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einen Handelsvertrag ober auch nur um ein Abkommen mit gegen- scitiger Verbindlichkeit handelt, wie cZ seit dem 2. Mai 1907 zwischen beiden Staaten in Geltung war. sondenr um eine provisorische, nicht vertragsmäßige Vereinbarung, die auf dem autonomen Gesetz beider Länder beruht und daher jederzeit abgeändert werden kann. Weder die Amerikaner noch die Deutschen   haben einen auf eine bestimmte Zeit gewährleisteten vertragsmäßigen An- spruch auf die neuen Abmachungen. Ein gewisser Schutz vor unangenehmen Ueberraschunge» wird dem deutschen   Export nur durch die Bestimmung des neuen amerikanischen   TarifgesetzeS gewährt, wonach der Präsident einem Staate, dem der Minima ltarif über den 31. März hinaus ausdrücklich zugestanden worden ist, diesen nur entziehen kann, wenn er diese Abficht drei Monate vorher der Regierung des betreffenden Staates mitgeteilt hat. Die Schuld an dem dadurch geschaffenen beklagenswerten Zustand liegt ausschließlich auf feiten der Bereinigten Staaten. Denn durch daS neue ameri­ kanische   Tarifgesetz ist dem Präsidenten die bisherige beschränkte Vollmacht, anderen Staaten im Wege von Verträgen Zugeständnisse zu machen, sei es auf dem Gebiete des Zolltarifs oder der Zoll- Verwaltung, völlig entzogen worden. Einer der Hauptzwecke der amerikanischen   Tarifreform war es eben, eine streng autonome. von jeder Rücksicht auf daZ Ausland Befreite Handelspolitik zu er­möglichen. Bruderzwist im Zentrumslager. Vor einiger Zeit haben wir mitgeteilt, daß der Verband der Windthorstbündc eine neue Wochenschrift,Das Zentrum" genannt, herausgibt, an der namentlich Prof. Martin Spahn  , der Sohn des großen Peter, mitarbeitet. Da das Blatt sich etwas spöttisch gebcrdet und seine historische Auf- fassung ntanchmal nicht ganz mit der jener Blätter von der Qualität derGermania  " übereinstimmt, das heißt nicht kultur- kämpferisch genug ist hat es sich trotz der kurzen Zeit seines Bestehens bereits mehrere Rügen der unter der Bot- Mäßigkeit des hohen sklcrus stehenden klerikalen Blätter zu- gezogen. Z. B. erteilt ihm in ihrer vorgestrigen Nummer dieEssener Volksztg." erneut folgenden energischenOrd- nungsruf": Wir haben von Anfang an der Gründung des Organs»DaS Zentrum" sehr skeptisch gegenübergestanden, ohne es offen zum Ausdruck zu bringen. Unsere Befürchtung, daß die Wochenschrift leicht zu einer Quelle von Verdrießlichkeiten werden könne, hat sich also nur zu bald bestätigt. Was den so überaus gefährlichen schleichenden Kulturkampf betrifft, von dem wiederholt in der übrigen Zentrumspresse die Rede gewesen ist, so hieße Vogel st rauß-Politik treiben, wenn die vielfach auf Kulturkampf gerichteten Zeichen der Zeit nicht ver- standen werden sollten. Darin liegt ja der große Fehler, daß so manche Leute ein entscheidendes politisches Urteil abgeben, ohne daß sie sich mit der geschichtlichen Entwickelung der preußischen Kirche«Politik hinlänglich ver- traut gemacht haben. Nach der Besprechung in der Kölner   Augustinus  - Versammlung über die eigentliche Auf- gäbe des Windhorst- Bundes hätte in seinem Organ eine größere Zurückhaltung beobachtet werden müssen, umsomehr, als seine Auslastungen allzu leicht mit denjenigen der Partei identi- fiziert werden. Es sei hier aber ausdrücklich festgestellt, daß der Windthorstbund und sein OrganDas Zentrum" auf ihre eigene Rechnung und Gefahr handeln. Der Wochenschrift DaS Zentrum" ist im Interesse der Sache des Windthorst- bundeS dringend anzuraten, daß es sich den schulmeister- lichen Ton abzugewöhnen sucht; irgendwelche autoritative Bedeutung besitzt es nicht.. Das möchten wir gegenüber der kulturkäinpferischenVoss. Ztg." bemerken, die schon<Nr. 62) eifrig dabei ist, die Entgleisung gegen die Partei des Zentrums auszuschlachten.__ I Es wird weitergezwiebelt". In der letzten Sitzung des Kriegsgerichts der 13. Division iAltona) hatte sich der Unteroffizier F a u er t von« g.�Feldartillerie» Regiment(Itzehoe  ) ivegen unvorschriftsmäßiger Behandlung Unter- oebener und Unterdrückung des Beschwerderechts zu verannvorten. Wegen eines kleinen Versehens ließ er vor kurzem seine Leute an- treten und peinigte sie durchKniebeugen bis zur Erschöpfung". Als ein Soldat sich über diese Behandlung beschweren wollte, lehrte der Vorgesetzte den Gemütsmenschen heraus und suchte den Sol» -baten durch das Versprechen, et solle einen besseren Wasfenrock be­kommen, von der Ausübung des Beschwerderechts abzuhalten. Der Soldat ließ sich aber auf nichts ein. sondern brachte den Vorgang zur Anzeige. Urteil: 10 Tage M i t t e l a r r e st. Sehr ab­schreckend! Im nächsten Jalire werden wir im Reichstage wieder schöne Erklärungen hören und eS wird so ziemlich alles beim alten bleiben._ Berichtigung. Von dem Generalkommando des 13. Armeekorps in Stuttgart   erhielten wir heute folgende Zuschrift: In der 9!r. 301 desVorwärts" vom 2b. Dezember 1909 er» schien ein Artikel mit der Ueberschrist:Ein Menschenleben dem Paradeunfug geopfert?" Auf Grund des§ 11 des Preßgesetzes vour 7. Mai 1874 ersuche ich um folgende Berichtigung: Unwahr ist, daß dem Vater TheurerS jede nähere Auskunft darüber verweigert wurde, wie sein Sohn den Tod gefunden hat; vielmehr wurde ihm vom Regimentsführer, dem Eskadronchef und dem Wachtmeister aus freien Stücken über den Hergang der Sache eingehend Auskunft erteilt. Unwahr ist, das; der Vater TheurerS trotz dringender Bitte an den Gerichtsoerhandlungen nicht teilnehmen durfte; derselbe stellte eine derartige Bitte weder beim Regiment noch bei der Eskadron. i> Das Anerbieten einer Geldui.tersiützung behufS Transports der Leiche seines Sohnes in die Heimat lehnte der Vater TheurerS dankend ab. La der Trauerfeierlichkeit auf dem Truppenübungsplatz Mün- siWrn beteiligte sich das ganze Offizierskorps, die ganze 1. Eskadron und das Trompeterkorps. Die Leiche wurde bis halbwegs Auingen  entlang einem von den übrigen Unteroffizieren und Mannschaften des Regiments gebildeten Spalier bogleitet. Unrichtig ist, daß es sich um eineParadesache" handelte. DaS Unglück ereignete sich bei einer Exerzierübung im Galopp, bei der «in Halten innerhalb der Kolonne tatsächlich ausgeschlossen war. Bon feiten des Generalkommandos. Der Chef des Generalstabes: v. Seinba, Oberstleutnant. Ocrtemich. Obstniktionsfolgen. Prag  , 0. Februar. Da das Landesbudget infolge Lee Ver» tggung des Landtages unerledigt geblieben ist. hat der LandeSaus- stguß beschlossen, keine anderen Auszahlungen vorzu- nehmen als die, die gesetzlich oder vertragsmäßig festgelegt sind, und ferner keine Neubauten auszuführen. Alle Erledigungen sollen mit der Klausel versehen werden, daß Auszahlung erst dann erfolgen könne, wenn dem Landesausschuß die nötigen Mittel zur Verfügung stehen. Die Landtag Sa dgeordneten haben reine Diäten erhalten, franfcmcb. Eine Militärdebatte. Paris  , 9. Februar. In der Deputiertenkammer stand heute die Beratung des Budgets des Kriegsministeriums auf der Tagesordnung. Allemane(Soz.) verlangte Abschaffung der BagnoS in Afrika  . Die Ouale», denen die Gefangenen ausgesetzt seien, seien eine Schande für Frankreich  . L a ch a u d >Soz.-Radikaler), der Arzt ist, zog einen Vergleich zwischen dem Gesundheitszustand der deutschen   und der französischen  Armee, der namentlich in bezug auf die epidemischen Krankheiten in Deulschland weilauS günstiger sei, und erklärte, der Grund dafür liege einmal in dem allgemein schlechtere» GesuudheiiSziistande der französischen   Rekrutenkouliiigente, dann aber auch in der klnzuläng- lichkeit der hygienischen Einrichtungen in den französischen   Kasernen. Spanien  . Ministerkrise. Madrid  . 9. Februar. Das Kabinett M o r e t hat seine Entlassung gegeben. Mit der Bildung des neuen Kabinetts ist der Demokrat Canalejas   beauftragt worden. Cngianci. Das Borgehen der Regierung. Wie ein Telegramm aus London   meldet, besteht Grund zu der Annahme, daß in das Unterhaus nach Erledigung der Adresse auf die Thronrede mit Rücksicht auf die Geld- bedürfnisse der Regierung das Budget sofort wieder ein- gebracht werden wird. Danach würde also die Regierung das Verlangen der Radikalen, vor allem anderen die Ober- h ausfrage zu erledigen, nicht erfüllen, sondern das Budget voranstellen. Der Grund ist natürlich, daß in der Budget- frage keine besonderen Schtvierigkciten zu erwarten sind, da die Lords durch ihr eigenes Votum verpflichtet sind, das Budget, das durch den Ausfall der Wahlen die Sanktion des Volkes erhalten hat, anzunehmen. Beschlüsse der Iren. Dublin  , 9. Februar. Heute hielt die Nationalistische Partei hier eine Versammlung ab. in der John R e d m o n d wieder zum Vorsitzenden gewählt wurde. Ferner wurde einstimmig beschlossen, die Anhänger O' B r i e n S aus der Partei aus- zuschließen. ftollancl. Die Angst vor fremder Einmischung. Haag, 9. Februar. Bei der Beratung deS Budgets deS Ministeriums des Aeußern in der Ersten Kammer begründete der ehemalige Gesandte in Stockholm  , van H e e ck e r e n, einen Antrag, in dem der Minister aufgefordert wird, Schritte zu tun. um die Integrität der Niederlande   gegen Deutschland   und England zu sichern. Ter Redner erklärte, ein einige Jahre zurückliegendes Ereignis, das dem Minister wahrscheinlich unbekannt sei, bilde einen speziellen Grund für Holland  , eine bessere Garantie zu foroern, als das N o r d s e e a b t o m m e n sie den Mächten zweiten Ranges biete: Der Minister des Aeußern erwiderte, van tzeeckeren müsse seine Behauptung genauer formulieren, sonst könne er nicht anüvorten. Nach erregter Debatte beschloh die Kammer in geheimer Sitzung, über diese Angelegenheit nicht in geheimer Sitzung, sondern öffentlich zu verhandeln. Van Heeckeren erklärte nunmehr zu seinem Antrage im einzelnen, der So u» verän eines Nachbar st aates habe vor einigen Jahren wissen lassen, daß et gezwungen wäre, niederländisches Gebietzubcsetzen, wenn die Niederlande ihre Verteidigungs- mittel gegen England nicht instand setzten. Der Minister ver» diene Tadel, daß er diese Tatsache beim Abschluß des Nordsee  - abkommenS nicht in Rechnung gezogen habe. Der Minister er- widerte, er könne diese Behauptung nicht entkräften, bevor van Heeckeren sich nicht genauer zu den AusdrückenSouverän eines Nachbarstaates" undwissen lassen" geäußert habe. Im Interesse deL Landes fordere er ihn auf, klarer und genauer zu sein. Da van Heeckeren nicht antwortete, wurde die Diskussion ohne Ergebnis geschlossen._ IRiiitäretaf. Die Budgetkommission des Reichstags strich am Mittwoch die Mehrforderung von 634 000 M., welche die Militärverwaltung zur Erhöhung der Pferdcrationen für die Offiziere im allgemeinen und für die der Kavallerie im besonderen in den Etat eingestellt hatte. DaS Zentrum ließ wieder einmal aus Furcht vor den Wählern die Regierung im Stich. Die Herren vom Zentrum scheinen durch den ständigen Rückgang ihrer Stimmen bei den Nachwahlen endlich doch bedenklich zu werden, denn im vorigen Jahre waren sie gerade, die den Offizieren den Servis erhöhten, aber die von der Regierung vorgeschlagene Er- höhung der Mannschaftslöhne abgelehnt und dem gemeinen" Soldaten nur die Lieferung des Putzzeugs als lächerliche Gegenleistung geboten haben. Sehr interessant war auch das Verhalten der Nationallibe- ralen: sie fielen bei dieser Frage platt in zwei Teile aus- einander. Die Abgeordneten v. Schubert und P a a s ch e stimmten für. die Abgeordneten G ö r ck e und Osann da- gegen. Da außerdem aber nur noch die Konservativen und das Mitglied der Wirtschaftlichen Vereinigung für die RegierungS- forderung stimmten, so wurde der Posten ebenfalls abgelehnt. Die von'der Regierung verlangte Umwandlung der Veterinär- stellen in Offiziers veterinärstellen, die in früheren Sitzungen schon diskutiert war. wurde jetzt mit großer Mehrheit ange- nommen. Dagegen stimmten nur Zentrum und Sozialdemo- kraten. Allgemein wurde Klage darüber geführt, daß die Reisekosten zu hoch seien. Auf Antrag des nationalltberalen Abgeordneten Görcke wurden die angeforderten 5 972 129 M. auf 5 400 000 M. mit knapper Mehrheit ermäßigt. Auch hier stimmten die Fraktions- kollegen(und diesmal sogar sämtlich) deS nationallibcralen An­tragstellers gegen den Antragl Eine Resolution deS Zentrums, wonach die Kontrollversammlungen anstatt halbjährlich nur jede« Jahr einmal vorgenommen werden sollen, wurde gegen die Stimmen der Konservativen und National? liberalen und des Mitgliedes der Wirtschaftlichen Vereinigung an- genommen. Ein Antrag G o t h e i n, an der Forderung von 2 216 000 M. für Munition einen Abstrich zu machen, wird abgelehnt. Selbst die Freunde des Antragstellers halfen den Antrag niederfiimmen. » I» der Nachinittagssitzung erledigte die Budgetkommission de» Rest des Militäretats, der nun sofort dein Plenum zur zweiten Beratung überwiesen werden wird. Eine längere Debatte entspann sich über den Berkauf des Tempelh-fer Felde». Genosse Singer machte darauf aufmerksam, daß ein günsti» ger   Verkauf deS Geländes solange für die Militärverwaltung nicht zu erwarten sei, als Tempelhof   nicht zu Berlin   eingemeindet sei. Man könne es der Berliner   Stadtverwaltung nicht verdenken, daß sie das Gelände nicht kaufe, wenn die Steuern der Leute, die sich dort niederlassen, in die Kasse einer anderen Gemeinde fließen. Die einzige Möglichkeit für die Militärverwaltung' das Gelände vorteilhaft loszuwerden, sei, daß Tcmpclhos zu Berlin   einge- meindet werde. Wer hier freien der preußischen Regierung eingebildete politische Schwierigkeiten entgegen, die sie hindern, das zu tun, was im Interesse der Allgemeinheit unbedingt noü wendig sei. Von anderer Seite wurde noch darauf hingewiesen, daß ga wisse Kreise bereits dabei seien, die Situation geschäftlich auSzu- schlachten, daß es sich aber in diesem Falle nicht um Bankkonsor�-ui handele. Donnerstag; Reichsamt des Innern. Eue der Partei. Sozialdemokraten sind nicht gleichberechtigt. Die Elberfelder Stadtverordnetenversammlung hob in ihrer Sitzung vom Dienstag ihren früheren Beschluß, den Sozial- demokraien die S t a d t h a l l e nicht zur Abhaltung poliiiicher Versammlungen zu überlassen, mit 22 gegen 6 Stimmen auf. Daraufhin erklärte der Oberbürgermeister sofort, er werde den B e s ck> l u ß anfechten, da das Oberverwaltungsgericht auf dem Standpunkt stehe, daß die Freigebung städtischer Gebäude zu sozialdemolralisckien Versammlungen eine Förderung der Bestrebungen der Sozialdemokratie darstelle. AuS den Organisationen. Der Sozialdemokratische Berein Magdeburg hat jetzt, wie in der Generalversammlung vom Montag festgestellt wurde, 4904 Mitglieder. Die Gesamteinnahmen im lebten Halb- jähre belausen sich auf 24 514 65 M die Ausgaben aus 12 769,73 M.. bleibt ein Bestand von 11 744,93 M. Die Parteitags- k o m m i s s i o n bat bereits sechs Sitzungen abgehalten. Die von der Partei ausgehenden Bild u n gsbe strebungen find kräftig unterstützt; die Parteibibliothek l>t fleißig benutzt worden. Wilhelm Giebel in D ortmun d ist vor einigen Tagenge» starben. DieArbeiterzeitung" widmet ihm folgende Worte: Einst stand er in unseren Reihen, und an seiner Bahre wollen wir gerne bekennen, daß er, als die hiesige Parteibewegung noch in ihren Anfängen stand, sich erhebliche Verdienste um sie erworben und auch Opfer für dieselbe gebracht hat. Später ist er aber mit der Partei zerfallen; zwar hat er noch in den letzten Jahren vieles versucht, wieder Ausnahme zu finden, doch blieben diese Versuche ohne Erfolg. Was uns trennte, mag heute unerörtert bleiben, seinen Verdiensten aber zollen wir am heutigen Tage die schuldige Anerkennung. Soziales. Ist der Verlust des Geruchssinnes als Unfallfolge zu entschädige»? Mit dieser Frage hatte sich jetzt daS Schiedsgericht für Arbeiter- Versicherung in Dresden   zu beschäftigen. Der Brauer L. trug bei einem im Jahre 1396 erlittenen Unfall eine Schädelverletzung davon. Die Rente des Verletzten wurde zuletzt auf 10 Proz. herab- gesetzt, da nach dem ärztlichen Gutachten die Unfallfolgen bis auf einige geringe Schäden und Verlust des Geruchssinnes beseitigt waren. Bei einer neuen Untersuchung stellte der Vertrauensarzt der Brauerei- und Mälzerei-BerusSgenossenschaft nur noch den Verlust des Geruchssinnes fest. Die Frage, ob dies als Unfallfolge zu entschädigen ist, überließ der Arzt der Berufsgenosscnschaft. Diese hat aber die Entschädigungspflicht verneint und beim Schieds- geeicht die Aufhebung der Rente beantragt. Der Verletzte hat dem widersprochen, indem er geltend machte, daß er durch den Verlust des Geruchssinnes seinen Beruf als Brauer habe aufgeben müssen und auch im allgemeinen gesckstidigt sei. Die Berufsgenossenschast machte demgegenüber geltend, daß L. dadurch nicht ,n seiner Er- werbsfähigkeit behindert sei. Das Schiedsgericht hat eine Eni- schädigungSpflicht anerkannt und die Berufsgenossenschaft zur Wettergewährung der Rente verurteilt, indem es mit Recht auS- führte, daß L. durch Verlust des Geruchssinnes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschädigt sei, weil er den Betriebsgefahren, wie Ausströmen von Gas usw., mehr ausgesetzt ist wie ein gesunder Arbeiter. Deshalb sei L. als ein minderwertiger Arbeiter anzu- sehen und zu entschädigen. Eine Ivprozentige Rente sei aber auch nicht zu hoch._ Frivole Ausflüchte. Der Maler D. klagte am Dienstag vor dem JnnungsschiedS» geeicht gegen den Malermeister Paul Bartz auf Zahlung von 82.15 Mark rückständigen Lohn. Der Beklagte wendete ein, er müsse sich an dem Lohne für die Entwendung vo» Materialien schadlos halten, die Kläger sich habe zuschulden kommen lassen. Vom Schiedsgericht nach dem Wert der entwendeten Materialien befragt, vermochte der Beklagte keine Auskunft zu geben. Auf die fernere Frage, weshalb er den Kläger nicht sofort en-Iassen habe, als er von den angeblichen Veruntreuungen Kenntnis erhalten hatte, meinte Beklagter, er wollte sich erst überführen, ob jene Mitteilungen auf Wahrheit beruhen. Der Kläger   macht geltend, daß ihm niemals bei der Lohnzahlung gesagt worden ist, daß die fehlenden Beträge für der» untreute Materialien einbehaltc» werden, er wurde vielmehr mit der Zahlung der restlichen Lohnbeträge von der einen zur anderen Woche vertröstet. Mit Entschiedenheit bestritt er, irgend welche Materialien entwendet zu haben. Beklagter wurde zur Zahlung verurteilt. Muß der mit Logis Angestellte in einem feuchten Zimmer wohnen? Diese Frage wurde der ersten Kammer des Berliner   Kauf- mannSgericht» in seiner letzten Sitzung vorgelegt. Die beklagte Firma, dieDurament-Werle", unterhielten in Berlin   eine Filiale. in der der Kläger N. als Filialleiter tätig tvar. Von den von der Firma gemieteten Geschäftsräumlichkeiten tvar ei» Zimmer als Logis des Klägers abgeteilt. Es wurde das dem Kläger mit 30 M. berechnet, so daß et von seinem nominell 300 M. betragenden Gehalt nur 279 M. bar erhielt. Da die Wohnung, die als Zweig. Niederlassung diente, sich hernach als feucht herausstellte, so nahm sich N. ein anderes Zimmer und stellte es der Beklagten   in Rechnung. Nachdem die Beweisaufnahme ergab, daß die Wohnung tatsächlich sehr feucht tvar. so verurteilte das Gericht die Beklagte, dem Kläger   die Miete für das extra gemietete Zimmer zu bezahlen. Ein gesundheitsschädliches Logis könne ein Angestellter mit Recht zurückweisen. Die Entschädigung entspricht dem Gesetz, ins- besondere den Vorschriften des§ 617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs  . Vom Geltungsbereich des neuen MalertarifS� Der Malermeister Hermann Jaßmann hat seinen Gesellen G. am Morgen des LS. Januar entlassen. Dieser fordert deshalb eine Entschädigung für den Entlassungstag von 4,99 M. und einen Rest. lohn von 1.75 M. aus der vorletzten Woche. Der Beklagte berief sich auf den neuen Reichstarif, wonach der Kläger   verpflichtet war, die Nachzahlung des Differenzbetrages sofort am darauffolgenden Sonnabend zu verlangen, und nach dem er berechtigt sei, die Arbeiter zu jeder Zeit und Stunde, und nicht erst am Abend deS Arbeits­tages, zu entlassen. Die Forderung wäre deshalb nicht berechtigt. Die Arbeitgeberbeisitzer behaupteten, nachdem der Beklagte zu» gegeben hatte, daß er dem Arbeitgeberverbande nicht angehöre, daß der neue Reichstarif nur für die Verbandsfirmen gelte; dies fei bei den Tarifverhandlungen ausdrücklich im Protokoll festgelegt worden. Das JnnungSschiedSgertcht verurteilte darauftzin den Be- klagten dem Klageantrag entsprechend. Die Entscheidung ist zu» treffend. Wird man auch die Vorschriften des Tarifs im all« gemeinen auf alle Gewerbetreibenden des Malertarifs anzuwenden haben, so darf sich doch nicht ein den Tarifvertragsparteien nicht angehörender Meister auf solche Vorschriften des Tarifs zu feinen Gunsten berufen, die für ihn vorteilhafter sind, als die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Ein solches Verhalten ist vielmehr ei« Lud muß des Rechtsschutzes entbehren.