werden, wenn
von dem geringen Raffenbeffande zu feiner Gattin gesprochen werden. Erst nach Beendigung deffelben tönne dann gegen ihn als Forftmeister, ben einen als Berwalter der Güter, ben anderen und in der letzten Zeit Zeichen von Schwermuth zur Schau ge- weiter verhandelt werben, wenn nicht ohne weitere verals Oberleiter seines ausgedehnten Forstwesens. Daraus ent tragen. Als er om Montag fortging, um angeblich zu erforschen, handelt nicht ohne weitere Beweis: wickelte sich zunächst ein Konflikt mit dem Oberförster Kauffmann, ob er in einer Zeitung jemand für ein von ihm abzuvermiethendes erhebung auf Freisprechung erfannt würde. Das welcher vom alten Grafen teftamentarisch für Lebenszeit als felbZimmer fände, verabschiedete er sich von der Ehefrau mit den Gericht Sprach darauf ohne weitere Beweiserhebung ftändiger Oberförster in Lente angestellt worden war und sich in Worten: Adieu, Mama", ohne sie indeffen dabei anzusehen. frei, weil aus den von dem Beugen angeführten dem neuernannten jugendlichen Forstmeister einen Borgefeßten nicht Die Waffe muß er sich eigens zu dem Zwecke gekauft haben. Momenten auf eine Beleidigung nicht zu schließen sei. Gestern aufoftroyiren lassen wollte. Es tam zu einem langjährigen batte fich Stadthagen vor dem Landgericht Berlin II wegen Prozesse, dessen Aussichten hin und her schwankten; zwei mal
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Bezüglich eines entführten Kindes werden eingehende Uebertretung des Vereinsgesetzes, Beleidigung des Polizei- durchwanderte der Prozeß alle Instanzen bis zum Reichsgericht, Nachforschungen nach einer angeblichen Frau Lofer aus Amster präsidenten in bezug auf bas„ Komplott gegen Die und als sich die Sache für den Oberförster R. sehr günstig gedam angestellt. Auf eine Annonce, daß ein armes Mädchen ein Arbeiterklasse" und wegen Beleidigung des des Potsdamer staltete, ließ sich Graf Redern zu einem( für den Gegner) sehr Kind verschenken wolle, ist am 3. d. M. das 31/8 Monat alte Regierungspräsidenten zu verantworten. Am 6. Juni steht gegen günstigen Vergleich herbei. Generaldirektor Brunner und Forsts Mädchen Johanna Teyzel von der Frau Klähn, Zwingliftr. 20, ihn Termin wegen Beleidigung eines Landgerichtsdirektors aus meister Berthold hatten ihrem Herrn, dem Grafen, in dem Konwo es in Pflege war, von einer fremden Person, die sich Loser Anlaß einer Bertheidigung in Ronis an. Am 19. Juni foll gegen flift mit Oberförster R. fest zur Seite geftanden. Beide erreichte nannte, abgeholt worden und feitdem verschwunden. Die be- ihn und dem Redakteur Fischer in Hamburg der Prozeß Romen sehr bald ebenfalls das Gefchid. Direktor Brunner wurde ebentreffende Frau war flein und schmächtig, dunkelblond und hatte in Hamburg verhandelt werden. Ueberbies schweben vor den falls entlaffen, tlagte und erftritt sich im Vergleichungswege eine ein blaffes Gesicht, das auffällig mit Bockennarben bedeckt war, Landgerichten Torgau , Stendal , Magdeburg und Berlin einige lebenslängliche Penfion. Dann kam der Jugendfreund, Forstwie trop des Schleiers deutlich wahrzunehmen war. Sie trug aus Anlaß von öffentlichen Reden und aus Anlaß der Ver- meister Berthold, an die Reihe. Der Herr Graf schrieb einen ein rothes Mieder, darüber einen furzen hellgrauen Kragenmantel theidigungen Peus und Fritsche und Genoffen gegen Stadt Brief an feinen neuen Generaldirektor Hahn, in welchem er und einen schwarzen steifen und niedrigen Männerfilshut. Ihre hagen erhobene Anklagen. Etwa sechs andere Anklagen sind schwere Vorwürfe gegen den Forstmeister erhob und demselben Spradie war langgezogen und fingend. Eine unbekannte Frau, abgelehnt. sogar den Bruch des Ehrenwortes vorwarf. Als Direktor Hahn angeblich aus Rigdorf, hat vorher angezeigt, daß die Lofer das dem Forstmeister Borhaltungen machte, fam es zu einem erKind abholen werde. Ein an die vorgebliche Lofer nach Amster Eine für die gesammte Preffe wichtige Entscheidung regten Disput und um die Borhaltungen zu begründen, ließ sich dam gerichteter Brief ist als unbestellbar zurückgekommen. in Sachen des Beugnißzwanges bei Preßvergehen fällte Direktor in der Aufregung hinreißen, dem Forstam 8. Mai d. J. der Straffenat des föniglichen Rammergerichts meister den Brief des Grafen im Original vorzulegen. Bom Stadtbahnzuge zermalmt wurde am Mittwoch zu Berlin . Die Straftammer des Landgerichts zu Potsdam Das mag eine Indiskretion gewesen sein, jedenfalls aber Morgen gegen 6 Uhr in der Nähe des Bahnhofes Zoologischer hatte am 7. April d. J. die Schriftfeher- Lehrlinge Adolph erhielt der Forstmeister Kenntniß von dem für ihn nicht beGarten ein Streckenarbeiter, der bei dem Umbau des Stadibahn: Chemnitz und Karl Rottstock, welche in der Buchdruckerei der stimmten Wortlaute des Briefes. Der Forstmeister schrieb darauf Kanals, beschäftigt war. Er wollte am Mittwoch Morgen zwei Potsdamer Nachrichten thätig sind, durch Beschluß in je 50 M. an den Grafen, daß es zum Ausgleich der Differenzen nur den Minuten vor 6 Uhr, nachdem er Hut und Ueberzieher abgelegt, die Ordnungsstrafe event. zehn Tage haft wegen unberechtigter einen Weg gebe, daß der Graf die Vorwürfe zurückziehe und in Bahngeleise überschreiten, um sich nach der Arbeitsstelle zu begeben, Beugnißverweigerung genommen, weil fie, geftüßt auf die neuere Gegenwart von Zeugen seinen Frrthum bedauere, widrigenfalls bemerkte dabei aber nicht, da der Bahnkörper gerade hier eine Reichsgerichts- Entscheidung, der zufolge bei Beleidigungen durch er der Forstmeister- die Angelegenheit dem militärischen scharfe Kurve beschreibt, daß ein Nordringzug vom Zoologischen die Preffe die Seger eines infriminirten Artikels mit verant Ehrengericht unter breiten müffe. In dieser Drohung mit dem Garten heranbraufte. Der Arbeiter wurde von der Maschine er- wortlich gemacht werden können, ihre Aussage darüber, ob ihnen weikampfe als letter Konsequenz fand der Graf einen Grund faßt und die Räder derselben gingen über beide Beine des Un- der Verfasser eines beleidigenden Artikels bekannt set, ver- mehr, den Forstmeister vom Amte zu suspendiren. Später haben glücklichen fort und schnitten solche buchstäblich bis zum Knie ab. weigerten. Auf die Beschwerde der beiden Lehrlinge hat nun fich alle erhobenen Vorwürfe gegen den Forstmeister als hinfällig Außerdem wurden dem Aermiten der Zeigefinger der linken Hand Das Rammergericht den Beschluß der Strafkammer aufgehoben, erwiesen, da aber anderweitige Genugthuung nicht folgte, forderte abgetrennt und erlitt er noch infolge des Sturges eine schwere indem es ausführt, daß die Beschwerdeführer im Hinblick auf die der Forstmeister den Grafen, es tam zu einem Pistolenduell, Kopfverlegung; in besinnungslosem Zustande wurde ber fragliche Reichsgerichts Entscheidung wohl berechtigt gewesen welches jedoch unblutig verlief. Der Forstmeister hat nun den 32jährige Mann, in welchem der Streckenarbeiter August R. feien, auf grund des§ 54 des Straf- Prozeßordnung( Gefahr Grafen zunächst wegen des Gehaltes für die nächste Beit nach festgestellt wurde, mittels Krantentorbes nach dem Charlotten- ftrafgerichtlicher Verfolgung im Falle der Beantwortung der der Entlassung( Theilforderung) verklagt und vor dem Landburger Krankenhause gebracht, wo er hoffnungslos darniederliegt. Fragen) das Zeugniß zu verweigern. Die Konsequenz dieses gericht, welches alle Einwendungen des Grafen für hinfällig erklärte, Das unbeaufsichtigte Verbleiben von Kindern in der Beschlusses ist die, daß in Zukunft zur Ermittelung des VerWohnung, hat wiederum traurige Folgen gehabt. Am Dienstag fassers eines Beitungsartikels, in welchem eine strafbare Hand Berufung des Grafen hob das Kammergericht das erste Urtheil auf Nachmittag ging die Manteuffelstr. 39 wohnende Frau Hegenen lung erblickt wird, nicht mehr das Personal der Druckerei wird und erkannte auf Abweifung des Klägers, weil in der Heraus. forderung ein grober Verstoß gegen die pflichtschuldige Hochauf furze Beit fort und ließ ihren fünfjährigen Sohn bei seinem herangezogen werden können. im Bette schlafenden 2/2 Jahre alten Schwesterchen allein zurück. Bei der Verhandlung von Anklagen wegen Uebertretung achtung dem Dienstherrn gegenüber liege. Das Reichsgericht hat Der Knabe hat nun mit Streichhölzern gespielt und dabei wahr der Polizeiverordnung betr. den Verkehr in Schankwirthschaften dagegen wiederum das Urtheil des Kammergerichts aufgehoben scheinlich ein brennendes Bündholz auf das Lager des jüngsten mit weiblicher Bedienung wird von den Gastwirthen häufig der und die Sache zur erneuten Entscheidung in die Vorinstanz Kindes geworfen. Die Betten standen alsbald in Flammen. Einwand erhoben, daß sie nicht verantwortlich gemacht werden zurückverwiesen, weil zu prüfen sei, ob der Herausforderung zum Durch den sich entwickelnden Qualm und das Kindergeschrei tönnen, weil das Plagnehmen der Kellnerinnen an den Tischen Zweikampf nicht Umstände zu Grunde liegen, welche diese Handherbeigelockt, eilten Nachbarsleute in die Wohnung, und gleich der Gäste zc. in ihrer Abwesenheit geschehen sei. Das Schöffen- lung in milderem Lichte oder gar als berechtigt erscheinen lassen. barauf trat auch die Wutter ein. Es gelang noch, das Kind zu gericht war gestern wieder einmal in der Lage, einem Gastwirthe Um diese Frage bewegte sich die Verhandlung. Justizrath retten, doch hat es im Gesicht und am Körper derartige Brand- begreiflich zu machen, daß ein solcher Einwand nicht durchgreifen Stubenrauch hob als Vertreter des Forstmeisters hervor( die wunden davongetragen, daß seine Ueberführung nach Bethanien tönne. Wenn der Gastwirth aus seinem Geschäft abwesend sein Gegenpartei vertrat Justizrath Wilke), daß beide Gegner Lieute erforderlich wurde. müsse, so habe er die Pflicht, einen zuverlässigen Stellvertreter, nant der Reserve seien und sich dem Ehrenkoder des OffizierEine Blutthat ift gestern Morgen in dem Hause Frank der dann seinerseits verantwortlich werde, zur Oberaussicht über standes unterwerfen müssen. Hätte sein Klient die Beschulfurter Allee 127 verübt worden. Lort wohnt der Schuh den Geschäftsbetrieb einzusetzen. Wenn er dies nicht föune, fo bigungen auf sich figen lassen, würde er mit schlichtem Abschied macher Wagener mit seiner feit Jahren gelähmten Frau müsse er entweder sein Lokal schließen oder die in seiner Ab- entlassen und damit als ehrlos erklärt worden sein. Der Senat fündigung desselben wurde auf den 7. Juni angesetzt. und zwei Töchtern im Alter von 18 und 9 Jahren. Er wird wesenheit vorgekommenen Verstöße auf sein Konto übernehmen. tam jedoch noch nicht zur Fällung des Schlußurtheils. Die Verals ein ordentlicher und fleißiger Mann geschildert, der jedoch Ein zwanzigjähriger Messerstecher wurde gestern der zeitweise an Wuthanfällen leide. In solchem Zustande wendet er achten Straftammer des Landgerichts I in der Person des fich dann gegen die franke Frau, während er die Kinder gut be- Schriftfezers Martin Schulz vorgeführt. Am Abende des verhandeln soll. Als gestern Morgen um 8 Uhr die 13jährige Tochter flossenen Palmsonntags tam Schulz mit feiner Braut" und aus dem Konfirmandenunterricht nach Hause kam, fand sie die einer ganzen Anzahl gleichaltriger Freunde von der Hasenhaide. Mutter im Bette liegen, während der Vater sehr erregt und In der Bergmannstraße begegneten ihnen vier ältere Leute. Thränen vergießend auf einem Stuhle saß und das Kind gleich Schulz redete sie im Vorübergehen mit den Worten an: Was Herr Karl Flegel, Filzschuhfabritant, Stralsunderflr. 29, wieder fortschickte, um Einkäufe zu machen. Etwa eine halbe Stunde später kehrte das Mädchen zurück. In der Hausthür trat seid Ihr denn für Latsche?" Als einer der Angeredeten sich dies theilt uns mit, daß er seine Arbeiter nicht entlassen habe; bieihm der Vater entgegen und lief ohne Kopfbedeckung die Straße verbat, war die gesuchte Gelegenheit zu einer Rauferei felben hätten vielmehr die Arbeit niedergelegt, weil er„ ben von vorhanden. Schulz lief den vier Personen, die in ihnen gestellten Lohnforderungen zu entsprechen nicht im stande" entlang in der Richtung nach der Spree . Als das Kind in die zwischen mit waren, Worten sei. Er brauche aber Gott sei Dank niemandes Stlave zu sein gegangen Stube trat, fand es die Mutter mit schweren Kopfverlegungen nach:„ Die Jungens muß ich mir kaufen." Er hieb ohne und werde ruhig abwarten, bis ihm Gelegenheit werde, Wahl zu stöhnend vor. Die Wunden waren mittels eines Schusterhammers weiteres einen der Männer ins Gesicht. Dieser wehrte ihn mit treffen unter den zur Zeit bei ihm um Arbeit Nachsuchenden. Die Streifenden werden hoffentlich den Herrn Flegel nicht beigebracht worden. Die Frau wurde besinnungslos nach dem feinem Stocke ab. Jezt fam die ganze Rotte, die sich in der Krankenhause am Friedrichshain gebracht. Der Mann ist bisher in die Wohnung nicht zurückgekehrt; es scheint nicht ausgeschlossen, Begleitung des Angeklagten befunden, angestürmt und es ent- allzu tragisch nehmen. spann sich eine allgemeine Schlägerei. Schulz hieb mit gezücktem daß er Hand an sich gelegt hat. Messer auf seine Gegner ein, einem derselben brachte er vier Stiche in Kopf und Rücken bei. Im Termine entschuldigte sich der Angeklagte mit Trunkenheit. Der Staatsanwalt beantragte In Magdeburg legten 7 Böttchergesellen der Firma Weichsel gegen den Raufbold eine Gefängnißstrafe von 2 Jahren, der Gerichtshof berücksichtigte aber die Jugend des Angeklagten u. Ro. wegen Herabjegung des Lohns des ersten Böttchers bie und beließ es bei einer Gefängnißstrafe von einem Arbeit nieder und ersuchen um Vermeidung des Buzugs. Jahre.
Die Sammelliste Nr. 15 zum fozialdemokratischen Wahlfonds für den Teltow- Beeskow- Storfow- Charlottenburger Wahlkreis ist am Montag, den 29. b. M., in Berlin verloren gegangen. Der Finder wird gebeten, dieselbe in der Expedition des„ Borwärts", Beuthstraße 3, abzugeben.
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Soziale Leberlicht.
Der Streik der Zimmerer Oberbergs in der Mart W. Künete in Oderberg . dauert unverändert fort. Sendungen sind zu richten an
Die Tabatarbeiter der Schweiz halten am 11. Juni in Otten eine außerordentliche Delegirtenversammlung ab.
Polizeibericht. Am 30. v. M. Morgens versuchte ein Ein Lotteriegewinn hat einen armen Bäckergesellen in Mädchen in der im 2. Stock des Hauses Stegligerstr. 79 belegenen Wohnung seiner abwesenden Dienstherrschaft sich das einen schweren Verdacht und ins Gefängniß gebracht. Ein hiesiger In Saint Jmier, dem Hauptorte der Uhrenfabrikation im Leben zu nehmen, indem dasselbe sich die Pulsadeern öffnete, Versicherungsagent betreibt nebenbei einen Sandel mit Lotteriedarauf Gift( anscheinend Schweinfurter Grün) nahm und fich loosen, darunter auch fächsischen. In feine fleine Rollette fiel bei Berner Jura , wurden die Fenster der Ubrtapfelnfabrik von dann auf den Hof hinabstürzte. Das Mädchen wurde noch der letzten Hauptziehung der sächsischen Lotterie ein Hauptgewinn Gygax, von einer Volksmenge eingeworfen die aus einer Verlebend nach dem Elisabeth- Krankenhause gebracht. Vormittags von 100 000 M. An dem betreffenden Gewinnloose war ein fammlung tam, in der angeblich anarchistische Reden gehalten wurde ein Droschkentutscher in seiner Wohnung, in der Memeler: blutarmer junger Bäckergeselle mit einem Behntel betheiligt. Nach vorden sein sollen. Der Bürgermeister ließ um 11 Ubr Abends straße, erhängt vorgefunden. Auf der Bahnböschung in der Abzug der Prozente erhielt derfelbe 8500 M. ausgezahlt. Ohne die Sturmglode läuten und rief die Feuerwehr herbei, die die Straße Alt- Moabit wurde Mittags die Leiche eines neugeborenen Rath, wo er mit bem vielen Gelde" hin solle, damit es ihm Menge durch Wasserstrahlen aus den Hydranten zerstreute. Ju Kindes aufgefunden. Nachmittags gerieth der Dachstuhl des nicht gestohlen werde, gab er seiner Braut, einem ehtsamen der dadurch entstandenen Verwirrung wurden 20 Personen vers Einer Person wurde durch einen Arthieb Neubaues Alt- Moabit 89 in Brand und wurde zum großen Dienstmädchen, 7500 M. zur Aufbewahrung, in dem herrschaft legt. lichen Hause hielt er das Geld für sicherer geborgen, der Schädel gespalten. Die Berner Polizeidirektion Theil zerstört. Außerdem fanden zwei kleine Brände statt. als in feiner Backstube. Die Braut vermochte fich fandte eine Abtheilung Gendarmerie nach Saint Jmier. jedoch auch nicht wohl in die Rolle des Schaz Bahlreiche Verhaftungen find vorgenommen worden.
an,
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Gerichts- Beifung.
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Die hüters zu finden, das Geld machte fte ängstlich, deshalb bat sie Frankfurter Zeitung ", der wir diese Mittheilungen entihre Herrschaft um Aufbewahrung unter der Angabe, dasselbe nehmen, giebt als Grund der Tumulte die Absicht der Arbeiter ftamme aus einem Lotteriegewinn ihres Bräutigams. Die an, die sogenannten freien Arbeiter durch Drohungen zum EinHerrschaft setzte Mißtrauen in diese Angabe; in Berlin pafsiren tritt in den Gewerfverein zu zwingen". Wahrscheinlich hat der so viele Verbrechen und die Verbrecher wissen mit großem Fabrikant, dem die Fenster seiner Fabrit eingeworfen wurden, Genosse Stadthagen hatte sich gestern vor der Straf Raffinement ihre Beute in der harmlosesten Weise in unver- jich durch Maßregelung der gewerkschaftlich organisirten Arbeiter Tammer des Landgerichts zu Sagan wegen angeblicher Be dächtigen Händen unterzubringen. Ronnte das Geld nicht aus besonders hervorgethan, leidigung des dortigen Polizei- Inspektors, verübt bei Gelegenheit einem Einbruche oder gar aus schlimmeren Verbrechen stammen? Die Bäckergefellen in Bordeaug befchloffen in einer von einer Rede am 31. Juli 1892( Machwahl in Sagan- Sprottau ), Diese Erwägungen veranlaßten die Herrschaft, fofort die Kriminals zu verantworten. Der Polizei- Infpeftor hatte den Redner unter polizei zu benachrichtigen. Diese griff den Faden eifrig auf, 800 Personen besuchten Bersammlung den sofortigen Streit. brochen und verlangt, daß die anwesenden Frauen aus dem die Dienstmagd wurde vernommen und als sie den Namen ihres In Verviers sollen die Arbeiter der mechanischen Saal entfernt würden, widrigenfalls er er zur Auflösung Bräutigams genannt, wurde bei diesem eine Haussuchung schreiten werde. Um eine Auflösung zu vermeiden, vorgenommen. Dabei wurden in einem alten Rocke, der in der Bandweberei en den Ausstand beschlossen haben. wurden die Frauen entfernt. Stadthagen führte dann Badstube hing, lose in der Tasche steckend, noch 900 M. in Krankenkassenwesen. Das Reichskanzleramt hat der daß Beschwerde eingelegt werden würde und setzte, Papier und Gold gefunden. Der Geſelle erklärte den Besitz mit Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Ravensburg ( E.§.) an den Vorfall anknüpfend, das Weiteren auseinander, daß seinem Lotteriegewinn, da er aber das 2008 nicht vorzeigen zu allein die Sozialdemokratie alle Verantwortlichkeit der Beamten tonnte dasselbe hatte selbstverständlich der Kollekteur bei der 3 Ravensburg , der Kranken- und Begräbnißtaffe des Kaufmännischen Vereins( E. H.) zu Annaberg im Erzgebirge die Beso glaubte ihm die mögen diefelben auch nicht absichtlich, sondern nur aus Un- Auszahlung des Geldes an sich genommen tenntniß das Gesetz verletzt haben, zu deffen Schuß fie angestellt Bolizei nicht, er wurde nach dem Präsidium geführt und in vor: fcheinigung ertheilt, daß fie, vorbehaltlich der Höhe des Krankenfeien verlange. Aus den nun folgenden Beifallsbezeigungen laufiger Hajt behalten, bis der Kolletteur zur Stelle geschafft war geldes, den Anforderungen des§ 75 des Krankenversicherungsfchloffen der Polizei- Inspektor, zumal vieler Blicke sich auf ihn und den reellen Erwerb des Geldes bestätigt hatte. Nunmehr gejeges genügen. richteten, und andere Beugen, daß er babe beleidigt werden hat der glückliche Gewinner gemeinsam mit dem Kollefteur noch follen. Der Polizei- 3nipettor meinte in der Gerichtsverhandlung. eine Anllage wegen Spielens in einer verbotenen Lotterie zu feine Aufforderung sei berechtigt gewesen, da der Einberufer der erwarten. öffentlichen Versammlung Vorsigender des gewesen Wahlvereins anwalt beantragte breihundert Mart Geldstrafe, Frage ob, ob die Herausforderung zum 3 weikampf, Es tönne welche ein Zivilbeamter an seinen Diensiherrn richtet, einen aus- Die öffentliche Wählerversammlung des 1. Wahl. Stadthagen begehrte Freisprechung. feinem Zweifel unterliegen, baß von einer Beleidigung, zu der reichenden Grund zur außervertragsmäßigen sofortigen Ent- freifes, welche am Dienitag in Scheffel's Salon tagte, war so er übrigens, wenn ihm die Person des Polizei- Inspektors nicht laffung eines Zivilbeamten bildet. Diese Frage ist in einem zahlreich besucht, daß das Lofal bereits um 9 Uhr polizeilich absehr gleichgiltig gewesen wäre, wegen der nicht ganz höflichen Zivilreitverfahren aufgeworfen worden, welches zwischen dem Unterbrechung der Rebe Beranlaffung gehabt, teine Rede Grafen von Redern und seinem früheren Forstmeister G. fein tönne. Schlimmstenfalls bitte er Beweis darüber zu er B. Berthold, zur Beit tönigl. Forstaffessor in Neuhausen bei heben, ob die Bersammlung als öffentliche Wählerversammlung Minden , entstanden ist. Der Brozeß welcher am Dienstag einberufen war. War dies der Fall, wie er annehme, so folge von dem achten Bivilfenate des Rammergerichtes entschieden wer aus§ 21 des preußischen Bereinsgesetzes und§ 17 des Wahl den sollte hat folgende attenmäßige Vorgeschichte. Als der gesetzes zweifellos, daß der Beamte mit Unrecht die Frauen ent- alte Graf von Redern starb und sein Neffe, der jezige Graf, die fernt und mit Auflösung gedroht habe. Danach müsse gegen bedeutenden Besitzungen erbte, bestellte dieser den Herrn Brunner ben Beamten nunmehr das Strafverfahren eingeleitet als Generaldirektor und seinen Freund, den Forstassessor Berthold,
märe.
Der
Staats
Dem Rammergericht liegt zur Zeit die Entscheidung der
Versammlungen.
gesperrt wurde. Reichstags- Kandidat Auguft Täterow ging nach einleitender Rede zur eingehenden Erläuterung unseres Brogramms über, und schloß seinen Vortrag unter brausendem Beifall mit der Aufforderung, am Tage der Wahl nur einem Sozialdemokraten die Stimme zu geben, da nur durch die Sozialdemokratie beffere, menschenwürdigere Bustände geschaffen werden tönnen. Hierauf verlas der Vorsitzende Timm ein Schreiben des Herrn Dr. Langerhans, worin berselbe sein Nichterscheinen in der Bersammlung entschuldigte. Sodann hatte Herr