finden, denn er wußte stets Bescheid, wenn ein solcher Befehl vorlag., Die Bezirkskasse hatte im verflossenen Jahre eine Ein- Inach dem die Aufsichtsbehörde die Befolgung der gefeglichen und status Er erklärte einem Vertrauten gegenüber, daß der mitangeklagte nahme von 9881,78 M. einschließlich eines Kassenbestandes von tarischen Vorschriften seitens der Krankenkassen überwacht. Es tann Polizeibeamte den Haftbefehl solange in der Tasche behalte, bis er 139,88 M. Die Ausgaben beliefen sich auf 9678,77 M. nur verlangt werden, daß die Afte der Drtskrankenkasse, die der Auffaul sei. Bedurfte ein Klient eines Schußmannes, so konnte R. ihm Der Parteisekretär des Bezirks, Genosse Beims, ergänzte fichtsbehörde zu unterbreiten sind, nicht diesen Vorschriften widereinen solchen beschaffen. Er schickte zum benachbarten Polizeibureau. den Bericht durch einige Erläuterungen. Auf der Rechnung einer Zeugin stand:" Trinkgeld für Schuhmann In der Diskussion wurde von verschiedenen Delegierten sprechen. Davon kann hier feine Rede sein, wenn die beschlossenen 5 M." Der Schreiber des benachbarten Polizeireviers und andere auf die erfreulichen Erfolge hingewiesen, die mit der Landpost" Aenderungen des Kaffenstatuts in einer Vorlage eingereicht werden. dortige Beamte waren mit R. eng liiert, ebenso der Kriminal- erzielt worden seien. So ist die Verfügung als ungerechtfertigt aufzuheben. schutzmann Kümmel von der Kriminalinspettion, wohin Zur Frage der Jugendorganisationen wurde ein die Akten in allen größeren Straffachen kamen. Antrag angenommen, der die Kreisorganisationen zu ihrer FörAehnlich war es bei Gericht; es war, wie der Staatsanwalt feft- derung verpflichtet und den Bezirksvorstand beauftragt, eine Kon= stellte, etwas ganz Normales, daß. dem angeklagten Gerichtsdiener ferenz der Jugendausschüsse einzuberufen. sagte: Bringen Sie mal die Aften in der Sache so und so herüber!" Den Bericht der Preßkommission erstattete Genosse Bran R. wohnte ganz in der Nähe des Gerichtsgebäudes. Wie schon ge- de 3- Magdeburg . Es ist daraus zu erwähnen, daß die Abonnenmeldet wurde, find bei einer Hausjuhung Vollmachten von tenzahl der„ Volksstimme" infolge der Krise um etwas zurückging. sieben Rechtsanwälten gefunden worden. Gegen die An- Der Verlag der„ Voltsstimme" erzielte im Berichtsjahr einen wälte, die sich des allmächtigen Rechtskonsulenten bedienten, soll Ueberschuß von 11 986,74 M., die Druckerei einen solchen von ehrengerichtlich vorgegangen werden. Die Beamten holten sich ihre 13 148,08 M. Die von der Druckerei gezahlten Löhne stiegen von Beftechungsgelder und Darlehen" zum Teil gewohnheitsmäßig bei 88 632,13 m. auf 95 013,22 M. St. ab.
Das Urteil lautete gegen Rosenbaum auf 2 Jahr Gefängnis, gegen den Gerichtsdiener Schnellen auf acht, gegen den Kriminalschupmann Kümmel auf sechs und gegen den Schuhmann Scheloste auf vier Monate.
Hus der Partei.
Parteiliteratur.
Im Verlag von J. H. W. Die Nachf. in Stuttgart ift soeben erschienen: Babeuf und die Berschwörung für die Gleichheit mit dem durch fie veranlaßten Prozeß und den Belegstücken. Bon Ph. Buonarroti. Uebersetzt und eingeleitet von Anna und
Wilhelm Blos. ( Internationale Bibliothek Nr. 49.) 336 Geiten. Preis broschiert 2 M., gebunden 2,50 M.
Das Werk enthält den einzigen authentischen Bericht eines beteiligten Zeitgenossen über jene Bewegung, die für die Entwickelungsgeschichte des Sozialismus von erheblicher Bedeutung ist. Die Uebersetzer hoffen das Verständnis für die Verschwörung
In einem Referat über die Agitation für die Presse gab Genosse lüh&-Magdeburg verschiedene Winte. Ein weiteres Referat behandelte die Landarbeiterfrage. Referent war Genosse& a a B- Berlin, Redakteur des Organs des LandGenosse Beims referierte dann noch über Organisation und Agitation im Bezirk.
arbeiterverbandes.
Am Tage vorher fand ebenfalls in Magdeburg eine Konferenz sozialdemokratischer Frauen im Regierungsbezirk Magdeburg statt. Es wurden zwei Referate erstattet. Ueber Die Agitation unter dem weiblichen Proletariat im Bezirk" sprach Genoffe Beims- Magdeburg und über„ Die Erziehung im Arbeiterheim" Genossin Bollmann- Halberstadt. Die Konferenz beschloß, mit allen Kräften die Agitation unter den Frauen zu fördern. Die Genoffin Dodmann Magdeburg erstattete dann noch einen kurzen Bericht über die Tätigkeit des Jugendbildungsausschusses.
Aus Induftrie und Fandel. Der Beschäftigungsgrad im Kohlenbergbau. Sehr langsam und ungleichmäßig vollzieht sich im interder Selbst in den
Ein brutaler Arbeitgeber nebst Frau und Sohn standen dieser Tage in der Person des Molkereibesitzers Köhler, Stendalerstr. 14, vor dem Schöffengericht in Moabit . Die drei waren der Körperverlegung angeklagt, begangen mit gefährlichen Werkzeugen an einem Stallschweizer, der bei Köhler in Arbeit stand.
Am 1. Juni fehlte im Stall der Molkerei Grasfutter. Der Molkereibesitzer war weggegangen um welches zu beschaffen, und wie er später, als die Futterzeit bereits überschritten war, zus rückkam, brüllte das Vieh im Stalle. Dies brachte den Mann, der offenbar oftelbische Schule in Behandlung von Arbeitern genossen hatte, so in Wut, daß er in den Stall rannte und nach kurzem Wortwechsel mit einem Spaten auf den 55jährigen Stallschweizer, der die Rühe su füttern hatte, einhieb. Auf sein Geheiß tam sofort auch seine Frau und hieb mit einem Ochsensiemer auf den Arbeiter ein. Und schließlich bearbeitete auch noch der 15jährige Sohn den Schweizer mit dem umgekehrten Stiel einer Peitsche. Blutüberströmt rettete sich der Mißhandelte vor der brutalen Prüglerfamilie in den Hof, wo er besinnungslos zusammenbrach und ins Krankenhaus aufgenommen werden mußte. In der Verhandlung leugneten die drei Angeklagten, den so schwer zugerichteten überhaupt angefaßt zu haben. Die Zeugenausfagen bestätigten jedoch klar den vorgetragenen Sachverhalt. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Molkereibefizer, der wegen Körperverlegung bereits vorbestraft war, 14 Tage Gefängnis. Das Gericht erkannte gegen den Mann nur auf 100 Mark Geldstrafe und die Kosten, gegen die Frau auf 20 Mark Geldstrafe und den 15jährigen Sprossen auf einen Verweis, Ein überaus mildes Urteil! Unter den Berliner Molkereibefizern soll es noch mehr Leute
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Babeufs, diese wichtige historische Erscheinung, au fördern, die von Bereinigten Staaten von Amerika , wo doch die Eisens geben, die im Umgang mit ihren Schweizern den Ton der oftelbischen der der herkömmlichen Geschichtschreibung geringschäßig behandelt und
entstellt zu werden pflegt.
Der Inhalt des Werkes besteht außer einer längeren Ginleitung von W. Blos und der Vorrede des Verfassers aus drei Teilen. Im ersten Teil werden die Parteien der jungen Republik einer scharfen Kritik unterzogen und die Pläne, Grundsäße und das Endziel der Verschworenen dargelegt. Im zweiten Teil wird der Prozeß behandelt und im Anhang eine Reihe Aftenstücke mit geteilt, die in der Bewegung eine Rolle gespielt haben.
Im felben Verlage fam heraus:
bunden 2,50 M.
Die Gesundheitspflege des Weibes. Von Dr. F. B. Simon. Mit 35 Abbildungen im Tegt und einer farbigen Tafel. Siebente, umgearbeitete Auflage. 304 Seiten. Preis broschiert 2 M., geDas seit 16 Jahren sich einer steigenden Verbreitung erfreuende Buch liegt jetzt in der siebenten, neu bearbeiteten Auflage vor. Eine beffere Empfehlung können wir den nüßlichen Werke, das zu einem berläglichen Ratgeber in der Familie geworden ist, nicht mit auf den Weg geben.
Aus dem Inhalt heben wir Herbor:
1. Bau und Leben des menschlichen Körpers.
2. Der Körper des Weibes.
3. Mädchen- Erziehung. Ernährung des Säuglings. Gesundheitspflege während der Schuljahre.
4. Die Gefundheitspflege der Jungfrau.
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Die
5. Die Gesundheitspflege der Gattin. Schwangerschaft. Geburt und Wochenbett. Das Kindbettfieber. Die Verhütung des Kindbettfiebers. Die Pflege der Wöchnerin und Stillenden. 6. Die ansteckenden Geschlechtskrankheiten. Im Verlage der Buchhandlung Vorwärts erschien: Führer durch das preußische Einkommensteuergeset. Von Arbeitersekretär Stud. Wissell. In allen verzwidten Fragen der preußischen Einkommensteuergesetzgebung gibt die Schrift Rat und Auskunft. Seit zwei Jahren sind die Arbeitgeber verpflichtet, das Ginkommen aller Arbeiter und Angestellten soweit es unter 3000 m. beträgt anzugeben. Das zwingt viele Arbeiter zu Reflamationen, weil sehr oft außerordentliche Gründe vorhanden sind, die zum Verlangen einer Steuerherabsehung berechtigen. Welche besonderen Umstände solche Reklamationen ermöglichen und alles nähere über die Form der dazu nötigen Eingaben kann man ans dem Führer ersehen. Die abgedruckten Musterbeispiele für Steuerreklamationen und Eingaben aller Art werden bei diesen Gelegenheiten gute Dienste leisten. Der billige Preis von 30 Pf. pro Gremplar masht die Anschaffung jedem Arbeiter möglich.
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Parteitag des Bezirks Magdeburg .
Der Sozialdemokratische Bezirksverband Magdeburg hielt am Sonntag, den 26., September, in Magdeburg seinen diesjährigen Bezirletag ab, dem Genosse Pfannkuch als Vertreter des Parteivorstandes beiwohnte. Dem gedruckt vorliegenden Rechenschaftsbericht entnehmen wir folgende Angaben: Trotz der Krise deren Heftigkeit unter anderem dadurch illustriert wird, daß die Bahlstelle Magdeburg des Deutschen Metallarbeiterverbandes im ersten Quartal dieses Jahres bei 8658 Mitgliedern für 41 782 Tage Arbeitslosigkeit 55 615,50 Mt. Arbeitslosenunterstüßung zahlte ftieg die Zahl der organisierten Parteigenossen im Bezirk um 2018, von 11 464 auf 13 482, darunter 1799 weibliche. Bei der Gründung des Bezirksverbandes am 1. Juli 1906 wurden 8334 Mitglieder in den Listen geführt. Das Verhältnis der organisierten Sozialdemokraten zu der Zahl der bei der Reichstagswahl 1907 abgegebenen sozialdemokratischen Stimmen beträgt 12,5 bom Hun bert. Die Zahl der geleisteten Beiträge beträgt auf den Kopf des Mitgliedes im Bezirksverband find Wochen beiträge eingeführt für das Quartal 11.5, was unter Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit der vollen Beitragsleistung sehr nahe kommt. Für den ganzen Bezist ist einheitliches Berwaltungs= material eingeführt. Monatlich wird ein Agitationsblatt für die Landarbeiter, die Landpost" herausgegeben, allerdings bisher nur in einer Auflage von rund 7000. Daneben wurden viele Flug blätter verteilt. Die Gleichheit" wurde in 1054 und die Arbeiterjugend" in 560 Gremplaren bezogen.
auf 45. Von den Beschlüssen des Bezirksausschusses, der sich aus
1908 1909
und
nur
5,44 5,56 5,49 5,05 5,48 4,75 4,93 4,93 5,03 5,21 5,29 4,86 5,07 4,81 4,98 5,01
Lohnbücher.
induſtrie schon wieder im Zeichen des Aufschwungs steht und daher Schnapsjunker anschlagen. Um folche Verhältnisse zu beseitigen, eine Vermehrung des Kohlenabsatzes sehr begünstigt wird, ist die ist es für die Schweizer dringend nötig, in einer starken OrganiLage des Kohlennrarftes noch feineswegs befriedigend, wenn fie auch fation Schuß zu suchen. Eine solche ist der neugegründete Berband im allgemeinen eine Kleine Besserung gegenüber dem Vorjahre auf der Land-, Wald- und Weinbergsarbeiter, Sib Berlin SO. 16, weist. Schon die Tatsache, daß der Kohlenerport der Ver- Michaelkirchplaz 1. Dieser Verband sucht die Interessen der einigten Staaten den vorjährigen fast in jedem Monat übersteigt, Schweizer mit allen Kräften zu wahren. Kein Schweizer in Berlin spricht dafür, daß der Inlandsbegehr noch nicht besonders rege sollte dem Verband fern bleiben. L ist. Dabei ist die Förderung von Anthrazitkohlen im laufenden Jahre 1908 Jahre sogar geringer als Weichtohle wird etwas reichlicher gefördert. Von einer Herbitsaison war bisher sehr wenig zu bemerken: höchstens von Lohnbüchern, wie sie für die Betriebe der Kleider- und Wäsche Die beständige Mißachtung der Bestimmungen über Führung die Tatsache, daß die Preise verschiedentlich in die Höhe gehen, deutet auf den Eintritt einer Herbstbelebung hin. konfektion in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9 DeWährend so in Amerika trop der Aufwärtsbewegung im Eisen- 3ember 1902 vorgeschrieben ist, fonnte gestern durch das Gewerbegewerbe der Verkehr am Kohlenmarkt noch ziemlich träge ist, hat sich gericht dem Blusenfabrikanten J. Domnauer gegenüber festgestellt in Großbritannien , wo die Erholung im Eisengewerbe noch werden. Die Blusennäherin Frau 2. flagte gegen die genannte nicht entfernt die Fortschritte gemacht hat wie in Amerita, der Be- Firma auf Nachzahlung von 21 M. Lohn, der ihr für 40 Blusen wir für zirka 650 000 britische Bergarbeiter, über deren Arbeits- vereinbart worden sein, aber 3,50 M. hat sie nur erhalten. Die schäftigungsgrad im Kohlenbergbau schon fräftig gehoben. Berfolgen zu wenig gezahlt worden ist. Es soll ein Stücklohn von 4,25 m. leistung regelmäßig berichtet wird, die Zahl der wöchentlich lägerin erhält wohl zu jeder Arbeit einen Kommissionszettel, geleisteten Arbeitsschichten in den ersten acht Monaten für die Arbeiterinnen vorhanden, die aber entgegen der Vorschrift dieser enthält aber niemals eine Bohnangabe. Auch Bücher find Dieses und des vorigen Jahres, so erhalten wir folgendes Bild. Die des§ 114 a der Gewerbeordnung nicht der Arbeiterin ausgehändigt Bahl der Lage, die im Durchschmitt pro Woche gearbeitet wurde, werden, sondern bei der Beklagten verbleiben. Die Direttrice der betrug: Januar Febr. März April Mai Juni Juli Auguſt flärte, es fomme sehr oft vor, daß sie selbst die Preise mache. In Beklagten , die als deren Vertreterin den Termin wahrnahm, erdiesem Falle will die Klägerin der Direttrice bei Ablieferung der Differenz-0,41-0,35-0,20-0,19-0,41+0,06+0,05+0,08 beanstandet worden sei. Bei der zweiten Lieferung wurden aber ersten Blusen 425 M. als Lohn in Ansah gebracht haben, der nicht Zum erstenmal brachte der Monat Juni eine Steigerung des bei der Abrechnung, die mit dem Liefermädchen der Klägerin erBeschäftigungsgrades gegenüber dem Vorjahr, die bis August weiter folgte, nur 3,50 M. für die fraglichen Blusen verrechnet. Die zunahm. Dabei war gerade im Monat August die Fördertätigkeit Klägerin hat wohl ersehen, daß ihr das Mädchen zu wenig Geld in den einzelnen Bezirken des britischen Bergbaues sehr ungleich gebracht hat, monierte dies aber nicht sofort gegenüber der Bemäßig; wenn auch der befürchtete Generalstreit nicht erfolgte, so be- flagten, sondern erst bei der Reſtlieferung. Die Beklagte erblickte fanden sich doch immerhin mehr als 16 000 Bergarbeiter im hierin eine Zustimmung der Klägerin zu dem von ihr festgesetten Aus stand. Infolge des regeren Geschäftsganges, der seit einigen Preise. Der Vorsitzende, Magistratsrat Dr. Leo, empfahl, weil Monaten zu beobachten ist, hat sich auch das Preisniveau bereits er im Verhalten beider Parteien ein Verschulden erblidte und zwar wieder etwas gehoben. Zu den Ländern, in denen der Beschäftigungs - das größere auf Seiten der Beklagten , einen Vergleich auf 11 M. grad im Kohlenbergbau sich im Baufe der letzten Monate gebessert Der Vorschlag wurde beiderseits angenommen. Dieser Vergleich hat, gehören vor allem auch Frankreich und Belgien . In Frankreich erscheint uns unbillig, zumal wenn man berücksichtigt, daß das hat die Arbeitsintensität schon wieder recht merklich zugenommen: Verschulden der Beklagten nach§ 150 der Gewerbeordnung etn von annähernd 190 000 Bergarbeitern waren im Juli 83,8 Proz. ftrafbares war. Sie hat eine auf Schuß der Arbeiterin abvoll, d. h. 6 Tage oder mehr in der Woche beschäftigt, und nur zielende Vorschrift verlebt, während ein Verschulden der Klägerin 16,1 Proz. arbeiteten 5-6 Tage in der Woche. Im Monat August in dem Unterlassen sofortigen Protestes gegen die Minderzahlung hat sich das Verhältnis eher noch günstiger gestaltet. In Belgien oder gar ein Verzicht auf ihr Recht ohne Irrtum nicht erblickt britannien und Frankreich statistisch erfaßt, doch geht wird die Bewegung des Beschäftigungsgrades nicht wie in Groß- werden kann. den Berichten von Arbeitgebern und Arbeitern hervor, daß auch in Belgien die Fördertätigkeit sich befriedigend ent Die Wäschenäherin G. war gegen 25 M. Wochenlohn bei der widelt. In La Louvière gestaltet sich die Produktion Firma Albersheim u. Gottschalt beschäftigt. Am 1. Auguft erkrankte zufriedenstellend, und findet infolge der flotten Nachfrage auch glatten Abfazz. Aus Charleroi lauten die Berichte etwas weniger gut, während in Mons die Beschäftigung wieder als rege bezeichnet wird. Die Intensität der Beschäftigung hat zwar auch in Deutsch I and absolut nicht abgenommen, doch geht die Förderung hier doch noch beträchtlich über den Absatz hinaus. Zweifellos hat in Deutschland der Geschäftsgang im Bergbau erst die geringste Erholung aufzuweisen. Die leise Besserung, die die lezten Wochen gebracht haben, reicht an die Herbstbelebung der Vorjahre nicht heran.
Soziales.
Zum Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen.
aus
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Zahlung für Krankheitstage.
sie und am 22. Auguft wurde ihr mittels Brief mitgeteilt, daß sie entlassen sei. Sie flagte gestern vor dem Gewerbegericht auf Bahlung des Lohnbetrages, der ihr nach Abzug des Krankengeldes für die Krankheitsdauer bis zum Entlassungstage zusteht. Die Beklagte beftritt die Rechtmäßigkeit des Anspruchs und die Höhe der Forderung, Sie sei zur Bezahlung der Arbeiterinnen in deren Krankheitszeit nicht verpflichtet. Jedenfalls habe sie höchstens für die Dauer der Kündigungsfrist, die auf acht Tage festgesetzt war, Zahlung zu leisten.
§ 616 B. G. B., Absatz 1, der hier in Betracht kommt, lautet: Der zur Dienstleistung Verpflichtete, wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden bei der Dienstleistung berhindert wird.“
Da die Beklagte von dem ihr nach§ 123 der Gewerbeordnung zustehenden Rechte der sofortigen Entlassung erst nach drei Wochen Gebrauch gemacht hat, hielt das Gericht, wie der Vorsitzende Magistratsrat Dr. Leo fagte, entsprechend der konstanten Judikatur des Gewerbegerichts eine Krankheitsdauer von 14 Tagen als eine verhältnismäßig unerhebliche Frist, für die der Klägerin ein Lohnanspruch von 8 M. zustehe. Die Parteien verglichen sich auf diesen Betrag.
Die Allgemeine Drtskrankenkasse zu Magdeburg hat in ihrer Generalversammlung vom 9. April 1908 eine durchgreifende Aende rung ihres Statuts beschlossen. Die geplanten Wenderungen wurden der Aufsichtsbehörde in zwei Vorlagen unterbreitet. Einen dahin gehenden Beschluß hatte die Generalversammlung gefaßt. Dafür war bestimmend, daß teilweise Alenderungen getroffen werden sollten, deren Bulässigkeit in Literatur und Rechtsprechung streitig ist. Die Generalversammlung befürchtete, daß, wenn alle Aenderungen in einer Vorlage zusammengestellt würden, sich die Genehmigung auch der Aenderungen, gegen die Bedenken von vornherein nicht beständen, Wie noch erinnerlich sein dürfte, war die Deutsche Tagesverzögern würde. Auf Anweisung des Regierungspräsidenten gab zeitung" empört über die Behauptung des Paftors Witte aus Zanow , der Magistrat durch Verfügung vom 7. Mai 1908 der Ortskranken- daß es Landarbeiter gebe, die bei Stellung von drei Arbeitskräften taffe auf, die beschlossenen Aenderungen des Statuts in einer Vor- nur 800 M. Einkommen jährlich haben, und bestritt es auf das
Landarbeiterlöhne.
stieg bie Zahl der sozialdemokratischen Stadtverordneten bon 29 lage an ihn einzureichen. Gegen diese Verfügung wandte sich die Mun sind wir aber in der Lage, wieder mal Berhältnisse auf einem Kasse mit der Klage. Cie machte geltend, daß die hinterpommerschen Gute zu schildern, die die Behauptungen des den Kreisvorsitzenden und dem Bezirksvorstand zusammensett, ist Aufsichtsbehörde nicht befugt sei, bon thr die Einreichung Bastors unterstützen. Und zwar ist es das Rittergut Abl. Bütow, unter anderem zu erwähnen, daß die„ Kommunale Pragis" und der Statutenänderungen in anderer als ihr von der General 3250 Morgen groß, auf dem sich, wie es ja in Hinterpommern die Hefte der" Sozialdemokratischen Gemeindebibliothek" den versammlung beschlossenen Form zu verlangen. Der Bezirks- üblich ist, eine Schnapsfabrik befindet. Es wird laut Vertrag Stadtverordneten und Gemeindevertretern auf Kosten der ausschuß wies indessen die Klage ab. Er nahm an, Deputat gewährt. Die Wohnungen, elende Löcher, sehen sich aus Kreislassen geliefert werden müssen. Am 31. Januar 1909 daß die Aufsichtsbehörde befugt sei, aus 8wed mäßigteits Stube, Kammer und Viehstall unter einem Dache zusammen. fand in Magdeburg eine Gemeindevertretertonferenzgründen die gestellte Anforderung an die Staffe zu erlassen! Die Früher wurden 75 M., jest 100 m. als Barlohn jährlich gezahlt. statt, in der unter anderem die sozialdemokratischen Vertreter in Entscheidung des Bezirksausschusses griff die Klägerin mit der Re- Ferner müssen zwei Hofgänger gestellt werden, die 30 und 50 f. den verschiedenen Gemeindeparlamenten durch einstimmigen Beschluß aufgefordert wurden, überall den Antrag zu stellen, daß die vision an, worauf sich der dritte Senat des Ober- täglich bekommen. In der Stube, deren Fußboden aus Lehm besteht, muß gefocht werden. Der Vertrag, ein Mustereremplar, den Gemeindevertretungen Valdmöglichst vom Petitionsrecht um in- verwaltungsgerichts jetzt dahin schlüssig gemacht hat: Es der Besizer mit den Leuten abschließt, verdient weiter verbreitet führung des allgemeinen, gleichen, geheimen und ist gleichgültig, ob der Erlaß der Verfügung der Aufsichtsbehörde zu werden. Er lautet wörtlich: diretten Wahlrechte unter Beseitigung des Hausbefiber- auf das Vorgehen des Regierungspräsidenten zurückzuführen sei. übernimmt von Marien 19 privilegs für die Kommunalwahlen Gebrauch machen, Die Verfügung fällt unter§ 45 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes, wohnung und erhäit folgenden Kontrakt.
eine Deputat übernimmt