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Dr. 74. 27. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Donnerstag. 31. März 1910.

Die Reichsversicherungsordnung.

Der

Das Krankenversicherungsgefetz.

Kreis der Versicherten

Ortslohn( jetzt ortsüblicher Tageslohn genannt) als Grundlohn Knappschaftskaffen tritt eine neue Stassenart, eine tarifatus estimmen fönnen. Der Ortslohn foll durch das Oberversicherungs- einer Krantentasse, die Landkrantentasie. Mit ant festgelegt werden, nachdem die Gemeindebehörden sowie die glieder der Landtrantentassen sind: die in der Vorstände der beteiligten Versicherungsanstalten und Krankenkassen Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen, die Dienstboten, gehört sind und das Versicherungsamt sich gutachtlich geäußert hat. die im Wandergewerbe beschäftigten Berfonen und die Hausgewerbe Darin liegt eine schwere Benachteiligung der Mitglieder treibenden sowie die in ihren Betrieben beschäftigten Personen. Der der Landkrantentassen. Dies sind die ländlichen Arbeiter, Bundesrat kann den Landkrankenkaffen ferner weitere Gruppen solcher die Dienstboten, die im Wandergewerbe Beschäftigten, die Haus- Personen zuweisen, für die vor Inkrafttreten der Reichsversicherungs ift in der Reichsversicherungsordnung etwas erweitert. Eine gewerbetreibenden und ihre hausgewerblich Befchäftigten. Es fönnen ordnung die gefeßliche Versicherungspflicht nicht bestand. Es können Uebereinstimmung des Kreiſes der Krankenversicherten mit dem Kreise aber auch eine große Anzahl gewerblicher Arbeiter in die Land- zur Landkrantentafie mit ihren schlechteren Leistungen eine Reihe der der Invalidenversicherung unterworfenen Personen ist aber nicht frankenkasse einbezogen werden. gewerblicher Arbeiter, in fleineren Orten die gefamte gewerbliche herbeigeführt. Ueberdies ist der Hauptteil der Ausdehnung der Strantenversicherung nur ein scheinbarer, weil dem größten Teil der Leistungen, mit Ausnahme der durch die Gewerbeordnungs­Der Entwurf gewährt also den Versicherten teine Mehr- Arbeiterschaft gezwungen werden. Ortsfrankenkassen und 2andkrantentassen neu zu Versichernden weniger Leistungen gewährt werden novelle bedingten Erweiterung des Wochengeldes auf acht Wochen sollen in der Regel für den Bezirk eines und sie von der Selbstverwaltung ausgeschlossen und der lediglich ſtatutarischen Möglichkeit der Hilfe und Wartung icherungsamtes( Kreis in Preußen, Bezirk in Bayern) werden. In die Krankenversicherung neu einbezogen sind folgende durch Krankenpfleger an Stelle des Krankenhauses sowie der Eins errichtet werden. Von der Errichtung einer Laudkrankenkasse neben Kategorien von Personen, die bis dahin nicht frankenversicherungs- führung eines Stillgeldes. Hingegen nimmt er den Ver- der Ortskrankenkasse ist für den Bezirk eines Versicherungsamtes 1. falls der Jahresarbeitsverbien ft 2000 Martierten Rechte nach fünf Richtungen. Erstens führt er ein abzusehen, wenn der Landkrankenkasse nicht mindestens 500 Ver­

pflichtig waren:

nicht übersteigt:

a) Apothergehilfen und Lehrlinge,

b) Bühnen- oder Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen,

c) Lehrer und Erzieher.

arbeitsverdienstes:

b) Dienstboten,

o) ländliche und forstwirtschaftliche Arbeiter ( im weiteren Tegt furzweg als ländliche Arbeiter bezeichnet),

d) un ständig( nicht eine Woche lang) Beschäftigte, ausgewerbetreibende,

e)

f) im Wandergewerbe Beschäftigte.

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uhen des Anspruch auf Strankenhilfe ein. Der ſicherungspflichtige angehören würden. Es kann aber auch die Er An pruch auf Strankengeld soll ruhen: 1. solange der Berechtigte eine richtung einer allgemeinen Ortstrantentasse neben der Landkranken­Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat verbüßt oder in einem faise mit Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde da unter­Arbeitsbaus oder einer Besserungsanstalt untergebracht ist; während bleiben, wo die Ortsfrankenfase nicht mindestens 500 Pflichte der Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mehr als einer Woche ruht mitglieder haben würde. Hat ein Bezirk teine all der Anspruch auf Krankengeld; hat der Berechtigte im Inlande An- gemeine Drtstrantentasse, so gehören 2. Ohne Rüdiicht auf die Söhe des Jahres gehörige, denen die Satzung Familienbilfe zubilligt, so ist diese zu Die Ortstaffenpflichtigen in die Landtranten. gewähren; 2. für Ausländer, solange sie sich im Auslande taise. Einige mittel- und füddeutsche Regierungen scheinen a) die in nichtgewerbsmäßigen Betrieben gegen Ent- aufhalten; für bestimmte Grenzgebiete fann der Bundesrat das der Verhöhnung und Entrechtung der Landarbeiter und ges gelt beschäftigten Arbeiter, Gehilfen, Lehrlinge, allo z. B. die Ruben des Anspruchs ausschließen(§ 228). Ferner schlägt der Ents werblicher Arbeiter durch Landkrankenkassen und der Errichtung im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst oder in nichtgewerb- wurf vor, den Stoffen das statutarische Recht zu nehmen, die von Sinekurenstellen für den Landrat genehme Personen widersprochen lichen Kommunal- und Staatsbetrieben oder in Handwerks- Starenzzeit in Wegfall zu bringen. Die Kaffen follen(§ 206) zu haben. Der Entwurf beruhigt die Nörgler durch die Vorschrift kammern, Landwirtschaftskammern und dergl. beschäftigten ichon vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld nur noch des§ 237, nach der eine Landesregierung für das Gebiet Schreiber, Kanzlisten, Aftenhefter, Kassenboten, Kanzleidiener, zubilligen fönnen bei Strankheiten, die länger als zwei Wochen oder für Gebietsteile des Bundesstaates bestimmen kann, daß Bureauangestellte, Bolizeidiener, Desinfektoren, Gefangenen Sauern, oder zum Tode führen oder durch Betriebsunfall teine Landfrankenkassen neben den allgemeinen Ortskrankenkassen auffeher, Nachtwächter, Flur- und Waldhüter, Marktwächter, verursacht worden errichtet werden. find." Und das, weil der Wegfall der Buzfrauen, Laternenanzünder, Sprengwagenführer, Aufwarte- Starenzzeit die Lasten der Kassen und Die für örtliche Bezirke errichteten Ortstrantentassen nennt frauen, Straßenreiniger und dergl., höhen. Im Anfang der achtziger Jahre schlug die Regierung der Entwurf: allgemeine Ortstrantentassen. Sie Bahlung des Krankengeldes ſelbſt in ihren Entwürfen als obligatorische Mindest leistung und nicht die beruflichen Ortsfrankenkassen sollen die Regel vom Tage der Arbeitslosigkeit bilden. Ortskrankenkassen, die vor Inkrafttreten der Reichsver ab vor. Jest bringt es die gottgegebene Abhängigkeit der Regierung Sicherungsordnung für einzelne oder mehrere Gewerbezweige oder von der Simulationsfurcht fertig, den Kassen das Recht zu Betriebsarten errichtet sind, nennt der Entwurf: besondere nehmen, die Karenzzeit zu beseitigen. Gütig will sie Ortstrantentassen. Solche sollen nur zugelassen werden, gestatten, wenn sich durch Tod, Betriebsunfall oder längere Strant- wenn die Kaffe mindestens 500 Mitglieder zählt, ihr Fortbestehen Die Versicherung der unter 2b- f aufgeführten Personen ist in- heit auch für den Simulationsschnüffler mit längstem Riechorgan die allgemeine Orts- und Landkrankenkasse des Bezirks nicht be deffen eine völlig unzulängliche. Die Versicherung der Dienst- herausgestellt hat, daß Simulation nicht vorliegen kann, Kranten- einträchtigt, ihre fagungsmäßigen Leistungen denen der maßgeben. boten und der ländlichen Arbeiter verdient eher den Namen einer geld nachträglich zu gewähren. Wer nicht durch die Brille bureau- den Ortstrankenkasse gleichwertig sind und ihr Bezirk über den Versicherung der Arbeitgeber dieser Personen. fratischen Arbeiterhaffes sieht, weiß, daß die Simulation der Gesund- Bezirk des Versicherungsamtes nicht hinausgeht. Die oberste Wer Der Bundesrat soll die Ermächtigung erhalten, die heit bei Arbeitern weit größer ist als die einer Krankheit und daß waltungsbehörde fann die für die Zulassung erforderliche Mindeſt­Versicherungspflicht allgemein oder in einzelnen Bezirken für be- ferner der Wegfall der Karenzzeit leinerlei Anlaß zu Simulation zahl von Mitgliedern bis auf 3000, falls aber der Bezirk des Ver stimmte Berufszweige auf Gewerbetreibende und andere gibt, wohl aber einer längeren Dauer der Krantheit vorzubeugen ſicherungsamtes mehr als 200 000 Einwohner zählt, auf 5000, und Arbeitgeber zu erstrecken, die regelmäßig feine oder höchstens bermag. zwei Versicherungspflichtige beschäftigen. Der Gemeindeverband bestehenden Zustandes betrifft die Erwerbslofen, Die drei weiteren Verschlechterungen des falls er mehr als 500 000 Einwohner zählt, bis auf 10 000 erhöhen. die Die allgemeine Ortskrankenkasse gilt als beeinträchtigt, wenn die fann für seinen Bezirk oder Teile davon die Versicherung freiwillige mitgiledschaft und die chronisch Zahl der Mitglieder, die ihr bei der Zulassung besonderer Orts. statutarisch auf Familienangehörige des Arbeit- Kranten. Nach§ 28 des bestehenden Gesetzes verbleibt frankenkassen verbleiben würden, nicht mindestens 1000 oder die gebers ausdehnen, die ohne Entgelt und Arbeits- Perionen, welche infolge eintretender Erwerbslosigkeit von der obersten Verwaltungsbehörde bis zu 10 000 festgesette bertrag in seinem Betriebe tätig sind. Diese Neuerung ist ein durch der Staffe ausscheiden, ber Anspruch auf die gefeßliche höhere Bahl erreicht. Die Landkrankenkasse gilt als beeinträchtigt, aus unzulängliches Mittel, um den Nachteil zu beseitigen, den die Mindestleistungen der Staffe in Unterstügungsfällen, welche während wenn ihr bei Nichtzulassung einer besonderen Ortskrankenkasse von Versicherungsordnung für alle Versicherungszweige dadurch einführt, der Erwerbslosigkeit und innerhalb eines Beitraumes von drei deren Mitgliedern mindestens der 10. Teil und mindestens 200 daß sie die mittätigen Ehefrauen entgegen der Rechtsprechung Wochen nach dem Ausscheiden aus der Stasse eintreten, wenn der zuzuweisen sein würden. des Oberverwaltungsgerichts, aber in Uebereinstimmung mit der des Ausscheidende vor seinem Ausscheiden mindestens drei Wochen Betriebstrantaffen dienen der Bersplitterung des Reichsversicherungsamtes, nicht für versicherungspflichtig erflärt ununterbrochen einer gesetzlichen Krankenkasse angehört hat. Der Kassenwesens, befördern die Abhängigkeit des Arbeiters vom wisien will, weil das dem sittlichen Charakter der Ehe Abbruch Entwurf erschwert die Voraussetzungen für das Recht des Griverbs Arbeitgeber und gefährden die Interessen des Arbeiters erheblich. tue. Damit ermöglicht werde, daß die in der Landwirtschaft zu er- lofen im§ 226 dahin, daß der Betreffende in den vorangegangenen Im Reichstag, auf Krankenkassentongressen und in der Preffe find werbstätiger Arbeit herangezogene Suljugend ohne wölf Monaten mindestens 26 Wochen oder unmittelbar borher schlagende Beispiele dafür angeführt, daß die Leitung von Be Lasten des Arbeitgebers weiter ausgebeutet werden fönnen( Motive mindestens sechs och en versichert war. S. 150), foll ferner der Bundesrat bestimmen, inwieweit borer feine Sprüche von der Notwendigkeit eines Zur Begründung fagt triebstrantentassen geradezu der Maßregelung ihrer Mitglieder Schußes der Kaffen und der Verhöhnung erkrankter Mitglieder dienen. Gegen all übergehende Dienstleistungen versicherungsfrei gegen die migbräuchliche Ausnutzung" her und sucht die Erschwerung das stellt der Motivenverfasser sich hartleibig. Er versteigt sich bleiben. als eine Verbesserung auch vom Standpunkte der Versicherten hin-( S. 110) zu der der Wahrheit ins Gesicht schlagenden fühnen, zustellen, da es ja zur Erhebung des Anspruchs nach der neuen Bor  - durch keinerlei tatsächliches Material gestüßten Behauptung:" Tat Un Stelle des Ausdrucks Krantenunterstüßung foll der Ausdruck schrift auch genügt, wenn der Versicherte 26 Wochen im Jahre sache ist, daß die Verwaltung der Ortstrankenkassen in ungleich Arantenhilfe, statt Wöchnerinnenunterstügung Wochengeld vorher einer Krankenkasse angehörte. Dieselben Voraussetzungen höherem Maße Anlaß zu Klagen gegeben hat als die der Be treten. Die Mindestleistungen ber Kranten will§ 326 an die freiwillige Weiterverficherung triebskrankenkassen, und daß auch der vorliegende Entwurf die bersicherung bleiben dieselben wie bisher. Sie fnüpfen. Während jetzt ein Kassenmitglied nach§ 27 ohne Reformbedürftigkeit der ersteren als dringlich anerkennt." Auf bestehen also in einer 26 wöchentlichen ärztlichen Hilfe, in einem weitere Voraussetzungen Mitglied einer Staffe bleibt, wenn die Hohlheit und Verlogenheit dieses Arguments werden wir bei Krankengeld und in einem Sterbegeld sowie für Schwangere und er zu feiner versicherungspflichtigen Beschäftigung übergeht, aber einer besonderen Besprechung des zur Entrechtung der Arbeiter Wöchnerinnen in einem Wochengeld. die Beiträge voll zahlt, so soll fünftig Voraussetzung der auch in den Ortskrankenkassen im Entwurf aufgestellten Plans Auch hinsichtlich der Höhe und Dauer der gefeßlichen Kranten Weiterversicherung sein, daß er in den voraufgegangenen zwölf zurückkommen. Hier muß noch auf einen von den Motiven aus Hilfe hat der Entwurf nichts geändert. Neu ist die Vorschrift, daß Monaten mindestens 26 Wochen oder unmittelbar vorher mindestens dem Kommissionsbericht über das Kassengesetz im Jahre 1882 ent die ärztliche Behandlung nur durch approbierte Aerzte, bei 6 Wochen einer Staffe angehörte. Noch viel unfozialer ist die gegen nommenen Grund kurz eingegangen werden. Es wird angeführt, Bahntranten durch approbierte Bahnärzte erfolgen foll. chronisch Ertranfte borgefchlagene Neuerung. Nach dem man habe in der Kommission seitens der Mehrheit damals gesagt, Die ärztliche Behandlung soll Hilfeleistung anderer Personen, geltenden Gesetz kann die Satzung einer Staffe vorschreiben, daß eine gut eingerichtete und geleitete Fabrikkrankenkasse sei für wie Bader  , Hebammen, Heildiener, Heilgehilfen, Krantenwärter, Mitgliedern, welche von der Kaffe eine Stranfenunterstützung ununter- den Arbeiter die erwünschteste Form der Krankenversicherung  . Das Maffeure, Zahntechniker nur dann umfassen, wenn die Hilfeleistung brochen oder im Laufe eines Beitraums von 12 Monaten für ist freilich gegenüber Angriffen auf das Institut von Fabrik vom Arzt( beziehentlich Zahnarzt) angeordnet ist oder wenn fie in 26 Wochen bezogen haben, bei Eintritt eines neuen Unterstützungs- trantentassen in der Kommission, aus der Sozialdemokraten aus. dringenden Fällen gewährt wird, in denen Buziehung eines falls, fofern diefer durch die gleiche nicht gehobene Krankheitsuriache geschloffen waren, gesagt. Aber zur Begründung dieses unseres approbierten Arztes oder Bahnarztes nicht angängig ist. Wenn im veranlaßt worden ist, im Laufe der nächsten 12 Monate Kranken- Erachtens für die damalige Zeit, in der ein Kaffenzwang noch nicht Bezirk einer Kaffe oder in Zeilen diefes Bezirkes Bahnärzte nicht in unterstügung nur im gefeßlichen Mindestbetrag und nur für die bestand und Selbsthilfenversuche der Arbeiter schamlos unterdrückt ausreichender Zahl vorhanden find, welche die Behandlung zu an- Gefamtdauer von 13 Wochen zu gewähren ist. Derartige Kranke waren, nicht durchaus unzutreffenden Urteils wurde auf solche gemessenen Bedingungen übernehmen, so fann bei Zahnkrankheiten, find bedauernswerte, meist im eigentlichen Sinne invalide Leute. Betriebskrankenkassen exemplifiziert, in denen die Leitung ber mit Ausschluß von Mund- und Kiefernfrankheiten, die Hilfeleistung Ihnen würde geholfen und der Kaffe genügt, wenn der Begriff der Kaffe allein oder überwiegend den Arbeitern eingeräumt war auch in anderen Fällen durch geeignete Bahntechnifer, Heildiener oder Erwerbsunfähigkeit im Invalidenversicherungsgesetz endlich dem und die dem Arbeiter bei weitem mehr als die heutigen Betriebs. Heilgehilfen gewährt werden. Sprachgebrauch und sozialen Empfinden entsprechend definiert fraikenkassen boten. Zur Aufrechterhaltung der einer Vereinheit. An Stelle der Krankenpflege und des Krankengeldes fann unter würde. Der Regierungsentwurf ist hiervon weit entfernt. lichung des Kaffenivefens entgegenstehenden heutigen Gebilde läßt denselben Borausfegungen wie im bestehenden Gesetz Kranken- Wie wir bei Besprechung des Invalidenversicherungsgesetzes fich die Ansicht der damaligen Komissionsmehrheit nicht verwerten. hauspflege gewährt werden. Das Statut fann bestimmen, sehen werden, berschärft er den Begriff der Erwerbs- Wollte der Motivenverfasser aus den Ansichten der Kommissions. bag in Fällen, in denen die Ueberführung des Erkrankten in ein unfähigkeit im Invalidenversicherungsgesetz. Dem chronisch Stranten mehrheit von 1882 etwas lernen, so hätte er seine Lernbegierde Krankenhaus angezeigt, aber nicht ausführbar ist, mit seiner Zustimmung will er dadurch helfen, daß er die statutarisch mögliche Kürzung an einem nüßlicheren Punkte walten lassen sollen. Die damalige bon der Kaffe Hilfe und Wartung durch kranten schon eintreten lassen will, wenn der Erkrankte nicht bei der Kaffe, Mehrheit war für Einbeziehung der ländlichen Ar. pfleger oder Krankenschwestern gewährt und daß die die er in Anspruch nimmt, sondern bei irgend einer bereits beiter in die Versicherung: nicht, wie der jeßige Entwurf, Stoften hierfür bis zur Hälfte am Krankengelde gefürzt werden 26 Wochen Unterstüßung in einem Jahre erhalten hat. Die Motive in den Schein einer Versicherung. Ihre Durchführung wäre dürfen. nennen diefe Schlechterstellung bedauernswerter Stranter Borsorge freilich den Arbeitern nüßlich gewejen. Grund genug auch noch Die obligatorische Wöchnerinnenunterstügung, gegen ein übermäßiges Ausnutzen der Kaffenmittel"! Uebermäßiges heute für die Regierung, fich einer wirklichen Kran. die heute für Wöchnerinnen, die innerhalb des letzten Jahres, vom Ausnuten der Kassenmittel" der Anspruch Arbeiter eines hilfs- tenversicherung der ländlichen Tage der Entbindung an gerechnet, mindestens sechs Monate hin- bedürftigen Arbeiters, der vielleicht Jahrzehnte zu Rassen gesteuert widerseßen. Ausschlaggebend für die Aufrechterhaltung der durch auf Grund der Reichsversicherung gegen Strankheit versichert hatte, ohne einen Pfennig von ihr begehrt zu haben. Prächtiges Betriebskrankenkassen ist für die Regierung, daß die beteiligten gewefen sind, sechs Wochen beträgt, ist infolge der Gewerbeordnungs- foziales Stegierungsempfinden: wer sich frank meldet, steht im Verdacht Streife ein lebhaftes Bedürfnis" für deren Forteristens empfin nobelle auf acht Wochen ausgedehnt. zu fimulieren", und wenn er fast ständig frant ist, die Invaliden- den, das heißt: der Zentralverband der Industriellen will nicht. Die Zubilligung einer Unterstügung in Höhe des Krankengeldes versicherung ihm aber Invalidenrente verfagt, dann ist er ein Aus- also dürfen wir, die Regierungen, nicht, die ja nur Handlanger bis zur Gesamtdauer von sechs Wochen wegen einer durch nuger" der Kaffenmittel! Warum nicht gleich ein Ausbeuter? zur Ausführung seiner Wünsche sind. Schwangerschaft verursachten Arbeitsunfähigkeit soll nach wie Welche Minderungen der Leistungen für die Mit­bor lediglich statutarisch möglich sein. Neu ist, daß ferner glieder der neu einzurichtenden 2andtrantentaffen vor ermöglicht wird, statutarisch zu ermöglichen(§ 213), daß Wöchnerinnen, gefeben sinb, legen wir bei Besprechung der Rechte der ländlichen folange fie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe Arbeiter, Dienstboten, unständig Beichäftigten sowie der im Wander­des halben Stranfengeldes bis zu zwölf Wochen nach der Niederkunft gewerbe oder Hausgewerbe Tätigen dar. augebilligt werden fann. Arten der Krankenkassen.

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Leistungen der Raffe.

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Betriebsfranfenfassen sollen weiter beftehen blei ben. Die Bahl der Zwergtassen soll etwas vermindert werden. Betriebsunternehmern soll das Recht zustehen, für jeden Betrieb, in dem er dauernd mindestens 500( das bestehende Gesez fagt 50) Versicherungspflichtige beschäftigt, eine Betriebskrankenkasse zu er richten. Die oberste Verwaltungsbehörde tann die Mindestgrenze Die Vorschriften über Sterbegelb und Familien bis auf die Hälfte und für Binnenschiffahrtsbetriebe bis auf 50 unterstügung find im Entwurf unverändert geblieben. In Fortfall foll endlich das Surrogat einer Krankenkaffe, herabseßen. Für die in vorübergehenden Baubetrieben beschäf Der Ertranfte foll nach wie vor ein Recht, die die Gemeindefrankenversicherung fommen. Bereits im tigten Personen sind auf Anordnung des Oberversicherungsamtes Arantenhauspflege zu verlangen, nicht haben, wiewohl Jahre 1882 war von der Regierung ihr lediglich fubfidiärer Charakter Betriebskrankenkassen zu errichten, wenn zeitweilig eine größere die Motive anerkennen, daß fich Fälle denken lassen, in denen das betont Trotzdem floriert sie mit ihren minderen Leistungen und Zahl von Arbeitern beschäftigt wird. Die Vorschriften über eine erwünscht sein könne"." Es genügt den Verfassern, das Recht des dem Ausschluß jeder Selbstverwaltung bis heute, insbesondere in Mindestzahl von Betriebstrantentaffenmitgliedern sind in diesem Berficherten auf Krankenhauspflege abzulehnen, weil es große Bayern  , zum Schaden der Arbeiter. Die neuen Landfrankenkassen Fall nicht anzuwenden. Eine erhebliche Beschränkung des Rechts, Schwierigkeiten bereiten würde, hier die sachgemäßen Grenzen zu ſehen übrigens der Gemeindefrankenversicherung verzweifelt ähnlich. eine Betriebsfrankenkasse zu errichten, soll lediglich zugunsten finden und das Vorkommen zahlreicher Zweifel- und Streitfälle fich Bon den heutigen Zwangskaffenarten: Knappschaftskaffe, der Innungstrantenfassen stattfinden. Soweit ein noch kaum verhindern lasse". Das Krantengeld wird nach einem Innungs-, Drts, Betriebs( Fabrik-) und Baukrankenkasse ist im Arbeitgeber mit seinem Betriebe einer Innung angehört, die eine Grundlohn berechnet. Als folcher gilt das durchschnittliche Gesetz nur die Baukrankenkasse gestrichen und den Betriebskranken- Jnnungskrankenkasse hat, sollen die versicherungspflichtig Beschäf Tagesentgelt derjenigen Klasse Versicherter, für welche die Klasse faffen beigefügt. Die gegenwärtigen, in der Regel nach bestimmten tigten der Innungstrantentasse angehören; dem Betriebsunter­errichtet ist, jedoch wie im bestehenden Gesez nur bis 4 w. für den Erwerbszweigen oder für bestimnite Betriebe gebildeten Ortsfranken- nehmer ist für diesen Fall das Recht der Errichtung einer Betriebs. Arbeitstag, falls nicht durch Stassenstatut das durchschnittliche faffen sollen durch allgemeine örtlich abgegrenzte Drtstaffe untersagt(§ 257 Abs. 2). Betriebskrankenkassen, die vor Jn. Tagesentgelt auf höchstens 5 W. festgefeßt ist. Statt endlich diese trantentaffen unter Zulassung bestehender Ortskranken- frafttreten der Reichsversicherungsordnung errichtet sind, soll bas durchaus ungerechtfertigte Grenze nach oben zu beseitigen, führt der kassen ats besonderer Ortsfrankenkassen ersetzt werden. For tbestehen gestattet werden, wenn sie dauernd mindestens Entwurf einen noch niedrigeren Lohn für zahlreiche Personen ein. Der 8erfplitterung der Kaffen wird feineswegs 100( der Vorentwurf hatte 250 vorgeschlagen) Mitglieder haben, ihr Es soll nämlich bei Landkrantentassen die Sagung den gesteuert. Zu den Drts. Betriebs. Innungs und Fortbestehen die allgemeinen Orts- und Landkrankenkassen nicht