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Nachdem der Angeklagte noch eine längere Vertheidigungs­rede gehalten, worin er anführte, daß er wegen der ihm zu theil gewordenen Behandlung wohl Grund hatte, gegen den Justiz­minister v. Schelling erbittert zu sein, zog sich der Gerichtshof zur Berathung zurück.

ruhigen zu wollen.

Teidigt: Er behauptet in feiner Schrift, daß ihm ein hoher Be- nicht richtig feien. Der Angeftagte erklärt zunächst unter der in strafrechtlicher Beziehung wohl zu unterscheiden weiß, amter gesagt habe, daß er sich nur in Acht nehmen solle. Man vielen Windungen, daß er das doch nicht ohne Weiteres könne. was Recht und was Unrecht ist. Er hat sich selbst dagegen ſei im Auswärtigen Amt durchaus nicht skrupulös. Man werde, Er halte diese Affäre doch für einigermaßen buntel. Er wisse, verwahrt, geistestrant zu sein und er ist reicht geistestrant, ohne auf Recht und Gesetz zu achten, ihn eines Tages durch daß man in weiten Kreisen auf grund der Behauptungen des wiewohl infolge mancher Absonderlichkeiten in seinem Auftreten Willkür beseitigen und entweder ins Gefängniß oder ins Stabsarztes a. D. Dr. Sternberg über diese gesprochen und sie mancher zu dieser Vermuthung kommen könnte. Gerade der ihm Frrenhaus bringen. Der Angeklagte hat auch, wahr für wahr gehalten habe. Er fet ganz bona fide gewefen und innewohnende Intellett ist ein erschwerendes Moment. scheinlich um zu erweisen, daß diese Gefahr für höchstens von dem Dr. Sternberg dupirt worden. Er müsse schwerend ist auch die Stellung der angegriffenen Personen, die bringend vorliegend erachtete, Vollmachten für den Reichs- fagen, daß er das Benehmen des Justizministers doch für eigen- Schwere der Vorwürfe, die Beharrlichkeit, mit welcher er die­tag, den Bundesrath und verschiedene Privatpersonen ausgestellt, thümlich halte, da derselbe thatsächlich sich zunächst in Unter- felben wiederholt und die Art, wie er sie an die Deffentlichkeit für den Fall, daß ihm etwas Menschliches begegne. handlungen mit dem angeblichen Erpresser eingelassen habe. Der gebracht hat: durch Schandbroschüren, durch die Presse, durch Was die gegen den Legationsrath Dr. Kayser angewandten Staatsanwalt weift sofort diese Behauptung zurück. That feine Eingaben bei den Behörden. In seinem Haß und seiner tirelten Schimpfworte betrifft, so giebt der Angeklagte zu, daß fächlich habe der Justizminifter dem Dr. Sternberg nur auf die Rachsucht hat er sich nicht darauf beschränkt, die Amtsehre die Ausdrücke nicht schön und sehr stark seien. Er habe aber erste, sehr höflich und bescheiden gehaltene Eingabe geantwortet ber betr. Personen anzutaften, er ist ihnen auch nachge­gewissermaßen die Fensterscheiben eingeworfen, um ein Vorgehen und als er gefehen, daß es. sich um eine Expreffung handelte, fchlichen in ihr Privatleben und hat ihren Schritten nachspionirt. gegen ihn zu veranlassen. fofort die nöthigen Schritte gegen ihn veranlaßt. Der Staats- Darin liegt eine schwere Schädigung der Autorität des Staats In Sachen der Anschuldigungen gegen Herrn v. Eichhorn anwalt erklärt sich ferner zu der Mittheilung berechtigt, daß der und seiner Beamten. Man braucht sich nur daran zu erinnern, erklärt der Angeklagte, daß er die Thatsachen bezüglich des Justizminister jeder Zeit bereit sei, als Zeuge vor Gericht wie in den großen Versammlungen Herr Paasch als Held und Ehrenscheins von dem Oberlehrer Serres in Minden erfahren zu erscheinen, um nochmals unter seinem Eide zu er- als unschuldig Verfolgter gefeiert worden ist. Jetzt wird wohl und sich genau an dessen Mitteilungen gehalten habe. Diese klären, daß er die Feodora Kleinert niemals gesehen alle Welt einsehen, daß der Mann, der von gewissen Leuten als Sache sei ein ganzes Jahr unbeanstandet geblieben und er habe habe. Es sei unerhört, daß auf grund der Schriften des An- Held gefeiert worden ist, dem man" Heil!" zurief, nichts ist, als fie für wahr halten müssen. Ehe er die Geschichte in Druck ge- geklagten einer der höchsten Staatsbeamten schon einmal in ein Verleumder! Ich beantrage gegen denselben ein Jahr geben, habe er das Manuskript zur Korrektur an den Dr. Serres die prefäre Lage tam, vor Gericht in Berührung mit einem sechs Monate Gefängniß und Publikationsbefugniß für in Minden geschickt. Der Angeklagte spricht in der Schrift solchen Frauenzimmer gebracht zu werden. Wenn also der die Beleidigten. seine Verwunderung aus, wie es möglich sei, daß Leute, welche Minister auch durchaus bereit sei, Zeugniß abzulegen, so sollte Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Hertwig, beschränkte sich auf in solcher Weise bloß gestellt worden, noch ferner im Amte doch ohne Noth dasselbe nicht noch einmal erfordert werden. nur wenige Ausführungen. Er müffe unumwunden zugeben, daß bleiben können. Das sei selbst im torrumpirten Frankreich nicht Der Angeklagte fucht sich auch mit feinem guten Glauben zu die Beweisaufnahme zu ungunsten des Angeklagten ausgefallen möglich. entschuldigen, indem er darauf hinweist, daß seine Broschüre ja sei und wolle deshalb nur einige Gesichtspunkte erörtern, die Zu diesem Falle wird der Oberlehrer Dr. Serres in erst beschlagnahmt, dann aber wieder freigegeben worden sei. Er für den Angeklagten strafmildernd ins Gewicht fallen könnten. Minden als Zeuge vernommen. Derselbe erklärt, daß sein Vater, habe daraus angenommen, daß der ganze Inhalt der In erster Linie habe der Staatsanwalt selbst zugegeben, daß der verstorbene Rechnungsrath Serres, hem verstorbenen Re- Schrift straffrei sei. Der Vorsitzende erklärt, daß der Angeklagte bei Abfaffung aller beanstandeten Broschüren gierungspräsidenten v. Eichhorn durch darlehnsweise Hergabe es doch kaum faßbar fein würde, wenn der Angeklagte und Schriftstücke von einem einheitlichen Willen ge= von Geld aus großer Verlegenheit geholfen habe. Dieselbe fei jetzt noch allerlei Verdächtigungen aufrecht erhalten wollte, leitet worden sei. Der Angeklagte glaubte sich durch den daraus entstanden, daß der Präsident für öffentliche Zwecke anstatt offen zu erklären, daß auch er sich nunmehr Gesandten v. Brandt in schwerer Weise beeinträchtigt, alle Gelder zu rechter Zeit anzuweisen versäumt habe. Die Spar- von der" Unrichtigkeit der behaupteten Thatsachen über- feine Bestrebungen gipfelten darin, sein vermeintliches Recht zu Tafse würde ihm Geld geben, wenn der Vater des zeugt habe. Der Angeklagte giebt fchließlich die formelle Er- verfolgen. Dies war auch der Grund, weshalb er sich als Zeugen die Bürgschaft im Berein mit einem Rauf- flärung ab, daß ihm diese Ueberzeugung heute in der That ge- Parlamentskandidat aufstellen ließ, er hoffte, sich von dieser mann Brinkmann übernähme. Der Vater des Zeugen habe fommen fei und er die ehrenrührigen Angriffe gegen den Justiz- Stelle aus Geltung verfchaffen zu können. Wider besseres Wissen sich dazu bereit erklärt, der Bürge Brinkmann sei später minister nicht mehr aufrecht erhalten könne. habe der Angellagte nicht gehandelt, aber er habe in der in Konkurs gerathen und der Vater des Zeugen sei dann für die Der Angeklagte hatte auch behauptet, daß der Vorstand des blinden Verfolgung feines vermeintlichen Rechts weit über das ganze Eumme regreßpflichtig geworden. Als Rechnungsrath Männerbundes zur Bekämpfung der Unfittlichkeit( Graf Hoch- Biel hinausgeschossen. Paasch habe ferner in Wahrnehmung Serres gestorben war, sei der von Herr von Eichhorn ausgestellte berg und Oberförster v. Hochberg) in Sachen der Feodora Kleinert berechtigter Interessen gehandelt und einen schärferen Ton Ehrenschein demselben zurückgesandt worden, dieser habe aber dem Justizminister v. Schelling eine Verwarnung ertheilt habe. erst angeschlagen, als er sah, daß alle seine Bemühungen, seine Schulden nicht bezahlen können. Der Zeuge berichtigt seine Der Angeklagte giebt jetzt zu, daß er sich auch hierin geirrt habe. auf gütlichem Wege etwas zu erreichen, erfolglos waren. frühere diesbezügliche Aussage, wonach nicht der Präsident Thatsächlich hat der Oberstabsarzt Dr. Sternberg, versucht, den Aus allen diesen Gründen bat der Bertheidiger, den von Eichhorn, sondern der Geh. Rath von Eichhorn nach dem Vorstand des Männerbundes zu einem Schritt in Sachen der Angeklagten wegen der formalen Beleidigungen zu einer Haft­Tode seines Vaters gewissermaßen doloser Weise sich in Kleinert zu veranlassen. Der Vorstand hat dies aber abgelehnt strafe zu verurtheilen und von einer Gefängnißstrafe Abstand zu den Besitz des Ehrenscheins gesetzt und nachher für mit dem Hinweise darauf, daß der Verein sich nur mit der öffent- nehmen. tie Schuldentilgung nichts gethan habe. Thatsächlich sei lichen Unittlichkeit beschäftige. Von einer ergangenen Berwar­der Ehrenschein dem Präsidenten von Eichhorn überschickt wor- nung" ist keine Rede wie der Angeklagte jetzt zugiebt. den, nachdem derselbe ein gerichtliches Anerkenntniß seiner Schuld Angesichts dieser Bugeständnisse wird von allen Seiten auf gegeben hatte. Der Zeuge bekundet dann noch, daß er noch zu jede weitere Beugenvernehmung verzichtet. Der Staatsanwalt Lebzeiten des Präsidenten v. Eichhorn sich bei dem Schwager des überreicht noch die Aften, aus denen ersichtlich ist, daß die Aktion selben, dem Minister v. Schelling um die Schuldentilgung be- des Dr. Sternberg gegen den Justizminister von einem Geistes- Das Urtheil lautete dahin, daß der Angeklagte, von einem worben habe. Derselbe habe dies abgelehnt. Der Sohn des franken ausgegangen sei, so daß der Gewährsmann des An- einheitlichen Willen geleitet, sich der Beleidigung in mehreren Herrn v. Eichhorn habe seines Wissens in febr höflicher geklagten für seine unglaublichen Behauptungen ein Geistes Fällen und des Vergehens gegen das Preßgefeß schuldig gemacht Form erklärt, daß er sich allerdings moralisch ver- franter sei. Rechtsanwalt Dr. Hertwig macht darauf auf habe und deshalb mit einer Gefängnisstrafe von pflichtet halte, die Schulden seines Vaters zu bezahlen merksam, daß nach Ansicht des Angeklagten der Dr. Sternberg einem Jahre drei Monaten, wovon zwei Monate auf und thun warde, was er tönne. Der Zeuge giebt au Unrecht entmündigt worden sei. Das zeuge für die bona bie erlittene Untersuchungshaft in Abrechnung zu bringen seien, zu, daß er den Angeklagten ermächtigt habe, von den Thatsachen fides des Angeklagten. Er selbst stehe ja auf einem andern zu bestrafen sei. Gebrauch zu machen. Standpunkte, er halte den Dr. Sternberg thatsächlich für verrückt. Den Beleidigten wurde die Publikationsbefugniß im Reichs­Kaufmann Louis Serres aus Bremen tritt im Allgemeinen Nach Schluß der Beweisaufnahme ergreift zur Schuldfrage Anzeiger", der" Post" und der Staatsbürger- Beitung" au­der Darstellung seines Bruders bei. Sein Vater habe Herrn das Wort. v. Eichhorn auf dessen flehentliches Bitten die Bürgschaft über Erster Staatsanwalt Drescher: G3 liegen hier Be- gesprochen und außerdem die Vernichtung der beanstandeten Broschüren verfügt. 4000 m. gegeben. Justizminister v. Schelling habe ein Gintreten leidigungen sowohl im Sinne des§ 185 als auch der§§ 186 Der Angeflagte erklärte, sich bei dem Erkenntnisse nicht be­für die Schulden feines Schwagers abgelehnt und gesagt: wenn und 187 vor. Wenn dem Auswärtigen Amt Vergewaltigung , man ihn gefragt haben würde, würde er dem Vater der Willkür, Rechtsverweigerung, Pflichtwidrigkeiten vorgeworfen Dem Antrage des Vertheidigers auf Haftentlassung des Ver­Zeugen von der Bürgschaft entschieden abgerathen haben. werden, so liegen darin Beleidigungen formaler Natur. urtheilten wurde seitens des Staatsanwalts widersprochen und Er habe mit Herrn v. Eichhorn feinerlei freundschaftliche Wenn vom Dr. Kayser gesagt wird, er sei ein leib vom Gerichtshofe im Sinne des leßteren entschieden. Beziehung. Der Zegationsrath v. Eichhorn habe nach dem Tode haftig Beschnittener und als Konvertit verdächtig, so sind feines Vaters in höflichen Worten seine moralische Verpflichtung, das ganz gewöhnliche Schimpfworte zur Berhöhnung für die Schuldentilgung zu sorgen, anerkannt und auch eine Ab- des Betreffenden. Was den Herrn von Eichhorn be Schlagszahlung in Höhe von 7 pCt. geleistet. Letzteres bestätigt trifft, fo liegen gegen denselben schwere Beleidigungen ver Geh. Rath v. Eichhorn als Beuge. Der Vorsitzende hält dem leumderischer Natur vor. Wenn gegen denselben doch nur der Angeklagten vor, daß er hiernach doch wohl einsehen müsse, daߧ 186 in Vorschlag gebracht wird, so soll ihm zugegeben werden, Die Arbeiter der Wachstuch, Linoleum, Tapeten feine Tarstellung objektiv falsch sei und die Beleidigungen gegen daß er vielleicht selbst falsch berichtet worden war. Im Inter­den Geh. Nath v. Eichhorn feinen thatsächlichen Boden haben. effe der schwer getränkten Männer, des Geh. Raths von Eich- und Formstecherbrauche hielten am 13. Mai eine gutbesuchte Er könne sich ja vielleicht darauf berufen, daß er von dem Ober- horn und des Justizministers v. Schelling muß öffentlich aus Versammlung ab, in welcher Herr Pinn einen mit großem lehrer Serres falsch berichtet worden sei. Der Gerichtshof be- gesprochen werden, daß die Thatsachen, die der Angeklagte in Beifall aufgenommenen Vortrag über das Thema:" Soziale Zu­schließt, den Oberlehrer Dr. Serres, der der Theilnahme ver- seinen Schriften vorgebracht hat, in feiner Weise erwiesen sind, stände im Alterthum" hielt. Herr Weyltopf berichtete dann dächtig sei, nicht zu vereidigen. sondern die unwahrheit derselben auf das Evidenteste darüber die Thätigkeit der Gewerkschaftsfommission, wobei er die Dem Geh. Rath von Eichhorn wurde in der Schrift gethan worden ist und auf diese beiden Herren nicht Anwesenden aufforderte, mehr wie bisher sich an den Marken­des Angeklagten ferner vorgeworfen, daß dieser in der bekannten ein Schatten von Vorwurf fällt wenn anders man es mit vertrieb zu betheiligen. Darauf wurden die Arbeitsverhältnisse Aemterschacher- Affäre des früheren Affessors Gerschel mitgewirkt Ehrenmännern zu thun hat. Ehrenmänner pflegen offen und ehr- in der Rirdorfer Linoleumfabrik und in der Rosenthal'schen habe. Der Angeklagte erklärt: Er habe damals gehört, daß lich begangene Irrthümer einzugestehen. Aus diesem Gesichts- Fabrit, Seydestraße, einer Kritik unterworfen. In der letzteren Gerschel sich gegen eine Belohnung von 2000 M. eine Konsulats- punkte heraus haben ja auch zwei der f. 3. angeklagten Re- Fabrik fümmere man sich, so wurde ausgeführt, garnicht um die ftellung habe verschaffen wollen. Er habe weiter gehört, daß bakteure, nachdem ihnen aus den Gerichtsverhandlungen flar ge- Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbe- Ordnung. Am Himmel­Herr von Eichhorn in dieser Angelegenheit eine Verfügung er worden, daß sie sich geirrt haben, sich an die Hochherzigkeit des fahrtstag sei gearbeitet worden und im Winter wäre es vor­lafsen habe und nachdem er nun die vorher berührte Ge- Juftigministers mit der Bitte gewandt, ihnen zu verzeihen und gekommen, daß von einem Morgen um 7 Uhr bis zum anderen Seit durchgearbeitet wurde, Seit schichte von dem Oberlehrer Dr. Serres erfahren, habe er sich ge- der Justizminister hat es gethan. Der Angeklagte hat in schmäh- Morgen um dieselbe der Nachtarbeit hätten aus­fagt: Mein Gott, da handelt es sich wieder um dieselben licher Weise das Andenken des verstorbenen Präsidenten v. Eichhorn daß sich die Mädchen von Personen und dasselbe Amt. Sollte das wieder blos Bufall verdächtigt, um den Sohn zu kränken und herabzusehen. Kein schließen dürfen. Um sich etwas zu erholen, hätten einige von fein?" Der Vorsitzende meint, der Angeklagte werde nun Wort ist davon erwiesen, daß der verstorbene Präsident von ihnen heimlich den Fabrikraum verlassen, in der Absicht, in ein boch wohl einsehen, daß er mindestens vorschnell gehandelt habe. Eichhorn das Darlehn genommen hat, um Amtsuntenschlagungen paar Minuten wieder weiter zu arbeiten. Da sie nicht wieder Geh. Rath v. Eichhorn erflärt, daß er mit der ganzen zu verdecken. Was in dieser Beziehung vorgebracht worden ist, famen, sei nach ihnen gesucht worden und da habe man sie- Angelegenheit nichts weiter zu thun gehabt habe, als daß er unwahr und eitel Züge ist es, was der Angeklagte von dem Ver- schlafend, auf der Treppe gefunden. Solche Mißstände, die mehr einmal auf das Gesuch des Assessors Gerschel, im Auswärtigen halten des Geh. Legationsraths von Eichhorn behauptet hat. oder minder in fast allen Fabriken vorfämen, tönnten nur mit Einige Amt als Hilfsarbeiter angestellt zu werden, einen Bescheid er Das gerade Gegentheil ist erwiesen, nämlich, daß der Geh. Nath Hilfe einer strammen Organisation beseitigt werden. theilt habe. v. E. fich als ein Ehrenmann benommen hat, gegen den man Redner ermunterten ihre versammelten Kollegen dazu, sich in Der Angeklagte erklärt, daß, wie er bei dem vorher be doch nicht wagen darf, in so tränkender Weise vorzugehen. Der größerer Bahl den Wahlvereinen anzuschließen, vor allem aber handelten Punkt bona fide handelte, er hier nicht mala fide gehandelt Angeklagte hat verleumdet, um Standal zu machen, um die fest tüchtig in die Wahlagitation einzugreifen. Angeregt wurde habe. Er gebe aber zu, daß die ganze Sache jetzt auch für ihn öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Er hat sich selbst außerdem eine Sammlung für die Pariser Kollegen, welche von aufgeklärt sei, mit jenem Helden verglichen, der Fensterscheiben einwirft, um ihrem türzlich beendeten Streit her noch zu leiden haben. Es Es folgen die Beleidigungen gegen Herrn v. Schelling. Der verhaftet zu werden. Seine Handlungsweise ist aber noch viel sollen Listen in den Fabriken zirkuliren. Angeklagte hatte in dem Protest gegen diesen darauf hingewiesen, verächtlicher, denn er hat in freventlicher Weise die Ehre von Eine öffentliche Versammlung der in der chirurgi daß derselbe in auswärtigen Blättern der Bestechlichkeit be dritten Personen angegriffen und den Angeklagten müßte doch schuldigt werde, ohne daß er dagegen etwas unternommen habe, eigentlich ein Gefühl von Scham überkommen, wenn er seinem a cher war zum 14. Mai einberufen worden, in welcher, außer schen Branche beschäftigten Instrumenten­während er doch sonst sehr empfindlich sei. Der An- dreisten Behauptungen mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme ma getlagte bleibt dabei, daß diese Sache in den verschiedensten vergleicht. In bezug auf den Justizminister liegen unter allen anderen gewerkschaftlichen Angelegenheiten, auch der Bericht über Blättern sehr lebhaft besprochen worden sei. Der Staats- Umständen Beleidigungen nicht nur nach§ 186, sondern auch nach die Thätigkeit der Gewerkschaftskommission und die Neuwahl des anwalt behauptet dagegen, daß diese Erörterungen erst durch die 187 vor. Die vollständige unwahrheit dieser Behauptungen Delegirten erledigt werden sollten. Der Besuch aber war so Darstellungen in den Schriftwerken des Angeklagten veranlaßt ist nachgewiesen, wie der Angeklagte felbft schließlich bat gering, daß die Erledigung der Tagesordnung bis nach den worden sein. zugeben müffen. In bezug auf die behauptete Bestechlichkeit hat Wahlen vertagt wurde. Der Angeklagte hat dem Minister v. Schelling auch unfitt der Angeklagte Thatsachen überhaupt nicht vorgebracht, bezüglich lichee Handlungen vorgeworfen. Es wurde in der Schrift be- des angeblich unsittlichen Vorkommniffes hat der Angeklagte trog hauptet, daß eine Prostituirte Namens Feodora Kleinert sich feiner Kenntniß von der Anwahrheit der Behauptungen dieselben rühme, sowohl mit dem Minister als dessen Sohn gleichzeitig weiter verbreitet. Er hat den Mann, welcher ihm gegens Umgang gehabt zu haben. Sie habe von letterem eines Tages über eine außerordentliche Milde gezeigt, der, wie er wußte, ( Depeschen des Bureau Herold.) eine Bitenfarte erhalten, aus welchem sie ersehen habe, daß der eiblich die Beschuldigungen als frivole gekennzeichnet hatte, trot junge Mann Voßstraße 3 wohne. Es sei das dasselbe alledem und ungeachtet der hohen Stellung dieses Mannes Leipzig , 17. Mai. Für den 17. Wahlkreis Glauchau - Meerane fort in Haus, in welchem sie eines Tages von einem alten vor- fort und der hämischsten Weise angegriffen. ift Bürgermeister Dr. Böhme- Freiberg als Kandidat der National Dieser angeblichen Von den schmachvollen Verleumdungen des Angeklagten liberalen, Konservativen und Deutschsozialen aufgestellt. nehmen Herrn empfangen worden sei. Behauptungen der Feodora Kleinert bemächtigte sich das inzwischen ist kein Titelchen wahr, alles ist unwahr bis in die Kleinste merzienrath Grumbt- Dresden( fonservativ), bisher Vertreter des als geistestrank erllärte Ehepaar Dr. Sternberg aus Charlotten- Falte hinein! Die Art, wie der Angeklagte feine bona fides 8. Wahltreises Pirna- Sebnih hat eine Wiederwahl definitiv ab­burg zu Erpressungsversuchen gegen den Minister. Feodora glaubhaft machen will, tann man beinahe eine jesuitische nennen. gelehnt. Kleinert ist verschiedentlich vernommen worden und hat, wie der Dem Angeklagten ist auch nicht der Schutz des§ 193 zuzubilligen. Borsitzende hervorhebt, zu verschiedenen Beiten ganz verschiedene Weder der Justizminister, noch Herr v. Eichhorn, noch der Aussagen gemacht. Sie ist in verschiedene Häuser der Voßstraße Legationsrath Kayser haben mit der Brandt'schen Angelegenheit geführt worden, hat suchend herumgetappt, um die angebliche etwas zu thun; die Grenzen der berechtigten Intereffen auch auf alle Fälle weit überschritten. In Wohnung des alten Herrn herauszufinden, sie hat dann gesagt, wären Hechingen , 17. Mai. Regierungspräsident v. Franck ist als daß sie sehr morphiumsüchtig sei und manchmal nicht wisse, der Person des Angeklagten liegen theils mildernde, theils Kandidat für die Reichstagswahl aufgestellt. was sie rede. Der Vorsißende verweist den Angeklagten fchärfende Momente. Bugegeben mag ihm werden, daß Stuttgart , 17. Mai. Der frühere Abgeordnete, Freiherr ferner noch darauf, daß der Justisminister unter seinem Eide er sich in gereister Stimmung befunden und immer weitere Kreise von Münch, welcher keine Kandidatur mehr annehmen wird, bestritten habe, irgend welchen Umgang mit Feodora Kleinert der Bevölferung für sich hat intereffiren wollen. Seine Hand- fordert in dem sozialisti en Parteiorgan die Wähler seines Be­oder irgend einem anderen Frauenzimmer gehabt zu haben, die lungsweise ist aber eine moralisch so verwerfliche, daß die Milde zirkes auf, für den Sozialisten zu stimmen. Zeugin Feodora Kleinert aber auch eidlich bestritten habe, daß rungsgründe weit dadurch aufgehoben werden. Zugegeben soll Chriftiania, 17. Mai. Heute, am Unionstage, veranstalten der Justisminister der Mann sei, welchen sie meine. Der Vor- werben, daß sich der Angeklagte in die Idee verrannt hat, daß die Raditalen und Sozialisten einen Selbständigkeits- und figende hält dem Angeklagten vor, daß nach diesen Vorgängen er durch den Herrn v. Brandt verfolgt wird. Der Angeklagte Stimmrechts- Bug", an dem sich 32 Vereine und Korporationen er doch wohl ehrlich zugestehen könne, daß die Thatsachen absolut hat sich in seinem ganzen Auftreten als ein Mensch gezeigt, mit Fahnen und Mufit betheiligen werden,

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Rom

Düffeldorf, 17. Mai. An Stelle des eine Wiederwahl ablehnenden Freiherrn von Dalwigk Lichtenfels hat die Sentrumspartei für den 12. Wahlkreis Düsseldorf den Ritter­gutsbesitzer Weidenfeld aufgestellt.