anarchistischen Elemente scharf aufzutreten und forderte in einem flärte, zu alten Preisen zu verkaufen. Auch eine Harzburger Brauerei, But näheren Beleuchtung dieser Persönlichkeit sollten die Aus öffentlichen Beschluß die Parteiorganisationen auf, alle Mitglieder, lieferte zu den alten Bedingungen. sagen dreier weiterer Zeugen dienen, die auf Antrag der Verteidi. die sich irgendwie an solchen Banditenligen beteiligen, rücksichtslos Die bürgerlichen Kreise schlossen sich dem Vorgehen der Arbeiter gung noch geladen waren. Sie sollten Bekundungen machen über auszuschließen. Es muß konstatiert werden, daß nachher diese an, und die Brauereien wurden in ihrem Bierbertriebe fast brach- das Brivatleben des Herrn Geemindevorstehers, doch verzichtete geheimen Banden sich vollständig auflöften und daß die damals gelegt. Daß eine erhebliche Zahl der Arbeiter entlassen wurde, war das Gericht auf ihre Vernehmung, und der Vorsitzende wehrte auch in manchen Arbeitertreisen aufgetauchten anarchistischen zwar bedauerlich, allein für die Arbeiter mußte doch das Gesamt- tonsequent jedem Versuch, diese Dinge in die Verhandlung hinein. Tendenzen jett gänzlich verschwunden sind. interesse über das Interesse einer verhältnismäßig fleinen Gruppe zuziehen. von Proletariern gestellt werden.
Den Höhepunkt des Kongresses bildeten die Verhandlungen über die Parteitaftit, über parlamentarische und außer parlamentarische Kampfmittel. Kurz vor dem Parteitage trat in einzelnen Preßorganen so etwas wie eine antiparlamentarische Richtung zutage, doch dieser Syndikalismus war feineswegs der Ausdruck einer vorhandenen Strömung in den Arbeitermassen, sondern bloß das literarische Produkt einzelner Journalisten. Es fonnte ja in Finnland , wo die sozialdemokratische Fraktion im Landtage über so viele Stimmen verfügt und wo manche Reformerfolge auf parlamentarischem Wege errungen find, die Gefahr einer Ueberschäzung des Parlamentarismus naheliegen, aber vor einer revisionistischen Versumpfung ist die finnische Sozialdemotratie sowohl durch das revolutionäre Klassenbewußtsein der Arbeiterschaft wie auch durch die fortwährend drohende Gefahr der russischen Reaktion geschüßt. In einer glänzenden Rede schilderte Genosse Sirola die gegenwärtige politische Lage, ging dann auf die Bedeutung des parlamentarischen Kampfes ein und zog auch die anderen der Arbeiterschaft zu Gebote stehenden revolutionären Mittel( z. B. Generalstreif) in Betracht. Das Fazit der Debatten wurde darauf in einer Resolution zusammengezogen, die folgendes ausführt:
Jezt hat die Enthaltsamkeit vom Biergenuß schon den Erfolg Der Verteidiger forderte für den Angeklagten die Freis gehabt, daß der Brauereiring gesprengt worden ist. Zwei der fprechung, weil dieser als Schöffe mit seinem Vorgehen gegen den größten Brauereien bieten das Bier schon zu erheblich niederen Gemeindevorsteher nur sein Recht gebraucht und seine Pflicht er Preisen an, als der Ring beschlossen hat. Sie wollen jetzt nur noch füllt, also berechtigte Interessen wahrgenommen habe. Der Rechtsstatt der beschlossenen 3,50 M. 83 Pf. Aufschlag, pro Hektoliter Bier beistand des Nebenklägers forderte Erhöhung der Strafe und woerheben. Die Arbeiter lehnen aber konsequent jede, auch diese Ver- möglich eine andere Strafart". Pflicht des Gemeindefchöffen teuerung des Bieres ab. fei, den Gemeindevorsteher zu unterstüßen. Schmidt sei oft anges griffen worden, er möge ja auch seine Fehler haben, die vielleicht auf erotischem Gebiet liegen", er habe aber sich um den Ort verdient gemacht. Heiterkeit auf der Zeugenbank und im Zuhörerraum antwortete ihm. Der Staatsanwalt beantragte, beide Be rufungen abzuweisen.
Soziales.
Ein christliches" Geschäft.
Das Urteil lautete: Freisprechung. Von Briefunterschlagung könne teine Rede sein, höchstens vielleicht von pflichtwidriger Unterlassung. Aber Signer habe das in Wahrnehmung berechtigter Interessen gesagt und in gutem Glauben, ohne beleidigen zu wollen. Herrn Schmidt blieb die Bezahlung der Kosten.
Der Buchbinder O. war als Inseratenaquifiteur und Reifender auf Zeichnungen gegen Provision für den Verlag der kirchlichen Nachrichten tätig. Nebenbei hatte er auch Rechnungen zu fassieren. O. ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen worden und klagte deshalb gestern beim Gewerbegericht auf Bahlung einer Entschädigung von 56 M. für 14 Tage für den entgangenen Verdienst. Die Beklagte bestritt den Anspruch in seiner Höhe. Kläger habe meistens nur Sonntags kassiert und nur bei solchen Kunden, to Zahlungen nicht zu erwarten waren. Für diese erfolglofe Der Kongreß erklärt, daß bei der ständigen Verschärfung Tätigkeit tönne fie feine Bezahlung leiften! Bergeblich wiesen auch der Klassengegenfäße die finnische sozialdemokratische Arbeiter die Arbeitgeberbeisiger darauf hin, daß auch diese am Sonntag Eine recht schwere Strafe, nämlich 3 Monate Gefängnis und partei unablässig den Klassenkampf weiterführen soll, um dem ausgeführte Tätigkeit doch nicht umsonst verlangt werden kann. 1500 M. Buße hatte das Schöffengericht Weißensee über den Tier Proletariat neue Rechte und neue Vorteile zu erringen und Leider fam die Sache nicht ganz zur Entscheidung. Sie wurde, arzt Thien verhängt, der sich schwerer Beleidigungen des Fleisches dem revolutionären sozialdemokratischen Endziel, der Ab- da die Tätigkeit des Klägers eine rein kaufmännische war, dem schauamtsvorstehers Dr. Türk schuldig gemacht hat. Vor dem schaffung der kapitalistischen Exploitation und Unterdrüdung, Kaufmannsgericht zur Erledigung überwiesen. Demnach würde der Schöffengericht in Weißensee hatte über die Behauptungen des Anentgegenzuführen; da sie aber in diesem Kampfe besonders vom Kläger auf die kaufmännische Kündigungsfrist von 6 Wochen An- geklagten eine sehr umfangreiche Beweiserhebung stattgefunden. russischen Barismus bedroht wird, welcher nach einer Gin- spruch haben, seinen Klageantrag also um noch 4 Wochen er- Das Schöffengericht würdigte diese dahin, daß es die dem Dr. Türk schränkung der inneren Selbständigkeit Finnlands und nach weitern können. zur Last gelegten Anschuldigungen für vollständig widerlegt er. Unterdrückung seiner politischen Freiheiten trachtet, muß die achtete. Nach Ansicht des Gerichts tann auch nicht der geringste finnische Arbeiterklasse mit aller Kraft für ihre eroberten Rechte Durch Tarifvertrag geschaffene Ortsfitte. Tabel auf das außerdienstliche Verhalten des Dr. Türk geworfen und für die Erweiterung dieser Rechte tämpfen." Dem Grundsatz, daß Tarifvertragsbestimmungen auch für werden und auch dessen dienstliches Verhalten steht in jeder BeDarauf hebt die Resolution die Bedeutung der parla. Nichtkontrahenten maßgebend sein können, hat die Kammer 8 des ziehung tadelfrei da. Auch Beleidigungen des Fleischbeschauer3 mentarischen Tätigkeit hervor, berurteilt entschieden die anti. Gewerbegerichts in ihrer letzten Sizung zum wiederholten Male Kirsch hielt das Gericht für erwiesen. Bei der Strafabmessung parlamentarischen Bestrebungen und schärft der sozialdemokratischen Ausdruck gegeben. Es flagte der Buchdruckereihilfsarbeiter M. berücksichtigte das Gericht, daß Herr Dr. Türk durch die falschen Landtagsfraktion ein, stets die Brinzipien des Klassen gegen den Buchdruckereibesizer Landsberg auf Zahlung einer Lohn- Behauptungen des Angeklagten empfindlich geschädigt worden sei tampfes im Auge zu behalten und sich von jedem entschädigung für 14 Tage, weil er ohne Einhaltung einer Kündi- und aus dem ganzen Verhalten des Angeklagten eine sehr niedrige ihre Selbständigkeit einschränkenden Bündnis mit den gungsfrist entlassen worden ist. Der Beklagte behauptete, daß er Gesinnung spreche. Gegen das Urteil des Schöffengerichts hatte bürgerlichen Gruppen fernzuhalten". Dann wird mit Kläger Kündigungsausschluß vereinbart hat, blieb aber für Thien Berufung eingelegt. Zu der gestrigen Verhandlung war eine die Notwendigkeit der ökonomischen( gewerk. Diese Behauptung beweispflichtig. Das Gericht vertrat die An- große Bahl von Beugen und Sachverständigen geladen, unter diesen schaftlichen) Organisation betont und darauf hin- ficht, daß der zwischen den Organisationen der Arbeitgeber im Medizinalrat Dr. Störmer. Dieser wurde über den Geisteszustand gewiesen, daß das Proletariat im Kampfe für seine Rechte in die Buchdruckgewerbe und der Buchdruckereihilfsarbeiter abgeschlossene des Angeklagten vernommen und befundete, daß dieser ein stark Lage kommen kann, zum Generalstreit greifen zu müssen. Tarif in Anwendung komme, wiewohl dieser vom Beklagten nicht nervöser, neurasthenischer Mensch sei, der§ 51 StGB. aber auf ihn Und zum Schlusse wird noch erwähnt, daß der Parteitag voll- anerkannt war. Da der Tarif in 95 Proz. der Betriebe in Geltung Anwendung nicht finden könne. Der Angeklagte erklärte im Laufe ständig dessen gewiß ist, daß die Freiheitsbewegung in Rußland fei, fet er zur Ortsfitte geworden. Dieser Tarif sieht eine Kündi- der Verhandlung, daß er die Briefe im Zustande tiefer seelischer Finnlands tonstitutionellen Rechte schützt, und erneuert deshalb ben gungsfrist von einer Woche vor. Das Gericht empfahl den Par- Erregung, die ihn dem Alkoholgenusse zugeführt habe, geschrieben Beschluß von leaborg, solidarisch mit der russischen feien, fich auf 18 M. Entschädigung für eine Woche zu einigen. habe. Er bedaure ihren Inhalt und gebe zu, daß er vage ErFreiheitsbewegung zu sein, wobei die finnische sozial- Dieser Vorschlag wurde beiderseits angenommen. zählungen als Tatsachen hingenommen und fleine Müden zu Ele demokratische Partei ihre eigene Aktionsfreiheit sich vorbehalt". fanten gemacht habe." Auf Grund der Aussagen verschiedener Diese Resolution wurde so gut wie einstimmig ange Zeugen, die zu befunden vermochten, in welch ungewöhnlicher Geistesverfassung fich der Angeklagte befunden, als er die Briefe Der Gemeindevorsteher Schmidt von Rosenthal- Wilhelmsruh schrieb, tam der Gerichtshof zur Aufhebung des ersten Urteils und gab am Dienstag wieder mal einem Gericht zu tun. Gegen den Freisprechung des Angeklagten. Der Gerichtshof hatte doch erhebGemeindefchöffen Ligner, von dem er sich beleidigt fühlte, trat er Beit der Abfaffung der Briefe. Es sei ein nervöser und leicht liche Bedenken an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur in einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Beleidigungsklage erregbarer Mensch, der in früheren Jahren schwere Verlegungen als Nebenkläger auf und zugleich war er als Zeuge geladen. Schon durch Stürze erlitten und sich infolge seiner Entfernung aus seinem im April war vom Schöffengericht Berlin- Pankow gegen Bigner früheren Amt und anderen Mißgeschide im Zustande höchster Gr. wegen Beleidigung Schmidts auf 100 M. Geldstrafe erkannt worden, regung befunden habe, die feine freie Willensbestimmung ausschloß. doch hatten beide Parteien Berufung eingelegt: Ligner, weil er Er habe die Briefe auch zweifellos unter den Nachwirkungen des freigesprochen zu werden wünschte, Schmidt, weil ihm die 100 m. Altohols geschrieben.
nommen.
Gerichts- Zeitung.
Von den übrigen Punkten der Tagesordnung muß noch die Frage des Alkoholberbotsgefebes erwähnt werden; so wurde der Beschluß gefaßt, energisch für die Durch führung eines solchen Gefeßes einzutreten. Der Entwurf des Arbeiterschußgefeßes mit sehr weit gehenden Forderungen( Achtstundentag usw.), welcher von der sozialdemokratischen Fraktion dem Landtage eingereicht werden soll, wurde dem Parteitage vorgelegt und von diesem gutgeheißen. Ferner wird beschlossen, ein Arbeiterfelretariat in Helsingfors zu gründen und eine Parteischule au eröffnen, um tüchtige Agitatoren, Parteifunktionäre und Redakteure zu wenig waren und er eine andere Strafart" für angemessen Wegen öffentlicher Beleidigung des Sprechmeisters ber Berliner heranzubilden. Dann wurde noch eine Kommission ernannt, welche hielt. Vor dem Landgericht III Berlin( Straffammer 2), das als bis zum nächsten Parteitage eine Durchsicht des Partei Berufungstammer zu entscheiden hatte, war Schmidt nicht perprogramms vorzunehmen und die einzelnen Bunte fönlich erschienen. Einem Entschuldigungsschreiben hatte er ein den Prinzipien des wissenschaftlichen Margismus in Gintlang zu bringen hat( bas be- Arztattest beigefügt, das ihm Nervenüberreizung und Angstanfälle zieht sich besonders auf die Forderungen in der Agrar- bescheinigte. frage, die teilweise mehr auf einen Schuß der Kleinpächter and Zwergbauern, als auf eine Verteidigung der Interessen des ländlichen Proletariats auslaufen).
mit
Bei den Wahlen des Barteivorstandes wurden trok mancher Differenzen und persönlicher Zwiftigkeiten größten teils die früheren Parteifunktionäre mit starter Majorität wieder gewählt( darunter Sirola, Kunsinen, Miena Silanpaa und andere). Es ist das ein Beweis dafür, daß die finnische Sozialdemokratie feit und einig dasteht und daß weder von Spaltungen innerhalb der Partei, noch von selbstzerfleischenden Fraktionstämpfen die Rede sein tann.
Hermann Dräbert, und öffentlicher Aufforderung zur SachbeschädiFleischerinnung, gung stand gestern der Schlächtergeselle Paul Bergmann vor dem Schöffengericht. Der Angeklagte hatte als Referent in einer Versammlung fungiert, die am 29. Oktober in dem Musiker- VereinsBeleidigt fühlte Schmidt sich dadurch, daß Bigner in der Ge- hause stattgefunden hatte. Die Versammlung war zu dem Zwecke meindevertretersizung vom 27. März 1909 bei Gelegenheit der einberufen worden, um gegen eine Angabe des Sprechmeisters Unterschlagung von Briefen stehe, die dem Herrn Gemeinde- 600 offene Stellen nicht hätten befeht werden können, obwohl ein Etatberatung an ihn die Frage richtete, wie es denn um die Draebert Front zu machen, der die Behauptung aufgestellt hatte, fei nötig gewesen, Gesellen von außerhalb heranzuziehen, weil vorsteher bereits früher bom Gemeindevertreter Walter vorge Wochenlohn von 20 m. geboten worden sei. In einem von Bergworfen worden sei. Schmidt antwortete, davon wisse er nichts, mann verfaßten Flugblatt, durch welches zur Teilnahme an der dieselbe Erklärung wurde von Walter abgegeben, und Schmidt er- Versammlung eingeladen worden war, war bezüglich dieser Be stattete dann Anzeige gegen Ligner. Vor Gericht erklärte Ligner, hauptung dem Sprechmeister Draebert der Vorwurf der Verleum. im Jahre 1906 habe Schmidt am Tage der Gemeindevertreterwahl bung gemacht worden. In seinem Referat soll Bergmann außer den Gemeindevertreter Nieder aus seiner Wohnung abgeholt, sei dem eine beleidigende Redewendung gegen Draebert gebraucht mit ihm zum Wahllokal gegangen und habe ihm unterwegs erzählt, haben, er wurde auch dafür verantwortlich gemacht, daß nach Schluß es feien eben noch Postsendungen eingetroffen, möglicherweise der Versammlung Herrn Draebert einige Fensterscheiben eingefeien noch Vollmachtsfachen darunter, die sich auf die Wahl be- orfen wurden. Dies wird darauf zurückgeführt, daß Bergmann im Laufe seines Referates auf Vorgänge in Prag verwiesen und zogen, er habe aber keine Zeit mehr gehabt, sie zu öffnen. Später gesagt haben soll:„ Wenn die Berliner Schlächtergesellen so heißes habe Nieder das ihm( Libner) erzählt und dabei die Bermutung Blut hätten, wie die Prager, so würden sie hingehen und Draebert Der Antrag 241( vom Wahlkreis Dresden Neustadt) ausgesprochen, daß Schmidt gerade deshalb die Postsendungen nicht die Fenster einwerfen. Bu der Verhandlung waren viele Zeugen auf Einsetzung einer Schlichtungsfommission für Differenzen aus dem Arbeitsverhältnis in Parteibetrieben, über mehr geöffnet habe, weil er meinte, es seien Vollmachtssachen dar- geladen. Auf Grund ihrer Bekundungen wurde der Angeklagte deffen Schicksal wir infolge einer Lücke des Berichtes über die unter. Von dieser Annahme ging auch Ligner aus, als er die wegen Beleidigung zu 50 m. Geldstrafe verurteilt, bon der Anklage Sonnabendfizung des Parteitages nicht mitteilen konnten, ist a 5- Angelegenheit drei Jahre später in der Gemeindevertretung zur der Aufforderung zur Sachbeschädigung aber freigesprochen. gelehnt worden.
Die finnische Sozialdemokratie ist noch jung und in stetem Wachstum begriffen- und dieser Prozeß des Wachstums spiegelte fich auch in dem Parteitag zu Rotta ab.
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Nachtrag zum Parteitagsbericht.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Also doch kein grober Unfug.
Gegen den Genossen Taubadel von der Görliger Bolts zeitung war, wie wir schon meldeten, ein Verfahren wegen groben Unfugs eingeleitet worden, weil er einen Artikel über bie Stenermogeleien reicher Leute zum Abbrud gebracht hatte. Jetzt ist ihm von der Amtsanwaltschaft die Mitteilung zu gegangen, daß das Verfahren eingestellt worden ist. Aus welchen Gründen, das wurde leider nicht gesagt.
Schade, es hätte einen luftigen Prozeß gegeben!
Jugendbewegung.
Sprache brachte und Auskunft forderte.
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Ein Mordverfuch aus Rache Seine Bermutung wurde aber vor Gericht durch die Beweisaufnahme nicht als zutreffend erwiesen. Die Aussagen der Ge- beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Röchling . Aus der Untersuchungsmeindevertreter Nieder, Walter, Schreibvogel, Matthias und Haschek haft wurde der 41jährige Maschinist Albert Rüß vorgeführt, welcher sowie des Gemeindesekretärs Brennede und des Wilhelmsruher beschuldigt wurde, gegen die Ehefrau des in der Tiedstraße 4 wohn Redakteurs Schönherr ergaben ziemlich übereinstimmend, daß in haften Zimmermannes Wolter einen Mordversuch unternommen jener Gemeindevertretersizung Ligner in zwar erregtem, aber nicht zu haben. Rüß wohnte feit 7 Jahren bei den Wolterschen The verletzendem Ton wegen der vermeintlichen Briefunterschlagung leuten als Schlafbursche. In der lebten Zeit war er in Schulden angefragt habe. Nieder bekundete, daß Schmidt ihm am Wahl geraten, da er seit 5 Monaten teine Arbeit mehr hatte. Als ihm tage tatsächlich mitgeteilt hatte, unter den noch eingegangenen und Wolter wegen der schon mehrere Monate rückständigen Miete Vorvon ihm nicht mehr geöffneten Sendungen vermute er Bollmachts- haltungen machte, gerieten beide in Streit, in dessen Verlauf er die fachen. Walter aber stellte in Abrede, daß er schon einmal in der Frau M. beschuldigte, mit ihm in unerlaubten Verkehr getreten zu sein. Die Folge war, daß ihn W. sofort vor die Türe sezte. Gemeindevertretung diese Angelegenheit erwähnt habe. Er habe Seitdem fann er auf Rache und ging häufig vor dem Hause in der bort mal eine andere Briefgeschichte vorgetragen, in der allerdings Tiedstraße auf und ab. Am 30. Juni d. 3. versteckte sich Rüß auf gleichfalls der Herr Gemeindevorsteher eine Rolle gespielt habe. der Bodentreppe. Als die Frau W. die Treppe herauffam, gab Aus dem Inhalt der soeben erschienenen Nr. 18 heben wir Der Beuge nannte sie eine niedliche Briefgeschichte", doch gab der R. zwei Schüsse aus einem Revolver auf sie ab, welche sie schwer herbor: Die Jugend auf dem Barteitage. Schnapsbontott. Borsigende ihm nicht Gelegenheit, sich näher zu erklären. Beide verletzten. Der Angeklagte jagte sich dann, auf der Treppe fibend, Was mich denten lehrte. Bon Paul Stubolf. Affe und Mensch. Geschichten waren später von Lißner und Bei seiner Vorführung in dem wie die Beweis. selbst eine Kugel in die Schläfe. Bon M. H. Baege. Gespensterglaube und Totenkult. Bon aufnahme zeigte auch von anderen Bewohnern von Rosenthal gestrigen Termin machte Rüß einen etwas geiftesabefenden EinG. Edstein. Leidenschronik des Lehrlings. Aus der Jugend- Wilhelmsruh miteinander verwechselt worden. Gemeindevertreter brud, der sich in der weiteren Vernehmung noch verstärkte. Rechtsanwalt Dr. James Friedländer hielt es deshalb für sehr zweifel. bewegung. Vom Kriegsschauplatz usw. Beilage: Am Strid. Haschet bekundete als Zeuge, aus der Bevölkerung heraus fei Auf- haft, ob der Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig sei. Gedicht von Ludwig Lessen . Die Spiziu. Erzählung von klärung gefordert worden und auch er habe die Empfindung gestellte den Antrag, den Angeklagten erst in der Kgl. Charité auf Marie v. Ebner- Eschenbach.-Vom Lesen. Der Hofpoet. habt, daß eine solche herbeigeführt werden müsse. Gemeindeber feinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Das Gericht aab Gedicht von H. Thurow. Ein Held. Von Edgar Hahne treter Matthias versicherte, daß die vermeintliche Briefunter- diesem Antrage statt und vertagte die Verhandlung wald. Bücher für die Jugend. Dort wie hier. Gedicht von schlagung, über die in Rosenthal- Wilhelmsruh viel gemuntelt Hoffmann von Fallersleben . worden sei, sicherlich von anderer Seite zur Sprache gebracht worden wäre, wenn nicht Lizner das übernommen hätte.
Arbeiter- Jugend.
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Die eigenartigen Zustände, die in dieser Gemeinde seit langem bestehen, weil der Gemeindevorsteher sich in einen Gegenfat zur Mehrheit der Bevölkerung und ihrer Vertretung gebracht Die Arbeiter der Stadt Braunschweig haben schon einen wesent- hat, wurden vielfach in der Verhandlung berührt. Schmidts lichen Erfolg erzielt. In einer gemeinschaftlichen Versammlung be- Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Neff, wollte aus der Anfeindung" schlossen die Wirte und Brauereibefizer vor fünf Wochen, einen Preis des Herrn Gemeindevorstehers Kapital für ihn schlagen, aber aufschlag von 3,50 M. pro hektoliter Bier für die Brauereien, die Wirte aber wollten einen solchen von 5 M. erheben. Die Arbeiter beschlossen Bigners Verteidiger, Rechtsanwalt Davidfohn, bot Beweis dafür in einer Riefenbersammlung, kein verteuertes Bier zu trinken, an, daß die Ursachen der vorgekommenen Reibereien in der Perwas zur Folge hatte, daß eine ganze Anzahl wirte sich bereit er- sönlichkeit des Herrn Gemeindevorstehers selber zu suchen seien.
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Briefkaften der Redaktion.
Er
Die furistische Sprechstunde findet indenstraße 3, awelter Sof, britter Eingang, vier Treppen,& ahrstuhl wochentäglich abends von 7 bis 9½ Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Briefkasten können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.
2. S. 32. 1. 4,20 m. 2. Ja, bis zum Schluß dieses Jahres. .. 1885. As Strafe würde voraussichtlich nicht unter zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgeworfen und außerdem Nachdienen verfügt werden. Nigdorf, Berta 100. Ihre Geschwister haben unrecht. Haben finder.
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