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an, welchen Wert diefe Gruben gehabt haben: für die Ausgabe der gationen vorhanden sei. Auch in bezug auf das viel erörterte| macht. Sie hätten die Absicht geäußert, den Angeklagten festa Obligationen war es notwendig, daß die Gruben auch betrieben Grundstüc bei Croffen hat das Gericht für festgestellt erachtet. zustellen, hätten aber davon Abstand genommen, da sie ihn auf und ausgebeutet wurden, denn nur dann konnten die Angeklagten daß Echtermeher und Laufer sich des Betruges schuldig gemacht ihren Rädern, die nicht so schnell fahren fönnten wie das Rad des Geld verdienen, und nur wenn sie Geld verdienten, konnte eine haben. Beide wußten, daß das Grundstück nicht entfernt den Angeklagten, nicht einholen konnten. Als der Angeklagte gleich Dividende für die Obligationsinhaber ermöglicht werden. Aber Wert der Hypothet von 4000 m. hatte, die Echtermeyer auf das darauf zurüdgekommen sei und die Schußleute ausgelacht habe, auf eine solche 3inszahlung kam es den Angeklagten Echtermeher Grundstüd nahm. Diese wertlose hypothet ist durch Vermittelung sei einer derselben auf ihn zugerannt, habe ihn festgehalten und die und Grunsfeld nicht an; sie wollten nur die Möglichkeit erhalten, Laufers dem Gombita für ein Automobil hingegeben worden. In Vorzeigung der Radfahrerfarte verlangt. Der Angeklagte habe ge Marianne- Obligationen auszugeben und diese Obligationen in sehr 12 Fällen der Anklage hat das Gericht einen Betrug nicht für schrien und gelärmt, sich auch geweigert, bis an eine Laterne mit­schlauer Weise durch Bermittelung der Angeklagten Laufer und vorliegend erachtet, im übrigen aber eine fortgefekte Handlung zugehen, wo die Schuhleute die Karte lesen wollten. Unter diesen König, denen die Wertlosigkeit der Obligationen bekannt fein angenommen. Eine strafbare Tätigkeit des Angeklagten Weißen- Umständen habe der Angeklagte zur Feststellung seiner Persönlich­mußte, gegen unbare Werte an den Mann zu bringen.- Aehnlich berg hat nicht festgestellt werden können. Nach Ansicht des Ge- teit fiftiert werden müssen. Auf der Wache habe er auch gelärmt liegen die Verhältnisse bei der Zeche Luise. Auch hier fomme es richtshofes ist er nur das Werkzeug des Angeklagten König gewefen. und geschrien wie ein Kind, und dann habe er, um die Beamten auf den Wert nicht an, auch hier hatten die Angeklagten nicht die Bei ihm und bei der Frau Biez ist der Gerichtshof zur Frei zu verhöhnen, die Melodie gepfiffen:" Du bist verrückt mein Kind." Absicht, die Grube in Betrieb zu sehen, sie wollten 1 500 000 M. fprechung gekommen. Das Urteil ergeht dahin: Es werden ver--Ein unbeteiligter Zeuge, der den Vorgang auf der Straße nur Obligationen schaffen und waren gar nicht imstande, die Zinsen urteilt Grunsfeld zu zwei Jahren Gefängnis, Echtermeher zu zum Teil mit angesehen hat, hat den Eindruck empfangen, daß die für die Obligationen herauszuwirtschaften. Die Gründung der fünf Jahren Gefängnis und fünf Jahren Ehrverlust, Laufer au Schußleute feinen Anlaß aur Sistierung hatten, da ja der An­sogenannten Berlinischen Treuhandgesellschaft" war in der Tat ein Jahr sechs Monaten Gefängnis, König zu neun Monaten Ge- geflagte seine Radfahrerkarte vorzeigte. Dieser Zeuge gab auch nur eine Farce. Das Gericht ist keinen Augenblick im Zweifel fängnis. Den Angeklagten Grunsfeld, Echtermeyer und Laufer an, er habe gehört, daß einer der Schußleute, als die Radfahrer an gewesen, daß sie nur ad hoc gegründet worden ist und den Leuten werden drei Monate Untersuchungshaft angerechnet. Die Ange- ihnen vorbeipassierten, sagte: Das sind wohl Rote? Als der An­Sand in die Augen streuen sollte. Der Geschäftsführer Dr. Karl geflagten Weißenberg und Frau Bien werden freigesprochen. geflagte zurüdfam, habe einer der Schußleute zu dem anderen Bauer hat seine Obliegenheiten in dieser Treuhandgesellschaft sehr Für die Haftentlassung Grunsfelds bot Juftigrat Wronker gefagt: Den Hund greife ich mir. Die Schuhleute behaupteten vernachlässigt, er hat zweifellos sehr leichtfertig und pflichtwibrig eine Staution bon 20 000 M., für Laufer bot Rechtsanwalt Dr. Bemgegenüber, sie hätten solche Aeußerungen nicht gemacht, fie gehandelt. Der Gerichtshof hat sich aber nicht der Ansicht des Klee eine Kaution von 5000 M. an. Das Gericht lehnte die An- hätten nur gesagt, die müßten wir uns eigentlich holen. Das Staatsanwalts angeschlossen, daß Dr. Bauer auch ehrenrührig ge- träge auf Haftentlassung ab. Gericht schenkte den Angaben der Schußleute vollen Glauben und handelt habe. Durch die Personalverschiebungen haben es die An­verurteilte den Angeklagten wegen groben Unfugs zu 20 M. geflagten zuwege gebracht, daß das Publikum über den Zusammen- Ein Zusammenstoß mit Schuyleuten führte den Maschinisten Geldstrafe. hang zwischen der Treuhandgesellschaft und den beiden Gewerk- Grabowski am Mittwoch auf die Anflagebant des Schöffengerichts schaften, sowie dem Bankgeschäft Grunsfeld u. Co. vollständig im Berlin- Mitte. Der unter Anklage stehende Vorgang, der sich in Den eigenen Sohn aus Fahrlässigkeit erfchoffen Unflaren gehalten wurde und durch die Auskünfte über die Obli- einer Juninacht in der Elbinger Straße abspielte, wird von den hat der Wilhelm Offer, der dafür vom Landgericht Bieles gationen das Gefühl der Sicherheit erhielten. Tatsächlich waren Beteiligten in völlig gegenfäßlicher Weise dargestellt. Der An- feld am 16. Juni zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt worden ist. Ieştere wertlos und zahlreiche Bersonen sind dadurch geschädigt geklagte Grabowsti behauptet, er sei in Begleitung von awei Er hat den Krieg mitgemacht und wohnte bei seinem Sohne, der worden, daß sie auf die günstige Auskunft der scheinbar objektiven Freunden per Rad von einem Ausfluge heimgekehrt. In der ein Jagdgewehr besaß. Wenn ein Veteran gestorben war, pflegte Firma Grunsfeld u. Co. hin Obligationen kauften oder gegen un- Elbinger Straße, wo zwei radfahrende Schußleute standen, habe der Angeklagte damit am Grab zu schießen. Dies wollte er auch bare Werte annahmen. Die überaus verzwidten Anleihebedin- er einen seiner Freunde vermißt, er sei umgekehrt, um den Freund am 30. März 1909 tun. Er holte das Gewehr heraus und machte gungen, auf die fich die Angeklagten berufen, sind von den meisten zu suchen. Da sei einer der Schußleute ohne Veranlassung auf ihn fich damit zu schaffen. Während er eben seinen Sohn fragte, ob nicht gelesen oder nicht verstanden worden. Durch allerlei Schein- losgestürzt, habe ihn vom Rade gerissen, gemißhandelt und schließ er eine Batrone habe, ging, ehe er eine Antwort erhalten konnte, manöver haben die Angeklagten bezw. nur der Angeklagte Echter- lich zur Wache fiftiert. Die bei dem Vorgange beteiligt gemefenen der Schuß los und traf den Sohn im Unterleibe. Jm Kranken­meher versucht, eine Situation au schaffen, die die Bermutung Schußleute Seifert und Heim fagen dagegen, der Angeklagte habe, hause ist dann der Sohn gestorben. Das Reichsgericht verwarf am zulaffen sollte, daß ein entsprechender Gegenwert für die Obli- als er an ihnen vorbeifuhr, höhnische Bemerkungen zu ihnen ge- Dienstag die Revision des verurteilten Vaters.

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