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.254. 26. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Somabend, 30. Oktober 1909.

Die Blohmeiche Wildnis vor dem

Schwurgericht.

( Telegraphischer Bericht.)

Altona , 29. Oktober.

Am heutigen fünften Tage der Verhandlung wurde auf trag der Verteidigung nochmals der Berichterstatter des Tag", Schweriner , über seine Eindrücke im Ashl vernommen. Er wieder­holte seine Aussage über den günstigen Eindrud, den auf ihn das Ashl gemacht habe. Auf die Frage eines Geschworenen, was das alles denn eigentlich solle?, erwidert der Verteidiger des Kolander: Er wolle durch den Zeugen beweisen, daß die Zustände im Asyl gar nicht so schlimm gewesen seien. Der Staatsanwalt erwidert: Der Zeuge ist ja kurz nach der Jhehoer Verhandlung hingekommen. Daß um die Zeit der Jhehoer Verhandlung herum die Mädchen gut behandelt sind, unterstelle er als wahr. Der Zeuge betont noch, Kolander habe ihm gesagt, die Sozialdemokraten seien ihm nicht grün und hätten die Sache in die Oeffentlichkeit gebracht.

Ein als Zeuge vernommener Bauer bekundet, daß Kolander in einer Unterhaltung zu ihm gesagt hat, man müsse die Mädchen zwiebeln, sonst gehorchen sie nicht. Eine frühere Erziehungs­gehilfin der Blohmeschen Wildnis, Fräulein Akmann, bekundet, daß

Kolander zugegen war, als die Mädchen an den Landes­hauptmann schrieben.

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Assistent Gehrs von der Korrektionsanstalt zu Glückstadt hat nie insgesamt 70 M. ab, einer Frau Weichel 11 M. Das Gericht etwas von den Mißhandlungen gesehen, bei den wiederholten Be- hielt es mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte in der gemein­suchen auch nichts Auffälliges vorgefunden! Von den fünf Todes- gefährlichsten Weise eine Spefulation auf die gelinde gesagt- fällen in einem Jahre und der auffallenden Gewichtsabnahme bei Naivität ihrer Mitschwestern betrieben habe, nicht für angebracht, einer Reihe Mädchen hat er nichts gewußt! Kolander hat ihm er- ihr nochmals mildernde Umstände zu bewilligen. Unter Einbeziehung zählt, die ganze Geschichte sei auf Treibereien der Sozialdemo- der gegen sie erkannten zweijährigen Gefängnisstrafe, lautete das fraten zurückzuführen. Urteil des Gerichts auf 3 Jahre Zuchthaus und 450 M. Geldstrafe. der Berteidigung ersieht man, daß Kolander dadurch Stimmung für dummung und Verpfaffung der Volksschule Eintretenden mit zu Die Plaidoyers sollen am Sonnabend beginnen. Aus der Art Schade, daß prozessuale Gründe hinderten, die für die Ver­sich zu machen sucht, daß er sich als den Patrioten" hinstellt, der verurteilen. Sie sind es, die durch Entgegenarbeiten gegen eine von den bösen Sozialdemokraten verfolgt wird und den Ge- gute aufklärende, Geist und Gemüt bildende Schule die Möglichkeit schworenen den Glauben beibringen will, wenn eine Reihe Per- für den Glauben an derartigen Blödsinn schaffen. sonen bekundet, nichts Böses gesehen zu haben, sei es auch nicht erfolgt: er selbst sei da? engelreine Opfer eines gegen ihn ge­Trick hereinfallen werden, ist bei der faustdicken Belastung dieses schmiedeten Komplotts. Daß die Geschworenen auf diesen groben Fürsorgevaters wohl nicht anzunehmen.

Gerichts- Zeitung.

Zauberer.

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Automobil und Klatschbasen.

Die Klägerin stand mit einigen anderen Frauen am 1. April

1907 in eifrigem Gespräch auf einem Trottoir einer zirka. 8 Meter breiten Straße in Leimbach; es war abends gegen 5% Uhr. In der Nähe wollte ein Landauer vorüberfahren, dessen Pferde scheuten. An diesem Landauer suchte der Beklagte K., der ein ihm gehöriges Automobil selbst leitete, borüberzufahren. Zu gleicher Zeit nahte in entgegengesetter Richtung ein Wagen der handlung, mit welcher sich unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Watterode Leimbach durchfährt. Da die scheuenden Pferde des In das Reich des schwärzesten Aberglaubens führte eine Ver- Mansfelder elektrischen Straßenbahn, die von Hettstedt nach Lieber die 3. Strafkammer des Landgerichte I zu beschäftigen hatte. Landauers auf das Trottoir traten, gerieten die Frauen in Wegen Betruges im strafschärfenden Rüdfalle war die Frau Anna Schrecken und jagten auf die Straße. Die Klägerin wollte den Kordus geb. Schlicht angeklagt. Die Angeklagte hat durch Speku- Fahrdamm überqueren, wurde dabei von dem Läuten des Straßen­Der Amtsvorsteher Auguſtin bezeugt: cines Tages habe No- lation auf die Naivität und Dummheit der Menschen es verstanden, bahnwagens erschreckt und wandte sich von diesem ab. Hierbei lander telephonish mitgeteilt, die Mädchen wollten aus eigener fich in der raffiniertesten Weise ihre Taschen zu füllen. Vor nicht wurde sie von dem Auto, das gerade durch die freie Lücke fahren Initiative die Aussagen widerrufen. Da hätte er sie zu Protokoll allzu langer Zeit stand sie schon wegen eines ähnlichen Sympathie- wollte, überfahren und erheblich verletzt. bernommen. Als der Verteidiger Dr. Jonas hervorhebt, daß das mittelschwindels vor derselben Straftammer. Sie wurde damals Das Landgericht Halle erklärte den Anspruch der Klägerin ein ganz eigentümliches Verfahren sei, zu der der Amtsvorsteher mit Rücksicht auf die große Gemeingefährlichkeit ihres Treibens zu dem Grunde nach als gerechtfertigt. Das Oberlandesgericht Naum­nicht befugt war, erwidert der Zeuge, er habe sich zur Protokollie- 2 Jahren Gefängnis verurteilt, welche sie zurzeit in der Straf- burg wies die vom Beklagten eingelegte Berufung zurück. Und rung für befugt erachtet, die Protokolle habe er der Staatsanwalt- anstalt in Breslau berbüßt. Ge standen nunmehr drei mene Be- zwar legt das Berufungsgericht dar, daß allerdings das Unterlassen schaft übersendet. Der Angeklagte Kolander erklärt, sein Vater trugsfälle zur Anklage. Die Angeklagte verstand es in sehr ge- des Signalisierens mit der Huppe, das wegen Scheuens der habe diese Protokollierung angeregt. Der Staatsanwalt ersucht die schickter Weise, sich mit einem geheimnisvollen" Nimbus zu um- Pferde so geübt worden war, unerheblich sei, da es nicht kausal Mädchen, sich einmal dazu zu äußern, ob der Widerruf freiwillig geben, der auf die auf einem ziemlich tiefen geistigen Niveau stehen- für den Unfall geworden sei, denn die Klägerin hätte doch vom geschehen sei. Die Angeklagten erwidern: Wenn wir uns nicht den Frauen auch den gewünschten Einfluß ausübte. So arbeitete Trottoir auf die Straße treten müssen, da die scheuenden Pferde freiwillig meldeten, sollten wir exemplarisch bestraft werden. die Angeklagte mit einem Bauberspiegel", der angeblich Blicke in das Trottoir betraten. Dazu komme noch, daß das Signal in die Zukunft gestatten sollte. Ferner verkaufte sie für teueres Geld der Angst von der Frau überhört worden wäre. Das Verschulden allerlei Sympathiemittel, welche für alle möglichen menschlichen des Beklagten sei jedoch, wie das Oberlandesgericht weiter dar­Leiden und Gebresten wirksam sein sollten. Einer Frau, die in legt, darin zu erblicken, daß er, abgesehen von zu schneller Fahrt, einem Strafprozeß verwickelt war, machte sie allen möglichen an den scheuenden Pferden vorbeigefahren ist, während er hätte Hokuspokus vor und versicherte dann allen Ernstes, daß sie dadurch sehen müssen, daß sich auf dem Trottoir Fußgänger befanden, die Richter derartig beeinflußt habe, daß jene ihren Prozeß glänzend und weil er nicht alles Erforderliche zur Sicherheit getan habe, gewinnen würde. Leider half die angewendete Beschwörungs- obwohl ihm auf der linken Seite der Straßenbahnwagen ent­formel" nicht, denn die gute Frau verlor ihren Prozeß. Eine gegentam. Das zu schnelle Tempo des Automobils gehe aus den Frau Köhler, welche nach und nach der Betrügerin 100 M. geopfert Beugenaussagen hervor. Er müsse schneller als trabende Pferde hatte, konnte schließlich kein Geld mehr auftreiben. Die Ange­flagte stieß nun Drohungen aus, daß der Ehemann der Zeugin sterben und ihr Kind schwer erkranken werde, wenn man den Zauber" nicht weiter fortsetzen würde. Die R. Hatte nichts Giligeres zu tun, als Kleider und andere Sachen zu versetzen, um die Geldmittel aufzutreiben, welche die Angeklagte von ihr forderte. Einer Frau Bloch knöpfte die Angeklagte in fleineren Beträgen 6. Zivilsenat zurückgewiesen.

Eine frühere Erziehungsgehilfin Fräulein Reuß bekundet, im Ashl hätten die Mädchen von Herrn und Frau Kolander fast ständig von früh bis abends Schläge erhalten. Sie wurden auch dann ge­schlagen, wenn sie einmal von der Arbeit ausblickten. Ihr war berboten, mit den Mädchen zu sprechen. Sie hat die Stellung auf­gegeben, weil ihr die schroffe Behandlung nicht behagte. Aehnliches bekundet die früher als Stüße im Asyl tätig gewesene Frau Hester­mann: Die Mädchen haben vor Kolander geradezu gezittert. Sie selbst habe oft gezittert, denn die Strafen fingen schon frühmorgens an und hörten erst spät abends auf. Deshalb hat auch sie den Dienst aufgegeben.

Eine Zeugin Frau Knorr hat einmal geflüchtete Mädchen ins Asyl zurückgebracht. Sie hatten große Furcht vor Kolander und erklärten unter Tränen, fie gingen lieber ins Wasser, als noch ein­mal ins Asyl. Kolander habe die Mädchen sofort in Arrest ge­schleppt, auch einige an die Kette gelegt.

gefahren sein. Nach der Polizeiordnung habe der Beklagte jedoch die Pflicht gehabt, in Ansehung von scheuenden Pferden den Motor außer Tätigkeit zu sehen und anzuhalten. Hätte er das getan, so würde der Unfall zweifellos verhütet worden sein.

Die vom Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts beim Reichsgericht eingelegté Revision wurde dieser Tage vom

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