Einzelbild herunterladen
 

Nr. 92.

Abonnements- Bedingungen:

Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 M., wöchentlich 28 Bfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Bfg. Sonntags. summer mit illustrierter Sonntags Beilage Die Neue Welt" 10 Bfg. Bost

bonnement: 1,10 Mark pro Monat. Eingetragen in die Post- Beitungs Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 8 Mart pro Monat. Postabonnements nehmen an: Belgien , Dänemark , Holland , Italien , Luxemburg , Portugal , Rumänien , Schweden und die Schweiz .

Ericheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

27. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr Geträgt für die sechsgespaltene Kolonel geile oder deren Raum 50 fg., für politische und gewerkschaftliche Vereins und Bersammlungs- Anzeigen 80 Bfg. Kleine Anzeigen", das erste( fett­gedruckte) Wort 20 Big., jebes weitere Wort 10 Pfg. Stellengesuche und Schlaf stellen- Anzeigen das erste Wort 10 Bfg., jedes weitere Wort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Jahresbericht

der badischen Fabrikinipektion.

Der soeben erschienene Bericht der badischen Fabrikinspektion bestätigt von neuem mit der seit Wörishoffer an ihm im Verhält­nis zu den Berichten anderer Inspektionsbezirke gewohnten Offen­heit, daß die Verhältnisse, unter denen die Arbeiter leben, trot aller geübten Kritik in vielen Beziehungen nicht besser, sondern

Donnerstag, den 21. April 1910.

"

"

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

" In den Stadtgemeinden Mannheim und Karlsruhe beteiligt| dem Reinigen eines Ammoniakdestillators beschäftigt. Zur Be sich die Lehrerschaft in besonders verständnisvoller Weise an der leuchtung bediente er sich einer Handkabellampe für Wechselstrom Herbeiführung besserer Zustände. Nicht selten findet sich in den zu 180 Volt. Als man ihn zur Mittagszeit fuchte, fand man ihn Verzeichnissen die Bemerkung die Beschäftigung wäre einzu- tot im Apparat, die Handlampe im Krampfe an die Brust drückend." schränken auf die Zeit von.. oder ganz zu unter- Es stellte sich heraus, daß die Isolierung schadhaft war und der fagen", oder diese Beschäftigung ist für das Arbeiter mit dem Starkstrom in unmittelbare Berührung gekommen Kind ungeeignet, da es.....", oder das Kind war. Die Klagen über die Zunahme der Betriebsunfälle werden sieht bleich und elend aus", oder, das Kind kommt auch in nächsten Berichten wiederkehren, aber es wird so ziemlich oft zu spät zur Schule". Auch in Fällen, in denen die alles beim alten bleiben, so lange die Organisation der Be­Beschäftigung gestattet und das erlaubte Maß nicht überschritten rufsgenossenschaften nicht auf eine ganz andere Grundlage ge wird, werden derlei Anregungen gegeben. In vereinzelten Fällen stellt wird. werden auch Bemerkungen über die angebliche Höhe des Verdienstes und vorbildlich für die Behörden städtischer Schulen ist das Vor­gehen des Voltsschulrettorats der Stadt Mannheim . Es scheut die Mühe nicht, jeden Fall zu prüfen und auf Grund der Ermittelungen Anträge zu stellen.... Durch dieses Verfahren wird den Aufsichtsbehörden viel Arbeit gespart, doch kann es nur von Schulbehörden größerer Städte ausgeübt und nicht jeder Drts­schulbehörde überlassen bleiben". Daß die letztere Einschränkung sehr notwendig ist, lehren folgende Fälle:

fchlechter geworden find. Die Zahl der Fabriken und der dieſen in Geld, Koſt oder Kleidern eingetragen. Defenders beachtenswert Die gefetzwidrige Hausknechtsordnung.

gleichgestellten Anlagen betrug in ganz Baden 10 704, hiervon beschäftigten 3310 Arbeiterinnen über 16 Jahr und 3988 jugendliche Arbeiter. Die Gesamtzahl der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter betrug 234 744 gegenüber 229 744 im Vorjahre; hierunter befanden sich 64 149 erwachsene weibliche und 9965 weibliche unter 16 Jahr und 410 weibliche Kinder.

Eine Gemeinde des Oberlandes stellte 52 schulpflichtige Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren, darunter 14 Mädchen, 3 um Iopfen von Chausseesteinen ein; 53 weite. ren Kindern im Orte und in einer Nachbarge­meinde wurde von ihren Eltern dieselbe Tätig teit zugewiesen. In drei Fällen wurden die Kinder sogar mit Steinhauen im Steinbruch beschäftigt. Es erfolgte Straf­antrag sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Ge=

-

meister beschäftigte seine volksschulpflichtigen Kinder auf dem Arbeitsplatz mit Schuttabführen und Bearbeitung von Sandsteinen.

Schade, daß die Gemeinden, die eine solche zum Himmel schrei­ende Kinderausbeutung betreiben, nicht genannt sind. Es ist über­haupt ein Mangel der Fabrikinspektionsberichte, daß sie nicht wenigstens in besonders schlimmen Fällen die Namen der aus­beuterischen Unternehmer nennen, damit die Oeffentlichkeit auf ihr Treiben aufmerksam gemacht wird und dann von selber eine gewisse Kontrolle übt. Wie notwendig das wäre, zeigen auch die nachstehenden Fälle, die wir wörtlich dem Bericht entnehmen: Ein Bädermeister beschäftigte seine beiden eigenen Knaben von 4 Uhr bis 7 Uhr morgens in der Backstube; wegen dieser Vergehen wurde dem gewissenlosen Vater eine Geldstrafe von drei Mart auferlegt. Die Meldung, daß in zwei Betrieben eigene Kinder mit Heizen der Dampftessel beschäftigt würden, erschien nicht glaubhaft. Vorgenommene Revisionen bestä. tigten den Sachverhalt. In dem einen Betriebe wurde die neunjährige Tochter beim Heizen betroffen. Auf Befragen erklärte fie, daß sie morgens von 8 bis 12 Uhr, ihre elf­jährige Schwester nachmittags bon 1 bis 7 Uhr den Dampffeffel zu heizen habe. Auch in dem anderen Falle erwiesen sich die An­gaben als richtig. Strafendes Einschreiten wurde beantragt.

Ueber die Beratungen der Geschäftsordnungskommission des Abgeordnetenhauses wird gemeldet:

In der heutigen Sigung der Geschäftsordnungs. Tommission des Abgeordnetenhauses, die zunächst zur Feststellung des Berichtes anberaumt war, erschien auch der Präsident Kröcher. Er bezeichnete es als einen Mangel, daß die Kom mission die Frage, mit welchen Mitteln der Präsident die ihm eingeräumte Befugnis der Entfernung aus. gewiesener Abgeordneter auszuführen habe, nicht er. örtert hätte. Nach seiner Ansicht würden die vorhandenen Beamten und Diener des Hauses körperlich zur Durchführung von entsprechenden Maßregeln nicht unter allen Umständen genügen. Aber auch abgesehen davon, sei es bedenklich, sie dazu zu verwenden. Er stelle daher anheim, daß die Kommission vielleicht unter 3- ziehung bon Vertretern der föniglichen Staatsregierung auch die Frage erörtern möge, ob der Präsident befugt sein soll, zur Durchführung der ihm bei zulegenden Befugnis Behörden oder Personen in Anspruch zu nehmen, die außerhalb des Hauses stehen und als solche ver pflichtet seien, den Anforderungen des Präsidenten Folge zu leisten. Eine eigene bewaffnete Macht im Hause zu schaffen, wie sie zum Beispiel in England vorhanden sei, scheine ihm nicht ratsam.

Die Anregung des Präsidenten fand im allgemeinen Anklang. Von einer Seite wurde dagegen remonstriert, daß zur Beratung und Feststellung der Geschäftsordnung, die ledig­lich Sache des Hauses selbst sei, Vertreter der Rc. gierung zugezogen werden, und es wurde darin ein bedenklicher Vorgang gefunden. Auch wurde von dieser Seite darauf aufmerksam gemacht, daß noch bedent. licher die Mitwirtung bon außerhalb des Hauses stehenden Behörden zur Durchführung solcher Maßnahmen in Anspruch genommen werden sollen, während doch allgemein alles derartige von der Schwelle des Hauses zurückgewiesen werde. Man beschloß aber schließlich gegen zwei Stimmen, bei der Regierung anzufragen, ob und welche Behörden eventuell derartigen Anordnungen des Präsidenten Folge zu leisten hätten, und eine Sigung unter zuziehung von Vertretern des Mini. steriums des Innern und des Justizministeriums zur Feste segung anzuberaumen.

Danach scheint die Mehrheit der Geldsadsvertreter wirk­

Revisionen wurden 5216 gegen 4275 im Vorjahr vorgenommen, davon 18 in der Nacht und 13 an Sonn- und Feiertagen. 451 Be­triebe wurden einmal und 42 mehr als zweimal besucht. Die Zahl der mehr als einmal besuchten Betriebe stieg von 344 im Jahre 1908 auf 493 im Berichtsjahre. Daß die Fabrikinspektion diese mehr­maligen Besuche machte, zeigt, daß sie, durch die Erfahrung gewißigt wußte, daß ihre Ratschläge und Auflagen den selbstherrlichen Un­ternehmern Hekuba waren. Infolge der zu geringen Beamtnzahl fonnten nur 44,6 Prozent der Betriebe revidiert werden. Da aber die Beamten erklärlicherweise die großen Betriebe bei ihren Revisionen bevorzugt hatten, so umfaßten sie 67 Prozent der Gemeinde. Das Ergebnis steht noch aus. Ein Steinhauer­famtarbeiterzahl. Hieran waren beteiligt die erwachsenen männ­lichen Arbeiter mit 69, die erwachsenen Arbeiterinnen mit 66,7 und die jugendlichen Arbeiter, männlich wie weiblich, mit je 62 Prozent. Die Zahl der gemachten Auflagen betrug 3309( um drei mehr als im Vorjahre). Davon wurden erlassen 1304 zur Verhütung gesundheitsschädlicher Einflüsse, 1177 zum Zwecke der Unfallver­hütung und 828 zum Allgemeinschutz der Arbeiter. Außer diesen Revisionen wurden von der Fabritinspektion noch 160 Haus induftriebetriebe revidiert, sowie von der Bergbehörde 15, von der Straßenbau- Direktion 1718 Revisionen vorgenommen. Ueber die Handhabung der gefeßlichen Bestimmungen flagt der Bericht all­gemein, daß es hier troz aller Revisionen nicht besser wird, nimmt nicht wunder, wenn man weiß, daß erstens die Bezirksämter, welche die Anzeige bei den Gerichten zu erstatten haben, sich hierbei mehr oder weniger zurückhalten und daß die ausgesprochenen Strafen zu dem Gewinn, den der Unternehmer von der Ueber­tretung der Arbeiterschutzvorschriften hat, lächerlich niedrig sind. Hierfür liefert der Bericht eine Menge Material. Es seien des beschränkten Raumes wegen nur einige Beispiele herausgegriffen: Eine Zwirnerei des Oberlandes beschäftigte über ein Jahr lang bier jugendliche Arbeiterinnen täglich elf Stunden und ge­währte ihnen nur vormittags eine viertelstündige Pause. Die Fabritinspektion beantragte empfindliche Bestrafung. Das zu ständige Schöffengericht erkannte gegen den Fabrikbefizer und den Die Verfehlungen gegen den Arbeiterinnen. Betriebsleiter auf eine Geldstrafe in Höhe von je fünf Mart. shut find weder ihrer Zahl noch ihrer Bedeutung nach zurück ge­Eine Trikot weberei des Oberlandes gab ihren zwölf gangen. Auffallend findet es der Bericht, daß von den meisten der jugendlichen Arbeiterinnen vormittags nur eine viertelstündige, in Frage kommenden Ungefeßlichkeiten beim Wöchnerinnenschutz nachmittags überhaupt keine Zwischenpause. Der Betriebsleiter ledige Wöchnerinnen betroffen wurden. Wie sehr die Betriebslich fest entschlossen zu sein, die Geschäftsordnung des Hauses machte die Einwendung, die Mädchen arbeiteten im Afford und trantentassen neben vielen andern Nachteilen für die Ar- in eine Hausknechtsordnung zu verwandeln. Nur die Frage, wollten des ausfallenden Verdienstes wegen keine Pausen machen; beiter auch den Wöchnerinnenschutz beeinträchtigen und es daher auf welche Weise man widerspenstige Abgeordnete aus dem er habe alle auf die Einhaltung der Pausen hingewiesen und glaube geboten wäre, bei der Reichsversicherungsordnung diese Kaffenart Hause befördern kann, bereitet Herrn Kröcher und seinen damit seiner Pflicht genügt zu haben. Diese Einrede fonnte natür- au beseitigen, zeigen folgende im Bericht mitgeteilten Fälle: Eine Komplizen noch Sorgen. Auch wir sind durchaus der Mei­lich keinen Erfolg haben; der Betriebsleiter wurde vom Schöffen. Seidenfabrik im Oberland verweigerte den unverheirate. nung, daß die Diener nicht nur ungeeignet, sondern auch gericht zu zehn Mart Geldstrafe, beato. 2 Tagen Haft verurteilt. ten Wöchnerinnen die Auszahlung des ihnen zustehenden viel zu gut zu einer solchen Büttelrolle wären. Wie wäre - Ein Röhrenwalzwert beschäftigte auch des Nachts 6 ju tranfengelbes. In einer Sädefabrit im Amts- es dagegen, wenn Herr Kröcher selbst mit seinen Ost­gendliche Arbeiter, ohne hierzu das erforderliche ärztliche Zeugnis bezirt Mannheim mußten die Wöchnerinnen ge- elbiern vielleicht durch die schwarze Zentrums­eingeholt zu haben. Die nachträglich veranlagte ärztliche Unter- raume 3eit vor ihrer Entbindung die Arbeit ein- tohorte verstärkt das Hausknechtsamt übernehmen suchung stellte fest, daß von den sechs Jugendlichen vier stellen, ohne für den ausfallenden Lohn irgendwelche Entwürden? Solche netten kleinen Raufereien würden die Be­nicht als tauglich für die Beschäftigung befunden schädigung zu erhalten. Eine Seidenstofffabrit am Oberrhein ver- nugung der Turngeräte im Erfrischungsraum überflüssig wurden, drei davon waren mit Herz tlappenfehlern weigerte vier ledigen Wöchnerinnen die Auszahlung der machen! Aber augenscheinlich haben die Herren feinen behaftet. Es wurde daher auf Antrag der Fabritinspektion die unterstübung. Die Fabrikleitung war der Meinung, nur Schneid dazu, wollen sie doch die Regierung um den Deut. fernete Verwendung dieser vier jungen Leute im Walzwert durch Verheiratete" seien unterstübungspflichtig. Uneheliche Kinder nant mit zehn Mann bitten oder um die Ueberlassung das Bezirksamt untersagt. haben nach der Ansicht dieser sittenstrengen und sicherlich auch sehr des Polizeihauptmanns Stephan und feines Von einer Anzeige wegen Uebertretung der Arbeiterschußgefeß- frommen Unternehmer keine Existenzberechtigung. Die unehe- Elitekorps! bestimmungen wurde auffallenderweise abgesehen. Diese Unter- liche Mutter ist eine Gefallene, auch sie mag verhungern. So will die Mehrheit des Junkerparlaments die laffung dürfte wohl weniger an der Fabrikinspektion, als am Be- Bittere Klage wird wie alljährlich über die in der Konfet.Würde des Hauses" wahren! Leichtfertiger hat sich noch nie zirksamt gelegen haben. Sagt doch der Bericht an einer andren tionsindustrie vorkommenden Berstöße gegen den Arbeite- ein Parlament dem Gespötte und der Verachtung preisgegeben. Stelle: In einer Gerberei wurde ein zehn- und ein elfjähriger rinnenschutz geführt. In der Hochsaison habene inzelne Geschäfte Junge täglich von 1 bis 6 Uhr oder von 4 bis 7 Uhr nachmittags bis elf Uhr nachts, ja bis zweieinhalb Uhr morgens, arbeiten lassen. Die Deutsche Tages- 8tg." sucht über unsere mit Lohetreten und Lohkuchenmachen beschäftigt. Die Fabrit. Die ganze Strafe betrug 10 und in einem Falle sogar nur 3 M. Feststellung, daß die Geschäftsordnungsänderung, wie sie die inspektion beantragte herbeiführung strafen. Von den zwölf Gewerbegerichten des Landes wurden Kommission vorschlägt, gegen die§§ 105 und 106 des Straf­den Einschreitens, doch sah das Bezirksamt vor. nur fünf als Einigungsämter und zwar in zusammen gesetzbuchs verstoßen würde, durch einen logisches Salto erst von einer Bestrafung ab, da es der Ansicht sechzehn Fällen angerufen. Tarifverträge wurden zwanzig er- mortale hinwegzukommen. Sie meint, durch das Straf­war, daß die Beschäftigung, bom eigentlichen ge- neuert oder neu abgeschlossen; davon kamen zehn auf friedlichem gesetzbuch fönnten nur Handlungen mit Strafe bedroht wer­werblichen Betriebe völlig unabhängig aus- Wege zustande, während die andern sich die Arbeiter durch Arbeits- den, die nicht gefeßlich erlaubt sind. Auch die Ge­geübt, mehr Spielerei als Arbeit sei. Ein merk- einstellung erkämpfen mußten. schäftsordnung sei für ihr Bereich ein Gesez, und wenn sie würdiger Geschmack dieser Jungen, immer dasselbe Spiel und Ein düsteres Kapitel bilden auch in diesem Jahre die Betriebs- die Entfernung eines Abgeordneten aus dem Hause für zu. immer 4 bis 5 Stunden lang zu treiben. Die Durchführung unfälle. Die Zahl der Unfallanzeigen stieg bon 8781 auf 12203 Iässig erkläre, fänden für diesen Fall die entsprechenden des Kinderschuhgesezes läßt, wie aus dem Bericht an ber- und die Unfälle mit tödlichem Ausgang stiegen fogar von 50 auf Paragraphen des Strafgesetzbuchs keine Anwendung. schiedenen Stellen deutlich hervorgeht, noch sehr, sehr viel zu 74 Fälle. Die Ursache ist immer diefelbe: Es werden Hantierungen Das ist natürlich nur eine abgeschmackte Rabulistik. Auch wünschen übrig. Lobend wird hervorgehoben, daß die Lehrerschaft an der Taufenden Transmissionswelle vorgenommen, weil die Stil eine Geschäftsordnung kann sich nicht einfach über bestehende auf Veranlassung des Oberschulrats durch Umfrage in den Schul- legung des Betriebes auch nur auf wenige Sefunden als ein Verlust Rechtsnormen hinwegseßen, nicht gegen ein Strafgesetz ber­flassen bei der Feststellung der gewerblichen Kinderarbeit hervor- am Gewinn vom Unternehmer angesehen wird, und die Arbeiter stoßen. Es unterliegt deshalb auch nicht dem geringsten ragend mitwirkt. Nach den Ermittelungen waren im Berichtsjahr durch die Gewöhnung die Gefahr unterschätzen. Dann find eine 3weifel, daß der Diener oder Schußmann, der einen Abge­rund 5000 Schulfinder gewerblich beschäftigt, wobei die in der Reihe tödlicher Unfälle in Gießereien durch elektrischen Starkstrom usw. ordneten aus dem Sitzungsfaale entfernen wollte, sich der Landwirtschaft und im Gesindedienst tätigen nicht mitgezählt sind. vorgekommen, welche direkt auf große Nachlässigkeit der mit 3uchthaus bedrohten Handlung schuldig machte. Der Besonders gelobt wird die Tätigkeit der Lehrerschaft in den Betriebsverwaltung zurückzuführen find. Als typisches Beispiel diene insultierte Abgeordnete wäre zu jedem Aft der Notwehr be Städten. Der Bericht sagt hierübera folgender Fall: In einer chemischen Fabrik war ein Arbeiter mirechtigt.

"

h

-

*