6 Millionen Mark( i. V. 33 Millionen Mark) und der Durch- leidigungsklage erhoben und sie auch auf die Frauen W. und N. schnittswert pro Tonne 3,06 M.( i. V. 2,92 M.) Der Durchschnitts- ausgedehnt, mit deren Zeugnis Noad für den Fall einer Klage arbeiterstand war 10 495 Mann( i. V. 9415 Mann). feine Behauptungen beweisen zu fönnen gehofft hatte. Vorpahis Rechtsbeistand, Justizrat Schwindt, wehrte sich zunächst dagegen, daß auch diese Beleidigungsflage zurückgenommen werden solle. Ebensowenig wollte er hören von der weiteren Forderung Noads, daß der Vergleich in denjenigen Zeitungen veröffentlicht werde, die sich mit der Affäre Borpahl beschäftigt haben. Dann müsse, meinte er, in dem Vergleich auch zum Ausdruck kommen, daß auf die An­zeige wegen Notzuchtsversuchs, die von dem Gatten der Frau N. gegen Vorpahl eingereicht worden war, die Staatsanwaltschaft in­zwischen Einstellung des Verfahrens beschlossen habe. Noack solle in dem Vergleich bekennen, er habe sich überzeugt, daß die Beschule digungen gegen Borpahl nicht durch ausreichenden Verdacht gestützt werden. Das war nun freilich zuviel verlangt, da ja Noad im ersten Termin als Zeuge unter seinem Eid bekundet hatte, daß Borpahl zwar in der Gemeindevertretersizung alles für Lüge er­flärt, aber später privatim ihm zugegeben habe, er fühle fich fchuldig. An diesem Punkt, von dem Noack nicht weichen wollte, drohte der Vergleich zu scheitern. N. forderte, mindestens müsse dann auch das zum Ausdruck fommen, daß der Ansturmversuch Vorpahls Eine Durchsicht der amerikanischen Parteipreffe und der gegen Frau K., wie diese ihn geschildert habe, der Staatsanwalts Frauenzeitungen läßt die Ueberzeugung gewinnen, daß unsere schaft zwar nicht als Notzuchtversuch gelte, aber als eine Beleidi­dortigen Genoffinnen eine ungemein eifrige Tätigkeit entfalten. gung. Nebenbei bemerkt: Frau R. ist von der Staatsanwaltschaft 3m nationalen Frauenfomitee" haben sie fich eine Zentrale ge- auf den Weg der Privatflage verwiesen worden, weil kein öffent­schaffen, welche die Agitation leitet, für Herausgabe und Verbrei- liches Interesse vorliegt, gegen Vorpahl einzuschreiten. Aus dem tung von Literatur Sorge trägt. In allen Staaten werden Unter- Streit der Parteien fand der Angeklagte Borpahl den rettenden fomitees und in den einzelnen Städten Agitationskommissionen ge- Ausweg. Er sei, sagte er, mit allem einverstanden, damit ,, diese bildet, welche die Propaganda unter der weiblichen Bevölkerung zu Schmußerei aus der Welt geschafft" werde. Noacks Rechtsbeistand betreiben haben. Ueberall machen sich große Fortschritte bemerk diftierte dann einen Vergleich, der im wesentlichen so lautete: Bor­bar, auch in den westlichen Staaten. So hielten vor einigen Wochen pahl hält die beleidigenden Aeußerungen gegen Noack nicht auf­die sozialistischen Frauen Kaliforniens ihre erste Konferenz ab, recht, sondern nimmt sie mit Bedauern zurück; auch zieht er seine auf der 14 Ortsgruppen bertreten waren. Auch gelingt es den Ge- Klage gegen Noad sowie gegen Frau K. und Frau W. zurück; er nofsinnen immer mehr, in die kommunalen Verwaltungszweige trägt alle Kosten diefes und auch des vorliegenden Verfahrens; einzubringen. So siken z. B. in Milwaukee awei Genoffinnen Noad ist berechtigt, den Vergleich auf Vorpahls Kosten durch drei im Schulrat; die eine davon ist die Frau des bekannten Genossen benannte Zeitungen( darunter der Vorwärts") zu veröffentlichen; Berger, Nedakteur des dortigen Parteiorgans. Road erklärt, er nehme den Strafantrag im Auftrage der Armen direktion zurüd.

Es ist bedauerlich, daß das Dienstmädchen keine Vertretung hatte. Die Klage des Staatsanwalts wäre dann zur Abweisung Tomatenbau. Wir entnehmen dem Brüsseler Soir" folgende gelangt. Zur Aufrechnung gegen den Wert der Weihnachtsgeschenke hohe Leistung des Gemüsebaues:" Die Insel Guernsey , zu den war er nicht berechtigt. Er hätte selbst nach der Gesindeordnung normannischen Inseln gehörig, hat nur fünfundsechzig Quadrat­höchstens die Rückgabe in natura verlangen fönnen. Ungerecht- filometer Umfang mit girta 30 000 Einwohnern. Diese haben es fertigt ist auch die Aufrechnung der Invalidenbeiträge: Der Arbeit durch eine richtig betriebene Pflege dahin gebracht, daß sie den nehmer ist nach§ 142 des Versicherungsgesetzes berechtigt bei der Markt Londons und der großen füdenglischen Städte zu allen Lohnzahlung" und nur bei der Lohnzahlung die verauslagten Markenbeiträge zur Hälfte einzubehalten". Er ist aber nicht be- Jahreszeiten mit frischem Gemüse versorgen. Im vergangenen Jahre hat Guernsey allein zwanzig Millionen Kilogramm an rechtigt, wie es der Kläger hier getan hat, Lohn nicht zu zahlen om at en ausgeführt, welche einen Wert von 12% Million und dennoch gegenzurechnen. Endlich ist der gegen das Dienst­mädchen erlassene Strafbefehl selbst nach dem gegen das Gesinde Franks dargestellt haben. bestehenden Ausnahmegesetz unberechtigt. Der Vorfall zeigt dra­stisch, wie notwendig für die Dienstmädchen der Beitritt zum Verein der Hausangestellten ist. Daß der flagende Staatsanwalt seine Bequemlichkeitsrücksichten höher schäßte als das Recht des Mädchens zu heiraten, ist für sein soziales Empfinden und für seine Wertschätzung des Familienlebens bezeichnend.

Bleibt das einem Angestellten gegebene Versprechen bei ber Geschäftsübertragung mit der Rückwirkung auf den früheren Geschäftsherrn bestehen?

Mit dieser Frage hatte sich jüngst das Reichsgericht zu be­schäftigen. An Hand des vorliegenden Rechtsstreites eines Wert­meisters G. gegen die Erben des Nähmaschinenfabrikanten Gustav W. in Altenburg kommt es zur Bejahung der angeregten Frage. Dem Wertmeister G. war von den Fabrikanten W. lebens­längliche Anstellung in seinem Geschäft versprochen worden, nebst der Vergütung, daß sein Anspruch auf Gehalt auch bei eintretender Invalidität fortbestehen solle. Die Nähmaschinenfabrik von W. wurde im Jahre 1902 mit allen Attiven und Passiven auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen. Als im Jahre 1903 der Wertmeister G. durch einen Schlaganfall dienstunfähig wurde, berief er sich auf die Zusicherung von W., der ihn mit der Zusicherung für das Geschäft engagiert habe, daß für ihn gesorgt sei, er habe Lebensstellung usw. Darauf gestüßt, erhob er gegen die Erben des W. Klage auf Erfüllung der versprochenen Verbind lichkeiten. Die Beklagten, bestritten ihre Verpflichtungen und machten in letter Instanz noch geltend, daß sie deshalb nicht zur Bahlung berpflichtet seien, weil das Geschäft vom Erblaffer in­zwischen auf eine Gesellschaft übertragen worden sei.

M.,

Hus der Frauenbewegung.

Aus der sozialistischen Frauenbewegung der Vereinigten Staaten .

Die Jugendgerichtshöfe und die Frauen.

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Bor uns liegt eine kleine Broschüre: Kinder vor Ge­rich t" von Wilhelmine Mohr( Modern- Pädagogischer und Psycho­logischer Verlag, Berlin W.), aus der uns Verständnis der Kindes­feele herborleuchtet. Wilhelmine Mohr, die trotz ihrer Jugend Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Jena kamen eine der ältesten Verfechterinnen der Jugendgerichtsbewegung in jedoch zur Verurteilung der Beklagten , indem sie die Erklärung Desterreich und Deutschland ist, schreibt kurz und packend. Sie bes Klägers von einem Eide abhängig machten. Die von den Beklagten gegen das oberlandesgerichtliche Urteil ist eine Anlägerin der Gesellschaft, der Völker, der Menschen, die die Kindesseele nicht mehr verstehen. beim Reichsgericht eingelegte Revision hatte keinen Erfolg und Es ist erschütternd," sagt sie, um welcher Bagatellen willen das wurde vom III. Bivilsenat des höchften Gerichtshofes unter Bolt feine Kinder vor Gericht führt." Und bei der Behandlung folgender Begründung zurückgewiesen:" Das Berufungsgericht des Busammenhanges zwischen Schule und Gerichtshof". ton­beruht auf der Auslegung der Willenserklärungen des Guftab 2. statiert sie: Das Jugendgericht wird die Schule die der Kläger zur Stüße seines Alageanspruches behauptet hat auf feinen Beg swingen." Bom Jugendgericht, hoffen und deren Feststellung im Urteil von dem Gide der Beklagten ab- wir es wenigstens, wird ein Einfluß auf unsere unfreie schematische hängig gemacht worden ist. Nach dieser ohne Rechtsverstoß ge= troffenen und ausreichend begründeten Auslegung hat. dem Schule ausgeübt werden. Nach Darlegung ihrer Meinung über die Kindesseele im Kläger lebenslängliche Anstellung mit der Maßgabe versprochen, daß sein Anspruch auf Gehaltsbezug auch bei eintretender Inva- ersten Teil der Broschüre, bringt uns die Verfasserin als Kern. Tidität fortbestehen solle, und zwar in der Höhe, die er durch die punkt ihres Schriftchens zirka 25 verschiedene Jugendgerichts­Bulagen des W. nach und nach erreicht haben werde. Was die verhandlungen näher, die eine so selbstverständliche Sprache Revision gegen die fachliche Richtigkeit dieser Auslegung und zur reben, daß jedent Laien über die Notwendigkeit der Jugend­Begründung einer anderen Auffassung vorbringt, liegt auf dem gerichtshöfe die Augen aufgehen müssen. Gebiete tatsächlicher Würdigung, das der Revision verschlossen ist." Was aber wohl für uns das größte Interesse haben dürfte, Bezüglich des Bestehenbleibens der Schuldverpflichtung bei sind die beiden Schlußkapitel. Zunächst das Kapitel: Bom Uebertragung des Geschäfts geht das Reichsgericht auf§ 415 des fittlich berwahrlosten Mädchen"." Ihm drüdt man er­Bürgerlichen Gefeßbuches ein, welcher ausführt, daß die Schulb. barmungslos, sagt Wilhelmine Mohr, den Stempel der Bro­übernahme, die zwischen dem Schuldner und einem Dritten bereinstituierten, der Unzuchttreibenden, auf, im Gegensab bazu be­bart wird, immer von der Genehmigung des Gläubigers abhängig seichnet man den nämlichen männlichen Typus als: arbeitsscheuen, Glaubt Ihr vielleicht," fragt fei. Eine solche ausdrüdliche Genehmigung hatte der Kläger im herumtreibenden Burschen". borliegenden Falle nicht erteilt. Die Entscheidungsgründe legen Wilhelmine Mohr, daß er feruell abstinent lebt?" Snabe und hierzu dar: Verfehlt ist auch der auf die Baffivlegitimation ber Mädchen unterliegen beide gleicherweise der Verwahrlosung in Beklagten bezügliche Revisionsangriff. Hat W. fein Geschäft mit geschlechtlich- sittlicher, wie in jeder anderen Beziehung", und das allen Aktiven und Passiven auf eine Gesellschaft mit beschränkter mit find wir bei der Schlußfolgerung angelangt, bie Wilhelmine Haftung übertragen und ist dadurch die Forderung des Klägers von Mohr unter dem Kapitel:" Die Frau und das Jugendgericht" dieser passiv übernommen worden, so hat dieser Uebergang an fich entwickelt. Dieses Kapitel von ihr ist aber nicht als Ruf einer nicht bie Befreiung des ursprünglichen Schuldners zur Folge. Frauenrechtlerin aufzufassen, da würden wir fehlgehen, es ent Dazu wäre eine Schuldübernahme im Sinne von§ 415 des Bürger- springt lediglich ihrem Menschheitsempfinden. Nachdem sie in lichen Gesetzbuches nötig gewesen, deren Wirksamkeit von der einem vorhergegangenen Passus für die Anstellung resp. die Be­Genehmigung des Gläubigers abhängt. Eine Willenserklärung bestätigung der Lehrer an den Jugendgerichtshöfen gesprochen, ruft Klägers, daß er mit der Entlassung des W. aus der Verbindlichkeit fie:" Ich sehe teine Forderungen. Ich sehe ein müssen. Ich einverstanden sei, haben die Beklagten in den Vorinstangen nicht fehe ein Treiben im Strome der Entwidelung. Die Frauen behauptet. werden mitgetrieben." Und: Das Kind mit seiner Psyche ge­Die Revision war demgemäß zurückzuweisen." hört nicht allein vor ein Männer-, sondern auch vor ein Frauen. tribunal. Der männliche Jugendrichter ist der erste, der weibliche Jugendrichter der zweite Schritt auf dem Wege zum Recht des Kindes auf Erziehung. Der Mann hat gar nicht die Möglich Aus Induftrie und Handel. keit, die Fülle der sozialen Gedanken, die er in das Jugendgericht gelegt hat, in bie Tat umzusetzen."" Heran, Ihr Frauen," schließt Kohlenkontor. Die Gesellschaft erzielte im letzten Jahre aus Wilhelmine Mohr ihre kleine Broschüre mit den Worten des Ge­Kohlen und Frachtenrechnung einen Ueberschuß von 9 285 542 Mart heimrats Engelberg - Mannheim :" Wir müssen die unteren Polizei. ( i. 23. 9 938 765 22.), wozu 271 203 Mart( i. V. 622,818 Mart) organe mit den Anschauungen vertraut machen, daß sie nicht wie Binsen und 112 742 M.( i.. 151 148 Mark) Bortrag treten. Das eine hegende Meute hinter der Jugend her sind. Ich sehe Neu­bon erforderten Unfosten 2647,112 Mart( i. 2. 2 130 709 Mart), land! Wir müssen das Volf gewinnen. Wir müssen die Mütter Berluft auf englische Kohle 0( i. 23. 395 781 Mart) und 5 gewinnen. Und der Erfolg wird unser sein!" schreibungen auf Gebäude und Wertpapiere 363 331 Mark( i. V. 124 861 Mart), 880 844 Mart( i. 2. 761 607 Mart) werden an Kapitalzinsen ausgezahlt.

Amerikanische Ausstellung in Berlin .

Gerichts- Zeitung.

Die Affäre des Kirchenältesten Vorpahl

R. R.

Hiermit ist zwar nicht diese Schmußerei aus der Welt ge schafft", sie ist aber nun wohl einer weiteren Grörterung vor Ges richt entzogen, so daß volle Aufklärung nicht mehr möglich ist. Frau . tann natürlich nicht gegen Vorpahl flagen, alldieweil sie in folcher Privatbeleidigungsflage nicht als Zeugin bernommen werden könnte. Daß sie in dem nun glücklich beseitigten Verfahren gegen Vorpahl als Zeugin aussagen durfte, das ist verhindert worden durch die Armendirektion, die dem Kirchenältesten trotz der Schwere feiner gegen den Armentommissionsvorsteher Noad ge schleuderten Beschimpfungen Gnade gewährte.

Bosheit.

Von einer recht boshoften Gesinnung zeugte eine Straftat, welche gestern die Frau Elisabeth Behrend unter der Anklage der Sachbeschädigung vor das Schöffengericht führte. Die im Norden Berlins wohnhafte Angeklagte hatte mit einer in demselben Hause wohnhaften Frau Repling Kaffeeklatsch- Freundschaft geschlossen. Diese Freundschaft bekam eines schönen Tages einen argen Riz. Schuld daran trug, daß Behrends Lotte" beim Ballspiel Replings Trude" verprügelt hatte und wie die Alten fungen, so zwitschern die Jungen". Die Folge war, daß sich die beiden Frauen bald darauf buchstäblich in den Haaren lagen. Aus der ehemaligen Freundschaft entwickelte sich die grimmigste Feindschaft. Um diese Beit zeigten die bisher üppig gedeihenden Balkonpflanzen der Frau Repling eine auffallende Veränderung. Sie welften in einem Lage dahin und gingen ein. Die Frau R. bermutete einen neuen Streich ihrer Feindin" und legte sich eines Nachts auf die Lauer. Bu ihrem Erstaunen sah sie, wie die über ihr wohnhafte Angeklagte mit einer Sprite auf ihre Balkonpflanzen eine Flüssigkeit spriste, die fich später als verdünnte Schwefelsäure herausstellte. Das Gericht hielt die Angeklagte troß ihres Leugnens der Sachbeschädi gung für überführt und erkannte mit Rücksicht auf die recht bos­hafte und niederträchtige Gesinnung auf eine Woche Gefängnis.

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Bolizeikampf gegen Bornamen.

Den Namen des Eigentümers in deutscher Sprache sollen nach einer Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in Bromberg vom 30. Oktober 1907 die an Lastfuhrwerken und Wirtschaftswagen anzubringenden Namenstafeln enthalten. Wegen Uebertretung dieser Vorschrift war Herr Balluch von der Straffammer in Gnesen verurteilt worden, weil er feinen Vornamen auf der Namenstafel feines Fuhrwerts in polnischer Schreibweise Jan geschrieben hatte. Man nahm an, er heiße Johannes.- Das Kammergericht hob biefer Tage bas Urteil auf und sprach den Ageklagten frei. Bur Begründung wurde ausgeführt: Die angewandte Vorschrift soi ungültig, weil sie allgemein die Anführung des Namens der Eigen­tümer in deutscher Sprache verlange, also auch von denen, die ein Recht auf eine andere Schreibweise ihres Namens hätten. könne nicht verlangt werden, daß jemand feinen Namen, auch den Bornamen, anders schreibe, als er ihm automme. Entscheidend sei, welchen Vornamen die Eltern ihm beigelegt hätten. Ga fönne nicht verlangt werden, daß sich jemand eines andern Namen auf der Wagentafel bediene. Die Vorschrift, daß der Name in deutscher Sprache anzubringen sei, wäre darum ungültig, auch soweit Bolen in Betracht kämen. Schon deshalb müsse Angeklagter freigesprochen werden.

Eingegangene Druckfchriften.

Der heilige Garten. Beiträge zur Erforschung der Kindheit. He 3 bis 7. Herausg.: C. Rößger. Monatlich einmal. Pro Jahr 4 M.-St. G. Th. Scheffer, Leipzig . Eine alltägliche Geschichte. Roman von Jwan Gontscharow. 594 S. Bruno Caffirer, Berlin W. 35.

Ein Beteiligter macht der New Yorker Handelszeitung" fol. wurde gestern zum vermutlich letzten Male vor Gericht erörtert. gende Mitteilungen:" Nachdem bereits in der nahe dem Zoologi - Der Nähmaschinenhändler Gustav Borpahl, der in der Gerhardt­schen Garten in Berlin gelegenen Ausstellungshalle verschiedene lirchengemeinde die Würde eines Kirchenältesten inne hat, war an­internationale Ausstellungen stattgefunden haben, an welchen fich geklagt der Beleidigung eines Armenkommiffionsvorstehers, des Die neueste Kirchenaustrittsbewegung aus den Landeskirchen in das Ausland regelmäßig rege beteiligt hat, ist für Frühjahr Bankbeamten Erich Noad, der auch zur Gemeindevertretung der Deutschland von Baul Göhre. 80 Pf. Berlag: E. Diederich in Jena . Rechenschaftsbericht des Verbandes der Deutschen Buchdrucker nächsten Jahres, und zwar für die Monate April, Mai und Juni, Gerhardtkirche gehört. In seiner Eigenschaft als Armenkom­eine spezifisch amerikanische Ausstellung geplant. Dieselbe soll in missionsvorsteher war Herr Road in einer Gemeindevertreter- für das Jahr 1908. 20 Seiten. Selbstverlag. Neue Wanderkarte vom Riefengebirge in 9 Sektionen a 30 Pf. der Hauptsache einen industriellen Charakter tragen und den ameri- fißung von Hern Vorpahl beleidigt worden, nachdem Noad dort Schreiberhau , Warmbrunn, Sannowik, Spindelmühle, Schneekoppe ( Krumm­tanischen Fabrikanten Gelegenheit bieten, die Vorzüge ihrer Er- vorgetragen hatte, welche Gerüchte über Vorpahl im Gebiet der hübel), Schmiedeberg, Hohenelbe, Johannisbad, Nehorn. A. Kießling, zeugnisse dem Publikum Deutschlands und des europäischen Kon- Gerhardtkirchengemeinde, einem Teil der Schönhauser Vorstadt, Berlin SW. 11. tinents vorzufuhren, da Berlin zweifellos eines der Hauptzentren umliefen. Zwei Frauen W. und K. hatten erzählt, daß Borpahl Jeanne u. Frédéric Réjameh ,, Les honnêtes dames alle­des letzteren ist. Die Ausstellung soll dazu dienen, die freund zu ihnen, die durch seine Fürsprache eine Unterstützung zu erhalten mandes"( Die ehr- und tugendsamen deutschen Damen"). Paris bei Albin schaftlichen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und hofften, in allerintimste Beziehungen getreten sei bezw. zu treten Michel. 416 Seiten. 3,50 Fr. Deutschland zu befestigen, und sie würde den Beweis erbringen, versucht habe. Noack hatte über diese Gerüchte Ermittelungen vor- n. Mielte. 1. Band. Brosch. 4 M., geb. 5 M. 2. Reimer( E. Vossen). Landeskunde der Provinz Brandenburg von E. Friedel und wie sehr den hiesigen Fabrikanten an Pflege dieser Beziehungen genommen, weil zunächst der Verdacht ausgesprochen worden war, Berlin SW. 48. gelegen ist. daß der Besucher der Frauen W. und K., der sich so stürmisch auf- Die Gegenwart. Wochenschrift für Literatur, Kunst und öffentliches Diesseits ist das Unternehmen durch den Präsidenten der Ber - geführt habe, einer der Armenkommissionen des Stadtteils ange- Leben. Nr. 24. Herausgegeben von H. Hillger. 40 Pf. Selbstverlag. finer Ausstellungsgesellschaft, Frhrn. von Brandenstein, eingeleitet höre. Daß der Mann, gegen den die Beschuldigungen erhoben Berlin W. 9.