auf das über 2500 M. eingezahlt waren, fand, zumal ba ber Mörder auch das Bargeld und die Schmucksachen nicht angerührt Latte. Das Mordwerkzeug stand morgens vor der Tür der Dachtammer. Ade Nachforschungen nach dem Täter blieben erfolglos. In der erwähnten Zeitungsmeldung hieß es gestern morgen nun plöblich, die alte Frau Weber habe auf dem Sterbebette dem Pfarrer Kunze gestanden, die Magd erschlagen zu haben. Daran ist kein wahres Wort. Frau Weber ist auch gar nicht trant, sondern ganz rüstig und gestern morgen gleich nach Berlin gekommen, um dem Ursprung der falschen Meldung nachzuforschen.
7
-
Die Untergrundbahn in der Klosterstraße. Die zum Eriverb bon Grundstücken für die Verlängerung der Untergrundbahn, nach dem Alexanderplatz gebildete Altstädtische Baugesellschaft, an der die Bankfirma Jacquier u. Securius finanziell beteiligt ist, hat, wie der Conf." mitteilt, das 22 Quadratruten große Haus KönigStraße 29, das eine Front von 14 Metern befißt, zum Preise von 580 000. angetauft. Bu demselben Preis hat fie fich auch das benachbarte Haus Königstr. 28 gesichert, dessen definitiver Ankauf bis zum Jahre 1913 erfolgen dürfte. Die Hochbahngesellschaft hat ferner auf den Grundstücken der Kunstschule und des Zollamts in der Klosterstraße das Untertunnelungsrecht, ähnlich wie beim Warenhaus A. Wertheim am Leipziger Plaz, erworben. Die Untergrundbahn erhält in der Klosterstraße am Stadthaus einen Bahnhof Klosterstraße" und biegt dann nach Osten unter dem Zerrain der Kunstschule hindurch, am Landgericht und dem Polizei präsidium vorbei nach dem Alexanderplatz ab, wo der Zentralbahn hof Alexanderplatz angelegt wird. Eine Untergrundbahnstation Königstraße ist nicht geplant. Selbstmord eines Berliner Magistratsbeamten. Auf der Eisenbahnstrecke zivischen Tegel und Schulzendorf , an der Chauffee brüde bei Kilometerstein 13, wurde am Donnerstagmorgen bie schrecklich verstümmelte Leiche eines gutgekleideten Wannes von Streckenarbeitern aufgefunden. Der Körper des Mannes war halbiert, die Körperteile lagen links und rechts vom Gleise, der Kopf abgefahren daneben. Es wurde ermittelt, daß der Tote nur in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag von dem Fernzuge, welcher von Stremmen nach Stettiner Bahnhof verkehrt, überfahren sein konnte und daß allem Anscheine nach Selbstmord vorliegt. Der Rebensmüde muß sich nach dem Befunde auf eines der Gleise gelegt haben und die Räder der Lokomotive haben dann seinen Körper halbiert. Wie aus Papieren, die der Tote bei sich hatte, hervor. geht, ist der Ueberfahrene ein Berliner Magistratsbeamter, der im Norden der Stadt gewohnt hat. Der 38jährige Mann- der Name wird nicht mitgeteilt stand kurz vor seinem Gramen zum Ma. gistratssekretär. Die Motive zur Tat sind völlig unbekannt. Zu dem Bauunglück in der Lühowstraße, über das wir am Donnerstag berichteten, wird uns noch mitgeteilt, daß der Maurer Alfred Schubert so schwere innere Verlegungen erlitten hat, daß er eine Stunde nach dem Unglüd im Krankenhause verstorben ist. Auch find die Maurer Engel und Stulge nicht unerheblich verletzt. Engel liegt im Krankenhause, während Kulge in seiner Wohnung ärztlich behandelt wird.
-
Unfall. Vor dem Hause Reichenberger Straße 81 wurde gestern morgen ein Leitergerist aufgebaut. Dabei fiel eine Leiter um und traf den 18 jährigen Sohn der Witte Marg, Reichenberger Straße 116. Das sind wurde auf Veranlassung des Arztes sofort dem Urban überwiesen, weil es angeblich einen Armbruch und eine schwere Schädelverlegung erlitten hatte. Der Aufbau wurde polizeilich gesperrt.
Arbeiter Bildungsschule. Sonntag, den 5. Juni, Ausflug nach Tegel , Hermsdorf , Frohnau , Stolpe . Abfahrt Stettiner Vorort bahnhof 780, Bahnhof Gesundbrunnen 786 bis Tegel oder mit der Straßenbahn bis zur Endstation. Treffpunkt bis 9 Uhr im Reſtaurant Rasum, Ede Berliner und Hermsdorfer Straße. Die Nachzügler fahren bis Hermsdorf und warten bis 10 Uhr im Forsthause, Augusta- Vittoria- Straße 18. Von 1280 ab im Restaurant Bergemann,
Dorf Stolpe.
IDT
Der Zentralverband der Schmiede ersucht uns um folgende Bekanntgabe: Das Mitgliedsbuch Nr. 23 063, auf den Namen Otto Lehmann lautend, ist berloren gegangen. Vorkommenden alls ist es anzuhalten und nach unserem Bureau, Linienstraße 78, ein zusenden.
Weißenfee.
Vorort- Nachrichten.
Lichtenberg - Friedrichsfelde . Am Sonntag, den 5. Junt, findet ein Daraus tönnen jedoch, nicht wie Dr. Zidel es versuche, Schlüsse auf ausflug nach Hirschgarten, Restaurant Ravenstein , statt. Treffpunkt mittags ihre sonstige Unglaubwürdigkeit gezogen werden. Dr. Bickel und püntlich Uhr am Bahnhof Lichtenberg- Friedrichsfelde . Von hier geht seine Schwester haben alles versucht, um sie zur Zurücknahme ihrer es zu Fuß nach Bahnhof Kiez- Rummelsburg und alsdann mit der Bahn bis stopenid. Am Endpunkte der Waldpartie finden gemeinsame in der Voruntersuchung gemachten Aussagen zu bewegen. Die Spiele im Walde statt. Das Fahrgeld für Hin- und Rüdfahrt fostet 20 Bf., Schwester des Dr. Zickel habe gesagt, ihrem Bruder könne ja gar Staffee 15 Pf. Die Jugendlichen werden ersucht, zahlreich an dem Ausfluge nichts passieren, wenn ihm die Konzession genommen werde, stecke teilzunehmen und die Liederbücher mitzubringen. er sich hinter einen Strohmann und mache doch wieder ein Theater Pankow Nieder- Schönhausen. Heute Sonnabend, den 4. Juni auf. Aus den Atten wird festgestellt, daß Wally Wilhelmi bereits Nachtpartie nach Mühlenbed Tegel. Treffpunkt abends 9 Uhr Straßenbahn im Alter von 15 Jahren, lange vor ihrer Bekanntschaft mit Dr. hof: Nieder- Schönhausen- Nordend. Freunde und Bekannte herzlich will- Bickel, unehelich geboren habe. Auf Befragen der Verteidigung erklärt Zeugin René, nach ihren Wahrnehmungen habe teine Bevorzugung der jeweiligen Geliebten des Dr. Zickel bei Rollenauteilungen, stattgefunden.
tommen.
Gerichts- Zeitung.
Schuhmannsaugen find unfehlbar!
-
-
Zeugin Frau Frieda Kriening ist Privatsekretärin bei Dr. Bickel und bekleidete diesen Posten auch schon vor ihrer Verheiratung. Nach der Behauptung der Zeugin René hat Frau Kriening Am 6. März, dem Tage des Wahlrechtsspazierganges, wurde sich über die standalösen Vorgänge, Schweinereien usw. im Direktorim Tiergarten gegenüber dem Reichstagsgebäude aus der vorüber- zimmer beklagt. Sie erklärte, fie könne das nicht mehr länger anziehenden Menge heraus ein Maurer Chriselius verhaftet, weil sehen. Die Zeugin Frau Kriening bestreitet entschieden, derartige er in den gegen die Polizei gerichteten Ruf:„ Pfui, Bluthunde! Aeußerungen getan zu haben. Höchstens könne sie einmal im GeNieder mit den Bluthunden!" eingestimmt haben sollte. Chriselius spräch mit Schauspielerinnen ein unvorsichtiges Wort gebraucht bekam seine Anklage wegen Polizeibeleidigung und wurde vom haben.- Zeugin René erklärt sich bereit zu beschwören, daß Frau Amtsgericht Berlin- Mitte( Abteilung 130) zu 100 m. Geldstrafe riening die Aeußerungen getan habe, Zeugin Kriening für das Gegenteil. Beuge Schauspieler Impekoven vom Lustspielhaus berurteilt, obwohl den belastenden Aussagen eines Schußmanns stellt in Abrede, daß unter dem Bühnenpersonal des Lustspielhauses Bukarsti die Aussagen mehrerer Bivilpersonen gegenüberstanden, die Vorstellung von einer Baschawirtschaft des Dr. Zirkel verbreitet die in Chr.s Nähe gewesen waren und aufs bestimmteste bekundeten, gewesen sei. Die nächste Beugin, die 53jährige Schauspielerin daß er sich nicht an den Rufen beteiligt habe. Nachdem Chriselius Asta Siller, ist seit 6 Jahren am Lustspielhaus tätig. Sie hat sich Berufung eingelegt hatte, stand er gestern vor dem Landgericht I selbst in einem Brief an Dr. Zidel, der zur Verlesung gelangt, als Berlin ( Straffammer 5 unter Borsiz des Landgerichtsrats Methner) Beugin angeboten. Zeugin ist mit der verstorbenen Wally Wilhelmi und forderte Freisprechung, während der Vertreter der Staats- sehr intim befreundet gewesen. Wenn irgendwie zwischen Dr. Bidel und Wally Wilhelmi Beziehungen delikater Art bestanden anwaltschaft, die gleichfalls Berufung eingelegt hatte, ihn nicht hätten, so würde die Wilhelmi, meint Zeugin, ihr das sicher erzählt anders als mit einer Gefängnisstrafe davonkommen lassen wollte. haben. Sie sei daher felsenfest davon überzeugt, daß keine inDie erneute Verhandlung ergab kein wesentlich anderes Bild. timen Beziehungen zwischen den beiden existiert haben. Zeugin Der Angeklagte wiederholte die Versicherung, er habe angesichts hat seit ihrem sechsten Lebensjahre auf der Bühne zu tun gehabt der Absperrungen lediglich mit einem Begleiter darüber berat. und erklärt weiter: Der Ton am Lustspielhause sei in teiner schlagt, auf welchem Wege sie nach Hause gelangen könnten, da Weiſe frivoler als an anderen Theatern. Im Gegenteil. Bon sei er plötzlich von einem Schuhmann im Genid gepadt und ver- einer Paschawirtschaft, von einer Verteilung der Rollen nach haftet worden. Wieder behauptete als Zeuge der Schußmann Liebesbezeugungen usw. tönne teine Rede sein. Sämtliche Zeugen, mit Ausnahme von Frau Kriening, über Bukarsti, er habe ganz genau gesehen und gehört, wie Chr. den deren Aussage noch weitere Zeugen vernommen werden sollen, Mund bewegte und in das„ Bluthund"-Geschrei einstimmte. Da wurden bereidigt. Sodann beschließt das Gericht, die Verhandgegen hielten die Zeugen Haase, Lug, Trennert, Prendel daran fest, lung abzubrechen und ihre Fortsetzung auf einen späteren, noch Es sollen in diesem daß sie, die dicht neben Chr. gegangen waren, es hätten hören anzuberaumenden Termin zu vertagen. müssen, wenn Chr. gerufen hätte. Haase war durch die Verhaftung Termin die Zeugen über die Aussagen der Frau Kriening und die feines Begleiters, zu der er feinen Anlaß sah, so überrascht worden, gestern am Erscheinen verhinderten Zeuginnen geladen werden. Was alles Erpressung sein foll! daß er sofort an einen Polizeileutnant herantrat und um Austunft bat. Er bekam aber, so sagte er unter seinem Ee aus, Wegen einer angeblichen Erpreffung gegen den früheren Dienst von dem Polizeileutnant einen Stoß vor die Brust und wurde be- herrn ihrer Tochter mußte sich gestern eine Frau Bohrt vor der Die jest droht: Machen Sie, daß Sie wegkommen, sonst werden auch Sie 7. Straftammer des Landgerichts I verantworten. zur Wache gebracht!" In der Verhandlung vor dem Amtsgericht 17jährige Tochter der Angeklagten hatte vor einiger Zeit eine hatte sich zwischen Pukarski und den nichtbeamteten Zeugen eine Stellung als Dienstmädchen bei dem Fabrikdirektor P. in Prenzlau Meinungsverschiedenheit gezeigt, wie weit Butarski von Chrifelius angenommen. Nach der Behauptung des Mädchens habe sich ihr entfernt gewesen sei. Gestern ließ der Berteidiger Rechtsanwalt Dienstherr ihr wiederholt mit schmutzigen Redensarten und unfittDr. Kurt Rosenfeld , durch Befragung einiger Zeugen feststellen, lichen Anträgen genähert. So soll P., wie das Mädchen behauptet, daß nach den inzwischen von ihnen vorgenommenen Meffungen eines Tages ein unfittliches Attentat auf sie verübt haben, als sie gerade in der Badewanne lag. Diese Zudringlichkeiten veranlaßten die Entfernung mindestens 8 Meter betragen haben muß, da die B. schließlich, in der Sylvesternacht in aller Heinmlichkeit ihren Butarski in der Simsonstraße am Reichstagsgebäude gestanden Dienst zu berlassen und nach Berlin zu ihrer Mutter zurüdzuhatte und Chriselius mit ihnen auf dem Damm marschiert war. fahren, der sie weinend ihre Erlebnisse schilderte. In ihrer GmAber Butarsti blieb dabei, die Entfernung habe nur etwa brei pörung schrieb die Mutter an P. einen Brief, in welchem sie diesem Schritt betragen und im übrigen sei das Trottoir an der bes mit derben Worten mitteilte, daß sie ihre Tochter feine Stunde treffenden Stelle nur 4-5 Meter breit. Der Verteidiger er- länger in seinen Diensten lasse. Da das Mädchen nicht durch ihre brachte auch den Nachweis, daß die Menge durch das Verhalten der Schuld den Dienst habe verlassen müssen, so stehe ihr der Anspruch Bolizei zu ihren Bluthund"-Rufen beranlaßt worden war. Einige unangenehmen Situation den einfachsten Weg und übergab den auf Lohn und Kostgeld zu. Der Dienstherr wählte in dieser ihm Beugen gaben an, Erregung und Entrüftung sei erst entstanden, Brief der Staatsanwaltschaft. Im Laufe des Verfahrens stellte als ein durch die Polizei festgenommener Mann, der vom Sodel es sich heraus, daß der Bruder des B. in deffen Auftiage an die began burd Die menn, ber es beg in die des Bismard- Denkmals eine Ansprache gehalten haben sollte, von Angellagfe freiwillig ein Schweigegeld von 40 M. gezahlt hatte.awei Berittenen abgeführt wurde. Im besonderen bekundete ein Der Staatsanwalt hielt fowohl eine Beleidigung wie auch eiften Journalist Bernstein , daß man bei diesem Transport in jedem Erpressungsversuch für vorliegend und beantragte eine Gefängnis Augenblick habe erwarten müssen, den Mann von den Pferden zu strafe von 6 Wochen. Das Gericht nahm jedoch an, daß die AngeBoben getreten zu sehen. So lange die Polizei fich ferngehalten lagte nach den detaillierten Schilderungen ihrer Tochter völlig in habe, sei alles ruhig geblieben. Unruhe und Erregung sei erst in gutem Glauben gehandelt hatte und erkannte auf Freisprechung. Unerklärlich, wie unter solchen Umständen die Erhebung einer bie Menge hineingetragen worden, als die Polizei sie auseinander. Erpressungsanklage möglich war. trieb und von verschiedenen Seiten her auf die Weichenden cindrang.
Dem Staatsanwalt galt, weil seiner Meinung nach nur ber Geldschrankfnacker waren in der geftrigen Nacht in den Kontor Schuhmann sicher beobachtet haben könne, die Beleidigung als ers räumen der Gasglühlichtwerte Phönig“ tätig. Die Einbrecher wandten ihre Aufmerksamkeit dem großen Geldschrank zu, deſſen piesen. Sie sei so schwer, daß nicht eine Geldstrafe genüge, rechte Tür tunstgerecht geöffnet wurde; die Spuren berarbeit" be- fondern auf Gefängnisstrafe von einer Woche erkannt werden wiesen, daß die Burschen in ihrem Fach etwas tüchtiges leisten. Sie müffe. Der Verteidiger beantragte Freisprechung. Er führte aus, fanden jedoch kein Bargeld. Hierauf übergoffen die Diebe die Ge- baß gerade der Schußmann aus dem Zug der vorüberwandernden fchäftspapiere und Dokumente mit chemischen Säuren, die sie im Menge, deffen Bild sich ihm unaufhörlich verschob, schtverlich einen Kontor vorgefunden hatten. Ebenso zertrümmerten sie in dem einzelnen Mann von seinem entfernten Standpunkt aus sicher be. Brivatkontor des Geschäftsinhabers fämtliche darin befindlichen Ein- obachtet und hinterher richtig herausgegriffen haben werde. Bu richtungsgegenstände. Dann verließen die Einbrecher ihre Arbeits- verlässiger seien die Beobachtungen und Aussagen der anderen stätte ebenso unbemerkt, wie fie gekommen waren. Beugen, die beständig neben dem Angeklagten gegangen seien. Der Nieder- Schönhausen. Schußmann habe ja nicht mal über die Entfernung eine zutreffende Angabe machen können. Gegenüber dem Antrage des Staatsanwalts auf Freiheitsstrafe hob der Verteidiger hervor, daß schon die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe, selbst wenn die Schuld erwiesen wäre, noch zu hoch sei in Anbetracht der berechtigten Er. regung über das Verhalten der Polizei. Er erinnerte an den Prozeß gegen die Bonner Korpsstudenten, bie man bei sehr viel schlimmeren Straftaten mit sehr viel milderen Strafen habe Das Gericht schien solche Parallelen nicht zu fürchten. Es fällte das Urteil, sicherlich habe der Schuhmann besonders scharf beobachtet, mithin sei der Angeklagte überführt. Die Geldstrafe von 100 M. bleibe bestehen, in diesem Strafmaß sei die Erregung schon hinreichend berücksichtigt, nur im Hinblick auf sie habe man nicht auf eine noch höhere Strafe erkannt.
Ein tödlicher Straßenbahnunfall hat sich am gestrigen Freitag, mittag wiederum in der Kaiser- Wilhelm- Straße ereignet. Am Mitt woch wurde in diesem Straßenzuge ein zwölfjähriger Knabe über fahren und getötet. Am gestrigen Mittag hatte ein fünfjähriger Knabe, der Sohn der in der Kaiser- Wilhelm- Straße 50 wohnenden Neuendorfschen Eheleute basselbe Schidsal. Das Kind, welches mit Kameraden auf der Straße spielte, wollte gegen 1 Uhr mittags auf den Borderperron des langsam in die Endhaltestelle einfahrenden babonkommen lassen. Anhängerwagens 2044 der Linie 47 bon Bahnhof III Richtung Nordend springen. Det fleine N. verfehlte das Trittbrett, fiel zu Boden und geriet mit dem halben Körper unter den feitlichen Schußrahmen. Durch das Bersonal der Straßenbahnwagen und Passanten wurde der Wagen mittels mitgeführter Winden an gehoben und der Stnabe befreit. Der Kleine verstarb jedoch infolge eines Schädelbruches auf dem Wege zum Arzte. Spandan.
Die Härte des Sprengstoffgefebes wurde wieder einmal burch einen Prozeß dargetan.
Von der Straftammer des Dortmunder Landgerichts wurde ein Schießmeister ber Beche Kaiserstuhl 2 in Dortmund zu der Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte, als er seine Schicht beendet hatte, den Kasten mit dem nicht berbrauchten Sprengstoff aus dem Grunde nicht, wie vorgeschrieben ist, im Magazin abgegeben, weil dieses verschlossen war und den Staften vor die Magazintür hingestellt.
Der Verurteilte hatte lediglich den Geschoßkasten zum Magazin gebracht nach Vorschrift. Daß er den Kasten vor die Tür hinsekte, war doch Schuld der Zechenverwaltung, da diese für den Sonntag feinen Mann zur regelrechten Verwaltung des Magazins an gestellt hatte. Die Zeche Kaiserstuhl ist Eigentum des großen Eisen- und Stahlwerks Hösch, das sich auch einen Wohlfahrtsnamen gemacht hat. Nötiger und zweckmäßiger wie die mancherlei Wohltaten", die das Wert den Arbeitern aufforgt, wäre es, wenn die Bergleute zum mindesten ihre Geschoßkasten dem Gesetz entsprechend auch abgeben können, indem das Magazin ständig geöffnet ist. Diese einfache Voraussetzung zur Vermeidung eines Berstoßes gegen das Gefeß muß aber wenn das Reichsgericht das feltsame Urteil fchließlich im Gedes Dortmunder Landgerichts nicht aufhebtfeh selbst von den Zechenherren berlangt werden, wenn diese sonst nicht dazu zu bewegen find. Trotzdem der Fahrhauer, der nach der Angabe des Bechenvertreters des Sonntags die Verwaltung des Sprengstoffmagazins mit übernehmen muß, nachträglich diese Verpflichtung unterschriftlich hat anerkennen müssen, erklärte er doch vor Gericht, allgemein sei es ihm nicht möglich, auch in Zufunft nicht, daß er folange. im Magazin bleibe, bis alle Geschoßfasten abgeliefert seien! Er müsse doch seine Hauptarbeit beforgen. Demnach besteht also auch in Zukunft die Gefahr, daß arme Bergleute sich auf die vorgekommene Art in den Maschen
-
Der Fall Dr. Martin Zidel vor dem Bezirksausschus. Die Klage des Berliner Polizeipräsidiums gegen den Direktor Arbeiter Samariterkolonne. Abteilung Spandau ". Am Sonn- des Berliner Lustspielhauses, Dr. Martin Bidel, auf Entziehung tag, den 5. Juni, findet in der Jungfernheide eine große öffentliche der Erlaubnis als Schauspielunternehmer, deren Verhandlung am Uebung statt, wozu auch sämtliche Berliner Kollegen erscheinen 19. April d.. abgebrochen worden war, beschäftigte vorgestern des Sprengstoffgefetes verfangen, weil das Magazin verschlossen werden. Der Treffpunkt ist pünktlich 7 Uhr im Lokale von Böhle. wiederum den Bezirksausschuß. Die Anklage wirft bekanntlich ist! Das ist jedenfalls ein standalöser Zustand. Von der zuDie Abfahrt erfolgt 7% Uhr von der Berlinerstraße nach dem Dr. Martin Bidel vor, seine geschäftlichen Beziehungen zu Schau ständigen Bergbehörde ist schleunigst eine radikale Aenderung zu Nonnendamm. Gonntag nachmittag 1 Uhr Abmarsch nach spielerinnen mißbraucht zu haben. Der Vertreter der Anklage, verlangen, damit durch ständige Verwaltung des SprengstoffRegierungsrat Berger, stellt zu Beginn der Verhandlungen den Antrag auf Ausschluß ber Deffentlichkeit, dem der Verteidiger, magazins ähnliche Fälle für die Zukunft verhindert werden. Die Partei und Gewerkschaftsgenossen, welche noch Eintritts Rechtsanwalt Dr. Wolff, widerspricht. Nach kurzer Beratung be farten zur Städtebau- Ausstellung haben wollen, tönnen diefelben am schließt der Gerichtshof, die Deffentlichkeit auszuschließen, doch ist 9 Uhr, Babbel- ee 15-17: Freireligiöse Borlesung. Bormittags Freireligiöie Gemeinde. Sonntag, den 5. Juni, bormittags heutigen Sonnabend zwischen 6 und 8 Uhr abends im Lokal von den Bertretern der Bresse gestattet, der Verhandlung beizuwohnen. 11 1hr Sleine Frankfurter Strake 6: Vortrag von Herrn Prof. Dr. Mette, Bismardstr. 6 abholen. Da der Besuch der Ausstellung auch Das Resultat der Vernehmung der Zeugin Mila la Chapelle. Gehrke:„ Wahn und Aberglaube". Damen und Herren als Gäſte ſehr für die Arbeiterschaft von großem Intereffe ist, möge fich bei der faßte der Vorsitzende dahin zusammen, daß die Beugin alle in der willkommen. beschränkten Anzahl von Billetts jeder so zeitig als möglich in den polizeilichen Vorvernehmung gemachten Aussagen, die Dr. Zidel Besitz eines solchen sezen. Das Gewerkschaftstartell Spandau . schwer belasten, aufrecht erhält.
Staaten zum Turnerwettstreit.
Jugendveranstaltungen..
-
Briefkaften der Redaktion.
-
-
7. R. 32. Sie
Die nächste Zeugin, Schauspielerin Abelheid René, war eng A. S. 22. Eine Klage auf Erhöhung der Alimente hätte wegen der befreundet mit der 1907 verstorbenen Schauspielerin am Lustspiel- veränderten Berhältniffe Aussicht auf Erfolg. Der Vater müßte vorher zur Steglitz und Umgegend. Heute Sonnabend, den 4. Junt, finden haus Wally Wilhelmi. Es werden die Aussagen der Beugin in der Bahlung ber höheren Alimente aufgefordert werden. Das Vormundschafts. folgende Berfammlungen der Freien Jugendorganisation für Stegliz und Voruntersuchung verlesen. Fräulein Wilhelmi habe ihr gestanden, gericht erteilt auch für eine solche Selage ein Armutszeugnis. F. R. 532. Umgegend statt. Für Wilmersdorf abends 8 Uhr bei Selle, Brandenburgische daß fie mit Dr. Bidel intimen Verkehr gehabt habe, der nicht ohne Ba, sofern derselbe über die Polizeistunde hinaus tagt. Straße 100. Für Zehlendorf bei B. Midley, Botsdamer Straße 25. In Folgen geblieben sei. Ein operativer Eingriff hat eine Krankheit sind um eine Stufe zu hoch eingeschäkt. Reklamieren Sie sofort bei der beiden Bersammlungen werden lehrreiche Borträge gehalten. Wir ersuchen und im weiteren Verlaufe den Tod der Wilhelmi herbeigeführt. Beranlagungskommiffion und beschweren Sie sich gleichzeitig darüber, daß daher die Erwachsenen, für diese Veranstaltungen zu agitieren. Für Steglig und Friedenau finden am Dienstag, den 7. Juni, abends 7 uhr auf den Beugin René bestreitet, irgendwelche Animosität gegen Dr. Bidel$ 42, Einkommensteuergeset, der die Zustellung eines Veranlagungsschreibens Rauen- Bergen Spiele ftatt, leptere werben bei guter Witterung jeden zu begen. Sie bewahre ihm vielmehr ein dankbares Andenten für liegt eine strafbare Handlung nicht vor. H. M. 100. Wir raten ab. Sonntag daselbst fortgelegt. Außerdem machen wir bekannt, daß nicht nur ben Unterricht, den sie bei ihm genossen habe. Beugin bestreitet D. B. 1. Nein. Der König leistet ben Unterhalt. A. 20. Ber die junge Männer in der Jugendorganisation aufgenommen werden, sondern nicht, daß sie Dr. Bidel und feiner Schwester gegenüber unrichtige tagmäßigen Gebühren zu zahlen verpflichtet ist, unterliegt der Bereinbarung auch junge Mädchen. Angaben über ihre Familiens und Bribatberhältniffe gemacht habe. mit dem Stellenvermittler.
vorschreibt, nicht beachtet ist.
A. B. 123. Nach Ihrer Darstellung
-