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gearbeitet sind, gelingt es hier und da mal einem der Angeftellten Eine Kommunalbant. Wie die Frankfurter   Beitung berichtet, zu seinem Rechte zu gelangen. wird der Plan verfolgt, eine große Kommunalbant für Preußen zu errichten, deren Attientapital mit 25 Millionen Mark in Aussicht ges nommen ist. Die Aftien sollen ausschließlich bei Provinz, Reichs­und Kommunalverwaltungen untergebracht werden, an die man sich wegen Uebernahme bereits gewendet hat.

Gegen das Bach und Schließinstitut Groß Berlin" G. m. b. 5. flagte gestern der Wächter K. auf Rückzahlung der Kaution von 30 M. Die Beklagte, mit der fich das Gewerbegericht außerordentlich oft zu beschäftigen hat, wird wie immer durch den längst gerichtsbekannten Oberinspektor Lang vertreten, der 26,50 M. der in Frage stehenden Forderung einen Reingewinn von 12 104 401. gegen 11 346 529 M. Die Die Kommerz- und Diskonto- Bant erzielte im legten Jahre anerkannt; 3,50 m. sollen für eine vom Kläger   gebrauchte Laterne, Dividende soll mit 6 Proz. ausgeschüttet werden. die jetzt zerbrochen ist, von der Kaution einbehalten werden. Kläger   bestritt jegliches Verschulden. Er ist mit der Laterne in der Nacht bom 24. zum 25. Januar infolge der durch den Schnee veranlaßten Glätte gefallen, wobei sie etwas lädiert worden ist, aber noch gebrauchs­fähig war. Er ist am 28. frant und erwerbsunfähig geworden und

Der

Hus der frauenbewegung.

Bund für Mutterschus. Mit dem ganz überflüssigen Hinweis erst in dieser Zeit sei die Laterne, die vom Vertreter des Beklagten auf das Preßgesetz geht uns folgende Berichtigung zu: dem Gericht gezeigt wird, in den jezigen Zustand gekommen. Sin in Ihrer Morgennummer vom 25. d. M. erschienener Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Rüd- Bericht( in der Rubrik" Aus der Frauenbewegung") über die Krise zahlung ber bollen Kaution, δα die Laterne im Bund für Mutterschuß erwähnt, daß die Majorität, die unter weder vorfäßlich vom Kläger, noch durch dessen Fahrlässigkeit entzwei dem Einfluß von Frau Adele Schreiber- Strieger stand, den Aus­gemacht worden ist. schluß der Presse herbeigeführt hat. Demgegenüber sei folgendes Dies Urteil hat die Beklagte, wie ihr Vertreter fagte, schon richtig gestellt: Der Ausschluß der Presse wurde veranlaßt durch vorausgesehen und dementsprechende Vorsorge für fünftige Fälle ge- die Gefolgschaft von Frl. Dr. Helene Stöcker  , während gerade die troffen. Die Wächter haben nunmehr bei ihrem Eintritt, genau so Anhänger von Frau Schreiber aufs entschiedenste für die Bulaffung wie die Kleidung, auch die Laterne von der Beklagten zu der Presse eintraten. Die Anhänger von Frau Schreiber waren taufen, die bei der Lösung des Vertragsverhältnisses durch die Be- jedoch zu Beginn der Versammlung in der Minorität, sie errangen flagte zurückgekauft wird, vorausgefeßt, daß sie unbeschädigt ist. Ein erst späterhin, nachdem ein Teil des Beschwerdematerials vorgebracht folches Verfahren verstößt gegen die Verbote des Trucksystems, die worden war, die Mehrheit. Hochachtungsvoll getroffene Abrede ist nichtig. Hoffentlich belehrt die Staatsanwalt­schaft die Firma, die ihre Angestellten so schlecht stellt, darüber, daß § 115 der Gewerbeordnung auch gegen sie gilt und daß solche Ver­träge einen strafbaren Inhalt haben.

Aus Induftrie und Handel.

Arbeiterentlassungen und Feierschichten.

Wie schon aus den Mitteilungen des Direktors der Laurahütte bekannt wurde, muß der oberschlesische Bergbau zurzeit noch vielfach Feierschichten einlegen, da die Lager aufgefüllt sind und der Absatz stodt. Wie nun der Oberschlesische Wanderer" berichtet, begnügen sich die Erzwäscher in Scharleh nicht mit den Maßnahmen der zeitlichen Betriebseinschränkung. Weil zu wenig Material ab­genommen wird, sollen bis zum 1. April cr. zirka 1400 in den Erzwäschereien beschäftigte Personen entlassen werden.

Auch im Ruhrrevier bleibt der Absah noch hinter der Förder­fähigkeit der Gruben zurück. Der Gelsenkirchener   Bergwerksverein hat nach der B. 3." auf seinen Bechen Rheinelbe und Alma" am Sonnabend den Betrieb ruhen lassen.

A. Schaaffhaufenscher Bankverein. Nach dem Abschluß für das Jahr 1909 ftellt sich der Gewinn auf 14 839 787. gegen 13 863 036 M. im Vorjahre. Die Aftionäre erhalten 71 Broz.

Adele Schreiber- Krieger  .

Vom Kampfe um das Frauenstimmrecht in England. Die Adult Suffrage Society( Vereinigung für das Stimme recht aller Großjährigen) hielt Mitte Februar ihre Jahresver­sammlung ab, in der die Sekretärin, unsere Genoffin Dora B. Montefiore  , über das abgelaufene Jahr Bericht erstattete. Die Sache des allgemeinen Wahlrechts hat große Fortschritte gemacht; biele, die noch vor wenigen Monaten die Befreiung der Frau allein auf Grund des bestehenden Wahlrechts gelten lassen wollten, sind nun überzeugt, daß der einzig befriedigende und demokratische weg zur Lösung der Frage in der Erawingung einer Wahlreform­Bill besteht, die all die gegenwärtig so widerspruchsvollen und un­logischen Besizqualifitationen beseitigt und allen großjährigen Männern und Frauen das Stimmrecht gibt.

Die von der Vereinigung geleistete, sehr umfassende Propa. ganda wurde, wie der Bericht meint, von sehr bescheidenen Ein­nahmen bestritten; richtete sich doch der Aufruf für eine demo­fratische Wahlreform notwendigerweise an die rechtlosen armen Schichten der Bevölkerung, die nicht in der Lage find, so große Summen für ihre Befreiung zu opfern wie die reichen bürgerlichen Stimmrechtsorganisationen.

Auf dem Kongreß der Arbeiterpartei in Newport wurde in einer einstimmig angenommenen Resolution eine Wahlreform im Sinne der Adult Suffrage Societh gefordert. Jedes andere Wahl­recht foll bekämpft werden.

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Nach beendetem Wahlkampfe haben die Suffragettes ihre eindseligkeiten gegen die Regierung vorläufig eingestellt. Sie wollen eine erneute Stellungnahme der Regierung zum Frauen­wahlrecht abwarten.

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Ein starker Ueberfluß an Bauschloffern war noch in den lehten Wochen zu konstatieren. Obwohl die Bautätigkeit an und für sich nicht schlecht war, sondern durch die milde Witterung begünstigt wurde, erreichte der Andrang arbeitsuchender Bauschlosser auf, ie 100 offener Stellen doch eine durchschnittliche Höhe von 537. Das ist im Verhältnis zu dem Andrang in anderen Berufsgruppen ein Der Streik der Blusenarbeiterinnen in New York  , ungewöhnlicher Ueberfluß. Demgegenüber will es auch nicht viel fagen, daß der Andrang nicht mehr ganz so hoch ist wie vor einem über den wiederholt im Vorwärts" berichtet worden ist, hat in Jahre, wo er 613 auf je 100 Stellen betrug. In so ziemlich allen organisatorischer Hinsicht einen glänzenden Erfolg gezeitigt. Die Bandesteilen war die Beschäftigung für Bauschlosser unzureichend. schwach war, zählt jekt 21 000 Mitglieder. Der Wochenbeitrag Gewerkschaft der Arbeiterinnen, die bei Beginn des Streits äußerst Betrachtet man die Landesteile, in benen einmal die Bericht 21000 erstattung über den Arbeitsmartt schon besser ausgebaut ist, sodann ist auf 15 Cent( 62 Bf.) feſtgefekt. Der errungene Sieg stärkt natür ein größerer Arbeitsmarkt für Bauschlosser besteht, so ragt unterlich die Gemertſchaft fehr, benin   in 810 Fabriken bürfen nur Drit women for allem bas pamburger Gebiet hervor, wo die Lage glieder der Gewerkschaft beschäftigt werden. Etwa 800 Mädchen gerebezu troftlos ift. Während an den öffentlichen Arbeitsnach hat die Gewerkschaft noch zu unterſtüken, denn in 12 Fabriken weisen 258 Bauschloffer um Arbeit nach fragten, waren im ganzen bestehen noch Differenzen. Jetzt brängen fich die Arbeiterinnen nur 19 offene Stellen ausgeboten, so daß sich ein durchschnittlicher danach, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Andrang bon 1360 ergibt. Auch in Hannover   ist das Leberangebot exorbitant, ebenso weist Baben einen ungewöhnlich hohen An­brang auf.

ihnen

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Leseabende.

Treptow  - Baumschulenweg. Die Zefeabenbe find der Gemeinde­wahlen wegen auf Montag, den 7. März, verschoben, straße 30.

Gerichts- Zeitung.

Ein gefährlicher Liebhaber

mußte sich gestern in der Person des Arbeiters Mag Bod unter der Anklage der Bedrohung und der Unterschlagung vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte   verantworten. Der Angeklagte hatte vor längerer Zeit die noch sehr jugendliche Arbeiterin Freders­ dorf   kennen gelernt. Zwischen beiden entwickelte sich ein Liebes­verhältnis, welches jedoch von den Eltern nicht gebilligt wurde. Das junge Mädchen zog sich deshalb von dem Angeklagten zurück, der hierüber in die größte Wut geriet. Er kaufte sich einen Revolver und lauerte der F. eines Tages auf. Als das Mädchen ihm wieder. um einen ablehnenden Bescheid gab, zog er den Revolver Hervor und gab auf die F. einen Schuß ab, der diese in den Kopf traf und eine glüdlicherweise nicht lebensgefährliche Verlegung zur Folge hatte. Gegen den gewalttätigen Liebhaber wurde ein Ver­fahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Er wurde später jedoch nur wegen Körperverlegung zu neun Monaten Gefängnis ver­urteilt. Nach der Entlassung aus der Strafanstalt nahm der An­geklagte bei dem Gastwirt Klein eine Stellung als Hausdiener an und versuchte auch, sich wieder seiner früheren Geliebten zu nähern. Als diese sich ablehnend verhielt, unterschlug er seinem Arbeitgeber aus der Ladenkasse die Summe von 38 M. und kaufte sich sofort wieder einen Revolver. Anfangs November ersuchte er dann die F. ihm auf der Admiralsbrücke ein Rendezvous zu geben, um sich zum lehtenmal mit ihr auszusprechen. Die F. fürchtete ein neues Attentat und setzte sich mit der Kriminalpolizei in Verbindung. Als der Angeklagte zu dem Rendezvous ging, wurde er unauf. fällig von Kriminalbeamten verfolgt. In dem Augenblick, als der Angeklagte dann den Revolver zog und der F. drohte, saß sie in einer Viertelstunde ein Kind des Todes sein werde, wenn sie ihm nicht folge, griffen die Beamten zu und entwaffneten den gefährlichen Liebhaber. Das Schöffengericht erkannte gegen B. auf eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen. Gine Untersuchung des Geisteszustandes des gemeingefährlichen Individualisten fand nicht statt.

Die Kontrolluhren der freißigen Boliziften. In Stolberg   bei Aachen   waren im Jahre 1908 drei Polizei­sergeanten 2., K. und S. probeweise angestellt. Sie hatten u. a. auch den Sicherheitsdienst während der Nacht auszuüben und sollten au verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten die ihnen über­gebenen Kontrolluhren steden. Um sich das langweilige Umher­wandern zu ersparen, öffneten sie die Uhren mit einem Nach­schlüffel und durchlöcherten die Pappzifferblätter mit einer Nadel. Als diese Mogelei entdeckt worden war, wurden sie entlassen. Wegen Urkundenfälschung im Amte wurden sie am 2. März v. J. vom Landgericht Aachen   zu je fünf Wochen Gefängnis verurteilt. Nach Aufhebung des Urteils durch das Reichsgericht erkannte das Land­ gericht Aachen   am 24. September auf die gleiche Strafe.- Auf die von den Angeklagten hiergegen eingelegte Revision hob am Freitag das Reichsgericht das neue Urteil auf und sprach die An­getlagten frei, da die Pappscheibe als Urkunde nicht angesehen werden kann.

Bom dänischen Kriegsschauplab.

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Svensson der Zeitung Dybbelposten" in Sonderburg   verworfen, Das Oberlandesgericht Kiel hat die Revision des Redakteurs die dieser gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg   eingelegt hatte. Durch dies war er wegen Beleidigung des Amtsrichters Dr. Hahn in einem Artikel, überschrieben in den Fußspuren Dr. Hahns" zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ebenso wurde die Revision des Redakteurs Straderjahn von der Schles

wigschen Grengpost" in Hadersleben   verworfen. Straderjahn hatte den Reichstagsabgeordneten Hansen( Däne) in einem Artikel Landesverräter" genannt und war deshalb in beiden Instanzen fünfhundert Mark Geldstrafe verurteilt worden.

Erster Kreis. Montag, den 28. Februar, bei Wegener, Seydel. Bankow. Montag, den 28. Februar, bei Großkurt, Berlinerstr. 27. zu

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Berantwortlicher Redakteur Richard Barth  , Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glede, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.

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