Nr. 74.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
27. Jahrg.
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Heuer Wahlrechtsschacher?
An Argumenten für und gegen jede dieser Mutmaßungen fehlt es nicht. Der als Antiwahlrechtsblock neu firmierte Schnapsblock hätte natürlich alle Ursache, die Nationalliberalen als Mitschuldige am Wahlrechtsverrat zu sich herüber zu ziehen. Er hat denen um Friedberg und Schmieding ja auch in der dritten Lesung schon allerlei Zugeständnisse gentacht. Er hat die Marimierung" von 5000 auf 10 000 m. erhöht und damit dem Geldsack wiederum ein größeres Uebergewicht eingeräumt. Er. hat das Akademiferprivileg zugestanden. Ja er hat sogar in der Frage der Steuerdrittelung Zugeständnisse angeboten. Hat. doch der Redner der Konservativen erklärt, daß sie durchaus dafür zu haben seien, daß in den Städten die Steuerdrittelung statt in den Urwahlbezirken in größeren Bezirken von je 5000, eventuell auch 10 000 Einwohnern vorgenommen werde.
Donnerstag, den 31. März 1910.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Urteil
lautete auf 30 M. Geldstrafe wegen groben Unfugs. Die Ansprache vom Denkmal sei strafbar schon ganz abgesehen von dem politischen Milieu, sie sei es aber um so mehr, da durch sie in die erregte Volksmenge noch weiterer Zündstoff hineingetragen werden. konnte. Von einer Strafe wegen Ungebühr werde Abstand genommen; jene Aeußerung sei nur eine Beleidigung, gegen die Strafantrag gestellt werden könne.
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das Zentrum, das durch das Niederstimmen sogar national- aber laffe der Staatsanwalt auch das fallen und finde den groben liberaler Verbesserungsanträge seinen Wahlrechtsbeteuerungen Unfug" nur noch in der Besteigung des Denkmals, obwohl dadurch geradezu mit Fäusten ins Gesicht geschlagen hat, kann jetzt weder der Verkehr gehindert, noch die öffentliche Ordnung ges frohlockend sagen: die nationalliberalen Verbesserungsanträge fährdet worden sei. Der Angeflagte fügte hinzu, Gefährdung Die Konjefturalpolitiker haben wieder einmal gute Tage. feien ja gar nicht ernst gemeint gewesen, sonst fönnten jeßt, fei ausgegangen nicht von ihm, sondern von Schußleuten, die ,, wie wilde Tiere gehaust" hätten. Der Vorsitzende verwies ihm Sie können ihre Kombinationsgabe nach Herzenslust an der nach Ablehnung dieser Anträge, die Nationalliberalen ihre zu das in heftigem Ton, und der Staatsanwalt beantragte dann Preisfrage üben: Bleibt die Wahlrechtsvorlage in ihrer ſtimmung zu dem Gesez nicht davon abhängig machen, daß 50 M. Ordnungsstrafe, gegen die der Angeklagte seine Erregung gegenwärtigen Gestalt, dem konservativ- ultramontanen Rom - es noch eine weitere gründliche Verschlechterung er geltend machte. Das promiß, bestehen oder erlebt sie noch Abänderungen nach den fahre! Führte doch der Abg. Herold bereits bei der ersten Wünschen der Nationalliberalen und Freikonservativen? Wird Beratung der Wahlrechtsvorlage am 11. Februar aus: bereits die Wiederholung der Abstimmung am 12. April einem Die Drittelung in den Urwahlbezirken ist in der Vorlage beibehalten worden. solchen Einschwenken dienen oder wird erst das Herrenhaus Ich glaube, daß das ein großer Vorzug der Vorlage ist, und in diefer Beziehung weiche ich volldie Brücke zwischen Konservativen und Nationalliberalen ständig von dem Herrn Abg. Schiffer ab; denn gerade in der schlagen? Drittelung in den Urwahlbezirken liegt das wichtigste und bedeutsamite Moment, um den plutokratischen Charakter, der in dem Dreitlassenwahlsystem vorhanden ist, wenigstens einigermaßen Ein Herr Tie war gleichfalls des groben Unfugs angeklagt; herabzudrücken.( Sehr richtig! im Zentrum.) Die Drittelung in er sollte in der Faldensteinstraße an der Schlesischen Straße nach den Urwahlbezirken drückt den Einfluß viel mehr herab, als jede mittags um% 45 Uhr die Sistierung eines Mannes mit dem Ruf: Maximierung( Sehr richtig! tvenn im Zentrum) und Pfui! Gemeinheit!" begleitet haben. Gegen ein Strafmandat Herr Abgeordneter Schiffer mit seinen Freunden diese über 3 Tage Haft hatte er Widerspruch erhoben. Vor Gericht erTrittelimg in den Urwahlbezirken mit solcher Eut- flärte er, das Pfuil" bestreite er, aber Gemeinheit!" habe er schiedenheit bekämpft, so tann δαξ nur darin feinen gerufen, und zwar deshalb, weil Schußleute ein Lokal gestürmt Grund haben, daß sie den plutokratischen Charakter und einen Mann im Genid gepackt und hinausgestoßen hätten. des Dreiflaffenwahlsystems in keiner Weise herabgedrückt haben Schuhmann Rost bekundete, aus der Menge sei dabei vielfach: wollen( Sehr richtig! im Zentrum- Widerspruch bei den National ẞfuil Gemeinbeit!" gerufen worden, Tieß aber habe möglicherliberalen) und daß alles, was vorgeführt ist, nur Schein ist, weil weise nur" Gemeinheit!" gerufen. Daß ein Mann im Genick ge es bei dem Dreiklassenwahliystem ich wiederhole dies fein padt worden sei, hat Zeuge nicht bemerkt, weil zuviel Menschen Mittel gibt, das so wirksam ist, wie diese Drittelung der Urwahl herum waren".., Man tann", sagte der Vorsitzende ,,, ohne weiteres bezirke.( Sehr richtig! im Zentrum.) Wenn die Herren hierfür annehmen, daß es nicht sanft dabei zugeht." Von diesem ohne eintreten und trotzdem sagen, sie wollten die unteren Klassen, die weiteres" aus beurteilte dann das Gericht den vom Verteidi. Befanntlich genügte den Nationalliberalen dies Zugeständnis Minderbemittelten emporheben, dann heißt das einfach: Wasch mir ger Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld gestellten Antrag, den Belz, aber mach mich nicht naẞ." durch Vernehmung zweier Beugen festzustellen, wie jener Mann nicht. Diese Biedermänner verlangten mehr. Da nun doch Die Sozialdemokratie befindet sich in der angenehmen trok ruhigen Verhaltens im Genid gepackt und dadurch erst Ereinmal die Wahlreform dank den Bemühungen des blau- Lage, sich wegen des Ausganges dieser Wahlrechtsschacherei regung hervorgerufen. worden sei. Der Verteidiger wies hin auf schwarzen Blocks so miserabel und voltsfeindlich ausgefallen, feinerlei Stopfschmerzen machen zu brauchen. Je mehr sich die Ablehnung solcher Anträge, wie sie in anderen Prozessen beglauben sie ihrerseits noch eine weitere, auf ihre Spezial- bie Nationalliberalen blamieren, um so schlimmer für jie, züglich des 6. März beliebt worden sei. Nachdem das in der interessen zugeschnittene Verschlechterung des Wahlrechts fordern 10 um besser für die Sozialdemokratie. Denn die Deffentlichkeit Verwunderung erregt habe, werde das Gericht zu fönnen: die Steuerdrittelung über die ganze Gemeinde oder hoffentlich alles tun, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, Blamage des Zentrums wird ja durch die Mitschuld daß dem Angeklagten nicht sein Recht werde. Das Gericht trat den Wahlkreis! der Nationalliberalen um tein Haar geringer! Im der Meinung des Staatsanwalts bei, der die Erregung Ob freilich der blau- schwarze Block fich darauf einlassen Gegenteil: der Sozialdemokratie könnte feine größere ohne weiteres glauben" wollte und Feststellungen hierüber zu wird? Die Konservativen würden ja den Nationalliberalen schon den Gefallen tun, aber das Zentrum, würde sich dabei Genugtuung widerfahren, als wenn sich die Konservativen zu unterlassen bat. Da die Ablehnung des Beweisantrages vom Geguterlegt doch noch mit den Nationalliberalen in Sachen der richt damit, begründet wurde, daß ohne weiteres" anzunehmen tüchtig ins eigene Fleisch schneiden und eine Anzahl eigener Steuerörittelung verständigten. Das Zentrum wäre dann der sei, von beiden Seiten werde bei solchen Gelegenheiten„ nicht zart" Wahltreise den Nationalliberalen ausliefern. Ist doch im Wahlkreise den Nationalliberalen ausliefern. Ist doch im betrogene Betrüger! Ob dann die Sozialdemokratie ein paar Vernehmung der beiden Beugen. Es werde fich ergeben, daß zu vorgegangen worden sein, so beantragte der Verteidiger erneut die Jahre 1892 die Steuerdrittelung nach Urwahlbezirken gerade Mandate verlöre oder gar völlig aus der preußischen Duma verder fraglichen Beit an der fraglichen Stelle eben nicht von beiden auf Betreiben des daran sehr interessierten Zentrums eingeführt worden. Wollten also die Konservativen den National- schwände, spielte dabei eine sehr untergeordnete Rolle gegenüber Seiten", sondern nur von der Polizei rüdjichtslos vorgegangen liberalen in diesem Punkte nachgeben, so würden sie das der maßlos aufreizenden Wirkung einer solchen Wahlreform"! worden sei, und gerade das habe die Erregung der Menge und Zentrum derartig vor den Stopf stoßen, daß es voraussichtlich Denn eine solche Provokation der Massen wäre ja nur der auch des Angeklagten hervorgerufen. Warum besteht die Ver von dem Kompromiß zurücktreten würde, so daß dann der Anfang vom Ende des Uebermuts der Kraut- und Schlot- teidigung auf diesen Beweis?" fragte gereizt der Staats. anwalt. Der Verteidiger antwortete: Weil ich es für meine junter! Antiwahlrechtsblock aus Konservativen, Freifonservativen und Aber auch Rationalliberalen bestehen würde. Db also die Stonservativen verhöhnung nicht wagt, wird sich das Schicksal der Wahl bann Bestätigung der Haftstrafe von 3 Tagen. Dem An wenn man dies Aeußerste einer Volts Pflicht halte, die Wahrheit feststellen zu lassen." Das Geriat den Nationalliberalen zuliebe das innige Schutz- und Truk- berhöhnung nicht wagt, wird sich das Schicksal der Wahl- lehnte zum zweiten Male ab. Der Staatsanwalt beantragie den Nationalliberalen zuliebe das innige Schutz- und Truk rechtsverweigerer und Wahlrechtsverräter erfüllen! Niemals geklagten sei die Erregung, versicherte er nochmals, sehr wohl zu bündnis der Ritter und der Heiligen preisgeben werden, ist ist ein ökonomisch fortgeschrittenes, politisch reifes Volt glauben", aber gerade vor einer aus Arbeitern bestehenden Volks. mehr als zweifelhaft. Auf der anderen Seite sind einflußreiche nationalliberale beißender verspottet, blutiger verhöhnt worden, als das menge, die infolge geringer Bildung leichter erregt werde, habe Streife bemüht, einem fonservativ- nationalliberalen Wahl- preußische Volt bei der Wahlrechtsfarce! Die Vergeltung wird nicht ausbleiben! ed) rechtskompromiß die Wege zu ebnen. Die Kreuz Zeitung " veröffentlicht eine Zufchrift aus nationalliberalen
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Unternehmerkreisen Rheinland- Westfalens, in der berbe Begreifliche Erregung gegen die Polizei.uf gegen ein durchaus ungehöriges Verhalten der Polizei nur
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er sich eines solchen Rufes enthalten müssen. Der Verteidiger führte aus, der Ruf„ Gemeinheit!" tönne höchstens eine Beleidi gung sein, aber freilich auch nicht in dem vorliegenden Fall, wenig. tens in diesem Fall keine strafbare, da Tieß durch diesen Abwehrteuert wird, daß breiten Kreisen der Nationalliberalen fein berechtigtes Interesse gewahrt habe. Als der Verteidiger hin. an einer Wahlreform ebensowenig läge wie den Sonservativen. Ueber die Polizeitaten vom 6. März werden von zufügte, wegen Beleidigung habe man Tiez nicht belangen können, Was diese Sorte von Nationalliberalen, die Stinnes und Gerichten, die über ihre Wirkungen jetzt abzuurteilen haben, in barum habe man ihn wie immer, wenn es sich um Strafloses Scharfmachergenossen, ja bereits vor Wochen durch ihren be- unerschütterlicher Einmütigkeit keinerlei Feststellungen zugelassen. handle wegen groben Unfugs belangt, fuhr der Staats. rüchtigten Aufruf gegen die Wahlreform aller Welt fundgetan estzustellen haben die Gerichte, so meinen sie, nur das, was am anwalt mit erregter Unterbrechung dazwischen und ver Tage des Wahlrechtsspazierganges und der Polizeiattacken die bat sich solche Unterstellung". Schließlich beantragte der Verhat! Es ist deshalb ohne weiteres glaubhaft, daß die national- Bibilpersonen verschuldet haben sollen, die von der Polizei hinter- teldiger die Freisprechung, weil das Publikum, das ja allgemein liberalen Schlotbarone sogar die geheime Abstimmung preis- her auf die Anklagebant gebracht worden sind. Daß an jenem Pfui! Gemeinheit!" gerufen habe, durch den mitrufenden Angeben würden, wenn sie dafür eine Steuerdrittelung nach Tage die Schußmanusfauft nicht allzu sanft ihre Arbeit berrichtet geklagten unmöglich belästigt" worden sein könne. Das Wahlkreisen oder Gemeinden eintauschen fönnten. Und nicht haben werde, gilt Staatsanwälten und Richtern als von vornherein mod moge Urteil nur das Sprachrohr dieser Industriefeudalen, die Rhein. - glaubhaft und begreiflich, als glaubhaft auch und begreiflich, daß lautete auf Freisprechung, weil kein grober Unfug, sondern eine Westf. 3tg." schilt auf die Intransigenz der nationalliberalen die Bevölkerung sich darüber erregt habe. Aber aus der Begreif- Beleidigung vorliege, gegen die nicht Strafantrag gestellt wor Landtagsfraktion , sondern auch ein Blatt wie die Magdeb. 3tg." lichkeit" der als glaubhaft angenommenen Erregung wird für die den sei. Die dritte Anklage richtete sich gegen einen Tischler drängt die Abgeordneten dazu, doch ja mit der Reaktion in Angeklagten fein Milderungsgrund hergeleitet. Gestern wurden bei dem Amtsgericht Berlin- Mitte Tiedtke, der gegen ein polizeiliches Strafmandat über 3 Tage der Wahlrechtsfrage unter halbwegs akzeptablen Bedingungen vor der 144. Schöffenabteilung( unter dem Vorsitz des Amts- Haft Widerspruch erhoben hatte. Ihm wurde, grober Unfug" zur ihren Frieden zu machen. gerichtsrats Wagler) hintereinander vier Anklagen verhandelt, Bast gelegt, begangen dadurch, daß er in der Schlesischen Straße Nun sind die Nationalliberalen freilich nicht nur auf das die die Vorgänge vom 6. März betrafen. nach 3 Uhr an seinem Stod eine rote Fahne" geschwenkt ebenso brutale wie einfichtslose industrielle Scharfmachertum Einem Buchhalter Meyer, der auf dem Königsplah nach angewiesen, sondern auch auf die Kreise der Intellektuellen. mittags um 43 Uhr vom Sodel des Bismarddenkmals aus eine felber fagte, es sei nur ein buntes Taschentuch gewesen- und " straßenweit hörbar gebrüllt habe. Schumann Preuß Und diese so wenig fie von einer Uebertragung des Ansprache gehalten und ein Wahlrechtshoch ausgebracht hatte, war fagte so aus und fügte hinzu, dadurch habe Tiedtke, der möglicher Reichstagswahlrechts wissen mögen haben denn doch be- wegen des groben Unfugs und der Auflaufserregung, die er hier weise angetrunken gewesen sei,„ das Publikum gefährdet". Da griffen, daß eine Wahlreform nicht einfach in einer Ver- mit berübt haben sollte, durch Strafmandat des Polizeipräsidiums der Angeklagte sich entschuldigte, er sei durch die Demonstration eine Haftstrafe von 2 Wochen zudiktiert worden. Er forderte in Erregung verfekt worden, so führte der Staatsanwalt schlechterung des jetzigen Zustandes zugunsten des national richterliche Entscheidung und erklärte vor den Schöffen, in der Tat aus, hier fehe man ja, daß die Ordnungsparteien eigentlich ganz liberalen Besitzstandes bestehen kann, sondern unbedingt auch habe er da ein paar Worte zur Menge gesagt, aber damit habe recht haben, wenn sie von den sozialdemokratischen Straßendemon Zugeständnisse an die entrechteten Massen enthalten muß. er doch nur dasselbe getan, was in der Wahlnacht vom 5. Februar ftrationen Erregung befürchten. Die Angetrunkenheit falle nicht Und da die Fraktion der Auffassung dieser Mehrheit der 1907 Fürst Bülow getan habe, und nach einem in Breußen gelten mildernd, sondern bei solcher Gelegenheit schärfend ins Gewicht; Partei Rechnung tragen muß, ist es ihr unmöglich, die den Grundsatz seien ja vor dem Gefet alle Bärger gleich. Ein die 8 Tage Haft seien aufrechtzuerhalten. Der Verteidiger ultramontane Schmußkonkurrenz noch zu unterbieten und Auflauf sei durch ihn( Meyer) nicht erregt worden, ein solcher Nechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld führte aus, mindestens den Konservativen nach Wunsch der rheinisch- westfälischen habe bereits bestanden, und gerade die Polizei habe dafür gesorgt, sei es au hart, hier eine Freiheitsstrafe zu verhängen, weil ein daß die Menge nicht auseinander gehen konnte. Schuhmann Arbeiter ein rotes Taschentuch geschwenkt habe. Sätte ein BesserScharfmacher das Geschäft anzubieten: Preisgabe der gewilhelm befundete die Ansprache und das Hoch. Auf eine fituierter fein weißes Taschentuch geschwentt, so würde man schwer heimen Abstimmung, dafür aber Drittelung nach Gemeinden! Frage des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenlich gegen ihn vorgehen. Die Erregung, die der Angeklagte meine, Da also die Nationalliberalen nichts zu bieten haben, felb gab er noch an, daß etwa acht Berittene auf die von Menschen sei das habe er fagen wollen durch die Polizeiattaden her was die ultramontanen Volksverräter den Stonservativen nicht bicht befette Blattform am Fuße des Denkmals hinaufgesprengt borgerufen worden. Das Gericht schon längst und bereitwilligst zugestanden hätten, dürften seien. Der Staatsanwalt meinte, M. Habe seine 2 Wochen wohl auch die Konservativen dem für sie ja so vorteilhaften entmalsjodel geklettert sei. Das sei strafbar, auch wenn es sich T. habe das Symbol seiner Partei" geschwenkt und sei mit 15 M. Haft verdient. Er sah groben Unfug schon darin, daß M. auf den Abfommen des Schnapsblockes tren bleiben. Das würdelose Gebahren der nationalliberalen Schlotjunker und der ihr nicht um einen Sozialdemokraten und nicht um eine Wahlrechts Geldstrafe zu belegen. demonstration handle. Der Verteidiger forderte Freis willfährigen Presse wird nun den Erfolg haben, dem bis fprechung. Er hob hervor, daß jene Ansprache, da man nach auf die Knochen blamierten Zentrum der nationalliberalen bem neuen Vereinsgefeß den Redner nicht mehr habe faffen Stritit gegenüber eine günstigere Position zu geben. Denn tönnen, zunächst als grober Unfug" verfolgt worden sei. Jetzt
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urteilte:
Zu verantworten hatte sich ferner ein Herr Menz, der abends um 10 Uhr vor dem Hause Falckensteinstr. 5 die polizeiliche Aufforderung, weiterzugehen, nicht befolgt haben sollte und deshalb ein Strafmandat über 10 M. erhalten hatte. Er war