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VCFdjo*, die das ItrfetI aus dem innersten Wesen des Mili- tarismus hervorgehend bezeichnete, hat nun das Oberkriegs- gericht so verschnupft, daß dieses Klage beim Landgericht in Hamburg anstrengte. Die dritte Strafkammer verurteilte den verantwortlichen Redakteur desEcho", Genossen Peter» sen, am 19. März 1999 zu 599 M. Geldstrafe. Die gegen das Urteil eingelegte Revision wurde diesen Montag vom drittelt Strafsenat des Reichsgerichts verhandelt und in wenigen Minuten abgetan. In der Revisionsbegründung wurde die Anwendung des Beleidigungsparagraphen gerügt, da sich der Artikel nicht gegen Personen, sondern gegen das System richte und Personen sich sonach nicht beleidigt fühlen könnten. Der Reichsanwalt beantragte Verwerfung der Revision, da das Reichsgericht in einem Falle schon prinzipiell ent- schieden habe, ein Urteil des Reichsgerichts somit schon vor- liege. Der Senat erkannte auch dementsprechend auf Ver- werfung der eingelegten Revision ohne ein Wort der Be- gründung!*r Hus Induftm und ftandeL Produktionsverteuerung und Hausse.* Alles reimt sich zusammen! Im allgemeinen wird eine Ver- Neuerung der Selbstkosten in irgendeiner Industrie von der Spekulation als ungünstig für die Rentabilitä bewertet. Heute erlebt man aber das Schauspiel einer muteren Hausse, nachdem eine kräftige Belastung des betreffenden Gewerbes feststand. Auf dem Markte für Brauereiaktien trat dieses anscheinend Ungereimte in Erscheinung. Die Annahme der Finanzreform, die dem Brauereigewerbe 100 Millionen neuer Steuern auferlegt, veranlaßte die Börse zu Kurssteige. rungen bis zu 10 Proz. Die Erklärung dafür liegt in der Tat- fache, daß den Brauereien die Abwälzung der Belastung auf die Konsumenten durch die Einführung der Kontingentierung sicher garantiert ist. Und nicht nur daS: die Brauereien können sogar noch ein gutes Geschäft machen, indem sie mehr abwälzen als sie zu tragen haben. Die Großbrauereien waren von Anfang an keine scharfen Gegner der neuen Steuer. Sie erhoffen von dieser eine Beschleunigung in der Ausschaltung der kleineren Unter. nehmen. Und in dem Maße, wie sich dieser Prozeß vollzieht. kommen die Großunternehmer dem Ziele einer Monopolisierung des Marktes näher. Die ausländische Konkurrenz spielt ja im allgemeinen für das Brauereigewerbe in Deutschland keine Rolle. Je mehr nun durch Vernichtung und Ausschaltung der kleinen Betriebe der Zusammenschluß der großen Unternehmen erleichtert wird, um so schneller und sicherer bekommen diese sowohl die Wirte wie auch die Konsumenten als ganz willenlose Objekte der PluSmacherei in die Hand. Deshalb bekämpften sie die Mehr- belastung nicht. Zudem fügte der Galopp-Steuerblock dem Brau- steuergesetz noch eine Bestimmung bei, die die Großbrauer geradezu als ein Göttergejchenk für ihre Monopolbestrebungen betrachten können. Es heißt nämlich in dem Gesetz:Für neue Brauereien. die nach dem I. August 1909 in Betrieb genommen werden und mit deren Bau nicht bereits vor dem 1. Januar 1909 begonnen war, sowie für solche, die nach dem 1. August 1909 wieder in Betrieb genommen werden, nachdem sie mehr als zwei Jahre außer Be- trieb waren, erhöhen sich die Steuersätze bis zum 31. März 191b um S0 Proz., für die nächsten drei Jahre um 25 Proz." Durch diese Bestimmung wird natürlich die Gründung neuer Brauereien erschwert; mindestens haben neue Unternehmen mit einer so starken Mehrbelastung zu rechnen, daß sie kaum Lust haben werden, als Outsider der Preispolitik eines Brauereiringes Schwierigkeiten zu bereiten. So erklärt sich die Hausse am Brauereiaktienmarkt. Sie kündigt den Konsumenten eine weit über die steuerliche Mehr- belastung hinausgehende Verteuerung des Bieres an, und dem konservativ-klerikalen Steuerblock bescheinigt sie, daß er auch auf diesem Gebiete der Monopolisierung des Marktes und der Ver- nichtung des Mittelstandes energischen Vorschub geleistet hat. Die Getreidepreise nt deutsche» Frachtmärkten. Weizen wurde im Juni an 40 Marktorten in einer Menge von 27 080 Doppelzentnern umgesetzt; der Preis stellte sich im Durch- schnitt auf 26,55 M. pro Doppelzentner gegen 24,63 M. im Mai und 20,80 M. im Juni 1903. DaS Preisniveau steht demnach um nicht weniger als 27 Proz. über dem des Vorjahres. Der Preis für Spelz belief sich auf 27,12 M. pro Doppelzentner; er hatte im Mai 25,08, fim Juni 1908 22,10 M. betragen. Der Roggenpreis betrug bei einem Umsatz von 43 023 Doppelzentnern an 60 Markt- orten durchschnittlich 18,86 M. gegen 17.82 M. im Mai und 18.13 M. im Juni 1903. Damit ist nun auch der Roggenpreis wieder höher als im Borjahre. Hafer wurde an 84 Marltorten in einer Menge von 38 377 Doppelzentnern umgesetzt; der Durchschnittspreis betrug 19,60 M.. während er im Mai 18.76. im Juni 1903 16,01 M. be- tragen hatte. Der Preis für Gerste stellte sich bei einem Umsatz von 10 793 Doppelzentnern an 30 Marktorten auf 16,78 M. pro Doppel­zentner gegen 17.10 im Vormonat und 14.77 M. im Juni 1903. Für die einzelnen Getreidearten ergibt sich folgende Uebersicht: Durchschnittspreis für 1 Doppelzentner in Mark Juni Mai Juni 1908 1909 Weizen.... 20,86 24.63 26,55 Spelz.... 22,10 25,68 27,12 Roggen.... 18.13 17,82 18,86 Gerste.... 14,77 17,10 16,78 Hafer.... 16,01 18,76 19,60 Das ist der Agrarier Wonne, der Arbeiter Trübsal. LetriebSeinschränkung in der Baumwollspinnerei. Die in Berlin stattgefundene Versammlung der Delegierten sämtlicher deutscher Verbände der Baumwollspinner beschloß, eine gemein- schaftliche Aufforderung an die deutschen Baumwollspinner und Spinnweber, welche noch mehr als 10 Stunden arbeiten, zu er. lassen, in der Spinnerei die Produktion sofort auf 10 Stunden zu reduzieren und gleichzeitig auf Grundlage der TageSnotierung für Baumwolle eine Erhöhung der unter die Selbstkosten ge- sunkenen Garnpreise vorzunehmen. Wenn die Arbeiter die Verkürzung der Arbeitszeit verlangen, dann hört man ein Ge- jammer über die Vernichtung der Konkurrenzfähigkeit der In. dustrie, jetzt soll die tägliche Produktion auf 10 Stunden reduziert werden, um die Rentabilität der Unternehmen zu erhöhen. Wie's gerade trefft!_ Kanalbauten und Arbeitsmarkt. In beschränkter Weise wenigstens wird der Arbeitsmarkt günstig von der Tätigkeit bei Kanalbauten beeinflußt. Die Krise würde für manche Zweige des Erwerbslebens schärfer zur Geltung kommen ohne die zurzeit ausgeführten Kanalarbeiten. Es vergeht jetzt fast keine Woche." so schreibt man derRh.. Wests. Ztg.".»ohne daß in Mittel-, West- und Ostdeutschland für die Herstellung der Binnenkanäle Millionenobjekte vergeben werden. Der masurische Schiffahrtskanal soll Anfang nächsten Jahres be- gönnen werden. Zu den einigen Hundert Millionen Mark, welche für die Kanäle im Binnenlande jetzt verbaut werden, tritt nun noch die ElweiterüSS des..Ksisei-Wilhelin-Kanals. Vpn isa jlsbtüso für diesen ist bor einer Woche ein Teil, und zlvar 52 Millionen Kubikmeter Erdmassenbewegung vergeben worden, woran 16 Unter- nehmer beteiligt sind. Etwa 33 Millionen Kubikmeter sollen noch im Herbste d. I. oder im Frühjahr 1910 ausgeschrieben werden. Da diese gewaltigen Arbeiten fast ausschließlich durch große Bagger- Maschinen ausgeführt werden, erhalten dadurch besonders die Firmen der Baggerbau- und der Feldbahnindustrie Beschäftigung. Wie umfangreich diese Aufträge sind, ersieht man daraus, daß eine einzige Großunternehmung jetzt für Bauten am Nordseekanal für 900 000 Mk. Baggermaschinen an eine Lübecker Maschinenbauanstalt vergab." Da bei den Bauten große Mengen Zement verbraucht werden, dürfte auch in dieser Industrie der jetzige Beschäftigungsgrad teil- weise von dem berechneten Bedarf abhängig sein. Warcnhaustrust. In Amerika , wo die Vertrustung in Handel und Industrie die weitesten Fortschritte gemacht hat, ist auch schon das Warenhaus das Objekt von Betriebskombinationen geworden. Einem bereits seit einiger Zeit bestehenden Trust hat sich ein zweiter zugesellt. Eine neue Aktiengesellschaft ist gegründet worden, in der die große Warenhausfirma Siegel, Cooper u. Co., Chicago . die Hauptrolle übernimmt. Mit einem Aktienkapital von 10275 000 Dollar hat sich unter den Gesetzen von Delaware die Siegel Stores Corp. organisiert und inkorporieren lassen; eine Neugründung zur Uebernahme der großen, bisher bereits von Henry Siegel kontrol- lierten Waren- und Kaufhäuser von Siegel, Cooper u. Co. in Chicago , sowie der Simpson-Crawford Co. und des14. Street Store" in New Jork. Ein Teil der 2 000 000 Dollar 7prozentigen kumulativen Vorzugsaktien der neuen Gesellschaft soll den An- gestellten zum Verkauf offeriert werdem Auf diese Weise macht man die betreffenden Angestellten zu Interessenten, in der Richtung, daß sie als billige Antreiber funktionieren. Der englische Außenhandel. London , 10 Juli. Der Außen- Handel im Monat Juni zeigt eine entschiedene Besserung der eng- lischen Geschäftslage. Im Berichtsmonat belief sich die Einfuhr auf 51 721 232 Pfund Sterling(Zunahme gegen den gleichen Monat des Vorjahres 5,6 Millionen oder 12 Proz.), Ausfuhr 29 717 975 Pfund Sterling(Zunahme 0.8 Millionen oder 2,6 Proz.), Durch- fuhr 7 965 606 Pfund Sterling(Zunahme 1936 293 oder 32 Prozent). Keine Unternehmungslust. DerJronmonger" bemerkt in seinem Wochenbericht, der Verkehr am Eisen- und Stahlmarkt sei sehr ruhig. Man glaubt nicht, daß eine Steigerung der Unter- nehmungslust unmittelbar bevorsteht. Besonders in Schottland ist der Verkehr auf dem Stahlmarkte träge; Aufträge gehen spärlich ein und die fortgesetzte Stille auf den Schiffswerften verstimmt sehr. Das Trägersyndikat hat den Rabatt für Aufträge aus China , Japan , Südafrika und Australien von 6 Schilling auf 9 Schilling per Tonne erhöht. Sozialed« a®,_ Aus dem JnnnngSschiedsgericht. " Der Bäckermeister Wagner hatte den Bäckergesellen H., weil er die Zeit verschlafen hatte und um eine Stunde zu spät zur Arbeit erschien, entlassen und ihm den rückständigen Lohn im Betrage von 5,80 M. vorenthalten. Deshalb wurde gegen ihn Klage_ erhoben. Im gestrigen Termin sagte der Beklagte, daß er der für den Kläger genommenen Aushilfe für die restlichen vier Tage der Woche mehr als den üblichen Lohn habe zahlen müssen. Zur Deckung des ihm dadurch entstandenen Schadens habe er dem Kläger den Lohn einbehalten. Das Schiedsgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung, weil die Aufrechnung des Schadens gegen Lohn unzulässig und weder der Schaden selbst noch die Schuld des Klägers daran erwiesen sei. Während der Urteilsverkündigung verließ der Beklagte das Verhandlungszimmer mit dem Bemerken, daß ihm die Ansicht des Schiedsgerichts nicht maßgebend sei. Gegen den schon häufig beklagten Tischlermeister I. Horatz, Box- Hagener Straße 21 klagten gestern abermals 8 Tischlergcsellen. Sie forderten durchweg die Zahlung rückständiger Lohnbeträge, einige von ihnen auch Entschädigung für die noch nicht fertig- gestellten Akkordarbeiten. Der Vertreter des Beklagten bestritt die Berechtigung der Forderung auf die Entschädigung, denn die Kläger haben selbst das Arbeitsverhältnis gelöst. Der Vorsitzende belehrte ihn dahin, daß die Kläger , da sie am Lohntage anstatt des vollen Lohnes nur 15 M. erhielten, zur Lösung des Arbeits- Verhältnisses befugt waren und deshalb auch den Anspruch auf die Entschädigung gerechtfertigt sei. Die Beträge wurden daraufhin anerkannt und Anerkennungsurteil gefällt. Ob aber vom Beklagten noch was zu holen sein dürfte, ist sehr fraglich. Bom Fleischerberuf. Ueber die Lage der Fleischergehilfen in Deutschland gibt unS der Bericht der Fleischerei-Berufsgenossenschaft etwas Aufschluß. Der Bericht klagt, daß sich zahlreiche Meister der Ausübung ihres Amtes als Vertrauensmann oder Stellvertreter ohne hin. reichenden Grund zu entziehen, die auf sie entfallene Wahl unter nichtigen Gründen abzulehnen suchten. Bedauert wird diese Haltung der Unternehmer, zumal ja so wenig Anforderungen an ihre Tätigkeit gestellt würden. Die Revision der Betriebe könnte auch den Meistern nicht überlassen werden, weil hierzu nach Ansicht des Reichsversicherungsamtes technisch vorgebildete Beamte nötig seien, die auf Verschwiegenheit vereidigt wären. Wer die Stellung der braven Mchgermeister zu' der Gehilfen schaft im allgemeinen näher kennt, wird sich eines Lächelns nicht entwehren können, wenn er im Bericht liest:wenn man auch eine Besetzung der Schiedsgerichtsbeisitzerstellen aus den Berufskreisen der Verletzten sehr vermißt, so wird doch unter den gegebenen Ver- hältniffen auf ihre Wiedereinführung nicht mehr zu rechnen sein" Dagegen hofft man, daß das Abhängigkeitsverhältnis zu den Ver> sicherungSanstalten beseitigt würde und eine Einrichtung getroffen werden sollte, dieder Würde der Schiedsgerichte entspricht" und andererseits die Berufsgenosscnschaften in Hinsicht auf ihr Ver hältnis zu den Schiedsgerichten den Versicherungsanstalten gleich. stellt". Das ist eben de? Pudels Kern. Die Berufsgenossenschaften, als einseitige Unternehmerorganisationen möchten eben die Wahlen und Besetzung der Richterstellen an den Schiedsgerichten selbst vor. nehmen, auch hier unbeschränkter Herrscher se,n. Daß die Ver. sicherten auch fernerhin von der Verwaltung der Berufsgenossen. schaft gänzlich ausgeschlossen werden sollen, finden die edlen Meister ganz in Ordnung. Versichert waren im Jahre 1907: 56 500 Betriebe mit 107 453 Arbeitern, im Jahre 1908 50 555 Betriebe mit 110 191 Arbeitern. Die Zahl der Betriebe hat sich also nur um 55 mit 2733 Arbeitern gegen da? Vorjahr vermehrt. Der Bericht erwähnt, daß der Zugang an Betrieben kein be- trächtlicher sei, wie man nach den früheren Jahren erwarten durfte. ES sind 4930 Betriebe neu angemeldet, die gleiche Zahl fast aber auch wieder abgemeldet worden.Dies dürfte in der Hauptsache auf die derzeitige ungünstige Geschäftslage im Fleischergewerbe zurückzuführen sein, nicht aber zuletzt auch daraus, daß daS Schlachten durch Privatpersonen und der Verkauf von Fleisch und Fleischwaren in kaufmännischen Geschäften mehr und mehr zu- nimmt." Eine Anmeldung dieser Betriebe erfolge aber fast nie. Tie Frage dieser Hausschlächter sowie der sogenannten Kopf» und Stückschlächter oder Schlachthausgesellen und-Helfer in den öffent- lichen Schlachthöfen würde immer brennender und müsse in ab- sebbarer Zeit gründlich gelöst werden. Dies hätte schon längst ge- schehen müssen. Eine dem Fleischergewerbe größeren Abbruch verursachende und in neuerer Zeit immer häufiger werdende Betriebsart sei die der Hotelfleischerri. Luch hier sei der Streit über die VersicherungS- Pflicht vorhanden. Denn wenn nicht mehr als zehn Personen damit deMitigt imbco Jsteio als Aebenbetrixb Her angesehen. Anders liege daS Verhältnis bei den mit Wirtschaften verbundenen Fleischereien. Der Wirtschaftsbetrieb sei in der Regel nicht versicherungspflichtig, jedoch der beschäftigte Metzgergeselle bei der Fleischereiberufsgenossenschaft anzumelden. Es wird im Bericht weiter darauf hingewiesen, daß viele Be- triebsunternehmer sich nicht anmelden, weil sie ja nur ihre Söhne oder Töchter beschäftigen und wird wiederum durch Belehrung ver» sucht, den Irrtum aufzuklären. Eine große Stütze habe die Genossenschaft an den Schlachthof- Verwaltungen, welche die neuen Zugänge melden. Es sind in 1153 Gemeinden in Baden, Hessen , Sachsen , Mecklenburg und Olden- bürg durch die Ortsbehörden Erhebungen über noch nicht gemeldete Betriebe angestellt worden. In 472 Gemeinden wurden noch 770 Betriebe ermittelt, die ihrer Anmeldepflicht noch nicht nach- gekommen waren. Der Vorstand der Genossenschaft hatte in zwei Sitzungen seine ganze Arbeit bewältigen können. Eigentümlich liest es sich, daß ein Herr über die Prüfung der Jahresrechnung Bericht erstattet, derlelbst bei der Revision nicht anwesend war" Zu Punkt Unfallverhütung wird bemerkt, daß weitere Aufsichts- beamten eingestellt worden seien. Die Beamten erwähnen, daß eine sehr große Anzahl von Unfällen durch Fehlen von geeigneten Schutzvorrichtungen, mangelhaften Betriebseinrichtungen, durch un. genügende Beaufsichtigung der Arbeiter usw. verursacht werden und klagen.Häufig werden in ganz unverantwortlicher Weise von Meistern oder Gesellen jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren, sogar Kinder, die noch jahrlang die Schule zu besuchen haben, an gesähr- lichen Arbeitsmaschinen beschäftigt". Von der Berufsgenossenschaft würde sehr viel für die Belehrung der Mitglieder getan, so daßman nur eine unverzeih- liche Gleichgültigkeit annehmen kann, wenn dieses oder jenes immer wieder nicht geschieht". Gegen 3450 Unternehmer mußten Straf- Verfügungen in Höhe von 11 656 M. erlassen werden. Nützen wird es aber nichts. Unfälle wurden im Berichtsjahre 4498 gemeldet, gegen 4338 im Vorjahre, von denen 1318 nur entschädigt wurden. Aus der Statistik der entschädigten Fälle ersehen wir, daß unter 16 Jahren 112 Verletzte waren, unter 13 Jahren 362. Die meisten Verletzungen bestanden aus Schnitt- und Hiebwunden: 607, dann folgen Quetschungen mit 192 und Knochenbrüche mit 172. Dem Berichte der Aufsichtsbeamten entnehmen wir, daß im Vorjahre 2552 Be- triebe besichtigt wurden(von 56 000 versicherten Betrieben). Ge- funden wurden insgesamt 8213 Mängel und Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften. An den so gefährlichen Fleisch- Wölfen fehlte in 1240 Fällen jeder Schutz usw. Aus den ganzen Ausführungen der Beamten, die sich große Reserve auferlegen müssen, geht hervor, daß der Unfallschutz im Fleischergewerbe erst dann vorhanden sein wird, wenn die Gehilfen besser organisiert, sich selbst um ihre Lage kümmern. Wie nötig dies ist, ergibt sich schon aus dem Durchschnittslohn der Gesellen und Arbeiter in diesem Berufe. Laut Bericht betrug der Jahresdurchschnittslohn im Jahre 1908 nur 815 M., gegen 801 M. im Jahre 1907. Billige Arbeitskräfte sind auch der BerufSgenossenschast nicht gefährlich. Denn die Verletzten haben 75,9 Proz. ihrer Berufungen am Schieds. gericht und gar 73,2 Proz. aller Rekurse am Reichsversicherungsamt verloren.>_.<«ttattb- Gericbts- Leitung. Maximilian Graf von Passy" aliasOberst Schiemangk", der bekannte Abenteurer und Hochstapler, mußte sich gestern vor dem Strafrichter verantworten. Gegen den aus der Untersuchungshaft vorgeführten Gastwirtssohn Albert Schiemangk verhandelte die 7. Strafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichts- direktors Splettstößer wegen wiederholten Betruges im straf- schärfenden Rückfalle und wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung. Wegen Beihilfe zum Betrüge in einem Falle war der Arbeiter Amandus Hoppe mitangeklagt. Die vorliegende Strafsache hat schon einmal am 12. Februar v. I. dieselbe Strafkammer beschäftigt. Schiemangk, gegen den der Staatsanwalt seinerzeit acht Jahre Zuchthaus beantragt hatte, wurde zu drei Jahren Zuchthaus. 300 M. Geldstrafe und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt, während Hoppe wegen Beihilfe zu sechs Monaten Ge- fängnis verurteilt werde. Gegen dieses Urteil legten die An- geklagten und auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die Revision des Schiemangk wurde verworfen, während der der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. Ebenso wurde das erste Urteil auf die Revision deS Hoppe vom Reichsgericht aufgehoben. Der Angellagte Schiemangk, der wiedrholt schon die Ge- richte und die Oeffentlichkeit beschäftigt hat, führt seit vielen Jahren ein Abenteurerleben, wie es mitunter denHelden" in ge» wissen Schundromanen angedichtet wird. Schiemangk ist aus einer sehr anständigen Familie hervorgegangen. ES ist der Sohn eines noch leoenden GasthofsbesitzerS im Kreise Luckau . Er besuchte dasGymnasium in Luckau und wurde, da er verschiedene tolle Streiche verübte, von seinem Vater in die Un ter o f fi z i e r s ch ul e in Weinburg und später in Potsdam gesteckt. Schon hier kam der damals 17jährige Sch. mit dem Strafgesetz in Konflilt und wurde wegen Betruges verurteilt. Er wurde dann Soldat in dem Pionierbataillon in Torgau und erlitt auch hier Strafen und Versetzung in die zweite Klasse des SoldatenftandeS wegen Diebstahls und Betruges. Im Jahre 1889 wurde er schließlich von seinen Angehörigen nach Amerika abgeschoben. Von dieser Zeit an beginnt sein wirkliches Abenteurerleben. Er trat in das erste Artillerie» rcgiment der Bereinigten Staaten ein, desertierte jedoch bald wicde. und kehrte nach Deutschland zurück, wo er in der Uniform eines amerikanischen Colonels verschiedene Hochstapeleien verübte. Als er dann unter dem Verdacht der Spionage verhastet werden sollte, flüchtete er wieder nach Amerika , wo er angeblich in das von Roosevelt gegründete Korps derRauhen Reiter" eintrat und hier den MajorS rang erreicht haben will. Tat» sächlich wurde er als Deserteur verhaftet. Nach feiner Freilassung kam er wieder nach Deutschland zurück und wurde hier im Jahre 1399 vom Schwurgericht I wegen schwerer Unkundcn- fälschung und Betruges zu 3>/, Jahren Zuchthaus verurteilt. Währeno der Verbüßung dieser Strafe lernte Schiemangk in der Strafanstalt zu Sonnenburg den jetzigen Mit- angeklagten Hoppe keimen, der dort eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren wegen Diebstahls verbüßte. Bald nach semer Entlassung verübte Sch. als amerikanischer Offizier neue Hochstapeleiensund wurde vom Schwur- gerichtzu einer Gesamtstrafe von 3Jahren3 Monaten Zuchthaus verurteilt. Am Tage femer Entlassung erschien er mit Hoppe, den er als seinen Diener ausgab und zweiDamen " bei dem Schankwirt Olpicr, dem er sich als Major v. Schiemangk vomCorps of Engi« neerS" in Fort Hamilton ausgab. Durch daS sichere Auftreten des Schwindlers ließ sich O. verleiten, ihm nichl nur die Zeche zu kreditieren, sondern ihm auch noch ein Darlehn von 30 Mark zu geben. Anfangs Oktober 1907 erschien der Angeklagte in dem Bureau deö Heiratsvermittlers PodzuS, bei dem er eine Frau mit mindestens einer Million Mark Vermögen suchte. Ueber feine Per» sonalien ließ Schiemangk in daS Journal des PodzuS folgende Ein- tragung machen:Comte de Passy, Maximilian, Oberst» leutnant im Generalkonsulat der Vereinigten Staaten . New-Dork, Fort Hainilton, 1869 Mexiko geboren, war aktiver Offizier, bat ein Gut. 55 000 M. Wert, 14 000 M. Einkommen spricht englisch , deutsch , spanisch, arabisch, türkisch, russisch, ist sehr musikalisch und Erfinder auf militärischem Gebiete." ÄuS dieser Heiratsgcschichte wurde jedoch nichts, da Schiemangk von einem Angestellten erkannt wurde. Einem Fräulein it., welches Sch. auf der Potsdamer Brücke kennen gelernt hatte, gegenüber gab sich der Angeklagte als Count de Passy aus, verlobte sich mit ihr und ließ sich verschiedene lleinere Darlehen geben. Um die K. recht sicher zu machen, erzählte er, daß er von dem Grasen Senden-Bibran das Gut Neubrück gelaust habe und fuhr mit ihr auch nach einem kleinen Oertchen in Hessen , um sich den Segen des dort wohnhaften Vaters der K., der Polizeiwachtmeister ist, zu erbitten. Die K. hatte nach und nach ihre gesamten Er»