Transportgefährdung und Beleidigung war der Kaufmann Mag der ganze Borfall nicht von großer Bedeutung gewefen, Bielt das Arbeitszeit an den Sonnabenden, die von 9 Uhr früh bis nachts Gbel, wegen Amtsmißbrauchs der Haltestellenaufseher Ernst Gericht bei bel eine Geldstrafe von 20 Mart, bei eller 8 Uhr, alfo 18 Stunden währt, find die Mißbräuche in den Keller aus Rigdorf angeklagt. Am 11. Juli nachmittags befand eine solche von 30 Mart für ausreichend. Blättereien, soweit sie die Arbeitsdauer betreffen, nicht erschöpft; es tommt vielmehr häufig vor, daß schon Freitags ebenso lange ges arbeitet wird, daß trozdem aber Sonnabends die Arbeit schon wieder
der
Angriff gegen Dienstboten.
Alles für Geld.
fich Ebel auf der Haltestelle Warschauer Brüde der Hochbahn. Er stand etwas in Gedanken auf dem Bahnsteig und hatte nicht Acht auf einen einfahrenden Zug. Der Zugführer aber bemerkte, daß Wegen unfittlicher Attaden, die der Kaufmann Sieg- um 9 Uhr aufgenommen und abermals bis 8 Uhr nachts fortgesett Iinfe Fuß des Angeflagten etwas über fried Märzbach auf seine Dienstmädchen ausgeführt. hatte das wird. Meist handelt es sich um junge Mädchen, jedenfalls um weibdas Gleise ragte. Er beclangsamte deshalb die Gangart Schöffengericht diesen zu sechs Monaten Gefängnis liche Personen, denen solche Arbeitszeiten zugemutet werden! des Buges, Er war mit seinen Gunstbezeugungen bei dem die Warnungspfeife und der Zug blieb verurteilt. gog Sollte es wirklich für den Reichstag und den Bundesrat so schließlich kurz vor Station stehen. Die Fahrgäste, welche Dienstmädchen Frida N. an die Unrechte gekommen. Das Mädchen schwierig sein, hier endlich rasch einzugreifen? Gründe gegen eine glaubten, daß sie schon aussteigen könnten, drängten in den Abteilen war erst einige Tage im Dienste des Angeklagten, als dieser Verkürzung der täglichen Arbeitsdauer gibt es nach der Tür und wurden etwas zusammengeschüttelt, als der Zug fich eines Nachts in ihre Schlafkammer schlich und sich eines nicht! Auch bei verkürzter Arbeitszeit wird die allwöchentlich anbann plöglich wieder sich weiterbewegte. Ueber die Tatsache, daß unsittlichen Attentats schuldig machte. Das Mädchen rief fallende Wäsche gereinigt und geplättet werden; es liegt gar fein und fonnte sich nur mit Mühe aus der Zug hatte halten müssen und der Betrieb fast gestört worden um Hilfe den Bedürfnis vor, daß diefe Arbeit mitten in der Nacht verrichtet wird. wäre, war der Haltestellenauffe her eller empört; er umarmungen ihres Dienstberrn befreien. Es ergab Es wird Beit, daß die Arbeiterinnen in den Blättereien von der stürzte auf Ebel los, machte ihm energische Vorhaltungen fich, daß M. fchon vorher drei andere Dienstmädchen in derselben a st der Ueberstunden erlöst werden! über seine bodenlose Unachtsamkeit und sistierte ihn zur Feststellung verwerfilichen Weise seinen Gelüften gefügig zu machen versucht hatte. feiner Persönlichkeit in die Aufseherbude. Dort entwickelte sich zwischen Auf die vom Angeklagten eingelegte Berufung ermäßigte die beiden ein lebhafter Streit. Es gab lautes Banten und Schreien und in achte Straffammer des Landgerichts I die Strafe auf zwei feiner Erregung verfekte Keller dem Angell. Ebel einen nicht sehr Monate Gefängnis. Das Gericht schloß sich der Ansicht des fanften Stoß mit dem Fuß, worüber Ebel mit den Worten Rechtsanwalts Dr. Meyerstein dahin an, daß die vom Schöffen quittierte: Sie frecher Grobian!" Dieser Vorfall hat gericht erfaunte Strafe doch etwas zu hoch sei, da jede Gefängnis nun beide Gegner auf die Anklagebant gebracht. Es machte einige ftrafe an fich schon den bisher völlig unbescholtenen Angeklagten recht Schwierigkeiten, das, was die Angeklagten getan, juristisch richtig zu schwer treffe. qualifizieren. Der Staatsanwalt glaubte selbst die Anflage Eigenartig, daß gerade bei einem sittlich verwerflichen, ja fast wegen Transportgefährdung nicht aufrecht erhalten zu fönnen, führte an Notzucht streifenden Delift erhebliche Milderungsgründe sich dagegen aus, daß bei Ebel grober Unfug und öffentliche Be- finden. leidigung, bei Keller Mißhandlung im Amte vorliege und be antragte gegen Ebel 220 m., gegen Keller 150 M. Geldstrafe. Das Gericht nahm eine Transportgefährdung nicht an, da der Angefl. Ebel zwar eine gewisse Schwierigkeit für den herannahenden Zug bereitete, indem er den Fuß in so unzulässiger Weise hinstellte, Schon Ende der neunziger Jahre war die Notwendigkeit erSo zu lesen am 27. Dezember in den freisinnigen eine Gefährdung des Transports aber dadurch nicht hervorgerufen fannt, für die Blättereien die Arbeitszeit einzuschränken, aber zehn Nachrichten". Solche Ordnung, solche christlich- heilige Che worden sei. Ebensowenig lag grober Unfug vor. Dagegen fei Ebel wegen Jahre hat man verstreichen lassen, ohne die Regelung der Arbeits- institution zu erhalten, ist natürlich Pflicht der Spießer, BierbankUebertretung der Betriebsordnung vom 15. februar 1902 zeit in Plättereien herbeizuführen. Daß die Dauer der täglichen politiker, Pfaffen jeder Uniform, dienstlich forretter Bureaukraten zu bestrafen. Denn das Hinstellen des Fußes in der hier in Frage Arbeitszeit in den Blättereien übertrieben lang ist, davon kann fich usw., die heuchlerisch verlogen und nach Borschrift über die Sozial stehenden Art sei ein betriebsstörende Handlung. Außerdem habe jeder Großstädter überzeugen. Wenn er in der Nacht vom Sonn- demokratie fich entrüften, weil diese das Familienleben zerstöre. fich Ebel einer Beleidigung. fchuldig gemacht. Der zweite abend auf Sonntag durch bie Straßen geht, Blätte um 2 Uhr, auch noch um 3 Uhr die Angeklagte war des Amtsmißbrauchs im Sinne des§ 340 er um die Str. G.-B. für schuldig zu befinden. Er mag mit Recht gereizt rinnen fleißig an der Arbeit sehen, gewefen fein, als Beamter müsse er sich aber zügeln fönnen. Weil Sonntag früh noch fertigzustellen. Mit der überlangen Dauer der
Sozialdemokratisch. Wahlverein
des
3. Berl. Reichstagswahlkreises.
248. Bezirk.
Am 8. Februar verstarb unser Mitglied, der Gastwirt
Berthold Hanke.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 11. Februar, nachm.
4 Uhr, von der Leichenhalle des Luisen- Kirchhofes, Hermannstraße, aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht
Der Vorstand.
Aus der Frauenbewegung.
Die Arbeitszeit in Blättereien.
Die Entstehung der Religion
fo
Dieser Tage teilten wir die Annonce eines Stockholmer Blattes mit, in der eine uneheliche Mutter, natürlich aus den„ besten Streifen", für ihr Kind einen Water zu kaufen suchte, mit dem Zu faß :„ er fann gern aus der Arbeiterklasse sein. Scheidung fofort nach der Heirat wegen Fehltritt der Gattin"." Die Dame wollte nicht viel Geld daranwenden, sonst bätte sie folgendes Inserat aus einem deutschen Blatte benußen fönnen, das ein würdiges Gegen stück bietet. Obendrein hätte sie dann nicht mit einem Manne aus der Arbeiterklasse vorlieb zu nehmen brauchen. Das Inserat lautete: Feingeb. Staatsbeamter, diftinguiert, 31, ebgl., vornehmer Charakter( hier z. Besuch), möchte nur reiche Dame, der evtl. Fehltritt verziehen wird, heiraten. Offerten unt. Patina Hauptpostl. Bremen ."
Leseabende.
Wäsche für Mariendorf . Donnerstag, den 10. Februar, 8 Uhr, bei Löwenhagen, Chausseestr. 27: Vortrag. Genofie Kurt Heinig .
und was bietet das Christentum der heutigen Menschheit?
Herr Lic. Mumm ist persönlich eingeladen.
Vortrag vom Stadtverordneten Ad. Hoffmann
Heute Donnerstag, den 10. Februar, abends 8 Uhr, Ein Freyers Festsälen, Koppenstraße 29. Freie Diskussion.
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