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Der

organisation ft. Gin sonderbarer Zustand, ber bringend ande. Mehrere informatorisch vernommene drztliche Sachverständige ber- 1 die Frauen im allgemeinen fein Intereffe Safür hätten. rungsbedürftig ist, ist es, daß die vorüßenden Bergräte des Berg  - treten die Ansicht, daß die Ablehnung des Wunsches der Angelingt um so abfurder, als die Frauen in 4 Staaten von Amerita gewerbegerichts selbst Revierbeamte sind. Ist dies im allgemeinen flagten sehr ungünstig auf ihr psychisches Gleichgewicht und auf ihre bereits das volle Wahlrecht und in 29 Staaten das Wahlrecht für schon ein Nachteil für die Verhandlungsführung, so im besonderen Verhandlungsfähigkeit wirken fönne. Das Gericht beschloß darauf, die Schulverwaltung befizen. Kürzlich berichteten die Denber dann, wenn es sich bei den Streitfachen um die Befolgung der gesetz- dem Antrage der Verteidigung stattzugeben. Die Angeklagte nahm Times" über die Erfolge, die das volle Bürgerrecht der Frau in unmittelbar vor dem Gerichtstisch auf einem Stuhl Plak  . Colorado   gehabt: lichen Bestimmungen handelt. Im vorstehenden Fall wäre es im unmittelbar vor dem Gerichtstisch auf einem Stuhl Blak. Die Frauen bilden 42 Proz. der Bevölkerung von Colorado  , allgemeinen Interesse dringend notwendig gewesen, einwandfrei Eröffnungsbeschluß aber 48 Proz. aller abgegebenen Stimmen in diesem Staate ent festzustellen, was an der Beschuldigung war, daß Zechenbeamte legt der Angeklagten zur Last, im Jahre 1907 in Allenstein   den fielen auf ihren Anteil. Dabei nehmen sie es durchaus nicht leicht auf der profitwütigen Jagd nach den Kohlen direkte Anweisungen Hauptmann v. Goeben, der in der Nacht zum 26. Dezember 1907 mit ihren Bürgerpflichten. Sie geben sich die größte Mühe, sich zu gefeßlichen Verstößen geben, durch die das Leben vieler Arbeiter in Allenstein   durch ein und dieselbe Handlung 1. den Major von über alle öffentlichen Fragen zu informieren. Man kann fagen, aufs schwerste gefährdet wird. Das Berggewerbegericht hat die Schönebeck   vorfäßlich getötet und die Tötung mit Ueberlegung daß jemand, der korrekte Berichterstattung über die gesetzgeberische Aufklärung durch die Beugenablehnung unmöglich gemacht. Wird ausgeführt hat, und 2. einen Vorgesekten tätlich angegriffen und Tätigkeit dieses Staates erhalten will, sich deswegen am besten an das preußische Ministerium nunmehr von Amts wegen Beweis diese Handlung mit der Waffe ausgeführt hat, und zwar so, daß die Frauenklubs wendet." erheben? die Tat den Tod des Vorgesezten zur Folge hatte, zu dieser strafbaren Handlung durch Versprechen oder andere Mittel vor. fäßlich bestimmt zu haben.( Verbrechen gegen§§ 211, 48 und 73 St.-G.-B., 97 Militär- Str.- G.- B.) Ausschluß der Deffentlichkeit.

Von den Privatbahnen.

Bielen   wird es unbekannt sein, daß neben der Straßen- und Kleinbahnberufsgenossenschaft auch noch eine Privatbahn- Berufs­genossenschaft" in Deutschland   existiert. Diese Berufsgenossenschaft Der Erite   Staatsanwalt beantragt, während der Bernehmung fcheint aber allmählich zu verschwinden. Durch die Verstaatlichung der Angeklagten und während der Lokalbesichtigung die Deffent­der Pfälzischen Eisenbahnen und Bodwaer Eisenbahn sind der Be lichkeit auszuschließen, weil eine Gefährdung der Sittlichkeit zu rufsgenossenschaft im Berichtsjahre 1909 allein 11 799 Versicherte befürchten sei. Er stelle anheim, einen Allensteiner Berichterstatter genommen worden. Der Berufsgenossenschaft gehören jezt noch und einen Vertreter von auswärts zuzulassen. Die Verteidigung an 170 Eisenbahnunternehmungen, die in drei Händen sich befin beantragt, alle Bressevertreter auzulassen. Nach kurzer Beratung den, von denen laut Bericht 21 mit einer Gesamtlänge von 352,40 verkündete der Vorsitzende, daß die Deffentlichkeit für die Dauer Kilometer als Hauptbahnen, 143 mit einer Gesamtlänge von 4491 ber Bernehmung der Angeklagten und der Lokalbefichtigung aus Kilometer meist als Nebenbahnen betrieben werden. Weitere fechs geschloffen werden soll. Da aber der Gerichtshof nicht verkennt, Unternehmungen find Schlafwagen- oder Speisewagenbetriebe. daß die Sache viel Staub aufgewirbelt hat und schiefe Dare Berfichert find jetzt noch 16 819 Personen, während im Jahre stellungen in die Breffe gelangt find, ist es wünschenswert, einen 1908 in den gleichen Betrieben 16 915 Personen beschäftigt wurden. fachlichen Bericht über die Verhandlung erscheinen zu lassen. In Der sehr dürftige Bericht gibt uns teine Runde von den folgedessen ist beschlossen worden, den Vertreter der Allensteiner Löhnen der Versicherten. Infolge des Austrittes der Pfalzbahnen Beitung", da hier ein lokales Intereffe vorliegt, und einen der ist natürlich auch die Zahl der Unfälle bedeutend zurüdgegangen. auswärtigen Pressebertreter zuzulassen. Der Gerichtshof betont Gemeldet wurden im Berichtsjahre 1225 Unfälle, im Vorjahre 2484 aber ausdrüdlich, mit der rein zufälligen Auswahl eines Herrn Unfälle, wovon nur 116 entschädigt werden mußten. Mit fötlichem feinerlei Mißtrauen oder Stellungnahme gegen die übrigen Ausgange wurden 14 Fälle gezählt. Von 320 ergangenen Renten- Korrespondenzbureaus und Zeitungen damit ausgesprochen werden bescheiden wurden nur 66 oder 20 Proz. durch Berufung an soll. gefochten. Mit älteren Fällen wurden im Berichtsjahre 59 Be­rufungen zugunsten und nur 19 zuungunsten der Berufsgenossen. schaft erledigt. Von 20 Rekursen hatten nur 8 für die Berletzten Erfolg. Mehr ist aus dem dürftigen Bericht nicht zu entnehmen. Es follte vom Reichsversicherungsamt darauf gedrungen werden, daß endlich doch bessere Berichte von den Berufsgenossenschaften er­stattet werden. Eine dahin gerichtete Tätigkeit wäre weit empfehlenswerter als die Versuche, die Hingabe von Mitteln aur Beschaffung besserer Wohnungen den Versicherungsanstalten au unterbinden.

Rentenquetscherei.

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Während der Bause wurden nochmals die Pressevertreter beim Vorsitzenden borstellig. Er erklärte jedoch, daß der Beschluß des Gerichtshofes nicht mehr zu ändern sei. Das Gericht hätte aufs Geratewohl eine Auswahl getroffen. Ob es damit die richtige Aus­wahl getroffen habe, sei das Gericht nicht in der Lage, zu beur­teilen.( Berständiger wäre unseres Erachtens sicherlich eine allge meine Zulassung der Bresse gewesen.)

Vernehmung der Angeklagten.

tenne? Nein. Zu ihren persönlichen Verhältnissen äußert sie: Die Angeklagte erklärt auf Befragen, ob sie fich schuldig be. Ich bin am 6. Juni 1876 in Görlik geboren. Mein Vater war der Patentanwalt Richard Lüders. Meine Mutter starb an den Folgen meiner Geburt. Mein Vater heiratete deren Schwester, Der Arbeiter Friedrich M. aus N. erlitt am 5. Juli 1909 durch beide waren geborene von Stremaher. Im Jahre 1896 lernte ich Betriebsunfall eine Verlegung des rechten Auges. Die Branden  - auf einer Hochzeit den Major von Schönebed tennen und ber­burgische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft fette für die heiratete mich mit ihm am 19. Februar 1897. In der Ehe gebar Folgen desselben eine Rente von 33% Proz. feft, berechnet nach dem ich im Jahre 1898 einen Sohn, im Jahre 1900 eine Tochter. Am von dem Regierungspräsidenten für landwirtschaftliche Arbeiter 19. Januar dieses Jahres heiratete ich meinen jebigen Gatten. festgesetzten Jahresverdienst von 600 Mart. Die Genossenschaft Zwischen meiner Stiefmutter und mir bestand kein gutes Ver­nahm an, daß der Verletzte vor seinem Unfall bereits um 50 Proz. hältnis. Mein Vater war durch den Krieg 1870 fehr nervös ge. in seiner Arbeitsfähigkeit behindert gewesen sei und berechnete des- worden. Er war zu den Kindern sehr kurz. Wir wurden voll­halb die Rente nach einem Jahresverdienst von 300 Mark. ständig den Gouvernanten überlassen. Meine beiden Stief Meine beiden Stief M. legte gegen diesen Bescheid Berufung bei dem Schiedsgericht schwestern sind mit Offizieren verheiratet, mein Bruder ist Haupt­für Arbeiterversicherung, Regierungsbezirk Botsdam, ein, und mann in Mez. machte geltend, daß er vor dem Unfall pro Tag 3 bis 3,50 Mark verdient habe, sein Verdienst also ebenso hoch gewesen sei, wie der anderer Arbeiter auch. Von einer Minderung seiner Arbeitsfähig feit, noch dazu um 50 Broz, fönne daher gar keine Rede sein. Das Schiedsgericht vernahm den früheren Arbeitgeber des M. Durch dessen Aussage wurde bestätigt, daß M. vor dem Unfall fämtliche vorkommenden Arbeiten verrichtete, auch in seinen Arbeitsleistungen praktisch hinter den eines gesunden Arbeiters nicht zurückgestanden habe. Auf Grund dieser Auskunft verurteilte dann das Schieds, gericht die Genossenschaft zur Zahlung der 33% prozentigen Rente, berechnet nach dem vollen, alfo 600 Mark betragenden Jahress arbeitsverdienst.

Sind schon die Landarbeiter bedeutend schlechter gestellt, daß ihnen nach dem Gesetz nicht ihr wirklich erzielter Jahresarbeits­berdienst bei der Berechnung der Rente angerechnet wird, sondern der von dem Regierungspräsidenten für die einzelnen Kreise feft­gefeßte Jahresarbeitsverdienst in Frage kommt, so werden sie noch mehr geschädigt, wenn, wie im vorliegenden Fall, die landwirt­schaftlichen Genossenschaften bemüht sind, festzustellen, daß der Verletzte vor dem Unfall bereits frank oder erwerbsbeschränkt ge­wesen ist.

So ist es noch überall gewesen, wo den Frauen das Stimm recht gewährt wurde. Ihr Interesse für die Politik erwacht und betätigt sich sobald sie das Recht der Mitbestimmung in allen An gelegenheiten des Staates haben.

Eingegangene Druckfchriften. foeben Heft 2 und 3 zur Ausgabe gelangt. Bon der Lieferungsausgabe: Bebel  , Aus meinem Leben, ist foeben eft 2 und 3 zur Ausgabe gelangt. Bunsch in Erfüllung gegangen. Es ist mit dieser Ausgabe ein in weiten Kreisen vielfach geäußerter

gart herausgegebenen Hefte iſt 10 f. Der Preis der alle acht Tage von der Firma Paul Singer in Stutt

Bon der Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen ( Stuttgart  , Berlag von Baul Singer), ist uns foeben Nr. 18 des 20. Jahr ganges zugegangen. Sie hat folgenden Inhalt: Aufruf zur Zweiten Inter. nationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen  , Die Komödie

ist aus

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der Industrie. Bon k.- Frauenrecht vor der Zwe das Leben geht weiter. Schlesische Frauen als Sllavinnen Frauenrecht vor der Zweiten Württembergischen Bon G. B. Das englische   Heimarbeit- Minimallohngefeg. Bon Adolf Hepner.  ( Schluß.) Erinnerungen eines jungen Dienst mädchens. Bon C. Dodmann. Zur Frauentonferenz. I. Bon Anna Beller. II. Bon Luise Kähler. III. Von Frida Kuhlmann. IV. Bon Mathilde Wurm  . V. Von Klara Betfin. Aus der Bewegung: Bon der Agitation. Von der Frauenbewegung in Kiel  - Bebel in Leipzig.  - Politische Rundschau. Bon H. B. Gewerkschaftliche Rundschau.

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Bom

Der

Bericht des Arbeiterinnensekretariats der Generalfommiffion. Bon H. Der Dachdeckerverband. Von W. Stähler. Der fünfundzwanzigjährige Bestand des Bäder- und Konditorenverbandes. Von A. Lankes. Berband der arbeitenden Frauen in der Provinz Bosen. Bon J. Kliche. Soziale Geset Notizenteil: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. gebung. Die Frau in öffentlichen Aemtern. Verschiedenes. Für unsere Mütter und Hausfrauen: Siehst du den Stern? Von Gottfried Keller  . Die Erfindung der Löpferet. Bon Hannah Lewin- Dorsch. Die Wohnungseinrichtung. I. Von F. K. Literarisches. Feuilleton: Bon unten auf! Bon Ferdinand Freiligrath  . Die Geschwister. Von Ernst Zahn.  ( Schluß.)

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Für unsere Kinder: Um Mitternacht Bon Ed. Mörike.( Ge dicht.) Auf dem Bau. Bon ed. Liesel. Von Emma Dölk.( Gedicht.) Wie Eulenspiegel zu Erfurt   einen Esel lesen lehrte. Arno. Von E. Seton Thompson.( Fortjehung.) Der fleine Held. Von P. B. ( Gedicht.)

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Die Gleichhett erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 f., durch die Bost bezogen beträgt der Abonnementspreis vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahresabonnement

2,60 Mart.

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Bom Kampf", der Monatsschrift der deutsch  - österreichischen Sozial demokratie( Berlag der Wiener   Boltsbuchhandlung, S. Brand u. Co., Wien  ), ist foeben Heft 9( Juni) erschienen. Es hat folgenden Inhalt: Otto Bauer  : Das Friedrich Austerlit: Der Krieg der Mandate. Finanztapital. Friz Winter: Arbeiterfragen im Strafgeset. Matthias Elders: Die Aerzteorganisation und die Sozialversicherung. Helene Deutsch  : Die Nachtarbeit der Frauen.  - Heinrich eber: Das Wesen des Internationalismus. Ernst Lieben: Der Sepa ratismus in der Genossenschaftsbewegung. Emil Hofmann Frauen feld: Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz  . Gustav Krantel. Teplit: Aus der Parteigeschichte Westböhmens.

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Briefkaften der Redaktion.

Dte juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 69, vora vier Treyven- ahrstuhl-, wochentäglich von 4%, bis 7, Uhr abends tatt. Jeder Anfrage ift ein Buchstabe und eine Zahl als werkzetchen man in der Sprechstunde vor. beizufügen. Briefliche Autwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage P. G. 87. Jhre Schwester soll sofort bei dem Vorsitzenden der Ber anlagungskommission reflamieren. A. C. 9. Wenn Bedürftigkeit bor  liegt, fann die Armenunterstützung neben der Invalidenrente bezogen werden. P. N. 100. 1. Nein. 2. Eingeschriebener Brief war nicht Gefeßes befizen, tann Pfändung erfolgen. erforderlich. Ella 26. Sofern Sie entbehrliche Sachen im Sinne des Jordan, Wanzlichstraße.

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männliche Arbeiter seit dem 1. April 1910 3,60 M. ftügung in Berlin   beträgt der ortsübliche Tagelohn für erwachsene

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Kurz nach meiner Konfirmation verging fich der Archidiakonus Napp an mir. Es wurde eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet, er starb aber während derselben. In meiner Badfischzeit habe ich mit jungen Männern viel geflirtet. Im Jahre 1896 lernte ich meinen späteren Ehemann tennen. Im Jahre 1897 fand die Hoch­zeit statt. Ich hoffte wohl Liebe, Zuneigung und freundschaftliches Entgegenkommen, das alles ich zu Hause bermißte, bei ihm zu finden. Freilich schwankte auch mein Gefühl zu ihm: heute hatte ich ihn sehr gern, morgen meinte ich, ihn nicht heiraten zu können; ich hatte aber Angst, meinen Eltern über meine Zweifel etwas zu sagen. In den ersten drei Jahren unserer Ehe lebten toir in Bern­ stadt  . Ich fühlte mich da sehr einsam und viel allein. Mein Mann war viel auf Jagd und in Dienst. Ich habe schon damals die Ghe gebrochen. Daß ich Vorliebe für pikante Lektüre hatte, mag sein; richtig ist auch, daß ich sehr sinnlich veranlagt bin. Bon Jugend auf habe ich an Anfällen gelitten und bin wiederholt nach Landgericht, das die Che gefchieden hat, anzubringen. Eine ohne Befreiung Die Befreiung erfolgt durch den Justizminister. Der Antrag ist bei dem der Schwangerschaft im Jahre 1897 in Schreifrämpfe gefallen. Vor geschloffene Ehe ist nichtig, außerdem würde Bestrafung erfolgen tönnen. der Geburt meines ersten Kindes habe ich einen Selbstmordver­23. G. 63. Bei militärischen Uebungen werden gezahlt: für die Che fuch gemacht, nach der Entbindung bin ich fortgelaufen und in frau 30 Broz, für jedes Kind 10 Proz. des ortsüblichen Lagelohns, zu einem Chauffeegraben in der Nähe von Dels aufgefunden. Ich sammen jedoch nicht über 60 Broz. In Ihrem Falle würde die Unter war schon einmal als Kind wegen der schlechten Behandlung durch eine Gouvernante fortgelaufen. Wir wurden später nach Allenstein   versetzt. Dort hat mich mein Mann zum erstenmal geschlagen. Seit unserer Ueberfiede­lung nach dorthin schliefen wir in getrennten Schlafzimmern. Richtig ist, daß ich mit anderen außerehelich verkehrt habe, un-. wahr der Vorwurf, daß ich mit Herren nadend getanzt habe. Hauptmann von Göben lernte ich am 20. Dezember 1906 auf einem Mastenball tennen. Er tüßte mich plöglich auf Hand und Mund, ohne ein Wort zu sagen. Ich bin dann häufig mit dem Hauptmann ausgeritten. Zunächst kam es nur zu küssen. Ich vor den Gefchworenen. nahm meine Kinder wiederholt auf den Spaziergängen mit dem Hauptmann mit, damit er mich nicht tüffen solle. Ich hätte nie Der Prozeß gegen Frau Major Toni von Schönebeck( jebt Frau mals an eine Scheidung gedacht, wenn Hauptmann von Göben Schriftsteller A. O. Weber  ) nahm gestern früh vor dem Schwur- nicht darauf gedrängt hätte. Ich wollte meiner Kinder wegen gericht des Landgerichts Allenstein   seinen Anfang. Den Vorsib nicht geschieden sein. Als mein Mann sich 1902 scheiden lassen in der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Geheimer Justiz- wollte, habe ich ihn himmelhoch gebeten, es nicht zu tun. Mein rat Broese- Inſterburg. Die Anklage wird durch den Ersten Staats- Mann wußte von meinen Beziehungen zu Hauptmann von Göben, anwalt Schweißer-Allenstein   und den Staatsanwaltschaftsrat aber er tat, als wisse er nichts, er wollte seine Ruhe haben. Auch Böschmann- Königsberg vertreten. Die Verteidigung ruht in den von meinem Verkehr in Breslau   mit einem Offizier wußte mein Händen der Rechtsanwälte Dr. Salzmann- Allenstein, Bahn und Mann; er wollte aber die Sache totschweigen, da sie ja kein Justizrat Sello- Berlin. Die Verhandlung, zu der eine große An- Drifter mußte. Auf die Frage des Verteidigers Bahn, ob Haupt­zahl Beugen und Sachverständigen geladen sind, wird voraussicht mann von Göben in Hannover   wegen einer Liebesaffäre ein lich zwei Wochen in Anspruch nehmen. zeugenloses Duell gehabt habe, erwidert die Angeklagte: das ist mir erzählt worden; etwas Bestimmtes tann ich aber nicht an­geben.

Aus Unkenntnis unterläßt es leider oft ein Teil der Land­arbeiter, gegen diese Art Berechnung der Rente durch die Ges nossenschaft Berufung einzulegen. Beit wäre es, daß diese gegen die Bandarbeiter bestehende Ausnahmevorschrift über die Festseßung des Jahresarbeitsverdienstes endlich beseitigt würde.

Frau von Schönebeck

Ueber die Vorgeschichte des Prozesses haben wir am Sonntag fura referiert. In der Verhandlung stehen im Vordergrund die beiden Fragen: War in der Tat die Angeklagte schuldig? und: Bar sie zur Zeit der Tat zurechnungsfähig? Ein weit größeres 2 Interesse als die Bejahung oder Berneinung dieser Fragen bietet in vielfach das Leben der Angeklagten. Es zeigt uns, wie eine Tochter reicher Leute manchmal aufwächst und, an die Seite eines älteren Mannes ohne größeren Gesichtskreis gefesselt, in Ileineren Garnisonstädten zwischen Lebenslust, Liebesburst und Sehnsucht nach einem reicheren Innenleben von Hand zu Hand geworfen wird.

Uhr ein schweres Gewitter einfeßte, erklärte die Angeklagte, Die Site im Saal wurde fast unerträglich. Als gegen Tränen ausbrechend, fie fönne nicht weiter verhandeln. Die Verhandlung wird hierauf auf heute vormittag vertagt.

Aus der Frauenbewegung.

Der erste weibliche Arzt.

foeben in Hastings   Dr. Elizabeth Blackwell  , die erste Frau, die den Aus London   wird berichtet: In ihrem 90. Lebensjahre verschied medizinischen Doftortitel erwarb. Cie war in Bristol   geboren und hat im Jahre 1879 an der Geneva University   im Staate New York  das Dottoreramen bestanden; aber erst 10 Jahre später wurde ihr Diplom in England anerkannt. Sie prattizierte in London   und Hastings  , und war an der Bildung der Londoner Medizinischen Frauenschule hervorragend beteiligt. Gern erzählte die greise Vor­fämpferin für den Frauenfortschritt, welche Widerstände sie zu überwinden hatte, ehe sie zu dem ärztlichen Beruf augelassen wurde. Die Professoren der Geneva University   weigerten sich lange, fie aufzunehmen, aber schließlich überließen sie die Entscheidung den Studenten, die einstimmig für ihre Zulassung eintraten.

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12,96 M. pro Woche stüßungswohnsis, erlangen ihn aber, wenn Sie dieselbe Zeit in Berlin  ausmachen. A. T. Sie verlieren nach Ablauf eines Jahres den Unter wohnhaft sind, hier. A. W. B. Einen Heimatschein, den Sie von der Polizeibehörde erhalten. Schöneberg  . Die Abmachung ist gültig. A. N. Mallmit. An fich besteht die Versicherungspflicht auch für Personen, die bereits Altersrente beziehen. Diese sind aber auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien. Der Antrag ist von Ihrer 2. Begel ist ein Wasserstandsmesser. Oberpegel ist ein oberhalb, Unterbegel Mutter an den Landrat zu richten. G. P. 1879. 1. Januar 1912. ein unterhalb der Schleuse stehender Messer. R. S. 24. Fragen Sie bitte bei der Sentralstelle für Auswanderer, $. 15. Freitag. übung Arys. Wir halten die Militärbehörde nicht für verpflichtet, die fo genannten Marschtage in der Uebungszeit mit einzurechnen. E. S. 13. uns ist eine Empfehlung einer solchen Zeitschrift nicht möglich. Vielleicht fragen Sie bei dem Verband der Schneider, Sebaſtianſtr. 37/38, an. P. S. 112. Der Text ist bei beiden Ausgaben gleich. Die teurere Ausgabe ist auf besserem Papier gebrudt und besser ausgestattet. und daher Eigentum des Erstehers. A. W. 44. Das find unseres Erachtens Zubehörteile des Grundstüds Alsdann wäre die Aufnahme möglich. 2. Nach dem Gesetz wäre das möglich. Stechenhaus. 1. In einem Jahre. aufgenommen werden. Die Urkunde ist stempelpflichtig, die Unterschrift muß J. R. 7. Es muß eine Schuldurkunde mit Eintragungsbewilligung aud notariell oder gerichtlich beglaubigt werden. K. B. 100. Richten Sie Ihre Anfrage an die sozialdemokratische Tageszeitung Bolfsrecht" in Zürich M, Stauffacherstr. 3. R. 13. Arbeiter Wanderflub, Stalizer straße 22, bei Wählisch. Gastwirtsgehilfe. 1. und 2. Strafbare Handlungen liegen nicht vor. 3. Ja. 4. In der Regel 25 Pf., in Berlin   50 Bf.

Schellingſtr. 4, an.- A. B. 101. 1100 bis 1600 2.- Landwehr,

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Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Bufuhr start, Geschäft flau, Breise für Stalbfleisch nachgebend, Hammelfleisch den Großhandel in den Sentral- Marttballen. Marktlage: Fleisch: und Schweinefleisch anziehend, sonst unverändert. Wild  : Zufuhr ges nügend, Geschäft nicht lebhaft genug, Preise nachgebend. Geflügel: Zufuhr genügend, Geschäft ruhig, Preise nachgebend. Fische: Zufuhr ziemlich genügend, Geschäft ruhig, Breise wenig verändert. Butter und Safe: Geschäft ruhig, Preise nachgebend. Gemüse, Obst und Südfrugte: Zufuhr genügend, Geschäft sehr lebhaft, Breise wenig berändert. Witterungsübersicht vom 6. Juni 1910, morgens 8 hr.

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5° G.= 4° N.

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Die Angeklagte war bekanntlich zunächst am 31. Dezember 1907 verhaftet worden. Nach elfmonatlicher Beobachtung in der Brobingtal- Heil- und Pflegeanstalt zu Kortau gaben die leiten­den Aerzte diefer Anstalt ihr Gutachten dahin ab, daß die Ange­flagte aurechnungsfähig sei. Den entgegengefeßten Standpunkt vertrat das Königsberger Medizinalkollegium. In einem Ober­gutachten der wissenschaftlichen Deputation in Berlin   wurde fo­dann ausgeführt, die Angeklagte sei zwar hysterisch, psychopathisch, in feruellen Dingen gereizt und eigenartig, fie fei aber, wie wohl auch erbliche Belastung nicht ausgeschlossen erscheine, zurechnungs­Swotnembe. 760 D 16 Haparanda 764 23 fähig. Damburg 759 DND 2 heiter 20 Betersburg Zu Beginn der Verhandlung wird von den Verteidigern be­Berlin 758 ND 3 wolfen! 24 Scilly antragt, die Franti.a.M. 754 ND 3 halb 6d. 21 berbeen Münden 753D Angeklagte außerhalb der Anklagebank Blah 3 balb bd. 19 Baris 756 DSO 1 bebedt nehmen zu lassen. Bei der psychisch eigenartigen Ronstitution der Ein Gegner des Frauenstimmrechts, Wetterprognose für Dienstag, den 7. Juni 1910. Angeklagten fönnte das Verweilen auf der Anklagebant sehr un- ist der Präsident der Vereinigten Staaten  . Mister Taft erklärte günstig wirken. Der Staatsanwalt meinte, es genüge, daß ein der amerikanischen   Frauenstimmrechtsvereinigung daß er durch bei ziemlich frischen nordöstlichen Winden; Gewitter nicht ausgeschlossen, Vorwiegend heiter, nachts etwas fühler, am Tage wieder sehr warm Stuhl für die Angeklagte in den Anklageraum gestellt werde. aus nicht mit der Frauenwahlrechtsbewegung sympathifiere, weis sonst trøden. Berliner   Betterbureau. Berantwortlicher Redakteur Richard Barth  , Berlin  . Für den Inferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co.. Berlin   SW.

Wien

4 heiter

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6 halb bd. 10

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3 bebedt 13

757 DND 770 NND 754 N

4 mollig

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2 halb bd. 18