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Einen Egzeß im Schöffengerichtsfaat

Was sind bissige Hunde?

fein lettes Stündlein im Staatsdienste bald geschlagen haben wird! Die Haltung der Verwaltung zwvinge aber dazu, an die Oeffentlichkeit zu gehen. Dies sei um

§ 367 8iffer 11 des Reichsstrafgesetzbuches bedroht den mit 1o notwendiger, als ja bei der Beratung der Besoldungsreform die Strafe, der wilde oder bösartige Tiere frei umherlaufen läßt. Frau jaus Junkern und Pfaffen bestehende Reichstagsmehrheit die Tele Hörmann war wegen Uebertretung dieser Bestimmung zu einer graphenarbeiter und Handwerker vergessen habe. Nur die Vor­Geldstrafe verurteilt worden, nachdem ihr frei umherlaufender arbeiter sind berücksichtigt worden. Doch an Stelle einer Lohn­Hund zum dritten Male auf ein Huhn Jagd gemacht und es ge- aufbesserung ist ihnen eine Lohnreduktion zugedacht worden. Die Sissen hatte. Die Angeklagte hätte es gewußt, daß er gern hinter Vorarbeiter müssen befürchten, daß eines Tages die Verwaltung Sühnern her sei und schon mehrmals welche gebissen habe. Sie den vor der neuen Besoldungsordnung bereits zuviel gezahlten hätte deshalb berhindern müssen, daß ihr bissiger bezw. bösartiger Lohn zurückfordert. Die Arbeiter im Staatsdienst werden diese Sund nicht frei umherlaufe. Das Kammergericht verwarf dieser Behandlung seitens der Reichstagsmehrheit nicht vergessen dürfen, Tage ihre Revision mit folgender Begründung: Die Verurteilung sonst werden auch fie sich daran gewöhnen müssen, auch in Zukunft auf Grund des§ 367 8iffer 11 des Strafgesetzbuches sei gerecht immer wieder vergessen zu werden. Redner empfiehlt eine Ein fertigt. Unter bösartigen Tieren im Sinne dieser Bestimmung gabe an den Staatssekretär für das Reichspostamt durch die Orga feien in erster Linie bissige Hunde zu verstehen. Daß der Hund nisation. Doch dabei dürfe es nicht sein Bewenden haben. Die der Angeklagten bissig sei, sei aber zutreffend festgestellt. Auch Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter und Handwerker müssen für die der Hund sei bissig, der nur andere Ziere angreife; daß er seine Ausbreitung ihrer wirtschaftlichen Organisation wirken und bei Neigung zum Beißen an Menschen erprobe, sei nicht erforderlich. der kommenden Reichstagswahl nur den Kandidaten derjenigen Partei ihre Stimme geben, deren Vertreter bisher nur einzig und allein ihre Interessen im Reichstage vertreten haben.

Verfammlungen.

Ein Notschrei der Telegraphenarbeiter.

I.

Die heute in den Andreasfestsälen", Andreasstr. 21, ber sammelten Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter und Handwerker des Oberpostdirektionsbezirks Berlin   sprechen ihr tiefstes Bes dauern und Befremden aus über die Haltung, welche die Ober­postdirektion gegenüber der wiederholten Bitte um Gewährung einer allgemeinen Lohnaufbesserung einnimmt. Sie protestiert ganz entschieden gegen die Ansicht der Oberpostdirektion, es liege. zurzeit zur Bewilligung einer Lohnzulage fein Grund vor und behauptet demgegenüber, daß in weiten Streifen der Telegraphen­arbeiter und Handwerker ein diretter Notstand besteht, hervor­gerufen durch den Umstand, daß die Löhne der Arbeiter, Vor­arbeiter und Handwerker mit der Aufwärtsbewegung der Preise für alle Lebensbedürfnisse auch nicht im entferntesten Schritt gehalten haben.

fte mit fräftiger Hand zu Boden drücke, so daß ihr der Revolver Täter gefehlt oder er habe im Notstand gehandelt, um feine Familie| machen, bedeutet, 5a B, wenn et es fo weiter treibe, bon hinzuspringenden Personen entwunden werden konnte. Die vor dem Erfrieren oder vor Krankheit zu schüßen. Wunde, die Siebert davon getragen, ist bald geheilt worden; für den Verlegten sind gesundheitsschädliche Folgen nicht zurück­geblieben. Die Anklage vertrat den Standpunkt, daß hier ver­fuchter Mord vorliege und folgerte dies aus verschiedenen drohenden Aeußerungen, die die Angeklagte bei mehreren Gelegenheiten getan haben soll. Die Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht; sie habe fich den Revolver angeschafft, um sich aus Verzweiflung selbst zu erschießen. Als sie nun in dem kritischen Augenblick den Revolver ergriff, habe sie nur einen Schreckschuß abgeben wollen, sie wisse aber selbst nicht recht, was sie getan.- Staatsanwalt Fuchs plä dierte nach beendeter Beweisaufnahme nur auf Schuldig der ver­suchten Tötung. Nach seiner Ansicht könnte die Verhandlung die Ueberschrift tragen: Menschliches allzu menschliches". Der Staatsanwalt empfahl den Geschworenen aber selbst die Bubilli­gung mildernder Umstände, wobei er, an ein Wort in der Gr­öffnungsrede des Vorsitzenden anknüpfend, betonte, daß auch er davon durchdrungen sei, daß alle, die berufen sind, zur Findung eines gerechten Spruches mitzuwirken, nicht aufhören, Waenschen zu sein, wenn sie die Toga anziehen. Bei der Befürwortung mildernder Umstände dente er an das Dichterwort: Es ist eine alte Geschichte, doch bleibt sie ewig neu, und wem sie just passieret, Der tosende Beifall der Versammelten bezergte, daß diese dem bricht das Herz entzwei!"- Der Verteidiger meinte, daß die Ausführungen ihnen aus dem Herzen gesprochen aren. Alle Ueberschrift viel passender lauten würde: Das Martyrium eines Diskussionsredner sprachen in demselben Sinne. Scharf wurde Weibes." Er schilderte, indem er das Verhalten des Zeugen mit der Verwaltung und der steuerbewilligungsluftigen Reichstags. Siebert gegenüber der Angeklagten, der Mutter seines Kindes, die mehrheit ins Gericht gegangen. Ein Vertreter der Demokratischen trob aller feiner Mißhandlungen treu zu ihm gehalten, scharf Eine zahlreich besuchte öffentliche Protestversammlung der Vereinigung, der den Bersammelten zwar nicht das Versprechen geißelte, den erregten Zustand der Angeklagten. Diese sei durch Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter und Handwerker des Oberpost- geben konnte, daß seine Partei auch im Reichstage die Intereſſen das treulose Berlassen des Zeugen an den Rand der Verzweiflung direktionsbezirks Berlin   tagte am Sonntag in den Andreasfeft- der Staatsarbeiter vertreten wird, aber das starke Anwachsen dieser gebracht worden, fie habe sich außerdem im Zustande der fälen", um zu dem Verhalten der Reichspostverwaltung in Sachen Bewegung es für die nächste Zukunft hoffen ließe, meinte, es Schwangerschaft befunden und es sei anzunehmen, daß sie sich gar ber Lohnaufbesserung Stellung zu nehmen. Die allgemein un- flinge wie Sohn und Spott, wenn man von der jezigen Zeit als nichts gedacht habe, als sie den Revolver ergriff, vielmehr der§ 51 günstige wirtschaftliche Lage der Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter von einer sozialen Aera ſpricht. Nachdem der Versammlung die StGB. auf sie anwendbar sei. Der Verteidiger beantragte die und Handwerker veranlaßte diese, sich im Jahre 1906 in einer Verfügung der Oberpoftdirektion vollinhaltlich zur Kenntnis ge­Freisprechung. Die Geschworenen verneinten nach kurzer Beratung Organisation zusammenzuschließen, die sich die Hebung der wirt bracht worden war, wurden folgende Resolutionen einstimmia an­die beiden Schuldfragen. Die Angeklagte wurde demgemäß kosten schaftlichen Lage dieser Arbeiter zum Ziel gesetzt hat. Dieser genommen; Los freigesprochen. Schritt ist nicht umsonst getan worden. Wie Vallenthin, der Organisationsvorsitzende und gleichzeitiges Arbeiterausschuß­mitglied von der Bauabteilung 4 berichtete, betrug der Anfangs­lohn im Jahre 1906 2,75 M., der nach elfjähriger Dienstzeit auf 4,25 M. stieg. Es ist nun soweit gebracht, daß nach dreimaligen Aufbesserungen die Löhne auf 3,50. bis 4,75 M. steigend ge­bracht worden sind. Nicht entfernt sei aber damit den Wünschen der Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter und Handwerker Rechnung getragen worden. Durch die beständige Preissteigerung aller Ar­titel für die Lebensbedürfnisse sind diese Lohnaufbesserungen wieder aufgewogen worden. Als nun infolge der Finanzreform eine noch ungünstigere Gestaltung der wirtschaftlichen Lage der ge­famten Arbeiterschaft erwartet werden mußte und auch eingetreten ist, beschlossen die Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter und Handwerker in einer Versammlung am 29. August die Verwaltung um eine entsprechende Aufbesserung der Löhne zu ersuchen. Der Lohn sollte auf 3,75 m. steigend bis im neunten Dienstjahr auf 5,25 M. gesezt werden. Damit sei gewiß nichts unerfüllbares verlangt worden. Die Verwaltung habe aber die Erfüllung dieser beschei­denen Wünsche durch Verfügung vom 11. September abgelehnt mit dem Bemerken, daß zurzeit kein Grund hierfür vorliege. Die Ver­beiterstande doch einmal üblich sei, daß die Frauen mitarbeiten! Bei den Verhandlungen mit der Verwaltung habe sich erneut gezeigt, daß die durch Verfügung vom 27. Januar 1908 den Arbeitern gewährten Arbeiterausschüsse eine Einrichtung find, von der man sagen fönne, es wäre besser, fie Bertagung des Schwurgerichts bei Landgericht III. bestände nicht. So wie sie jetzt bestehen, sind sie wertlos. Die Die erste Verhandlung am Schwurgericht des Landgerichts III  , Ausschüsse können die Interessen ihrer Mandanten überhaupt nicht welches gestern unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Maß wahrnehmen, weil sie böllig rechtlos find. Die Verwaltung allein mann mit einer neuen Tagung beginnen sollte, fiel aus einem recht bestimmt, was in den Ausschußsizungen zur Beratung kommen eigentümlichen Grunde einer Vertagung anheim. Es waren zu foll. Bei den Verhandlungen haben sich die Ausschußmitglieder ber Verhandlung 30 Geschworene ausgelost worden. Von diesen der größten Vorsicht und Besonnenheit gegenüber dem Ausschuß­waren nur 24 erschienen. Von diesen 24 Herren stellten in der vorsigenden, einem Verwaltungsbeamten zu bedienen. Wagt ein Sigung noch drei den Antrag, entlassen zu werden, der eine, weil Ausschußmitglied ihm in gebührender Weise zu antworten, er schon einmal in diesem Jahre als Geschworener ausgelost worden. so muß es erwarten, daß es ihm nicht zum besten ge­war, der zweite, weil er laut ärztlichem Attest sehr nervös war reicht. Den Wunsch, anstatt der bestehenden 14 Ausschüsse und endlich der dritte Geschworene, weil er schwer herzleidend war. nur einen für den ganzen Oberpostdirektionsbezirk zu schaffen und Da demnach nur noch 21 Geschworene übrig blieben, während min- mit wirklichen Rechten und Befugnissen auszustatten, hat die Ver­destens 22 Geschworene zur Auslosung für die Geschworenenbank waltung abgelehnt. Die Verwaltung hat eben kein Verständnis vorhanden sein müssen, so blieb dem Gerichtshof nichts weiter für die Wünsche der Arbeiter. Nur die Organisation der Arbeiter übrig, als die ganze Sache, zu welcher über 20 Beugen geladen und deren Wirken sind der Verwaltung unbequem, fie fürchtet die waren, zu vertagen. von der Organisation angerufene Oeffentlichkeit. Als die heutige Versammlung der Verwaltung bekannt wurde, sei er, Redner, von der Strede zur Rück- Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Sprache beordert und von ihm berlangt worden, den Großhandel in den Bentral- Markthallen. Warttlage: Fleis  : dieselbe rückgängig zu machen! Nachdem aber diese Zufuhr start, Geschäft rege, Preise unverändert. Bild: Bufuhr inapp, Verfügung der Oberpostdirektion vorliegt, war die Versammlung fehr still, Preise befriedigend. Fische: Zufuhr genügend, Geschäft teilweise Geschäft lebhaft, Preise gut. Geflügel: Zufuhr genügend, Geschäft notwendig. Es stehen den Telegraphenarbeitern, Vorarbeitern und schleppend, Preise wenig verändert, Krebse taum absetzbar. Butter Handwertern keine anderen Wege mehr offen, als die Inanspruch- und Käse: Geschäft still, Preise unverändert. Gemüse, Db ft nahme ihrer Organisation und der Oeffentlichkeit. Dem Redner und Südfrüchte: Bufuhr reichlich, Geschäft in Pflaumen ruhig, sonst wurde auf seine Weigerung, die Versammlung rüdgängig zu lebhaft, Breife wenig verändert.

mußte gestern der Ladierer Karl Grösel mit einer empfindlichen Strafe büßen. Wegen öffentlicher Beleidigung des Gerichts­assessors Haase und zweier Schöffen mußte sich G. vor der 1. Straf­fammer des Landgerichts I verantworten. Der Angeklagte ist schon mehrfach wegen Körperberlegung vorbestraft und mußte sich Anfang Juni d. J. wieder einmal vor der 132. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte unter der Anklage der Körperber­degung verantworten. Als der Vorsitzende, Gerichtsaffessor Haase, das auf einen Monat Gefängnis lautende Urteil verkündete, er­ging sich der Angeklagte in den wüstesten Beschimpfungen des Gerichts. Er versuchte einen der in der Anklagebant stehenden Stühle loszureißen, die aber vorsorglich fest an den Fußboden ge­schraubt waren. Der Angeklagte sprang sodann über die Barrière und riß den vor der Anklagebant stehenden Tisch für den Ver­teidiger los, um damit auf den Vorsitzenden einzubringen. Erst durch ein Aufgebot mehrerer handfester Gerichtsdiener wurde der Zobende überwältigt. Staatsanwalt Dr. Klee hielt es für an gebracht, in dem vorliegenden Falle ein warnendes Erempel zu statuieren, da derartige Erzesse gewalttätiger Menschen in dem Gewaltung geht dabei von der Annahme aus, daß es im Ar­richtssaal seit einiger Zeit nicht mehr zu den Seltenheiten gehören. Der Antrag des Staatsanwalts lautete deshalb auf 1 Jahr Ge­fängnis. Das Gericht erkannte auf 6 Monate Gefängnis.

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Wegen 15 Bf. 3 Monate Gefängnis! Die Marburger Straffammer verurteilte den Schreiner R. aus Frankenberg  , der etwas zerkleinertes Holz im Werte von 15 Pf. entwendet hat, wegen Diebstahls im Rückfalle zu der gefeß­lichen Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis. Auch gegenüber dem dringend reformbedürftigen bestehenden Gesetz wäre eine Frei­sprechung möglich gewesen, wenn der Richter zu der Ueberzeugung gekommen wäre, das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit habe dem

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Die Versammlung gibt der bestimmten Erwartung Auss druck, das Reichspostamt, das ja seinen Beamten, Beamtinnen und Unterbeamten, etatsmäßig wie diätarisch angestellten, eine Bulage gewährt hat, werde sich auf einen anderen Standpunkt stellen, als die Oberpostdirektion Berlin   und werde nicht dulden, daß die Telegraphenarbeiter, Vorarbeiter und Handwerker als Stieftinder der Verwaltung behandelt werden. Die Versamm lung hat das Vertrauen zu Seiner Erzellenz, dem Herrn Staats­sekretär, er werde schnellstens durch persönliches Eingreifen da­für Sorge tragen, daß die in den beteiligten Kreisen mehr und mehr um fich greifende Verbitterung über die ganz ungerecht fertigte Zurüdiehung beseitigt wird."

II.

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" Die Versammelten sprechen ihr lebhaftes Bedauern aus über das geringe Verständnis und Wohlwollen, das die Oberpost­direktion Berlin   den bestens erwogenen Anregungen und Be­schlüssen der Arbeiterausschüsse entgegenbringt. Sie ist der Weinung, daß hierin baldigst und gründlich Wandel geschafft werden muß, wenn die Arbeiterausschüsse ihrer Aufgabe, einen Ausgleich zwischen den Interessen ihrer Wähler und denen der Verwaltung herbeizuführen, gerecht werden sollen. Sie bittet das Reichspostamt dringend, die für die Ausschüsse geltenden Bestimmungen unverzüglich im Sinne der Resolution der Ver. fammlung vom 29. August 1909 abzuändern und zu erweitern." Mit einem Hoch auf die junge Organisation der Telegraphen arbeiter, Vorarbeiter und Handwerker ging die Versammlung auseinander.

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Für den Inhalt der Juferate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Berantwortung.

Theater.

Dienstag, 21. September.

Anfang 7 Uhr.

Volksoper. Die Jüdin. Neues Schauspielhaus. Dudelsack.

Apollo. Spezialitäten. Miß Wintergarten. Spezialitäten. Gebr. Herrnfeld- Theater. Frau Elfams Friseur. Meine Deine Tochter. Gastspiel. Ungerade Tage.

Neues. Das Urbild des Tartuffe. Thalia. Prinz Bussi. Komische Oper. Der Wildschütz. Residenz. Gretchen. Hebbel  . Hanna Jagert. Trianon. Pariser Witwen. Lustspielhaus. Im Klubseffel. Kleines. Moral.

Menes Overetten.

Die Dollar

prinzessin. Westen. Der fidele Bauer.

Kgl. Schauspielhaus. Man spielt Schiller O.( Ballner Theater.)

nicht mit der Liebe.

Berliner  . Sintflut.

Anfang 8 Uhr.

Kgl. Opernhaus. Elektra  .

Neues tgl. Opern- Theater. Das Dorig'hoamnis.

Deutsches.

Ein Sommernachts­traum. Anfang 62 Uhr. Rammerspiele. Die Sünde. Leffing. Die Gefährtin. Hanneles Himmelfahrt.

Macbeth  .

Schiller Charlottenburg. Die Ehre.

Friedrich Wilhelmstädt. Schan

Der Deserteur. Die teusche Toinette. Cousin Bampoulette. Anf. 84, Uhr. Palaft. Großstadtzauber. Speziali Ein Sohn des

täten.

Noacks Theater. Boltes. Passage. Spezialitäten. Boltsgarten. Spezialitäten. Walhalla  . Spezialitäten.

Schiller- Theater.

Schiller- Theater 0.( Wallner- Theater.) Dienstag, abends 8 Uhr Macbeth  . Trauerspiel in 5 Aufzügen bon William Shakespeare  . Mittwoch, abends 8 Uhr: Die von Hochsattel.

Donnerstag, abends8uhr:

Die von Hochsattel.

Neues Theater.

Anfang 8 Uhr.

Reichshallen. Stettiner Gänger. Das Urbild des Tartuffe.

spielhaus. Die Spigen der Karl Haberland Theater. Spe Gesellschaft. Luisen. Der Kaiserpreis.

gialitäten. Casino. Onkel Cohn.

Bernhard Nose. Im Café Noblesse. Prater. Einer von unsere Leut'.

Mittwoch:

Emilia Galotti  .

Schiller- Theater Charlottenburg  . Dienstag, abends 8 Uhr: Die Ehre. Schauspiel in 4 Aften von Hermann Sudermann  . Mittwoch, abends 8 Uhr: Jungfer Obrigkeit. Donnerstag, abends 8 Uhr: Jungfrau Obrigkeit.

Lessing  - Theater.

8 Uhr: Die Gefährtin. Hierauf: Hanneles Himmelfahrt.

Mittwoch, 8 Uhr: 3bfen 8plus,

12. Borstellung: Klein Eyolf. Berliner   Theater.

Heute 8 Uhr Sintflut.

Zum erstemmal: Morgen: Sintflut.

Lustspielhaus.

Abends 8 Uhr:

Im Klubsessel.

Volks- Oper.

SW, Belle- Alliance- Straße Nr. 7/8. Anfang 8 Uhr. Die Jüdin.

Mittwoch:

Zar und Zimmermann  .

Anfang 8 Uhr.

Berliner

Neues Operetten- Theater. Theater des Westens  . Felix Scheuer

Ik- Trio.

UK  

Stralsunderstr.1.

Metrevel. Halloh!!- Die große uraniu nie Bintang 8 10. telabenbl. 8 Uhr: Der fidele Bauer: Schmeltzer Volks- Humorist.

Revue. Folies Caprice. Mobilisierung. Der gewiffe Augenblid. Anj. 8% Uhr.

Urania. Taubenstraße 48/49. Schiffbauerdamm 25, a. d. Abends 8 Uhr: Rom   und Uhr. Campagna. Die Dollarprinzessin. Sonntag nachm. halbe Sternwarte, Invalidenstr. 67/ 62.Dperette in 8 Atten von Leo Fall  . Ein Walzertraum.

Gesellschaft Terzett. Stettinerstr.57