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Briefkaften der Redaktion.
britter Eingang, vier Treppen,
Bis zur
4 Pferde der Arbeiter als Deputant, bei 4 Pferden, die er auf Darf man überhaupt noch an einer Behörde Kritik üben? Verlangen auch allein füttern muß, muß im Sommer um 24 Uhr Gewisse Vorkommnisse in dem Harzstädtchen Benneckenstein beDie furistische Sprechstunde findet 2indenstraße 3, glüefter of, im Stalle sein im Winter um 4 Uhr denselben ordentlich reinigen schäftigten am Mittwoch die Strafkammer in Nordhausen in einem Fahrstuhl wochentäglich fowie seine Pferde gut abpuben gehörig schirren und alles was Beleidigungsprozeß, den der Bürgermeister Schoch aus Bennecken- abends von 7 bis 9½ Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die zu den Arbeiten eines ordentlichen Pferdeknechtes gehört ver- stein gegen den Provinzredakteur der Nordhäuser Zeitung" an- Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als richten. Ferner feine Geräte und Wagen, die er für den Tag gestrengt hatte. Der Prozeß ist nach mancher Richtung hin inter- merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. gebraucht besorgen Arbeiten die Pferde nicht so muß er alle effant, nicht bloß wegen der Tatsachen, die ihm zugrunde liegen, Beantwortung im Briefkasten können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage und jede Arbeit die andere Männer auch tuen verrichten. Außer- sondern besonders auch darum, weil hier einmal der bei uns in man in der Sprechstunde vor. dem muß er täglich einen 2ten Mann stellen welcher alle Frauen- Preußen außerordentlich seltene Fall vorliegt, daß der Staats- 2. 5. 100. 1. Ja. 2. Nein. Th. J. 100. Sind Sie nach B. arbeit gut verrichten kann. sowie vom Vorschnitt der Wiesen anwalt selbst gegen die sich beleidigt fühlende Behörde Stellung rechtzeitig abgemeldet, so haben Sie von Ablauf des Monats ab, in dem bis Ende der Nachschnitten beim Wruckenanplanten usw. einen nimmt und dem Preßsünder die allermilderndsten Umstände zu Ihre Abmeldung zur Kenntnis der Gemeinde von N. gekommen ist, nur in 3ten Mann stellen, der auf Verlangen am Nachmittag kommen billigt. B. Steuern zu zahlen. Beantragen Sie Freistellung von der Steuer in N. Treue Seele. Wenn die Kündigung spätestens am 31. August dem muß. Er erhält die angewiesene Wohnung nebst dazu gehörenden Unter der Ueberschrift Ueberschreitung der Polizeigewalt" Betreffenden zugegangen ist, so ist sie in Ihrem Falle rechtzeitig. RechtsGarten und 2 Morgen bedungtes Kartoffelland im Felde 100 m. hatte die" Nordhäuser Zeitung" im Februar d. J. einen Artikel aus gültig ist sie, wenn der Budiker schriftliche Vollmacht erhalten hat. Vorbar 18 Bentner Roggen 1 Zentner Erbsen und 1 Zentner Hafer Benneckenstein veröffentlicht, der von der Verhaftung des 60jährigen legung der Vollmacht können Sie von der Generalpächterin berlangen. der 2te Mann 30 Pf. Tagelohn der 3te 50 Pf. Ferner 4 Tage Arbeiters Spengler handelte. Spengler, ein armer, beschäftigungs- Eine Eideszuschiebung über den Empfang des Kündigungsbriefes ist zus frei zum Torfmachen auf der angewiesenen Stelle muß aber des loser Mann, hatte sich im Stadtwald einen Schlitten voll trockener lässig. 5. S.. 61. Zum Berkauf der Uhr sind Sie nicht Reife. Die Paß Morgens feine Pferde abpuzen Holzgeld 12 M. welcher sich selbst Bohnenstangen abgehackt, war dabei vom Stadtförster abgefaßt und berechtigt. Sie müssen dieselbe aufbewahren. S. 39. Nein. in der Nähe kaufen muß Torf Holz und Kartoffelfuhre frei 1 Aug dem Bürgermeister Schoch in Benneckenstein vorgeführt worden. In farte genügt; weitere Schritte sind nicht erforderlich. 2. Rigdorf. 1. Nein. 2. Ja; die Höhe der Stoften richtet sich nach der frei geweidet 2 Fuhren Heu Balten und Strauch darf nicht aus dem Artikel war nun gesagt, der Bürgermeister habe den armen Höhe des Objekts. Ein wechselseitiges Testament braucht nicht zur Aufder Forst geholt Enten und Gänse nicht gehalten werden. Stroh Teufel nach dem Verhör kurzerhand in das Polizeigefängnis gesteckt bewahrung einem Notar oder einem Gericht übergeben zu werden. Der Heu und Dung darf nicht verkauft noch veräußert werden bei und erst am Nachmittag des anderen Tages freigelassen. Der Betreffende kann das Testament selbst aufbewahren. 2. R. 100. Ja. einer Strafe von 4 M. den Zentner Heu und Stroh und 6 M. Artikel schloß mit den Worten:" Dies zu Unrecht erfolgte Gin- Das Berbrechen des Mordes verjährt in zwanzig Jahren. Jede gegen den die Fuhre Dung kein Fremder darf ohne Erlaubnis in Quartier sperren charakterisiert sich einfach als Beraubung der Freiheit eines Täter gerichtete richterliche Handlung unterbricht aber die Verjährungsfrist. genommen werden und kein eigner auf fremde Arbeit gehen bei armen alten Mannes, dessen freies Herumlaufen doch, weiß Gott , Lehrterstr . 44. Reklamieren Sie gegen die Veranlagung für das erste Quartal 1910. Sie haben lediglich bis zum Schluß dieses Jahres zu einer Strafe von täglich 2 M. Festtage und Marktage werden teine bedrohliche Seite für die Allgemeinheit gehabt hätte." zahlen, da Sie 1908 aus der Kirche ausgetreten find. Moabit 87. nur auf Erlaubniß gefeiert. Beim Fortziehen bleibt der Dung Wegen dieses Artikels stellte Bürgermeister Schoch und seine 1. Die ermäßigte Steuer ist maßgebend für die Kirchensteuer. 2. Die in der Wohnung." vorgesetzte Behörde, der Landrat Schaeper in Nordhausen , Straf- Reklamation hebt die Beitreibung nicht auf. M. M. O. 100. Mein. antrag. Die Nordhäuser Staatsanwaltschaft wies denselben jedoch R. G. 26. 1. Nein. 2. Zur Zahlung ist der Betreffende verpflichtet. zurück mit der Begründung, daß die behaupteten Tatsachen im 13. Ja. 4. Eine Bestrafung wegen Stuppelei wäre möglich, wenn die Mutter allgemeinen richtig wiedergegeben seien und aus der Form des. den intimen Verkehr in der Wohnung zugelaffen oder gar begünstigt hat. Artikels die Absicht der Beleidigung nicht hervorgehe. Auf die BeK. 1907. Reklamieren Sie. Sie haben seit dem 1. Januar dieses R. 2. 37. Der wegen schwerde der Kläger ordnete darauf die Oberstaatsanwaltschaft in Jabres Kirchensteuern nicht mehr zu zahlen. Chebruch geschiedene Gatte darf die Chebrecherin nicht heiraten. Indessen Naumburg dennoch die Einleitung des Verfahrens an. ist Dispens von diesem Verbot zulässig. Das Gesuch um Dispens ist an das Landgericht zu richten. Zwedmäßig ist es, eine Bescheinigung der früheren Frau beizufügen, daß sie gegen die Eheschließung nichts einzus wenden hat. P. K. Sie hätten nur bis zum 31. Dezember d. J. Kirchensteuer zu zahlen. Reflamieren Sie gegen die Beranlagung für das 1. Quartal 1910. F. B. 7. Leider steht Ihnen weder ein Anspruch auf Gratifitation zu, O. 81. Sie müßten noch ist der Fabrikant zum Nachtleben verpflichtet. zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gericht laden. . 24. 1. Daß die Garderobe vertauscht oder nicht vollzählig zurüc gegeben ist, müßte der Kläger beweisen. 2. Der Dekonom oder Bächter der Garderobe, nicht aber der in Lohn stehende Arbeiter hätte den Schaden zu ersehen. St. 100. Der Aushang des Aufgebots der Verlobten muß zwei Wochen lang aushängen. Eine Wenderung ist nicht erfolgt. Damit die Frist gewahrt werden kann, ist es ratsam, schon etwa sechs Wochen vor: 2. M. 1000. Sie find im Recht. ber das Aufgebot zu beantragen. A. K. 107. 1 und 2. Sie haben bis zum Schluß des Jahres 1909 die Kirchensteuer zu zahlen. Sind Sie für eine spätere Beit veranlagt, so reklamieren Sie gegen die Veranlagung bei der in derselben angegebenen Seirchenbehörde. 3 und 4. Ein solcher Verein ist uns nicht bekannt. Zutreffende Auskunft über die beste Art der Ausbildung und über die Kosten bon dem Rektor einer Fortbildungsschule erhalten. werden Sie R. D. 94. Eine Klage auf nachträgliche R. S. 100. 1. Jeder Ehegatte einer
Dieser famose Vertrag zeigt, was dem Landarbeiter bei einer Arbeitszeit von 12-16 Stunden geboten wird. Interessant ist in diesem Vertrag die Bewertung zweds Strafe. Heu und Stroh werden mit 4 M., die Fuhre Dung mit 6 M. bewertet, wenn sie veräußert sind, dagegen die Arbeitskraft des Menschen mit 2 M.! Gewiß, ein besseres Beweismittel, daß Landarbeiter Sklaven find, gibt es nicht. Nun, rechnen wir das Deputat in Geldwert um, dann erhalten wir folgende Jahressumme, vorausgesetzt, daß die Agrarier uns nicht den Vorwurf machen, mir rechnen zu billig. Lohn des Deputanten 100 M., Lohn des ersten Hofgängers 90 M., Lohn des zweiten Hofgängers 150 M., 18 8entner Roggen a 8 M. 144 M., ein Bentner Erbsen 11 M., ein Zentner Hafer 7 M., Holzgeld 12 M., Torf 24 M., Heu 40 M., 2 Morgen Kartoffelland 50 M., 1% Morgen Gartenland 30 M., Weide für die Nuh 20 M., macht zusammen 678 m. Das ist der jährliche Lohn für drei erwachsene Personen. Bei 300 Arbeitstagen für jede Person täglich 78 Pfennig.
Es ist kein Wunder, daß die Landarbeiter fich danach sehnen, aus diesen Gefilden herauszukommen und kontrattbrüchig zu werden. Dies ist das wirkliche Los der Landarbeiter! Ob nun noch die Deutsche Tageszeitung" den Mut besißt, diese wahren Tafsachen zu bestreiten? Möglich wäre es. Besonders mag ihr die jedem gefunden Empfinden hohnsprechende Vorschrift gefallen, daß Feiertage nur auf Erlaubnis gefeiert und die gesamten Leute nur zu den Hungerlöhnen arbeiten dürfen. Oder ist sie doch gegen diesen Zwangsgesindedienst?
Widerrechtliche Ausweisung.
Nach dem Gesetz vom 1. Juli 1870 wird die Staatsangehörig feit durch Abstammung und für Frauen durch Verheiratung, ferner durch Aufnahme von Reichsangehörigen und durch Naturalisation von Fremden erworben. Die Aufnahme und Naturalisation erfelgen durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde, d h. den Regierungspräsidenten ausgefertigten Urkunde. Ein Ruffe&. hatte in Preußen seine Naturalisation beantragt und die Naturalisationsurkunde gegen eine Stempelgebühr von 50 m. erhalten. Später erhielt F. eine Ausweisungsverfügung, nachdem ihm die Naturalisationsurkunde mit dem Bemerken abgenommen worden war, die Urkunde sei ihm durch einen Polizeibeamten lediglich aus Versehen ausgehändigt worden! Auf die von F. erhobene Klage hob der Bezirksausschuß die Ausweisungsverfügung auf, da anzunehmen sei, der Regierungspräsident habe die Naturalisationsurkunde genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dieser Tage das Urteil des Bezirksausschusses und führte u. a. aus, die Staatsangehörigkeit werde dadurch erworben, daß von zuständiger Seite die Naturalisationsurkunde ausgehändigt werde. Die Zurücknahme dieser Urkunde könne nur in dem Falle erfolgen, wenn sie durch Betrug erschlichen sei. Solcher Fall liegt nicht vor. Durch aus unzulässig ist die Zurücknahme der Ürkunde, wenn sie wie hier gehörig ausgestellt aber aus Versehen ausgehändigt worden sei."
Ein vierfacher Mörder und Brandstifter. Eine Anklage wegen vierfachen Mordes und vorsätzlicher Brandstiftung beschäftigte gestern das Schwurgericht des Land gerichts II. Aus der Untersuchungshaft wurde der Feldarbeiter Gustav Naurod vorgeführt, welcher eines der grauenvollsten Verbrechen beschuldigt wurde, die seit Jahren die Berliner Strafgerichte beschäftigt haben. Raurod wurde beschuldigt, im Mai d. Je. feine Ehefrau mit den Händen erwürgt und dann, um die Tat zu verdecken, die Wohnung in Brand gesetzt zu haben, wodurch seine drei Kinder den Erstickungstod erlitten.
Der Angeflagte hatte beim Untersuchungsrichter ein Geständnis abgelegt. In der gestrigen Verhandlung wurde die scheußliche Tat durch die Beweisaufnahme voll erwiesen. Es konnte sich nur um die Frage drehen, ob der offensichtlich geistig sehr minderwertige Täter die Tat mit Ueberlegung ausgeführt hat. Die Geschworenen verneinten diese Frage, bejahten hingegen die Schuldfrage nach Totschlag, ferner nach vorsäteicher Brandstiftung mit Todeserfolg in Jdealkonkurrenz mit Totschlag in drei Fällen.
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Kühne beantragte 15 Jahre Bucht. haus und ferner wegen der Brandstiftung mit Todeserfolg die Icbenslängliche Zuchthausstrafe.
Auf die Frage des Landgerichtsrats Bimutta, ob er noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe, erwiderte der Angeklagte tura:„ Nischt!"
Das Gericht erkannte, wegen des Totschlages an der Ehefrau auf 15 Jahre Zuchthaus, ferner wegen der Brandstiftung und des Totschlags in drei Fällen an den Kindern auf die lebenslängliche Der Angeklagte erklärte, die Strafe sofort antreten zu wollen.
Buchthausstrafe und Ehrverlust.
Der angeklagte Redakteur Szewczyk hielt in der Verhandlung die Behauptungen des Artikels aufrecht und erklärte, er habe sich zur Aufnahme desselben um so mehr verpflichtet gefühlt, als der Bürgermeister Schoch schon wiederholt sich eines Mißbrauchs seiner Amtsgewalt und unerlaubter Beeinflussung schuldig gemacht habe. So habe z. B. der Oberholzhauer Bock in Benneckenstein , deffen Haus abgebrannt war, beim Bürgermeister als dem befoldeten Vertreter der Städtischen Feuersozietät die Auszahlung der Versicherungs, fumme beantragt. Als er nach dreiviertel Jahren noch nicht im Besitz des Geldes war, wandte er sich nochmals an den Bürgermeister. Dieser fragte ihn, weshalb er sich nicht direkt an die Sozietät wende, und als Bock erwiderte, daß er doch ihn als den Vertrauensmann der Sozietät nicht umgehen wollte, erklärte Bürgermeister Schoch:
„ Aber bei den Wahlen konnten Sie mich umgehen. Ich werde mich mit Händen und Füßen dagegen sträuben, daß Sie Ihr Geld erhalten."
Dem Konzertverein in Benneckenstein ( dessen Vorstandsmitglieder wegen ihrer liberalen Gesinnung nicht das Wohlwollen des Stadtoberhauptes genießen) habe der Bürgermeister fortgefekt die Lokale abgetrieben, indem er den Wirten drohte, er werde bei einem Verkauf ihrer Hotels dafür sorgen, daß den Nachfolgern nicht die Konzession erteilt werde. Noch heute bekomme infolgedeffen der Verein in der ganzen Stadt kein Lokal und habe seine lediglich der Kunst gewidmeten Bestrebungen einstellen müssen.
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Sie
. Bata 100. Nein. Bahlung hätte Aussicht auf Erfolg. gemischten Ehe hat die Hälfte der Kirchensteuer zu zahlen. 2. Nein. F. M. 100. 1. Weder der Vater noch der Minderjährige haftet. fönnten gegen den Schuldner erst flagen, wenn er nach erreichter Volljährigkeit die Schuld anerkennt. 2. Wenn die Sachlage so bewiesen werden fann, wie Sie sie darstellen, so würde der frühere Vormund für sein schuldhaftes Borgehen schadenersatzpflichtig gemacht werden können. 3. Nein. Bürgermeister Schoch, als Zeuge vernommen, schildert den von 4. Sobald der Jahresbetrag 1500 m. nicht übersteigt, ist die Pfändung oder Beschlagnahme unzulässig. 5. Ja; den 1500 M. Jahresbetrag übersteigenden ihm verhafteten Arbeiter Spengler als einen arbeitsscheuen, vor- Teil des Verdienstes. 6. Den stindern bleibt ihr Pflichttcilsrecht. 7. Ja. bestraften Mann und notorischen Trinker, muß aber auf Befragen M. O. 44. 1. Wenn Ihre Frau volljährig ist( über 21 Jahre), ist sie zugeben, daß dieser also geschilderte Mann jetzt schon seit mehreren zur Bahlung verpflichtet. 2. und 3. Sie haften für die Schulden Ihrer Wochen in städtischen Diensten steht! Verhaftet will er ihn haben, Ehefrau nicht. 2Bissensdurst 73. Ihre Tochter wird den EntlassungsDamit er sich nicht mit den Hehlern in Verbindung sehen konnte, schein erhalten. 21. G. 5. Reflamieren Sie gegen die Veranlagung für wie das in Benneckenstein so üblich sei". Auf die Frage, ob der das erste Duartal 1910. Da Sie im Jahre 1908 aus der Stirche ausgetreten gleichen denn oft vorgekommen sei, nennt er nur einige Fälle, die find, haben Sie nur die Steuer bis zum Schluß des Jahres 1909 zu zahlen. G. 2. 22. 1er Gläubiger würde wie jeder andere die nach dem Spenglerschen Fall passiert sind. Ihnen gehörigen Sachen pjanden lassen können. Ist mit dem Verkäufer Der Zeuge Stadtverordneter Ziegenhenne bestätigt, daß Schoch der Möbel vertraglich ein Eigentumsvorbehalt ausgemacht, so tann der dem Konzertverein, der über 100 Mitglieder zählt, alle Säle ab- Verkäufer gegen die Pfändung intervenieren. 2. Wenn dies nicht vertrag getrieben habe, was in Bennedenstein viel Empörung verursachte. lich ausgemacht ist, nein. S. 22. Die Anweldung erfolgt nur bet Bürgermeister Schoch behauptet, der Verein sei von einem Wirte der Steuerdeputation. Die Hundesteuer ist zu zahlen. 2. 21., Ja. nur zu dem Zweck gegründet worden, um über das Maß der von Kreuzstern. Gegen derartige Belästigungen gibt jes leider einen ihm, dem Bürgermeister, erlaubten Luftbarkeiten hinaus noch be2. M. 49. Der Wirt ist auf Grund Ihres Mietsvertrages leider im Recht. Ruffig. Sie sind zur Zahlung verfondere Vergnügungen veranstalten zu fönnen. pflichtet. 9. G. 100. Sie müssen die Firma bei dem Amtsgericht vers lagen, in dessen Bezirt sie sich befindet. Nur wenn die Form der Bereinbarung nicht entsprach, würde ein Abzug zulässig sein. Db die Form bertraglich war oder nicht, wird im wesentlichen durch Gutachten von Sachverständigen im Prozeß entschieden. 5. S. 100. Der Mietsstempel wird für das Kalenderjahr erhoben, also für Januar bis Januar. iemand vom Oftober 1907 bis zum Oftober 1909, so hat er zu zahlen: ben Mietsstempel, der auf das Vierteljahr 1907 fällt, den Mietsstempel für das Jahr 1908 und den Mietsstempel für die drei Duartale 1909. Einen Biebstempel gibt es nicht. Wie hoch der von Ihnen zn zahlende Mietslempel ist, tönnen wir ohne Kenntnis der Höhe des Mietszinses nicht an A. G. 4. Leider würde eine Klage auf fofortige Lösung des geben. Wietsvertrages wenig Aussicht auf Erfolg haben, weil sie nicht ausBertrage festgelegt haben, daß eine Werkstatt mit drücklich
Schoch
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Wohnt
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Assessor Bulde, hält zwar eine Beleidigung für vorliegend, auch habe der Angeklagte nicht berechtigte Interessen wahrgenommen. Wohl aber, fährt er fort, stehen dem Angeklagten Milderungsgründe sehr erheblicher Art zur Seite. Erstens hat er in gutem Glauben gehandelt, er war überzeugt, daß der Bürgermeister eine gesezwidrige Handlung vorgenommen habe; er hatte sich auch genügend informiert. Ferner kommt in Betracht, daß zwar die Festnahme des Spengler gefeßlich zulässig war, daß es aber fraglich bleibt, ob sie erforderlich war oder nicht. Ich will mich nicht darüber äußern, wie andere Beamte an ber Stelle des Herrn Bürgermeisters Schoch gehandelt hätten; der größte Teil der Beamten, auch ich selbst, würde sicherlich nicht wie Herr Schoch gehandelt haben. Man sollte so geringe Delikte doch Maschinen während der Mietsdauer sich im Hause nicht befinden darf. nicht als einen ungeheueren Frebel" ansehen, wie es Herr Schoch getan. Drittens ist strafmildernd, daß die Nordhäuser Zeitung" eine politische Partei vertritt, daß zwischen dieser und Herrn Good Dr. Simmel politische Mighelligkeiten bestehen, die den Grund zur Anfeindung gegeben haben, und daß der Angeklagte in diesem Falle nur das ausführende Organ und nicht der Alleinschuldige gewesen ist. für Haut- und Harnleiden. Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 20 Mark. Der Angeklagte bemerkt noch, die Amtsführung des Herrn Prinzenstr. 41, Moritzplatz , Schoch sei nicht nur von der Nordhäuser Zeitung", sondern auch 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4. von anderen Zeitungen in der gleichen Weise kritisiert worden. Das Urteil lautet auf 100 Mark Geldstrafe. Die zweckmäßig Dr. Schünemann feit der vom Bürgermeister getroffenen Maßnahmen, so führte der Vorsitzende aus, habe das Gericht nicht zu prüfen. Es frage sich Spezialarzt für Haut- und Harnleiden, nur, ob Bürgermeister Schoch sich bei seiner Handlung auf gesetzlicher Grundlage bewegt habe, und diese Frage sei zu bejahen. Friedrichstr. 203, Ede Schützenstos Wochentags 10-2, 5-7. Dem Angeklagten sei es auch offenbar darauf angekommen, dem Bürgermeister eins zu versehen; der Ton des ganzen Artikels habe einen Stich ins Lächerliche. Die Strafe habe deshalb nicht so niedrig bemessen werden können.
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Hoffentlich Berufung einlegen. Bei der Klarheit der Sachlage erEin recht seltsames Urteil. Der angeklagte Redakteur wird scheint eine Freisprechung vor der Straffammer selbstverständlich. Oder ist die in der Ueberschrift gestellte Frage auf Grund des Gefetes zu verneinen?
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